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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Die Trinkwasserspeicherungsanlage HB Brackerslohe besteht aus zwei Anlagenteilen, die entsprechend aufgeteilt, von den Stadtwerken Stein (StSt) und vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Dillenberggruppe (DBG) betrieben werden.
Übersicht HB Brackerslohe
Der ältere Anlagenteil, Mitte der 1970-er Jahre erbaut, besteht aus 2 x 2 Wasserkammern mit je 2.000 m³ Inhalt, wovon die ersten drei Kammern der Dillenberggruppe zugeordnet sind und die
4. Kammer den Stadtwerken Stein. Zwischen den paarweisen angeordneten Kammern ist ein Zwischengang vorhanden. Der zweite Anlagenteil (neuer Behälter StSt), ca. 2008 erbaut, besteht aus zwei Wasserkammern mit je 2.500 m³ Inhalt, der von den Stadtwerken Stein betrieben wird.
Die Behälteranlage HB Brackerslohe wird nun von beiden Anlagenbetreibern saniert. Die Ausführung der Maßnahmen soll wechselseitig in den beiden Anlagenteilen vorgenommen werden, so dass jedem Betreiber stets genügend Trinkwasser für die Versorgung zur Verfügung steht.
Die Beschreibung der Leistungen erfolgt in 2 Losen:
LOS 1: Stadtwerke Stein GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 5
90547 Stein
LOS 2: Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe
Gonnersdorf 22
90556 Cadolzburg
Da jedem Los ein anderer Bauherr zugeordnet ist, handelt es sich rechtlich um 2 getrennte Verträge, auch wenn diese in einer gemeinsamen Ausschreibung vergeben werden. Die Zahlungsströme müssen daher dem jeweiligen Bauherrn korrekt zugeordnet werden und es sind für die beiden Lose die entsprechenden Rechnungsempfänger unterschiedlich. D. h. die Rechnungsstellung hat getrennt für die Lose zu erfolgen. Ebenso müssen für jeden Bauherrn die Gewährleistungsansprüche und Sicherheitsleistungen getrennt verwaltet werden.
Da neben der mineralischen Auskleidung in den Wasserkammern auch die Dachdeckenabdichtung der Wasserkammern des alten Behälterteils des Hochbehälters Brackerslohe sowohl im Anlagenteil der Stadtwerke Stein als auch im Anlagenteil der Dillenberggruppe zu erneuern ist, ist die Bearbeitung auf der Decke und in den Kammern jeweils gleichzeitig auszuführen. Dies bedingt die zeitgleiche und gemeinsame Bearbeitung der Wasserkammern WK 1 StSt und WK 3 DBG (auf der Decke bis über die Mittellängsfuge im Kontrollgang) und anschließend die zeitgleiche und gemeinsame Bearbeitung der WK 1 + 2 DBG innerhalb einer Bauphase. Hinzu kommen in weiteren Phasen die neuen Wasserkammern der StSt, die jedoch nur auf dem Boden und partiell an den Wänden bearbeitet werden.
Damit jedem Betreiber immer mind. 2 Behälterkammern für die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung für seinen Bereich zur Verfüguing steht, erfolgt die Ausführung in insgesamt
4 Bauphasen:
Bauphase 1 (WK 3 StSt) 4 Monate
Bauphase 2 (WK 1 StSt + WK 3 DBG): 8 Monate
Bauphase 3 (WK 2 StSt): 4 Monate
Bauphase 4 (WK 1 DBG + WK 2 DBG): 8 Monate
insgesamt: 24 Monate
Bestimmte Leistungen, wie z. B. die Baustelleneinrichtung und Teile der Eigen- und Fremdüberwachung, wiederholen sich daher in den beiden Losen und sind dort entsprechend der Bauzeiten in den einzelnen Bauphasen jeweils anteilig für den jeweiligen Betreiber zu ermitteln und anzubieten.
Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wird die Rohrleitungsinstallation im Bedienungsgebäude der Dillenberggruppe sowie die Belüftung der WK 1 3 DBG erneuert. Für den Rohrleitungsumbau ist dabei kurzzeitig eine komplette Versorgungsunterbrechung in Richtung Dillenberggruppe erforderlich.
Die Leitungserneuerungen vor den einzelnen Wasserkammern der Dillenberggruppe sowie der Einbau der Luftfilteranlagen je Wasserkammer erfolgen im Zusammenhang mit den jeweiligen baulichen Kammersanierungsarbeiten.
Vorbemerkungen
Allgemeingültige Bedingungen für das Angebot Die Baubeschreibung und Planunterlagen des AG sind Teil der Leistungsbeschreibung. Die Angaben und Auflagen der Baubeschreibung sind zu beachten und einzuhalten. Erforderliche Aufwendungen aus den Angaben und Auflagen der Baubeschreibung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungsbereichen sind Vertragsbestandteil.
Die Instandsetzungsmaßnahmen in den Wasserkammern sind standsicherheitsrelevant. Die Arbeiten sind daher von einer anerkannten Überwachungsstelle gem. Rili SIB überwachen zu lassen (Fremdüberwachung).
Die Angaben in der Leistungsbeschreibung sind vom AN verantwortlich zu überprüfen und auf die für die Bauausführung maßgeblichen Grundlagen und Verhältnisse des Objekts abzustimmen.
Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten zu überzeugen und die örtlichen Gegebenheiten, die den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden können, zu berücksichtigen. Bedenken gegen die Art der in der Ausschreibung vorgegebenen Ausführungen sind bei Angebotsabgabe dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
In die Einheitspreise sind alle Aufwendungen einzurechnen, die zur Erreichung des in der jeweiligen Position beabsichtigten Endzustandes erforderlich werden.
Alle Leistungspositionen enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, grundsätzlich auch die Lieferung bzw. Bereitstellung und Vorhaltung der zur vertragsgemäßen Ausführung erforderlichen Stoffe und Bauteile frei Verwendungsstelle und die Abfuhr aller durch die Leistungserfüllung nicht in das Eigentum des AG übergehenden Teile einschl. der anfallenden Lade- und Lagerleistungen, Nebenarbeiten und Nebenleistungen.
Ferner sind alle baubetrieblichen Aufwendungen (z. B. für Arbeitsbühnen, Gerüste und Geräte und ggf. deren Betriebskosten) in den Einheitspreisen der Leistungen, für die sie erforderlich sind, zu berücksichtigen, wenn hierfür keine besonderen Positionen vorgesehen sind.
