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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Umlagen / Anlagen Umlagen / Anlagen
Gewerk: Fassadenarbeiten
Bauvorhaben: Montanusschule Hückeswage
Auftraggeber: Schloss-Stadt Hückeswagen / FB IV Gebäudemanagement Hückeswagen
Umlagen
Es werden KEINE Umlagen erhoben.
Anlagen
Durch den Bieter / Auftragnehmer sind nachfolgend aufgeführte, der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügten Unterlagen und Zeichnungen zu beachten. Diese Unterlagen werden Vertragsbestandteil; die in diesen Unterlagen beschriebenen Erschwernisse sind bei Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Ergänzend zu den aufgeführten Anlagen ist das Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei beigefügt, in der Regel als GAEB XML 3.2 (*.x83). Diese dient als Hilfestellung zur internen Kalkulation beim Bieter. Da beim Export und -import der Daten über GAEB Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen sind, gilt die PDF-Ausfertigung als alleinverbindlicher Wortlaut des Leistungsverzeichnisses. Der Bieter hat vor Abgabe des Angebots die Vollständigkeit einer von ihm gefertigten Abschrift zur PDF-Ausfertigung zu prüfen und mit Angebotsabgabe die alleinverbindliche Anerkennung des Wortlauts dieser PDF zu erklären.
Allgemeine Unterlagen
A01_214_T01_0301_008_Projektablaufplan LPH8_Stand 13.03.26.pdf
Zeichnungen
Z01_214_W_049.7_100_0V_Gerüst_20260310.pdf
Z02_214_W_094.8_100_0V_Baugrubenplan_20260126.pdf
Z03_214_W_049.0_200_0V Baustelleneinrichtungsplan_20260309.pdf
Z04_214_W_101.0_050_0V_EG_20260106.pdf
Z05_214_W_111.0_050_0V_1.OG_20260106.pdf
Z06_214_W_112.0_050_0V_1.OG_20260106.pdf
Z07_214_W_120.0_050_0V_2.OG_20260106.pdf
Z08_214_W_130.0_050_0V_3.OG_20260106.pdf
Z09_214_W_190.0_050_0V_DA_20260106.pdf
Z10_214_W_401.9_050_DV_Holzbauansichten_20260423.pdf
Z11_214_W_402.9_050_CV_Holzbauansichten_20260423.pdf
Z12_214_W_403.9_050_DV_Holzbauansichten_20260423.pdf
Z13_214_W_52.00_010_CV_Fassadenschnitt A_20260423.pdf
Z14_214_W_52.05_010_BV_Fassadenschnitt B_20260423.pdf
Z15_214_W_52.10_010_CV_Fassadenschnitt C_20260423.pdf
Z16_214_W_52.15_010_BV_Fassadenschnitt D_20260423.pdf
Z17_214_W_52.20_010_AV_Fassadenschnitt E_20260423.pdf
Z18_214_W_52.25_010_BV_Fassadenschnitt F_20260423.pdf
Umlagen / Anlagen
Eignungsnachweis Hersteller geklebter tragender Holzbauteile Eignungsnachweis für Hersteller von geklebten tragenden Holzbauteilen
Der Bieter/Auftragnehmer muss mit Baubeginn einen Nachweis erbringen, dass der (zuliefernde) Hersteller geklebter tragender Holzbauteile die Eignung nach DIN 1052:2004-08 Anhang A hat. Vorzulegen ist hier die Bescheinigung B.
Eignungsnachweis Hersteller geklebter tragender Holzbauteile
Bauzeit auch in den Wintermonaten Bauzeit auch in den Wintermonaten - Sicherungsmaßnahmen des Auftragnehmers
Gemäß den Ausführungs- bzw. Vertragsterminen liegen mindestens Teile der Leistungen des Auftragnehmers in Wintermonaten. In diesem Zeitraum muss auch im Baustellenbereich z.B. mit häufigerem Schlechtwetter, größeren Temperaturschwankungen, Schnee, Eis und stärkeren Winden gerechnet werden. Dies gilt sowohl für die direkten Arbeitsbereiche der Leistungen wie auch für alle Zuwegungen dorthin. Üblicherweise zu erwartende Witterungsbedingungen sind kein Behinderungsgrund für den Fortgang insbesondere der Arbeiten auf der Baustelle vor Ort.
Unabhängig von Maßnahmen des Auftraggebers sind vom Auftragnehmer alle Maßnahmen zu treffen, die für die fach- und termingerechte Ausführung seiner Leistungen auch in den Wintermonaten erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche und die Zuwegungen dazu im Baustellenbereich eigenständig z.B. auf sichere Begehbarkeit zu prüfen und nach Erfordernis für die durch sein Gewerk benutzten Bereiche eigenständig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um behindernde Umstände abzuwenden.
In die Einheitspreise einzurechnen sind z.B. das provisorische Auslegen von rutschfesten Matten, das ständige Schließen von Zugangstüren, das ständige Öffnen und Schließen von Abdeckungen sonstiger Gebäudeöffnungen sowie in Ausnahmefällen auch das Räumen und Streuen kurzer Weglängen zum Gebäude (bei Eisbildungen nach Wassereintritt ggf. auch im Gebäude). Darüber hinausgehende Maßnahmen, für die eine Vergütung erwartet wird, sind vom Auftragnehmer umgehend mit der Bauleitung des Auftraggebers abzusprechen. Über witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen entscheidet allein der Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung.
Bauzeit auch in den Wintermonaten - Terminplanung, Produktauswahl, Witterungsschutz
Im Zuge der Bauvorbereitenden Leistungen (Montagekonzept/Terminplanung, Gefährdungsanalyse) hat der Auftragnehmer ausdrücklich witterungssensible Arbeiten aufzuzeigen und hinsichtlich der Risiken zu bewerten; hierzu gehört auch das ausdrückliche Ausweisen von Reservezeiten oder Alternativzeiten von Bauabläufen. Erforderliche Baustelleneinrichtungen des Auftragnehmers für die zu erwartenden Witterungsverhältnisse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen, entsprechend auszuführen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Weiterhin hat der Bieter/Auftragnehmer bereits bei der Kalkulation geeignete Baustoffe / Bauarten für die zu erwartenden Witterungsverhältnisse auszuwählen und anzubieten, soweit diese marktgängig verfügbar sind (z.B. Klebebänder mit Eignung auch für kalte und feuchte Witterung). Im Zuge der Vorlage und Überprüfung der Ver-/Anwendbarkeitsnachweise behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, hier auch Alternativen anzuordnen, wenn die angebotenen Baustoffe/ Bauarten den gestellten Anforderungen trotz marktgängiger Alternativen nicht entsprechen.
Für feuchtesensible Baustoffe, Bauteile und Leistungen (z.B. Holzbauteile, Dämmstoffe) ist durch den Auftragnehmer ein Konzept zum Witterungsschutz zu erstellen und der Bauleitung des Auftraggebers vorzulegen (als Teil der Montageplanungen). Witterungsbedingte Schutzmaßnahmen an den eigenen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, insbesondere Sicherungen von Tagesleistungen oder bei erforderlichen Arbeitsunterbrechungen. Für einzelne Maßnahmen sind gesonderte Positionen ausdrücklich beschrieben.
Bauzeit auch in den Wintermonaten
Hinweis Materialtransporte Hinweis Materialtransporte/ Kran durch Gewerk Baulogistik
Alle Materialtransporte in den Innenraum führen durch Tür- und Fensteröffnungen sowie durch Räume des Gebäudes entsprechend dem Baufortschritt. Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich anhand der beiliegenden Zeichnungen oder durch Ortsbesichtigung für ihn sinnvolle Transportwege auszuwählen und den Transportaufwand und erforderliche Geräte, Hilfsmittel u.ä. dafür einzukalkulieren.
Bauseitige Transportmöglichkeiten - mit Ausnahme des gemeinsam zu nutzenden Krans des Gewerks Baulogistik - sind nicht vorgesehen (zur Krannutzung siehe gesonderte BTV).
Hinweis Materialtransporte
Bautagesberichte / Fachbauleitung AN / Baubesprechung Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und spätestens am folgenden Werktag dem Auftraggeber sowie zusätzlich dessen Bauleitung in Textform (z.B. per eMail - ausdrücklich nicht über Messenger-Dienste) zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, wie z.B. Zahl der Mitarbeiter vor Ort, Arbeitszeit, erbrachte Leistungen, wesentliche Änderungen/zusätzliche Leistungen gegenüber dem Vertrag, relevante Wetterdaten und sonstige besondere Vorkommnisse.
Fachbauleitung des Auftragnehmers
Umgehend nach Auftragserteilung sind durch den Auftragnehmer dem Auftraggeber und dessen Bauleitung (Objektüberwachung) als qualifizierte und erfahrende Ansprechpersonen eine Fachbauleitung sowie eine Stellvertretung in Textform zu benennen (Fachbauleitererklärung), die für die Leistungen des Auftragnehmers die Fachbauleitung nach Landesbauordnung, die ständige Koordinierung der eigenen Arbeitnehmer vor Ort und die eigenverantwortlichen Absprachen mit den anderen am Projekt Beteiligten wahrnehmen. Jeder Wechsel von Fachbauleitung oder Stellvertretung ist dem Auftraggeber umgehend in Textform anzuzeigen. Fachbauleitung und Stellvertretung müssen deutsch sprechen und in fachlichen Fragen zur Ausführung entscheidungsbefugt sein.
