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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Leistungsverzeichnis
Projekt
Umnutzung Rudolf-Diesel-Realschule zu temporärer Grundschule
Leistung (LV)
02 Baumeisterarbeiten
Bauvorhaben
Umbau Realschule zu temporärer Grundschule
Schulstraße 3
80634 München
Auftraggeber
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Bayerstraße 28
80335 München
Deckblatt
Allgemeine Baubeschreibung Baumaßnahme
Umbau Rudolf-Diesel-Realschule zu temporärer Grundschule
Schulstraße 3 in 80634 Münche
Allgemeine Baubeschreibung
Bestandsgebäude Rudolf-Diesel-Realschule
Das Schulgebäude mit ca. 8.650qm Bruttogeschossfläche (BGF) wurde um 1880 in überwiegend massiver Bauweise errichtet und zwischen 1893 bis 1895 erweitert. Nach einem Großbrand 1946, wobei das zweite Obergeschoss und der Dachstuhl zerstört wurden, wurde das Gebäude ab dem zweiten Obergeschoss in den 1950er Jahren wieder aufge
Das Schulgebäude ist dreigeschossig und zum Teil unterkellert. Das Dachgeschoss ist nur in Teilen ausgebaut und genutzt. Im Untergeschoss befinden sich Technik- und Hausmeisterflächen, Umkleiden mit Duschen sowie Werkräume und die Schullehrküche. Im Erdgeschoss bis ins 2. Obergeschoss liegen die Unterrichtsräume, die Schulverwaltung und Sanitärräume, um ein dreigeschossiges Atrium angeordnet. Der zweigeschossige Anbau an der Südseite beherbergt zwei Multifunktionsräume, die hauptsächlich als Turnhalle bzw. Gymnastikräume genut
Der rechteckige Gebäudekörper mit Abmessungen Länge x Breite von ca. 66,80 x 30,50m liegt zurückgesetzt zwischen den öffentlichen Straßen – Schulstraße im Osten und Donnersberger Straße im Westen. Die Traufhöhe beträgt ca. 13m über Geländeniveau, die First
Freiflächen befinden sich hauptsächlich um das zentrale auf dem Grundstück stehende Schulgebäude. Im östlichen Teil hin zur Schulstraße befindet sich ein größerer geteerter Pausenbereich mit Bänken, Basketballkörben und einem Klettergerüst. Des Weiteren sind hier die Fahrradstellplätze angeordnet. An der nördlichen Grundstückgrenze liegen PK
Das Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz, sondern nur die das Grundstück begrenzende Mauer mit aufgesetzter Einfassung aus Metallstäbe
Maßnahmenumfang
Gegenstand der Baumaßnahme ist der Umbau des Schulgebäudes für die temporäre Nutzung als 5-zügige Grundschule mit Hort und Mittagsbetreu
Grundschule für 500 Kinder mit Klassenzimmern, Sonderräumen und Schulverwaltung
Hort für 100 Kindern mit Gruppenräumen und Hortverwaltun
Mittagsbetreuung für 200 Kinder mit Gruppenräume
Mensa für 300 Essensteilnehmer im 3-Schichtbetrieb mit Speiseraum und Verteilerküch
Die Umbaumaßnahmen betreffen einzelne Raumbereiche mit Schwerpunkt im Unter- und Erdgeschoss.
Während der Umbaumaßnahmen ist das Schulgebäude nicht in betrie
Maßnahmen baulich
Umbaumaßnahmen für neue Raumangebote – Verwaltung Schule und Hort/ Speiseraum/ Küche/ Lagerräume/ Küchenpersonal/ barrierefreies W
Brandschutzmaßnahmen – punktueller Austausch von Innentüren/ Ertüchtigung Deckenkonstruktionen/ Stahlunterzüge und -stützen/ Treppenpodeste
Rückbau nicht tragender Bauteile – Innenwände/ Böden und Unterböden/ Decken- und Wandbekleidungen/ Ausstattungen/ Beleuc
Punktuelle Eingriffe in tragende Bauteile – herstellen Tür- und Wandöffnun
Trockenbauarbeiten – nichtragende Innenwände/ Deckenbekleidung mit Akust
Malerarbeiten – sämtliche Wandoberflächen in allen Geschossen/ Beschichtung neue Wand- und Deckenflä
Bodenbelagsarbeiten – Linoleu
Fliesenarbeiten – Wand- und Bodenfliese
Estricharbeiten – Aufbau Unterböden mit Trittschalldämmung und Gussasphaltestr
Verputzarbeiten - Wandoberflächen
Verglasungsarbeiten – Austausch opake Verglasungen
Metallbauarbeiten – Geländer innen/ au�
Maßnahmen Elektrotechnik
Anpassen und ergänzen technische Anlagen – Sicherheitsbeleuchtung/ Fluchtwegbeschilderung/ NSHV und Unterverteilungen/ innerer Blitzschutz/ Datenanbindung whiteboards/ Brandmeldeanlage
Austausch Deckenbeleuchtung mit LED im Bereich neu strukturierter Raumbereiche.
Maßnahmen Haustechnik
Neue Heizkörper in neu strukturierten Raumbereichen/ Neueinrichtung barrierefreies WC im EG/ Sanitäranlagen für Küchenpersonal im UG/ anpassen Sanitärkörper in Höhenlage und ergänzen Waschbecken in Sanitärräumen des Bestandes/ Anschlüsse für küchentechnische A
Zu- und Abluftanlage für Küche im EG und neue Sanitärräume – barrierefreies WC / Küchenper
Maßnahmen Küchentechni
Einrichtung Verteilerküche cook&hold für 300 Essensteilnehmer im 3-Schicht-Betrieb
Kücheneinrichtung für Essensvorbereitung und Spülküch
Maßnahmen Außenanlagen
Neue PKW-Stellplätze mit Zufahrt von der Schulstraße / neue Einfriedungen mit Stahlgitterzaun – PKW-Stellplätze mit kontrolliertem Zugang über Sprechanlage und Abgrenzungen der Andienung Küche / Neustrukturierung der Fahrrad- und Rollerstellplätze / Aufwertung der Spielfläche im Osten mit u.a. neuen Spielgeräten / barrierefreie Rampe zum Hochparterre am Haupteingang / neue Rampe im Bereich Andienung Küche / geringfügige Anpassungen und Ergänzungen am Baumbestand und Be
Allgemeine Baubeschreibung
Beschreibung Gewerk - Baumeisterarbeiten Beschreibung Gewerk - Baumeisterarbeiten
- Baustelleneinrichtung
Sanitärcontainer/ Baustrom/ Bauwasser/ Baubeleuchtung
- Rückbauarbeiten von nichttragenden Bauteilen
Innenwände und -türen/ Wandoberflächen/ Deckenbekleidungen/ Bodenbeläge mit Unterbo
- Abbrucharbeiten
Tragende Innenwände aus MW nach erfolgten Baubehelfen
- Putzarbeiten
an Innenwände/ Brandschutzbekleidung von Stahlbauteilen an Decken
- Innenwandabdichtung
an erdberührten Außenwänden im Untergescho
- Abfangkonstruktion für neu zu erstellende Wand- und Türöffnung
- Maurerarbeiten
Wand- und Deckendurchbrüche herstellen/ schließen/ Wandöffnungen schlie�
- Estricharbeiten
Gussasphaltestrich mit Trittschalldämmung/ Schnellzementestrich i.B. Türschwelle
- Maßnahmen für Sanitärarbeit
- Maßnahmen für Elektroarbeite
Beschreibung Gewerk - Baumeisterarbeiten
Planunterlagen Planunterlagen und Anlagen:
Pläne:
BE_01 Baustelleneinrichtungsplan im M 1:500
Entwurfsplanung im M 1:100
E_03 Grundriss Untergeschoss
E_04 Grundriss Erdgeschoss
E_05 Grundriss 1. Obergeschoss
E_06 Grundriss 2. Obergeschoss
E_08 Schnitte
Rückbaupläne im M 1:10
RB_01 Grundriss Untergeschoss
RB_02 Grundriss Erdgeschoss
RB_03 Grundriss 1. Obergeschoss
Werkpläne im M 1:50
W_01 Grundriss Untergeschoss
W_02 Grundriss Erdgeschoss
W_03 Querschnitt A-A
W_04 Querschnitt B-B
Anlagen
Angaben Tragwerksplanung zu Wand- und Türöffnungen - Pos. E01/ E02/ E0
Planunterlagen
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Baurechtliches Genehmigungsverfahren
Für die geplante Maßnahme wird ein baurechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführ
Nutzungsänderung von einer Realschule zu einer 5-zügigen Grundschule mit Hort und Mittagsbetreuung
Einstufung BayBO Art. 51, Abs. 2 – Gebäudeklasse 5, Sonderb
Aktenzeichen: 6024-1.1-2026-12892-22
2. Lage der Baustelle
Das Grundstück befindet sich auf dem Flurstück Nr. 31/5, Gemarkung: Neuhause
Adresse: Schulstraße 3 in 80634 München. OK FFB 0.00 = 519,33m ü NH
Transportwege und Gebäudezugänge
Der Zugang zum Schulgebäude erfolgt über Hauptzugang im Norden und Nebeneingängen im Osten und Süden über vorgelagerte Podeste und Außentreppen mit Höhenunterschied von ca.
