Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen
1. GESETZE, VERORDNUNGEN, NORMEN
Die Ausführung von Wartungsarbeiten und
Instandsetzungsarbeiten hat unter Berücksichtigung von
Vorschriften und anerkannten 'Regeln der Technik' zu
erfolgen. Es gelten generell in der jeweils gültigen
Fassung:
" Z-VOB/B Zusätzliche Vorbedingung für die
Ausführung von Bauleistung
" DIN 1961 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen;
Teil B; Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen
" Richtlinien, Verordnungen und technische Regeln,
aus denen Wartungsverpflichtungen resultieren:
" VDMA 24186 Teil 4 MSR
" DIN 31051
" DIN 6280 / ISO 8528
" DIN EN 50171
" DIN EN 62040
" DGUV 3§5
" DIN /VDE 0105
" Din /VDE 0100
" DIN VDE 0100-600: Prüfung elektrischer Anlagen
" DIN VDE 0105-100: Betrieb elektrischer Anlagen
" DIN VDE 0510-1: Sicherheit von stationären
Batterien
" DIN EN 50272-2: Sicherheitsanforderungen für
Batterien und Batterieanlagen
" DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel
" BetrSichV: Betriebssicherheitsverordnung
" Alle zurzeit gültigen Richtlinien und Bestimmungen
zu NEA/USV-Anlagen
sowie die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes und der
jeweiligen Bauordnungen
" Alle zurzeit gültigen Richtlinien und Bestimmungen
zu NEA Anlagen
sowie die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes und der
jeweiligen Bauordnungen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf
Baustellen
" Der AN hat sämtliche Regelwerke aus dem Bereich
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zu beachten.
Dies gilt insbesondere für die geltenden
Unfall-Verhütungsvorschriften (UVV),
Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und das Abfall-
und
Kreislaufwirtschaftsgesetz (AbfG/KrWG).
" Der AN hat den Nachweis zu erbringen, dass er für
die bei der Wartung beteiligten Mitarbeiter das
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umgesetzt hat. - Der AN
hat den Nachweis zu erbringen, dass er die bei der
Wartung beteiligten Mitarbeiter gemäß § 7 der BGV
A1 'Allgemeine Vorschriften' unterwiesen hat.
" Der AN hat den Nachweis zu erbringen, dass er nur
zugelassene und geprüfte Geräte und Einrichtungen
während der Wartung einsetzt.
Weiterhin sind Vertragsbestandteil die dem
dargestellten Vertragszweck dienenden und
unterstützenden gesetzlichen Vorschriften,
Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie Normen, Richtlinien und verbindliche
Herstellerspezifikationen
(nachfolgend zusammen "Regelwerke") in ihrer zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung. Der
AN hat sie zu identifizieren und anzuwenden.
2. GRUNDLAGEN
Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt
Prüf-/Wartungsarbeiten an Netzersatzstrom Anlagen gemäß
aller zutreffenden Vorschriften in ihrer jeweils
gültigen Fassung, sowie den jeweiligen
Herstellervorgaben.
Der Umfang der Wartung orientiert sich an den oben
aufgeführten Vorschriften und Normen.
Folgende übergeordneten Leistungen sind zu kalkulieren
o Inspektionen > Tätigkeiten beschränken sich auf die
Feststellung des IST-Zustandes
o Wartungen > Tätigkeiten zur Erhaltung des
SOLL-Zustandes
Zu den Wiederherstellungsmaßnahmen zählt die:
o Instandsetzung > Tätigkeit zur Wiederherstellung des
SOLL-Zustandes
Eine Prüfung umfasst:
- die Überprüfung der technischen Dokumentation
(Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit
den aktuellen Normen der Technik)
- Messungen und Prüfung der Anlage auf Funktion,
ordnungsgemäßen technischen Zustand und
vorschriftsmäßigen Zustand nach aktuellen anerkannten
technischen Regeln
- Protokollierung in einem Prüfungsbericht
3.WARTUNGSUMFANG
Prüfung/Wartung von NEA (Wiederholungsprüfung)
1x jährliche NEA/USV Wartung
Die Inhalte / Prüfungen der Wartung sind:
Prüfen aller Bauteile
- Sauberkeit, Belüftung der NEA/USV Anlage inkl.