Regelmäßige Baubesprechungen
Die Fachbauleitung oder seine Stellvertretung sind zur Teilnahme an den allgemeinen Baubesprechungen verpflichtet. Alle Leistungen zur Fachbauleitung, zur Teilnahme an den Baubesprechungen, deren Vor- und Nachbereitungen sowie zu erforderliche Wegezeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Anwesenheitspflicht: jeweils während der Dauer der eigenen Ausführungen vor Ort,
zusätzlich etwa 5 Termine für Abstimmungen und Vorbereitungen;
Anzahl Termine: wöchentlich;
Zeitdauer pro Termin / Ort: ca. 2 Stunden auf der Baustelle vor Ort;
Bautagesberichte / Fachbauleitung AN / Baubesprechung
Baubegehungen/Prüftermine Prüfstatik, Wärmeschutz, Blower-Door-Test Stichprobenhafte Kontrolle Prüfstatik und Wärmeschutz
Die Fachbauleitung oder seine Stellvertretung sind zur Mitwirkung an den genannten Baubegehungen/ Prüfterminen verpflichtet. Alle Leistungen zur Fachbauleitung, zur Teilnahme an den Terminen selbst, deren Vor- und Nachbereitungen sowie zu erforderliche Wegezeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Anwesenheitspflicht: zu jedem Termin;
Anzahl Termine: ca. 6 Termine;
Zeitdauer pro Termin / Ort: ca. 1 Stunde auf der Baustelle vor Ort;
Blower-Door-Test
Die Fachbauleitung oder seine Stellvertretung sind zur Mitwirkung am Blower-Door-Test verpflichtet. Alle Leistungen zur Fachbauleitung, zur Teilnahme an den Terminen selbst, deren Vor- und Nachbereitungen sowie zu erforderliche Wegezeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Anwesenheitspflicht: zu jedem Termin;
Anzahl Termine: 3 Termine (nach Erfordernis 1-2 Wiederholungstermine);
Zeitdauer pro Termin / Ort: ca. 5 Stunden auf der Baustelle vor Ort;
Baubegehungen/Prüftermine Prüfstatik, Wärmeschutz, Blower-Door-Test
Hinweis Ortsbesichtigung Hinweis Ortsbesichtigung
Dem Bieter wird ausdrücklich eine Ortsbesichtigung von Baugrundstück, Gebäudebestand und den umgebenden Zufahrtsmöglichkeiten vor Angebotsabgabe empfohlen. Das Grundstück kann von dem öffentlichen Straßenraum aus eigenverantwortlich ohne besondere Ankündigung betreten und besichtigt werden. Örtliche Hinweise und Absperrungen sind zu beachten und zu respektieren. Der Geb äudekomplex befindet sich in Benutzung.
Hinweis Ortsbesichtigung
BTV Holzbau BTV G16_Holzbau
für Bauvorhaben "Montanusschule Hückeswagen"
Besondere technische Vertragsbedingungen
Bauvorhaben
Die Fa. Ueding wurde von der Stadt Hückeswagen beauftragt die Montanushauptschule Hückeswagen in der Weststraße 37 grundständig zu sanieren und umzubauen. Es erfolgen eine energetische Sanierung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik sowie umfangreiche Modernisierungen und Umbauten im Innenraum, um beispielsweise Barrierefreiheit herzustellen und ein Clusterschulkonzept umzusetzen. Das Gebäude befindet sich im Wesentlichen im unsanierten Originalzustand aus dem Baujahr etwa 1970.
Die energetische Sanierung ist in weiten Teilen als serielle Sanierung mit vorgefertigten Holztafelelementen und einer hinterlüfteten Holzfassade geplant. Der bestehende Kaltdachaufbau soll rückgebaut und ein neuer Warmdachaufbau mit Gründach erstellt werden. Für die barrierefreie Erschließung werden 3 Aufzüge geplant, teils in der Bestandskonstruktion eingestellt, teils vorgestellt. Die bestehenden Raumstrukturen sollen insbesondere in den Türmen A+B zu Lernclustern mit den Klassenräumen direkt zugeordneten Differenzierungsräumen umgebaut werden. Hierzu müssen u.a. neue Sichtbezüge, Sanitäranlagen und Rettungswege hergestellt werden. Die Wärmeerzeugung soll zukünftig über Luft-Wasser-Wärmepumpen erfolgen.
Hinweis mehrere Gebäudeteile
Die in den einzelnen Positionen angegebenen Gesamtmengen umfassen regelmäßig die Summe der Einzelmengen aus allen Gebäudeteilen. Alle angebotenen und auszuführenden Produkte sind an allen Gebäudeteilen für den gleichen Einsatzzweck einheitlich zu verwenden, auch wenn keine spezielle Abfrage von Hersteller und Typ in der Leistungsbeschreibung enthalten ist. Unterschiedliche Hersteller und Typen für jeden Gebäudeteil sind ausdrücklich nicht zugelassen, auch wenn hier keine technischen oder zulassungsbedingten Zusammenhänge bestehen.
Hinweis Fördermittel
Für die Finanzierung des Projektes nimmt der Auftraggeber Fördermittel in Anspruch.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens wird eine behördliche Prüfung zur sachgerechten Verwendung der Fördermittel erfolgen. Der Auftragnehmer hat im Zuge seiner Leistungserbringung und insbesondere zum Abschluss seiner Leistung an der Konformität des Verwendungsnachweises, den der Auftraggeber ggü. dem Fördermittelgeber zu erstellen hat, mitzuwirken. Dies kann im Besonderen spezielle Abrechnungsauf- oder zusammenstellungen und gesonderte Zusammenstellungen der Ver- und Anwendbarkeitsnachweise beinhalten. Aufwendungen aus der Aufstellung vorbenannter Verwendungsnachweise werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Leistungsumfang des Auftragnehmers
Durch den Auftragnehmer sind hochwärmegedämmte Holztafelelemente vor die Bestandsfassade zu montieren. Bestandteil der werkseitigen Vorfertigung sind ebenso der Metallfensterarbeiten, elektromechanische Sonnenschutzelemente und Leibungsbekleidungen. Im weiteren sind nach der Holztafelmontage durch den Auftragnehmer hinterlüftete Außenwandbekleidungen aus Holz und Faserzement herzustellen.
Hinweis mehrere Gewerke im gleichen Leistungsbereich
Es sind keine Gewerke im gleichen Leistungsbereich = Holzbau vorgesehen. Es ergeben sich untenstehende Schnittstellen insbesondere zur Schadstoffsanierung, Rohbauarbeiten, Blitzschutz sowie Dachabdichtungsarbeiten.
Einbau in Bauabschnitten / Arbeitsunterbrechung
Die Leistungserbringung des Auftragnehmers erfolgt Bauteilweise. Nach Abschluss der Holztafelmontage am ersten Bauteil ist dort mit den örtlichen Fassadenbekleidungsarbeiten zu beginnen und zeitgleich das nächste Bauteil mit den Holztafelarbeiten zu beginnen. Es ist zwingend in der Kalkulation davon auszugehen, dass in mehreren Bauabschnitten gleichzeitig Leistungen zu erbringen sind. Der dieser Ausschreibung beigefügte Ausführungsterminplan ist zu beachten.
Ausführungszeitraum / Ablauf mit anderen Gewerken
Zum Zeitpunkt der Leistungserbringung des Auftragnehmers befinden sich mehrere Gewerke zeitgleich auf der Baustelle. Als Vorleistung zu den Holztafelarbeiten erfolgt eine Schadstoffsanierung an der Bestandsfassade und rohbauseitige Vorbereitungsarbeiten. Insbesondere die Bestandsfenster werden erst Zug-um-Zug mit der Montage der Holztafeln bauseitig demontiert, um den Gebäudeverschluss weitestgehend dauerhaft sicherzustellen. Der Anschluss der Dachabdichtung erfolgt bauseits. Ergänzend wird bauseitig ein Gerüst gestellt und dem Auftragnehmer unendgeltlich zur Verfügung gestellt. Zum Abschluss der Arbeiten des Auftragnehmers werden zunehmend parallel Ausbaugewerke tätig sein. An allen erforderlichen Abstimmungen bauseitiger Schnittstellen, die für die eigene Leistungserbringung relevant sind, hat der Auftragnehmer mitzuwirken.
Zufahrt / Lagerflächen
Die Montanushauptschule befindet sich in der Stadt Hückeswagen zwischen den umliegenden Städten Wermelskirchen, Wipperfürth und Radevormwald. Die Zufahrt kann über die B237 oder die B483 erfolgen. Ab dem Kreisverkehr "Bergischer Kreisel" beginnt ein Wohngebiet, in welchem die Montanushauptschule liegt. Die Liegenschaft ist über die Bergstraße, Weststraße und Südstraße oder alternativ die Ringstraße erschlossen. Alle vorbenannten Straßen haben den Charakter von Wohnstraßen und können durch parkende Autos zusätzlich eingeschränkt sein. Die Zufahrt mit größeren Fahrzeugen (insbesondere mit Sattelschleppern) ist durch den Auftragnehmer anhand von Baustelleneinrichtungsplan und einschlägiger Umgebungsdarstellungen (Karten und Luftbilder im Internet) eigenständig zu prüfen.
