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Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen.
g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (
VOB " als Ganzes")
Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen
deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese
in der genannten Reihenfolge.
2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt
undrechtsverbindlich unterschrieben sein.
Alternativ-Angebote
in gleichwertiger Qualität sind erwünscht.
Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit
erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen
beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen
des Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche
Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen
hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären.
Eigene Ausführungs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen und sogenannte
Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine
Gültigkeit und
werden nicht Vertragsbestandteil.
2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis
vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot
zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige
Massenabweichungen innerhalb einer zu
vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag
schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche
Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist,
bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht
angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des
in der Vergabeverhandlung festgelegten
Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot
ausgewiesenen Einheitspreise und unter
Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung
vereinbarten Nachlasses.
3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der
Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der
Baustelle,
über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und
Stromversorgung zu unterrichten. Spätere
Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden
nicht anerkannt.
4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung
zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der
örtlichen
Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die
auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
5. Der Unternehmer hat den
gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben, der
Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den
Verpflichtungen aus den Tarifforderungen,
Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen
Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen.
Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende
Bescheinigungen vorzulegen.
5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des
fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei
Nichtvorlage
erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften
Bruttorechnungssumme nach Abzug des
Sicherheitseinbehal-
tes.
6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der
Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen
Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb
während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige
Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit
denEinheitspreisen abgegolten.
6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem
anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so
hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten
für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu
beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der
Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler
hat
der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu
installieren.
7. Die Arbeiten werden getrennt nach
Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich
vor, die Arbeiten
getrennt nach Titeln zu vergeben.
8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt
nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so
ausgewiesen wird.
9. Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung
Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos
und
rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen
bauseits vorgenommen, so wird dieses
ausdrücklich erwähnt.
10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden
eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom
Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und
Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten
Bauteilen haftet der Unternehmer bis
zurAbnahme.
11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.
Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind
zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer
diesen Pflichten nicht nach, behält sich
derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der
Unternehmen abfahren zu lassen.
12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für
Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und
beträgt
4 Jahre. Die Frist beginnt für alle
Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.
Der Auftragnehmer hat festgestellte
Mängel nach Aufforderung unverzüglich
und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er
dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach
oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber
berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf
Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu
lassen.
13. Wird die im Bauvertrag
vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des
Auftragnehmers
überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden
Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden
und von der Vergütung einbehalten
werden,bis zur Höchstsumme von 5% der
Auftragssumme.
Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als
solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen.
14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der
Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der
Baustelle
Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine
vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum
Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen
und uneingeschränkt für von ihm verursachte
Schäden zu haften.
15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers
ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des
Auftraggebers ausgeschlossen.
16. Die Angebotspreise sind für die Dauer
dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist
beginnt mit
dem Tage des Bauvertragsabschlusses.
17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt
werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild.
Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt.
Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten
Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild
anbringen lassen will
18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis
erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines
Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss
gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises
ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit
zu erzielen.
19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind
unzulässig.
20. Gemäss der Bauordnung hat der Bieter bei
Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der
Baustelle zu bestimmen.
21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine
Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder
Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu
leisten. Der Abzug wird bei der
Schlussrechnungsprüfung vorgenommen.
22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am
Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von
prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%
gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell
vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht.
Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der
Bauleitung zu erstellen. Die
Schlußzahlung erfolgt nach Abnahme der
Arbeiten und Prüfung der eingereichten Schlussrechnung.
Abschlagszahlungen sowie Rechnungen werden in den
nach
VOB/B vorgeschriebenen Zeiträumen beglichen.
23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom
Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer
Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 %
der Bruttoauftragssumme vor
Ausführungsbeginn verlangt werden.
24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner
Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit
Einfluss
haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft
ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden.
25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer
einschalten möchte, ist in jedem Fall das
Einverständnis
des Auftraggebers erforderlich.
26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach
mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung.
Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich
bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen
zu beantragen.
27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für
die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen,
gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein
Gewerk.
28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot
gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl.
getrennt zu vergeben.
29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme
folgende Bescheinigungen vor:
- Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete
Beiträge an Sozialversicherung und
Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt
nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder
Vertragsarbeiten handelt.