Untergeschoss: OK Fußboden: -3,32m
Zugang über Treppenhaus 2. Lichte Treppenbreite: ca. 1,6m.
Erdgeschoss: OK Fußboden: 0.00m
Zugänge über Hochparterre über Außentreppen. Lichte Treppenbreite: 2,0-5
Obergeschoss 1: OK Fußboden: +4,40m
Obergeschoss 2: OK Fußboden: +8,70m
Zugang über Treppenhaus 1 und 2. Treppenbreite: ca. 1,6m.
Maximaler Transportweg horizontal je Geschoss bis BE-Fläche: bis 100m
Dachgeschoss: OK Fußboden: +13,0m (hier: keine Baumaßnahmen
3. Angaben zur Baustelleneinrichtung- und Zufahrt
Siehe Baustelleneinrichtungsplan BE 01
Für die Baustellenzufahrt stehen insgesamt 3 Zufahrtstore in der Umzäunung des Schulgeländes zur Verfügung. Hauptzufahrt erfolgt von der Donnersberger Stra
Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Schulgelände im Norden und Süden. Sanitärcontainer und PKW-Stellplätze für Baustellenfahrzeuge auf befestigter Fläche im Norden. Baustellensicherung: Das Schulgelände ist vollständig umlaufend eingezäunt. Zugang zu Toren erfolgt hinterlegten Schlüssel in Schlü
4. Anschlüsse für Wasser und Energi
Baustromanschluss erfolgt über den vorhandenen Anschluss im Gebäude. Der Anschlusspunkt für Baustromverteiler wird bauseits hergestellt
Baustromverteilung erfolgt durch Gewerk Baumeister und wird zur Nutzung für alle Folgegewerke zur Verfügung gestellt
Bauwasseranschluss erfolgt über vorhandenen Anschluss im Gebäude und wird durch das Gewerk Baumeister zur Nutzung für alle Folgegewerke zur Verfügung gestel
Die Kosten für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser trägt der Auftraggeber.
5. Mannschaftsunterkünfte
Der AN muss sich um ggf. benötigte Mannschaftsunterkünfte kümmern. Mannschaftsunterkünfte können nicht auf dem Baustellengelände realisiert we
6. Baubesprechungen
Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG durchführt teilzunehmen oder einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden in der Regel wöchentlich stat
7. Örtliche Bauleitung des Auftragnehmers
Die Arbeiten sind von fachlich qualifiziertem Personal auszuführen. Weisungsbefugtes Aufsichtspersonal
des AN ist der Objektüberwachung vor Beginn der Ausführung zu benennen. Der verantwortliche Bauleite
des Auftragnehmers muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, jederzeit als Ansprechpartne
vor Ort zur Verfügung stehen und die Arbeiten laufend überwachen. Er muss außerdem in der Lage sei
technische Zusammenhänge zu verstehen und einwandfrei weiter zu vermitteln.
Der AN hat ein Bautagebuch über die Erbringung seiner vertraglichen Leistungen zu führen. I
Bautagebuch müssen alle Angaben enthalten sein, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung
des AN von Bedeutung sind. Das Bautagebuch ist arbeitstäglich zu führen (1 Bericht/Tag). Der aktuell
Bautagesberichtstand ist der Objektüberwachung wöchentlich auszuhändige
Alle Aufwendungen für das Baustellenmanagement sind Leistungsbestandteil des AN und in die
Einheitspreise einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht.
8. Verkehrs- und Fluchtwege
Alle bestehenden Fluchtwege sind während der Baumaßnahme aufrecht zu erhalten. Der Fluchtweg mus
frei von Lagermaterial o. ä. gehalten werden und ständig in seiner vollen lichten Breite zur Verfügu
stehen. Es dürfen weiterhin kein Material, Abfälle oder Sonstiges außerhalb der Bau- und Schutzzäune gelagert werd
9. Hebezeug
Hebezeug steht vor Ort nicht zur Verfügung. Kosten für den Transport der Teile an die Verwendungsstell
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
10. Baulärm
Für den Schutz gegen Baulärm gelten die Anforderungen des BIMSCHG, die allgemeine
Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - und die zusätzlichen landesrechtlich
und städtischen Vorschriften.
Der Baubetrieb muss so betrieben werden, dass keine Geräusche entstehen, die vermeidbar sind. Es
sind Vorkehrungen zu treffen, die Geräuschentwicklung auf ein Mindestmaß zu reduzieren
Alle eingesetzten Maschinen und Geräte haben dem Stand der Technik zu entsprechen und müsse
als lärmarm eingestuft sein. Die Vorgaben der Geräte- und Maschinenlärmverordnung hinsichtlich d
Beschaffenheit sind zu beachten.
Die Geräuschentwicklung der Baustelle einschließlich des dazugehörigen Baustellenverkeh
dürfen die gesetzlich zulässigen Immissionswerte nicht überschreite
Nachts und an Sonn- und Feiertagen sind Bauarbeiten ohne Zustimmung der entsprechenden Stellen
unzulässig.
11. Schuttbeseitigung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet anfallenden Schutt laufend zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung
nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung den Schutt auf Kosten
des Auftragnehmers durch Dritte beseitigen zu lassen.
Bauschutt und Bauabfälle sind fachgerecht zu entsorgen. Es sind feste Materialien in Container unter
Materialtrennung zu sammeln, Dämmungen in dichte Foliensäcke zu verpacken. Es ist auch darauf z
achten, dass keine Bauabfälle auf dem Gelände liegen bleiben, diese sind wöchentlich einzusammeln u
zu entsorgen. Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeide
(Bemühungsklausel).
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Abfälle möglichst getrennt zu erfassen und zu halten
sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Für die Einstufung und Entsorgun
(Verwertung/Beseitigung) der Abfälle ist der Leitfaden Bauabfälle in der jeweils gültigen Fassu
heranzuziehen. Er bleibt für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle so lange verantwortlich, bis de
schadlose Wiederverwendung oder geordnete Beseitigung durchgeführt ist.
12. Werbung
Das Anbringen eigener Firmenschilder auf der Baustelle ist ohne vorherige Abstimmung mit dem AG nicht
zulässig.
13. Dokumentation
Der AN hat nach Abschluss der Arbeiten eine Dokumentation mit folgendem Inhalt zu übergeben:
Inhaltsverzeichnis
Adressverzeichnis (Ersteller/ Störungsstelle, etc.) mit Telefonnummern der Ansprechpartner
Aufstellung verwendeter Materialien, Fabrikate mit Angaben zu Typen, Herstellernummer,
Materialstärken, Farbnummern, Bauproduktdatenblätter (wie Schichtaufbauten, Untergrün
etc.)