Der Baustellenbereich innerhalb des Bauzauns weist je nach Baufortschritt in begrenztem Umfang Lagerflächen aus. Lagerungen außerhalb des Baustellenbereiches sind unzulässig. Für das Parken von Mitarbeiterautos sind Parkplätze außerhalb des Baustellenbereichs zu nutzen, hierfür bietet der Baustellenbereich keinen Platz. Innerhalb des Baustellenbereichs dürfen nur Fahrzeuge mit Material und Werkzeugen über längere Zeiträume abgestellt werden; diese sind auf Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers unverzüglich umzusetzen oder nach Erfordernis aus dem Baustellenbereich zu entfernen.
Zuwegung Baustelleneinrichtungsfläche mit Höhenbeschränkung
Der eigentliche Baustelleneinrichtungsbereich ist nur über die Feuerwehrzufahrt des Schulhofs erreichbar und führt unter einer Überführung durch. Hieraus resultiert eine Höhenbeschränkung von maximal 3,45m im Lichten. Die Einschränkungen der Andienung der Baustelleneinrichtungsfläche sind in dem der Ausschreibung beigefügten Baustelleneinrichtungsplan dargestellt und zwingend zu beachten. Höhere Fahrzeuge können im Wendekreis am Ende der Südstraße an einer gekennzeichneten Entladezone halten. Sofern durch den Auftragnehmer eigenes Bedienpersonal für den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten ortsfesten Baukran bereitgestellt wird, kann Material mittels des Baukrans von der Entladezone in die Baustelleneinrichtungsfläche verhoben werden. Die Nutzung des Krans sowie die Belegung der Entladezone ist durch den Auftragnehmer eigenständig terminlich mit den anderen Gewerken abzustimmen.
Einschränkungen durch direkt angrenzenden Schulbetrieb
Die Bautätigkeiten finden sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schulferien statt. Für die Sanierung selbst wird das Schulgebäude leergezogen und der Schulbetrieb in das benachbarte Forum sowie ein Container Provisorium auf dem Schulhof ausgelagert. Die Einschränkungen durch den Schulbetrieb bzw. der Erschließung für die Interimsnutzung sind in dem der Ausschreibung beigefügten Baustelleneinrichtungsplan dargestellt und zwingend zu beachten. Anlieferungen werktags zwischen 7:30Uhr und 9:00Uhr sollten nur im Ausnahmefall erfolgen. Grundsätzlich ist auf den fußläufigen Verkehr immer Rücksicht zu nehmen und diesem Vorrang zu gewähren.
BTV Holzbau
BTV Bauvorbereitende Leistungen BTV Bauvorbereitende Leistungen G16_Holzbau
für Bauvorhaben "Montanusschule Hückeswagen"
Besondere technische Vertragsbedingungen
Bauvorbereitende Leistungen des Auftragnehmers nach Auftragserteilung
Die nachbeschriebenen Leistungen sind vom Auftragnehmer innerhalb der jeweils angegebenen Fristen zu erbringen. Die geforderten Angaben und Unterlagen sind wichtige Voraussetzungen für die beteiligten Planer und Bauüberwacher und dienen insbesondere zur Abstimmung zwischen den beteiligten Gewerken. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu übergeben. Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Grundlagen für die Ausführung und die vom Auftragnehmer vorzulegenden Unterlagen
Vom Auftraggeber bzw. von dessen Planern werden Zeichnungen als Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Details sowie auch weitere Dokumente (Leistungsbeschreibungen, Terminpläne u.ä.) zur Baumaßnahme zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind Grundlage für die vorliegende Ausschreibung, für die Ausführung der Leistungen selbst sowie für alle vom Auftragnehmer vorzulegenden Unterlagen. Auf wesentliche Abweichungen seiner Unterlagen und seiner Leistungen zu diesen Grundlagen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber (nach Auftragserteilung dessen Bauleitung) rechtzeitig, eindeutig und konkret hinzuweisen. Der Ausführung selbst dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Für alle nach Auftragserteilung übergebenen Unterlagen hat der Auftragnehmer den Erhalt in Textform zu bestätigen; bei Nutzung eines Datenraums erfolgt die Bestätigung durch personenbezogene Anmeldung im Datenraum.
Übergabeform: als PDF-Datei; auf Anforderung auch als DWG-/DXF-Datei (nach Auftragserteilung),
in Einzelfällen nach Vorgabe des Auftraggebers auch Dokumente als offene Dateien
(XLSX, DOCX o.ä.) als Vorlagen zur Weiterbearbeitung beim Auftragnehmer (nach
Auftragserteilung, hier für Deklarationslisten Nachhaltigkeit);
Montagekonzept / Terminplanung / Witterungsschutzkonzept
Dem Auftragnehmer bekommt alle Dokumente vom AG.
Gefährdungsbeurteilung
Vom Auftragnehmer sind die nach Arbeitsschutzgesetz zu erstellende Gefährdungsbeurteilung für seine Mitarbeiter und die daraus abgeleiteten von den Mitarbeitern unterzeichneten Arbeitsanweisungen der Bauleitung des Auftraggebers in Absprache mit dem SiGeKo zur Information vorzulegen. Zu berücksichtigen und in die Unterlagen einzubinden sind auch die geforderten Vorgaben zur Nachhaltigkeit. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Frist für die Vorlage: 12 Werktage nach Auftragserteilung;
Art der Vorlage: Format DIN A4 (ggf. verkleinert auf DIN A4);
Übergabeform: als PDF-Datei;
Baustelleneinrichtungsplan
Vom Auftragnehmer ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen und mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. In diesen Plan sind die einzelnen Baucontainer für Personal und Material sowie Lagerflächen und Standorte der benötigten Geräte einzutragen. Der Auftragnehmer hat in diesem Zusammenhang gewissenhafte Auskünfte über Einbauten im Boden wie Versorgungsleitungen, Kanäle und Kabel einzuholen und diese in den Baustelleneinrichtungsplan einzutragen. Der beigefügte Lageplan zur Baustelleneinrichtung dient ausschließlich der Lagebeschreibung und ersetzt nicht den o.g. eigenverantwortlich zu erstellenden Baustelleinrichtungsplan des Auftragnehmers. Alle Leistungen zum Baustelleneinrichtungsplan sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Frist für die Vorlage: 12 Werktage nach Auftragserteilung;
Art der Vorlage: maßstäbliche Lageskizze oder skizzenhafte Markierungen in vorhand. Zeichnungen;
Übergabeform: als PDF-Datei;
BTV Bauvorbereitende Leistungen
BTV Baukräne durch gesondertes Gewerk Baulogistik BTV Baukräne durch gesondertes Gewerk Baulogistik (Bedienung durch Auftragnehmer selbst)
Besondere technische Vertragsbedingungen
Für das Abladen von Baustoffen und Bauteilen sowie für Transport und Montage im Baustellenbereich stehen bauseits durch ein gesondertes Gewerk Baulogistik ein Baukran zur Verfügung. Typ und technische Angaben sind im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt. Ausführbar sind nur vorbeschriebene Leistungen, die von dem Kran zum Zeitpunkt des Einsatzes technisch machbar ist, insbesondere sind durch den Baufortschritt nicht mehr erreichbare Flächen (z.B. überdeckt durch Geschossdecken o.ä.) zu beachten.
Eine Verrechnung für Betrieb des Krans erfolgt nicht.
Die Bedienung des Krans liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers, entsprechend qualifiziertes Bedienpersonal ist in die Einheitspreise einzurechnen.
In der Nutzung des Krans sind sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere aller Kosten für Betriebsstoffe und erforderliche Wartungen enthalten. Nicht enthalten ist die Bereitstellung besonderer Transportaufhängungen; diese sind vom Auftragnehmer beizustellen oder gesondert mit dem kranstellenden Gewerk abzustimmen und untereinander abzurechnen.
Die Anforderung des Kraneinsatzes insbesondere zur Terminabstimmung hat der Auftragnehmer direkt mit dem kranstellenden Gewerk durchzuführen. Bei gleichzeitigen Anforderungen durch mehrere Gewerke haben Leistungen Vorrang, die für den Gesamtbauablauf des Projekts terminkritisch und/oder nicht durch andere Transport- oder Montagemittel durchführbar sind.
Der Auftragnehmer hat dem kranstellenden Gewerk die für die Bedienung des Krans eingesetzten Mitarbeiter rechtzeitig vor dem ersten Kraneinsatz zu benennen und für diese Mitarbeiter alle erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen zur Berechtigung der Kranbedienung vorzulegen. Nicht vorher benannten Mitarbeitern des Auftragnehmers ist die Kranbedienung ausdrücklich verboten.
Eine Gewähr für die ununterbrochene Nutzung des Krans wird vom Auftraggeber nicht übernommen.
Für alle Leistungen, die nicht mit den ausdrücklich beschriebenen Kran durchführbar sind, sind durch den Auftragnehmer eigene geeignete Transporte und Montagehilfen einzukalkulieren.
