Leichtmetallfenster, Wintergarten
Sanierung des Einfamilienhauses Sophie-Charlotte-Straße 42A
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1. Vertragsbestandteile Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind: a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für  Bauleistungen, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.           g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung ( VOB " als Ganzes") Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese in der genannten Reihenfolge. 2.  Das Angebot muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein. Alternativ-Angebote            in gleichwertiger Qualität sind erwünscht. Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit           erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen    des  Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären. Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und sogenannte Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht Vertragsbestandteil. 2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot zugrunde liegenden Massen überprüfen und etwaige Massenabweichungen innerhalb einer zu vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist, bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des in der Vergabeverhandlung festgelegten Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Einheitspreise und unter Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung vereinbarten Nachlasses. 3.  Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und Stromversorgung zu unterrichten. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden nicht anerkannt. 4.  Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der örtlichen Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. 5.  Der Unternehmer hat den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den Verpflichtungen aus den Tarifforderungen, Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen. Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. 5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften Bruttorechnungssumme nach Abzug des Sicherheitseinbehal- tes. 6.  Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.           Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit denEinheitspreisen abgegolten. 6.1  Sollte die Baustelleneinrichtung von einem anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu installieren. 7.  Die Arbeiten werden getrennt nach Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten   getrennt nach Titeln zu vergeben. 8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so ausgewiesen wird. 9.  Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos und rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen bauseits vorgenommen, so wird dieses ausdrücklich erwähnt. 10.  Sämtliche auf der Baustelle lagernden eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom           Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten          Bauteilen haftet der Unternehmer bis zurAbnahme. 11.  Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.           Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer           diesen Pflichten nicht nach, behält sich derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der           Unternehmen abfahren zu lassen. 12.  Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und beträgt             4 Jahre. Die Frist beginnt für alle Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.              Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel nach Aufforderung  unverzüglich           und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 13.  Wird die im Bauvertrag vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des Auftragnehmers überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden und von der Vergütung einbehalten            werden,bis zur Höchstsumme von 5% der Auftragssumme. Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen. 14.  Bei Arbeiten jeder Art hat sich der Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der Baustelle Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen und uneingeschränkt für von ihm verursachte Schäden zu haften. 15.  Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgeschlossen. 16.  Die Angebotspreise sind für die Dauer dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist beginnt mit   dem Tage des Bauvertragsabschlusses. 17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild. Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt. Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild anbringen lassen will 18.  Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises           ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit zu erzielen. 19.  Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind unzulässig. 20.  Gemäss der Bauordnung  hat der Bieter bei Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der Baustelle zu bestimmen. 21.  Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu leisten. Der Abzug wird bei der Schlussrechnungsprüfung vorgenommen. 22.  Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%            gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht.   Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach               Abnahme der Arbeiten und Prüfung der eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie   Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen Zeiträumen beglichen. 23.  Im Falle der Auftragserteilung kann vom Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme vor Ausführungsbeginn verlangt werden. 