Reinigung
-Messung der Spannung jeder Einzelzelle sowie der
Gesamtkapazität.
-Prüfung des Ladezustands und der Ladegerätefunktion.
-Überprüfung der Entladefähigkeit (Simulation eines
Lastfalls).
-Messung der Temperatur der Batterien.
-Prüfung der Isolationswiderstände.
-Reinigung der Batteriegehäuse, Anschlüsse und
Umgebung.
-Behandlung von Korrosion an Anschlüssen (z. B. mit
Kontaktfett).
-Simulation eines Stromausfalls zur Prüfung der
Umschaltung auf Notstrombetrieb.
-Testlauf unter Lastbedingungen.
- Alle Schalter -und Steuerfunktionen durchfahren,
Batterieladegeräte prüfen
- Säure-bzw. Laugenstand prüfen und gegebenenfalls
auffüllen (Materialien werden separat als
Zusatzposition abgerechnet)
-Erstellung eines Wartungsprotokolls mit Messwerten und
Prüfbericht.
-Kennzeichnung der Batterien mit Prüfplaketten.
-Übergabe von Empfehlungen für notwendige Reparaturen
oder Austausch
- Dokumentation und Prüfsiegel
- Prüfung nach Herstellervorgaben
" Wiederbefestigung von Bauteilen
" Nach zusätzlichen Einbauten oder Änderungen an der
baulichen Anlage die unveränderte Wirksamkeit prüfen
" Vollständige Dokumentation der Arbeiten im
Wartungsprotokoll inkl. aller durchgeführten oder
vorzunehmenden Änderungsmaßnahmen
4. Sichtprüfung Prüfung
- Überprüfen des NEA / USV Anlage auf
offensichtliche optisch erkennbare Mängel
- Prüfung nach Herstellervorgaben
- Überprüfen auf Korrosionsschäden
- Überprüfen auf festen Sitz der Verschraubungen
- Kontrolle aller Betriebsflüssigkeiten
- Säure- bzw. Laugenstand prüfen
- Prüfung des Kraftstofflagervorrates
- Dokumentation und Prüfsiegel
- Überprüfung der Batterieanlage auf äußerliche
Schäden.
- Kontrolle der Belüftung und Umgebungstemperatur.
- Sichtprüfung der Anschlüsse und Leitungen.
- Prüfung der Batteriezellen auf Undichtigkeiten
oder Korrosion.
Darüber hinaus werden die in der Prüfung festgestellten
Abweichungen zur aktuellen USV Norm als Mängelhinweise
im Prüfprotokoll festgehalten. Damit erhält der
Eigentümer bzw. Betreiber wichtige Hinweise, welche
zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll sind, um den
bestmöglichen Schutz nach heutigem Kenntnisstand zu
erreichen.
Handelt es sich bei den überprüften Gebäuden um solche
mit "Nachrüstpflicht", so gelten alle Abweichungen zur
aktuellen USV Norm als Mängel, die behoben werden
müssen.
Grundsätzlich sollen alle NEA Anlage der LEG im 1
Jahresrhythmus gewartet werden. Sollte dies aufgrund
von Umgebungsbedingungen abweichen, ist der
Auftraggeber darüber zu informieren.
Zur Gewährleistung der kontinuierlichen Abarbeitung des
Wartungsvolumens wird mit Auftragserteilung ein
regelmäßiges Reporting nach Vorgabe des AG vereinbart
und ist jeweils 4 Wochen vor Quartalsende dem AG zu
übermitteln. Das notwendige Intervall wird
gemeinsam festgelegt und kann je nach Erfordernis
verkürzt oder verlängert werden.
Der AN erhält vom AG mit Beauftragung die aktuellen
Wartungsdateien und laufend alle Informationen zu
Veränderungen.
5. WARTUNGSARBEITEN / REPARATURARBEITEN /
STÖRUNGSBESEITIGUNG
Der AN ist verpflichtet die Durchführung der Wartung /
Instandsetzung bei den LEG Objektbetreuern anzumelden
und terminlich abzustimmen, um Zugang zu erhalten. Für
den überwiegenden Teil der Objekte erhält der AN
bundesweit einen Zentralschlüssel, der für
die Haustüranlagen und Technikräume den Zugang
sicherstellt.
