Tischlerarbeiten -Fenster, Fenstertüren, Türen
SANA Haus 1-3
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Leistungsverzeichnis

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Beschreibung
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Einheitspreis EUR
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01 Tischlerarbeiten -Fenster, Fenstertüren, Türen
01
Tischlerarbeiten -Fenster, Fenstertüren, Türen
Allgemeines und Geltungsbereich * Allgemeines und Geltungsbereich * - Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle gültigen Regeln nach DIN 18299 (ATV), die technischen Ausführungen aus DIN 18355 - Tischlerarbeiten, die DIN-Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN 18357 - Beschlagarbeiten, und DIN EN 12207, 12208 und 12210, - Fenster und Türen (Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtigkeit, Widerstandsfähigkeit bei Windlast) zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. ........................................ - Richtlinien und Normen für Fensterbau Für die Ausführung von Fensterbauarbeiten sind ergänzend auch die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim sowie die Angaben des RAL RG 424/1 Holztechnik, Gütesicherung der Gütegemeinschaft Holzfenster e.V., Frankfurt, anzuwenden. ..................................... Zur Beurteilung der Oberfläche endbeschichteter Holzfenster dient die "Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer endbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern" vom Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks. ..................................... Die Verankerung muss die Kräfte aus Fenstern und Fensterwänden einwandfrei auf das Bauwerk übertragen sowie die Bewegungen aus der Wärmedehnung der Elemente als auch aus den zu erwartenden Formänderungen am Bauwerk aufnehmen. ..................................... Zusätzlich sind folgende technischen Bestimmungen zu beachten: * DIN EN 1279 Glas im Bauwesen -Mehrscheiben-Isolierglas * DIN 4102-18 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse; Nachweis der Eigenschaft selbstschließend. * DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden, Mindestanforderungen an den Wärmeschutz * DIN 7863 Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile im Fenster- und Fassadenbau; Technische Lieferbedingungen * DIN 18255 Baubeschläge; Türdrücker, Türschilder und Türrosetten; Begriffe, Maße, Anforderungen * DIN 18257 Baubeschläge; Schutzbeschläge; Begriff, Maße, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung * DIN 18093 Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztüren in massive Wände aus Mauerwerk oder Beton; Ankerlagen, Ankerformen, Einbau * DIN 18273 Baubeschläge - Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren -Begriffe, Maße, Anforderungen und Prüfungen * DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen * DIN 52460 Fugen- und Glasabdichtungen - Begriffe * DIN EN 385 Keilzinkenverbindung in Bauholz -Leistungs- und Mindestanforderungen an die Herstellung (Diese Norm gilt mit Vorrang gegenüber DIN 68140, wenn die Holzbauteile bauseitig beschichtet werden sollen. * DIN EN 300 Platten aus langen, schlanken, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen * DIN EN 12207 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung; * BGI 606 Merkblatt für Verschlüsse für Türen von Notausgängen * RAL-GZ 716 Kunststoff-Fenster, Gütesicherung * Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.: Nr. 4 - Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Nr. 9 - Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. ........................................ - Angaben zur Baustelle und Ausführung Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Beim Austausch von Fenstern neu gegen alt sind nur so viel Fenster auszubauen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise vorzulegen: Unternehmen können ihre Eignung durch die Vorlage einer gültigen PQ-Bescheinigung (Präqualifizierung für Bauleistungen) nachweisen. In diesem Fall ersetzt die PQ-Bescheinigung die nachfolgend einzeln aufgeführten Nachweise. Unternehmen ohne PQ-Bescheinigung müssen die folgenden Dokumente einzeln einreichen: Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden, 3 Mio. EUR für Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Referenzen über vergleichbare Leistungen Freistellungsbescheinigung Handelsregisterauszug (falls zutreffend) Handwerkskarte (falls zutreffend) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Alle Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Allgemeines und Geltungsbereich
Stoffe und Bauteile * Stoffe und Bauteile * - Anzubietende Fabrikate Bauteile und Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Typen oder Fabrikate anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. ........................................ - Holzwerkstoffplatten Verwendete Holzwerkstoffplatten dürfen kein Formaldehyd enthalten. ........................................ - Korrosionsschutz verwendeter Bauteile Nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in verzinkter Ausführung einzubauen, Kontaktkorrosion ist auszuschließen.
