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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen.
g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (
VOB " als Ganzes")
Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen
den einzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese
in der genannten Reihenfolge.
2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt
und rechtsverbindlich unterschrieben sein.
Alternativ-Angebote
in gleichwertiger Qualität sind erwünscht.
Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit
erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen
beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen
des Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche
Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen
hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären.
Eigene Ausführungs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen und sogenannte
Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine
Gültigkeit und
werden nicht Vertragsbestandteil.
2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis
vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot
zugrunde liegenden Massen überprüfen und etwaige
Massenabweichungen innerhalb einer zu
vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag
schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche
Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist,
bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht
angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des
in der Vergabeverhandlung festgelegten
Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot
ausgewiesenen Einheitspreise und unter
Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung
vereinbarten Nachlasses.
3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der
Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der
Baustelle,
über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und
Stromversorgung zu unterrichten. Spätere
Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden
nicht anerkannt.
4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung
zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der
örtlichen
Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die
auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
5. Der Unternehmer hat den
gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben, der
Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den
Verpflichtungen aus den Tarifforderungen,
Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen
Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen.
Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende
Bescheinigungen vorzulegen.
5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des
fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei
Nichtvorlage
erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften
Bruttorechnungssumme nach Abzug des
Sicherheitseinbehal-
tes.
6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der
Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen
Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb
während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige
Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit
denEinheitspreisen abgegolten.
6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem
anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so
hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten
für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu
beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der
Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler
hat
der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu
installieren.
7. Die Arbeiten werden getrennt nach
Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich
vor, die Arbeiten
getrennt nach Titeln zu vergeben.
8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt
nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so
ausgewiesen wird.
9. Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung
Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos
und
rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen
bauseits vorgenommen, so wird dieses
ausdrücklich erwähnt.
10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden
eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom
Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und
Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten
Bauteilen haftet der Unternehmer bis
zurAbnahme.
11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.
Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind
zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer
diesen Pflichten nicht nach, behält sich
derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der
Unternehmen abfahren zu lassen.
12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für
Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und
beträgt
4 Jahre. Die Frist beginnt für alle
Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.
Der Auftragnehmer hat festgestellte
Mängel nach Aufforderung unverzüglich
und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er
dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach
oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber
berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf
Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu
lassen.
13. Wird die im Bauvertrag
vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des
Auftragnehmers
überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden
Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden
und von der Vergütung einbehalten
werden,bis zur Höchstsumme von 5% der
Auftragssumme.
Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als
solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen.
14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der
Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der
Baustelle
Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine
vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum
Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen
und uneingeschränkt für von ihm verursachte
Schäden zu haften.
15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers
ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des
Auftraggebers ausgeschlossen.
16. Die Angebotspreise sind für die Dauer
dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist
beginnt mit
dem Tage des Bauvertragsabschlusses.
17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt
werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild.
Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt.
Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten
Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild
anbringen lassen will
18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis
erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines
Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss
gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises
ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit
zu erzielen.
19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind
unzulässig.
20. Gemäss der Bauordnung hat der Bieter bei
Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der
Baustelle zu bestimmen.
21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine
Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder
Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu
leisten. Der Abzug wird bei der
Schlussrechnungsprüfung vorgenommen.
22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am
Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von
prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%
gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell
vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht.
Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der
Bauleitung zu erstellen. Die
Schlußzahlung erfolgt nach Abnahme der
Arbeiten und Prüfung der eingereichten Schlussrechnung.
Abschlagszahlungen sowie Rechnungen werden in den
nach
VOB/B vorgeschriebenen Zeiträumen beglichen.
23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom
Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer
Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 %
der Bruttoauftragssumme vor
Ausführungsbeginn verlangt werden.
24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner
Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit
Einfluss
haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft
ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden.
25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer
einschalten möchte, ist in jedem Fall das
Einverständnis
des Auftraggebers erforderlich.
26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach
mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung.
Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich
bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen
zu beantragen.
27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für
die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen,
gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein
Gewerk.
28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot
gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl.
getrennt zu vergeben.
29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme
folgende Bescheinigungen vor:
- Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete
Beiträge an Sozialversicherung und
Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt
nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder
Vertragsarbeiten handelt.
31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt
des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte
Laufzeit des Vertrages geltenden
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00
durch eine entsprechende Bescheinigung des
Versicherers zu führen.
32. Nebenkostenregelung.
Für bauseitige Zurverfügungstellung von
Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser
sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen
Nebenkostenbeteiligungen von der
Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht:
Bauwasser 0,20 %
Baustrom 0,30 %
Bauwesenversicherung 0,40 %
Schuttcontainer Umlage nach
Inanspruchnahme
.......................................................
......................................................
. .
Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Bei dem Gebäude Sophie-Charlotte-Straße 42a in
Berlin-Zehlendorf handelt es sich um ein
Einfamilienhaus aus
den 1930er Jahren. Es ist ein freistehendes
Einfamilienhaus mit
Kellergeschoss, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss. Das
Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird in der
Liste der
Berliner Baudenkmäler geführt.
Die Außenwände bestehen aus Mauerziegeln, über dem
Kellergeschoss wurde eine Stahl-Stein-Decke, über den
übrigen Geschossen wurden Holzbalkendecken eingebaut.
Das Gebäude hat noch einige ursprünglich eingebaute
Holzverbundfenster; diese und eventuelle Gitter
unterliegen
dem Denkmalschutz und werden überarbeitet. Andere
Fenster
sind in der Vergangenheit bereits ersetzt worden,
zwischenzeitlich aber ebenfalls sanierungsbedürftig.
Diese
Fenster werden durch neue Holz-Isolierglasfenster
ersetzt.
Einige Fensteröffnungen werden dabei in ihrer Größe
verändert.
