Elektro Strangsanierung Teilerneuerung
Samariterstraße 8 / Rigaer Str. 35
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0001 Strangsanierung
0001
Strangsanierung
Erläuterungsbericht Bauvorhaben: Strangsanierung Mehrfamilienhaus Samariterstrasse 8 / Rigaer Strasse 35 , 10247 Berlin Erläuterungsbericht 1Allgemeine Vorbemerkungen 1.Angaben zur Baustelle Das Wohngebäude Samariterstraße 8 / Rigaer Straße 35 ist ein Berliner Altbau im Stadtbezirk Berlin-Friedrichshain mit zukünftig 31 Wohn- und 2 Gewerbeeinheiten. Das Gebäude besteht aus zwei Vorderhäusern und einem Seitenflügel. Das Gebäude ist vollständig unterkellert, besitzt 5 Vollgeschosse und ein noch nicht ausgebautes Dachgeschoss. Für das Gebäude besteht kein Denkmalschutz gem. DSchG Bln. .Es sollen vier Wohnungen im Dachgeschoss gemäß geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) entstehen. Zur Erschließung der Wohnungen ist an der Hofseite des Vorderhauses Rigaer Str. ein Aufzug geplant. Für den auszubauenden Dachraum sind neue Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationsanlagen vorgesehen. Der Zustand der Technischen Anlagen ist nicht geeignet für die Aufnahme zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen. Alle Teilgewerke sind geprägt durch jahrzehntelange Nutzung, diverse Umbauten sowie fehlende Wartung und Instandhaltung. Es bestehen schwerwiegende Mängel beim Brandschutz, der Trinkwasserhygiene und der allgemeinen Gebäudesicherheit. Schallschutzmaßnahmen an Technischen Anlagen fehlen im Gebäude vollständig. Im Ergebnis einer Bestandsanalyse ist die grundlegende Sanierung der Technischen Anlagen des Gebäudes erforderlich. 2.Schnittstelle zu anderen Gewerken Bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit gleichzeitigen Bauausführungen weiterer Gewerke zu rechnen. Absprachen über Arbeitsdurchführung zwischen den ausführenden Firmen vor Ort haben rechtzeitig vor Arbeitsbeginn und während der Arbeiten direkt untereinander zu erfolgen. Dies gilt auch und insbesondere bei Abwesenheit der Bauleitung. Prinzipiell gilt, dass der Auftragnehmer eng mit allen anderen am Bau tätigen Firmen, sofern ihre Arbeiten die des Auftragnehmers betreffen bzw. tangieren, zusammenzuarbeiten hat. 3.Baustelleneinrichtung (BE) Der Auftragnehmer (AN) hat die Baustelleneinrichtung (BE) über die gesamte Bauzeit selbst vorzuhalten. Dies ist in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Alle Transportaufwendungen inkl. Bereitstellung von Kränen und/oder Hebezeuge (inkl. deren Betrieb / Kranführer) sind in den EP zu berücksichtigen. Lagerflächen auf dem Grundstück stehen in begrenzer Größe zur Verfügung und sind nur nach Abstimmung mit der Objektüberwachung nutzbar. Die Verbrauchskosten werden dem AN umgelegt (siehe Besonderer Vertragsbedingungen). Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes über die Lage, die Beschaffenheit der Baustelle, der Zufahrten und Lagerplätze ausreichend zu informieren bzw. in die Pläne Einsicht zu nehmen. 4.Entsorgung Die Abfall- und Schuttentsorgung ist unter Beachtung des AbfG und der AbfRestÜberwV durchzuführen. Die abgesammelten Materialien sind so zu befördern und zu lagern, dass die Möglichkeit zur Abfallverwertung genutzt werden kann. Der AN hat den Nachweis der geordneten Entsorgung zu führen. Die Nachweise müssen Informationen über Abfallart, Menge (Wiegeschein o.ä.) und Entsorgungsstelle der entsorgten Materialien enthalten. Anfallender Abfall bleibt Eigentum des AN. 5.Angaben zur Ausführung 5.1Verständigung auf der Baustelle / Bausitzungen Insbesondere aus Gründen der Sicherheit auf der Baustelle muss während aller Arbeiten des Auftragnehmers (AN) auf der Baustelle jederzeit mindestens ein deutsch sprechender Vertreter des AN anwesend sein, der bevollmächtigt ist, Anordnungen der Objektüberwachung entgegen zu nehmen und weisungsberechtigt die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Es finden wöchentliche Bausitzung statt, zu denen jede Baufirma nur den weisungs-und unterschriftsberechtigten Fachbauleiter entsenden darf. Die Teilnahme an den Bausitzungen ist vom AN abzusichern. Die ständige telefonische Erreichbarkeit des bauleitenden Mitarbeiters ist auf der Baustelle sicher zu stellen. Weisungen der Objektüberwachung oder Behörden ist Folge zu leisten. Der Bauleiter ist schriftlich zu benennen. 