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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
05 RING- UND FUNDAMENTERDER
05
RING- UND FUNDAMENTERDER
Hinweis Hinweis
Arbeiten an der Blitzschutz u. Fundamenterdungsalage
dürfen nur
von entsprechenden Fachfirmen ausgeführt werden.
Ein Nachweis über die entsprechende Eignung muss der
Bauleitung
vorgelegt werden.
Prinzip der Erdung gemäß DIN VDE 0185
Der Fundamenterder ist mindestens alle 2,0 m mit der
Bewehrung zu
verbinden (in EP einzurechnen, keine gesonderte
Vergütung)
Alle Arbeiten an der Erdungsanlage sind nach DIN 18014
zu
dokumentieren und durch Fachfirmen auszuführen.
Alle Erder außerhalb der Betonteile sind aus V4A
herzustellen.
Fachplanung:
Eversmann Ingenieure
Hansestraße 51
48165 Münster
Hinweis
ATV 18382 Elektro ATV 18382 Elektro
2 BESONDERER TEIL - Niederspannungsanlagen
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN
18382 - Nieder-
und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36
kV.
Ergänzend sind zu berücksichtigen:
DIN 18384 - Blitzschutzanlagen
DIN 18386 - Gebäudeautomation
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten
wie aus den im
Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen
gelten:
DIN 18014 - Fundamenterder
DIN 18015 -1 - Elektrische Anlagen in Wohngebäuden -
Teil 1:
Planungsgrundlagen
DIN 18015-2 - Elektrische Anlagen in Wohngebäuden -
Teil 2: Art und
Umfang der Mindestausstattung
DIN 18015-3 - Elektrische Anlagen in Wohngebäuden -
Teil 3:
Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel
DIN EN 60669 - Schalter für Haushalt und ähnliche
ortsfeste elektrische
Installationen (Normenreihe)
DIN EN 61082 - Dokumente der Elektrotechnik
(Normenreihe)
DIN EN 61386-1 - Elektroinstallationsrohrsysteme für
elektrische Energie
und für Informationen - Teil 1: Allgemeine
Anforderungen
DIN-Vorschriften bzw. Sonderzulassungen der eingebauten
Kabel, Schalter,
Verteilungen, Sicherungen, Geräte, Hilfsvorrichtungen
und Leuchten
DIN-Vorschriften über Beschilderungen und
Schaltungsunterlagen
Weitere Ausführungsgrundlagen sind u.a.:
- Anschlussvorschriften des
Energieversorgungsunternehmens
- VDE-Vorschriften
- Vorschriften des Stromversorgungsbetriebes und der
Deutschen
Bundespost
- Entscheidungen und Festlegungen der DKE (Deutsche
Elektronische
Kommission im DIN)
Für einzubauende Aggregate, Steuer-, Mess- und
Regeleinrichtungen u.
dgl. gelten die jeweils zutreffenden DIN-Vorschriften.
Darüber hinaus zu beachtende Technische Regeln:
VdS-Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH des
Gesamtverbandes der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):
VdS 2005 - Leuchten
VdS 2007 - Anlagen der Informationstechnologie (IT-
Anlagen)
VdS 2015 - Elektrische Geräte und Einrichtungen
VdS 2021 - Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur
Schadenverhütung
VdS 2023 - Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen mit
vorwiegend
brennbaren Baustoffen
VdS 2024 - Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln
und ähnlichen
Einrichtungsgegenständen
VdS 2025 - Kabel- und Leitungsanlagen, Richtlinien
VdS 2046 - Elektrische Anlagen bis 1000 V,
Sicherheitsvorschriften
VdS 2067 - Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft
VdS 2097 - Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen
VdS 2302 - Niedervoltbeleuchtung
VdS 2324 - Niedervoltbeleuchtungsanlagen und -systeme
VdS 2349 - Störungsarme Elektroinstallationen
VdS 2460 - Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI)
VdS 3501 - Isolationsfehlerschutz in elektrischen
Anlagen mit
elektronischen Betriebsmitteln - RCD und FU;
Richtlinien zur
Schadenverhütung
VdS 3501 - Isolationsfehlerschutz in elektrischen
Anlagen mit
elektronischen Betriebsmitteln - RCD und FU;
Richtlinien zur
Schadenverhütung
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen
umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame
technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig",
immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die angebotenen Geräte, Verteiler u. dgl. müssen den
vorgegebenen
Bauwerksmaßen entsprechen. Fehlen diese in den
Unterlagen, sind sie
rechtzeitig beim Auftraggeber anzufordern.
Baumstromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP
43, die ggf. dazu
gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen.
Für Einbaugeräte, Verteiler, Schaltanlagen u. dgl. ist
nach Möglichkeit
eine einheitliche Bauform und ein Fabrikat zu
verwenden, sofern in der
Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich bestimmte,
unterschiedliche
Fabrikate vorgegeben werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei
brandschutztechnischen
Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder
Prüfbescheid oder
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die
Dauer von zehn
Jahren gesichert sein.
Alle Kunststoffrohre und -mantelleitungen sind bei der
Lagerung vor
direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat
der Auftragnehmer
dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben
möglichst in
Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3.1 Stemm-,
Fräs- und
Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung
abstimmt, muss er
die geplanten Schlitze oder Durchbrüche gemäß Abschnitt
4.1 der ATV an
den betreffenden Stellen anzeichnen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen,
Durchbrüche zu
belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Staub und Schmutz vom Bohren und Fräsen sind sofort zu
entfernen. Beim
Bohren in nicht mehr im Rohbauzustand befindlichen
Bereichen ist der
Bohrstaub mit Absaugvorrichtungen unmittelbar am
Bohrloch aufzufangen.
Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B.
Einbautöpfe für
Einbauleuchten, in Schalungen für Ortbetonbauteile hat
in Absprache mit
dem Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen.
Die erforderliche
Bereitstellung von Personal ist frühzeitig einzuplanen.
Die Stoßstellen
der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen
Beton dicht
sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden müssen
korrosionsgeschützt sein.
Schlitze und Durchbrüche werden, sofern nichts anderes
ausgeschrieben
ist, bauseitig entsprechend den Angaben des
Auftragnehmers und in
Absprache mit der Bauleitung hergestellt und
geschlossen.
Der Auftragnehmer kann bei Bedarf die Übergabe der
Planungsunterlagen
für Blitzschutzarbeiten verlangen.
Wenn nicht anders ausgeschrieben, werden Kabelgräben
mit planierter
Sohle, jedoch ohne zusätzlichen Aushub für Kopflöcher
bereitgestellt.
Erforderliche Maße für Fundamente, Nischen u. dgl. sind
vom
Auftragnehmer rechtzeitig dem Auftraggeber mitzuteilen,
soweit sie das
angebotene Fabrikat betreffen.
Durch die Nutzung von Räumen als Unterkunft und Lager
dürfen die
Leistungen anderer Gewerke nicht behindert werden.
Bauseitig gestellte Bauteile sind zu prüfen und
einschließlich aller
Nebenleistungen einzubauen bzw. anzuschließen und mit
dem Einheitspreis
anzubieten.
Sämtliche zur Verfügung stehende Pläne müssen als
Ausführungspläne
gekennzeichnet sein. Vorabzugspläne dürfen nicht als
Ausführungspläne
benützt werden. Sofern nicht aus den Planungsunterlagen
ersichtlich, ist
mit dem Bauherren eine Absprache über die
nutzungsgerechte räumliche
Verteilung von Auslässen, Steckdosen und Anschlüssen zu
treffen. Die in
den aufgeführten technischen Regeln geforderte
Mindestanzahl ist dessen
ungeachtet einzuhalten, wenn dem der ausdrückliche
Wunsch des zuvor
beratenen Bauherren nicht entgegensteht.
Bei der Installation von Verteilungsleitungen für
Heizung, Lüftung usw.
soll der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn mit den
ausführenden Heizungs-
bzw. Lüftungsfirmen Verbindung aufnehmen.
Bei der Montage des Rohrs für die Telefonleitung ist
auf einen
ausreichenden gegenseitigen Abstand zwischen Fernmelde-
und
Starkstromleitung zu achten.
Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit
Mauerfräsen
vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem
Werkzeug unter
möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen,
Aussparungen für die
wichtigsten Durchbrüche werden nach Möglichkeit
vorgesehen. Bei der
Montage ist darauf zu achten, dass Schornsteine und
Luftschächte nicht
beschädigt werden, ggf. ist ein anderer Leitungsweg zu
wählen.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen,
geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem
Suchgerät zu orten.
Die Erdung der Badewannen, Brausetassen, Einläufe usw.
ist nach DIN VDE
0100, Teil 701 vorzunehmen.