24.  Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit Einfluss haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden. 25.  Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer einschalten möchte, ist in jedem Fall das Einverständnis   des Auftraggebers erforderlich. 26.  Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung. Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen zu beantragen. 27.  Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein Gewerk. 28.  Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl. getrennt zu vergeben. 29.  Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme folgende Bescheinigungen vor: - Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete Beiträge an Sozialversicherung und    Berufsgenossenschaft. - Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle. - Unbedenklichkeitsbescheinigung. 30.  Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 31.  Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00 durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers zu führen. 32. Nebenkostenregelung. Für bauseitige Zurverfügungstellung von           Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen           Nebenkostenbeteiligungen von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht: Bauwasser    0,20 % Baustrom   0,30 % Bauwesenversicherung   0,40 %           Schuttcontainer            Umlage nach Inanspruchnahme ....................................................... ...................................................... . . Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Bei dem Gebäude Sophie-Charlotte-Straße 42a in Berlin-Zehlendorf handelt es sich um ein Einfamilienhaus aus den 1930er Jahren. Es ist ein freistehendes Einfamilienhaus mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird in der Liste der Berliner Baudenkmäler geführt. Die Außenwände bestehen aus Mauerziegeln, über dem Kellergeschoss wurde eine Stahl-Stein-Decke, über den übrigen Geschossen  wurden Holzbalkendecken eingebaut. Das Gebäude hat noch einige ursprünglich eingebaute Holzverbundfenster; diese und eventuelle Gitter unterliegen dem Denkmalschutz und werden überarbeitet. Andere Fenster sind in der Vergangenheit bereits ersetzt worden, zwischenzeitlich aber ebenfalls sanierungsbedürftig. Diese Fenster werden durch neue Holz-Isolierglasfenster ersetzt. Einige Fensteröffnungen werden dabei in ihrer Größe verändert. Bei der Dachkonstruktion handelt es sich um eine Holzbalkenkonstruktion, welche als Flachdach ausgebildet ist. Das Flachdach wird komplett saniert. Die alte Dachabdichtung mitsamt Dämmung wird abgerissen und durch eine neue, stärkere Dämmung ersetzt. Darauf erfolgt eine neue Dachabdichtung mit Bitumenbahnen. An der Dachform wird nichts verändert. Das Gebäude wird unter energetischen Gesichtspunkten saniert. Die alte Öl-Heizungsanlage, sowie der alte Öltank werden demontiert. Es folgt der Einbau einer Luft-Wärmepumpe, das vorhandene Leitungssystem wird angepasst. In Teilbereichen ist der Einbau einer Fußbodenheizung geplant. Die Elektroinstallation wird in großen Teilen erneuert. Auf dem Flachdach des Gebäudes wird eine Photovoltaikanlage installiert. Trinkwasser- und Abwasserleitungen werden teilweise erneuert. Die vorhandenen Sanitärräume werden umgestaltet, im Obergeschoss erfolgt der Einbau eines neuen, separaten WC´s. Der Fassadenputz wird komplett entfernt und mit einem neuen Wärmedämmputz versehen. Die Fassadenflächen werden danach neu gestrichen. Das Gebäude wird dafür nach erfolgter Isolierung der Kelleraußenwände komplett eingerüstet. Im Anschluss an die Arbeiten im und am Haus werden die Außenanlagen im Bereich des Vorgartens und im hinteren Teil des Gartens überarbeitet. Als Kalkulationshilfe sind folgende Planunterlagen beigefügt: - Plan WP02-  Grundriss EG - Plan WP04-  Schnitt A-A - Plan WP06c  West- und Nordansicht - Plan WP07a  Wintergarten Das Grundstück ist von der Sophie-Charlotte-Straße aus erreichbar. Es handelt sich um ein Hammergrundstück, welches zwar eine eigene Einfahrt besitzt, diese jedoch mit stark ansteigendem Gelände in stufenförmiger Ausbildung nicht befahrbar ist. Transportwege von und zum Objekt sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Ein Container für die Schuttbeseitigung muss auf Straßengelände aufgestellt werden.  Fahrzeuge der bauausführenden Firmen können auf dem Straßenland in der Nähe des zu bearbeitenden Gebäudes parken. Das Objekt ist unbewohnt. Während der Bauzeit finden in regelmäßigen Abständen Baubesprechungen statt,zu denen alle beteiligten Firmen einen  bevollmächtigten Vertreter zu entsenden haben. Die Teilnahme an diesen Baubesprechungen ist Pflicht. Das Protokoll der Baubesprechung ist für alle am Bau beteiligten Firmen verbindlich. Die festgelegten Termine sowie die Inhalte werden automatisch Vertragsbestandteil. Der AG wird in Absprache mit den ausführenden Firmen Bauzeitpläne aufstellen,bzw. bei den Baubesprechungen Einzeltermine vereinbaren, die für alle am Bau Beteiligten verbindlich sind. Der Auftraggeber und seine Vertreter sind jederzeit berechtigt,einzelne Personen für die Fortführung von Arbeiten abzulehnen oder der Baustelle zu verweisen, von denen eine Gefährdung anderer ausgeht. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn Drohungen gegenüber Dritten ausgesprochen werden oder die Baustellensicherheit (z.B. durch Alkoholeinfluss) gefährdet ist. Die Baustellensprache ist Deutsch.