Prüfplan Inspektions- und Wartungsarbeiten
Nachweise Umweltverträglichkeit (Zertifikate)
Angaben Lieferung Reservematerialien
Reinigungs- und Pflegeanleitung
Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Benutzerhandbücher, Hinweis auf wiederkehrende Prüfunge
Einweisungsprotokolle Nutzer
Inbetriebnahmeprotokolle
Abnahmebescheinigungen, Protokolle nach VOB/B
Prüfzeugnisse, Prüfbescheinigungen, Konformitätsbescheinigungen, Bauaufsichtlic
Prüfung/Zulassungen
Prüfbücher mit Abnahmevermerk und Unterschrif
alle Zulassungen für Brandschutzbauteile und Beschichtungen
Fachbauleitererklärung
Fachunternehmererklärung
Bautagesberichte+ Fotodokumentation
Installationspläne / Bestandspläne / Schemata / Gesamtfunktionsschema / Berechnunge
Übersicht über programmierte und eingestellten Wert
Lieferscheine, Materialeingangslisten
Technische Daten, Datenblätter, Prospekte
Herstellerzertifikate
Die Dokumentation umfasst die Projektierung und Parametrierung der Gesamtanlage sowie die
Koordinierung und Abstimmung der Schnittstellen mit den Fremdgewerken, sowie Erstellung und
Aktualisierung nachstehend geforderter Unterlagen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Anlage
erforderlichen Bedienungs- und Wartungsunterlagen, sowie Pläne nach dem Ist-Zustand zu übergeben
Die kompletten Revisionsunterlagen sind mindestens in 1-facher Ausfertigung der Objektüberwachung
spätestens 14 Tage vor der VOB-Abnahme zur Durchsicht vorzulegen.
Zur förmlichen Inbetriebnahme der Anlagen sind die fortgeschriebenen Unterlagen nach dem aktuellen
Stand als Bestandsunterlagen an den Auftraggeber zu übergeben.
Die Dokumentation ist so zu gestalten, dass Aufbau und Funktion des Systems eindeutig und leicht
erkennbar ist und eine optimale Instandhaltung und Instandsetzung gewährleistet ist.
Die Pläne sind mit "Bestand, Firma, Datum" zu kennzeichnen.
Außerdem werden die Bestandsunterlagen noch mit folgender Erklärung versehen
"Die technische Dokumentation stimmt mit dem Vertrag und der Ausführung auf der Baustelle überein."
Die Erklärung ist zu unterschreiben (Firmenstempel / Datum / Unterschrift)
Diese Übergabe der Unterlagen erfolgt digital auf geeignetem Datenträgerunmittelbar nach Erstellung bzw. mind. 14 Tage vor Abnahme.
14. Wartung
Die Wartung wird separat beauftragt. Der angebotenen Preis für Wartung während de
Gewährleistung wird in Wertung mit einbezogen. Der Bieter hat dem Angebot ein Vertragsmuster
beizulegen. Im Einheitspreis dieser Position sind die Wartungskosten für ein Jahr einzutragen, daraus der Gesamtpreis (GB) für 4 Jahre
15. Allgemeine Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie
Es wird eindringlich auf die Einhaltung aller nachfolgenden städtischen und gesetzlichen Vorgaben zur Materialökologie hingewiesen. Sollten Verstöße festgestellt werden, sind alle vertragswidrig verbauten Stoffe und Materialien oder verwendete Reinigungsmittel auf Kosten des AN zu entfernen und mit zugelassenen Produkten zu ersetzen. Kontrollen erfolgen durch den AG und dessen Erfüllungsgehilfen, die Bauleitungen vor Ort und den Si
Zum Ende der Baumaßnahme werden Raumluftmessungen durchgeführt. Dabei festgestellte Verstöße durch den AN (versteckter Mangel) werden nachverfolgt (Rückbau) und sämtliche Kosten inkl. Nachmessungen dem Verursacher zum Abzug gebr
Auch das Betreten von zur Messung abgesperrten Bereichen und Räumen ist untersagt, deshalb erforderliche Nachmessungen oder zusätzliche Anfahrten werden dem Verursacher angelastet
§ Allgemeine Anforderungen (gelten grundsätzlich für alle materialökologischen Anforderungen, weitere Anforderungen ggf. in den jeweiligen Positio
Nachweise: Die geforderte Qualität der Baustoffe und Bauprodukte ist rechtzeitig vor Ausführung bzw. Bestellung durch geeignete Nachweise (z.B. Sicherheitsdatenblätter, Prüfzeugnisse, Herstellererklärungen, Zertifikate usw.) zu belegen. Die Verantwortung der Produkteinhaltung liegt allein beim
Aktualität der Nachweise: Nachweise wie Sicherheitsdatenblätter, Umweltzeichen-Zertifikate, Datenblätter oder Emissionsprüfberichte müssen aktuell sein. Bei Umweltzeichen gilt die jeweils aktuellste Version. Ist die Gültigkeitsfrist z.B. einer zugrundeliegenden "Blauer Engel"-Version abgelaufen, werden die Zertifikate vom Baureferat nicht akzeptiert. Im Fall der Überschneidung von zwei Versionen (Übergangsfrist) ist möglichst die aktuellste Version vor
Produktänderungen: Produktänderungen während der Ausführung sind unverzüglich mit dem AG abzustimmen, es sind alle vorgenannten Nachweise neu vorzulegen und neu vom AG freizu
Originalgebinde auf der Baustelle: Alle Produkte auf der Baustelle sind im Originalgebinde zu verwenden, eine Anlieferung bereits vorgemischter Produkte in Fremd- oder Neutralgebinden ist untersagt.
§ Feinstaub/ gesundheitsgefährlicher Sta
Die Handlungsanleitungen zur Staubminderung beim Bauen der BG BAU / GISBAU sind zu beachten.
Die Staubentwicklung ist, soweit technisch möglich, zu vermeiden.
Bei Maschineneinsatz sind staubarme, abgestimmte Bearbeitungssysteme (Maschine und Mobilentstauber) zu verwenden, die den allgemeinen Staubgrenzwert von 1,25 mg/m³ für die alveolengängige (A-) Fraktion sowie 10 mg/m³ für die einatembare (E-) Fraktion einhalten. Die BG BAU führt Positivlisten staubarmer Bearbeitungssysteme und staubarmer Pro
Werden gesundheitsgefährliche mineralische Stäube oder andere Gefahrstoffe freigesetzt, sind die notwendigen Maßnahmen entsprechend der jeweiligen Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS 505, 519, 521, 559, 900 u.a.) und der Gefahrstoffverordnung zu ergreife
Beim Bearbeiten von Bestandsbauteilen mit bleiweißhaltigen Anstrichen sind die Handlungsanleitungen der BG BAU zu beachten.
§ Ausschluss von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschafte
Alle verwendeten Bauprodukte (Stoffe, Gemische und Erzeugnisse) dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten
• Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (SVHC). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandi
Alle verwendeten Stoffe und Gemische (flüssig, pastös, pulvrig, z.B. Lacke, Klebstoffe, Dichtstoffe) dürfen außerdem keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthal
• Stoffe, die in ihrem Sicherheitsdatenblatt mit Eigenschaften gekennzeichnet sind, die zur Aufnahme in die Kandidatenliste führen können (REACH Ar
Dies umfasst folgende Stoffe:
- erwiesenermaßen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe („KMR-Stoffe“ der Kat. 1A und 1B) und Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 (oder der Richtlinie 67/548/EWG) mit den im Folgenden genannten H-Sätzen bzw. R-Sätzen eingestu
- karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Carc. 1A / Carc. 1B
H350: Kann Krebs erzeugen.
H350i: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
- keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A / Muta. 1
H340: Kann genetische Defekte verursachen.
- reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A, Repr. 1B H360F, R60: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtig
H360D, R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FD, R60/61: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen
H360Fd, R60/63: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädige
H360Df, R61/62: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtige
- Stoffe mit PBT- (persistent, bioakkumulierend und toxisch) oder vPvB- (sehr persistent und sehr bioakkumulierend) Eigenschaften
Für bestimmte Stoffe (z.B. Formaldehyd) gelten besondere Regeln. Diese sind über die Anforderungen des Blauen Engels bzw. über die in den nachfolgenden Absätzen explizit aufgeführten Anforderungen gereg
§ Ausschluss / Beschränkung von Biozid
Der Einsatz von Bioziden gemäß Biozidverordnung ist nicht zulässig. Das gilt z.B. auch für Fassadenfarben- und -putze, Fensterlacke oder die Vorbehandlung/ Lasur von Holz-Fassaden.