31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt
des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte
Laufzeit des Vertrages geltenden
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00
durch eine entsprechende Bescheinigung des
Versicherers zu führen.
32. Nebenkostenregelung.
Für bauseitige Zurverfügungstellung von
Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser
sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen
Nebenkostenbeteiligungen von der
Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht:
Baustrom 0,30 %
Bauwesenversicherung 0,40 %
Schuttcontainer Umlage nach
Inanspruchnahme
.......................................................
......................................................
. .
Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Bei dem Gebäude Hainbuchenstraße 22 in Berlin-Frohnau
( Bezirk Reinickendorf ) handelt es sich um ein
Zweifamilien-Wohnhaus, welches gegen Ende der 1920er
Jahre erbaut wurde. Es ist ein freistehendes Gebäude
mit
Kellergeschoss, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss. Ein
Teil
des Baukörpers wurde zusätzlich um ein Geschoss höher
gebaut und bildet ein turmartiges Dachgeschoss. Sowohl
der
Hauptbaukörper als auch der höher geführte Gebäudeteil
weisen ein Flachdach auf.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird in der
Liste
der Berliner Baudenkmäler geführt.
Die Außenwände bestehen aus Mauerziegeln. Die
Geschossdecken über dem Keller- und Teilen des
Erdgeschosses wurden als Stahl-Stein-Decken, über den
restlichen Geschossflächen als Holzbalkendecken
ausgebildet.
Das Gebäude weist zum größten Teil die Originalfenster
auf,
welche energetisch ertüchtigt und gleichzeitig
denkmalgerecht
aufgearbeitet werden. Ebenso bleiben die originalen
Geländer
erhalten und werden malermäßig überarbeitet.
Im Bereich von zwei ursprünglichen Balkonen im Erd- und
Obergeschoss wurden die Außenwände in den 1970er Jahren
durch Fenster-Elemente geschlossen. Diese sind nicht
denkmalrechtlich relevant, zwischenzeitlich
sanierungsbedürftig
geworden und werden nun durch neue
Holz-Isolierglasfenster
ersetzt.
Bei der Dachkonstruktion handelt es sich um eine
Holzbalkenkonstruktion mit Holz-Brett-Schalung und
einer
zwischen den Balken liegenden, dünnen Dämmschicht. Der
Zustand der Dachabdichtung und die geringe Dachdämmung
erfordern eine Komplett-Sanierung. Ebenso sind die
noch im
Original vorhandenen Abdeckbleche und Kastenrinnen in
sehr
schlechtem Zustand und müssen erneuert werden.
Nach Abbruch der alten Bitumenabdichtungsbahnen, der
Holzschalung und Ausbau der alten Dämmung erfolgt der
Neuaufbau des Daches mit 220 mm dicken
Steinwoll-Dachdämmplatten zwischen den Holzbalken,
einer
Schalung in OSB und dem Einbau einer 2-lagigen
Abdichtung
aus Polymerbitumenschweißbahnen.
Die Regenentwässerung wird nach Original-Vorbild in
Zink,
vorbewittert, erneuert, einschließlich der Übergänge
und
Wasserkästen. Ggf. können einige Fallrohre erhalten
bleiben.
An der Dachform wird nichts verändert.
Das Gebäude wird unter energetischen Gesichtspunkten
saniert:
Die alte Öl-Heizungsanlage, sowie der alte Öltank
werden
demontiert. Es folgt der Einbau einer Luft-Wärmepumpe,
kombiniert mit einer Gas-Brennwert-Therme. Über diese
Anlage wird auch die Warmwasserbereitung sicher
gestellt.
Das vorhandene Leitungssystem wird soweit wie möglich
zurückgebaut und durch ein neues ersetzt.
Die Elektroinstallation wird in Teilen erneuert und
hinsichtlich
moderner Anlagentechnik ergänzt.
Auf der großen Flachdachfläche des Gebäudes wird eine
Photovoltaikanlage installiert.
Trinkwasser- und Abwasserleitungen werden größtenteils
erneuert, inklusive der Steigestränge und Fallrohre.
Die
vorhandenen Sanitärräume werden umgestaltet und mit
neuen
Sanitärobjekten ausgestattet.
