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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Bedingungen ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung ( VOB " als Ganzes")
Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese in der genannten Reihenfolge.
2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt undrechtsverbindlich unterschrieben sein. Alternativ-Angebote in gleichwertiger Qualität sind erwünscht. Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen des Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären. Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und sogenannte Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht Vertragsbestandteil.
2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige Massenabweichungen innerhalb einer zu vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist, bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des in der Vergabeverhandlung festgelegten Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Einheitspreise und unter Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung vereinbarten Nachlasses.
3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und Stromversorgung zu unterrichten. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden nicht anerkannt.
4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der örtlichen Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
5. Der Unternehmer hat den gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den Verpflichtungen aus den Tarifforderungen, Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen. Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften Bruttorechnungssumme nach Abzug des Sicherheitseinbehal- tes.
6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit denEinheitspreisen abgegolten.
6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu installieren.
7. Die Arbeiten werden getrennt nach Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten getrennt nach Titeln zu vergeben.
8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so ausgewiesen wird.
9. Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos und rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen bauseits vorgenommen, so wird dieses ausdrücklich erwähnt.
10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom
Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten
Bauteilen haftet der Unternehmer bis zurAbnahme.
11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.
Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer
diesen Pflichten nicht nach, behält sich derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der
Unternehmen abfahren zu lassen.
12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und beträgt 4 Jahre. Die Frist beginnt für alle Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme. Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel nach Aufforderung unverzüglich und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen.
13. Wird die im Bauvertrag vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des Auftragnehmers überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden und von der Vergütung einbehalten werden,bis zur Höchstsumme von 5% der Auftragssumme. Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen.
14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der Baustelle Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen und uneingeschränkt für von ihm verursachte Schäden zu haften.
15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgeschlossen.
16. Die Angebotspreise sind für die Dauer dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist beginnt mit dem Tage des Bauvertragsabschlusses.
17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild. Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt. Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild anbringen lassen will
18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises
ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit zu erzielen.
19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind unzulässig.
20. Gemäss der Bauordnung hat der Bieter bei Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der Baustelle zu bestimmen.
21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu leisten. Der Abzug wird bei der Schlussrechnungsprüfung vorgenommen.
22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10% gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht. Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach Abnahme der Arbeiten und Prüfung der eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen Zeiträumen beglichen.
23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer
Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme vor
Ausführungsbeginn verlangt werden.
24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit Einfluss haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden.
25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer einschalten möchte, ist in jedem Fall das Einverständnis des Auftraggebers erforderlich.
26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung. Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen zu beantragen.
27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein Gewerk.
28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl. getrennt zu vergeben.
29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme folgende Bescheinigungen vor:
- Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete Beiträge an Sozialversicherung und
Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00 durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers zu führen.
32. Nebenkostenregelung.
Für bauseitige Zurverfügungstellung von
Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen
Nebenkostenbeteiligungen von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht:
Baustrom 0,30 %
Bauwesenversicherung 0,40 %
Schuttcontainer Umlage nach Inanspruchnahme
....................................................... ....................................................... .
Datum und Unterschrift des Bieters:
Allgemeine Bedingungen
Objektbeschreibung Bei dem Gebäude Hainbuchenstraße 22 in Berlin-Frohnau
( Bezirk Reinickendorf ) handelt es sich um ein Zweifamilien-Wohnhaus, welches gegen Ende der 1920er Jahre erbaut wurde. Es ist ein freistehendes Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss. Ein Teil des Baukörpers wurde zusätzlich um ein Geschoss höher gebaut und bildet ein turmartiges Dachgeschoss. Sowohl der Hauptbaukörper als auch der höher geführte Gebäudeteil weisen ein Flachdach auf.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird in der Liste der Berliner Baudenkmäler geführt.
Die Außenwände bestehen aus Mauerziegeln. Die Geschossdecken über dem Keller- und Teilen des Erdgeschosses wurden als Stahl-Stein-Decken, über den restlichen Geschossflächen als Holzbalkendecken ausgebildet.