Hiervon ausgenommen
· Biozide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen eingesetzt werden. Hier gelten ggf. Einschränkungen und Vorgaben der Umweltzeichen (z.B. "Blauer Engel"), die in den jeweiligen produktgruppenspezifischen Anforderungen genannt
· Bläueschutzmittel bei Holzfen
· Dichtstoffe in Feuchtr�
Sofern Biozide im Ausnahmefall enthalten sind, sind diese zu deklarieren und zu dokumentieren.
§ Ausschluss von Polyvinylchlorid (PVC) und chlorchemischen Produkte
Der Einsatz von chlorchemischen Produkten ist ausgeschlossen (z.B. bei Wand- oder Fußbodenbelägen, Fenstern, Türen, Rollläden, Sanitärleitungen, Elektroinstallationen, Abdeck-/ Trennfolien, Dichtungsbahnen, Fassadenelementen, Dachrinnen). Ausnahmen sind zulässig für Anwendungsbereiche ohne vertretbare Alterna
§ Recyclingprodukte zum Bauteilschut
Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Ausstattung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden.
§ Oberflächenbeschichtung
Bei allen Beschichtungen (Grundierungen, Imprägnierungen, sonstige Anstriche, Spachtelungen, Öle, Wachse, Korrosions-, Brandschutzanstriche, etc.) sind umwelt- und gesundheitsverträgliche, insbesondere wasserbasierte und bevorzugt 1-komponentige Produkte und Verfahren einzus
Beschichtungen bzw. Oberflächenbehandlungen von Stahlbau-, Metallbau- und Schlosserarbeiten sind grundsätzlich komplett oder weitestgehend (z.B. Korrosionsschutz + Decklack) werkseitig bzw. im Produktionsbetrieb der Firma vorzunehmen und dürfen bis zum Zeitpunkt des Einbaus auf der Baustelle keine VOC-Richtwertüberschreitungen mehr verursachen. Auf der Baustelle ist die Verarbeitung nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit dem AG erl
Allgemeine Vorbemerkungen
Materialökologie Materialökologie
Bodenbeläge
Textile Bodenbeläge
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Textile Bodenbeläge müssen den Anforderungen des Umweltzeichens DE-UZ 128 (Blauer Engel) oder denen des GuT-Gütesiegels oder gleichwertig entsprechen und dürfen zusätzlich keine PVC-Rückenschichten entha
Es dürfen nur Kleb- und Dichtstoffe entsprechend den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder DE-UZ 123 (Blauer Engel) oder gleichwertig verwendet wer
Zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. -haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dichtstoffe ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit (aller Oxime) dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.
Es dürfen nur Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) mit den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus“ oder "Blauer Engel" DE-UZ 113 oder gleichwertig verwendet w
Für Verlegeunterlagen ist entsprechend BayTB / Anhang 8 die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas und für Produkte aus Gummi/Kautschuk zusätzlich folgende Stoffbegrenzungen nachzweise
PAK <= 50,0 mg/kg, BaP ≤ 5,0 mg/kg und krebserzeugende Nitrosamine ≤ 0,011 mg/kg oder ≤ 0,0002
Linoleumbeläge
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Linoleumbodenbeläge müssen den Anforderungen des Umweltzeichens DE-UZ 120 (Blauer Engel) oder denen des "natureplus"-Umweltzeichens oder gleichwertig entsprechen. Es dürfen nur Linoleum-Bodenbeläge mit werkseitig aufgebrachten Acrylat-Beschichtungen verwendet werden. Werkseitig aufgebrachte PU-Versiegelungen und metallvernetzende Dispersionen sind nicht erlau
Für Sportböden gilt zusätzlich: Holzwerkstoffe im Unterbau müssen formaldehydfrei verleimt se
Es dürfen nur Kleb- und Dichtstoffe entsprechend den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder DE-UZ 123 (Blauer Engel) oder gleichwertig verwendet wer
Zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. -haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dichtstoffe ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit (aller Oxime) dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.
Es dürfen nur Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) mit den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus“ oder "Blauer Engel" DE-UZ 113 oder gleichwertig verwendet w
Für Verlegeunterlagen ist entsprechend BayTB / Anhang 8 die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas und für Produkte aus Gummi/Kautschuk zusätzlich folgende Stoffbegrenzungen nachzweise
PAK <= 50,0 mg/kg, BaP ≤ 5,0 mg/kg und krebserzeugende Nitrosamine ≤ 0,011 mg/kg oder ≤ 0,0002
Elastomere Bodenbeläge
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Elastomere Bodenbeläge (Kautschuk) oder Polyolefin-Bodenbeläge (Enomerbeläge) müssen den Anforderungen des Umweltzeichens DE-UZ 120 (Blauer Engel) oder gleichwertig entsprech
Für Sportböden gilt zusätzlich: Holzwerkstoffe im Unterbau müssen formaldehydfrei verleimt se
Es dürfen nur Kleb- und Dichtstoffe entsprechend den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder DE-UZ 123 (Blauer Engel) oder gleichwertig verwendet wer
Zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. -haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dichtstoffe ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit (aller Oxime) dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.
Es dürfen nur Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) mit den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus“ oder "Blauer Engel" DE-UZ 113 oder gleichwertig verwendet w
Für Verlegeunterlagen ist entsprechend BayTB / Anhang 8 die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas und für Produkte aus Gummi/Kautschuk zusätzlich folgende Stoffbegrenzungen nachzweise
PAK <= 50,0 mg/kg, BaP ≤ 5,0 mg/kg und krebserzeugende Nitrosamine ≤ 0,011 mg/kg oder ≤ 0,0002
Vollholzböden im Klebeverbund
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Es dürfen ausschließlich zertifizierte Hölzer aus nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet werden. Der Einsatz von Tropenholz oder Hölzern aus Urwäldern (auch: Europa, Sibirien) ist ausgeschlos
Einer der folgenden Nachweise ist zu erbringen:
Holz-von-Hier-Umweltlabel
PEFC-Regional-Label
PEFC-Label (zusätzlicher Nachweis des Ausschlusses von
Tropenholz oder Hölzern aus Urwäldern
FSC (zusätzlicher Nachweis des Ausschlusses von Tropenholz oder
Hölzern aus Urwäldern
Terpenhaltige Holzarten sind zur Minimierung von bicyclischen Terpenen zu vermeiden. In Aufenthaltsräumen sind harzarme Holzarten zu verwenden. Stark harzhaltige Nadelhölzer -insbesondere Kiefernholz- (z.B. verarbeitet als Fensterprofile, „Seekiefer“-, Kiefer-OSB- u.ä. Platten) dürfen nicht verwendet w
Für Sportböden gilt zusätzlich: Holzwerkstoffe im Unterbau müssen formaldehydfrei verleimt se
Bei allen Beschichtungen (Grundierungen, Imprägnierungen, sonstige Anstriche, Spachtelungen, Öle, Wachse) sind umwelt- und gesundheitsverträgliche, insbesondere wasserbasierte und 1-komponentige Produkte und Verfahren einzusetzen. Produkte mit formaldehydhaltigen Beschichtungen (z.B. Klebstoffe für Furniere, Oberflächenbeschichtungen) sind grundsätzlich nicht zul�
Als bauseitig/ vor-Ort aufgebrachte Grundierungen, Lacke und Lasuren dürfen generell nur schadstoffarme, wasserbasierte Produkte entsprechend den Vergabegrundlagen des Umweltzeichens DE- UZ 12a (Blauer Engel) oder gleichwertig eingesetzt werden.
Für Öle und Wachse ist die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas mit TVOC<250mikrogramm/m³ nach 28 Tagen und GISCODE Ö10+ oder Ö10/DD+ (lösemittelfrei und oximfrei) nachzuweisen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren. Produkte mit natureplus-Umweltzeichen, Eco-Institut-Label oder Emicode EC1plus erfüllen alle Anforderungen ohne weiteren Na
Es dürfen nur Kleb- und Dichtstoffe entsprechend den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder DE-UZ 123 (Blauer Engel) oder gleichwertig verwendet wer
Zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. -haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dichtstoffe ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit (aller Oxime) dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.