Im Innenbereich werden nur geringfügige Änderungen in
den
Grundrissen vorgenommen, so dass hauptsächlich
Anstreicherarbeiten und die Aufarbeitung von
Parkettböden
vorgenommen werden.
Der Fassadenputz weist aufgrund der jahrelang
mangelhaften
Regenentwässerung erhebliche Schäden auf. Hier erfolgt
zunächst eine Reinigung der Oberfläche durch
Dampfstrahlen,
sowie die Sanierung von Rissen und schadhaften
Putzflächen.
Anschließend werden die Fassadenflächen mit einem
Dispersionsanstrich neu beschichtet.
Das Gebäude wird für die Dach- und Fassadenarbeiten
vollständig eingerüstet.
Das Objekt ist unbewohnt.
Als Kalkulationshilfe sind folgende Planunterlagen
beigefügt:
- Plan WP01- Grundriss KG
- Plan WP02- Grundriss EG
- Plan WP03- Grundriss OG
- Plan WP04- Grundriss DG
- Plan WP05- Schnitt A-A
Das Grundstück ist von der Hainbuchenstraße aus
erreichbar und besitzt eine eigene
Einfahrt. Fahrzeuge der bauausführenden Firmen können
aber in der Regel auf dem
Straßenland in der Nähe des zu bearbeitenden Gebäudes
parken.
Ein Container für die Schuttbeseitigung kann in der
Einfahrt aufgestellt werden.
Transportwege von und zum Objekt sind einzukalkulieren
und werden nicht
gesondert vergütet.
Während der Bauzeit finden in regelmäßigen Abständen
Baubesprechungen statt,zu
denen alle beteiligten Firmen einen bevollmächtigten
Vertreter zu entsenden haben. Die
Teilnahme an diesen Baubesprechungen ist Pflicht. Das
Protokoll der Baubesprechung ist
für alle am Bau beteiligten Firmen verbindlich. Die
festgelegten Termine sowie die Inhalte
werden automatisch Vertragsbestandteil. Der AG wird in
Absprache mit den ausführenden
Firmen Bauzeitpläne aufstellen,bzw. bei den
Baubesprechungen Einzeltermine
vereinbaren, die für alle am Bau Beteiligten
verbindlich sind.
Der Auftraggeber und seine Vertreter sind jederzeit
berechtigt,einzelne Personen für die Fortführung von
Arbeiten abzulehnen oder der Baustelle zu verweisen,
von denen eine Gefährdung anderer ausgeht. Dies ist
insbesondere dann gegeben, wenn Drohungen gegenüber
Dritten ausgesprochen werden oder die
Baustellensicherheit (z.B. durch Alkoholeinfluss)
gefährdet ist. Die Baustellensprache ist Deutsch.
Bei dem Gebäude Hainbuchenstraße 22 in Berlin-Frohnau
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Ausführungsunterlagen
Werkpläne ( Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:50
Vom Auftragnehmer zu beschaffende
Ausführungsunterlagen
Aufmaße, Abrechnungsunterlagen
Vorschriften
Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und
Auftraggeber
gelten:
VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen DIN 1960
VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
DIN 1961
VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses
Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen
DIN-Normen
und Richtlinien.
Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u.
sonst.
Vorschriften etc.
Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind
als
Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV
nicht
extra festgelegt sind.
Unstimmigkeiten
Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder
Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei
Angebotsabgabe
schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen
werden nicht
anerkannt.
Festlegungen
Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem
Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den
Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die
einwandfreie, fachlich richtige und allen
einzuhaltenden
Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung
der
Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen
und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete
Vorkehrungen
zu treffen.
Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu
reinigen.
Ergänzungen zur Angebotsforderung
Die genauen Bautermine werden in der
Auftragsverhandlung
vereinbart und schriftlich fixiert.
Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung
schriftlich
innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte
Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den
jeweilig
anerkannten Zeitraum.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen
Einzelheiten,
Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu
besprechen
und festzulegen.
Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich,
die bei
ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen
gemäß
den Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft zu
erbringen.
Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten
Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung,
Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder
seiner
Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der
Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn
sich
diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten
Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
angelieferte Materialien schnellstens vor Ort
eingebaut werden.
Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN
auf
eigene Kosten zu entsorgen.
Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als
10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche
Preisänderung oder Entschädigung ( abweichend zur VOB
).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Bietererklärung
1. Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der
örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir
uns, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den
eingesetzten Preisen auszuführen.
2. Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu
Grunde
liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als
verbindlichen Vertragsinhalt an.
3. Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden
aus
unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von .................................. Euro
ausreichend versichert sind.
4. Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen
Betrieb
mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von
Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu
genehmigen.
.......................................................
Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung allgemein Einrichten der Baustelle für nachstehend aufgeführte
Arbeiten,
inkl. Werkzeuge und Maschinen, liefern, vorhalten und
nach
Beendigung der Arbeiten wieder räumen.
++ Ausgenommen Krane und Hebezeuge ++
01.__. 1
Baustelleneinrichtung allgemein
1,00
psch
01.__. 2 Schrägaufzug liefern und vorhalten Schrägaufzug liefern und für die Dauer der Arbeiten
vorhalten;
Grundvorhaltung: 4 Wochen
01.__. 2
Schrägaufzug liefern und vorhalten
1,00
Stk
01.__. 3 Schrägaufzug verlängerte Vorhaltung wie vor, jedoch Schrägaufzug über die Grundvorhaltung
hinaus
vorhalten; Abrechnung erfolgt je angefangener
Kalenderwoche
01.__. 3
Schrägaufzug verlängerte Vorhaltung
1,00
St/W
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
02.__. 1 Dachrandabschluss DG demontieren Dachrandabschluss DG aus Zinkblech, bestehend aus einer
Abdeckung der Mauerwerkskante, inklusive Unterbau, und
einer Kastenrinne, inkl. aller Halter und Bleche,
demontieren.
Material vom Dach schaffen und fachgerecht entsorgen;
inkl.
Entsorgungskosten.
02.__. 1
Dachrandabschluss DG demontieren
26,24
m
02.__. 2 Demontage Kastenrinne 1.OG Demontage der alten Kastenrinne aus Zink, inkl.
Unterbau und
Haltern, am Dachrand des gesamten 1. Obergeschosses.
02.__. 2
Demontage Kastenrinne 1.OG
33,92
m
02.__. 3 Dachkasten 1.OG demontieren Dachkasten im 1.OG überprüfen und in allen Bereichen,
welche
Feuchtigkeitsschäden aufweisen, demontieren.
Angenommen wird ein Beschädigungsgrad von 100%.
Dachkasten-Abmessungen: ca. 40,0 + 18,0 cm
Ausbauhöhe : ca. 6,30 m von OK Gelände
Abbruchmaterial zum Container schaffen und fachgerecht
entsorgen, inkl. Entsorgungskosten.
02.__. 3
Dachkasten 1.OG demontieren
33,92
m
02.__. 4 Übergänge und Wasserkästen demontieren Übergänge mit Wasserkästen aus Zink demontieren, sonst
wie
vor
02.__. 4
Übergänge und Wasserkästen demontieren
3,00
Stk
02.__. 5 Alte Fallrohre demontieren Alte Fallrohre aus Zink nach Prüfung und
Zustandserfassung
demontieren, sonst wie vor
Annahme: 15,00 m ( ca. 50% der vorh. Fallrohre )
02.__. 5
Alte Fallrohre demontieren
15,80
m
02.__. 6 Dunstrohr Zink, DN 100 demontieren Dunstrohr Zink, DN 100 vorsichtig demontieren, vom Dach
schaffen und fachgerecht entsorgen; inkl.
Entsorgungskosten.
02.__. 6
Dunstrohr Zink, DN 100 demontieren
3,00
Stk
02.__. 7 Schornsteineinfassung demontieren Schornsteineinfassung an Einzelschornstein, bestehend
aus
Zinkblech / Bitumen, inkl. Klemmschiene demontieren,
vom
Dach schaffen und fachgerecht entsorgen; inkl.
Entsorgungskosten.
02.__. 7
Schornsteineinfassung demontieren
2,32
m
02.__. 8 Abbruch Bitumendachpappe 2-3-lagig Abbruch Bitumendachpappe 2-3-lagig, inkl. Aufkantungen
( z.B.
am Schornstein ) von allen Dachebenen; Abbruchmaterial
vom
Dach schaffen, zum Container vertragen und fachgerecht
entsorgen, inkl. Entsorgungskosten.