Bei der Dachkonstruktion handelt es sich um eine
Holzbalkenkonstruktion, welche als Flachdach
ausgebildet ist.
Das Flachdach wird komplett saniert. Die alte
Dachabdichtung
mitsamt Dämmung wird abgerissen und durch eine neue,
stärkere Dämmung ersetzt. Darauf erfolgt eine neue
Dachabdichtung mit Bitumenbahnen.
An der Dachform wird nichts verändert.
Das Gebäude wird unter energetischen Gesichtspunkten
saniert.
Die alte Öl-Heizungsanlage, sowie der alte Öltank
werden
demontiert. Es folgt der Einbau einer Luft-Wärmepumpe,
das
vorhandene Leitungssystem wird angepasst. In
Teilbereichen
ist der Einbau einer Fußbodenheizung geplant.
Die Elektroinstallation wird in großen Teilen erneuert.
Auf dem Flachdach des Gebäudes wird eine
Photovoltaikanlage installiert.
Trinkwasser- und Abwasserleitungen werden teilweise
erneuert. Die vorhandenen Sanitärräume werden
umgestaltet,
im Obergeschoss erfolgt der Einbau eines neuen,
separaten
WC´s.
Der Fassadenputz wird komplett entfernt und mit einem
neuen
Wärmedämmputz versehen. Die Fassadenflächen werden
danach neu gestrichen. Das Gebäude wird dafür nach
erfolgter
Isolierung der Kelleraußenwände komplett eingerüstet.
Im Anschluss an die Arbeiten im und am Haus werden die
Außenanlagen im Bereich des Vorgartens und im hinteren
Teil
des Gartens überarbeitet.
Als Kalkulationshilfe sind folgende Planunterlagen
beigefügt:
- Plan WP02- Grundriss EG
- Plan WP04- Schnitt A-A
- Plan WP06c West- und Nordansicht
- Plan WP07a Wintergarten
Das Grundstück ist von der Sophie-Charlotte-Straße aus
erreichbar. Es handelt sich um
ein Hammergrundstück, welches zwar eine eigene
Einfahrt besitzt, diese jedoch mit stark
ansteigendem Gelände in stufenförmiger Ausbildung
nicht befahrbar ist.
Transportwege von und zum Objekt sind einzukalkulieren
und werden nicht
gesondert vergütet.
Ein Container für die Schuttbeseitigung muss auf
Straßengelände aufgestellt
werden. Fahrzeuge der bauausführenden Firmen können
auf dem Straßenland in der
Nähe des zu bearbeitenden Gebäudes parken.
Das Objekt ist unbewohnt.
Während der Bauzeit finden in regelmäßigen Abständen
Baubesprechungen statt,zu
denen alle beteiligten Firmen einen bevollmächtigten
Vertreter zu entsenden haben. Die
Teilnahme an diesen Baubesprechungen ist Pflicht. Das
Protokoll der Baubesprechung ist
für alle am Bau beteiligten Firmen verbindlich. Die
festgelegten Termine sowie die Inhalte
werden automatisch Vertragsbestandteil.
Der AG wird in Absprache mit den ausführenden Firmen
Bauzeitpläne aufstellen,bzw. bei den
Baubesprechungen Einzeltermine vereinbaren, die für
alle am Bau Beteiligten verbindlich sind.
Der Auftraggeber und seine Vertreter sind jederzeit
berechtigt,einzelne Personen für die Fortführung von
Arbeiten abzulehnen oder der Baustelle zu verweisen,
von denen eine Gefährdung anderer ausgeht. Dies ist
insbesondere dann gegeben, wenn Drohungen gegenüber
Dritten ausgesprochen werden oder die
Baustellensicherheit (z.B. durch Alkoholeinfluss)
gefährdet ist. Die Baustellensprache ist Deutsch.
Bei dem Gebäude Sophie-Charlotte-Straße 42a in
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Ausführungsunterlagen
Werkpläne ( Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:50
Vom Auftragnehmer zu beschaffende
Ausführungsunterlagen
Aufmaße, Abrechnungsunterlagen
Vorschriften
Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und
Auftraggeber
gelten:
VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen DIN 1960
VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
DIN 1961
VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses
Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen
DIN-Normen
und Richtlinien.
Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u.
sonst.
Vorschriften etc.
Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind
als
Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV
nicht
extra festgelegt sind.
Unstimmigkeiten
Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder
Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei
Angebotsabgabe
schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen
werden nicht
anerkannt.
Festlegungen
Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem
Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den
Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die
einwandfreie, fachlich richtige und allen
einzuhaltenden
Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung
der
Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen
und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete
Vorkehrungen
zu treffen.
Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu
reinigen.
Ergänzungen zur Angebotsforderung
Die genauen Bautermine werden in der
Auftragsverhandlung
vereinbart und schriftlich fixiert.
Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung
schriftlich
innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte
Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den
jeweilig
anerkannten Zeitraum.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen
Einzelheiten,
Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu
besprechen
und festzulegen.
Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich,
die bei
ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen
gemäß
den Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft zu
erbringen.
Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten
Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung,
Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder
seiner
Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der
Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn
sich
diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten
Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
angelieferte Materialien schnellstens vor Ort
eingebaut werden.
Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN
auf
eigene Kosten zu entsorgen.
Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als
10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche
Preisänderungen oder Entschädigung ( abweichend zur VOB
).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Bietererklärung
1. Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der
örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir
uns, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den
eingesetzten Preisen auszuführen.
2. Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu
Grunde
liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als
verbindlichen Vertragsinhalt an.
3. Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden
aus
unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von .................................. Euro
ausreichend versichert sind.
4. Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen
Betrieb
mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von
Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu
genehmigen.
.......................................................
Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
01 Glaskonstruktion
01
Glaskonstruktion
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind
Metallbauarbeiten. Die
Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die
Montage von Aluminium-Bauelementen.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Verglasungsarbeiten.
Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und
das
Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen.
Hinweis zu aufgeführte Normen etc.:
Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze
gelten, wenn
nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung.
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Konstruktionssystem
Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der
Schüco-Aluminium-Konstruktionen zugrunde; sie sind
sinngemäß auf das System HEROAL C 50 zu übertragen. Die
Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss
nach
den gültigen Unterlagen des jeweiligen
System-Herstellers
erfolgen.
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes ist das vorliegende
Leistungsverzeichnis einschließlich der Vorbemerkungen.
Qualitätssicherung
Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes
nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer
harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer
Europäisch
Technischen Bewertung entspricht, eine
Leistungserklärung, in
Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der
harmonisierten Norm) vorliegen. Alle für den
Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten
wesentlichen
Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben.
Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte
zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung
mit den
technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen
Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall
ausgestattet werden.
Für die einzelnen Aluminiumelemente sind element- und
herstellerspezifische EPD´s gemäß EN 15804,
nachgewiesen
gemäß ISO 14025, vorzulegen.
Für die Auftragsabwicklung gelten
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung
von Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller
ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN
EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften,
Richtlinien,
Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind
einzuhalten.
Ausführungsunterlagen
Der AG legt dem AN nach der Auftragserteilung und vor
Beginn
der Arbeiten, die zur Ausführung notwendigen Unterlagen
gemäß § 3 Abs. 1 VOB/B rechtzeitig und unentgeltlich
vor.
Ausführungsunterlagen sind demnach alle das Werk
betreffenden Hilfsmittel, die außer Arbeit, Material
oder Boden
zur Vorbereitung und mangelfreien sowie rechtzeitigen
Durchführung der Bauleistung benötigt werden und ohne
die
der AN die Bauleistung nicht so wie vertraglich
vorgesehen
oder gar überhaupt nicht erbringen kann; dazu zählen
u.a. auch
Proben, Muster und Modelle, sowie endgültige
vollständige und
ausführungstechnisch brauchbare Ausführungs-, Detail-
und
Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, die
nach §
34 Abs. 3 Nr. 5 HOAI anzufertigenden und angefertigten
-
auftraggeberseitig freigegebenen - Ausführungspläne des
bauplanenden Architekten mit allen für die Ausführung
notwendigen Einzelangaben, und statische und sonstige
Berechnungen oder bestimmte Planungen anderer
Sonderfachleute.
Tragwerkspläne und statische Berechnungen oder
bestimmte
Planungen anderer Sonderfachleute sind in die bauseits
zu
stellende Ausführungsplanung integriert. Sollten sich
bei den
Ausführungsunterlagen Änderungen ergeben, welche auch
die
Leistungen des AN betreffen, werden diese Änderungen
durch
den AG gekennzeichnet und dem AN unverzüglich
schriftlich
verbindlich mitgeteilt.
Baumaße
Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich
eigenverantwortlich und
auf Grundlage der bauseitig hergestellten
Ausgangssituation
am Bau zu nehmen. Werden dabei Rohbautoleranzen
außerhalb der festgelegten Toleranzen festgestellt,
ist der AG
darüber zu informieren. Fordert der AG, dass die
Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage
bereitstehen müssen, der ein Aufmaß vor Fertigung
unmöglich
macht, so sind die objektspezifischen Toleranzen vom AG
vorzugeben und vom AN zu beachten.
Werkstatt- und Montageplanung
Der AN schuldet nach Ziffer 3.1.7 DIN 18360 eine
Werkstatt-
und Montageplanung auf Basis der vom AG zu liefernden
Ausführungsunterlagen. Diese ist vor Fertigungsbeginn
vorzulegen. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion,
Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der
Bauteile
sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Ziff.
3.1.7).
Die Darstellungen sind in Zeichnungen, Maßstab mind.
1:50
und in 3-facher Ausfertigung, zu liefern. Der AG prüft
die
Werkstatt- und Montageplanung auf Übereinstimmung mit
der
Ausführungsplanung. Bei Übereinstimmung mit der
Ausführungsplanung gibt der AG die Werkstatt- und
Montageplanung mit dem entsprechenden Prüfvermerk an
den
AN zurück (Freigabe).
Toleranzen
Die Toleranzen für die jeweiligen Gewerke werden durch
den
AG aufeinander abgestimmt. Sofern die Maße der
Elemente vor
Ausführung nicht genommen werden können, legt der AG
objektspezifische Toleranzen fest (vgl. RAL Leitfaden
zur
Montage: 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 15, Seite 37). Für
die
Montage sind Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen in
den durch DIN 18202 bestimmten Grenzen zulässig,
sofern die
Funktion und die Tragfähigkeit der Bauteile nicht
beeinträchtigt
wird (DIN 18360 Ziff. 3.1.4).
Soll auf bauseitigen Wunsch hin nach theoretischen
Maßen
geplant und gefertigt werden und kommt es trotz
Einhaltung der
jeweiligen Toleranzen zu Passungenauigkeiten in der
Ausführung, so dass die Leistung des AN auf die
Leistung
Rohbau nicht ausreichend abgestimmt ist, entscheidet
der AG,
wie diese zu beseitigen sind.
Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der
Legierung EN
AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN
755
und DIN EN 12020 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist
die
Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden.
Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm
angebotenen und
verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten
stammen, die
der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor,
angehören, oder
einen gleichwertigen schlüssigen produktspezifischen
Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist
sicherzustellen, dass Produktionsabfälle und
demontierte
Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem
Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster-
und
Fassadenprofilen, zurückgeführt werden.
Für die angebotenen Aluminium-Profile sind EPD´s (EPD =
Environmental Product Declaration) gemäß EN 15804,
nachgewiesen gemäß ISO 14025, vorzulegen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung
der
v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des
Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise
vorzulegen.
Stahl
Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte
Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter
Ausführung
vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen.
Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen sowie
das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat
entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
Edelstahl
Verankerungselemente und -mittel, die einem
Korrosionsangriff
ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z.
B.
Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von
vorgehängten Fassaden (Kaltfassaden) sowie alle
Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem
Edelstahl
herzustellen.
Als Verankerungs-, Verbindungs- und
Befestigungselemente
dürfen, ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß
DIN 18516-1, nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle
gemäß der
allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" vom
05.März 2018 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
verwendet werden.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung
stehende
Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in
uneingeschränkter
Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder
anderweitiger
interkristalliner oder auch anderweitig wirksam
werdender
Zersetzung im Alterungsprozess neigen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung
der v.
g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des
Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise
vorzulegen.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss
gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und
keine
andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind
Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
Systembeschreibung
Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen
und
Ansichtsbreiten von außen) und der
Konstruktionsmerkmale
sind zu berücksichtigen.
Bei Widersprüchen geht die Leistungsbeschreibung in den
jeweiligen Positionen den Vorbemerkungen und diesen ZTV
vor.
Profilauswahl
Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig,
bei
denen die Innen- und Außenschalen durch
Wärmedämmprofile
durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander
verbunden
sind.
Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen
gemäß
DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten
nationalen Anhängen sicher abtragen. Die dabei zwischen
Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen
vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom
System-Hersteller angegebenen wirksamen
Trägheitsmomente
(Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtlinie
für
thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu
berücksichtigen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte
Konstruktion einzuhalten.
Alle Verbundprofile der Fenster- und Türsysteme sind
mindestens als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus
Verbundzone) auszuführen.
Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche
Abdichtung
wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der
Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein
(auch die
Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in
die
tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes
abgeführt
wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle
hergestellt
werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei
Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der
Isolierglas-Hersteller erfolgen.
Profilverbindungen
Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren
Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf
eine
einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten.
Auch
an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die
Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit
dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch
im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
Flügeldichtungen
Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.
Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine
Mitteldichtung
vorgeschrieben.
Entwässerung der Konstruktion
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und
Kondenswasser
eindringen können, müssen nach außen entwässert werden.
Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen
abzudecken.
Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen
Entwässerung:
Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die
Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar
und
kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und
am
Baukörper zu vermeiden.
Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen
Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der
Öffnungen untereinander soll bei diesem
Mindestquerschnitt
nicht mehr als 600 mm betragen.
Beschläge Fenster Alu
Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen,
müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen
ausgewählt werden.
Die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden
Beschläge in
ihrer Grundausstattung sind unter Berücksichtigung der
Lastannahmen/Gewichte/Größen und der zu erreichenden
Öffnungsweite nach den Bemessungstabellen des
System-Herstellers einzusetzen. Alle Beschlagteile
sind aus
nichtrostenden Materialien herzustellen und müssen
justierbar
sein. Inkl. der erforderliche Zusatzteile wie
zusätzliche
Verriegelungen, Scherenbefestigungen, Eigenanschlag und
Bänder.
Nachkaufgarantie für Aluminium Fenster- und
Beschlagssysteme
Für Bauteile der Aluminium Fenster- und
Beschlagssysteme,
die einem besonderen Verschleiß unterliegen oder die
designrelevant sind, ist eine Nachkaufgarantie durch
den AN zu
gewährleisten. Die Nachkaufgarantie hat mindestens 10
Jahre,
ausgehend vom Kauf des ursprünglichen Bauteils durch
den
AN, zu betragen. Ein Bestätigungsschreiben des
Systemlieferanten, des zur Ausführung angebotenen
Fabrikats,
ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Verglasung
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine
Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der
Verglasung
in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen
Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der
Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der
Glasmaße sind
in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte
Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle
hierfür
erforderlichen Dichtungen und deren Einbau,
einschließlich der
dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße.
Weiterhin
mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe,
Glasauflager
und Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter
Berücksichtigung der
Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den
Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln.
Die Angabe der LICHT- UND ENERGIEWERTE erfolgt nach
DIN EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standartaufbau.
Abweichungen vom Standartaufbau und Einbaulage aus der
Senkrechten führen zu Wertveränderungen.
Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks
für
Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH)
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die
Verglasung von Fenstern vom Institut für
Fenstertechnik e.V.,
Rosenheim
Die Verglasungen sind gemäß den "Glasbemessungs- und
Konstruktionsregeln" nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN
18545
"Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme"
unter
Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung)
auszuführen.
Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN
1249-11, auszuführen.
Absturzsichernde Verglasungen:
Bei der Ausführung absturzsichernder Verglasungen ist
die
DIN 18008-4 v. JuliI 2013 zu befolgen.
Sofern von der DIN 18008-4 abgewichen wird, bedürfen
absturzsichernder Verglasungen grundsätzlich einer
Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBT
"Deutsches
Institut für Bautechnik" oder einer Zustimmung im
Einzelfall
(ZIE) der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde. Ist eine ZIE
(Zustimmung im Einzelfall) erforderlich, so ist diese
durch die
Bauherren/Bauherrenvertreter zu beantragen.
Überkopfverglasungen:
Die Technischen Regeln für die Verwendung von
linienförmig
gelagerten Verglasungen nach DIN 18008-2 vom Dezember
2010. - Überkopfverglasungen: Neigung > 10° sind
anzuwenden.
Einscheibensicherheitsglas
Sollte es, bedingt durch die ausgeschriebene
Konstruktionsart /
Anwendung erforderlich sein, dass eine ESG- oder eine
ESG-H-Scheibe als Außenscheibe einer
Isolierglaseinheit in
einer Vertikalfassade eingesetzt wird, ist der
Auftraggeber in
Anbetracht des bestehenden Spontanbruchrisikos hierüber
vorab zu informieren, bspw. durch eindeutige Benennung
in
den dem Auftraggeber übergebenen Unterlagen wie der
Werkstatt- und Montageplanung. Der AN informiert den
AG,
wenn ESG bzw. ESG-H zum Einsatz kommt. Dies gilt nur
soweit die Leistungsbeschreibung nicht ohnehin oder
technisch
zwingend die Ausführung mit ESG bzw. ESG-H vorsieht und
soweit das Risiko dem AG nicht bekannt ist.
