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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeines und Geltungsbereich - Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18459, DIN 18340, DIN 18363 und DIN 18352 gültigen Regeln zu beachten. Für die Ausführung der Abdichtungen sind die Vorgaben der Abdichtungsnormen DIN 18195 (Begriffe) und DIN 18531, DIN 18532, DIN 18533, DIN 18534 und DIN 18535 sowie Inhalte der Technischen Merkblätter eingesetzter Produkte zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
- Angaben zur Baustelle und Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen nicht gesondert beschrieben, gelten alle Abbruch-, Rückbau- und Demontagevorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Allgemeines und Geltungsbereich
Stoffe und Bauteile - Anzubietende Materialien
Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Typen oder Fabrikate anzubieten.
Verwendete Holzwerkstoffplatten dürfen kein Formaldehyd enthalten.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Abbrucharbeiten
Das bei den Abbrucharbeiten anfallende Material ist vom Auftragnehmer entsprechend den Entsorgungskriterien zu trennen und getrennt zu lagern. Die Entsorgung der bei den Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten anfallenden Stoffe und Bauteile gehört nicht zu den Abbruchleistungen; auch wird der Auftragnehmer in keinem Fall Abfallerzeuger.
Der Auftraggeber wird die abzubrechenden Bauteile getrennt nach den verwendeten Baustoffen im Leistungsverzeichnis beschreiben; ansonsten kann der Auftragnehmer von Baustoffen ausgehen, die bauteiltypisch sind und für ihn gemäß den Abbruch- und Entsorgungskriterien den geringsten Aufwand verursachen.
Trockenbauarbeiten
- Korrosionsschutz verwendeter Bauteile
Die verwendeten Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein.
Dies gilt insbesondere für Unterkonstruktionen, Schienen und Profile.
Malerarbeiten
- Allgemeine Hinweise
Die zu verarbeitenden Stoffe müssen der jeweiligen Stoffnorm entsprechen und sind gem. den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller zu verarbeiten.
Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.
Für Beschichtungsaufbauten müssen Produkte desselben Herstellers verwendet werden. Insbesondere bei Beschichtungssystemen, die als solche vom Hersteller ausgewiesen sind, sind ausschließlich die entsprechenden Systemkomponenten zu verwenden.
- Vermeidung von Gefährdungen
Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass sie keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung darstellen.
Soweit es vergleichbare Produkte gibt, sind die mit der Kennzeichnung "Blauer Engel - emissionsarm" zu bevorzugen.
- Verarbeitung von Gefahrstoffen
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS eingeordnete Beschichtungsstoffe und Lösemittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden.
- Anforderungen an ölbeständige
Beschichtungsstoffe Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung haben.
- Hinweise zum Umgang mit Resten
* Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Gleiches gilt für Verpackung, Abdeckmaterial, Behälter u.dgl.
* Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
* Farbreste dürfen, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, nicht in die Entwässerung des Gebäudes oder der Außenanlagen gelangen.
* Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altbeschichtungen gelten als Sonderabfall im Sinne der "TA Sonderabfall" und sind entsprechend zu entsorgen.
Fliesenarbeiten
- Material- und Prüfnormen
Ergänzend zur ATV DIN 18299 müssen die zu verwendenden Stoffe und Bauteile je nach Art (Fliesen, Platten, Klebstoffe, Verfugungsstoffe, Dämmstoffe, usw.) mindestens den in DIN 18352 aufgeführten Material- bzw. Prüfnormen unterliegen.
Stoffe und Bauteile
Ausführungshinweise - Hinweise zu Abbrucharbeiten
Sofern in den Leistungspositionen die Einzelvorgänge "Abbrechen, Demontieren, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB-Teil C, als beschrieben. Durchzuführende Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Sollten sich Risse, Setzungen o.ä. zeigen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. Die technologische Vorgehensweise bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wobei die Arbeiten so auszuführen sind, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten, Belästigungen durch Lärm und Schmutz auf das vermeidbare Maß reduziert werden.
- Hinweise zu Trockenbauarbeiten
- Unterdecken
Alle Einbauteile, wie z.B. Leuchten, Vorhangschienen, Luftauslässe, usw. sowie die Rohrführungspläne sind zu berücksichtigen. Ungeklärte Detailpunkte sind vor Verlegebeginn mit dem Auftraggeber abzusprechen.
- Anschlüsse Decke-Wand/Stütze
Anschlüsse der Decken an Wänden und Stützen sind so auszubilden, dass alle an die Unterdecke gestellten Forderungen erhalten bleiben.
- Dehnungsfugen an Wänden Sofern nicht anders beschrieben sind Dehnungsfugen im Abstand von < 15 m anzuordnen.
