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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Beschreibung der Maßnahme
1. Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich in der Innenstadt von Paderborn in zentraler Lage am Rathausplatz, also mitten
in der Fußgängerzone und hat zwei Zugänge. Die Zufahrt der Baustelle erfolgt von der Straße "Kamp", diese Straße liegt auch in einem verkehrsberuhigten Bereich, der in die Fußgängerzone ubergeht, die auch für den
innerstädtischen Busverkehr genutzt wird.
Entsprechend ist mit Einschränkungen für die Erreichbarkeit der Baustelle jederzeit zu rechnen. Es sind die Zufahrten sowie die Aufstellflächen der Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge während der gesamten Bauzeit freizuhalten, eine Baustelleneinrichtungsfläche wird zur Verfügung gestellt.
Ein Übersichtsplan über die Zu- und Abfahrt ist der Ausschreibung beigefügt.
2. Baubeschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung des historischen Ratskellers. Hier wird ein Gastronomiebetrieb im Keller des Rathauses Paderborn entstehen. Die Haupt-Baustelle befindet sich also im Ratskeller, kleinere Umbauten finden in der ehemaligen Ratsschenke statt.
Der Betrieb des darüberliegenden Rathauses wird auch während der Baustelle fortgesetzt. Dies ist bei den Bauarbeiten zu berücksichtigen, eingeschränkte Arbeitszeiten sind nicht vorgesehen.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Auflagen der Baugenehmigung und der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Die Baumaßnahme umfasst unter anderem die Verbesserung des Zugangs zum Ratskeller durch den Rückbau der ehemaligen Lieferantentreppe und den Neubau einer Stahlbeton-Außentreppe.
Darüber hinaus wird die Gebäudetechnik modernisiert. Hierzu werden unter anderem vorhandene Kanäle unterhalb der Kellersohle genutzt und teilweise neue Schächte angelegt. Zusätzlich werden neue Öffnungen und Durchbrüche in den bestehenden Wänden für die Gebäudetechnik erforderlich.
Die vorhandenen Wände, Decken und Gewölbe werden ausgebessert sowie gestalterisch und denkmalgerecht überarbeitet.
Der Keller ist bereits in großen Teilen entkernt. Teilweise wurde die vorhandene Kellersohle zurückgebaut, Unterzüge und Stützen sind freigelegt.
Die Baustellenlogistik erfolgt aufgrund der Arbeiten im Keller teilweise unter erschwerten Bedingungen.
Die Außengastronomie oberhalb des Küchenbereichs wird neu organisiert und erhält sowohl mobile Elemente als auch eine fest installierte Thekenanlage.
Allgemeine Projektbeschreibung
Denkmalschutz Denkmalschutz
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Von der ausführenden Firma wird verlangt, eine intensive Kommunikation zwischen Bauherrn, Bauleitung und Denkmalschutzbehörde sicherzustellen. Es ist aktiv auf die Beteiligten auf der Baustelle, die Fachplanenden und die zuständigen Behörden zuzugehen. Zudem ist die Dokumentationspflicht zu beachten.
Die Auflagen der Baugenehmigung, der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sowie die Dokumentation zur restauratorischen Untersuchung im Ratskeller sind einzuhalten und bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Der zerstörungsfreie Rückbau hat stets Vorrang vor einem zerstörenden Abbruch ohne Materialerhaltung. Grundsätzlich steht die Materialerhaltung des Gebäudes im Vordergrund.
Denkmalschutz
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Ausführungszeitraum
Die Arbeiten sollen gemäß Terminplanung im Zeitraum
Januar bis März 2026 erfolgen.
Allgemein
Es wird dem Bieter dringend empfohlen, sich über Lage, Größe, Zustand etc. des Bauvorhabens vor Ort
zu informieren und seine Einheitspreise entsprechend zu kalkulieren. Nachforderungen des AN aus
Unkenntnis werden nicht anerkannt. Bedenken des Bieters zu den beschriebenen Leistungen, der Art der
Ausführung hat der Bieter bei Angebotsabgabe schriftlich anzumelden.
Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen nach:
- den ATV, den ZTV,
- geltendem Baurecht und den örtlichen behördlichen Vorschriften, Satzungen und Auflagen,
- den allgemeinen Anforderungen und Bedingungen des Gesamt-LV,
- den, der Ausschreibung beigefügten, Unterlagen.