Kosten für Aufsichtspersonal und sonstiges technisches und kaufmännisches Personal des AN, Lohn- und Gehaltsnebenkosten und allgemeine Geschäftskosten sind anteilsmäßig in die Einheitspreise der angebotenen Leistungen einzukalkulieren.
Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt in vier zeitlich aufeinander folgenden Bauphasen, da immer zwei Wasserkammern für jeden Betreiber in Betrieb bleiben müssen. Dies bedingt auch staub- und ggf. wasserdichte Abschottungen innerhalb des Betriebsgebäudes während der Ausführung. Erforderliche zusätzliche Leistungen und Kosten für die Ausführung in vier Bauphasen einschl. sämtlicher Sicherungsmaßnahmen sind anteilsmäßig in die Einheitspreise der angebotenen Leistungen einzukalkulieren.
Die Vordersätze des Leistungsverzeichnisses beziehen sich auf die Gesamtleistung beider Bauabschnitte, falls in den LV-Positionen keine davon abweichende Regelungen genannt werden.
Der Aufragnehmer hat gemäß VOB, Teil B, § 13, seine Leistung so zu erbringen, dass diese zur Zeit der Abnahme die vertraglichen zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Auf Verlangen hat der Auftragnehmer technische Unterlagen (Eigenschafts-nachweise, Technische Merkblätter des Materialherstellers u.ä.) nachzuweisen. Es dürfen nur die Produktsysteme eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller in einem System ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander, nicht erlaubt. Zur Überprüfung der Material- und Ausführungseigenschaften ist die Bauleitung berechtigt, auf der Baustelle Materialproben zur Analyse zu entnehmen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
Die Nichtbeachtung der in der Gesamtheit der Verdingungsunterlagen enthaltenen Angaben und Hinweise bei der Ermittlung der Angebotspreise oder mangelnde Ortskenntnis berechtigen den AN nicht zu Nachforderungen.
Allgemeingültige Bedingungen für das Angebot
Abkürzungsverzeichnis AG Auftraggeber
DBG Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe
StSt Stadtwerke Stein
AN Auftragnehmer
HB Hochbehälter
TWB Trinkwasserbehälter
WK Wasserkammer
BA Bauabschnitt
BE Baustelleneinrichtung
TGA Technische Gebäudeausrüstung
TrinkwV Trinkwasserverordnung
TR Instandhaltung Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken des DIBt
DIBt Deutsches Institut für Bautechnik
Rili SIB Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen des DAfStb
DAfStb Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
KTW Kunststoffe im Trinkwasser
ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Ingenieurbauten
BauPVO EU-Bauproduktenverordnung
SiGeKo Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach BaustellV
BaustellV Baustellenverordnung
UVV Unfallverhütungsvorschrift
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
VDE Verband deutscher Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik
HDW Höchstdruckwasserstrahlen
UV Untergrundvorbereitung
RC Beton als Betonersatz im Handauftrag/Betonierverfahren
(Repair Concrete)
RM Mörtel als Betonersatzim Handauftrag/Betonierverfahren
(Repair Mortar)
SRC Beton als Betonersatz im Spritzauftrag (Sprayable Repair Concrete)
SRM Mörtel als Betonersatz im Spritzauftrag (Sprayable Repair Mortar)
ZL-I Zementleim-Injektion
ZS-I Zementsuspension-Injektion
OS Oberflächenschutzsystem
OK Oberkante
UK Unterkante
RFB Rohfußboden
FFB Fertigfußboden
NW Nennweite
DN Nennweite (Diameter Nominal)
L/B/H/T(t) Länge/Breite/Höhe/Tiefe
Gk Größtkorn
ds Durchmesser Stahl
Abkürzungsverzeichnis
01 LOS 1: Stadtwerke Stein
01
LOS 1: Stadtwerke Stein
Vorbemerkungen zu den Maßnahmen im Los 1 StSt Erforderliche Maßnahmen und Instandsetzungsverfahren
Die Oberflächen der wasserberührten Bauteile in der Wasserkammer 1 des alten Behälterteils des Hochbehälters Brackerslohe sowie die Bodenflächen und partiell die unteren Wandbereiche der Wasserkammern 2 und 3 des neuen Behälterteils entsprechen aufgrund der festgestellten Aufweichungen und Auslaugungen infolge fortgeschrittener Hydrolyse und der damit verbundenen Aufkeimungsgefahr nicht mehr den allgemeinen Anforderungen nach DVGW-Arbeitsblatt W 300-1 und damit dem Soll-Zustand für Trinkwasserbehälter.
Gemäß Beurteilung des Ist-Zustands der Betonbauteile in den Wasserkammern des Hochbehälters Brackerslohe werden zur Wiederherstellung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (Zustand der dem DVGW-Arbeitsblatt W 300-1 entspricht) entsprechende Maßnahmen mit Abtrag an den geschädigten Oberflächen und Applikation von rein mineralischen Materialien erforderlich.
Die neuen Auskleidungen auf den Wänden und auf dem Boden als Maßnahmen zur Sicherstellung der Beständigkeit der Oberflächen, z. B. gegen Hydrolyse, sind mit zementgebundenen Dickbeschichtungen gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 300-3 vorzunehmen, die entsprechend zu glätten sind. Hierdurch wird der Soll-Zustand hinsichtlich glatter, porenfreier und reinigungsfreundlicher Oberflächen für die nächste Nutzungsperiode hergestellt. An der Decke in der WK 1 des alten Behälterteils wird der im Spritzverfahren aufzubringende Mörtel spritzrau aufgebracht, um die Verweildauer von Kondenswassertropfen zu minimieren.
Darüber hinaus sind neben entsprechenden Umbaumaßnahmen in der WK 1 des alten Behälterteils mit Ausbau der vorhandenen Zulauf- und Überlaufbalkone und dem Einbau einer massiven Trennwand zwischen vorderem Kontrollgang und der Wasserkammer auch die Erneuerung der Dachdeckenabdichtung über der WK 1 und die Bearbeitung von Bereichen mit geschädigten Spannankerstellen in den WK 2 und 3 des neuen Behälterteils erforderlich.
1 Alter Behälterteil WK 1 StSt
1.1 Abdichtung Dachdecke von oben
Aufgrund der über die Dehnfugen eingedrungenen Feuchtigkeit ist die Abdichtung auf der Dachdecke zu erneuern.Hierfür ist der vorhandene Aufbau auszubauen. Nach Abdichtung der Dehnfugenstreifen erfolgt der Neuaufbau gem. DIN 18533/Flachdachrichtlinie sowie in Anlehnung an das DVGW-Arbeitsblatt W 300-1 (Anhang B).