Es dürfen nur Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) mit den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder "Blauer Engel" DE-UZ 113 oder gleichwertig verwendet wer
Für Verlegeunterlagen ist entsprechend BayTB / Anhang 8 die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas und für Produkte aus Gummi/Kautschuk zusätzlich folgende Stoffbegrenzungen nachzweise
PAK <= 50,0 mg/kg, BaP ≤ 5,0 mg/kg und krebserzeugende Nitrosamine ≤ 0,011 mg/kg oder ≤ 0,0002
Bodenbeläge aus vorgefertigtem Holz und Holzwerkstoffen
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Bodenbeläge aus vorgefertigtem Holz und Holzwerkstoffen müssen mindestens den Anforderungen des Umweltzeichens DE-UZ 176 (Blauer Engel) oder des „natureplus“-Umweltzeichens oder gleichwertig entspre
Für Sportböden gilt zusätzlich: Holzwerkstoffe im Unterbau müssen formaldehydfrei verleimt se
Es dürfen nur Kleb- und Dichtstoffe entsprechend den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder DE-UZ 123 (Blauer Engel) oder gleichwertig verwendet wer
Zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. -haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dichtstoffe ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit (aller Oxime) dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.
Es dürfen nur Verlegewerkstoffe (Grundierungen, Voranstriche, Spachtelmassen, Klebstoffe etc.) mit den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder "Blauer Engel" DE-UZ 113 oder gleichwertig verwendet wer
Für Verlegeunterlagen ist entsprechend BayTB / Anhang 8 die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas und für Produkte aus Gummi/Kautschuk zusätzlich folgende Stoffbegrenzungen nachzweise
PAK <= 50,0 mg/kg, BaP ≤ 5,0 mg/kg und krebserzeugende Nitrosamine ≤ 0,011 mg/kg oder ≤ 0,0002
Fliesen- und Plattenbeläge
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Für Fliesen und Platten sind ausschließlich mineralische Fliesenkleber (= Zement-Verlegemörtel) zu verwende
Es dürfen nur Verlegewerkstoffe (Grundierungen, Voranstriche, Spachtelmassen, Verlegemörtel, Fugenmörtel etc.) mit den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus“ oder "Blauer Engel" DE-UZ 113 oder gleichwertig verwendet
Kunstharzestriche / Kunstharzbodenbeläge / Reaktive Beschichtungen / Fließbeschichtungen (Reaktionsharze / 2K z.B. Epoxid-, PU-, PMMA-Harze) + 1K-Fußbodenbeschichtung
Kunstharzestriche / -beschichtungen / -bodenbeläge (Reaktive Beschichtungen / 2K) dürfen nur im technisch notwendigen Sonderfall eingesetzt werden, wenn keine vertretbare Alternative zur Verfügung steht, der AG ist schriftlich zu informieren
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
1K-Fußbodenbeschichtungen müssen den Anforderungen des Umweltzeichens „Emicode“ EC1plus oder „Blauer Engel“ DE-UZ 12a oder gleichwertig ent
Bei Verwendung in Innenräumen müssen 2K-Produkte den Anforderungen des Umweltzeichens „Emicode“ EC1plus entsprechen oder die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas entsprechend BayTB / Anhang 8 und TVOC max. 0,25mg/m3 nachweisen. Produkte ohne Emicode müssen außerdem dem GISCODE PU10, PU20, PU40 (ALT), RE05, RE10, RE20 oder RE30 entsp
Für die Verwendung außen, auf Parkflächen oder Tiefgaragen sind Produkte entsprechend GISCODE PU10, PU20, PU40 (ALT), RE05, RE10, RE20, RE30 oder RMA10 zu verwenden. Für OS-Systeme ist zusätzlich PU60 (Alt) zulä
Terrazzo
Terrazzo-Bodenbeläge sind nur rein mineralisch zulässig
Natur- und Betonwerksteinbodenbeläge
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Bei Natursteinbodenbelägen sind regionale Steinsorten zu bevorzugen, Produkte aus Mitteleuropa nur mit Nachweis, wie z.B. Win=Win Fair Stone, XertifiX oder TFT Responsible Stone Program. Die Vorgaben zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (Formblatt 2491) sind zu beachten.
Für nicht filmbildende Imprägnierungen sind Produkte entsprechend GISCODE GH0, GH10, GH40 und maximalem Lösemittelgehalt von 15% zu verwende
Erstpflege Bodenbeläge
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Sofern im Ausnahmefall eine Erstpflege erforderlich ist, müssen die Produkte den Anforderungen der Umweltzeichen „Blauer Engel"“ DE-UZ 194, EU-Ecolabel oder Österreichisches Umweltzeichen (UZ30 oder UZ63) oder gleichwertig entspre
Ausgeschlossen sind metallvernetzte Dispersionen und PU-Versiegelungen.
Spätestens 10 Tage vor Ausführung der Erstpflege übermittelt der AN das Produkt- und EU-Sicherheitsdatenblatt des Erstpflegeprodukts, die Pflegeanleitung für den Boden und den Termin für die Erstpflege per e-Mail oder Fax an den
Die Erstpflege ist spätestens 14 Kalendertage vor der Raumluftmessung durch das RKU abzuschließen. Der Termin ist beim AG zu erfragen
Verlegewerkstoffe
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Als Verlegewerkstoffe (Grundierungen, Voranstriche, Spachtelmassen, Klebstoffe usw.) für Boden- und Wandbeläge dürfen nur Produkte mit den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder "Blauer Engel" DE-UZ 113 oder gleichwertig verwendet w
Für Fliesen und Platten sind zusätzlich ausschließlich mineralische Fliesenkleber (Zement-Verlegemörtel) zu verwend
Für Abdichtungen an Boden und Wand (Flüssigabdichtungen) sowie Rissharze in Innenräumen dürfen nur Produkte mit dem Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder gleichwertig verwendet werden. 1K-Produkte sind bei technischer Eignung bevorzugt zu ver
Kleb- und Dichtstoffe
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Im Innenraum (auch hinter Verkleidungen oder abgehängten Deckenkonstruktionen) dürfen nur Kleb- und Dichtstoffe entsprechend den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder DE-UZ 123 (Blauer Engel) oder gleichwertig verwendet we
Abweichungen, z.B. „Emicode“ EC1, sind nur in (technisch) begründeten Ausnahmefällen bzw. in Bereichen mit sicherheitsrelevanten bauaufsichtlichen Anforderungen in Abstimmung mit dem AG mö
Zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. -haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dichtstoffe ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit (aller Oxime) -abhängig von der spezifischen Anforderung- dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren
Für Acrylat- und Silikon-Kleb- und -Dichtstoffe gelten zusätzlich folgende Stoffbeschränkunge
Chlorparaffine + Siloxane D4/D5/D6 <= 0,10 %
Für PU-, PU-Hybrid- + SMP-Rezepturen gilt zusätzlich
Chlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE <= 0,10 %
Für die Einhaltung der Stoffbeschränkungen ist eine Herstellererklärung einzuhole
Falls im Ausnahmefalle Tapetenkleber zum Einsatz kommen, sind weichmacherfreie Pulverprodukte oder lösemittelfreie und weichmacherfreit Dispersionsklebstoffe gemäß Definition VdL-RL01 zu verwende
Als Klebstoffe für Wärmedämmstoffe an Fassade und Dach sind PU- oder Dispersions-Klebstoffe mit einem maximalen VOC-Gehalt von 40,0 g/l einzusetzen. Es gelten außerdem folgende Stoffbeschränkun
Chlorparaffine <= 0,10 %
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: PBB, PBDE, TCEP <= 0,10
Für die Einhaltung der Stoffbeschränkungen ist eine Herstellererklärung einzuhole
Belegungen und Beschichtungen überwiegend mineralischer Oberfläche
Außenputze
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Biozide Wirkstoffe (Filmschutz), außer zur Topfkonservierung, sind ausgeschlossen.
Fassadenfarben incl. Grundierungen
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Es sind ausschließlich wasserbasierte Produkte mit einem maximalen VOC-Gehalt von 20,0 g/l zu verwenden. Der Einsatz von Blei-Verbindungen und bioziden Wirkstoffen (Filmschutz), außer zur Topfkonservierung, ist ausgeschlossen
Spachtelmassen, Haftgründe, Betonkosmetik, staubbindende Beschichtungen u.ä
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Es sind ausschließlich lösemittelfreie und weichmacherfreie (ELF gemäß Definition VdL-RL01) Produkte zu verwend
Gewebe und Vliese in Innenräumen
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Malervliese und Vliese in Akustikelementen müssen Glasfaser- bzw. WHO-faserfrei (= frei von lungengängigen Fasern) und formaldehydfrei sein. Für flammhemmend ausgerüstete Gewebe und Vliese gelten folgende Stoffbeschränkun
Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP <= 0,10 %
Innenwand- und Deckenfarben
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Bei Innenwand- und Deckenfarben sind rein mineralische Farben, z.B. Silikatfarben (ggf. mit geringem Dispersionsanteil) oder lösemittel- und konservierungsmittelfreie Dispersionsfarben zu verwenden.