Normen und Richtlinien
Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der
Technik und den geltenden DIN Normen zu erfolgen.
Baustelleneinrichtung
Das Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der
Baustelleneinrichtung insbesondere Lagerung für sämtliche
ausgeschriebene Leistungen ist, wenn nicht gesondert erfasst, in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Verkehrsrechtliche Anordnung beim
Ordnungsamt der Stadt Paderborn, Verkehrssicherung, für die Sperrung
von BE Flächen. Lagerplätzen und Verkehrsführung für Fahrzeuge,
Radfahrer und Fußgänger ist vom AN einzuholen.
Lage von Leitungen
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten
über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä.
im Bereich der Baustelle beim zuständigen Träger der Ver-
und Entsorgungsanlagen und den dazu ergangenen
Anweisungen zu unterrichten.
Vermessungsarbeiten
Nivellement, Abstecken, Kontrollmessungen, insbesondere
an den Grenzlinien ist Sache des AN. Alle angegebenen Maße sind ca.
Maße und vom AN vor Beginn der Arbeiten selbstverantwortlich zu prüfen.
Ebenso das Sichern der Grenzsteine, Anlegen der
Höhenpunkte und sonstige Vermessungsarbeiten, welche für
die Ausführung der Leistungen notwendig sind.
Verschmutzungen bzw. Beschädigungen
Eine Verschmutzung bzw. Beschädigung der
Zufahrtsstraßen und -wege außerhalb des Baugeländes
sowie der Straßen und Wege des öffentlichen Geländes hat
zu unterbleiben. Dennoch eingetretene Beschädigungen
und Verschmutzungen hat der AN unaufgefordert
umgehend zu beseitigen. Eventuell dem Bauherrn hieraus
entstehende Kosten trägt der AN.
Der Ratskeller sowie die Ratsstube wurden auf Schadstoffe untersucht. Entsprechende Funde wurden
beseitigt.
Lager- und Arbeitsplätze
Die Rathausplatzfläche wird dem AN für Lager- und Arbeitsplätze
beschränkt zur Verfügung gestellt. Vor Aufnahme der Arbeiten sind die fur den Arbeits- und
Umweltschutz zustandigen Behörden sowie die zuständige Berufsgenossenschaft vom AN fristgerecht zu
benachrichtigen. Dies ist der Bauleitung nachzuweisen.Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung zu
besprechen und planmäßig festzulegen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die
benutzten Flächen gründlich zu reinigen und in sauberem Zustand zurückzugeben.
Bauleiter
Für die Baumaßnahme ist mindestens ein deutschsprachiger Bauleiter, als Ansprechpartner vor Ort, bei
Baubeginn zu benennen.
Standsicherheit und Sicherungsmaßnahmen
Für die Standsicherheit und Sicherungsmaßnahmen der
Baugruben und der Gräben haftet allein der AN. Dieses gilt
auch bei Einwirken von Oberflächenwasser. Schäden hat der AN ohne Vergütung zu
beseitigen.
Prüfung der Bodenverhältnisse durch den AN
Dem Bieter ist es freigestellt, vor Angebotsabgabe örtliche
Untersuchungen und Prüfungen der Boden- und
Wasserverhältnisse vorzunehmen.
Er kann sich nach Angebotsabgabe nicht darauf berufen, er
hätte die Beurteilung der Boden- und Wasserverhältnisse
nicht ausreichend vornehmen können.
Abrechnung
Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen
erfolgt nach Aufmaß und Ausführungszeichnungen.
Alle erforderlichen Abnahmen, z.B. fur die technischen Anlagen oder Teilanlagen, durch
Institutionen und/oder Behörden wie Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft,
Unfallversicherungsverband etc. sind vom AN fristgerecht zu beantragen und durchzuführen. Die dadurch
entstehenden Gebühren/Kosten sind in die Einheits- und Pauschalpreise einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV -
1.BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.01.00 Allgemeines
1.01.01 Die beschriebene Baustelleneinrichtung umfasst alle für die
fachgerechte Herstellung der nachfolgend beschriebenen Leistungen erforderlichen
Baumaschinen, Geräte, Baustellenbeleuchtung, Werkzeuge, Arbeitsmaterialien,
Abfallbehältnisse, Personal-/ Materialcontainer, Handwerkzeuge, Belüftungsgeräte
Sicherheitsmaßnahmen und Gerüste in der Anlieferung, Vorhaltung, Unterhaltung, Standfestigkeit und
Abtransport. Der AN sorgt selbst für den Verschluss und die Bewachung.