1.2 Decke Wasserkammer
An der ursprünglich belassenen Decke der Wasserkammer ist die Zementleimschicht mittels HDW abzutragen und der Konstruktionsbeton entsprechend vorzubereiten. Nach Bearbeitung von ggf. vorhandenen Einzelschadstellen und möglichen vorhandenen Rissen ist ein mineralischer, für den Trinkwasserbereich zugelassener Mörtel mit Microsilicazusätzen zweilagig und mit spritzrauer Oberfläche zu applizieren.
Die Auskleidung an der Decke erfolgt gemäß Instandsetzungsplanung nach dem Auskleidungsprinzip A1 gem. DVGW-Arbeitsblatt W 300-3. Das Auskleidungsprinzip A1 steht für eine zementgebundene Beschichtung im Verbund zum Untergrund mit Realkalisierungsdepot bei erforderlicher Realkalisierung der ausgelaugten bzw. karbonatisierten Betonrandzone. Für dieses Prinzip werden zementgebundene Beschichtungen des Typs 1 gem. DVGW-Arbeitsblatt W 300-5 (ohne Betonzusatzmittel und ohne kunststoffhaltige Zusätze) eingesetzt.
Das Prinzip entspricht zudem dem Verfahren 7.1 nach TR Instandhaltung „Erhöhung bzw. Teilersatz der Betondeckung mit zusätzlichem Mörtel oder Beton zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Passivität" und ist identisch mit dem Verfahren 7.1 nach DIN EN 1504. Dafür ist das Verfahren 3.3a „Spritzauftrag zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" nach TR Instandhaltung mit Sicherstellung des Verbundes ausschließlich über Adhäsion anwendbar. Im Bereich von Schadstellen ist das Verfahren 7.2 „Ersatz von geschädigtem Beton zum Erhalt oder Wiederherstellung der Passivität" gemäß TR Instandhaltung anzuwenden und ist identisch mit dem Verfahren 7.2 nach DIN EN 1504. Auch hierfür ist das Verfahren 3.3a nach TR Instandhaltung „Spritzauftrag zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" mit Sicherstellung des Verbundes ausschließlich über Adhäsion anwendbar.
1.3 Wände
Die geschädigte Dünnbeschichtung an den Wänden der Wasserkammer mit einer Dicke von ca. 3 mm ist mittels HDW abzutragen und der Konstruktionsbeton entsprechend vorzubereiten. Nach Bearbeitung von ggf. vorhandenen Einzelschadstellen und möglichen vorhandenen Rissen in den Wänden ist eine mineralische Auskleidung mit Trinkwasserzulassung und Microsilicazusätzen mit möglichst porenfreier und geglätteter Oberfläche im Spritzverfahren aufzubringen. Aufgrund festgestellter Minderdeckungen der Bewehrung ist dabei die Betondeckung an den Wänden zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit zu erhöhen.
Die Auskleidung an den Wänden erfolgt gemäß Instandsetzungsplanung ebenfalls nach dem Auskleidungsprinzip A1 gem. DVGW-Arbeitsblatt W 300-3. Eingesetzt wird eine zementgebundene Beschichtung des Typs 1 gem. DVGW-Arbeitsblatt W 300-5 (ohne Betonzusatzmittel und ohne kunststoffhaltige Zusätze).
Das Prinzip entspricht einerseits dem Verfahren 6.3 nach TR Instandhaltung „Mörtel- oder Betonauftrag zur Erhöhung des Widerstands gegen chemischen Angriff", hier im Hinblick auf die Hydrolyse und ist identisch mit dem Verfahren 6.3 nach DIN EN 1504, und andererseits dem Verfahren 7.1 nach TR Instandhaltung „Erhöhung bzw. Teilersatz der Betondeckung mit zusätzlichem Mörtel oder Beton zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Passivität" und ist identisch mit dem Verfahren 7.1 nach DIN EN 1504. Dafür ist das Verfahren 3.3a „Spritzauftrag zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" nach TR Instandhaltung mit Sicherstellung des Verbundes ausschließlich über Adhäsion anwendbar. Im Bereich von Schadstellen ist das Verfahren 7.2 „Ersatz von geschädigtem Beton zum Erhalt oder Wiederherstellung der Passivität" gemäß TR Instandhaltung anzuwenden und ist identisch mit dem Verfahren 7.2 nach DIN EN 1504. Auch hierfür ist das Verfahren 3.3a nach TR Instandhaltung „Spritzauftrag zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" mit Sicherstellung des Verbundes ausschließlich über Adhäsion anwendbar.
1.4 Boden
Auf dem Boden ist die geschädigte Dünnbeschichtung mit einer Dicke von ca. 2 mm und der darunter aufgebrachte Ausgleichsmörtel mit einer Dicke von ca. 5 15 mm Dicke sowie die Zementleimschicht in der Randzone des Betons mit ca. 3 mm Dicke mittels HDW abzutragen und der Konstruktionsbeton mit der erforderlichen Rautiefe entsprechend vorzubereiten. Nach Bearbeitung von ggf. vorhandenen Einzelschadstellen und möglichen vorhandenen Rissen ist anschließend ein mineralischer Feinbeton mit Microsilicazusätzen und Trinkwasserzulassung im Estrichverfahren über eine Haftbrücke mit anschließender Flügelglättung zur Herstellung einer absolut geschlossenen Oberfläche einzubauen. An den aufgehenden Bauteilen sind Dreieckskehlen einzubauen.
Die Auskleidung auf der Bodenfläche erfolgt ebenfalls in Anlehnung an das Auskleidungsprinzip A1 gem. DVGW-Arbeitsblatt W 300-3 unter Verwendung einer zementgebundenen Beschichtung des Typs 1 (ohne Betonzusatzmittel und ohne kunststoffhaltige Zusätze) und entspricht dem Verfahren 6.3 nach TR Instandhaltung. Auf dem Boden ist das Verfahren 3.2a nach TR Instandhaltung „Betonieren oder Vergießen zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" mit Sicherstellung des Verbundes ausschließlich über Adhäsion anwendbar. Zur Sicherstellung des Verbundes wird eine Haftbrücke eingesetzt.