Bei Verwendung von ESG bzw. ESG-H im Außenbereich ist
der
Verwendungszweck und die Einbauart schriftlich mit dem
Glaslieferanten abzuklären .
Die DIN 18516-1 für hinterlüftete Fassadenplatten und
die DIN
18516-4 für Fassadenplatten aus
Einscheiben-Sicherheitsglas
sind zu berücksichtigen.
Ausfachungen:
Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt
sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher
beschriebene
Regelung.
Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele
gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und
deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen.
Die in
den "ZTV" gemachten Angaben zum Wärmeschutz,
Schallschutz, Brandschutz und zur Angriffs- und
Durchschusshemmung, sowie die für diese Bereiche
geltenden
DIN-Normen sind zu berücksichtigen.
Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in
druckfester
Ausführung und/oder mit einem druckfesten Einleimer
auszuführen. Die anwendungsbezogenen Anforderungen an
die Wärmedämmstoffe und die entsprechende DIN EN des
Bezeichnungsschlüssels sind gemäß der DIN V 4108-10
auszuwählen. Die Klassifizierung des Brandverhaltens
und die
Eingruppierung erfolgt nach der DIN EN 13501, bei
Schäumen
ist die Klasse E zu berücksichtigen, bei Mineralwolle
Klasse A1.
Kommt als Dämmkern Mineralwolle zur Ausführung, so ist
diese in stehender Faser und mit zusätzlicher
mechanischer
Sicherung gegen Absacken zu verarbeiten.
Der Werkstoff des druckfesten Einleimer richtet sich
nach der
Vorgabe des ?p W(mk) des Abstandshalter.
Die beschriebenen Paneele müssen nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik dampfdiffusionsdicht
ausgebildet sein. Durch konstruktive Maßnahmen muss
verhindert werden, dass eine Durchfeuchtung sowie eine
mechanische Zerstörung des Dämmstoffes eintritt.
Die Oberflächenveredelung der Aluminium-Verbundpaneele
ist,
wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders
angegeben
gemäß der Beschreibung in den "ZTV" auszuführen.
Einbau der Elemente:
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen,
dass
alle aus horizontaler und vertikaler Richtung
auftretenden
Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den
vorgeschriebenen
Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen
werden.
Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente
müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus
Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden.
Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und
lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind
nach den
Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch
den
AG anzubringen sind.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel
sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben,
Bolzen
und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen
Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen
ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür
gültigen
Normen und den allgemein anerkannten Regeln der
Technik zu
berücksichtigen und zu befolgen.
Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur
Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der
Witterung
ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen
liegen, sind
aus Edelstahl zu fertigen.
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende
Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen
Anforderungen
gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus
Wärmeschutz,
Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu
berücksichtigen.
Für die Montage nach Meterriss sind gemäß dem RAL
Leitfaden zur Montage 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 15,
Seite 37,
Höhenbezugspunkte an der Baustelle durch den AG
vorzusehen. Diese müssen sich in jedem Stockwerk
befinden
und dürfen nicht weiter als 10 Meter von jedem
Einbauort einer
der nachfolgend beschriebenen Leistung entfernt sein.
Abdichtung zum Baukörper
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM
einzusetzen. Sie
müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem
vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre
elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden
Temperaturbereich den Anforderungen genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende
Dichtstoffe auf
Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die
Versiegelung
muss unter Berücksichtigung der konstruktiven
Gegebenheiten
innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den
anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter
Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der
Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt.
PVC-Profile dürfen
nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung
kommen. Bei
der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen
Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die
Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit
Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren
Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit,
entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen.
Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die
Klebeflächen frei von Verunreinigungen und
Fremdstoffen sein.
Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Feuchtigkeitsschutz:
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu
achten, dass die dampfdichten Materialien auf der
warmen
Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite
angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht
abzudichten.
Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente
zum
Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw.
abgekanteten
Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer
Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden
Bauteilen
herzustellen.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen
wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen
entsprechen.
Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt
und
abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen,
Ecken,
Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.)
unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt.
Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung
auf
raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige
Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108
bezogen
auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C
Außentemperatur,
bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50%
nicht
unterschritten werden.
Die Mindestforderungen zur Vermeidung von
Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind
gemäß DIN 4108 einzuhalten.
Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem
Beiblatt
2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter
Nachweis erforderlich.
Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die
Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima
und
das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse
zum
Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall-
und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind
in
DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 und DIN 18533
enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur
Montage der
RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren,
Frankfurt a.
M. empfohlen.
Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element
zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist
entsprechend der Anforderungen aus dem
Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
für Bauanschlüsse auszuführen.
Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als
Elementabdichtungen.
Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen.
Materialdicke: 0,75 mm
Folienbreite seitlich: ca. 250 mm
Folienbreite oben: ca. 250 mm
Folienbreite unten: ca. 250 mm
Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der
Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der
Beschaffenheit
und Ausführung der Folien gefordert sein, wird dieses
gesondert beschrieben.
Fensterbänke:
Bei Fensterbänken mit einer Ausladung > 150 mm ist die
vordere Kante der Fensterbank mit entsprechenden
Konstruktionen gegen Abknicken zu sichern. Die
Fensterbank
ist auf der Unterseite mit einer Antidröhnmasse
(Baustoffklasse
B1 nach DIN 4102) von ca. 1,5 mm Dicke zu beschichten.