Bei dem Gebäude Sophie-Charlotte-Straße 42a in
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Werkpläne ( Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:50 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen Aufmaße, Abrechnungsunterlagen Vorschriften Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und Auftraggeber gelten: VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960 VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 1961 VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen DIN-Normen und Richtlinien. Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u. sonst. Vorschriften etc. Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind als Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV nicht extra festgelegt sind. Unstimmigkeiten Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt. Festlegungen Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die einwandfreie, fachlich richtige und allen einzuhaltenden Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung der Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu reinigen. Ergänzungen zur Angebotsforderung Die genauen Bautermine werden in der Auftragsverhandlung vereinbart und schriftlich fixiert. Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung schriftlich innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den jeweilig anerkannten Zeitraum. Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen Einzelheiten, Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu besprechen und festzulegen. Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich, die bei ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft zu erbringen. Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung, Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass angelieferte Materialien schnellstens vor Ort eingebaut werden. Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN auf eigene Kosten zu entsorgen. Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als 10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche Preisänderungen oder Entschädigung ( abweichend zur VOB ).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Bietererklärung 1.   Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir uns, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den eingesetzten Preisen auszuführen. 2.   Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu Grunde liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als verbindlichen Vertragsinhalt an. 3.   Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden aus unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von ..................................  Euro ausreichend versichert sind. 4.   Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen Betrieb mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu genehmigen. ....................................................... Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
01 Glaskonstruktion
01
Glaskonstruktion
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Aluminium-Bauelementen. Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen. Hinweis zu aufgeführte Normen etc.: Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten, wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung. Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Konstruktionssystem Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der Schüco-Aluminium-Konstruktionen zugrunde; sie sind sinngemäß auf das System HEROAL C 50 zu übertragen. Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers erfolgen. Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes ist das vorliegende Leistungsverzeichnis einschließlich der Vorbemerkungen. Qualitätssicherung Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben. Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden. Für die einzelnen Aluminiumelemente sind element- und herstellerspezifische EPD´s gemäß EN 15804, nachgewiesen gemäß ISO 14025, vorzulegen. Für die Auftragsabwicklung gelten VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen). VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten. Ausführungsunterlagen Der AG legt dem AN nach der Auftragserteilung und vor Beginn der Arbeiten, die zur Ausführung notwendigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 1 VOB/B rechtzeitig und unentgeltlich vor. Ausführungsunterlagen sind demnach alle das Werk betreffenden Hilfsmittel, die außer Arbeit, Material oder Boden zur Vorbereitung und mangelfreien sowie rechtzeitigen Durchführung der Bauleistung benötigt werden und ohne die der AN die Bauleistung nicht so wie vertraglich vorgesehen oder gar überhaupt nicht erbringen kann; dazu zählen u.a. auch Proben, Muster und Modelle, sowie endgültige vollständige und ausführungstechnisch brauchbare Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, die nach § 34 Abs. 3 Nr. 5 HOAI anzufertigenden und angefertigten - auftraggeberseitig freigegebenen - Ausführungspläne des bauplanenden Architekten mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, und statische und sonstige Berechnungen oder bestimmte Planungen anderer Sonderfachleute. Tragwerkspläne und statische Berechnungen oder bestimmte Planungen anderer Sonderfachleute sind in die bauseits zu stellende Ausführungsplanung integriert. Sollten sich bei den Ausführungsunterlagen Änderungen ergeben, welche auch die Leistungen des AN betreffen, werden diese Änderungen durch den AG gekennzeichnet und dem AN unverzüglich schriftlich verbindlich mitgeteilt. Baumaße Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich und auf Grundlage der bauseitig hergestellten Ausgangssituation am Bau zu nehmen. Werden dabei Rohbautoleranzen außerhalb der festgelegten Toleranzen festgestellt, ist der AG darüber zu informieren. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein Aufmaß vor Fertigung unmöglich macht, so sind die objektspezifischen Toleranzen vom AG vorzugeben und vom AN zu beachten. Werkstatt- und Montageplanung Der AN schuldet nach Ziffer 3.1.7 DIN 18360 eine Werkstatt- und Montageplanung auf Basis der vom AG zu liefernden Ausführungsunterlagen. Diese ist vor Fertigungsbeginn vorzulegen. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Ziff. 3.1.7). Die Darstellungen sind in Zeichnungen, Maßstab mind. 1:50 und in 3-facher Ausfertigung, zu liefern. Der AG prüft die Werkstatt- und Montageplanung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Bei Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung gibt der AG die Werkstatt- und Montageplanung mit dem entsprechenden Prüfvermerk an den AN zurück (Freigabe). Toleranzen Die Toleranzen für die jeweiligen Gewerke werden durch den AG aufeinander abgestimmt. Sofern die Maße der Elemente vor Ausführung nicht genommen werden können, legt der AG objektspezifische Toleranzen fest (vgl. RAL Leitfaden zur Montage: 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 15, Seite 37). Für die Montage sind Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen in den durch DIN 18202 bestimmten Grenzen zulässig, sofern die Funktion und die Tragfähigkeit der Bauteile nicht beeinträchtigt wird (DIN 18360 Ziff. 3.1.4). Soll auf bauseitigen Wunsch hin nach theoretischen Maßen geplant und gefertigt werden und kommt es trotz Einhaltung der jeweiligen Toleranzen zu Passungenauigkeiten in der Ausführung, so dass die Leistung des AN auf die Leistung Rohbau nicht ausreichend abgestimmt ist, entscheidet der AG, wie diese zu beseitigen sind. Aluminium Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden. Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden. Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören, oder einen gleichwertigen schlüssigen produktspezifischen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist sicherzustellen, dass Produktionsabfälle und demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster- und Fassadenprofilen, zurückgeführt werden. Für die angebotenen Aluminium-Profile sind EPD´s (EPD = Environmental Product Declaration) gemäß EN 15804, nachgewiesen gemäß ISO 14025, vorzulegen. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen. Stahl Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen. Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen. Edelstahl Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z. B. Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden (Kaltfassaden) sowie alle Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen. Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen, ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1, nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" vom 05.März 2018 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, verwendet werden. Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v. g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen. Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen. Systembeschreibung Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten von außen) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Bei Widersprüchen geht die Leistungsbeschreibung in den jeweiligen Positionen den Vorbemerkungen und diesen ZTV vor. Profilauswahl Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind. Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen. Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten. Alle Verbundprofile der Fenster- und Türsysteme sind mindestens als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen. Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen. Profilverbindungen Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern. Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben. Flügeldichtungen Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben. Entwässerung der Konstruktion Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken. Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen Entwässerung: Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden. Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen. Beschläge Fenster Alu Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt werden. Die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung sind unter Berücksichtigung der Lastannahmen/Gewichte/Größen und der zu erreichenden Öffnungsweite nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. Alle Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien herzustellen und müssen justierbar sein. Inkl. der erforderliche Zusatzteile wie zusätzliche Verriegelungen, Scherenbefestigungen, Eigenanschlag und Bänder. Nachkaufgarantie für Aluminium Fenster- und Beschlagssysteme Für Bauteile der Aluminium Fenster- und Beschlagssysteme, die einem besonderen Verschleiß unterliegen oder die designrelevant sind, ist eine Nachkaufgarantie durch den AN zu gewährleisten. Die Nachkaufgarantie hat mindestens 10 Jahre, ausgehend vom Kauf des ursprünglichen Bauteils durch den AN, zu betragen. Ein Bestätigungsschreiben des Systemlieferanten, des zur Ausführung angebotenen Fabrikats, ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Verglasung Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar. Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken. Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln. Die Angabe der LICHT- UND ENERGIEWERTE erfolgt nach DIN EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standartaufbau. Abweichungen vom Standartaufbau und Einbaulage aus der Senkrechten führen zu Wertveränderungen. Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH) DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim Die Verglasungen sind gemäß den "Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln" nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 "Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme" unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen. Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN 1249-11, auszuführen. Absturzsichernde Verglasungen: Bei der Ausführung absturzsichernder Verglasungen ist die DIN 18008-4 v. JuliI 2013 zu befolgen. Sofern von der DIN 18008-4 abgewichen wird, bedürfen absturzsichernder Verglasungen grundsätzlich einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBT "Deutsches Institut für Bautechnik" oder einer Zustimmung im Einzelfall (ZIE) der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde. Ist eine ZIE (Zustimmung im Einzelfall) erforderlich, so ist diese durch die Bauherren/Bauherrenvertreter zu beantragen. Überkopfverglasungen: Die Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen nach DIN 18008-2 vom Dezember 2010. - Überkopfverglasungen: Neigung > 10° sind anzuwenden. Einscheibensicherheitsglas Sollte es, bedingt durch die ausgeschriebene Konstruktionsart / Anwendung erforderlich sein, dass eine ESG- oder eine ESG-H-Scheibe als Außenscheibe einer Isolierglaseinheit in einer Vertikalfassade eingesetzt wird, ist der Auftraggeber in Anbetracht des bestehenden Spontanbruchrisikos hierüber vorab zu informieren, bspw. durch eindeutige Benennung in den dem Auftraggeber übergebenen Unterlagen wie der Werkstatt- und Montageplanung. Der AN informiert den AG, wenn ESG bzw. ESG-H zum Einsatz kommt. Dies gilt nur soweit die Leistungsbeschreibung nicht ohnehin oder technisch zwingend die Ausführung mit ESG bzw. ESG-H vorsieht und soweit das Risiko dem AG nicht bekannt ist. Bei Verwendung von ESG bzw. ESG-H im Außenbereich ist der Verwendungszweck und die Einbauart schriftlich mit dem Glaslieferanten abzuklären . Die DIN 18516-1 für hinterlüftete Fassadenplatten und die DIN 18516-4 für Fassadenplatten aus Einscheiben-Sicherheitsglas sind zu berücksichtigen. Ausfachungen: Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher beschriebene Regelung. Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen. Die in den "ZTV" gemachten Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und zur Angriffs- und Durchschusshemmung, sowie die für diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind zu berücksichtigen. Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten Einleimer auszuführen. Die anwendungsbezogenen Anforderungen an die Wärmedämmstoffe und die entsprechende DIN EN des Bezeichnungsschlüssels sind gemäß der DIN V 4108-10 auszuwählen. Die Klassifizierung des Brandverhaltens und die Eingruppierung erfolgt nach der DIN EN 13501, bei Schäumen ist die Klasse E zu berücksichtigen, bei Mineralwolle Klasse A1. Kommt als Dämmkern Mineralwolle zur Ausführung, so ist diese in stehender Faser und mit zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen Absacken zu verarbeiten. Der Werkstoff des druckfesten Einleimer richtet sich nach der Vorgabe des ?p W(mk) des Abstandshalter. Die beschriebenen Paneele müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung des Dämmstoffes eintritt. Die Oberflächenveredelung der Aluminium-Verbundpaneele ist, wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben gemäß der Beschreibung in den "ZTV" auszuführen. Einbau der Elemente: Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden. Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den AG anzubringen sind. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und zu befolgen. Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen. Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Für die Montage nach Meterriss sind gemäß dem RAL Leitfaden zur Montage 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 15, Seite 37, Höhenbezugspunkte an der Baustelle durch den AG vorzusehen. Diese müssen sich in jedem Stockwerk befinden und dürfen nicht weiter als 10 Meter von jedem Einbauort einer der nachfolgend beschriebenen Leistung entfernt sein. Abdichtung zum Baukörper Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen. Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Feuchtigkeitsschutz: Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten. Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen. Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen. Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt. Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden. Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten. Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden. Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 und DIN 18533 enthalten. Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen. Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bauanschlüsse auszuführen. Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als Elementabdichtungen. Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen. Materialdicke:  0,75 mm Folienbreite seitlich: ca. 250 mm Folienbreite oben:  ca. 250 mm Folienbreite unten:  ca. 250 mm Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert sein, wird dieses gesondert beschrieben. Fensterbänke: Bei Fensterbänken mit einer Ausladung > 150 mm ist die vordere Kante der Fensterbank mit entsprechenden Konstruktionen gegen Abknicken zu sichern. Die Fensterbank ist auf der Unterseite mit einer Antidröhnmasse (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) von ca. 1,5 mm Dicke zu beschichten. Der Anteil der beschichteten Fläche darf 50% der Gesamtfläche nicht unterschreiten. Fensterbänke sind grundsätzlich so auszubilden, dass Schlagregenwasser sicher nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude bzw. die Wärmedämmungen eindringen kann. Die Ableitung muss so erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird. Die Neigung der Attikaverkleidungen sowie der Fensterbänke darf 5% nicht unterschreiten. Der Überstand der Abtropfkanten über der Vorderkante der fertigen Fassade muss mindestens 30-40 mm betragen. Der Überstand darf 20 mm entsprechend den Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien nicht unterschreiten. Die Befestigung ist grundsätzlich nach statischen Erfordernissen auszuführen, sowie sind thermisch bedingte Längenänderungen durch ausreichende Dehnungsmöglichkeiten sicherzustellen. Verankerung Fenster / Tür: Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen. Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 7, Seite 33 ist zu berücksichtigen. Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade Die Verankerung der Fassadenpfosten erfolgt mittels zum System gehörender, toleranzausgleichender Konsolen aus Aluminium. Diese Konsolen werden jeweils in den Kopf und/oder Fußpunkten beziehungsweise an den Zwischendecken der Fassade angeordnet. Sie sind je nach Anforderung als Los- oder Festpunktaufhängung auszubilden. Konstruktiv sind die Konsolen so auszubilden, dass sie eine zwängungsfreie Dilatation der Fassade gewährleisten. Gleichermaßen müssen Formänderungen des Baukörpers wie z.B. Deckendurchbiegungen ausgeglichen werden. Die Befestigung der Konsolen am Baukörper erfolgt mittels Befestigungsmitteln aus Edelstahl und entsprechend ihrem speziellen Verwendungszweck angepassten und bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln. Alle Bauteile der Fassadenbefestigung müssen so ausgebildet sein, dass sie die auf die Fassade einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers übertragen. Oberflächenbehandlung, Anodische Oxidation (Eloxal) Die anodische Oxidation der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss entsprechend der DIN 17611 durchgeführt werden. Die Güterichtlinien für anodisch erzeugte Oxydschichten auf Aluminium (EURAS/EWAA), herausgegeben von dem Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg, sind einzuhalten. Die Oberflächenbehandlung und -ausführung erfolgt gemäß den im Leistungsverzeichnis gemachten Angaben. Die Vorbehandlungsstufen inkl. deren Möglichkeiten und Einschränkungen sind in der DIN 17611 hinsichtlich der Oberflächengüte dargestellt. Die auszuführenden Oberflächenfärbungen in den Eloxalfarbtönen C0 (EV1) sowie C31- C35 orientieren sich an den Mustern des Schüco-Farbfächers. Die Beurteilungsempfehlungen für das Oberflächenfinish des Systemgebers sind einzuhalten. Farbbestimmung Metallbauarbeiten Mechanische bzw. chemische Vorbehandlung: E 6 Farbton außen: C 0 Farbton innen:  C 0 Betätigungen/Handhaben Fenster: C 0 Türbänder:  C 0 Betätigungen/Handhaben Türen: Inox Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver) Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein. Farbbestimmung Metallbauarbeiten Farbton außen: RAL nach Wahl des AG (außer Intensiv-, Metallic- und Perlglimmerfarben) Farbton innen: RAL nach Wahl des AG (außer Intensiv-, Metallic- und Perlglimmerfarben) Betätigungen/Handhaben Fenster: C-0 Türbänder: C-0 Betätigungen/Handhaben Türen: Inox (Edelstahl) Der endgültige Farbton wird nach Auftragserteilung bekannt gegeben. Die Palette der zur Wahl stehenden Farbtöne ist auf die obige Farbkarte eingegrenzt. Alle Profile erhalten den gleichen Farbton. Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben: Anforderungen an die Bauteile Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen Anforderungen nach DIN EN zu erklären. Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente. Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben. Fenster nach DIN EN 14351-1 Wärmeschutz der Elemente (Uw), maßabhängig, nach DIN EN ISO 10077-1 (2009) Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 1,0 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlässigkeit: g = 49 % Isolierglas-Abstandshalter: ?g 0,047 W/(mK) TPS Paneelwerte nach DIN EN 13164: Up 0,72 W/(m²K) Abstandshalter: ?g 0,03 W/(mK) Position/Typ 1, Fensterelement maßbezogen Abmessungen: 1,4 m x 2,4 m: Uw 1,3 W/(m²K) Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung: 4 Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A: 9A Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung: C5 Bewertetes Schalldämm-Maß und Spektrum Rw: 33 dB Stoßfestigkeit nach DIN EN 13049 Klassifizierung: 5 Bedienkräfte nach DIN EN 13115 Klassifizierung: 2 Mechanische Festigkeit nach DIN EN 13115 Klassifizierung: 4 Dauerfunktion nach DIN EN 12400 Klassifizierung: 3 Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung: RC 2 (WK 2), RC 3, RC 4 Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen: Schwellenwert erfüllt Durchschusshemmung nach DIN EN 1522 Klassifizierung: FB 4 Sprengwirkungshemmung in Anlehnung an ISO 16933 Klassifizierung: EXV 19 (E) Lüftung: npd Gefährliche Substanzen: npd Strahlungseigenschaften: npd Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen. Außentüren nach DIN EN 14351-1 Wärmeschutz der Elemente (Uw), maßabhängig, nach DIN EN ISO 10077-1 (2009) Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 1,0 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlässigkeit: g = 49 % Isolierglas-Abstandshalter: ?g 0,047 W/(mK) TPS Paneelwerte nach DIN EN 13164: Up 0,72 W/(m²K) Abstandshalter: ?g 0,03 W/(mK) Position/Typ 1, Türelement maßbezogen Abmessungen: 1,2 m x 2,25 m: Ud 1,3 W/(m²K) Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung: 2 Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A: 3A Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung: C2 Bewertetes Schalldämm-Maß und Spektrum Rw: 33 dB Stoßfestigkeit nach DIN EN 13049 Klassifizierung: 1 Bedienkräfte nach DIN EN 12217 Klassifizierung: 2 Mechanische Festigkeit nach DIN EN 1192 Klassifizierung: 3 Dauerfunktion nach DIN EN 12400 Klassifizierung: 5 Fähigkeit zur Freigabe: Anforderungen erfüllt Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung: RC 2 (WK 2), RC 3, RC 4 Durchschusshemmung nach DIN EN 1522 Klassifizierung: FB 4 Sprengwirkungshemmung in Anlehnung an ISO 16933 Klassifizierung: EXV 19 (E) Lüftung: npd Gefährliche Substanzen: npd Strahlungseigenschaften: npd Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen. Anforderungen an Vorhangfassaden nach DIN EN 13830 Die max. Durchbiegung der Fassadenteile ist auf L/200 bzw. 15 mm begrenzt. Die Eigenlast ist nach DIN EN 1991-1-1 zu bestimmen. Wärmeschutz der Vorhangfassade (Ucw) nach DIN EN ISO 12631, (2012) Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 1,0 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlässigkeit: g = 49 % Isolierglas-Abstandshalter: ?g 0,08 W/(mK) TPS Paneelwerte nach DIN EN 13164: Up 0,41 W/(m²K) Abstandshalter: ?g 0,03 W/(mK) Position/Typ 1, Fassadenelement maßbezogen Abmessungen: 12,0 m x 3,0 m: Ucw 1,3 W/(m²K) Luftdurchlässigkeit nach EN 12153 Klassifizierung: AE Schlagregendichtigkeit nach EN 12155 Klassifizierung: RE 1200 Stoßfestigkeit, Belastung von außen, DIN EN 14019 Klassifizierung: E 5 Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung Warmbereich: ±2.000 Pa Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung Kaltbereich: ±1.000 Pa Bewertetes Schalldämm-Maß und Spektrum Rw: 33 dB Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung: RC 2 (WK 2), RC 3 Durchschusshemmung nach DIN EN 1522 Klassifizierung: FB 4 Sprengwirkungshemmung in Anlehnung an ISO 16933 Klassifizierung: EXV 15 (D) Feuerwiderstand Raumabschluss nach DIN EN 13501-2: Objektbezogener Nachweis (E 30) Feuerwiderstand Raumabschluss und Isolierung nach DIN EN 13501-2: Objektbezogener Nachweis (EI 30) Brandverhalten nach DIN EN 13501-1 Klassifizierung: Objektbezogener Nachweis (A1) Brandausbreitung: Objektbezogener Nachweis Dauerhaftigkeit: Wartungs- und Pflegeanweisung Wasserdampfdurchlässigkeit: Objektbezogener Nachweis Potenzialausgleich (Personenschutz): Objektbezogener Nachweis Potenzialausgleich (Blitzschutz-Potenzialausgleich) Klasse: N Erdbebensicherheit: Objektbezogener Nachweis Temperaturwechselbeständigkeit: Objektbezogener Nachweis Gebäude- und thermische Bewegungen: Objektbezogener Nachweis Widerstand gegen dynamische Horizontallasten: Objektbezogener Nachweis Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen. Lastannahmen Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 inkl. der nationalen