1.01.02 Für alle Leistungen und Maßnahmen sind die einschlägigen
Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften maßgebend zu beachten.
1.01.02.01 Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich oberhalb des Küchenbereiches auf dem
Rathausplatz. Es wird für die Maßnahme lediglich eine festgelegte Fläche (Baustelleneinrichtungsplan
(s. Anlagen)) zur Verfügung gestellt. Die Stellfläche der Baustelleneinrichtung ist in Absprache mit der
örtlichen Bauleitung herzustellen. Aufgrund der beengten Verhältnisse können nur Absetzmulden
und keine Abrollmulden verwendet werden.
In die Einheitspreise der beschriebenen Arbeiten sind gemäß Ortskenntnis alle genannten
Arbeitsgänge und Erschwernisse, sämtliche Transport-, Geräte- und Materialkosten
(z.B. Kosten fur Schutzkleidung und Atemschutz, Arbeitsgeräte, Werkzeuge,
Arbeitsmaterialien, Lüftungsgeräte, Sauger, Schläuche für Zu- und Abluft, Arbeitsgerüste)
sowie alle Entsorgungs-, Personal- und Nebenkosten einzurechnen.
1.01.03 Die Stellfläche der Baustelleneinrichtung ist in Absprache mit der örtlichen Bauleitung herzustellen.
Alle auf dem Außengelände befindlichen Einrichtungen und Gerätschaften (z.B. Maschinen, Arbeitsgeräte,
Werkzeuge, Arbeitsmaterialien, Abfallbehältnisse, Aufenthalts-, Lager- und Materialcontainer,
Arbeitsgerüste) sind nach Abstimmung und Rücksprache mit der Bauleitung aufzubauen.
1.02.00Stoffe, Bauteile
- entfällt -
1.03.00 Ausführung
1.03.01 Ein Baustromanschluss sowie ein Wasseranschluss werden vom AG zur Verfügung gestellt.
Die Verbrauchskosten werden vom AG getragen, die erf. Anschlüsse zur Verwendungsstelle hat der AN zu
tragen. Abwasseranschlüsse fur Container etc. sind vom AN selbstständig zu beantragen und zu verlegen.
1.03.02 Eine Abortanlage und Waschanlage werden entsprechend der Größe
des Bauvorhabens bis zur Baufertigstellung der Gesamtbaumaßnahme einschl. der Anschlüsse an die
öffentlichen Siel- und Wasserleitungen vom AG inkl. der Wartung und Säuberung zur Verfügung gestellt.
Einrichtungen des Auftraggebers sind nicht mitzubenutzen.
1.03.03 Sollte öffentlicher Grund für Lager- oder ähnliche Zwecke
belegt werden, so ist dies vom AN zu beantragen. Kosten hierfür sind in
die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren.
1.03.04 Öffentlicher Grund, Zu- und Vorfahrten sowie die
Erschließungsstraßen sind von Verschmutzungen freizuhalten, ggf.
sofort zu säubern.
1.03.05 Die Ausführung erfolgt nach dem genehmigten, von dem AN
rechtzeitig vorgelegten und vom AG genehmigten, Baustelleneinrichtungsplan.
Der Nachweis der fachgerechten und ordnungsgemäßen Entsorgung sowie der für die
Abfallentsorgungsanlage geeigneten Transportmittel und -behältnisse sind vorzulegen. Mit der
Abschlussrechnung sind die Deponie /Wiegebescheinigungen und die Begleitscheine vorzulegen.
1.03.06 Aufgrund von Trauungen o.ä. Anlässen sind besonders lärmintensive Arbeiten an Dienstagen und Freitagen von 9-16 Uhr nach Möglichkeit zu vermeiden, bzw. vorher abzusprechen.
1.04.00 Nebenleistungen
1.04.01 Alle Gebühren für Anträge und Genehmigungen im Rahmen
der Baustelleneinrichtung.
1.04.02 Erstellung eines dezidierten Bauzeitenplans 5 Tage nach
Vertragsabschluss unter Beachtung der vertraglich vereinbarten
Termine für Baubeginn und Fertigstellung des Bauvorhabens.