Folgenden Kran sind vorgesehen (Standorte siehe Baustelleneinrichtungsplan):
Kran 1
Traglast: 2.000kg bei max. Ausladung;
max. Ausladung: 60m;
BTV Baukräne durch gesondertes Gewerk Baulogistik
ZTV Allgemeine Regelungen Baustelle ZTV Allgemeine Regelungen für die Baustelle
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Baustelleneinrichtung für alle Gewerke / Leistungsgrenzen
Der Auftraggeber stellt eine allgemeine Baustelleneinrichtung für alle Gewerke wie nachfolgend zur Verfügung.
Abgrenzung des Baustellenbereichs
Der Auftraggeber veranlasst die Abgrenzung des Baustellenbereichs durch Bauzäune mit Baustellentoren und ggf. den Einbau von Bautüren in der Gebäudehülle. Türen und Tore sind außerhalb der Arbeitszeiten verschlossen zu halten. Der Auftragnehmer hat sich zu vergewissern, ob er als letzter die Baustelle verlässt. Er hat in diesem Fall alle noch ungesicherten Türen und Tore zu verschließen.
Versorgungsanschlüsse, Sanitärräume, Erste-Hilfe-Raum
Toiletten-/Waschräume gemäß ArbStättV sowie Baustromverteiler, Bauwasseranschlüsse sowie eine provisorische Baubeleuchtung der Fluchtwege und Treppen werden durch den Auftraggeber unentgeltlich bereitgestellt. Ein Erste-Hilfe-Raum gemäß §6 ArbStättV bzw. entsprechend nutzbarerer Bereich wird durch den Auftraggeber in unmittelbarer Nähe zum Baustellenbereich zur Verfügung gestellt.
Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ("Umlagen") werden die jeweiligen Verbrauchskosten durch den Auftraggeber selbst getragen oder auf alle Auftragnehmer umgelegt.
Lagerflächen
Flächen für Materiallagerung, Geräte- und Baucontaineraufstellung innerhalb des Baustellenbereichs stehen dem Auftragnehmer nach den begrenzten Möglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Lagerflächen. Gerüste dürfen generell nicht als Lagerflächen benutzt werden. Lage und Abmessungen von Lagerflächen bedürfen der Zustimmung der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers in Textform. Lagerflächen befinden sich auf befestigtem und teilweise auch unbefestigtem Untergrund (siehe Baustelleneinrichtungsplan).
Informationen über maximal zulässige Nutzlasten von Lagerflächen und deren Zufahrten sind durch den Auftragnehmer eigenständig einzuholen. Baustoffe oder Bauteile, die ohne Absprache mit der Bauleitung des Auftraggebers gelagert wurden, sind auf Anordnung umgehend und ohne Kosten für den Auftraggeber umzulagern.
Gerüste, Kräne etc.
Durch den Auftraggeber für alle Gewerke zur Verfügung gestellte Gerüste können durch den Auftragnehmer unentgeltlich benutzt werden. Gerüststandorte bzw. vergleichbare bauseitige Maßnahmen sind im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt oder in den Beschreibungen der einzelnen Leistungen oder Gewerke ausdrücklich enthalten. Eigenmächtige Veränderungen oder Umbauten jeglicher Art am Gerüst sind dem Auftragnehmer untersagt und dürfen ausschließlich vom Gewerk Gerüstbau durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat sich mit dem Gewerk Gerüstbau eigenverantwortlich abzustimmen. Die Abstimmung ist zu dokumentieren und der Bauleitung des Auftraggebers zur Freigabe vorzulegen.
Von anderen Gewerken gestellte weitere Gerüste, Kräne, Bauaufzüge u.ä. sind von den jeweiligen Gewerken zur Mitbenutzung, teilweise gegen Entgelt, zur Verfügung zu stellen. Eine Gewähr für die Nutzung wird vom Auftraggeber nicht übernommen.
Meterrisse und weitere Messpunkte
Der Auftraggeber veranlasst die Anbringung von einem Meterriss pro Geschoss an einer allgemein zugänglichen Stelle als +1,00m über OKFF (nicht Rohdecke) sowie von weiteren Messpunkten für zwei Hauptachsen je Geschoss (längs/quer). Jeder Auftragnehmer hat im Zuge seiner Leistungserbringung diese Messpunkte des Auftraggebers zu schützen und jeden Verlust oder Beschädigungen daran umgehend der Bauleitung des Auftraggebers mitzuteilen.
Alle weiteren für die Leistungserbringung des Auftragnehmers an zusätzlichen Stellen erforderliche Messpunkte hat der Auftragnehmer mit Bezug ausschließlich auf die Messpunkte des Auftraggebers eigenverantwortlich anzubringen und nach Aufforderung durch die Bauleitung des Auftraggebers später umgehend wieder zu entfernen. Ein Bezug auf Messpunkte anderer Gewerke ist ausdrücklich untersagt.
Genehmigung für Bauvorhaben und Baustellenbetrieb
Die Genehmigung für das Bauvorhaben selbst sowie für den Baustellenbetrieb innerhalb der dafür im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen veranlasst der Auftraggeber.
Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers / Pflichten während der Bauausführung
Der Auftragnehmer hat alle Einrichtungen, Werkzeuge, Sicherheitsmaßnahmen und dergleichen, die für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistungen erforderlich sind, in die Einheitspreise einzurechnen, insbesondere auch die nachbeschriebenen Leistungen.
Inanspruchnahme öffentlicher und fremder Grundstücke durch den Auftragnehmer
Nimmt der Auftragnehmer öffentliche oder fremde Grundstücke außerhalb des im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Bereichs für eigene Lagerflächen, Kranstellflächen, besondere Zufahrten o.ä. in Anspruch, hat er hierfür erforderliche Genehmigungen eigenständig einzuholen und alle anfallenden Genehmigungs-, Nutzungsgebühren etc. sowie die eventuelle Beseitigung von durch die Benutzung entstandenen Schäden in die Einheitspreise einzurechnen. Ausnahmen hiervon sind ausdrücklich im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt oder in den Leistungstexten beschrieben.
Genehmigungen, Prüfungen, Zertifizierungen u.ä.
Alle für die Leistungen des Auftragnehmers erforderlichen Genehmigungen durch Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden, externe Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen o.ä. sind, soweit sie nicht im Leistungsverzeichnis ausdrücklich als bereits vorliegend aufgeführt werden, durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich herbeizuführen. Dafür anfallende Gebühren, Honorare und dergleichen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Baucontainer/ Lagerflächen
Mit dem Übereinanderstellen von Baucontainern für Baubüro, Aufenthalt, Material etc. muss gerechnet werden, für Zugänglichkeit mit Treppen o.ä. hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Soweit Baucontainer auf vorhandenen gepflasterten bzw. asphaltierten Flächen positioniert werden, ist ein Schutz des Untergrundes gegen Beschädigungen einzukalkulieren. Gleiches gilt für die Nutzung solcher Flächen für die Lagerung von Materialien.
Gerüste/ Geräte/ Werkzeuge
Der Auftragnehmer hat selbstständig für eine ausreichende Beleuchtung seiner Arbeitsbereiche zu sorgen.
Das Umsetzen der vom Auftragnehmer eingesetzten Geräte, Gerüste und Maschinen, bedingt durch den Baufortschritt auch anderer Auftragnehmer, ist einzurechnen.
Gerüste des Auftragnehmers für Arbeitshöhen über 3,50m sind während der eigenen Nutzungszeiträume des Auftragnehmers auch anderen Gewerken zur Mitbenutzung entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. Kräne bzw. Bauaufzüge des Auftragnehmers sind in gleicher Weise den anderen Gewerken zur Verfügung zu stellen; hierfür eventuell anfallende Vergütungen sind zwischen den Auftragnehmern zu vereinbaren und gegenseitig abzurechnen.
Räumen der Baustelleneinrichtung und der Lagerflächen
Nach Abschluss der Baumaßnahme sind alle o.g. Einrichtungen einschließlich aller Anschlüsse zu beräumen. Die Bauleitung des Auftraggebers kann für einzelne, nicht mehr benötigte Einrichtungen eine frühere Räumung verlangen. Noch erforderliche durch den Auftragnehmer hergestellte temporäre Schutzmaßnahmen sind erst auf Anweisung der Bauleitung des Auftraggebers rückzubauen.
Arbeitstägliche Reinigung der Baubereiche
Die Baubereiche sind arbeitstäglich zu reinigen. Auf Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers sind Verunreinigungen auch vor Beendigung eines entsprechenden Arbeitsabschnittes zu beseitigen.
Rauchverbot
Das Rauchen im Gebäude und in Bereichen der allgemeinen Baustelleneinrichtung ist verboten.