Angegeben ist die horizontale Dachfläche.
02.__. 8
Abbruch Bitumendachpappe 2-3-lagig
150,706
m²
02.__. 9 Zulage Sondermüll Dachabdichtung Zulage für die Entsorgung der vorgenannten
Dachabdichtung,
falls Sondermüll; inkl. eventuelle PSA und
Transportkosten.
Nachweis ist vorzulegen.
02.__. 9
Zulage Sondermüll Dachabdichtung
150,706
m²
02.__. 10 Abbruch alte Holzschalung Abbruch alte Holzschalung inklusiver der
gefällegebenden
Unterkonstruktion ( Aufbauhöhe 10 - 15 cm ) vom
Flachdach
über 1. OG ; Abbruchmaterial vom Dach schaffen, zum
Container vertragen und fachgerecht entsorgen, inkl.
Entsorgungskosten.
Sonst wie vor.
02.__. 10
Abbruch alte Holzschalung
108,22
m²
02.__. 11 Zulage Sondermüll kontaminierte Holzschalung Zulage für die Entsorgung der vorgenannten
Holzschalung als
Sondermüll bei Kontaminierung durch
Dachabdichtungsbahnen; inkl. eventuelle PSA und
Transportkosten.
Nachweis ist vorzulegen.
02.__. 11
Zulage Sondermüll kontaminierte Holzschalung
108,22
m²
02.__. 12 Abbruch Dachdämmung , Holzwolle-Platten Abbruch Dachdämmung, bestehend aus Holzwolle-Platten,
d =
ca. 10 cm; Abbruchmaterial vom Dach schaffen, zum
Container vertragen und fachgerecht entsorgen, inkl.
Entsorgungskosten.
Sonst wie vor.
02.__. 12
Abbruch Dachdämmung , Holzwolle-Platten
108,22
m²
02.__. 13 Abbruch Ausgleichsestrich auf Flachdach "Turm" Abbruch Ausgleichsestrich auf Flachdach "Turm",
Stärke ca. 5 cm, Schuttmaterial vom Dach in den
Container
schaffen und fachgerecht entsorgen; inkl.
Entsorgungskosten.
02.__. 13
Abbruch Ausgleichsestrich auf Flachdach "Turm"
42,486
m²
03 Holzbau- und Dachabdichtungsarbeiten
03
Holzbau- und Dachabdichtungsarbeiten
03.01 Flachdach über 1. OG
03.01
Flachdach über 1. OG
03.02 Flachdach über DG , "Turm"
03.02
Flachdach über DG , "Turm"
04 Dachklempnerarbeiten
04
Dachklempnerarbeiten
04.__. 1 Traufabdeckung, vorbewittert Traufabdeckung 1. OG und DG , 4 mal gekantet,
Zuschnitt ca.
500 mm, vorbewittert, als Mauerabdeckung liefern und
auf
Holz-Unterkonstruktion der Pos. 02.03.4 montieren;
inkl. aller
Befestigungsmaterialien wie Kleber, Haftstreifen etc.
04.__. 1
Traufabdeckung, vorbewittert
59,81
m
04.__. 2 Aufsatz-Kastendachrinne Nenngröße 400, vorbewittert Aufsatz-Kastendachrinne aus Titanzink, vorbewittert,
Nenngröße 400 mm, Dicke 0,8 mm, mit Wulstkappe,
Standartlänge 3 m, inkl. feuerverzinkten Rinnenhaltern
liefern
und durchlaufend auf der Traufschalung montieren. Die
Rinnenhalter sind im Abstand von ca. 70 cm mit
korrosionsgeschützten Schrauben in die
Unterkonstruktion
einzulassen. Einzellängen der Rinne weichlötend
verbinden.