5.2Bautagebuch Alle Mitarbeiter, auch Nachauftragnehmer, sind täglich namentlich vor Beginn der Arbeiten im Bautagebuch pro Schicht zu erfassen. Durch die beauftragten Firmen sind zu Beginn der Arbeiten Mitarbeiterlisten bei der Objektüberwachung einzureichen und entsprechend Notwendigkeit zu aktualisieren. Während der Arbeiten ist ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich als Original an die Objektüberwachung auszuhändigen. Mindestangaben sind: -eingesetztes Personal -Maschinen -Temperatur -Niederschlagsmenge -bearbeitete Teilgebiete -besondere Vorkommnisse wie Leitungsbeschädigungen -weitere notwendige Eintragungen siehe Leistungspositionen 5.3Besondere Verkehrssicherung Die vorhandenen baulichen Anlagen (Nachbarbebauungen) sind vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Staubentwicklung und Verschmutzungen außer- und innerhalb des Gebäudes müssen weitgehend vermieden werden. Gehwege und Straßen (insbesondere die Baustellenein-/ausfahrt) sind sauber zu halten und täglich zu reinigen. Die Mehraufwendungen sind mit dem Einheitspreis (EP) abgegolten. Außerhalb der Baustelle liegende Gebäude und Anlagen dürfen nicht mehr als unvermeidbar durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt werden. Maßnahmen, die ohne entsprechende Beeinträchtigungen nicht durchführbar sind, müssen vorher rechtzeitig mit allen Betroffenen abgestimmt werden. 5.4Terminplanung Der Auftragnehmer muss bei seiner Kalkulation grundsätzlich davon ausgehen, dass ein durchgängiges Arbeiten aufgrund der Abhängigkeiten von anderen Gewerken sowie der Anzahl der Gebäude nicht gewährleistet ist. Mehrmaliges Anreisen und abschnittsweise Leistungserfüllung ist nicht vermeidbar und in die EP einzukalkulieren! Der AN hat seine Materialbeschaffungen anhand der Terminplanung und der konkreten Baustellenbedingungen zu organisieren. Mengen sind vor Bestellung grundsätzlich am Bau zu prüfen. Kostenintensive Materialien sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Bauherrn bzw. Bauleiter zu bestellen. Der AN ist zur Koordinierung seiner Leistungen verpflichtet. Kosten für Änderungen oder Mehrkosten, die durch eine mangelhafte Koordination entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers! 5.5Nebenleistungen Umliegende Gebäudeabschnitte und angrenzenden Bauteile sind bei den Arbeiten vor Verschmutzung und Beschädigungen zu schützen. Vorhandene Verschmutzungen sind vorab im Rahmen der Vorleistungsprüfung der BL schriftlich anzuzeigen! Der Schutz der ausgeführten Leistungen bis zur Übergabe des Bauvorhabens an den Bauherren obliegt dem Auftragnehmer. Die Wahl der Schutzmittel liegt ihm frei. Der AN hat Nebenleistungen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes berücksichtigt und in die Positionen einkalkuliert. 6.Sonstiges 6.1Rauchverbot Auf dem gesamten Grundstück herrscht striktes Rauchverbot. 6.2Brandschutz / Unfallschutz Auf der Baustelle sind alle einschlägigen Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Vorbeugende Schutzmaßnahmen und Brandschutzmaßnahmen gehören zu den Pflichten des Auftragnehmers. Schweißen, Brennen, und andere thermische Verfahren sind verboten und Trennarbeiten z.B. durch Sägen zu realisieren. Im begründeten Ausnahmefall sind thermische Verfahren nur nach Erteilung eines Schweißerlaubnisscheines durch die Bauleitung zulässig. 