Das Gebäude weist zum größten Teil die Originalfenster auf, welche energetisch ertüchtigt und gleichzeitig denkmalgerecht aufgearbeitet werden. Ebenso bleiben die originalen Geländer erhalten und werden malermäßig überarbeitet.
Im Bereich von zwei ursprünglichen Balkonen im Erd- und Obergeschoss wurden die Außenwände in den 1970er Jahren durch Fenster-Elemente geschlossen. Diese sind nicht denkmalrechtlich relevant, zwischenzeitlich sanierungsbedürftig geworden und werden nun durch neue Holz-Isolierglasfenster ersetzt.
Bei der Dachkonstruktion handelt es sich um eine Holzbalkenkonstruktion mit Holz-Brett-Schalung und einer zwischen den Balken liegenden, dünnen Dämmschicht. Der Zustand der Dachabdichtung und die geringe Dachdämmung erfordern eine Komplett-Sanierung. Ebenso sind die noch im Original vorhandenen Abdeckbleche und Kastenrinnen in sehr schlechtem Zustand und müssen erneuert werden.
Nach Abbruch der alten Bitumenabdichtungsbahnen, der Holzschalung und Ausbau der alten Dämmung erfolgt der Neuaufbau des Daches mit 220 mm dicken Steinwoll-Dachdämmplatten zwischen den Holzbalken, einer Schalung in OSB und dem Einbau einer 2-lagigen Abdichtung aus Polymerbitumenschweißbahnen.
Die Regenentwässerung wird nach Original-Vorbild in Zink, vorbewittert, erneuert, einschließlich der Übergänge und Wasserkästen. Ggf. können einige Fallrohre erhalten bleiben. An der Dachform wird nichts verändert.
Das Gebäude wird unter energetischen Gesichtspunkten saniert:
Die alte Öl-Heizungsanlage, sowie der alte Öltank werden demontiert. Es folgt der Einbau einer Luft-Wärmepumpe, kombiniert mit einer Gas-Brennwert-Therme. Über diese Anlage wird auch die Warmwasserbereitung sicher gestellt. Das vorhandene Leitungssystem wird soweit wie möglich zurückgebaut und durch ein neues ersetzt.
Die Elektroinstallation wird in Teilen erneuert und hinsichtlich moderner Anlagentechnik ergänzt.
Auf der großen Flachdachfläche des Gebäudes wird eine Photovoltaikanlage installiert.
Trinkwasser- und Abwasserleitungen werden größtenteils erneuert, inklusive der Steigestränge und Fallrohre. Die vorhandenen Sanitärräume werden umgestaltet und mit neuen Sanitärobjekten ausgestattet.
Im Innenbereich werden nur geringfügige Änderungen in den Grundrissen vorgenommen, so dass hauptsächlich Anstreicherarbeiten und die Aufarbeitung von Parkettböden vorgenommen werden.
Der Fassadenputz weist aufgrund der jahrelang mangelhaften Regenentwässerung erhebliche Schäden auf. Hier erfolgt zunächst eine Reinigung der Oberfläche durch Dampfstrahlen, sowie die Sanierung von Rissen und schadhaften Putzflächen. Anschließend werden die Fassadenflächen mit einem Dispersionsanstrich neu beschichtet.
Das Gebäude wird für die Dach- und Fassadenarbeiten vollständig eingerüstet.
Das Objekt ist unbewohnt.
Als Kalkulationshilfe sind folgende Planunterlagen beigefügt:
- Plan WP01- Grundriss KG
- Plan WP02- Grundriss EG
- Plan WP03- Grundriss OG
- Plan WP04- Grundriss DG
- Plan WP05- Schnitt A-A
Das Grundstück ist von der Hainbuchenstraße aus erreichbar und besitzt eine eigene Einfahrt. Fahrzeuge der bauausführenden Firmen können aber in der Regel auf dem Straßenland in der Nähe des zu bearbeitenden Gebäudes parken.