1.5 Dehnfugen
An den Wänden und auf dem Boden war die Dehnfuge in der Wasserkammer bereits überarbeitet worden. Dabei wurden zur Abgrenzung Metallschienen eingebaut. Dort sind keine weiteren Bearbeitungen erforderlich. An der Decke war die Fuge lediglich mit einer elastischen Fugeneinlage verschlossen. Diese ist auszuräumen und im Zuge der Deckenbearbeitung eine trinkwasserzugelassene Dehnfugenbandage einzubauen.
1.6 Umbaumaßnahmen
Im Zuge der Sanierung der Wasserkammer werden auch diverse Umbaumaßnahmen in der Kammer mit ausgeführt. Die am vorderen Kontrollgang vorhandene Glaswand als Einblick in die Wasserkammer wird ausgebaut und durch eine massive Stahlbetonwand ersetzt. Als neuer Einblick werden in die Wand zwei Fenster mit Rahmen aus Edelstahl eingebaut. Die ursprünglich vorgesehene Scheibenbeheizung entfällt. Die Zugangstüre in die Wasserkammer ist komplett aus Edelstahl vorgesehen.
Da die Zulaufsituation seitens der Stadtwerke Stein für die WK 1 bereits geändert wurde, wird der ehemalige Zulaufbalkon nicht mehr benötigt und kann abgebrochen werden. Dies erfolgt vorzugsweise durch Sägen. Die in den Anschnittsflächen abgetrennten Bewehrungseisen sind anschließend freizustemmen und zurückzuschneiden. In diesem Zuge sind auch die Wanddurchführungen der alten Zulaufleitung auszubohren und die Öffnungen mit Beton zu verschließen.
Der Überlauf erfolgte bislang ebenfalls über einen Stahlbetonbalkon in die Übereichleitung. Analog zu den Planungen der Umbaumaßnahmen in den Kammern der Dillenberggruppe wird auch in der WK 1 der Stadtwerke Stein der Überlaufbalkon abgebrochen, die Wanddurchführung für die Übereichleitung herausgebohrt und eine neue Durchführung aus Edelstahl eingebaut.
Die im Bereich des hinteren Kontrollgangs vorhandenen 3 Stück Fenster werden ausgebaut und die Öffnungen mit Beton verschlossen.
1.7 Technische Ausrüstung
Die vorhandene Zulaufleitung und die vorhandene Zulaufdüse werden nach Vorgabe der Stadtwerke Stein ausgebaut und auf einer auf dem Gelände zugewiesenen Fläche bis zum Wiedereinbau zwischengelagert.
Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Betonsanierung bzw. den Bauleistungen werden neue Wanddurchführungen in der Trennwand zum Rohrkeller bzw. zum vorderen Kontrollgang (Zulaufleitungen, Entnahmeleitung, Überlaufleitung, Grundablass, Luftleitung) und die Einbauteile in der neuen Trennwand zum vorderen Kontrollgang (Fenster und Zugangstüre) eingebaut. Alle Einbauteile, die an die Wanddurchführungen angebaut werden, wie die Entnahmekonstruktion und die Überlauftulpe, der Umbau der Luftleitung sowie die Edelstahltreppe vor der Wasserkammer werden separat geplant und ausgeschrieben. Der Einbau innerhalb der Wasserkammer durch Fremdfirmen ist innerhalb der Bauzeit mit vorgesehen und bedarf der internen zeitlichen Abstimmung.
Die Entwässerung anfallenden Kondenswassers der Lüftungsanlage für die WK 2 und 3 wurde durch die Brüstungswand im vorderen Kontrollgang in den Überlaufbalkon der WK 1 geführt. Da der Überlaufbalkon abgebrochen wird, ist die Wanddurchführung für die Entwässerungsleitung zu verschließen und eine neue Durchführung in die WK 2 herzustellen. Die zu ändernde Leitungsführung mit Entwässerung in die Überlauftulpe der WK 2 wird separat geplant und ausgeschrieben.
1.8 Mörtelkrägen im Bereich neuer bzw. verschlossener Wanddurchführungen
Diverse vorhandene Wanddurchführungen werden überbohrt und ausgebaut und neue Wanddurchführungen aus Edelstahl eingebaut. Zur Sicherstellung der Dichtigkeit ist dabei jeweils ein aufgedoppelter Mörtelkragen auszuführen.
Beispiel Mörtelkragen
Analoge Mörtelkrägen sind auch bei Überbohrungen auszuführen in die keine neuen Wanddurchführungen mehr eingebaut werden (Verschluss der Überbohrungen), z. B. bei den ehemaligen Zuläufen in den abzubrechenden Zulaufbalkon in der Behälterkammerrückwand.
1.9 Kontrollgänge
Die im Bereich des hinteren Kontrollgangs im EG vorhandenen 3 Stück Fenster werden ausgebaut und die Öffnungen mit Beton verschlossen, ebenso wie die ehemalige Lüftungsöffnung in der oberen Ecke der Rückwand. Unterhalb der Fenster und an der Stirnwand am Ende des Kontrollgangs waren Abblätterungen des Anstrichs und Stockflecken an der Decke vorhanden. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Verfahren 1.3 „Beschichtung gegen das Eindringen von Stoffen" gem. TR Instandhaltung in Kombination mit dem Verfahren 2.3 „Beschichtung zur Regulierung des Wasserhaushaltes im Beton". Die vorhandenen Anstriche werden hierfür abgestrahlt, auf die vorbereiteten Betonuntergründe eine Spachtel aufgebracht und mit einer fungizid wirkenden Beschichtung versehen. Dies ist möglich, da die Kontrollgänge vollständig von den Trinkwasserkammern getrennt sind. Auch die neue Betonwand des vorderen Kontrollgangs im EG und die vorhandene Brüstungswand erhalten nach einer Untergrundvorbereitung den analogen Aufbau mit Spachtel und einer fungizid ausgelegten Beschichtung.
Im Rohrkeller (UG) wurden im vorderen Kontrollgang im Zuge früherer Umbaumaßnahmen bereits neue Fliesen auf dem Boden eingebaut, ebenso wie eine Trennwand zwischen dem Anlagenteil der Stadtwerke Stein und dem Anlagenteil der Dillenberggruppe. Im UG werden nun im hinteren Kontrollgang und im EG sowohl im vorderen als auch im hinteren Kontrollgang ebenfalls neue Fliesen eingebaut. Dabei ist ggf. in Abhängigkeit von Hohllagen und der Haftung des darunter angeordneten Estrichs auch der Austausch des Estrichs erforderlich.
Bei den Decken und Wänden der Kontrollgänge im UG werden darüber hinaus auch die vorhandenen Anstriche überarbeitet.