6.3Beräumung Baustelle Die Arbeitsplätze sind täglich nach Beendigung der Arbeiten aufzuräumen und anfallende Stoffe (Verpackungsmaterial, Schutt usw.) eigenverantwortlich zu beseitigen. Arbeitsflächen sind täglich besenrein zu verlassen und bei Gefahr abzusperren. Schuttlager in den Geschossen werden nicht geduldet! 6.4Arbeitszeiten Das Bauvorhaben befindet sich in bewohnter Ortslage. Die Bearbeitung ist nur werktags in der Zeit von 7 - 20 Uhr möglich. Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des Auftraggebers zugelassen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zustimmung. Hat der AN die Arbeitszeiten zu verantworten (z.B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten. 7.Bauakte / Revisionsunterlagen Die Bauakte/ Revisionsunterlagen sind vom AN zu erstellen, zu führen und dem AG zu übergeben. Der AN hat die Dokumente (Pläne, Protokolle, Unterlagen, Lieferscheine, Produktdatenblätter, Zulassungen, endrevidierte Bestandspläne und Bestandsunterlagen etc.) baubegleitend zu erstellen bzw. beizubringen und so fortzuschreiben, dass jeweils eine Übereinstimmung zwischen den Dokumenten und den erstellten baulichen Anlagen besteht. Die vollständige und endrevidierte Bauakte ist 1-fach in digitaler Form (USB-Stick) und 1-fach in Papierform (ein Original mit Originalunterschriften und Kopie) nach Abschluss der Bauarbeiten und spätestens 2 Wochen vor VOB-Abnahme dem AG zu übergeben. Die Struktur der Bauakte ist gemäß der Ablagestruktur des AG anzulegen. Die Ablagestruktur, ist anzuwenden und umzusetzen. Sofern nicht für die Erstellung, Beibringung oder Übergabe von Bestandteilen der Bauakte spezielle LV-Positionen ausgeschrieben und vereinbart sind, ist dies in die EP einzukalkulieren. Vorbemerkungen ELT 1. Allgemeine Vorbemerkungen Der BE-Plan ist vom Auftragnehmer zu erstellen und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Ein Vorschlag ist im Plansatz beigefügt. Der Auftragnehmer fertigt vor Beginn der Arbeiten ein Pflasterprotokoll und hält sämtliche Zählerstände schriftlich fest. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind nur Richtmaße. Nach Auftragsvergabe und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten sind vom AN sämtliche ihn betreffenden Maße zu nehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragsvergabe die bauseitigen Gegebenheiten auf Maße, Eignung, Festigkeit, Tragfähigkeit, Unebenheiten etc. zu untersuchen. Sollten sich hierbei Unstimmigkeiten herausstellen, hat der AN dies unverzüglich der Bauleitung des AG zu melden. 2. Planunterlagen Sollten sich Leistungsbeschreibung und Planunterlagen widersprechen, so gilt die Leistungsbeschreibung in jedem Fall vor. Sollten einzelne Leistungen in den Positionen textlich nicht, jedoch in den Planunterlagen textlich und/oder zeichnerisch schon erfaßt sein, so gelten als Kalkulationsgrundlage die in den Planunterlagen erfassten Leistungen, welche in die EP einzurechnen sind. Die Ausführungsunterlagen werden dem AN 1-fach in Papier übergeben. Weitere Kopien sind vom Unternehmer zu fertigen. Folgende Unterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis bei und werden Vertragsbestandteil: 3. Technische Vorbemerkungen Hinweise für die Kalkulation der Einheitspreise: Es gilt immer: Herstellen, Liefern und Montieren! Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Unternehmer, dass er sich vor Ort über die Gegebenheiten einen Überblick verschafft hat. Lieferumfang: Zulagen, Positionen, die nicht in den nachstehenden Leistungsbeschreibungen dargestellt, beschrieben worden sind, aber zur Vollständigkeit der Leistung dienen, sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren. Alle Gerätschaften und Hilfsmaterialien, die notwendig sind, um den Leistungsumfang des Loses als fix und fertige Leistung zu erbringen, sind zu stellen. Sonstige Bemerkungen: Der AN hat die Produkte eines Herstellers zu verwenden. Die Detailausführung hat streng nach Herstellervorgabe zu erfolgen! Es sind die entsprechenden Detailblätter vor Ausführung vorzulegen. Es sind nur zugelassene und geprüfte (abP) Produkte zulässig! 