In den Bädern, Duschen und ähnlichen Räumen sind die
Vorschriften für
das Verlegen von elektrischen Installationen gemäß DIN
VDE 0100 Teil
701, 702 zu beachten.
Sämtliche metallische leitende Teile müssen in den
Potentialausgleich
einbezogen werden.
Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige
zur Sicherheit
dienende Betriebsmittel sind zu beschriften.
Beschriftungen müssen dauerhaft angebracht sein; eine
handschriftliche
Ausführung ist nicht zulässig. Alle Verteilungen müssen
einen Schaltplan
in einer Schaltbildtasche enthalten; codierte
Bezeichnungen sind zu
erläutern.
Bei Einlegearbeiten in Ortbeton muss der Bieter in der
Lage sein, bei
Anforderung die Arbeiten am folgenden Werktag zu
beginnen.
Bauseitig gelieferte Einbauteile, Leuchten, Motoren
usw. sind
entgegenzunehmen, einzulagern und vor dem Einbau
abzunehmen, soweit es
ohne Funktionsprobe möglich ist.
Das Anbringen von Elektrobauteilen unter
wasserführenden Rohrleitungen
bzw. sanitär- und heizungstechnischen Objekten, bei
denen
Undichtigkeiten nicht absolut auszuschließen sind, ist
grundsätzlich zu
vermeiden. Im Ausnahmefall sind Bauteile mit dem
entsprechenden
Schutzgrad gegen Wasser einzubauen oder Abdeckungen
anzubringen.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern
anderweitig (z.B. im
Chromsäurebad) zu passivieren.
Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle
nach Möglichkeit
mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist
Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil
zulässig.
Die vorzunehmenden Einweisungen und zu übergebenden
Unterlagen schließen
auch ein:
- Bestandspläne der neuen Anlage
- Technische Beschreibung von Geräten
- Ersatzteillisten
- die Einweisung über die Überwachung und Wartung der
Anlage.
Die Gestaltung eines Wartungsvertrages wird hiervon
nicht berührt.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindung
ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht
aus Plänen,
Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas
anderes ergibt.
Falls nicht anders festgelegt, werden die allgemeinen
Steckdosen 30 cm,
Arbeitsplatzsteckdosen 120 cm und oberster Schalter 105
cm
(Türklinkenhöhe) über dem Fertigfußboden angebracht.
Für Leistungen anderer Auftragnehmer wie z.B. Heizung,
Klima, Lüftung,
Sanitär, Türen, Rauchabzugsanlagen, Fördertechnik,
Verfahrenstechnik
usw. sind alle erforderlichen Kabel, Leitungen und
Dosen zu
installieren. Hierzu gehören auch alle
Hilfskonstruktionen zur
ordnungsgemäßen Verlegung bis an das Gerät heran.
Die Geräte werden vom Ersteller der Fremdgewerke
angeschlossen und in
Betrieb genommen.
Alle tragenden Teile sind mit Spezialdübeln zu
befestigen,
Belastungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von
den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
2.3.2 Kabel
Der Auftragnehmer darf sich nicht auf die
Farbkennzeichnung einer ihm
unbekannten Anlage verlassen.
Bei Renovierungsarbeiten ist zu beachten, dass die VDE-
Bestimmungen auch
für Erweiterungen sowie den Wiederaufbau elektrischer
Anlagen anzuwenden
sind. Bei Installationen, die als Bestand belassen
werden, ist
sorgfältig zu prüfen, welche Ader als Schutzleiter
verwendet wurde. Nach
Fertigstellung der Installationen sind auch sämtliche
Anschlüsse der
alten Anlage zu prüfen, um Verwechslungen von Außen-
und Schutzleiter
sowie unbefugte Eingriffe Dritter auszuschließen. Alte
und neue Systeme
dürfen keinesfalls in einem Rohr gemeinsam verlegt
sein.
Sofern mineralisolierte Leitungen (NUM) ausgeschrieben
sind, ist auf die
speziellen Endabschlüsse zu achten.
Bei der Verlegung von Stahlpanzerrohren oder flexiblen
Kunststoffpanzerrohren in Sichtbeton-Decken und Wänden
ist eine ständige
Anwesenheit eines verantwortlichen Monteurs auf der
Baustelle
erforderlich. Die Panzerrohre sind in Verbindung mit
der Baufirma in die
Schalung einzulegen. Stoßstellen der Mantelrohre oder
Kabelkanäle müssen
gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für
Kabel oder
Rohrenden müssen korrosionsgeschützt seinWerden
Leitungen auf Putz in
öffentlichen Gebäuden in Kunststoff-Rohren verlegt, so
ist halogenfreies
Material zu verwenden. Das gilt auch bei Verlegung in
Kabelkanälen.