1.10 Lüftungsschächte
Der vordere Lüftungsschacht wurde im Zuge früherer Umbaumaßnahmen (Anbau PW Großweismannsdorf) teilrückgebaut und mit einer neuen Abdeckung versehen. Bei diesem Schacht sind außer dem Einbau einer neuen Edelstahlleiter keine Maßnahmen erforderlich.
Im Zuge der Erneuerung der Abdichtung auf der Dachdecke ist jedoch der geschädigte Kopf des hinteren Lüftungsschachtes mitzubearbeiten. Da die Wasserkammer WK 1 eine kontrollierte Lüftung erhalten hat, dienen die bisherigen Lüftungsschachte künftig lediglich zur Belüftung der Kontrollgänge und als Zustieg für Revisionsarbeiten und zum Spülen der Ringdrainage.
Die Untergrundvorbereitung an den Außenseiten des Schachtes erfolgt zusammen mit der Untergrundvorbereitung der vertikalen Bereiche der Dachdecke. Im Zuge der Bearbeitung sind dabei schadhafte Stellen aufzustemmen und mit Reparaturmörtel wieder zu verschließen. Innerhalb der Schächte sind ggf. ebenfalls Schadstellenbearbeitungen erforderlich. Die Schadstellenbearbeitungen entsprechen dem Prinzip 7.2 „Ersatz von karbonatisiertem Beton zum Erhalt oder Wiederherstellung der Passivität" gem. TR Instandhaltung. Dabei ist das Verfahren 3.1 „Kleinflächiger Handauftrag zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" anzuwenden. Die über das Gelände überstehenden Schachtköpfe sind mit einem Oberflächenschutzsystem zu schützen. Dies entspricht dem Verfahren 1.3 „Beschichtung zum Schutz gegen das Eindringen von Stoffen" gem. TR Instandhaltung. Hierfür wird eine Spachtelung aufgebracht. Im Sockelbereich der über die Dachdecke hinausstehenden Schächte wird die Abdichtung der Dachdecke bis ca. 15 cm über Gelände hochgezogen. Oberhalb der Behälterdeckenüberschüttung wird ein Oberflächenschutzsystem OS 5 aufgebracht.
2 Neuer Behälterteil WK 2 und WK 3 StSt
2.1 Boden
Auf dem Boden ist die geschädigte Zementleimschicht in der Randzone des Betons mit ca. 3 mm Dicke mittels HDW abzutragen und der Konstruktionsbeton mit der erforderlichen Rautiefe entsprechend vorzubereiten. Anschließend ist ein mineralischer Feinbeton mit Microsilicazusätzen und Trinkwasserzulassung im Estrichverfahren mit einer Dicke von ca. 15 mm über eine Haftbrücke mit anschließender Flügelglättung zur Herstellung einer absolut geschlossenen Oberfläche einzubauen. An den aufgehenden Bauteilen sind Dreieckskehlen einzubauen.
Die Auskleidung auf der Bodenfläche erfolgt in Anlehnung an das Auskleidungsprinzip A1 gem. DVGW-Arbeitsblatt W 300-3 unter Verwendung einer zementgebundenen Beschichtung des Typs 1 (ohne Betonzusatzmittel und ohne kunststoffhaltige Zusätze) und entspricht dem Verfahren 6.3 nach TR Instandhaltung. Auf dem Boden ist das Verfahren 3.2a nach TR Instandhaltung „Betonieren oder Vergießen zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" mit Sicherstellung des Verbundes ausschließlich über Adhäsion anwendbar. Zur Sicherstellung des Verbundes wird eine Haftbrücke eingesetzt
2.2 Wände (partiell)
In den partiell geschädigten Wandbereichen ist die Zementleimschicht mit ca. 3 mm Dicke in der Randzone des Betons mittels HDW abzutragen und der Konstruktionsbeton mit der erforderlichen Rautiefe entsprechend vorzubereiten. Nach Bearbeitung von ggf. vorhandenen Einzelschadstellen und möglichen vorhandenen Rissen in diesen Wänden ist eine mineralische Auskleidung mit Trinkwasserzulassung und Microsilicazusätzen mit möglichst porenfreier und geglätteter Oberfläche im Spritzverfahren aufzubringen. Die Auftragsdicke beträgt hierbei ca. 10 mm über den Kornspitzen zuzüglich ca. 5 mm für Rautiefen. Dabei ist zu beachten, dass der Auftragsmörtel in den zu bearbeitenden Bereiche gegenüber den nicht bearbeiteten Bereichen ca. 10 mm übersteht.
Die partielle Auskleidung an den Wänden erfolgt gemäß Instandsetzungsplanung nach dem Auskleidungsprinzip A1 gem. DVGW-Arbeitsblatt W 300-3. Eingesetzt wird eine zementgebundene Beschichtung des Typs 1 gem. DVGW-Arbeitsblatt W 300-5 (ohne Betonzusatzmittel und ohne kunststoffhaltige Zusätze).
Das Prinzip entspricht dem Verfahren 6.3 nach TR Instandhaltung „Mörtel- oder Betonauftrag zur Erhöhung des Widerstands gegen chemischen Angriff", hier im Hinblick auf die Hydrolyse und ist identisch mit dem Verfahren 6.3 nach DIN EN 1504. Dafür ist das Verfahren 3.3a „Spritzauftrag zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" nach TR Instandhaltung mit Sicherstellung des Verbundes ausschließlich über Adhäsion anwendbar. Im Bereich von Einzelschadstellen ist das Verfahren 7.2 „Ersatz von geschädigtem Beton zum Erhalt oder Wiederherstellung der Passivität" gemäß TR Instandhaltung anzuwenden und ist identisch mit dem Verfahren 7.2 nach DIN EN 1504. Auch hierfür ist das Verfahren 3.3a nach TR Instandhaltung „Spritzauftrag zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" mit Sicherstellung des Verbundes ausschließlich über Adhäsion anwendbar.
2.3 Bereiche mit geschädigten Spannankerstellen
Im Zuge der Bearbeitung an den Wänden sind Stellen mit geschädigten Spannankerstellen entsprechend aufzustemmen und mit Mörtel zu verschließen. Die Bearbeitung erfolgt mit einer Stemmtiefe von ca. 30 mm, so dass die Reprofilierung etwa wandbündig vorgenommen werden kann. Hierfür wird das Verfahren 3.1 „Kleinflächiger Handauftrag zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" gem. TR Instandhaltung angewandt.