ZTV Allgemeine Regelungen Baustelle
ZTV Holzbau / Metallbau / Verglasungen ZTV Holzbau / Metallbau / Verglasungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Für nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die maßgeblichen Normen und Bestimmungen der Leistungsbereiche Zimmerer/Holzbau, Metallbau, Klempner, Verglasungs- und Beschlagarbeiten. Es gelten weiterhin alle Vorschriften und Regeln zu Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Leistungsumfang des Auftragnehmers
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst neben Lieferung und Einbau jeweils auch Aufmaße, Technische Klärung, Anfertigen von Montageplanungen zur Überprüfung durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragte sowie die Zusammenstellung aller Unterlagen für die Ver-/Anwendbarkeitsnachweise. Regelmäßig liegen dem Leistungsverzeichnis für die beschriebenen Leistungen auch Zeichnungen bei. Alle auf diesen Zeichnungen in prinzipieller Form dargestellten Einzelteile der Konstruktionen gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, sofern sie nicht ausdrücklich als Leistung anderer Gewerke ausgewiesen sind. Die vorbeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Werkstoffe und Bauteile
Für alle eingesetzten Materialien gelten die maßgebliche Normen und Regelwerke für die einzelnen der oben genannten Leistungsbereiche. Bei Erfordernis liegen diesen Leistungsverzeichnis für darüberhinausgehende Vorgaben und Erläuterungen zu eingesetzten Materialien weitere zusätzliche technische Vertragsbedingungen bei.
Verbindungs- und Befestigungsmittel
Die zur Verwendung kommenden Befestigungsmittel müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nach Herstellervorschrift bzw. den Vorgaben der Verwendbarkeitsnachweise montiert sein. Alle Befestigungsmittel sind gemäß den Korrosionsbelastungen des Einbauortes auszuwählen oder zu schützen. Beim Zusammentreffen von Bauteilen verschiedener Werkstoffe und bei der Auswahl der Befestigungsmittel ist Kontaktkorrosion auszuschließen.
Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und gleichzeitig für eine Kontrolle nur schwer sichtbar oder für Wartungen nur schwer zugänglich sind, sind in jedem Fall aus nichtrostendem Stahl auszuführen. Dies gilt grundsätzlich für alle Befestigungsmittel (Schrauben, Anker u.ä.) an und innerhalb vorgehängter Fassaden oder hinter Wärmedämmschichten; zusätzliche Verankerungsbauteile, Verbindungsprofile u.ä. sind aus Aluminium oder nichtrostendem Stahl herzustellen.
Sichtbare Verbindungsmittel sind (zumindest innerhalb eines Typs) gleichfarbig mit dem zu befestigenden Bauteil und in geordnetem Bild nach Absprache und Freigabe durch die Architekten auszuführen. Bei Verschraubungen jeglicher Art sind Unterlegscheiben zu verwenden. Die Herstellung der erforderlichen Bohrungen für die Befestigungsmittel ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Schweißverbindungen
Schweißverbindungen sind immer als durchgängige geschweißte Nähte auszuführen. Alle später sichtbaren Schweißstellen sind sauber planeben zu verschleifen und dürfen auch nach erfolgten weiteren Beschichtungen der Oberflächen in keiner Form sichtbar sein. Schweißungen auf der Baustelle, ausgenommen konstruktiv vorgegebenen Schweißungen, sind nicht zulässig und können nur in Ausnahmefällen gestattet werden.
Kantungen und Biegungen
Metallbauteile dürfen nach erfolgten Kantungen, Biegungen o.ä. keine Querschnittsverengungen aufweisen und müssen frei von Rissen sein. Oberflächenbeschichtungen, Eloxierungen u.ä. sind regelmäßig erst nach den Kantungen, Biegungen o.ä. auszuführen.
Blitzschutz
Fassadenbauteile aus Metall wie Pfosten-Riegel-Fassaden, Blechverkleidungen, Attiken, Anschlussbleche etc. müssen untereinander elektrisch-leitend verbunden werden. Dies betrifft sämtliche Stöße, Dehnfugen oder thermische Entkopplungen mit nichtleitenden Zwischenlagen. Maßgeblich sind die Bestimmungen DIN 18384, VDE 0185 und DIN 57185.
Die Verbindungen innerhalb seiner Leistungsbereiche müssen durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber mit flexiblen, nichtkorrodierenden Überbrückungsbändern und Anklemmverschraubungen hergestellt werden. Material und Querschnitt ist nach den Erfordernissen zu wählen und einzukalkulieren. Geeigneten Stellen für die Übergabe der Ableitungen in die allgemeine Blitzschutz- und Erdungsanlage sind rechtzeitig mit dem ausführenden Gewerk Blitzschutz abzustimmen. Verbindungen und Anschlüsse müssen durch den Auftragnehmer im Zuge der Ausführung eigenverantwortlich in Koordination mit dem zuständigen technischen Fachplaner und dem ausführenden Gewerk geplant und hergestellt werden. Die Verbindungen müssen generell in verdeckten Bereichen angeordnet werden und sind insbesondere an später unzugänglichen Stellen rechtzeitig vorzusehen.
Verglasungen und Ausfachungen
Für Verglasungen gelten insbesondere die Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen sowie die Verglasungs-Richtlinien des jeweiligen Glasherstellers. Die Leistung umfasst jeweils Liefern, Einsetzen und Abdichten der Verglasungen und Ausfachungen. Das Einsetzen und Abdichten kann mittels EPDM-Dichtprofilen oder Vorlegebändern mit dauerelastischer Falzkantenversiegelung erfolgen. Falzgründe in Profilen für Verglasungen müssen absolut glattflächig ausgebildet sein, so dass anfallende Feuchtigkeit ohne zusätzliche Dränagekanäle immer in die tiefste außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird. Für die Belüftung des Falzgrundes sind die Vorgaben der Glashersteller einzuhalten.
Stöße von der Witterung ausgesetzten Glashalteleisten müssen durch die mit vulkanisierten Ecken auszuführende Verglasungsdichtung überdeckt werden. Die Verglasungsdichtungen sind so auszuformen, dass sie für den Betrachter nicht in Form eines breiten Randes in Erscheinung treten.
Anodische Oxidation / Eloxierung Aluminium
Die anodische Oxidation bzw. Eloxierung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss entsprechend DIN 17611 durchgeführt werden. Oberflächenbehandlung und -ausführung erfolgt gemäß Angaben im Leistungsverzeichnis.
Farbbeschichtungen Aluminium
Eine Farbbeschichtung von Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 Mikrometer/ bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein.
Barrierefreie Nullschwelle an Türen und Fenstertüren/ Fenster immer mit Fensterbankanschluss
Türen und Fenstertüren sind an ihren Fußpunkten barrierefrei gemäß DIN 18040 auszuführen, hierbei ist eine "Nullschwelle" ohne Anschläge zu verwenden. Ausnahmen von dieser Regel sind ausdrücklich in den Leistungsbeschreibungen vermerkt. Bei so benannten "Fenstertüren" ist statt des unteren Blendrahmens ebenfalls ein Schwellenprofil anzuordnen. Für bodentiefe Fenster gilt die Anforderung nur dann, wenn diese ausdrücklich in den Leistungsbeschreibungen vermerkt ist (oder der Begriff "Fenstertüren" verwendet wird).
Die Abdichtung nach unten hat bei Türen und Fenstertüren grundsätzlich mit einer sich beim Schließen absenkenden Dichtung zu erfolgen. Nur in Ausnahmefällen kommen abweichend Bodenschwellen oder Lippendichtungen zum Einsatz.
Bei Fenstern und Fenstertüren ist grundsätzlich ein Fensterbankanschluss außen vorzusehen (nach Erfordernis als angesetzte Profilverbreiterung in Material und Oberfläche der Blendrahmenprofile).
Anschlagdichtungen
Anschlagdichtungen sind umlaufend anzuordnen und dürfen nicht durch Bänder und/oder Ecklager unterbrochen werden. Dichtungslippen sind im Bereich von Bändern und Ecklagern passgenau auszuklinken, alternativ sind entsprechende Dichtungs-Formstücke anzuordnen. Angepresste Anschläge müssen in den Stößen Eckwinkel bzw. Stoßbleche aus Edelstahl erhalten. Die Abdichtung von T-Stößen hat mittels zum System gehörender Bauteile und dauerelastischen Dichtstoffen im Bereich der Stoßbleche zu erfolgen.
Beschläge
Für die Konstruktionen sind die in den Fertigungsunterlagen der jeweiligen Systemhersteller ausgewiesenen System-Beschläge zu verwenden. Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen technischen Regeln ausgewählt werden. Dies gilt besonders für Griffgarnituren. Alle eingesetzten Beschläge sind für erhöhte Anforderungen auszuwählen. Durch den Auftragnehmer ist eine projektbezogene Freigabe der gewählten Beschläge durch den Systemhersteller der Gesamtelemente in Textform zu erwirken, die insbesondere auch die Verglasungs- bzw. Flügelgewichte berücksichtigt. Dafür erforderliche Berechnungen, Nachweise etc. sowie die daraus resultierenden Sonderprofile, Verstärkungen und dergleichen sind in die Einheitspreise einzurechnen, diese Unterlagen sind im Rahmen der technischen Klärung der Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anderes beschrieben, müssen alle Beschlagteile, auch Flügelbänder bei Fenstern, verdecktliegend angeordnet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Griffgarnituren, Flügelbänder bei Türen und (nicht integrierte) Obentürschließer. Im Falz angeordnete Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Schraubverbindungen und Befestigungen sind ebenfalls verdecktliegend auszuführen, für Verschraubungen in Profilwandungen sind Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden. Im geschlossenen Zustand der Elementflügel dürfen keine Befestigungen von Beschlägen o.ä. sichtbar sein.
Montage/ Anschlüsse zum Baukörper
Die Montage der Elemente muss flucht- und lotrecht - auch über mehrere Geschosse hinweg - erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die an einem Punkt in jedem Geschoss durch den Auftraggeber vorgegeben sind.
