Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeingültige Vorbemerkungen: Fix und fertige, fach- und termingerechte, Ausführung der Demontagearbeiten
zu der FAGSI Containeranlage, nach dem aktuell anerkannten Stand der Technik
und nach den jeweilig relevanten Normen und Vorschriften und der folgenden
Leistungsbeschreibung.
Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind:
Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
Die DIN 18299 " Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (ATV)"
Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten. Alle
Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung.
Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen:
Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden
Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze
Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten
für Folgegewerke zu ermöglichen
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach
gesonderter Kundenvorgabe)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den
gesamten Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom Bieter zu tragen!
Durch den AG wird ein Arbeitsgerüst zur Verfügung gestellt.
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Leistungsbeschreibung
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln.
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachgebietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken anzumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Eintragungen in das Leistungsverzeichnis, über die dort geforderten Angaben hinaus, sind unzulässig.
1.2 Stoffe , Bauteile
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biologische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart.
Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten.
1.3 Baustelleneinrichtung
Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen.
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen.
1.4 Preisinhalte und Preisbindung
Für die Preisbildung gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften.
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehlern).
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
2 BESONDERER TEIL
Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie
des RAL-Güteschutzes.
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen:
01 Containerdemontage BV "EURO-Leasing"
01
Containerdemontage BV "EURO-Leasing"
Hinweis: Fundamente Es sind bewehrte FAGSI Punktefundamente aufzunehmen.
Als Eventualposition wird der Rückbau des Höhenausgleichs aus Magerbeton,
unterhalb der FAGSI Punktfundamente, abgefragt. Siehe hier den Fundamentplan
und die Bilder im Anhang.
Hinweis: Fundamente
Hinweis: Sockelverkleidung Die Sockelverkleidung, umlaufend um das Gebäude, muss demontiert und entsorgt
werden. Mulden zur Entsorgung stellt FAGSI. Siehe hierzu das Detail unter
Dokumente.
Hinweis: Sockelverkleidung
Hinweis: Brandwände Das Containergebäude enthält 3 Stück Brandwände:
Achse 9, 10 und 17. Diese Brandwände müssen vor dem Abtransport
demontiert werden. Siehe hierzu das Detail unter Dokumente.
Hinweis: Brandwände
Hinweis: Raffstore Siehe Detail: "VERTIKALSCHNITT ATTIKA_Raffstore"
Die Attika / Blende der Raffstore im EG ist im Bodenrahmen
des OG verschraubt. Deshalb müssen, vor der Verkranung,
unbedingt die Raffstore im EG demontiert werden.
Hinweis: Raffstore
Hinweis: Elektroinstallation Die Elektroinstallation zwischen den Containern wurde mittels Plug- and Play
Stecksystemen hergestellt. Diese Kabel dürfen nicht durchgeschnitten werden
und müssen vor der Containerdemontage ordnungsgemäß gelöst werden.
Hinweis: Elektroinstallation
Hinweis: Systemwände Siehe Grundriss: "Systemwand vor Ort"
Diese 15 Wände sind vor Ort als "Gipskarton - Systemtrennwände" auf dem
Containerstoß hergestellt worden und beinhalten teilweise auch Türen.
Hinweis: Systemwände
Hinweis: Klimatechnik Die installierte Klimatechnik und die Notstromanlage werden von einem
dritten Fachbetrieb zurückgebaut und entsorgt. Dies ist nicht Bestandteil
der Leistung des Bieters.
Hinweis: Klimatechnik
01.01 Containerdemontage & Rückbau
01.01
Containerdemontage & Rückbau
01.02 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
01.02
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
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