Der AN hat alle Wartungs- und Instandhaltungsleistungen
EDV technisch in Excel zu dokumentieren und diese
Aufzeichnung nach Abschluss des Wartungsjahres dem
Auftraggeber in Listenform digital auszuhändigen.
In der Anlage zum LV ist ein Wartungsvertrag beigefügt.
Dieser ist Bestandteil des LVs und der Beauftragung
und muss zusammen mit dem Angebot abgegeben werden.
Darin enthalten sind die Vertragsmodalitäten. Im
Auftragsfalle wird dieser Vertragsbestandteil.
Der AN kann die Wartungstermine innerhalb des
Ausführungszeitraumes bei der
Erstwartung (1. Jahr) für jedes Objekt frei wählen. Bei
der Wartung in den Folgejahren ist die Wartung
möglichst im gleichen Monat wie die Erstwartung
auszuführen. Der Ausführungszeitraum ist von der
Bestellung bis zum 31.10. eines jeden Jahres. Die
Rechnungsstellung der Wartung hat jeweils bis zum
30.11. zu erfolgen.
Der AN hat bei der Rechnungsstellung Wartungsleistung
und Instandsetzungsleistung zu trennen. Für jede
Leistungsart
(Wartung / Instandsetzung) hat der AN eine separate
Rechnung zu
stellen.
In die Einheitspreise für die Wartung sind alle
erforderlichen Verbrauchs- und Hilfsstoffe sowie
Materialien, die wiederkehrend bei jeder Wartung
erforderlich sind, einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle für die
Wartung notwendigen Verschleiß- und
Ersatzteile, die bei jeder Wartung fällig sind, bei der
Wartung zur Verfügung stehen.
Instandsetzungsleistungen (Leistungen, die nicht
regelmäßig bei jeder Wartung anfallen) sind bis zu
einem Kostenrahmen von
brutto 250 EUR je Gebäude (Gebäude = 1 x Hausnummer)
sofort auszuführen und der Auftraggeber ist davon in
Kenntnis zu setzen.
Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt durch eine
gesonderte nachgelagerte Beauftragung und separate
Bestellung.
Bei Instandsetzungsleistungen, die den vorgegebenen
Kostenrahmen von 250 EUR überschreiten, ist
unverzüglich ein Angebot zu erstellen und an den
Auftraggeber zu übermitteln. Diese Leistungen sind erst
nach gesonderter Beauftragung auszuführen.
Störungsmeldung
Im Rahmen einer guten Zusammenarbeit zwischen AN und AG
wird bei den überwiegenden Störungsmeldungen an
Notstromanlagen der Wartungsvertragspartner mit einem
Kleinreparaturauftrag (zusätzlich zur Wartung) zur
Instandsetzung bei Bedarf beauftragt. Der AN
verpflichtet sich nach Auftragserteilung/Meldung zur
Störungsbeseitigung innerhalb von 48h die Anlage vor
Ort zu prüfen und evtl., weitere Schritte zur
Instandsetzung einzuleiten, sofern die Anlage nicht
wieder sofort
bei der Erstprüfung repariert werden konnte.
Eine Störungsbeseitigung im Zuge der Inspektion und
Wartung wird vorausgesetzt.
5. RECHNUNGSLEGUNG
Die Rechnungen sind auf den AG auszustellen. Um eine
einwandfreie Zuordnung zu ermöglichen, sind die im
Hause LEG üblichen Ordnungskriterien anzugeben. Eine
entsprechende Rechnungslegung hat getrennt nach
Aufträgen unter Angabe der Bestell-Nr. zu erfolgen.
Jeder Rechnung ist beizufügen:
- Eine Liste der jeweiligen abgerechneten Anlagen
(Aufträge) mit Angabe der Einzelpreise
- Die sortierten Wartungsprotokolle in einfacher
Ausführung
- Im Protokoll sind insbesondere Fabrikat und Typ
einzutragen.
.
Vorbemerkungen
01 Wartungsvertrag Notstrom Batterieanlagen
01
Wartungsvertrag Notstrom Batterieanlagen
01.01 Prüfung / Wartungsarbeiten
01.01
Prüfung / Wartungsarbeiten
01.02 Instandsetzung
01.02
Instandsetzung