Alle Kunststoffrohre und -mantelleitungen sind bei der
Lagerung vor
direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.
Bei Deckendurchführungen sind unter Putz verlegte
Leitungen im Bereich
von Scheuerleisten oder sonstigen gefährdeten Bereichen
mit 2 mm dickem
verzinktem Stahlblech oder Stahlpanzerrohren zu
schützen.
Alle Kabel, Adern und Klemmen sind deutlich,
unverlierbar, übersichtlich
und systematisch in Klemmkästen, Verbrauchern,
Verteilungen und Plänen
zu beschriften. Reservekabel und -adern sind darüber
hinaus auf eigene
Klemmen zu führen.
Auch für den Fall, dass Installationsrohre vor dem
Betonieren mit
Leitungen versehen werden, müssen die Rohre die
Festigkeitsanforderungen
nach DIN VDE 0100-520 erfüllen (Typ AS). Risiko und
Beweislast für beim
Betoniervorgang zerdrückte oder eingedrückte Schutz-
oder
Installationsrohre liegen beim Auftragnehmer.
Im Kabelgraben sind die Kabel auf der gesamten Länge
mit mindestens 10
cm Sandfüllung zu verlegen und durch Kabel-
Abdeckplatten oder
Abdeckhauben abzudecken, dabei sind luftgefüllte
Hohlräume zu vermeiden.
Die Verlegung der Verteilungsleitungen hat genau nach
den
Installationsplänen zu erfolgen. Abweichungen dürfen
nur nach
Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
In Bereichen mit mechanischer Beanspruchung für Kabel
und Leitungen sind
diese in Panzerrohr zu verlegen.
Alle Leitungen für Starkstrom, die in Rohren verlegt
werden, müssen in
NYA-Ausführung garantiert gleichstromfest sein. Der
Rohrdurchmesser für
die einzelnen Querschnitte und Aderzahlen richtet sich
nach der
Verlegungsart und Angabe der Herstellerfirma der
Kunststoffrohre.
Betriebsfertiges Verlegen ist nicht nur das Verlegen
der Leitungen
selbst, sondern auch das ordnungsgemäße Absetzen und
Anklemmen der
Leitungen an allen Verbindungs- bzw. Abzweigstellen,
soweit das nicht
Angelegenheit des Installateurs der Geräte ist.
Besondere Sorgfalt ist
bei der Verlegung von Kunststoffrohren bei der
Aufputzmontage zu
beachten.
Alle Leitungen sind parallel oder senkrecht zur
Deckenebene zu verlegen.
Sinngemäß sind auch die Leitungen zu den Leuchten
rechtwinkelig zu den
Wänden zu führen. Auf die Installationszonen nach DIN
18015-3 wird
besonders hingewiesen.
Leitungen in Böden, auch in Hohl- und Doppelböden,
dürfen nur parallel
bzw. senkrecht zu den Wänden verlegt werden, schräg
verlaufende
Leitungen sind unzulässig.
Für das Elektrogewerk installierte Kabelzugrohre,
Wanddurchführungen
usw. mit Verbindung zum Außenbereich sind während der
Bauphase gegen
eindringendes Wasser, Schmutz und Kleintiere sicher
abzudichten.
Schwachstromkabel sind getrennt von Starkstromkabeln
auf eigener Trasse
zu verlegen, die genormten Abstände sind einzuhalten.
Bei der Montage von Installationsrohren für
geschlossene Verlegung ist
leichtes Auswechseln bzw. Einziehen zu gewährleisten.
Knicke oder enge
Bögen sind nicht erlaubt. Bei größeren Längen bzw. mehr
als 3 Bögen sind
Zugkästen vorzusehen.
Alle Leerrohre sind mit Zugdraht auszurüsten.
Stegleitungen dürfen nur dann verwendet werden, wenn
eine andere
Leitungsart wegen der vorhandenen Unter- und
Deckkonstruktion zu
aufwändig ist. Gegebenenfalls ist eine Vereinbarung mit
der Bauleitung
zu treffen. In jedem Fall aber ist eine Reserveader
zusätzlich zu
verlegen. Für die Deckenauslässe sind spezielle
Auslässe für
Stegleitungen zu verwenden. Die Befestigung erfolgt mit
Spezialkleber,
d.h. ohne Gips.