Stoffe und Bauteile
Ausführungshinweise * Ausführungshinweise * ........................................ - Anzufertigende Unterlagen Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind. Folgende Unterlagen sind dem AG vorzulegen: * Konstruktionszeichnungen * statische Nachweise * Prüfzeugnisse Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und Freigabe vorzulegen. ........................................ - Bestandsunterlagen Die Dokumentationsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor der Abnahme in 3-facher Ausfertigung vorzulegen: * Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen, Zulassungsbescheide und Abnahmeprotokolle ........................................ - Anforderungen an Falzdichtungen Falzdichtungen müssen in einer Ebene liegen, auswechselbar und an den Ecken dicht sein. ........................................ - Hinweise zu Fenster und Fenstertüren Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Anforderung an den Schall- und Wärmeschutz sowie an die Windbelastungen nach den Vorschriften der Glashersteller gemäß der Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppe zur Verglasung von Fenstern, herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V. Rosenheim, einzuhalten. ..................................... Beim Maßnehmen auf der Baustelle ist zu beachten, dass die Größe der Leibung und der lichten Öffnung wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen kann. Dies gilt besonders für Wärmedämmverbundsysteme. Im Zweifel ist eine Abstimmung mit der Bauleitung notwendig. ..................................... Wenn nicht anders festgelegt oder aus Detailzeichnungen ersichtlich, sind Holzquerschnitte unter Beachtung der DIN 68121 vom Hersteller der Fenster zu bemessen. Keilverzinkungen im Außenbereich sind unzulässig. ..................................... Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z.B. Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen. Bei mehreren Ausführungsarten ist vor Beginn der Montagearbeiten die Entscheidung des Auftraggebers einzuholen. ..................................... PUR-Schaum ist nach der Erhärtung bündig abzugleichen. Das unmittelbar Überstreichen ist nicht zulässig. ..................................... Nach dem Einbau der Fenster, der äußeren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind, soweit nicht anders beschrieben, die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Fugendichtstoff abzudichten. Der Dichtstoff muss weitgehend alterungsbeständig, witterungsbeständig und mit den berührten Baustoffen verträglich sein; er muss beschichtungsverträglich sein. Dichtstoffe müssen auf dem Fenster und dem angrenzenden Baustoff so haften, dass sie im möglichen normalen Temperaturbereich ihre Eigenschaften im wesentlichen behalten. ..................................... Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich behalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein ..................................... Vor dem Einbau von Holzfenstern muss der Anstrich auf den sichtbaren Flächen und im Anschlussbereich zum Baukörper eine Schichtdicke von mind. 30 Mikrometern haben. Alle anderen Flächen müssen einen Grundanstrich haben. Die Schichtdicke des fertigen Anstrichs muss auf den sichtbar bleibenden Flächen im Mittel bei Lasuren 60 und bei deckenden Beschichtungen 100 Mikrometer betragen, falls die Elemente oberflächenfertig zu liefern sind. ..................................... Bei Kunststoff-Fenstern ist zu beachten: * Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Profile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen. * Die Angaben des Systemherstellers sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Materialauswahl. Insbesondere sind die ggf. zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der Fenstergröße zu beachten. Vorgelegte Zertifikate müssen sich auf den Systemhersteller und nicht lediglich auf einzelne Bestandteile beziehen. * Blend- und Flügelrahmen sind verdeckt durch versetzte Schlitze zu entwässern. * Schließbleche müssen mit dem Metallteil der Rahmen starr verbunden sein. Eine Verschraubung nur im Kunststoffmantel ist nicht zugelassen. * Die maximale Fugenbreite zwischen Rahmen und Leibung darf nicht mehr als 2 cm betragen. ........................................ - Hinweise zu Türen Falls aus den Vergabeunterlagen die Schlagrichtung nicht erkennbar ist, ist diese vor Bestellung oder Fertigung mit dem Auftraggeber festzulegen. ..................................... Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Die Oberkante Fertigfußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum, nicht nach den Markierungen an der Zarge. ..................................... Bekleidungen und Verleistungen sind an den Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen. ..................................... Sind im Leistungsverzeichnis Klimaklassen (Prüfung und Bewertung nach hydrothermischer Beanspruchung) oder Klassen für mechanische Beanspruchung vorgegeben, muss für die angebotenen Fabrikate ein entsprechendes Gütezeichen nach RAL - RG 426 Teil1 nachgewiesen werden können. ........................................ - Hinweise zu Beschlägen Ergänzend zu DIN 18357 ist beachten: Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung zu schützen ..................................... Schlösser und Beschläge sind vor Ausführung der Arbeiten als Muster vorzulegen. ..................................... Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, die Möglichkeit der Wartung aller Beschläge ist zu gewährleisten. Bodendichtungen an Türen müssen nachstellbar sein. ..................................... Beschläge für Hauseingangstüren müssen gegen Aushebeln gesichert sein. ..................................... Bei Sicherheitsbeschlägen für einbruchhemmende Fenster sind auf Verlangen Prüfzeugnisse vorzulegen. ..................................... Parallel-Schiebe-Kipptüren sind prinzipiell nur mit Aussperrsicherung einzubauen. ..................................... - Hinweise zu Mobile Trenn-, Faltwände Für mobile Trennwände muss ein gültiger Nachweis einer bauaufsichtlichen Prüfung vorliegen. ........................................ - Hinweise zu Feuerschutzabschlüsse Bei Einbau von Feuerschutzabschlüssen sind folgende Hinweise zu beachten: * Alle Feuerschutzabschlüsse sind immer selbstschließend auszuführen und müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben. Der Prüfnachweis kann im Ausnahmefall durch das Gutachten eines geeigneten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ersetzt werden, wenn Bauteile brandschutztechnisch nachgerüstet werden. * Vom Bieter ist bei selbstschließenden Türen die fabrikatstypische Vorrichtung für die Funktion der Selbstschlie-ßung anzugeben, sofern im LV dazu keine separaten Angaben gemacht werden. * Feuerschutztüren müssen sich immer in Fluchtwegrichtung öffnen lassen. ........................................ - Hinweise zur Schalldämmung * Allgemein: Sofern im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Vergabeunterlagen keine höheren Anforderungen gestellt werden, sind die schalltechnischen Anforderungen der DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und behördlichen Auflagen einzuhalten. * Luftschalldämmung: Es muss sichergestellt werden, dass die vorhandenen Schalldämmmaße für Wände, Fußböden und Decken durch die Installationen und Einbauteile des AN nicht gemindert werden. * Körperschalldämmung: Die technischen Standards zur Verhinderung von Körperschall sind bei allen in Betracht kommenden Bauteilen einzuhalten. ........................................ - Hinweise zu Befestigungen Für Befestigungen und Aufhängekonstruktionen, die sichtbar bleiben, sind Musterausführungen vorzulegen oder zu montieren und vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. ..................................... Befestigungen und Aufhängungen sind ausschließlich durch Bohren und unter Verwendung von baurechtlich bzw. bauaufsichtlich zugelassenen, für den Verwendungszweck geeigneten Dübel auszuführen. ..................................... Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbar bleibenden Wand- und Deckenflächen sind sorgfältig auszuführen, sodass keine Beschädigung der Bauelemente auftritt.
Ausführungshinweise
Besondere Umstände Die Arbeiten finden während des laufenden Krankenhausbetriebs statt. Erschwernisse wie Lärmschutz, Staubschutzmaßnahmen oder Arbeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit) sind zu berücksichtigen und im Angebot zu kalkulieren.
Besondere Umstände
01.01 Schutzmaßnahmen und Baustelleneinrichtung
01.01
Schutzmaßnahmen und Baustelleneinrichtung
01.02 Abbrucharbeiten
01.02
Abbrucharbeiten
01.03 Fenster
01.03
Fenster
01.04 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten

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