Die Verankerungen der Elemente des Auftragnehmers sind so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und der Elemente untereinander aufgenommen werden können, ohne dass hieraus ungewollte Belastungen auf die vom Auftragnehmer eingebauten Elemente oder von diesen auf den Baukörper übertragen werden. Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden; zu berücksichtigen sind Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung. Alle Anschlüsse an die angrenzenden Bauteile sowie alle zur Montage am Baukörper erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, so diese nicht ausdrücklich gesondert beschrieben sind.
Baustellenschutz
Abdeckungsarbeiten von besonders vor Verschmutzung zu schützenden Bauteilen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat für einen ausreichenden Oberflächenschutz während der Bauzeit zu sorgen. Schutzlacke, Klebefolien und dergleichen für den vorübergehenden Schutz der Oberflächen müssen mit den angrenzenden und den vom Auftragnehmer eingebauten Materialien und Oberflächen verträglich sein und sich rückstandsfrei wieder entfernen lassen. Die Anbringung eines Oberflächenschutzes und der Zeitpunkt der Entfernung ist mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen.
Erstreinigung durch den Auftragnehmer als Voraussetzung für Abnahme
Als Voraussetzung für die technischen Begehungen zur Vorbereitung der Abnahme sind durch den Auftragnehmer an allen seinen Leistungsteilen sämtliche sichtbaren Oberflächen, Verglasungen etc. (je nach Bauteil innen und außen) sowie verdeckte Falze bei öffenbaren Elementen, Schattenfugen etc. zu reinigen; diese Leistungen zur Erstreinigung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Reinigt der Auftragnehmer die vorbeschriebenen Bauteile nicht und ist die Leistung damit nicht ausreichend beurteilbar, finden die technischen Begehungen zur Vorbereitung der Abnahme frühestens nach Fertigstellung der (bauseitigen) Bauschlussreinigung statt.
Für die Reinigung von Aluminiumoberflächen sind die Richtlinien des Merkblattes "Reinigen von Aluminium im Bauwesen" zu beachten, analog die Empfehlungen der "Informationsstelle Edelstahl rostfrei". Für alle Oberflächen sind Empfehlungen der Hersteller, Fachverbände u.ä. zur Reinigung an die Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu übergeben.
ZTV Holzbau / Metallbau / Verglasungen
ZTV Eigenschaften und Verwendung von Materialien ZTV Eigenschaften und Verwendung von Materialien
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Für alle eingesetzten Materialien gelten die maßgebliche Normen und Regelwerke der entsprechenden Leistungsbereiche. Hier aufgeführt sind hauptsächlich weitergehende Vorgaben und Erläuterungen.
Aluminium
Für stranggepresste Aluminium-Profile sind die Legierungen EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden. Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) für farbbeschichtete Aluminium-Bleche die Legierung AlMg 1 (EN AW 5005A) oder Al 99, 5 (EN AW 1050A) in Normalqualität zu verwenden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von Ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören. In diesem Zusammenhang ist die Veröffentlichung des Gesamtverbandes der deutschen Aluminiumindustrie e.V., Aluminium im Bauwesen, „ökologisch und nachhaltig“, Grundlage der gestellten Forderung. Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer über die Einhaltung der vorbeschriebenen Forderungen projektbezogene Nachweise vorzulegen.
Stahl/ verzinkter Stahl
Stahlbleche sind verzinkt auszuführen. Alle übrigen Bauteile aus Stahl sind werkseitig vor Einbau ausreichend gegen Korrosion durch Feuerverzinkung zu schützen, so nicht in der jeweiligen Position ausdrücklich eine andere Qualität vermerkt ist. Die entsprechenden Oberflächen des Stahls müssen Normreinheitsgrad SA 3 (metallisch blank) nach DIN 55 928 T4 entsprechen. Feuerverzinken als Korrosionsschutz in ca. 450°C nach DIN 50 976 muss mit Mindestschichtdicken in Abhängigkeit von der Materialdicke 50 bis 85 Mikrometer als flächenbezogene Zinkauflage von 360 bis 610g/m2 erfolgen. Sämtliche Bohrungen und Schweißnähte sind vor Verzinken der Stahlkonstruktion durchzuführen. Die für die Feuerverzinkung notwendigen Profilöffnungen bzw. Bohrungen sind bei sichtbaren Bauteilen mit dem Auftraggeber bzw. dem Architekten abzusprechen und festzulegen. Verformungen, die beim Feuerverzinken eingetreten sind, sind kalt zu richten. Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen und Schweißstellen muss entsprechend DIN EN ISO 1461 im Werk durch thermisches Spritzen, auf der Baustelle durch Zinkstaubbeschichtung umgehend erfolgen.
Edelstahl/ nichtrostender Stahl
Ohne besondere Angabe sind Teile aus Edelstahl bzw. nichtrostendem Stahl mindestens in Werkstoffgüte 1.4301 herzustellen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende, insbesondere legierte Bauteile, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen. Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer über die Einhaltung der vorbeschriebenen Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Kunststoffe
Unbekannte Zusammensetzungen von Kunststoffen dürfen nicht eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass von ihm angebotene und verarbeitete Kunststoffe (insbesondere PVC) und daraus hergestellte Bauelemente einem lückenlosen Werkstoff-Recycling-Kreislauf zugeführt werden können.
Holz- und Holzwerkstoffe
Es dürfen keine nicht zertifizierten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe aus tropischen, subtropischen oder borealen Wäldern eingesetzt werden. Es sind so weit möglich Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe aus mitteleuropäischen oder einheimischen Wäldern einzusetzen. Diese Vorgabe gilt auch für Bauholz.
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Der Nachweis dieser Anforderungen ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines FSC- oder PEFC-Zertifikats (sowie das dazugehörige CoC-Zertifikat) oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. Holzlieferungen unterliegen den Vorschriften der DIN-Güte-und Massenbestimmungen und müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Bauschnittholz für Konstruktionen muss mindestens Schnittklasse B entsprechen und die Gütemerkmale der Normalklasse nach DIN 68365 haben. Konstruktiv erforderliche Kanthölzer sind kerngetrennt zu liefern und einzubauen. Festverwachsene Äste sind zulässig, Ausstöpselungen sind unzulässig. Vorgeschriebene Holzstärken sind einzuhalten. Alle Kanten sind zu brechen oder zu fasen, Oberflächen sind zu egalisieren.
Alle Hölzer sind in trockenem Zustand einzubauen, um £ 15% (um = 12% ± 3%). Sichtbare Holzteile sind, sofern nicht anders angegeben, zu hobeln. Bei allen gehobelten Kanthölzern und bei Holzwerkstoffen sind die angegebenen Maße Fertigmaße. Zapfen werden bei Holzlängen nicht berücksichtigt.
Der konstruktive/bauliche Holzschutz ist in vollem Umfang auszuschöpfen. Im Innenbereich dürfen keine Holzschutzmittel verwendet werden, im Außenbereich nur zugelassene Holzschutzmittel, von denen keine gesundheitsschädigenden Auswirkungen ausgehen. Anstriche müssen den Richtlinien der Gütegemeinschaft Holz oder gleichwertiger Art entsprechen, der Nachweis ist durch Prüfzeugnis einer amtlich zugelassenen Materialprüfstelle zu führen.
Dämmstoffe aus Mineralfaser und Hartschäumen
Mineralfaserdämmstoffe müssen mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. oder gleichwertiger Art versehen, gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97 / 69 Anmerkung Q sein. Dämmstoffe aus Hartschäumen (EPS, XPS, PUR u.ä.) müssen mit RAL-Gütezeichen oder gleichwertiger Art versehen und toxikologisch unbedenklich, formaldehydfrei sowie frei von FCKW, HFCKW, HFKW oder ähnlichen (teil-) halogenierten Treibmitteln sein.
Gefache oder Hohlräume sind mit Dämmstoffen satt auszustopfen, bei Verwendung von Dämmplatten müssen diese formstabil und gut klemmfähig sein. Fassadendämmungen u.ä. sind planeben, fluchtrecht, dicht gestoßen und lückenlos im versetzten Verband zu verlegen und an Unterkonstruktionen anzupassen. Die Verlegung kann in zwei Lagen mit versetzten Fugen erfolgen, wenn der Dämmstoff in der vorgegebenen Dicke nicht einlagig lieferbar ist. Die entsprechenden Herstellervorschriften sind zu beachten. Zuschnitte und Anpassarbeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Befestigung von Dämmplatten und die Auswahl der zur Verwendung kommenden Befestigungsmittel sind unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Herstellervorschriften auszuführen. Dämmplatten sind - so sie nicht ohnehin in Unterkonstruktionen eingefügt sind - zur Befestigung mit dem Untergrund zu verkleben. Sind zur Befestigung (zusätzlich) Anker zu setzen, sind hierfür die Dämmplatten sauber auszustechen und nach Setzen der Anker die Löcher dicht und oberflächenbündig mit gleichem Dämmstoff zu schließen. Anker dürfen sich nicht in den darüberliegenden Fertigoberflächen abzeichnen. Die besonderen Herstellervorschriften für die vorbeschriebenen Befestigungen insbesondere auch für Randbereiche, Ecken, Pfeiler, Laibungen u.ä. sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Winddichtungen, Abdichtungen, Dampfsperren, Folien als Trennlagen
Bei dem Einsatz von Abdichtungsfolien, Fassadenbahnen etc. ist grundsätzliche auf Verträglichkeit der Materialien zu achten, Weichmacherwanderungen u.ä. müssen ausgeschlossen sein. Der Gehalt an Blei und Zinn in Folien darf nicht größer als 0,1% sein. Die Art der Abdichtung ist auf das jeweilige Anwendungsgebiet und Untergrund anzupassen. Die Vorbehandlung des Untergrundes gemäß Herstellerangaben ist grundsätzlich in die Einheitspreise einzurechnen.