Ein Container für die Schuttbeseitigung kann in der Einfahrt aufgestellt werden.
Transportwege von und zum Objekt sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Während der Bauzeit finden in regelmäßigen Abständen Baubesprechungen statt,zu denen alle beteiligten Firmen einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden haben. Die Teilnahme an diesen Baubesprechungen ist Pflicht. Das Protokoll der Baubesprechung ist für alle am Bau beteiligten Firmen verbindlich. Die festgelegten Termine sowie die Inhalte werden automatisch Vertragsbestandteil. Der AG wird in Absprache mit den ausführenden Firmen Bauzeitpläne aufstellen,bzw. bei den Baubesprechungen Einzeltermine vereinbaren, die für alle am Bau Beteiligten verbindlich sind.
Der Auftraggeber und seine Vertreter sind jederzeit berechtigt,einzelne Personen für die Fortführung von Arbeiten abzulehnen oder der Baustelle zu verweisen, von denen eine Gefährdung anderer ausgeht. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn Drohungen gegenüber Dritten ausgesprochen werden oder die Baustellensicherheit (z.B. durch Alkoholeinfluss) gefährdet ist. Die Baustellensprache ist Deutsch.
Objektbeschreibung
Ausführungsunterlagen Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Werkpläne ( Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:50
Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Aufmaße, Abrechnungsunterlagen
Vorschriften
Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und Auftraggeber gelten:
VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960
VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 1961
VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen DIN-Normen und Richtlinien.
Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u. sonst. Vorschriften etc.
Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind als Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV nicht extra festgelegt sind.
Unstimmigkeiten
Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt.
Festlegungen
Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die einwandfreie, fachlich richtige und allen einzuhaltenden Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung der Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen.
Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu reinigen.
Ergänzungen zur Angebotsforderung
Die genauen Bautermine werden in der Auftragsverhandlung vereinbart und schriftlich fixiert.
Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung schriftlich innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den jeweilig anerkannten Zeitraum.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen Einzelheiten, Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu besprechen und festzulegen.
Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich, die bei ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft zu erbringen.
Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung, Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass angelieferte Materialien schnellstens vor Ort eingebaut werden.
Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN auf eigene Kosten zu entsorgen.
Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als 10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche Preisänderung oder Entschädigung ( abweichend zur VOB ).
Ausführungsunterlagen
Bietererklärung Bietererklärung
1. Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir uns, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den eingesetzten Preisen auszuführen.
2. Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu Grunde liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als verbindlichen Vertragsinhalt an.
3. Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden aus unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von .................................. Euro ausreichend versichert sind.
4. Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen Betrieb mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu genehmigen.
.......................................................
Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
01 Kellergeschoss
01
Kellergeschoss
01.01 Flur KG
01.01
Flur KG
01.02 Bad KG
01.02
Bad KG
02 Erdgeschoss
02
Erdgeschoss
02.01 Bad EG
02.01
Bad EG
03 Obergeschoss
03
Obergeschoss
03.01 Bad OG
03.01
Bad OG
03.02 Küche OG - bei Bedarf
03.02
Küche OG - bei Bedarf
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__.0001 Stundensatz, Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter, für event. erforderliche Klempnerarbeiten, die nicht im LV erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, inkl. aller Nebenkosten wie Fahrtkosten, Bereitstellung von Maschinen und Werkzeugen etc.
04.__.0001
Stundensatz, Facharbeiter
5,00
h
04.__.0002 Stundensatz Helfer, Stundensatz Helfer, für event. erforderliche Klempnerarbeiten, die nicht im LV erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, inkl. aller Nebenkosten wie Fahrtkosten, Bereitstellung von Maschinen und Werkzeugen etc.
04.__.0002
Stundensatz Helfer,
5,00
h