01 Starkstrom KG 440 Der Elektro-Anschluss erfolgt an das Niederspannungsnetz der Stromnetz Berlin GmbH. Der Anschluss an das Telefon-/ Antennennetz erfolgt mittels Kabel vom örtlichen Versorger. 01.01 Verteilungen KG 444 Im Hausanschlussraum wird die Zählerzentralisation mit allen Zählern für die Wohnungen und dem Allgemeinbedarf des jeweiligen Hauses installiert. Die Unterverteilung für den Hausbedarf (Treppenhäuser, Kellergeschoß und Außenbereich) wird ebenfalls im HA -Raum montiert. Vorhaltungen für die E-Mobilität erfolgen nach Planung von dem vorliegenden Projekt. In jeder Wohnung werden eine Elektro-Unterverteilung sowie ein Medienverteiler angeordnet. Für die zu errichtende elektrotechnische Anlage wird die Schutzmaßnahme Nullung mit gesondertem Schutzleiter vorgesehen. Zusätzlich werden Fehlerstromschutzschalter in allen Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreisen eingesetzt . 01.02 Kabel und Leitungen KG 444 Die horizontalen Kabel- und Leitungsverlegungen werden im Bereich der Zählerzentralisation auf Kabeltrasse verlegt. Zu den Steigepunkten erfolgt die Leitungsverlegung auf Profilschienen unter Beachtung der notwendigen Deckenhöhen. Im Kellergeschoß erfolgt eine Aufputzinstallation. In den Nutzungseinheiten erfolgt die Leitungsverlegung als Unterputzinstallation im Mauerschlitz, in Hohlwänden bzw. auf dem Rohfußboden/ den Rohdecken. Das Schließen/ Verputzen von Schlitzen bzw. notwendigen Bohrungen erfolgt bauseits. In Trockenbauwänden erfolgt die Leitungsverlegung in der Wand. Der Verlegeabstand zwischen Daten-, Kommunikations- und Starkstromleitungen muss gewährleistet sein. 01.03 Verlegesysteme KG 444 Im Hausanschlussraum und im gesamten Kellerbereich, außer in den vor benannten Bereichen, erfolgt die Leitungsführung auf einer Kabeltrasse, auf einer Kabelleiter, auf Profilschienen und/oder in bauseits vorhandenen Trockenbauschächten. Der erforderliche Verlegeabstand zwischen Kommunikations- und Datenleitungen muss eingehalten werden. Die Aufputz- Leitungsverlegung im Technikraum erfolgt im Installationsrohr oder Installationskanal. Wenn vorgeschrieben bzw. zum mechanischen Schutz erforderlich, erfolgt die Verlegung auf dem Rohfußboden/ den Rohdecken in Installationsrohren. 01.04 Installationsgeräte KG 444 Als Installationsgeräteprogramm in den Nutzungsbereichen mit Hohlwand- Unterputz- und Aufputz-Installation ist ein Unterputz-Standardprogramm in der Farbe reinweiß RAL 9010 berücksichtigt. Es können Taster-Schaltungen mit Installationsfernschaltern in den Wohnungsverteilungen verwendet werden. Die Anordnungen von mehreren Installationsgeräten neben- oder untereinander erfolgt jeweils unter einem gemeinsamen Abdeckrahmen. Im Hausanschluss-, Technik-, Lager- und Abstellräumen sind Aufputz-Installationsgeräte geplant. Elektrische Sonnenschutzsteuerungen sind nicht vorgesehen. Die erforderliche Anzahl der Installationsgeräte und Anschlussdosen für die Telekommunikation, Datennetz und Antenne ist für die unterschiedlichen Ausstattungsgrade in nachfolgender Tabelle dargestellt. Diesem Planungsstand liegt der Ausstattungstand HEA 1* zu Grunde. Das entspricht der empfohlenen Mindestausstattung nach DIN 18015 Teil 2 01.05 Beleuchtungsanlagen KG 445 Die Dimensionierung der Beleuchtungsanlage erfolgt in Anlehnung an DIN 12464. Unterschiedliche Beleuchtungsanforderungen werden mit unterschiedlich ausgewählten Bestückungen und differenzierten Leistungen realisiert. Die Wartungs-Beleuchtungsstärke auf der Nutzebene der Flure, Abstell- und Lagerräume und Treppen soll 100 lx betragen. Technikräume sind mit 200 lx auszuleuchten. Die Bestückung mit Beleuchtungskörpern erfolgt für allgemeine Bereiche wie Flure, Laubengänge, Treppenhäuser, Technikräume, Lagerräume als Deckenleuchten. Für geringe Betriebs- und Wartungskosten werden LED-Leuchten eingesetzt, die dem Tageslichtspektrum sehr nahekommen, etwa 4000 K. Diese Leuchten haben einen geringen Energiebedarf, große Wartungszyklen und eine lange Lebensdauer der Leuchtmittel. Außenleuchten am Gebäude sind im EG im Bereich der Eingänge zu den Treppenhäusern und der Wohnung vorgesehen. Sicherheitsbeleuchtung ist in fensterlosen Treppengeschossen und fensterlosen notwendigen Fluren vorgesehen. 