- Fußböden
Falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen im Fußbodenaufbau festgestellt werden, sind die tatsächlichen Einbauhöhen vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzusprechen.
- Wärmedämmarbeiten
Beim Ein- und Ausbau von Mineralfaserdämmstoffen ist für eine gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Beim Trennen ist keine Säge zu verwenden.
- Schleifarbeiten im Trockenverfahren
Schleifarbeiten mit Schleifgeräten im Trockenverfahren sind grundsätzlich mit Absaugung auszuführen.
- Hinweise zu Befestigungen
Holzverbindungen sind grundsätzlich zu verschrauben.
Klammergeräte dürfen nur mit Druckbegrenzer verwendet werden.
Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbar bleibenden Wand- und Deckenflächen sind sorgfältig auszuführen, sodass keine Beschädigung der Bauelemente auftritt.
Befestigungspunkte an vorhandenen Wänden, Fußböden und Decken sind unter Berücksichtigung etwaiger vorhandener Kabel und Rohrleitungen zu wählen. In zweifelhaften Fällen sind die Befestigungsstellen gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen.
- Hinweise zu Malerarbeiten
- Schutz angrenzender Bauteile
Böden, Sanitäreinrichtungen, Beschläge und Einrichtungsgegenstände müssen abgedeckt bzw. abgeklebt werden.
Das Abdeckmaterial ist nach Ausführung der Leistung rückstandslos zu entfernen.
Insbesondere sind Glas- und Aluminiumflächen bei der Verwendung Silikat- bzw.
kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen.
Wenn möglich, sind die vorhandenen Dichtungen an Zargen, Türen und Fenstern u.dgl. vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, andernfalls sind sie abzukleben. Dies gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Klebebänder dürfen die Untergründe, auf denen sie angebracht sind, nicht angreifen.
Angrenzende Bauteile wie Fenster und Türen sind mit einer behelfsmäßigen Schutzvorrichtung für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfristen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
- Hinweise zu Farben und Tönungen
Falls aus den Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen.
- Abbeizmittel
Die Verwendung von Abbeizmitteln beinhaltet auch das gründliche Nachwaschen mit Wasser (bei alkalischen Mitteln) bzw. entsprechenden Lösungsmitteln (bei Fluiden). Alle Abbeizmittel müssen frei von FCKW sein.
- Betonbeschichtungen
Schalmittel sind sicher zu entfernen. Ggf. ist eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen. Organische Lösungsmittel sind zur Vorbereitung des Betonuntergrundes nicht zugelassen. Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen.
- Beschichtungen korrosionsgefährdeter Bauteile
Korrosionsgefährdete Bauteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig durchzuführen.
- Beschichtungen von Dichtstoffen
Zu überstreichende Dichtstoffe sind vom Auftragnehmer auf Anstrichverträglichkeit zu prüfen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sind nicht zu überstreichen.
- Hinweise zu Abbeizarbeiten
Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so gilt dies bis auf den unbeschichteten Untergrund.
- Hinweise zu Brandschutzbeschichtungen
Bei Brandschutzbeschichtungen und -Beschichtungssystemen sind die entsprechenden Nachweise auf Anforderung vorzulegen (Bauaufsichtliche Zulassung oder Prüfbescheid). Brandschutz-Beschichtungssysteme sollen einheitlich aus Korrosionsschutz, Dämmschichtbildner und Schlussbeschichtung bestehen. Die erforderliche Schichtdicke bei der Beschichtung von Stahlprofilen ist vom Auftragnehmer gemäß den in der Ausschreibung angegebenen U/A-Verhältnissen in Abhängigkeit zum angebotenen Beschichtungssystem zu ermitteln. Vom Auftragnehmer ist als Nebenleistung ein Schild an der beschichteten Konstruktion mit folgendem Inhalt an sichtbarer Stelle anzubringen:
Zulassungsnummer und Hersteller
Ausführungsdatum
Name und Anschrift der ausführenden Firma
Anzahl der Schichten
Gesamtschichtdicke der Trockenschicht
Art der Schlussbeschichtung
atum der nächsten Prüfung
Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen
- Hinweise zu Fliesenarbeiten
- Hinweise zur Verlegung
Der Klebe- bzw. Verlegemörtel ist in solcher Zusammensetzung zu wählen, dass Fleckenbildungen, Randverfärbungen und Ausblühungen in Verbindungen mit dem Verlegematerial ausgeschlossen sind. Beläge und Bekleidungen sind nach Zeichnung oder Angaben des Auftraggebers zu verlegen, mit einheitlich gleichem Fugenbild im Rahmen der zulässigen Toleranzen.