2.4 Technische Ausrüstung
Die in den Wasserkammern vorhandenen Zulaufkonstruktionen sind zu demontieren und auf einer auf dem Gelände zugewiesenen Fläche bis zum Wiedereinbau zwischenzulagern. Die vorhandenen Stutzen der Wanddurchführungen werden bauseits von den Stadtwerken Stein provisorisch mit X-Stücken verschlossen. Diese sind während der Strahl- und Spritzmörtelarbeiten zu schützen. Die Rohrleitungsteile sind am Ende der Maßnahme wieder zu montieren.
Die Überläufe der beiden Wasserkammern WK 2 und WK 3 StSt sind über eine durch die Trennwand verlaufenden Rohrleitung miteinander verbunden. Da bei den Instandsetzungsarbeiten in diesen Kammern die jeweils andere Kammer weiter in Betrieb bleibt, dürfen die Überläufe und die zugehörigen Rohrleitungen in den Kammern nicht demontiert werden. Die Überläufe sind daher jeweils absolut dicht zu verschließen und die Rohrleitungen zu schützen.
Vorbemerkungen zu den Maßnahmen im Los 1 StSt
01.01 Baustelleneinrichtung anteilig für Los 1 StSt
01.01
Baustelleneinrichtung anteilig für Los 1 StSt
01.02 Alter Behälter WK 1 StSt (4. Kammer des alten Behälters)
01.02
Alter Behälter WK 1 StSt (4. Kammer des alten Behälters)
02 LOS 2: Dillenberggruppe - Alter Behälter WK 1 - 3
02
LOS 2: Dillenberggruppe - Alter Behälter WK 1 - 3
Vorbemerkungen zu den Maßnahmen im Los 2 DBG Erforderliche Maßnahmen und Instandsetzungsverfahren
Die Oberflächen der wasserberührten Bauteile in der Wasserkammer 1 - 3 des alten Behälterteils des Hochbehälters Brackerslohe entsprechen aufgrund der festgestellten Aufweichungen und Auslaugungen infolge fortgeschrittener Hydrolyse und der damit verbundenen Aufkeimungsgefahr nicht mehr den allgemeinen Anforderungen nach DVGW-Arbeitsblatt W 300-1 und damit dem Soll-Zustand für Trinkwasserbehälter.
Gemäß Beurteilung des Ist-Zustands der Betonbauteile in den Wasserkammern des Hochbehälters Brackerslohe werden zur Wiederherstellung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (Zustand der dem DVGW-Arbeitsblatt W 300-1 entspricht) entsprechende Maßnahmen mit Abtrag an den geschädigten Oberflächen und Applikation von rein mineralischen Materialien erforderlich.
Die neuen Auskleidungen auf den Wänden und auf dem Boden als Maßnahmen zur Sicherstellung der Beständigkeit der Oberflächen, z. B. gegen Hydrolyse, sind mit zementgebundenen Dickbeschichtungen gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 300-3 vorzunehmen, die entsprechend zu glätten sind. Hierdurch wird der Soll-Zustand hinsichtlich glatter, porenfreier und reinigungsfreundlicher Oberflächen für die nächste Nutzungsperiode hergestellt. An den Decken der Kammern wird der im Spritzverfahren aufzubringende Mörtel spritzrau aufgebracht, um die Verweildauer von Kondenswassertropfen zu minimieren.
Darüber hinaus sind neben entsprechenden Umbaumaßnahmen mit Ausbau der vorhandenen Zulauf- und Überlaufbalkone und dem Einbau massiver Trennwände zwischen vorderem Kontrollgang und der Wasserkammer auch die Erneuerung der Dachdeckenabdichtung erforderlich.
1 Abdichtung Dachdecke von oben
Aufgrund der über die Dehnfugen eingedrungenen Feuchtigkeit ist die Abdichtung auf der Dachdecke zu erneuern.Hierfür ist der vorhandene Aufbau auszubauen. Nach Abdichtung der Dehnfugenstreifen erfolgt der Neuaufbau gem. DIN 18533/Flachdachrichtlinie sowie in Anlehnung an das DVGW-Arbeitsblatt W 300-1 (Anhang B).
2 Decke Wasserkammern
An den ursprünglich belassenen Decken der Wasserkammern ist die Zementleimschicht mittels HDW abzutragen und der Konstruktionsbeton entsprechend vorzubereiten. Nach Bearbeitung von ggf. vorhandenen Einzelschadstellen und möglichen vorhandenen Rissen ist ein mineralischer, für den Trinkwasserbereich zugelassener Mörtel mit Microsilicazusätzen zweilagig und mit spritzrauer Oberfläche zu applizieren.
Die Auskleidung an der Decke erfolgt gemäß Instandsetzungsplanung nach dem Auskleidungsprinzip A1 gem. DVGW-Arbeitsblatt W 300-3. Das Auskleidungsprinzip A1 steht für eine zementgebundene Beschichtung im Verbund zum Untergrund mit Realkalisierungsdepot bei erforderlicher Realkalisierung der ausgelaugten bzw. karbonatisierten Betonrandzone. Für dieses Prinzip werden zementgebundene Beschichtungen des Typs 1 gem. DVGW-Arbeitsblatt W 300-5 (ohne Betonzusatzmittel und ohne kunststoffhaltige Zusätze) eingesetzt.
Das Prinzip entspricht zudem dem Verfahren 7.1 nach TR Instandhaltung „Erhöhung bzw. Teilersatz der Betondeckung mit zusätzlichem Mörtel oder Beton zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Passivität" und ist identisch mit dem Verfahren 7.1 nach DIN EN 1504. Dafür ist das Verfahren 3.3a „Spritzauftrag zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" nach TR Instandhaltung mit Sicherstellung des Verbundes ausschließlich über Adhäsion anwendbar. Im Bereich von Schadstellen ist das Verfahren 7.2 „Ersatz von geschädigtem Beton zum Erhalt oder Wiederherstellung der Passivität" gemäß TR Instandhaltung anzuwenden und ist identisch mit dem Verfahren 7.2 nach DIN EN 1504. Auch hierfür ist das Verfahren 3.3a nach TR Instandhaltung „Spritzauftrag zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" mit Sicherstellung des Verbundes ausschließlich über Adhäsion anwendbar.