Dichtprofile
Ohne besondere Vorgabe sind Dichtprofile aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen und müssen auswechselbar sein. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für die Konstruktionen von Systemherstellern sind die in den Fertigungsunterlagen ausgewiesenen System-Dichtungen zu verwenden.
Versiegelungen, Fugendichtmaterialien
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sowie die Regelungen der IVD-Merkblätter (Industrieverband Dichtstoffe e.V.) zu beachten. In den verwendeten Dichtstoffen darf der Gehalt an Chlorparaffinen nicht über 0,1%, von Lösemitteln nicht über 1% sowie von KWS-Weichmachern nicht über 0,1% liegen.
ZTV Eigenschaften und Verwendung von Materialien
Auftragsumfang und -bedingungen Der Auftragsumfang umfasst:
Montage Außenhülle (Fassade) sowie sämtliche Anschlüsse (siehe 2.3)
Kantteile Liefern und montieren (siehe 3.1)
Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Angaben ausreichend sind und dass er die einschlägigen gesetzlichen und technischen Normen, Richtlinien und Bestimmungen einhält.
Auftragsumfang und -bedingungen
Einkaufsbedingungen Mit Abgabe des Angebotes akzeptiert der Bieter die folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
frei Anlieferungsstelle, inkl. Verpackung
Zahlung 21 Tage 3 % Skonto oder 30 Tage netto
Im Fall einer Beauftragung schließt der AG einen Liefervertrag mit dem AN ab. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter daher ausdrücklich, dass seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insofern Anwendung finden, wie sie den hier formulierten Bedingungen des AG nicht widersprechen. Es gelten vorrangig die Bedingungen der Ausschreibung.
Einkaufsbedingungen
Gewährleistung Die Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich grundsätzlich nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Lieferleistung). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für sämtliche Lieferungen und Leistungen beträgt 5 Jahre.
Die Gewährleistung für wartungspflichtige Bauteile ist auch dann gegeben, wenn die Wartung nicht durch den Errichter erfolgt, sofern eine fachgerechte Wartung nachgewiesen wird. Für alle Materialien und Farben ist eine entsprechende Ersatzteilgarantie zu berücksichtigen.
Gewährleistung
Ansprechpartner Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Simon Röhr
Tel: 0 25 43/39 89 2-69
E-Mail: s.roehr @ueding.com
Bei Fragen zur Ausschreibung und Vergabe wenden Sie sich bitte an:
Alexander Kohnke
Tel: 0 25 43/39 89 2-71
E-Mail: a.kohnke@ueding.com
Ansprechpartner
1 BAUVORBEREITENDE LEISTUNGEN
1
BAUVORBEREITENDE LEISTUNGEN
Vorbemerkungen Montageleistungen Allgemein
Die nachfolgenden Positionen umfassen die Montage von Fassadenbekleidung aus Holz, Faserzementplatten. Die Arbeiten für Aluminiumbleche werden als Eventualposition ausgeschrieben. Die Materialien der Holzfassade und Faserzementplatten sowie sämtliche Befestigungsmaterialien werden dem AN Bauseits zur Verfügung gestellt. Die Materialien der Blecharbeiten sind Bestanteile der Nachunternehmerleistung.
Maschinen und Werkzeuge sind von AN einzukalkulieren.
Witterungsschutz
Der Auftragnehmer erhält vor Ausführung der Arbeiten vom Auftraggeber ein Witterungsschutzkonzept. Dieses ist während der gesamten Ausführungszeit verbindlich einzuhalten.
Dokumentation und Kommunikation
Die Dokumentation zwischen AN und AG erfolgt über die Software Capmo. Baufortschrittsdokumentation und Mängel werden mithilfe der Software erfasst und dokumentiert (Ticketzuweisung). Unmittelbar nach der Vergabe erfolgt eine umfangreiche Einweisung der Software durch den AG.
Tagesberichte vom AN sollen ebenfalls über Capmo eingereicht werden.
Kommunikation und Bauleitung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer sämtlicher auszuführender Leistungen einen qualifizierten, deutschsprachigen Ansprechpartner zu benennen. Dieser muss während der Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle präsent bzw. jederzeit erreichbar sein und die Kommunikation mit der Bauleitung sicherstellen.
Der Ansprechpartner muss befugt sein, technische, organisatorische und terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber, der Bauleitung sowie anderen am Bau Beteiligten eigenständig zu führen und verbindliche Entscheidungen innerhalb seines Verantwortungsbereiches treffen zu können.
Sämtliche Anweisungen, Abstimmungen, Besprechungen sowie die Dokumentation der Leistungserbringung sind in deutscher Sprache durchzuführen. Eventuell erforderliche Übersetzungsleistungen sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten sicherzustellen.
Die Benennung des Ansprechpartners einschließlich Kontaktdaten hat spätestens vor Beginn der Montagearbeiten zu erfolgen. Ein Wechsel des Ansprechpartners ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Vorbemerkungen Montageleistungen
1.2 Baustelleneinrichtung / Baustellenschutz
1.2
Baustelleneinrichtung / Baustellenschutz
2 HOLZBAU FASSADENARBEITEN
2
HOLZBAU FASSADENARBEITEN
Leitbeschr. Holzbauelemente (Außenw., Decke, Dach)_01/2026 Leitbeschreibung "Holzbauelemente"
Elemente für Außenwände, Dächer und Decken in Holzrahmenbauweise herstellen, liefern und montieren
als tragende oder selbsttragenden flächige Konstruktionen aus Rippen und/ oder Tragplatten aus Holz und Holzwerkstoffen sowie Beplankungen aus Holz, Holzwerkstoffen sowie Dämm- und Gipsplatten;
einschl. Öffnungen für Fenster, Türen, Oberlichter u.ä. (Fenster, Türen, Oberlichter u.ä. bauseits oder als gesonderte Positionen) sowie Öffnungen und Aussparungen für Durchgänge, Treppen, technische Installationen etc.;
einschl. aller Befestigungen und aller bauphysikalischen Anschlüsse der Elemente untereinander und zu allen angrenzenden bauseitigen Bauteilen (z.B. als Rohbau aus Stahlbeton oder als Holzbau);
einschl. aller Verbindungs-, Befestigungsmittel, Zubehör etc.;
einschl. aller Abstimmungen mit den Architekten und dem Tragwerksplaner des Gebäudes;
Konstruktionen in Holzrahmen- bzw. Holzbauweise
Alle Elemente sind durch den Auftragnehmer in Holzrahmen- bzw. Holzbauweise mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz zu auszuführen, bei gedämmten Außenbauteilen auch unter Beachtung von Anforderungen an Wärme- und Feuchteschutz. Zusätzlich sind in den Elementflächen Öffnungen herzustellen, in die bauseits oder als Leistung des Auftragnehmers Fenster, Türen und vergleichbare Bauteile eingesetzt werden. Die jeweils geltenden Anforderungen sind in den Leistungstexten für jeden Elementtyp und jedes Bauteil beschrieben. Die Ausführung umfasst auch alle Anschlüsse der Elemente und Bauteile des Auftragnehmers untereinander sowie regelmäßig auch zu allen angrenzenden bauseitigen Bauteilen, die zum Zeitpunkt der Montage bereits vorhanden sind. Ausnahmen hiervon sind ausdrücklich beschrieben. Rein konstruktive Anschlüsse sind regelmäßig verdeckt auszuführen.
Verbindungen der einzelnen Rippen von Holzrahmenkonstruktionen können nach Wahl des Auftragnehmers über Einbauteile aus Metall oder auch als reine Holzverbindungen (z.B. Schwalbenschwanz-Verbindungen) ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn eine bereits vorliegende statische Berechnung den Nachweis abweichend über Einbauteile aus Metall führt. Durch den Auftragnehmer sind im Rahmen seiner Montageplanung die statischen Berechnungen dahingehend zu ergänzen, diese Leistung ist in die Einheitspreise einzurechnen.
In den Gefachen von Außenwandelementen werden regelmäßig keine technischen Installationen geführt; Ausnahmen z.B. als Außenluftdurchlässe neben Fenstern sind gesondert beschrieben.
Projektbezogene Montageplanung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer hat für alle Elemente und deren Anschlüsse eine Montageplanung zu erstellen und hierbei insbesondere die gestalterischen Vorgaben sowie sichtbare und konstruktive Elementübergänge projektbezogen zu berücksichtigen und mit dem Auftraggeber bzw. Architekten abzustimmen.
Im Zuge dieser Montageplanung sind auch alle Nachweise insbesondere für Anforderungen an den Brandschutz (Gesamtbauteil und Einzelbauteile) der Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben.