1.04.03 Herstellen eines verbindlichen Baustelleneinrichtungsplanes
in 3-facher Ausfertigung. Die Pläne sind vor Ausführung der örtl.
Bauleitung vorzulegen und genehmigen zu lassen.
1.04.04 Sicherung des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs.
1.04.05 Die Erstellung von Nachtragsangeboten, sofern welche aus
der Baumaßnahme resultieren bzw. vom AG gefordert werden.
1.05.00 Abrechnungen
1.05.01 Die Baustelleneinrichtungen sind allen am Bau
beteiligten Firmen zur Verfügung zu stellen.
2. ABBRUCHARBEITEN
2.01.00 Vorschriften, Richtlinien
Für die Ausführung der im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Arbeiten gelten grundsätzlich alle für dieses Gewerk einschlägigen DIN-Normen,
Vorschriften und Richtlinien in ihrer jeweils neuesten Fassung.
2.01.01 Insbesondere zu beachten sind:
Die als Anlage beigefügte Unterlagen bestehend aus Zeichnungen und Fotodokumentationen.
- Die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
- Alle in Zusammenhang mit der Entsorgung von schadstoffhaltigen Bauteilen stehenden Vorschriften.
2.01.02 Standsicherheit und Sicherungsmaßnahmen
Für die Standsicherheit der noch nicht abgebrochenen
Bauteile und sonstiger erf. Sicherungsmaßnahmen haftet allein der AN.
2.01.03 Leistungsumfang
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit,
sowie die fachgerechte Ausführung.
Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzurechnen,
auch wenn sie im Leistungsbeschrieb nicht ausdrücklich erwähnt sind.
3. BETON- UND STAHLBETONARBEITEN - DIN 18 331
3.01.00 Allgemeines
3.01.01 Es ist grundsätzlich Transportbeton zu verwenden.
Herstellung des Betons auf der Baustelle ist nicht gestattet.
3.01.02 Die DAfStb-Richtlinien "Wasserundurchlässige Bauwerke aus
Beton" (WU-Richtlinie) 11/2003 ist zu beachten.
3.02.00 Stoffe, Bauteile
Der Einbau von FCKW-freien Dämmstoffen sowie
formaldehydfreien Werkstoffen wird vorgeschrieben.
3.03.00 Ausführung
3.03.01 Grundsätzlich gelten für die Betoneinbringung, Verdichtung
usw., die bei Ausführung gültigen DIN-Vorschriften, die
Empfehlungen des
Deutschen Ausschusses für Stahlbeton sowie die Angaben des
Fach-Ingenieurbüros.
3.03.02 In den Wänden ist der Beton lagenweise frisch auf frisch
einzubauen und mittels Hochfrequenz-Innenrüttler zu verdichten. Die
Dicke einer Lage darf ca. 60 cm nicht überschreiten.
3.03.03 Der frische Beton ist so einzubauen, dass eine Fallhöhe von
ca. 2,5 m nicht überschritten wird.
3.03.04 Um Kiesnesterbildungen zu vermeiden, ist im Bereich der
Boden-/Wandanschluss-Arbeitsfuge ein Feinbeton, Korngröße 0-8 mm,
auf ca. 20 - 25 cm Höhe einzubauen und zu verdichten. Der Beton,
Korngröße 0-32 mm ist unmittelbar danach einzubauen und ebensogut zu
verdichten.
3.03.05 In besonderen Fällen, insbesondere bei starken
Temperaturdifferenzen (Tag-/Nachtschwankungen) wird darüber hinaus
die Nachbehandlung mittels geeigneter Wärmedämmfolien verlangt. Bei
massigen Bauteilen sind Wärmedämmfolien stets vorzusehen, um die
Temperaturdifferenz zwischen Betonkern und Oberfläche klein zu
halten.
3.03.06 Der Beton ist gemäß DIN 1045 sowie DIN EN 206-1und den
entsprechenden Richtlinien nachzubehandeln.
3.03.07 Die Eignungsprüfung sowie für die Güteüberwachung erfl.
Maßnahmen sind vom AN vorzusehen. Die Güteüberwachung besteht aus
Eigen-und Fremdüberwachung.
3.03.08 Nach Beendigung der Beton- und Stahlbetonarbeiten sind die
entsprechenden Gütenachweise des eingebauten Betons, für die Vorlage
beim Bauordnungsamt, 2-fach der Bauleitung zu übergeben.