3 Wände
Die geschädigte Dünnbeschichtung an den Wänden der Wasserkammern mit einer Dicke von ca. 3 mm ist mittels HDW abzutragen und der Konstruktionsbeton entsprechend vorzubereiten. Nach Bearbeitung von ggf. vorhandenen Einzelschadstellen und möglichen vorhandenen Rissen in den Wänden ist eine mineralische Auskleidung mit Trinkwasserzulassung und Microsilicazusätzen mit möglichst porenfreier und geglätteter Oberfläche im Spritzverfahren aufzubringen. Aufgrund festgestellter Minderdeckungen der Bewehrung ist dabei die Betondeckung an den Wänden zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit zu erhöhen.
Die Auskleidung an den Wänden erfolgt gemäß Instandsetzungsplanung ebenfalls nach dem Auskleidungsprinzip A1 gem. DVGW-Arbeitsblatt W 300-3. Eingesetzt wird eine zementgebundene Beschichtung des Typs 1 gem. DVGW-Arbeitsblatt W 300-5 (ohne Betonzusatzmittel und ohne kunststoffhaltige Zusätze).
Das Prinzip entspricht einerseits dem Verfahren 6.3 nach TR Instandhaltung „Mörtel- oder Betonauftrag zur Erhöhung des Widerstands gegen chemischen Angriff", hier im Hinblick auf die Hydrolyse und ist identisch mit dem Verfahren 6.3 nach DIN EN 1504, und andererseits dem Verfahren 7.1 nach TR Instandhaltung „Erhöhung bzw. Teilersatz der Betondeckung mit zusätzlichem Mörtel oder Beton zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Passivität" und ist identisch mit dem Verfahren 7.1 nach DIN EN 1504. Dafür ist das Verfahren 3.3a „Spritzauftrag zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" nach TR Instandhaltung mit Sicherstellung des Verbundes ausschließlich über Adhäsion anwendbar.
Im Bereich von Schadstellen ist das Verfahren 7.2 „Ersatz von geschädigtem Beton zum Erhalt oder Wiederherstellung der Passivität" gemäß TR Instandhaltung anzuwenden und ist identisch mit dem Verfahren 7.2 nach DIN EN 1504. Auch hierfür ist das Verfahren 3.3a nach TR Instandhaltung „Spritzauftrag zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" mit Sicherstellung des Verbundes ausschließlich über Adhäsion anwendbar.
4 Boden
Auf dem Boden ist die geschädigte Dünnbeschichtung mit einer Dicke von ca. 2 mm und der darunter aufgebrachte Ausgleichsmörtel mit einer Dicke von ca. 5 15 mm Dicke sowie die Zementleimschicht in der Randzone des Betons mit ca. 3 mm Dicke mittels HDW abzutragen und der Konstruktionsbeton mit der erforderlichen Rautiefe entsprechend vorzubereiten. Nach Bearbeitung von ggf. vorhandenen Einzelschadstellen und möglichen vorhandenen Rissen ist anschließend ein mineralischer Feinbeton mit Microsilicazusätzen und Trinkwasserzulassung im Estrichverfahren über eine Haftbrücke mit anschließender Flügelglättung zur Herstellung einer absolut geschlossenen Oberfläche einzubauen. An den aufgehenden Bauteilen sind Dreieckskehlen einzubauen.
Die Auskleidung auf der Bodenfläche erfolgt ebenfalls in Anlehnung an das Auskleidungsprinzip A1 gem. DVGW-Arbeitsblatt W 300-3 unter Verwendung einer zementgebundenen Beschichtung des Typs 1 (ohne Betonzusatzmittel und ohne kunststoffhaltige Zusätze) und entspricht dem Verfahren 6.3 nach TR Instandhaltung. Auf dem Boden ist das Verfahren 3.2a nach TR Instandhaltung „Betonieren oder Vergießen zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" mit Sicherstellung des Verbundes ausschließlich über Adhäsion anwendbar. Zur Sicherstellung des Verbundes wird eine Haftbrücke eingesetzt.
5 Dehnfugen
Die geschädigten elastischen Fugeneinlagen sind auszubauen, die Fugenspalte auszuräumen, zu reinigen und mit einem Reparaturmörtel als Stützgerüst für den Einbau einer Dehnfugenbandage zu füllen. Die Überbrückung der Fugen erfolgt mit trinkwasserzugelassenen aufgeklebten Fugenbändern. Die Kleberbereiche werden anschließend mit dem Auskleidungsmörtel abgedeckt.
6 Umbaumaßnahmen
Im Zuge der Sanierung der Wasserkammern werden auch diverse Umbaumaßnahmen in den Kammern mit ausgeführt. Die jeweils am vorderen Kontrollgang vorhandene Glaswand als Einblick in die Wasserkammern wird ausgebaut und durch eine massive Stahlbetonwand ersetzt. Als neuer Einblick werden in die Wände zwei Fenster mit Rahmen aus Edelstahl eingebaut. Die ursprünglich vorgesehene Scheibenbeheizung entfällt. Die Zugangstüren in die Wasserkammern sind komplett aus Edelstahl vorgesehen.
Da die Zulaufsituation für die Kammern WK 1 3 der Dillenberggruppe umgeplant wird, werden die Zulaufbalkone nicht mehr benötigt und können abgebrochen werden. Dies erfolgt vorzugsweise durch Sägen. Die in den Anschnittsflächen abgetrennten Bewehrungseisen sind anschließend frei zu stemmen und zurückzuschneiden. In diesem Zuge sind auch die Wanddurchführungen der alten Zulaufleitungen auszubohren und die Öffnungen mit Beton zu verschließen.
Der Überlauf erfolgte bislang ebenfalls über einen Stahlbetonbalkon in die Übereichleitung. Die Planung sieht hier künftig eine Überlauftulpe aus Edelstahl vor. Hierfür wird der Überlaufbalkon ebenfalls abgebrochen, die Wanddurchführung für die Übereichleitung herausgebohrt und eine neue Durchführung aus Edelstahl eingebaut.
Die im Bereich des hinteren Kontrollgangs vorhandenen 3 Stück Fenster je Wasserkammer werden ausgebaut und die Öffnungen mit Beton verschlossen.
7 Ausbau asbesthaltige Bauteile
Die asbesthaltigen Entnahmekonstruktionen in den Wasserkammern WK 1-3 der Dillenberggruppe und die asbesthaltigen Wasserstandsmessrohre im vorderen Kontrollgang müssen ausgebaut werden. Da es sich dabei um Arbeiten an Asbestzement (AZ) handelt, sind die strengen Vorgaben der TRGS 519 (Asbest: Abbruch, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten) sowie die Gefahrstoffverordnung zwingend einzuhalten.