Ausführungshinweise
Nebenleistungen Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18350 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen:
Lüften der Räume und Staubsaugen nach dem Ein- und Ausbau von Mineralfasererzeugnissen.
Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für Schalter und Steckdosen
Entfernen von Farbspuren, Spritzern und dgl. aus den Arbeiten des Auftragnehmers
Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder.
Schutzabdeckungen für angrenzende Bauteile zur Vermeidung der Verschmutzung.
Liefern von Mustervorlagen für eingesetzte Materialien.
Nebenleistungen
01 Abbrucharbeiten
01
Abbrucharbeiten
01.01 Abbruch - Maurer- und Betonarbeiten
01.01
Abbruch - Maurer- und Betonarbeiten
01.02 Abbruch - Trockenbau
01.02
Abbruch - Trockenbau
01.03 Abbruch - Fenster/Türen
01.03
Abbruch - Fenster/Türen
01.04 Abbruch - Fußböden und Wandbekleidung
01.04
Abbruch - Fußböden und Wandbekleidung
02 Mauerer- , Beton- und Putzarbeiten
02
Mauerer- , Beton- und Putzarbeiten
02.01 Mauerer- und Betonarbeiten
02.01
Mauerer- und Betonarbeiten
02.02 Putzarbeiten
02.02
Putzarbeiten
03 Trockenbau
03
Trockenbau
03.01 Abgehängte Decke
03.01
Abgehängte Decke
03.02 Trockenbauwände
03.02
Trockenbauwände
03.03 Trockenestrich
03.03
Trockenestrich
04 Bodenbelagarbeiten
04
Bodenbelagarbeiten
04.__.010 Reinigen des Untergrundes aus Zementestrich Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung. Untergrund aus Zementestrich.
Ausführungsort: Umkleideräume 164a und 164b
Art/Umfang der VerschmutzungAbbrucharbeiten Beseitigung der MW- und TB-Wände.
04.__.010
Reinigen des Untergrundes aus Zementestrich
3,60
m²
04.__.020 Anschleifen und Absaugen Anschleifen und Absaugen des Untergrunds aus Zementestrich.
Ausführungsort: Umkleideräume 164a und 164b
04.__.020
Anschleifen und Absaugen
3,60
m²
04.__.030 Übergangsprofile Übergangsprofil aus Edelstahl, an Übergängen neuer/alter Bodenbeläge, sichtbare Profilbreite bis 30 mm, Oberfläche: gebürstet, auf den Bodenbelag aufsetzen, befestigen mit Schrauben und Dübeln.
04.__.030
Übergangsprofile
4,40
m
04.__.040 Unterlage für Bodenbelag Unterlage aus Schaumkunststoffbahnen kleben, Dicke 2,0 mm.
Auf vorbereiteten Untergrund kleben.
04.__.040
Unterlage für Bodenbelag
62,00
m²
04.__.050 Bodenbelag Linoleum Bodenbelag aus Linoleum DIN EN 548, für den Objektbereich, Dicke 2,5 mm, Bahnenbreite 200 cm, Farbton nach Wald des AG.
Technische Anforderungen an Bodenbelag aus Linoleum:
Rutschsicherheit R10,
Trittschallverbesserungsmaß 7 dB,
antistatisch,
Aufladungsspannung im Begehversuch in Anlehnung an DIN EN 1815 max. 2 kV,
Brandverhalten DIN EN 13501-1 Klasse Cfl-s1,
für Fußbodenheizung geeignet.
Benutzungsintensität: Klasse 33.
Auf ganzflächig gespachtelten Untergrund kleben.
Einbauort: 166/167a, Röntgen, Lagre, Flur/Vorraum, 164b, 164a.
04.__.050
Bodenbelag Linoleum
62,00
m²
04.__.060 Sockelstreifen, 100mm Sockelstreifen aus vorbeschriebenem Bodenbelag, Höhe 100 mm, mit dem Bodenbelag verschweißen, befestigen durch Kleben.
04.__.060
Sockelstreifen, 100mm
62,15
m
05 Malerarbeiten
05
Malerarbeiten
05.01 Malerarbeiten Decke Küche
05.01
Malerarbeiten Decke Küche
05.02 Malerarbeiten Aufzugsvorraum
05.02
Malerarbeiten Aufzugsvorraum
05.03 Malerarbeiten Radiologie
05.03
Malerarbeiten Radiologie
06 Fliesenarbeiten
06
Fliesenarbeiten
06.01 Fußboden
06.01
Fußboden
06.02 Wände
06.02
Wände
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