Feuchtraumleitungen auf Putz sollen mit Greif-
Isolierschellen (gleicher
Abstand, max. 30 cm) befestigt werden. Bei mehr als
drei parallel
verlaufenden Leitungen sollen Registerschienen
verwendet werden.
Kabeldurchführungen in Decken und Wänden sind
grundsätzlich durch
Schutzrohre (putzbündig, abgedichtet) herzustellen. Für
jede Leitung ist
in der Regel ein eigenes Rohr zu verlegen. Bei
senkrechter Verlegung in
Schichten sind Schellen mit Druck- und Gegenwanne zu
verwenden.
In Werkstätten, Lagerräumen u.ä. sind die Leitungen bis
2,50 m über OKF
durch eine offene Kunststoff- oder Stahlpanzerrohr-
Umhüllung zu
schützen.
Kabelträgersysteme (Kabelpritschen) sind in verzinkter
Ausführung
anzubieten. Entsprechende Formstücke für horizontale
oder vertikale
Richtungsänderungen sind einzubauen. Gitterträger sind
nur nach
Absprache mit dem Auftraggeber zugelassen. Wenn nicht
anders
ausgeschrieben, sind Kabelträgersysteme mit
Wandkonsolen zu befestigen.
Jede Art von Abhängung an Decken bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung
durch die Bauleitung.
Sämtliche Leitungen in Zwischendecken oder
Trockenbauwänden, die nicht
auf Kabelpritschen liegen, sind mit Schellen zu
befestigen oder in
Kunststoffrohren zu verlegen.
2.3.3 Verteilungen, Dosen, Geräte
Werden Kabelkanäle und -verteilungen im Estrich verlegt
und sind
Anforderungen an den Schallschutz zu beachten, so darf
keine starre
Verbindung mit der Rohdecke entstehen, d.h. dass nur
Nivellierschrauben
mit Dämmelement verwendet werden. Trennungen und
Anschlüsse sind gegen
das Eindringen von Beton zu schützen.
Bodenkanäle und -verteilungen dürfen sich beim
Einbringen des Estrichs
nicht verformen.
Zu öffnende, mit dem Fußboden abschließende Bauteile
sind während der
Montagezeit gegen Verschmutzungen und Beschädigungen
durch Dritte zu
schützen und ggf. provisorisch zu schließen.
Alle Bauteile des Unterflur-Kanalsystems sind auf die
Nutzung der
Bodenfläche abzustimmen, insbesondere auf zu erwartende
Punktlasten.
Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für
Kombinationen müssen mit
Tragringen ausgerüstet sein und sind mittels Schrauben
in den
Isolierstoff-Unterputzdosen zu befestigen.
Spreizklemmenbefestigung als
alleinige Halterung ist nicht zugelassen.
Werden nicht näher bezeichnete Mehrfachsteckdosen
ausgeschrieben, können
diese als mehrere Dosen unter einem Abdeckrahmen oder
als
Mehrfachsteckdose in nur einer Gerätedose eingebaut
werden.
Beim Anbringen von Schaltern und Steckdosen ist auf die
Schlagrichtung
der Türen zu achten.
Isolierstoffdosen und -kästen müssen mit eingepressten
Metall-
Gewindebuchsen für die Deckelbefestigung ausgestattet
sein. Dosen und
Kästen mit Gewinde, hierfür in Pressstoff
eingeschnitten, sind nicht
zugelassen.
Im Zuge der Rohrverlegung dürfen Kästen und Dosen nicht
festgegipst
werden, sondern diese sind - soweit notwendig - nur
behelfsmäßig zu
befestigen. Erst nach Beendigung der Verputzarbeiten
sind Dosen und
Kästen genau putzeben zu richten und so im Mauerwerk zu
befestigen, dass
ein einwandfreier Sitz gewährleistet wird.
