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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Mit dem Angebot sind alle Leistungen der
Leistungsbeschreibung, den Besonderen
Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen
Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen sowie den Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleitungen anerkannt.
Die im Leistungsverzeichnis ausgeführten
Leistungspositionen (auch Vollpositionen) berechtigen
nur bei tatsächlicher Ausführung zur Abrechnung. Die
Abrechnung erfolgt über die tatsächlich ausgeführte
Menge und dem gemeinsamen durch den AN und AG
protokolliertem Bauaufmaß.
Alle beschriebenen Positionen und Leistungen, auch
wenn nicht noch einmal extra aufgeführt, sind
einschließlich dem Liefern, dem Abladen, dem Lagern,
dem Bereitstellen, dem Herstellen, dem Einbauen oder
dem Montieren der Baustoffe, Bauteile oder Baugruppen
zu verstehen und die Kosten in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen. Nebenleistungen gem. VOB 2019 Teil C
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Leistungen, die der AN ohne Auftrag ausführt, werden
nicht vergütet.
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als
solche vor Ihrem Beginn seitens des AG ausdrücklich
beauftragt worden sind.
Sämtliche Freigaben des AGs erfolgen grundsätzlich
schriftlich.
Der AG wird zu festgesetzten Terminen regelmäßige
Baubesprechungen stattfinden lassen, um den Stand der
Arbeiten und die für den weiteren Fortgang der
Arbeiten erforderlichen Maßnahmen zu besprechen.
Die nachvollziehbare und vollständige Protokollierung
der Bau- und Planungsbesprechungen obliegt dem AN.
Der AN hat hierzu einen voll unterrichteten und
verantwortlichen Bauleiter zu benennen und zu
entsenden. Der Bauleiter muss mit allen Vollmachten
ausgestattet sein, die notwendig sind, um die
Bauarbeiten reibungslos abzuwickeln und alle
Anordnungen des Auftraggebers oder dessen Beauftragten
entgegenzunehmen und zur Ausführung zu bringen.
Er hat für die Dauer der Bauarbeiten ständig während
der Arbeitszeit erreichbar zu sein. Bei zeitweiser
Verhinderung muss ein bevollmächtigter Stellvertreter,
der ausreichende fachliche Kenntnisse besitzt, zur
Verfügung stehen.
Während der Ausführung sind alle aus den für die
Arbeiten erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen des
AN resultierenden Sicherheitsmaßnahmen selbstständig
umzusetzen. Auf die Einhaltung der aktuellen
Grundsätze, Informationen, Regeln und Vorschriften der
betreffenden Berufsgenossenschaft der AN ist zu
achten. Das Vorhalten und der Einsatz von
Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsausrüstungen sind
Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
Alle Geräte sind für die gesamte Dauer der Arbeiten
vorzuhalten. Das Bedienungspersonal muss nach den
gültigen Vorschriften der PSA geschult sein, der AN
hat auf Nachfrage den Nachweis zu erbringen.
Der AN verpflichtet sich, sein eingesetztes Personal
vor Aufnahme und nach Beendigung der Arbeit den
vorgeschriebenen Vorsorge- und
Tauglichkeitsuntersuchungen zu unterziehen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist entsprechend der
Erfordernisse des Bauleistungsumfangs sowie der
Baustellenordnung auszulegen und hat alle
erforderlichen Maßnahmen für eine termingerechte
Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen zu
beinhalten.
Die Baustellenordnung ist vor Vergabe mit dem AG
verbindlich zu klären (Baustellensicherung / SiGe-
Koordination) - siehe hierzu die Angaben zum Bauzaun,
Sicherheitskonzept, etc..
Aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsplan sind
die für die Baustelleneinrichtung des AN angedachten
Flächen ersichtlich. Medienanschlüsse sind
gekennzeichnet. Der BE-Plan weist die Möglichkeit zur
Einrichtung durch den AN grundsätzlich nach und ist
als Vorschlag zu verstehen.
Sollten zur Optimierung des Bauablaufs weitere
Toilettenanlagen auf dem Baufeld erforderlich sein, so
sind diese einzuplanen und einzukalkulieren.
Der AN erstellt rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten
einen BE-Plan und legt diesen dem AG zur Freigabe vor.
Der BE-Plan ist während der gesamten Maßnahme bei
Bedarf fortzuschreiben und den Gegebenheiten
anzupassen.
Die Lagerung hochwertiger Materialien entlang der
Zaunlinie ist nicht gestattet.
Diese sind weit innerhalb der Einfriedung (in schwer
einsehbaren Bereichen) zu lagern. Sofern nicht
verschließbare Container Verwendung finden, ist eine
separate und sichere Einfriedung (inkl. Sichtschutz)
erforderlich.
Baumaschinen, etc. sind gegen Diebstahl zu sichern.
Es ist organisatorisch durch den AN sicher zu stellen,
dass die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
kontinuierlich überwacht und bei Bedarf angepasst
wird, so dass getroffene Sicherungsmaßnahmen nicht
durch Baufortschritt oder Nachlässigkeit
beeinträchtigt werden. Hierzu sollen kontinuierlich
Begehungen durch Bauleitung, SiGeKo od. ähnlichen
Personen stattfinden. Der AG ist einzubinden.