Der
Anteil der beschichteten Fläche darf 50% der
Gesamtfläche
nicht unterschreiten. Fensterbänke sind grundsätzlich
so
auszubilden, dass Schlagregenwasser sicher nach außen
über
die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das
Gebäude
bzw. die Wärmedämmungen eindringen kann. Die Ableitung
muss so erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade
weitgehend vermieden wird. Die Neigung der
Attikaverkleidungen sowie der Fensterbänke darf 5%
nicht
unterschreiten. Der Überstand der Abtropfkanten über
der
Vorderkante der fertigen Fassade muss mindestens 30-40
mm
betragen. Der Überstand darf 20 mm entsprechend den
Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern
mit
Abdichtungen - Flachdachrichtlinien nicht
unterschreiten. Die
Befestigung ist grundsätzlich nach statischen
Erfordernissen
auszuführen, sowie sind thermisch bedingte
Längenänderungen durch ausreichende
Dehnungsmöglichkeiten sicherzustellen.
Verankerung Fenster / Tür:
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß
DIN
18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch
ausreichend
zu erfolgen.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften
Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2020-03,
Ziffer
3.1.2, Nr. 7, Seite 33 ist zu berücksichtigen.
Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade
Die Verankerung der Fassadenpfosten erfolgt mittels zum
System gehörender, toleranzausgleichender Konsolen aus
Aluminium.
Diese Konsolen werden jeweils in den Kopf und/oder
Fußpunkten beziehungsweise an den Zwischendecken der
Fassade angeordnet. Sie sind je nach Anforderung als
Los-
oder Festpunktaufhängung auszubilden.
Konstruktiv sind die Konsolen so auszubilden, dass sie
eine
zwängungsfreie Dilatation der Fassade gewährleisten.
Gleichermaßen müssen Formänderungen des Baukörpers wie
z.B. Deckendurchbiegungen ausgeglichen werden.
Die Befestigung der Konsolen am Baukörper erfolgt
mittels
Befestigungsmitteln aus Edelstahl und entsprechend
ihrem
speziellen Verwendungszweck angepassten und
bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln.
Alle Bauteile der Fassadenbefestigung müssen so
ausgebildet
sein, dass sie die auf die Fassade einwirkenden Kräfte
sicher
aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers
übertragen.
Oberflächenbehandlung, Anodische Oxidation (Eloxal)
Die anodische Oxidation der Aluminium-Profile und/oder
-Bleche muss entsprechend der DIN 17611 durchgeführt
werden. Die Güterichtlinien für anodisch erzeugte
Oxydschichten auf Aluminium (EURAS/EWAA), herausgegeben
von dem Verband für die Oberflächenveredelung e.V.
(VOA)
Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg, sind einzuhalten. Die
Oberflächenbehandlung und -ausführung erfolgt gemäß
den im
Leistungsverzeichnis gemachten Angaben. Die
Vorbehandlungsstufen inkl. deren Möglichkeiten und
Einschränkungen sind in der DIN 17611 hinsichtlich der
Oberflächengüte dargestellt. Die auszuführenden
Oberflächenfärbungen in den Eloxalfarbtönen C0 (EV1)
sowie
C31- C35 orientieren sich an den Mustern des
Schüco-Farbfächers. Die Beurteilungsempfehlungen für
das
Oberflächenfinish des Systemgebers sind einzuhalten.
Farbbestimmung Metallbauarbeiten
Mechanische bzw. chemische
Vorbehandlung: E 6
Farbton außen: C 0
Farbton innen: C 0
Betätigungen/Handhaben Fenster: C 0
Türbänder: C 0
Betätigungen/Handhaben Türen: Inox
Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver)
Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder
-Bleche muss
mit GSB International und/oder QUALICOAT
gütegesicherten
Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von
mindestens
50 µm / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers,
erfolgen.
Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des
Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft
für die
Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium",
Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des
Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die
Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6,
90403
Nürnberg) sein.
Farbbestimmung Metallbauarbeiten
Farbton außen: RAL nach Wahl des AG (außer Intensiv-,
Metallic- und Perlglimmerfarben)
Farbton innen: RAL nach Wahl des AG (außer Intensiv-,
Metallic- und Perlglimmerfarben)
Betätigungen/Handhaben Fenster: C-0
Türbänder: C-0
Betätigungen/Handhaben Türen: Inox (Edelstahl)
Der endgültige Farbton wird nach Auftragserteilung
bekannt
gegeben.
Die Palette der zur Wahl stehenden Farbtöne ist auf
die obige
Farbkarte eingegrenzt.
Alle Profile erhalten den gleichen Farbton.
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne
Positionen
keine anderen Angaben erfolgen, gelten die
nachstehenden
Vorgaben:
Anforderungen an die Bauteile
Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung
durch
den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Der AN
hat im
Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung die
Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen
Anforderungen nach DIN EN zu erklären.
Die nach genannten Werte beziehen sich auf
Standardelemente.
Gegebenenfalls können andere
Elementformen/Öffnungsvarianten oder
Profilkombinationen
abweichende Klassifizierungen haben.