Die Farben müssen den Anforderungen des Umweltzeichens DE-UZ 102 (Blauer Engel), des natureplus-Umweltzeichens, des Gütesiegels TÜV Nord Cert "schadstoffgeprüft" / TÜV Süd Prüfstandard TM-09 oder gleichwertig entspr
Acrylat-Beschichtungen mineralischer Untergründe mit besonderen Anforderungen in Innenräumen, z.B. Schutzbeschichtungen mit WHG-Zulassung (Sprinklertanks etc.) oder Beständigkeit gegen Säuren, Öle etc. (z.B. Aufzugschacht, Technikr�
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Es sind wasserbasierte Produkte mit einem maximalen VOC-Gehalt von 30g/l zu verwenden.
Kunstharzestriche / Kunstharzbodenbeläge / Reaktive Beschichtungen / Fließbeschichtungen (Reaktionsharze / 2K z.B. Epoxid-, PU-, PMMA-Harze) + 1K-Fußbodenbeschichtung
Kunstharzestriche / -beschichtungen / -bodenbeläge (Reaktive Beschichtungen / 2K) dürfen nur im technisch notwendigen Sonderfall eingesetzt werden, wenn keine vertretbare Alternative zur Verfügung steht, der AG ist schriftlich zu informieren
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
1K-Fußbodenbeschichtungen müssen den Anforderungen des Umweltzeichens „Emicode“ EC1plus oder „Blauer Engel“ DE-UZ 12a oder gleichwertig ent
Bei Verwendung in Innenräumen müssen 2K-Produkte den Anforderungen des Umweltzeichens „Emicode“ EC1plus entsprechen oder die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas entsprechend BayTB / Anhang 8 und TVOC max. 0,25mg/m3 nachweisen. Produkte ohne Emicode müssen außerdem dem GISCODE PU10, PU20, PU40 (ALT), RE05, RE10, RE20 oder RE30 entsp
Für die Verwendung außen, auf Parkflächen oder Tiefgaragen sind Produkte entsprechend GISCODE PU10, PU20, PU40 (ALT), RE05, RE10, RE20, RE30 oder RMA10 zu verwenden. Für OS-Systeme ist zusätzlich PU60 (Alt) zulä
Nicht filmbildende Imprägnierungen
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Für nicht filmbildende Imprägnierungen von Natur- und Betonwerksteinbodenbelägen sind Produkte entsprechend GISCODE GH0, GH10, GH40 und maximalem Lösemittelgehalt von 15% zu verwend
Betontrennmittel
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Es dürfen nur Schalöle und Trennmittel verwendet werden, die biologisch schnell abbaubar sind und den Anforderungen des Umweltzeichens DE-UZ 178 (Blauer Engel) oder des EU-Ecolabels und dem GISCODE BTM10 entsprechen.
Beschichtungen / Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff
Lacke und Lasuren (inkl. Grundbeschichtungen)
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Als bauseitig/ vor-Ort aufgebrachte Grundierungen, Lacke und Lasuren dürfen generell nur schadstoffarme, wasserbasierte Produkte entsprechend den Anforderungen des Umweltzeichens DE-UZ 12a (Blauer Engel) oder gleichwertig eingesetzt werden.
Das gilt auch für Grundierungen, Lacke und Lasuren für die Beschichtung von Holz-Bodenbeläge
Müssen im technisch begründeten Ausnahmefall lösemittelbasierte Produkte (z.B. Alkydharzlacke) für Vor-Ort-Beschichtungen eingesetzt werden, ist eine Herstellererklärung einzuholen, dass die Oxime Acetonoxim (auch 2-Pentanonoxim) oder Butanonoxim (auch: Methylketoxim MEKO) weder enthalten sind noch emittie
Für Korrosions- und Brandschutzbeschichtungen gelten eigene Anforderungen.
Werkseitige / werkstattseitige Beschichtungen auf Holzerzeugnissen in Innenräumen
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Es dürfen nur Lacke, Grundierungen, Füller mit einem maximalen VOC-Gehalt von 100,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur) und ohne Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen verwendet werden
Produkte für die Beschichtung von Treppenstufen müssen zusätzlich die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschema und TVOC max. 0,250 mg/m³ nach 28 Tagen nachweis
Werkseitige / werkstattseitige Beschichtungen auf Metall und Kunststoff in Innenräumen und auße
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Es dürfen nur Grundierungen und Oberflächenbeschichtungen mit einem maximalen VOC-Gehalt von 100,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur) oder Pulverbeschichtungen, jeweils ohne Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen verwendet werden
Für Korrosions- und Brandschutzbeschichtungen gelten eigene Anforderungen, siehe unten.
Öle und Wachse und 2K-Öl-Hybridsysteme in Innenräum
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Für Öle und Wachse ist die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas mit TVOC<250mikrogramm/m³ nach 28 Tagen und GISCODE Ö10+ oder Ö10/DD+ (lösemittelfrei und oximfrei) nachzuweisen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren. Produkte mit natureplus-Umweltzeichen, Eco-Institut-Label oder Emicode EC1plus erfüllen alle Anforderungen ohne weiteren Na
Beschichtungen für den Korrosions- und Brandschutz
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Nassbeschichtungen für tragende Metallbauteile (bau- und werkseitig) dürfen in der Korrosivitätskategorie C2 einen maximalen VOC-Gehalt des Gesamtaufbaus von 100 g/l (wasserbasierte Rezeptur) aufweise
Nassbeschichtungen für tragende Metallbauteile (bau- und werkseitig) dürfen in der Korrosivitätskategorie C3 einen maximalen VOC-Gehalt des Gesamtaufbaus von 30 g/l aufweise
Nassbeschichtungen für tragende Metallbauteile (bau- und werkseitig) dürfen in einer Korrosivitätskategorie größer als C3 einen maximalen VOC-Gehalt des Gesamtaufbaus von 60 g/l aufwei
Korrosionsschutzbeschichtungen für nichttragende Metallbauteile dürfen bei bauseitiger Anwendung einen maximalen VOC-Gehalt von 140 g/l (wasserbasierte Rezeptur) aufweisen. Bei werkseitiger Anwendung gelten die Anforderungen für werkseitige / werkstattseitige Beschichtungen, siehe obe
Nassbeschichtungen für den Brandschutz im Stahlbau (bau- und werkseitig) müssen die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas laut BayTB / Anhang 8 nachweisen. Es dürfen nur halogenfreie Produkte mit einem maximalen VOC-Gehalt von 1,0 g/l verwendet werde
Holzschutz
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Im Holzbau sind Konstruktionen zu wählen, bei denen nach DIN 68 800 chemischer Holzschutz entbehrlich ist. Holzschutz soll immer vorrangig konstruktiv oder durch den Einsatz von Holz der Dauerhaftigkeitsklasse 1-3 nach DIN EN 350-2 erfolgen. In Aufenthaltsräumen dürfen keine chemischen Holzschutzmittel eingesetzt werde
Sofern chemischer Holzschutz produktionsbedingt (z.B. bei Holzfenstern) erforderlich ist, dürfen nur Produkte mit Zulassung nach 528/201/EG (Nachweis über Begleitpapiere gemäß DIN 68800-3_Kap 7) verwendet werden. Gemäß BiozidVO sind die verwendeten bioziden Wirkstoffe zu deklarieren und zu dokumentieren. Es muss - bei gleicher Eignung - das jeweils umweltverträglichste Produkt und Verfahren verwendet werden. Dabei ist die Einstufung entsprechend des „Giscodes“ der Bauberufsgenossenschaft (BG BAU - GISBAU) zu Grunde
Behandlungen mit Holzschutzmitteln sind im Produktionsbetrieb des AN vorzunehmen. Auf der Baustelle sind sie nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt.