01.06 Erdung und Potentialausgleich KG446 Für den Fahrstuhl wird ein Tiefenerder vorgesehen. Eine äußere Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse III, bestehend aus Fang- und Ableitanlage, ist nicht vorgesehen. Der Überspannungsschutz entsprechend DIN VDE 0100-443 und -534 ist als Grob- und Mittelschutz auf Verteilungsebene berücksichtigt. Der Überspannungs-Feinschutz von ausgewählten Stromkreisen, z.B. Computer oder sonst. elektronische Geräte, ist vom Mieter selbst zu realisieren. 01.07 Schlitz-,Bohr- und Stemmarbeiten KG449 Schlitz- Bohr- und Stemmarbeiten sind enthalten, Verschließen erfolgt bauseits. 01.08 Brandschutz KG449 Notwendige Durchführungen von Kabeln und Leitungen durch klassifizierte Wände und Decken werden vom Elektriker mittels Brandschott verschlossen. Brandschottungen sind damit beim Gewerk Elektro berücksichtigt. 01.09 Sonstiges KG 449 Anschluss- und Klemmarbeiten, sowie Stundenlohnarbeiten. 01.10 Türsprech- und Türöffneranlagen KG452 An allen Zugängen zu den Treppenhäusern und an dem Zugang zur Wohnung werden Videotürkommunikationsanlagen in die Wohnungen vorgesehen. Bei den Wohnungen, die durch ein Treppenhaus erschlossen werden, sind an jeder Wohnungstür noch Klingeltaster geplant. Innerhalb der Wohnungen sind im Bereich der jeweiligen Zugangstür Videosprechstellen vorgesehen. 01.11 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen KG 456 Elektrisch betätigte RA- oder RWA- Anlagen sind im Haus vorgesehen 01.12 Telefon-, Daten- und BK-Netz KG457 Jede WE erhält eine Telefonzuleitung aus dem HA-Raum im Keller. Innerhalb der WE wird ein Datennetz mit Doppeldatendosen und Cat.7-Kabeln installiert. Hier dient der Medienverteiler als zentraler Sternpunkt. Für das BK Netz werden die Verbindungsleitungen zwischen den Wohnungen und dem HA-Raum verlegt. Die Leitungen vom Wohnungsmedienverteiler zu den Anschlussdosen werden ebenfalls verlegt. Für den zukünftigen Anschluß an ein Glasfasernetz wird ein Leerrohrsytem, bestehend aus einblasfähigem Microleerrohr installiert. (Komponenten in 01.03-Verlegesysteme)
Erläuterungsbericht
0001.01 KG 444 Verteilungen
0001.01
KG 444 Verteilungen
0001.02 KG 444 Kabel und Leitungen
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KG 444 Kabel und Leitungen
0001.03 KG 444 Verlegesysteme
0001.03
KG 444 Verlegesysteme
0001.04 KG 444 Installationsgeräte
0001.04
KG 444 Installationsgeräte
0001.05 KG 445 Beleuchtung
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KG 445 Beleuchtung
0001.06 KG 446 Erdung und Potentialausgleich
0001.06
KG 446 Erdung und Potentialausgleich
0001.07 KG 449 Schlitz- Bohr- und Stemmarbeiten
0001.07
KG 449 Schlitz- Bohr- und Stemmarbeiten
0001.08 KG 449 Brandschutz
0001.08
KG 449 Brandschutz
0001.09 KG 449 Sonstiges
0001.09
KG 449 Sonstiges
0001.10 KG 452 Türkommunikation
0001.10
KG 452 Türkommunikation
0001.11 KG 456 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
0001.11
KG 456 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
0001.12 KG 457 Telefon / Daten, Antenne
0001.12
KG 457 Telefon / Daten, Antenne
0002 Wohnungsinstallation
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Wohnungsinstallation
0002.01 Samariter WE Links
0002.01
Samariter WE Links
0002.02 Samariter WE Rechts
0002.02
Samariter WE Rechts
0002.03 Rigaer WE Links
0002.03
Rigaer WE Links
0002.04 Rigaer WE Rechts
0002.04
Rigaer WE Rechts
0002.05 Seitenflügel WE Links
0002.05
Seitenflügel WE Links
0002.06 Seitenflügel WE Rechts
0002.06
Seitenflügel WE Rechts