3.03.09 Für die Abnahme der Bewehrung und die Freigabe zum Betonieren
ist der AN allein verantwortlich. Über den Gang der Arbeiten ist
von ihm ein Tagebuch nach DIN 1045 zu führen.
3.04.00 Nebenleistungen
3.04.01 Herstellen von Aussparungen und Durchbrüchen unter 0,005 m2
Querschnitt sowie Schlitze, die nach Art, Abmessungen und Anzahl bei
neuen Betonteilen in den Zeichnungen angegeben sind.
3.04.02 Die Kosten für die Ausführung und Prüfung aller
baupolizeilich vorgeschriebenen oder notwendigen Festigkeitsprüfungen und Untersuchungen (Würfelproben, Siebversuche usw.) nach Anweisung
des bauleitenden Architekten bzw. des Prüfingenieurs und Statikers.
3.04.03 Die Unterhaltung, der Schutz und die Nachbehandlung aller
Betonflächen. Der Beton ist sofort nach dem Ausschalen zu
entgraten.
Nester sind zu vermörteln oder, falls statisch erforderlich, zu
torkretieren. Es darf nur Schalöl verwendet werden, welches keine
Rückstände auf dem Beton hinterläßt.
3.04.04 Bei der Preisermittlung ist bei den Stahlbetonbauteilen die
Bewehrung nicht einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes gesagt ist. Der Bewehrungsstahl ist in besonderen Positionen
zusammengefaßt und wird getrennt nach den Stahllisten des Statikers
ohne Vergütung des Verschnittes abgerechnet. Ein Mehrpreis von
Bewehrungen in Fertigteildeckenelementen und sonstigen Fertigbauteilen wird nicht vergütet.
3.04.05 Ggf. das Umrechnen der Ortbeton-Decken in Fertigteil-Decken,
sowie das Herstellen der Werkpläne einschl. ggf. erforderl.
spezieller statischer Nachweise, ist in die entsprechenden
Einheitspreise einzukalkulieren.
3.04.06 Das Herstellen von Blindstreifenfundament innerhalb der
Sohlplatten, sowie das Herstellen von Blindbalken innerhalb der
Stahlbetondecken wird nicht gesondert vergütet.
3.04.07 Die Eignungsprüfungen des Betons sowie die für die laufende
Güteüberwachung erforderlichen Maßnahmen. Die Güteüberwachung
besteht aus Eigenüberwachung und Fremdüberwachung.
3.04.08 WU-Stahlbeton der unter KG-Sohlplatteneben befindlichen
Gründungssohlen, Fahrstuhlunterfahrtsumfassungswände usw., als
druckwasserhaltenden und druckwasserdichten Beton, einschl. der
dichtungstechnischen Ausführungszeichnungen. Überwachung der
Betonierarbeiten und Haftungsübernahme für die uneingeschränkte
Gebrauchsfähigkeit bezüglich dauerhafter Wasserundurchlässigkeit
des Baustoffes Beton sowie des druckwasserhaltend ausgebildeten
Tragwerks einschl. aller Fugenüberbrückungsmaßnahmen,
Durchdringungen und Nachbehandlungen.
3.04.09 Das Herstellen aller erforderl. Betonierabschnittsfugen mit
Fugenbändern in Sohlplatten und Decken, ist in die Einheitspreise
einzurechnen. Die Arbeitsabschnitte sind eigenverantwortlich
festzulegen und rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
3.04.10 Der Aufbau, die Vorhaltung und der Abbau aller Gerüste
als Arbeits- und Sicherheitsgerüste, auch über 2, 00 m Höhe, ist
mit den Einheitspreisen abgegolten und wird nicht besonders vergütet,
soweit nicht gesondert ausgeschrieben
3.05.00 Abrechnung
3.05.01 Bei der Abrechnung werden die Stahlbetondecken
durchgerechnet. Mauerwerks- und Stahlbetonwände werden von
OK Rohdecke bis UK Rohdecke abgerechnet.
Stahlbetonunterzüge/Stürze werden von UK Unterzug bis UK Rohdecke
abgerechnet.
Stahlbetonüberzüge/Drempel werden von OK Rohdecke bis OK Überzug
abgerechnet.