Ausführung nach Vorgaben eines energetischen Nachweises
Alle Elemente der wärmedämmenden Hülle sind für ein hochwärmegedämmtes Gebäudes vorgesehen. Die geplanten und ausgeschriebenen Konstruktionen sind mit den energetischen Nachweisen des Gebäudes abgestimmt und konstruktiv insbesondere auf eine Minimierung der Wärmebrücken und des Holzanteils ausgelegt. Ändert der Auftragnehmer nachbeschriebene Qualitäten oder Konstruktionen, so hat er die Anpassung aller erforderlichen Nachweise mit anzubieten und auszuführen.
Werkseitige Vorfertigung für Minimierung der Bauzeit vor Ort
Alle nachbeschriebenen Elemente sind durch den Auftragnehmer zur Minimierung der Bauzeit vor Ort als werkseitig vorgefertigte Konstruktionen herzustellen. Bauteile zur örtlichen Ergänzung oder Elemente mit vorgesehener oder möglicher Herstellung vor Ort sind in den Leistungstexten ausdrücklich so beschrieben.
Über weitere Ausnahmen von der werkseitigen Vorfertigung entscheidet die Bauleitung des Auftraggebers im Rahmen der vom Auftragnehmer vorgelegten Montageplanung im Zusammenhang mit den Terminangaben des Auftragnehmers.
Fugenausbildungen
Aus Brandschutzgründen sind insbesondere alle Fugen zwischen den äußeren Beplankungen zu minimieren, Fugen von Elementen zu angrenzenden Bauteilen insbesondere an Geschossübergängen sind maximal mit Breite 30mm auszuführen. Alle dauerhaft verbleibenden Fugen der Elemente untereinander und zu allen angrenzenden bauseitigen Bauteilen sind mit unverrottbaren nichtbrennbaren Mineralfaserdämmungen dicht auszustopfen. Notwendige Abstandshalter oder Unterfütterungen sind nichtbrennbar als Metallbleche nach statischen Erfordernissen auszuführen. Dämmstoffe, Abstandshalter etc. sind gegen Herausfallen zu befestigen.
Hinweis Standardanschlüsse
An allen Anschlüssen der Elemente und Bauteile des Auftragnehmers untereinander sowie zu allen angrenzenden bauseitigen Bauteilen sind folgende Abdichtungsebenen auszuführen, auch wenn diese nicht gesondert in den Leistungsbeschreibungen oder den Zeichnungen enthalten sind:
- äußere Abdichtung dampfdiffussionsoffen und als Wetterschutz dauerhaft schlagregendicht;
- mittlere Abdichtung zwischen Elementen und angrenzenden Bauteilen wärme- und schalldämmend;
- innere Abdichtung dampfdiff.-dichter als äußere Abdichtung und luftdicht zur Trennung Raum-/Außenklima;
Insbesondere unter Verklebungen sind die jeweiligen Untergründe zu reinigen und nach Herstellervorgabe vorzubehandeln. Die vorbeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Projektspezifisch ergeben sich hierbei zum einen relativ breite Abklebungen von Holzbau an Rohbau sowie Abklebung von Rohbau an Rohbaukonstruktion, welche als gesonderte Position beschrieben sind.
Anschlüsse mit überputzbaren Abdichtungsbändern (Quetschdichtungen möglich)
Für innere und äußere Abdichtungen sind grundsätzlich überputzbare Abdichtungsbänder einzusetzen, diese sind zur Ausführung möglichst geringer Putzstärken so flach wie möglich an die jeweils angrenzenden bauseitigen Bauteile zu befestigen. Es können auch Abdichtungsbänder eingesetzt werden, die als Quetschdichtungen direkt zwischen die Elementstöße verlegt werden.
Luftdichtigkeit
Die Luftdichtheit bzw. die Einhaltung einer Luftwechselrate wird im Rahmen einer Blower-Door-Messung bauseits überprüft. Der Auftragnehmer hat an der Messung mitzuwirken; er hat Mitarbeiter, Materialien und Geräte vorzuhalten, um während des Messvorgangs erkannte Leckagen an Abklebungen, Dichtungen u.ä. in vertretbarem Arbeitsumfang sofort nacharbeiten zu können.
Montage, Befestigungen, Befestigungsmittel etc.
Die Baustelleneinrichtung für die Montage der Holzbauelemente ist gesondert beschrieben. Dort sind auch die einzelnen Montageabläufe näher erläutert. Alle Elemente und Bauteile sind im Zuge der Montage vom Auftragnehmer sofort gegen Verschieben, Abkippen o.ä. untereinander und/oder an angrenzende Elemente zu verankern.
Befestigungen von Außenwandelementen sind regelmäßig an jedem Geschossübergang herzustellen. Ein erforderlicher Ausgleich von bauseitigen Toleranzen z.B. Unebenheiten in Bodenplatten, Durchbiegungen von Stahlbetondecken o.ä. ist am Übergang zwischen Rohbau und Holzbaukonstruktion auszuführen.
Alle Aussparungen für Befestigungswinkel oder ähnliche Befestigungsmittel in den Holzbauelementen des Auftragnehmers sind - unabhängig von deren Form und Abmessungen - vom Auftragnehmer herzustellen und in die Einheitspreise einzurechnen sofern nicht als seperate Position beschrieben.
Sicherungs-, Transport-, Gerüstbefestigungen u.ä. im später sichtbaren Bereich der Holzbauelemente sind nur nach Abstimmung von Art und Lage mit den Architekten zulässig; dies gilt besonders für dauerhaft verbleibende Schraubhülsen o.ä. in Fertigoberflächen.
Schutz der Elemente vor, während und nach Montage
Alle Elemente und Bauteile sind durch den Auftragnehmer jederzeit während Transport und Montage (auch bei Arbeitsunterbrechungen) gegen Beschädigungen und insbesondere gegen das Eindringen von Feuchte zu schützen. Durchfeuchtete Elemente, Bauteile oder Baustoffe sind komplett auszutauschen.
Die Holzbaukonstruktion ist auch nach erfolgter Montage durch den Auftragnehmer bis zur Fertigstellung der Arbeiten an den Außenhüllen zu schützen (auch wenn diese bauseits erfolgen), die Schutzmaßnahmen sind vom Auftragnehmer zu unterhalten. Dies gilt - nach den Erfordernissen der Ver-/Anwendbarkeitsnachweise - insbesondere für statisch wirksame (tragende und/oder aussteifende) Beplankungen. Projektspezifisch ist insbesondere der Schutz der zwischen Holztafel und Bestandsaußenwand einzubauenden 80mm Mineralfaserdämmung sowie der bauzeitliche Anschluss der Behelfsabdichtung des Daches an die Attika. zu beachten. Der flächige Schutz der eigenen Elemente und Bauteile des Auftragnehmers ist in die Einheitspreise zu verrechnen, für besondere Schutzmaßnahmen an Schnittstellen zu anderen Gewerken (z.B. Dach) sind gesonderte Positionen beschrieben.
Der Auftragnehmer hat bei berechtigtem Verdacht auf Durchfeuchtungen auf Verlangen der Bauleitung des Auftraggebers Feuchtemessungen durchzuführen, zu dokumentieren und der Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise zu verrechnen.
Elementabmessungen
In der jeweiligen Position angegeben sind die Elementaußenmaße (größte Ausdehnung der einzelnen Elemente). Sofern hierzu in den Positionen konkrete Vorgaben zu Montageeinheiten (Typen und Größen) der Holzbauelemente gemacht sind, sind diese als Ausführungsvorschlag zu verstehen. Bei solchen Vorgaben ist das Zusammenfassen einzelner Elemente zu größeren Montageeinheiten immer möglich, Teilungen von Elementen - insbesondere der nach außen sichtbaren Oberflächen - sind nur nach Absprache und Freigabe durch die Architekten zulässig (Ausnahmen sind in der jeweiligen Position vermerkt). Die Abrechnung erfolgt jedoch auch bei abweichenden Aufteilungen in den jeweiligen Positionen mit den jeweils ausgeschriebenen Mengen. Ohne die Vorgabe von Montageeinheiten erfolgt die Abrechnung regelmäßig nach Fassaden- bzw. Ansichtsfläche, wobei zur Abrechnungsvereinfachung an Fassaden die Außenmaße der Außenhülle für den gesamten Aufbau einschließlich Außenwandelemente gelten (diese sind regelmäßig geringfügig kleiner).
Die einzelnen Mengenangaben beinhalten jeweils auch die spiegelbildliche Ausführung. Elemente können sich auch innerhalb einer Position in Detailausführungen unterscheiden, so z.B. in der Anordnungen von Öffnungen für Fenster, Türen, Aussparungen u.ä. innerhalb der Elemente oder in Randausbildungen.
Leitbeschr. Holzbauelemente (Außenw., Decke, Dach)_01/2026
2.3 Montage Außenhülle
2.3
Montage Außenhülle
3 VERBLECHUNGEN
3
VERBLECHUNGEN
3.1 Kantbleche Aluminium
3.1
Kantbleche Aluminium
6 ARBEITEN AUF NACHWEIS
6
ARBEITEN AUF NACHWEIS
6.2 Stundenlohnarbeiten
6.2
Stundenlohnarbeiten