Werden Holzschutzmittel im Bestand erforderlich (bekämpfend), sind die behandelten Stellen farbig zu markieren bzw. farbige Holzschutzmittel zu verwenden.
Holz und Holzwerkstoffe (einschl. Anforderungen an Akustikelemente, auch mit mineralischem Kern)
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Bei Bau und Ausstattung dürfen ausschließlich zertifizierte Hölzer aus nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet werden
Der Einsatz von Tropenholz oder Hölzern aus Urwäldern (auch: Europa, Sibirien) ist ausgeschlossen. Nachweis: Holz-von-Hier-Umweltlabel, PEFC-Regional-Label. Bei FSC oder PEFC ist zusätzlich der Ausschluss von Tropenholz oder Hölzern aus Urwäldern nachzuwei
Eine Vorbehandlung / Lasur von Holzfassaden muss in jedem Fall ohne Biozide und möglichst wartungsarm erfolgen.
In Innenräumen:
Terpenhaltige Holzarten sind zur Minimierung von bicyclischen Terpenen zu vermeiden. In Aufenthaltsräumen sind harzarme Holzarten zu verwenden. Stark harzhaltige Nadelhölzer - insbesondere Kiefernholz - (z.B. verarbeitet als Fensterprofile, „Seekiefer“-, Kiefer-OSB- u.ä. Platten) dürfen nicht verwendet
Produkte mit formaldehydhaltigen Beschichtungen (z.B. Klebstoffe für Furniere, Oberflächenbeschichtungen) sind grundsätzlich nicht zuläss
Konstruktive (Massiv-)Holzbauteile (z.B. Brettschichtholz, Brettsperrholz) müssen formaldehydfrei verleimt sein oder es ist auf alternative Bauarten oder Baustoffe auszuweichen. Bei BSH-Leimbindern mit großen Spannweiten (z.B. Hauptträger von Sporthallen), bei denen produktionsbedingt formaldehydfreie Verleimung nicht möglich ist, ist eine formaldehydminimierte Verklebung zulässig, sofern für das BSH-Produkt unter Angabe der verwendeten Kleber eine Prüfkammer-Messung auf VOC und Formaldehyd entsprechend den u.g. Bedingungen und mit Einhaltung der dort genannten Grenzwerte vorgelegt
Holzwerkstoffe (ungelocht, ungeschlitzt, z.B. in flächigen Wandbekleidungen, Einbaumöbeln, mobilen Trennwände
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
müssen mindestens den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel DE-UZ 76“ (Ausgabe Februar 2016 oder neuer) oder des "natureplus"-Umweltzeichens oder gleichwertig entspre
oder
eine Prüfkammer-Messung entsprechend den u.g. Bedingungen und mit Einhaltung der dort genannten Grenzwerte vorlegen. Dieses Prüfzeugnis kann alternativ zum Nachweis der Einzelschichten auch für das ganze Elemente (fertig beschichtet, z.B. mobile Trennwände) vorgelegt werd
und möglichst formaldehydfrei verleimt sein (z.B. isocyanatgebunden/ PMDI, PU/PUR, Weißleim/ PVAc
Ist das nur im technischen Ausnahmefall nicht möglich, ist für den Holzwerkstoff (zusätzlich zu ggf. bauaufsichtlichen Mindestanforderungen) mindestens nachzuweisen, dass die Formaldehydausgleichskonzentration in der Prüfkammer (s.u. Prüfkammermessung) <= 0,02 ppm betr
Ausnahme: Ungelochte bzw. ungeschlitzte Produkte mit umlaufender diffusionsdichter Beschichtung (z.B. HPL, Melaminharz) wie Türblätter oder WC-Trennwände sind von der Anforderung ausgenommen. Hier gilt die gesetzliche Mindestanforderung E1 für den unbeschichteten Holzwerkstoff im Kern. Es dürfen jedoch ausschließlich Produkte entsprechend den aktuellen Prüfbedingungen (seit 01.01.2020) der Chemikalien-Verbotsverordnung verwendet w
Für gelochte, geschlitzte, genutete akustisch wirksame oder zu Lamellenkonstruktionen verarbeitete Platten (z.B. akustisch wirksame Platten in Akustikelementen, Prallwände, Einbauschränke) gilt grundsätzli
Kernelement (bei Lamellenkonstruktionen Ausgangselement) formaldehydfrei verleimt oder mineralisch (z.B. Gips, Vermiculit)
formaldehydfreie Oberflächenbeschichtungen oder Verklebungen (z.B. von Furnier)
Bei Verwendung von Holzwerkstoffplatten ist für das fertige Endprodukt (gelochte, geschlitzte, genutete Platte oder fertiges Lamellenelement mit Beschichtung (sofern vorhanden) und ggf. Dämmstoff (sofern im Element fest eingebunden)) ein Prüfbericht einer Prüfkammer-Messung vorzulegen (Grenzwerte s.u
Bei Platten mit mineralischem Kernelement (z.B. Gips, kein Holzwerkstoff) kann die Prüfkammer-Messung entfallen.
Prüfkammer-Messung:
Bei der Messung in der Prüfkammer in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ folgende Emissionswerte nicht überschr
Die Messung der Emissionen erfolgt gemäß CEN/TS 16516.15, Luftwechsel 0,5/h, Beladung der Prüfkammer beträgt einheitlich 1,0m²
Summe flüchtiger organischer Verbindungen, Retentionsbereich C6 - C16 (TVOC) (spez. LHM: Essigsäure darf herausgerechnet werden)
maximal 1 mg/ m³ nach 3 Tagen
maximal 0,3 mg/ m³ nach 28 Tagen
Summe schwer flüchtiger organischer Verbindungen, Retentionsbereich > C16 - C26 (TSVOC):
maximal 0,1 mg/ m³ nach 28 Tagen
krebserzeugende Stoffe (K1 und 2 nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. Klassen 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008):
maximal 0,01 mg/ m³ nach 3 Tagen, maximal 0,001 mg/ m³ nach 28 Tage
Summe aller VOC ohne NIK: maximal 0,1 mg/ m³ nach 28 Tagen
R-Wert: maximal 1 nach 28 Tagen
Formaldehyd: maximal 0,036 mg/ m³ (= 0,03ppm) nach 28 Tagen
Formaldehyd darf auch weiterhin nach der EN 717-1 gemessen werden. Wird nach der EN 717-1 gemessen, ist ein Wert von 0,03 ppm (0,0375 mg/ m³) einzuhalten (in Anlehnung an das WKI-Rechenmodell für Formaldehyd)
Dichtungen und Abdichtungen
Dichtstoffe
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Im Innenraum (auch hinter Verkleidungen oder abgehängten Deckenkonstruktionen) dürfen nur Kleb- und Dichtstoffe entsprechend den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder DE-UZ 123 (Blauer Engel) oder gleichwertig verwendet we
Abweichungen, z.B. „Emicode“ EC1, sind nur in (technisch) begründeten Ausnahmefällen bzw. in Bereichen mit sicherheitsrelevanten bauaufsichtlichen Anforderungen in Abstimmung mit dem AG mö
Zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. -haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dichtstoffe ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit (aller Oxime) -abhängig von der spezifischen Anforderung- dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren
Für Acrylat- und Silikon-Kleb- und -Dichtstoffe gelten zusätzlich folgende Stoffbeschränkunge
Chlorparaffine + Siloxane D4/D5/D6 <= 0,10 %
Für PU-, PU-Hybrid- + SMP-Rezepturen gilt zusätzlich
Chlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE <= 0,10 %
Für die Einhaltung der Stoffbeschränkungen ist eine Herstellererklärung einzuhole
Flüssigabdichtungen in Innenräumen
Für Abdichtungen an Boden und Wand (Flüssigabdichtungen) sowie Rissharze in Innenräumen dürfen nur Produkte mit dem Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder gleichwertig verwendet werden. 1K-Produkte sind bei technischer Eignung bevorzugt zu ver
Kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen / bituminöse Voranstriche
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Als kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen / bituminöse Voranstriche dürfen nur Produkte mit „Giscode“ BBP 10 verwendet we
Für den Einsatz in bituminösen Verbundabdichtungen beim Umkehrdach/ Duo-Dach/ Kompaktdach gilt
„Produkte gemäß GISCODE BBP 10, BBP 20 oder BBP 3
Dichtungs-/ Dachbahnen und Dampfsperren:
Die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ sind zu beach
Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen
Oberflächenveredelte Bauelemente aus Aluminium oder Edelstahl
Es sind ausschließlich Chrom-VI-oxidfreie Passivierungsmittel zulässig
Dämmstoffe und -vliese
Kunstschaum-Dämmstoffplatten und Spritzschäume für Gebäude und Haustech
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Kunstschaum-Dämmstoffe (Polystyrol u.a.) müssen frei von halogenierten Treibmitteln sein. EPS- oder XPS-Kunststoffe dürfen kein HBCDD, PU-Schäume kein TCEP als Flammschutzmittel enthalten. Ein einfacher Nachweis dafür ist bei EPS das Qualitätssiegel BFA QS des IVH, bei PU-Schäumen das pure-life Siegel des ÜG
Flexible Kunstschaum-Dämmstoffe für die Haustechni
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Flexible Kunstschaum-Dämmstoffe (EPDM-Kautschuk, PE-Schäume u.a.) müssen zusätzlich frei von halogenierten Treibmitteln sein und dürfen keine Chlorparaffine, PBB und PBDE als Flammschutzmittel enthal
Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfaser
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beach
Es dürfen nur Produkte mit dem RAL-Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ eingesetzt werden. Eine Deklaration des kanzerogenen Potentials bzw. der gesundheitlichen Unbedenklichkeit entsprechend der GefStoffV ist vorzulegen, damit ein Ausschluss von Feinfaseremissionen aus KMF unter Beachtung der in der TRGS 905 dargelegten Kriterien gegeben ist. Der Nachweis ist vor dem Einbau zu erbringen und zu dokumenti
KMF-/ Mineralwolle Produkte im Innenraum
Eine Verwendung von KMF-Dämmstoffen oder -Vliesen im Innenraum ist nur in dauerhaft geschlossenen Systemen (z.B. in Trockenbauwänden) erlaubt. Die Produkte müssen dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ DE-UZ 132 oder gleichwertig entsprechen. Sofern technisch möglich, sind zusätzlich formaldehydfrei gebundene Produkte zu ve
Eine Verwendung von KMF-Dämmstoffen oder -Vliesen in Akustikelementen (Decken oder Wände), Prallwänden oder in Innen-Putzsystemen ist ausgeschlossen. Sind KMF dort aus brandschutztechnischen Gründen unumgänglich, müssen diese staubdicht in Seidenkissen eingenäht und mit formaldehydfreien Bindemitteln hergestellt sein. In Folie eingeschweißte KMF ist nicht zulässig. Ausnahmen gelten für Räume, die nicht dauerhaft zum Aufenthalt genutzt oder nicht häufig frequentiert werden (z.B. Techni
WHO-Faser-freie und formaldehydfreie Glasfilamentgewebe / GTT sind mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Herstellererklärung) möglich
Zum Ausstopfen zwischen Türen oder Fenstern und Wandanschluss
sind vorrangig Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Hanf) zu verwenden. Der Einsatz von KMF ist nicht zulässig, außer aus brandschutztechnischen Gründen. Ein Austreten der Fasern in den Innenraum muss dann durch sorgfältiges Verschließen der Fugen ausgeschlossen we
Wärmedämmverbundsystem
Es sind Systeme zu verwenden, die dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ DE-UZ 140 oder dem „natureplus“-Umweltzeichen entsp
Dämmstoffe in Akustikelementen (Decken oder Wände) und Prallwänd
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Dämmstoffe in Innenräumen müssen dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ DE-UZ 132; dem „natureplus“-Umweltzeichen oder dem Öko-Tex Standard 100/ Produktklasse I oder gleichwertig e
Akustikvliesauflagen müssen zusätzlich WHO-Faser frei (= frei von lungengängigen Fasern) und formaldehydfrei sein (z.B. Polyestervlies
Außenwanddämmun
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Wärmedämmverbundsysteme
Es sind Systeme zu verwenden, die dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ DE-UZ 140 oder dem „natureplus“-Umweltzeichen entsprechen. In Spritzwasserbereichen oder erdberührten Bereichen bevorzugt Schaumglas, kein
Innendämmung
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Dämmstoffe in Innenräumen müssen dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ DE-UZ 132; dem „natureplus“-Umweltzeichen oder dem Öko-Tex Standard 100/ Produktklasse I oder gleichwertig e
Zum Ausstopfen zwischen Türen oder Fenstern und Wandanschluss
sind vorrangig Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Hanf) zu verwenden. Der Einsatz von KMF ist nicht zulässig, außer aus brandschutztechnischen Gründen. Ein Austreten der Fasern in den Innenraum muss dann durch sorgfältiges Verschließen der Fugen ausgeschlossen we
Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beac
Dämmstoffe in Innenräumen müssen dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ DE-UZ 132; dem „natureplus“-Umweltzeichen oder dem Öko-Tex Standard 100/ Produktklasse I oder gleichwertig e
Für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist zusätzlich der Ausschluss von Boraten als Flammschutzmittel (s. allgemeiner Stoffausschluss von SVHC) zu beachten. Für Zellulosedämmstoffe ist zum Nachweis der Boratfreiheit eine zusätzliche Herstellererklärung erforde
Spritz- und Montageschäume
Die Verwendung von Montageschäumen und sonstigen Ortschäumen ist ausgeschlossen. Dies betrifft alle Produkte, sowohl 1K, als auch 2K-Montageschäume, als auch Montageschäume mit Emico
Dies gilt nicht für die Verwendung bei Wärmedämmverbundsystemen (außen) zum Schließen von Fugen zwischen Dämmstoffplatten gemäß den Hersteller-Verarbeitungsrichtlinien. Die verwendeten Produkte müssen frei von halogenierten Treibmitteln und PU-Schäume kein TCEP als Flammschutzmittel e
Bauprodukte haustechnischer Installationen
Installationen Elektro, Datenverarbeitung und MSR-Technik
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ (z.B. Ausschluss von Produkten aus PVC und chlorchemischen Produkten) zu beac
Kabel, Leitungen, Leerrohre sowie Kabelkanäle und Kabelrinnen aus Kunststoff dürfen keine reproduktionstoxischen Phthalat-Weichmacher, kein PBB, PBDE, Blei und Cadmium enthalten
Brandschutzspachtelmasse, -coatings für Kabel usw.
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ (z.B. Ausschluss von Produkten aus PVC und chlorchemischen Produkten) zu beac
Brandschutzspachtelmassen, -coatings für Kabel usw. dürfen keine Chlorparaffine, PBB, PBDE oder TCEP enthalten
Kältemittel in RLT-Anlagen mit Kältetechnik und Wärmepump
Es ist nur der Einsatz natürlicher Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 4 sowie als zukunftsicher bis 2030 eingestufte Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab.3
Massivbaustoffe / Sonstiges
Mauerwerk / Ziegel / Mauermörtel
Gefüllte Ziegel sind nur als perlite- oder holzwollegefüllte Ziegel zulässig. Mauermörtel sind nur mineralisch zulässig, Klebstoffe (z.B. auf PU-Basis) sind ausgeschlos
Naturstein
Regionale Steinsorten sind zu bevorzugen, Produkte aus Mitteleuropa nur mit Nachweis, wie z.B. Win=Win Fair Stone, XertifiX oder TFT Responsible Stone Program.
Die Vorgaben zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (Formblatt 2491) sind zu beachten.
Materialökologie
01 Rohbauarbeiten
01
Rohbauarbeiten
01.02 Abbrucharbeiten
01.02
Abbrucharbeiten
02 Rückbauarbeiten
02
Rückbauarbeiten
02.01 Innenwände
02.01
Innenwände
02.02 Deckenbekleidung
02.02
Deckenbekleidung
02.03 Bodenbeläge
02.03
Bodenbeläge
02.04 Sonstiges
02.04
Sonstiges
03 Maßnahmen - HLS - Sanitä
03
Maßnahmen - HLS - Sanitä
03.01 Demontagearbeiten
03.01
Demontagearbeiten
03.02 Brech- und Bohrarbeiten
03.02
Brech- und Bohrarbeiten