Fenster nach DIN EN 14351-1
Wärmeschutz der Elemente (Uw), maßabhängig, nach DIN EN
ISO 10077-1 (2009)
Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 1,0 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit: g = 49 %
Isolierglas-Abstandshalter: ?g 0,047 W/(mK) TPS
Paneelwerte nach DIN EN 13164: Up 0,72 W/(m²K)
Abstandshalter: ?g 0,03 W/(mK)
Position/Typ 1, Fensterelement maßbezogen
Abmessungen: 1,4 m x 2,4 m: Uw 1,3 W/(m²K)
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:
4
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung,
Prüfverfahren A: 9A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210
Klassifizierung: C5
Bewertetes Schalldämm-Maß und Spektrum Rw: 33 dB
Stoßfestigkeit nach DIN EN 13049 Klassifizierung: 5
Bedienkräfte nach DIN EN 13115 Klassifizierung: 2
Mechanische Festigkeit nach DIN EN 13115
Klassifizierung: 4
Dauerfunktion nach DIN EN 12400 Klassifizierung: 3
Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung: RC 2
(WK 2), RC 3, RC 4
Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen:
Schwellenwert
erfüllt
Durchschusshemmung nach DIN EN 1522 Klassifizierung:
FB 4
Sprengwirkungshemmung in Anlehnung an ISO 16933
Klassifizierung: EXV 19 (E)
Lüftung: npd
Gefährliche Substanzen: npd
Strahlungseigenschaften: npd
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der
Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die
CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Außentüren nach DIN EN 14351-1
Wärmeschutz der Elemente (Uw), maßabhängig, nach DIN EN
ISO 10077-1 (2009)
Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 1,0 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit: g = 49 %
Isolierglas-Abstandshalter: ?g 0,047 W/(mK) TPS
Paneelwerte nach DIN EN 13164: Up 0,72 W/(m²K)
Abstandshalter: ?g 0,03 W/(mK)
Position/Typ 1, Türelement maßbezogen
Abmessungen: 1,2 m x 2,25 m: Ud 1,3 W/(m²K)
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:
2
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung,
Prüfverfahren A: 3A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210
Klassifizierung: C2
Bewertetes Schalldämm-Maß und Spektrum Rw: 33 dB
Stoßfestigkeit nach DIN EN 13049 Klassifizierung: 1
Bedienkräfte nach DIN EN 12217 Klassifizierung: 2
Mechanische Festigkeit nach DIN EN 1192
Klassifizierung: 3
Dauerfunktion nach DIN EN 12400 Klassifizierung: 5
Fähigkeit zur Freigabe: Anforderungen erfüllt
Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung: RC 2
(WK 2), RC 3, RC 4
Durchschusshemmung nach DIN EN 1522 Klassifizierung:
FB 4
Sprengwirkungshemmung in Anlehnung an ISO 16933
Klassifizierung: EXV 19 (E)
Lüftung: npd
Gefährliche Substanzen: npd
Strahlungseigenschaften: npd
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der
Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die
CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Anforderungen an Vorhangfassaden nach DIN EN 13830
Die max. Durchbiegung der Fassadenteile ist auf L/200
bzw. 15
mm begrenzt.
Die Eigenlast ist nach DIN EN 1991-1-1 zu bestimmen.
Wärmeschutz der Vorhangfassade (Ucw) nach DIN EN ISO
12631, (2012)
Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 1,0 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit: g = 49 %
Isolierglas-Abstandshalter: ?g 0,08 W/(mK) TPS
Paneelwerte nach DIN EN 13164: Up 0,41 W/(m²K)
Abstandshalter: ?g 0,03 W/(mK)
Position/Typ 1, Fassadenelement maßbezogen
Abmessungen: 12,0 m x 3,0 m: Ucw 1,3 W/(m²K)
Luftdurchlässigkeit nach EN 12153 Klassifizierung: AE
Schlagregendichtigkeit nach EN 12155 Klassifizierung:
RE
1200
Stoßfestigkeit, Belastung von außen, DIN EN 14019
Klassifizierung: E 5
Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung
Warmbereich: ±2.000 Pa
Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung
Kaltbereich: ±1.000 Pa
Bewertetes Schalldämm-Maß und Spektrum Rw: 33 dB
Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung: RC 2
(WK 2), RC 3
Durchschusshemmung nach DIN EN 1522 Klassifizierung:
FB 4
Sprengwirkungshemmung in Anlehnung an ISO 16933
Klassifizierung: EXV 15 (D)
Feuerwiderstand Raumabschluss nach DIN EN 13501-2:
Objektbezogener Nachweis (E 30)
Feuerwiderstand Raumabschluss und Isolierung nach DIN
EN
13501-2: Objektbezogener Nachweis (EI 30)
Brandverhalten nach DIN EN 13501-1 Klassifizierung:
Objektbezogener Nachweis (A1)
Brandausbreitung: Objektbezogener Nachweis
Dauerhaftigkeit: Wartungs- und Pflegeanweisung
Wasserdampfdurchlässigkeit: Objektbezogener Nachweis
Potenzialausgleich (Personenschutz): Objektbezogener
Nachweis
Potenzialausgleich (Blitzschutz-Potenzialausgleich)
Klasse: N
Erdbebensicherheit: Objektbezogener Nachweis
Temperaturwechselbeständigkeit: Objektbezogener
Nachweis
Gebäude- und thermische Bewegungen: Objektbezogener
Nachweis
Widerstand gegen dynamische Horizontallasten:
Objektbezogener Nachweis
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der
Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die
CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Lastannahmen
Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 inkl.
der
nationalen Anhänge
Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss
Windzone: I / II / III / IV
Geländekategorie: I / II / III / IV
Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN
1991-1-1
und -2 inkl. der nationalen Anhänge
Zusatzlasten mit: 1.0 KN/m
wirkend in: Brüstungshöhe
Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen
Anhänge
Schneelastzone: 2
Ermittlung der Schneelasten (einschließlich der
Sockelbeträge
1a, 2) gemäß DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen
Anhänge.
Für bestimmte Lagen der Schneelastzone 3 können sich
höhere Werte als nach Gleichung (NA.3) ergeben.
Informationen über die Schneelast in diesen Lagen sind
von
den örtlichen, zuständigen Stellen einzuholen.
Im norddeutschen Tiefland werden Schneelasten bis zum
mehrfachen der rechnerischen Werte angegeben. Die
zuständige Behörde kann in den betroffenen Regionen die
Rechenwerte festlegen, die dann zusätzlich nach DIN EN
1990
als außergewöhnliche Einwirkungen zu berücksichtigen
sind.