04.__. 2
Aufsatz-Kastendachrinne Nenngröße 400, vorbewittert
59,81
m
04.__. 3 Bewegungsausgleicher, vorbewittert Bewegungsausgleicher, vorbewittert und passend zur
Vorposition Kastenrinne, in erforderlicher Anzahl
liefern und
montieren
04.__. 3
Bewegungsausgleicher, vorbewittert
4,00
Stk
04.__. 4 Rinnenwinkel, vorbewittert Rinnenwinkel, passend zu vorgenannter Kastenrinne,
geschweißt, liefern und im DG montieren
04.__. 4
Rinnenwinkel, vorbewittert
8,00
Stk
04.__. 5 Rinnenboden, vorbewittert Rinnenboden, vorbewittert und passend zu vorgenannter
Kastenrinne, geschweißt, liefern und im DG und 1.OG
montieren,
2 x links, 2 x rechts
04.__. 5
Rinnenboden, vorbewittert
4,00
Stk
04.__. 6 Rinnenabgang, vorbewittert Rinnenabgang, vorbewittert, seitlich und passend zu
vorgenannter Kastenrinne, in quadratischer Form,
geschweißt,
liefern und im DG montieren
04.__. 6
Rinnenabgang, vorbewittert
2,00
Stk
04.__. 7 Rinneneinhangstutzen, vorbewittert Rinneneinhangstutzen, vorbewittert und passend zu
vorgenannter Kastenrinne, mit quadratischem Abgang,
geschweißt, liefern und im 1. OG durch den Dachkasten
montieren.
04.__. 7
Rinneneinhangstutzen, vorbewittert
2,00
Stk
04.__. 8 Kastenrohrbogen, vorbewittert Kastenrohrbogen, vorbewittert und passend zu
vorgenannter
Kastenrinne, geschweißt, liefern und montieren
04.__. 8
Kastenrohrbogen, vorbewittert
4,00
Stk
04.__. 9 Regenfallrohre, quadratisch 100x100 Regenfallrohre, quadratisch 100x100, passend zu
vorgenannter
Kastenrinne, geschweißt, liefern und montieren
Hinweis: die Fallrohre werden bauseits im Farbton der
Fassade beschichtet.
04.__. 9
Regenfallrohre, quadratisch 100x100
15,80
m
04.__. 10 Auslaufbogen Auslaufbogen, passend zu vorgenanntem Regenfallrohr,
liefern
und montieren
04.__. 10
Auslaufbogen
1,00
Stk
04.__. 11 Fensterbleche, vorbewittert Fensterbleche aus Titanzink, vorbewittert, mit
seitlichem
Unterschnitt in vorh. Putz und Überstand von mind. 3
cm, in
Einzellänge von 0,90 - 2,50 m liefern und einbauen,
inkl. der
Herstellung der Entwässerung aus Kalkzementmörtel auf
der
Brüstung.
04.__. 11
Fensterbleche, vorbewittert
10,00
m
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__. 1 Lohnstunden Facharbeiter Lohnstunden Facharbeiter:
Für unvorhergesehene Arbeiten, die auf
ausdrückliche Anordnung der Bauleitung in
Auftrag gegeben werden und nur anerkannt
werden, wenn ordnungsgemäß unterschriebene
Stundenzettel vorgelegt werden, werden
folgende Kosten in Ansatz gebracht:
05.__. 1
Lohnstunden Facharbeiter
6,00
h
05.__. 2 Lohnstunden Helfer Lohnstunden Helfer:
Helferstunden wie vor beschrieben, auf
Anordnung der Bauleitung.
05.__. 2
Lohnstunden Helfer
6,00
h
06 EPS-Dämmung Turmdach
06
EPS-Dämmung Turmdach
06.__. 1 EPS Dämmung 035, 60 mm EPS Dämmung 035 DAA ds, 200 kPa liefern und mit
Dämmungskleber verlegen
Stärke 60 mm
06.__. 1
EPS Dämmung 035, 60 mm
42,486
m²
06.__. 2 Zulage Gefälle, 40 - 100 mm Zulage Gefälle, vierseitig, zur Ableitung des
Regenwassers zu
den umlaufenden Dachrinnen
Stärke: 40 - 100 mm
06.__. 2
Zulage Gefälle, 40 - 100 mm
42,486
m²
06.__. 3 Verlegeplan Herstellung eines gezeichneten Gefälleplans zur
Freigabe
durch die Bauleitung
06.__. 3
Verlegeplan
1,00
psch