Anhänge Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss Windzone: I / II / III / IV Geländekategorie: I / II / III / IV Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN 1991-1-1 und -2 inkl. der nationalen Anhänge Zusatzlasten mit: 1.0 KN/m wirkend in: Brüstungshöhe Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen Anhänge Schneelastzone: 2 Ermittlung der Schneelasten (einschließlich der Sockelbeträge 1a, 2) gemäß DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen Anhänge. Für bestimmte Lagen der Schneelastzone 3 können sich höhere Werte als nach Gleichung (NA.3) ergeben. Informationen über die Schneelast in diesen Lagen sind von den örtlichen, zuständigen Stellen einzuholen. Im norddeutschen Tiefland werden Schneelasten bis zum mehrfachen der rechnerischen Werte angegeben. Die zuständige Behörde kann in den betroffenen Regionen die Rechenwerte festlegen, die dann zusätzlich nach DIN EN 1990 als außergewöhnliche Einwirkungen zu berücksichtigen sind. Die Formbeiwerte für gereihte Dächer sind je nach maßgebender Dachneigung der Norm zu entnehmen; statt der Formbeiwerte nach DIN EN 1991-1-3:2010-12, Bild 5.4 sind jedoch die Formbeiwerte nach Bild NA.3 anzuwenden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01.__. 1 Wintergarten als Pfosten-Riegel-Konstruktion Lieferung und Montage einer dreiseitigen Wintergartenverglasung als Pfosten-Riegel-Konstruktion für eingeschossigen Wintergarten im Erdgeschoss, zzgl. der geschlossenen Dachkonstruktion. Abmessungen 1,74 x 3,00 m, Höhe ca. 2,68 m Bestehend aus zwei Seitenelementen je 1,74 x 2,68 m, welche 2 horizontale Riegel haben, und einer Frontseite mit 3,00 x 2,68 m mit ebenfalls 2 horizontalen Riegeln und 2 vertikalen Pfosten - zusätzlich zu den Eck-Pfosten. In der Frontseite sind in der oberen Teilung zwei öffenbare Elemente, ca. 0,65 x 0,80 m, vorzusehen. Siehe Werkplanung:    WP07- des Architekten, Verglasung:  Dreifach-Verglasung Ug = 0,80 W/m²K Einbauort: auf bauseitiger Bodenplatte im EG, Westseite, bestehend aus dem wärmegedämmten Fassadensystem heroal C 50 HI o. glw. in  Pfosten-Riegel-Bauweise, Ansichtsbreite der Profile 50 mm, Bautiefe nach statischer Erfordernis; wie in den Zus. Technischen Vertragsbedingungen beschrieben Die oberste und unterste Riegellage ist mit gleicher Bautiefe wie die verwendeten Pfostenprofile auszuführen. Angebotenes System: Einsatzelemente Profilsystem wie vor unter Pos. 06.01.2 beschrieben o. glw., gem. Vorbemerkungen, gem. Ansichten / Details der Architekten/des Bauherrn Abmessungen:  2 x     1,74 x 2,68 m ( Seitenflächen )     1 x     3,00 x 2,68 m ( Frontfläche ) Aufteilung: Seitenflächen:  horizontal 3 Felder     vertikal 1 Feld Frontfläche:  horizontal 3 Felder     vertikal 3 Felder, unterschiedliche Teilung Hinweis:    Feldabmessungen gem. Ansichten und     Details der Architekten Füllungen: 1 Stück Dreh-Kipp-Flügel DIN rechts, ca. 0,65 x 0,80 m 1 Stück Dreh-Kipp-Flügel DIN links, ca. 0,65 x 0,80 m 6 Stück Festverglasung ca. 1,70/174 x 0,80 m 3 Stück Festverglasung ca. 1,70/1,74 x 1,08 m 2 Stück Festverglasung ca. 0,65 x 0,80 m 2 Stück Festverglasung ca. 0,65 x 1,08 m Beschläge: P. Bisschop Fenstergriff Frankfurter Norm DK R/102 Messing poliert verchromt 1925/R/102 MPC Oberfläche:  pulverbeschichtet in einem RAL-Farbton nach Bemusterung Verglasung:    3-fach Isolierglas 1 x ESG, 1 x Float, 1 x VSG Dachabschluss: s. Folgeposition Element herstellen, liefern und inkl. aller Anschlüsse fachgerecht montieren.
01.__. 1
Wintergarten als Pfosten-Riegel-Konstruktion
17,366
02 Dachkonstruktion
02
Dachkonstruktion
02.__. 1 Dachkonstruktion Wintergarten Lieferung und Montage einer Dachkonstruktion für Wintergarten-Konstruktion der Vorposition, bestehend aus Aluminiumprofilen wie vor als Tragkonstruktion und geschlossenen Flächenpaneelen in den dazwischenliegenden Feldern; inkl. aller Anschlüsse an Konstruktionen und aufgehende Bauteile, sowie der Entwässerung der Dachfläche mittels vorgehängter Titanzink-Kastenrinne und Anschluss an vorh. Regenfallleitung. Grundriss-Abmessungen des Wintergartens:  1,74 x 3,00 m Dachneigung 5 - 6° Dachhöhe:   ca. 30 cm Dachflächen:  3 Dachflächen-Geometrie:    2 x dreieckige Seitenflächen        1 x dreieckige Frontfläche
02.__. 1
Dachkonstruktion Wintergarten
1,00
Stk
02.__.0002 Zinkblechabdeckung Sockel Lieferung und Montage einer Zinkblechabdeckung von Unterschnitt Wintergartenelemente bis Überdeckung Sockelkante plus Überstand, als 4-fach gekantetes Titan-Zinkblech, Zuschnittsbreite ca. 180 mm gesamt, Ausbildung von 2 Ecken, inkl. Anschluss und Versiegelung an Gebäudefassade. Abmessungen:  ca. 1,75 + 3,02 + 1,75 m
02.__.0002
Zinkblechabdeckung Sockel
6,52
m
02.__.0003 Zulage Dämmung und Innenverkleidung Dach Zulage zur Position 02.__.   1 für die detaillierte Ausführung der Dachpaneele. Dämmkern aus Mineralwolle, WLG 035, d=160mm, nicht brennbar (Baustoffklasse A1), inklusive raumseitig angebrachter, luftdichter Dampfsperre. Innere Bekleidung mit Gipskartonplatten GKB, d=12,5mm, auf geeigneter Unterkonstruktion, verspachtelt in Qualitätsstufe Q2.
02.__.0003
Zulage Dämmung und Innenverkleidung Dach
5,50