Die einzelnen Pauschalsummen enthalten jeweils die
kompletten Einrichtungen, Räumlichkeiten wie
Unterkunft-Container, Besprechungscontainer,
Sanitäranlagen, Lagermagazine, Fuhrpark, Kräne,
Hebezeuge, Arbeits- und Schutzgerüste, usw. und die
damit verbundenen Kosten. Ebenso enthalten sind alle
Nebenleistungen des Baubetriebes, die Instandhaltung
und der Unterhalt der Einrichtungen sowie alle
erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf /
um das Baugelände.
Hierzu zählt auch die Entsorgung von anfallendem
Baustellenmüll und die erforderliche Reinigung der
Baustelleneinrichtung.
Für Geräteeinsätze, die einer EP-Position zugeordnet
werden können, sind die Personal- und Gerätekosten in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für alle nachfolgend beschriebenen Leistungen der
Baustelleneinrichtung gelten die hier aufgeführten
Vorbemerkungen explizit und sind vom Bieter zu
kalkulieren und in der Ausführung zu berücksichtigen.
Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der
Baustelleneinrichtung des AN sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ver- und
Entsorgung der AN- und AG- Baustelleneinrichtung sind
ebenfalls in die Einheitspreise einzukalkulieren
(Verbrauchs- / Entsorgungskosten usw. siehe
Baubeschreibung).
Unter Beachtung der AwSV sind alle Vorkehrungen zu
treffen und in die Positionen des LV's
einzukalkulieren, dass weder Abwasser, Diesel- oder
Hydrauliköl noch andere Wasser gefährdende Stoffe in
den Untergrund gelangen können. Die Lagerung Wasser
gefährdender Stoffe ist ausschließlich auf
asphaltierten oder betonierten Flächen bzw. in
geeigneten Auffangwannen gestattet. Bei
Schadstoffeinträgen in den Boden ist unverzüglich der
AG zu benachrichtigen.
Nach Abschluss der Arbeiten in Teil- und
Tagesabschnitten ist eine gründliche Reinigung aller
vom AN benutzten Flächen sowie die Abfuhr allen
Bauschutts und allen Verpackungsmaterials vorzusehen.
Die Kosten dafür sind in die EP einzurechnen.
Alle in Anspruch genommenen Bereiche sind nach Rück- /
Abbau in den Ursprungszustand zurückzuversetzen.
Die Beheizung von Baustellencontainern erfolgt
ausschließlich autark von der vom AG zur Verfügung
gestellten Baustromversorgung. Entsprechende
Heizanlagen (Gas, etc.) sind vom AN mit
einzukalkulieren.
Dem AN werden auf dem Baufeld selbst keine Strom- und
Wasseranschlüsse zur Verfügung gestellt.
Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
Ausführungshinweise Leitungsarbeiten
Ausführungshinweise Leitungsarbeiten
Alle Arbeiten sind rechtzeitig, mind. jedoch eine
Woche vor Ausführung der Arbeiten, anzumelden.
Erforderliche Tätigkeiten zur Ausführung der
Leistungen (z.B. Absperren von Teilnetzen und
Leitungen, Netzentleerung, Befüllung und Belüftung der
Rohrnetze) werden nicht gesondert vergütet und sind in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Aufbau von provisorischen Leitungen sowie der
Eingriff in die Wasserversorgung durch Betätigung von
Absperrarmaturen sind nur auf ausdrückliche Anweisung
des Betreibers auszuführen.
Erdbauarbeiten der Entwässerung, sowie sonstige
Erdbauarbeiten und Bettungen und Rohrleitungszonen
gemäß der aktuell gültigen Norm. werden gem. DIN EN
1610 ausgeführt.
Sonstige Erdbauarbeiten werden gem. DIN 4124
ausgeführt, Bettungen und Rohrleitungszonen werden
analog zur DIN EN 1610 hergestellt.
Die Positionen zur Verlegung von PE-HD-Rohren (Einbau
Rohrleitungen, Formstücke, Anbindung an Schächte)
verstehen sich einschl. der Herstellung der erf.
Schweißverbindungen (durch Heizwendelschweißmuffen
oder durch Heizelementenstumpfschweißen). Die
Schweißverbindungen werden nicht gesondert vergütet
und sind in die Einheitspreise des Rohrmaterials
einzurechnen.
Allgemein zulässig ist nur eine CNC-
programmgesteuerte, Barcode-gesteuerte Schweißung. Das
Erstellen von Schweißprotokollen mit Angaben des
Einbauortes und zugehöriger Skizze wird nicht
gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Vorarbeiten für Schweißverbindungen sowie ggf.
erforderlicher
Witterungsschutz werden nicht gesondert vergütet und
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Rohre sind durch sofortiges Abdecken vor direkter
Sonneneinstrahlung zu schützen.
Angegebene Gefälle und Höhenangaben sind im Vorfeld
durch Nivellement auf evtl. Fehler zu überprüfen.
Ausführungshinweise Leitungsarbeiten
Ausführungshinweise Bewehrungsabnahme
Ausführungshinweise Bewehrungsabnahme
Die Abnahme der Bewehrung erfolgt unter Anwesenheit
des AG. Der Aufwand für die Terminabstimmung ist
einzukalkulieren.
Ausführungshinweise Bewehrungsabnahme
5 Betonbauarbeiten
5
Betonbauarbeiten
5. 1 Ortbeton
5. 1
Ortbeton
5. 2 Stahl-/Bewehrung und Einbauteile
5. 2
Stahl-/Bewehrung und Einbauteile
5. 3 Stahlbetonfertigteile und Montage
5. 3
Stahlbetonfertigteile und Montage