Die Arbeiten müssen von einem zertifizierten Fachunternehmen mit einem Sachkundenachweis nach TRGS 519 durchgeführt werden. Mit den weiteren Demontage- und Ausbauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn der Rückbau der asbesthaltigen Materialien abgeschlossen ist.
8 Technische Ausrüstung
Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Betonsanierung bzw. den Bauleistungen werden neue Wanddurchführungen in der Trennwand zum Rohrkeller bzw. zum vorderen Kontrollgang (Zulaufleitungen, Entnahmeleitung, Überlaufleitung, Grundablass, Luftleitung) und die Einbauteile in der neuen Trennwand zum vorderen Kontrollgang (Fenster und Zugangstüre) eingebaut. Alle Einbauteile, die an die Wanddurchführungen angebaut werden, wie die Entnahmekonstruktionen und die Überlauftulpen, die Luftleitungen sowie die Edelstahltreppen vor den Wasserkammern werden separat geplant und ausgeschrieben. Der Einbau innerhalb der Wasserkammer durch Fremdfirmen ist innerhalb der Bauzeit mit vorgesehen und bedarf der internen zeitlichen Abstimmung.
9 Mörtelkrägen im Bereich neuer bzw. verschlossener Wanddurchführungen
Diverse vorhandene Wanddurchführungen werden überbohrt und ausgebaut und neue Wanddurchführungen aus Edelstahl eingebaut. Zur Sicherstellung der Dichtigkeit ist dabei jeweils ein aufgedoppelter Mörtelkragen auszuführen.
Beispiel Mörtelkragen
Analoge Mörtelkrägen sind auch bei Überbohrungen auszuführen in die keine neuen Wanddurchführungen mehr eingebaut werden (Verschluss der Überbohrungen), z. B. bei den ehemaligen Zuläufen in den abzubrechenden Zulaufbalkon in der Behälterkammerrückwand.
10 Kontrollgänge - Mittelgang - Rohrkeller
Die im Bereich des hinteren Kontrollgangs im EG vorhandenen 3 Stück Fenster je Wasserkammer werden ausgebaut und die Öffnungen mit Beton verschlossen, ebenso wie die ehemaligen Lüftungsöffnungen in der oberen Ecke der Rückwände. Unterhalb der Fenster und an der Stirnwand am Ende des Kontrollgangs waren Abblätterungen des Anstrichs und Stockflecken an der Decke vorhanden. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Verfahren 1.3 „Beschichtung gegen das Eindringen von Stoffen" gem. TR Instandhaltung in Kombination mit dem Verfahren 2.3 „Beschichtung zur Regulierung des Wasserhaushaltes im Beton". Die vorhandenen Anstriche werden hierfür abgestrahlt, auf die vorbereiteten Betonuntergründe eine Spachtel aufgebracht und mit einer fungizid wirkenden Beschichtung versehen. Dies ist möglich, da die Kontrollgänge vollständig von den Trinkwasserkammern getrennt sind. Auch die neue Betonwand des vorderen Kontrollgangs im EG und die vorhandene Brüstungswand erhalten nach einer Untergrundvorbereitung den analogen Aufbau mit Spachtel und einer fungizid ausgelegten Beschichtung.
Im Rohrkeller (UG) wurden im vorderen Kontrollgang im Zuge früherer Umbaumaßnahmen der Stadtwerke Stein bereits neue Fliesen auf dem Boden eingebaut, ebenso wie eine Trennwand zwischen dem Anlagenteil der Stadtwerke Stein und dem Anlagenteil der Dillenberggruppe. Auf dem Boden der Kontrollgänge im EG (vorderer Kontrollgang, Mittelgang und hinterer Kontrollgang), im UG des Schieberkammergebäudes und in den Kontrollgängen im UG (vorderer Kontrollgang, Mittelgang und hinterer Kontrollgang) werden nun ebenfalls neue Fliesen eingebaut. Dabei ist ggf. in Abhängigkeit von Hohllagen und der Haftung des darunter angeordneten Estrichs auch der Austausch des Estrichs erforderlich.
Bei den Decken und Wänden der Kontrollgänge im EG und im UG werden darüber hinaus auch die vorhandenen Anstriche überarbeitet. An den Dehnfugen (Quer- und Längsfuge) im Mittelgang werden zudem umlaufend die elastischen Fugenfüllungen erneuert.
11 Lüftungsschächte
Im Zuge der Erneuerung der Abdichtung auf der Dachdecke sind auch die geschädigten Köpfe der Lüftungsschächte mitzubearbeiten. Da die Wasserkammern eine kontrollierte Lüftung erhalten, dienen die bisherigen Lüftungsschachte künftig lediglich zur Belüftung der Kontrollgänge und als Zustieg für Revisionsarbeiten und zum Spülen der Ringdrainage.
Die Untergrundvorbereitung an den Außenseiten der Schächte erfolgt zusammen mit der Untergrundvorbereitung der vertikalen Bereiche der Dachdecke. Im Zuge der Bearbeitung sind dabei schadhafte Stellen aufzustemmen und mit Reparaturmörtel wieder zu verschließen. Innerhalb der Schächte sind ggf. ebenfalls Schadstellenbearbeitungen erforderlich. Die Schadstellenbearbeitungen entsprechen dem Prinzip 7.2 „Ersatz von karbonatisiertem Beton zum Erhalt oder Wiederherstellung der Passivität" gem. TR Instandhaltung. Dabei ist das Verfahren 3.1 „Kleinflächiger Handauftrag zur Reprofilierung oder Querschnittsergänzung" anzuwenden. Die über das Gelände überstehenden Schachtköpfe sind mit einem Oberflächenschutzsystem zu schützen. Dies entspricht dem Verfahren 1.3 „Beschichtung zum Schutz gegen das Eindringen von Stoffen" gem. TR Instandhaltung. Hierfür wird eine Spachtelung aufgebracht. Im Sockelbereich der über die Dachdecke hinausstehenden Schächte wird die Abdichtung der Dachdecke bis ca. 15 cm über Gelände hochgezogen. Oberhalb der Behälterdeckenüberschüttung wird ein Oberflächenschutzsystem OS 5 aufgebracht.
Vorbemerkungen zu den Maßnahmen im Los 2 DBG
02.01 Baustelleneinrichtung anteilig für Los 2 DBG
02.01
Baustelleneinrichtung anteilig für Los 2 DBG
02.02 Dachdecke WK 1 - 3 DBG
02.02
Dachdecke WK 1 - 3 DBG