Die Formbeiwerte für gereihte Dächer sind je nach
maßgebender Dachneigung der Norm zu entnehmen; statt
der
Formbeiwerte nach DIN EN 1991-1-3:2010-12, Bild 5.4
sind
jedoch die Formbeiwerte nach Bild NA.3 anzuwenden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01.__. 1 Wintergarten als Pfosten-Riegel-Konstruktion Lieferung und Montage einer dreiseitigen
Wintergartenverglasung als Pfosten-Riegel-Konstruktion
für
eingeschossigen Wintergarten im Erdgeschoss, zzgl. der
geschlossenen Dachkonstruktion.
Abmessungen 1,74 x 3,00 m, Höhe ca. 2,68 m
Bestehend aus zwei Seitenelementen je 1,74 x 2,68 m,
welche
2 horizontale Riegel haben, und einer Frontseite mit
3,00 x
2,68 m mit ebenfalls 2 horizontalen Riegeln und 2
vertikalen
Pfosten - zusätzlich zu den Eck-Pfosten. In der
Frontseite sind
in der oberen Teilung zwei öffenbare Elemente, ca.
0,65 x 0,80
m, vorzusehen.
Siehe Werkplanung: WP07- des Architekten,
Verglasung: Dreifach-Verglasung Ug = 0,80 W/m²K
Einbauort: auf bauseitiger Bodenplatte im EG,
Westseite,
bestehend aus dem wärmegedämmten Fassadensystem
heroal C 50 HI o. glw. in Pfosten-Riegel-Bauweise,
Ansichtsbreite der Profile 50 mm, Bautiefe nach
statischer
Erfordernis; wie in den Zus. Technischen
Vertragsbedingungen beschrieben
Die oberste und unterste Riegellage ist mit gleicher
Bautiefe
wie die verwendeten Pfostenprofile auszuführen.
Angebotenes System:
Einsatzelemente Profilsystem wie vor unter Pos. 06.01.2
beschrieben o. glw., gem. Vorbemerkungen, gem.
Ansichten /
Details der Architekten/des Bauherrn
Abmessungen: 2 x 1,74 x 2,68 m ( Seitenflächen )
1 x 3,00 x 2,68 m ( Frontfläche )
Aufteilung:
Seitenflächen: horizontal 3 Felder
vertikal 1 Feld
Frontfläche: horizontal 3 Felder
vertikal 3 Felder, unterschiedliche Teilung
Hinweis: Feldabmessungen gem. Ansichten und
Details der Architekten
Füllungen:
1 Stück Dreh-Kipp-Flügel DIN rechts, ca. 0,65 x 0,80 m
1 Stück Dreh-Kipp-Flügel DIN links, ca. 0,65 x 0,80 m
6 Stück Festverglasung ca. 1,70/174 x 0,80 m
3 Stück Festverglasung ca. 1,70/1,74 x 1,08 m
2 Stück Festverglasung ca. 0,65 x 0,80 m
2 Stück Festverglasung ca. 0,65 x 1,08 m
Beschläge:
P. Bisschop Fenstergriff
Frankfurter Norm DK R/102
Messing poliert verchromt
1925/R/102 MPC
Oberfläche: pulverbeschichtet in einem RAL-Farbton
nach
Bemusterung
Verglasung: 3-fach Isolierglas 1 x ESG, 1 x Float,
1 x VSG
Dachabschluss:
s. Folgeposition
Element herstellen, liefern und inkl. aller Anschlüsse
fachgerecht montieren.
01.__. 1
Wintergarten als Pfosten-Riegel-Konstruktion
17,366
m²
02 Dachkonstruktion
02
Dachkonstruktion
02.__. 1 Dachkonstruktion Wintergarten Lieferung und Montage einer Dachkonstruktion für
Wintergarten-Konstruktion der Vorposition, bestehend
aus
Aluminiumprofilen wie vor als Tragkonstruktion und
geschlossenen Flächenpaneelen in den
dazwischenliegenden
Feldern; inkl. aller Anschlüsse an Konstruktionen und
aufgehende Bauteile, sowie der Entwässerung der
Dachfläche
mittels vorgehängter Titanzink-Kastenrinne und
Anschluss an
vorh. Regenfallleitung.
Grundriss-Abmessungen des Wintergartens: 1,74 x 3,00 m
Dachneigung 5 - 6°
Dachhöhe: ca. 30 cm
Dachflächen: 3
Dachflächen-Geometrie: 2 x dreieckige Seitenflächen
1 x dreieckige Frontfläche
02.__. 1
Dachkonstruktion Wintergarten
1,00
Stk
02.__.0002 Zinkblechabdeckung Sockel Lieferung und Montage einer Zinkblechabdeckung von
Unterschnitt Wintergartenelemente bis Überdeckung
Sockelkante plus Überstand, als 4-fach gekantetes
Titan-Zinkblech, Zuschnittsbreite ca. 180 mm gesamt,
Ausbildung von 2 Ecken, inkl. Anschluss und
Versiegelung an
Gebäudefassade.
Abmessungen: ca. 1,75 + 3,02 + 1,75 m
02.__.0002
Zinkblechabdeckung Sockel
6,52
m
02.__.0003 Zulage Dämmung und Innenverkleidung Dach Zulage zur Position 02.__. 1 für die detaillierte Ausführung der Dachpaneele.
Dämmkern aus Mineralwolle, WLG 035, d=160mm, nicht brennbar (Baustoffklasse A1), inklusive raumseitig angebrachter, luftdichter Dampfsperre.
Innere Bekleidung mit Gipskartonplatten GKB, d=12,5mm, auf geeigneter Unterkonstruktion, verspachtelt in Qualitätsstufe Q2.
02.__.0003
Zulage Dämmung und Innenverkleidung Dach
5,50
m²