4. MAUERARBEITEN - DIN 18 330
4.01.00 Allgemeines
- entfällt -
4.02.00 Stoffe, Bauteile
4.02.01 Wenn im Leistungsverzeichnis bestimmte Steine
vorgeschrieben
sind, muß der AN für dieses Material garantieren. Bedenken sind
bereits mit Angebotsabgabe schriftlich anzumelden.
4.02.02 Wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes aufgeführt ist,
sind Ankerschienen, Halterungen u. a. im Außenbereich in Edelstahl
V4A auszuführen; Innenbereich verzinkt.
4.03.00 Ausführung
- entfällt -
4.04.00 Nebenleistungen
4.04.01 Anbringung von Meterpunkten in ausreichender Anzahl, in
allen Innen- und Außentüren, für jeden Raum. Zusätzlich sind in jedem
Geschoß in den verschiedenen Fluren und Treppenhäusern ausreichend
Höhenbolzen zu setzen. Zur Vermeidung von Irrtümern sind die
Meterpunkte auf die fertige Deckenkonstruktion bzw.
Fußbodenkonstruktion zu beziehen (OKFF).
Nachforderungen Dritter, die aus der Maßungenauigkeit der
Meterpunkte herrühren, gehen voll zu Lasten des
Rohbau-Auftragnehmers.
4.04.02 Das Anlegen und Herstellen von Durchbrüchen und Schlitzen
in herzustellendem Mauerwerk, ist mit den im Leistungsverzeichnis vorgesehenen
Positionen abzurechnen.
4.04.03 Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen sind die
Mauerwerksabschlüsse, insbesondere die Dämmungen, durch Abdeckungen
zu schützen. Die Abdeckungen sind bis zum endgültigen konstruktiven
Abschluß der Bauteile vorzuhalten und zu warten.
5.04.04 Der Aufbau, die Vorhaltung und der Abbau aller
erforderlichen Gerüste als Arbeits- und Sicherheitsgerüste, auch über 2, 00 m Höhe, ist mit den Einheitspreisen abgegolten und wird nicht
besonders vergütet, soweit nicht gesondert ausgeschrieben.
4.04.05 Bei Herstellung von Sichtmauerwerk sind alle beschädigten
Steine auszusortieren oder so zu verarbeiten, dass die beschädigten
Stellen nicht sichtbar sind um eine optimale Sichtqualität zu
gewährleisten. Das Sichtmauerwerk ist mit geigneten Mitteln vor
Verschmutzungen zu schützen, und zwar so, dass eine Reinigung nicht
erforderlich wird.
4.05.00 Abrechnung
4.05.01 In den Einheitspreis der Ankerschienen sind auch die
Anschlußanker und die Erschwernis beim Einmauern einzukalkulieren.
4.05.02 Für die Abrechnung der anzulegenden/zu schließenden
Durchbrüche gelten die Maße des hergestellten Durchbruches ohne
Abzug der Leitungen und Kanäle. Im Einheitspreis ist das Umwickeln der
Rohrleitungen, Kanäle usw. mit alukaschierten Mineralfasermatten,
d= 30 mm, innerhalb der Durchbrüche enthalten.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV -
Abdichtungsarbeiten Abdichtungsarbeiten
Abdichtungsarbeiten
6 Abdichtungsarbeiten
6
Abdichtungsarbeiten
Sohle im Kellergeschoss Sohle im Kellergeschoss
Sohle im Kellergeschoss
6. 1 Sohle im Kellergeschoss
6. 1
Sohle im Kellergeschoss
neue Beton-Außentreppe neue Beton-Außentreppe
neue Beton-Außentreppe
6. 2 neue Beton-Außentreppe
6. 2
neue Beton-Außentreppe
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
7 Stundenlohnarbeiten
7
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach besonderer Aufforderung des Auftraggebers (AG) zu beginnen.
Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung durch den AG festgelegt.
Die Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich mit den Angaben gemäß § 15 Nr. 3 VOB/B und Nr. 18 EVM (B) ZVB/E einzureichen. (Zusätzliche Vertragsbedingungen / ZVB, siehe Anlage).
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenwirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge und dgl.) sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten.
Die angebotenen Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Zuschläge für evtl. im Ausnahmefall notwendige Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten werden ggf. gesondert auf Nachweis vergütet.
Sie müssen in jedem Fall schriftlich angeordnet sein.
Vergütet werden die auf der Baustelle geleisteten Stunden.
Hinweis
Hinweis Hinweis
Hinweis
7. 1 Hinweis
7. 1
Hinweis
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