Ferner ist darauf zu achten, dass
- alle Kästen senkrecht sitzen
- Abzweigdosen bzw. -kästen jeweils in gleicher Höhe
liegen
- die Dosen für Schalter bzw. Steckdosen jeweils in
gleicher Höhe liegen
- die ggf. bei tropf- oder spritzwassergeschützten
Betriebsmitteln
vorgesehenen Entwässerungsöffnungen an der Unterseite
des Gehäuses vor
dem An- oder Einbau geöffnet und nicht durch Gips o. ä.
verschlossen
werden
und, wenn nichts anderes angegeben wird, dass
- untereinander- bzw. nebeneinander liegende
Schalterdosen genau in
lotrechter bzw. waagrechter Linie liegen
- Schalterdosen in gefliesten Wänden genau im
Fugenschnitt gesetzt
werden (Zusammenarbeit mit dem Fliesenleger)
- bei nebeneinanderliegenden Dosen oder Kästen, sofern
die Abweichungen
nicht zu groß sind, entweder nur Dosen oder nur Kästen
verwendet werden
- Schalter in der Kippstellung "oben aus" montiert
werden.
Steckdosen im Außenbereich sind grundsätzlich gegen
unbefugte Benutzung
zu sichern.
Stahlblechkästen für Auf- oder Unterputzmontage sind
mit innenliegenden
Winkeleisenrahmen mit Deckel im Falz und
Messingschrauben zu befestigen,
sie sind mit einem glatten, einwandfrei haftenden
Grundanstrich zu
liefern. Bei Verlegung von Stark- und
Schwachstromleitungen in einem
Kasten sind Trennwände und bei Postleitungen getrennte
Deckel
vorzusehen.
Sämtliche Verteilungen sind, wenn nicht besonders
vermerkt, nach den
Standardmaßen für öffentliche Bauten zu fertigen.
Für sämtliche Verteilungen sind einheitliche Schlösser
vorzusehen, eine
Ausnahme bilden Hauptverteilungen. Hier sind Schlösser
nach Vorschrift
des zuständigen EVU einzubauen.
Sämtliche Motorschutzgeräte, auch bauseits gelieferte,
müssen auf die
Nennstromstärke des jeweils zu schützenden Motors
eingestellt werden.
Die Überprüfung der Relais hat nach Vorschrift der
Herstellerfirma zu
erfolgen.
2.3.4 Beleuchtungskörper
Der Bieter verpflichtet sich, nur Leuchten anzubieten
und zu liefern,
die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.
Auf Anforderung sind die angebotenen Leuchten zu
bemustern bzw. durch
Prospekte vorzustellen.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen;
eine ausdrückliche
Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte
eingeholt werden.
Die Leuchten müssen so konstruiert und hergestellt
sein, dass eine
sichere Montage und einfache Wartung gewährleistet ist.
Ein einwandfreier Korrosionsschutz aller Metallteile
muss entsprechend
dem Verwendungszweck der Leuchten gewährleistet sein.
Die Lackierung muss außerdem genügend licht- und
alterungsbeständig, bei
besonderen Beanspruchungen, z.B. Außenleuchten,
genügend
witterungsbeständig sein.
Lichttechnisch wirksame Teile und Flächen von Leuchten-
Abdeckungen,
Reflektoren, müssen ausreichend alterungsbeständig
sein.
Alle freien Enden der Deckenauslässe sind mit
Lüsterklemmen zu versehen,
desgleichen sind normale Deckenhaken überall dort
einzuschrauben, wo
Beleuchtungskörper nicht fest an den Decken montiert
werden (Lüster,
Pendel usw.), soweit in der Leistungsbeschreibung keine
andere
Befestigung vorgeschrieben ist.
Alle Leuchten sind mit den entsprechenden Lampen bzw.
Leuchtmitteln zu
bestücken. Die entsprechende Leistung gilt als
Nebenleistung (gemäß
Punkt 2.4).
2.3.5 Elektrische Fußbodenheizungen
Heizleitungen müssen eine thermische Beständigkeit bis
mindestens 180°C
(Mantel 105°C) besitzen und bezüglich der Werkstoffe
und Mäntel DIN VDE
0253 "Isolierte Heizleitungen" entsprechen.
Für Leitungen in Feuchträumen ist DIN VDE 0100 Teil 520
zu beachten.
Flächenheizelemente sind nach DIN EN 60335-2-96
"Sicherheit elektrischer
Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke;
Besondere Anforderungen
für Flächenheizelemente", zu gestalten.
Bei der Verlegung von Heizleitungen darf ein
Biegeradius des fünffachen
Außendurchmessers nicht unterschritten werden.
Direktheizungen müssen mindestens 16 Stunden unter
Volllast betrieben
werden können; die Art des Fußbodenaufbaus ist dabei zu
beachten und
ggf. zu erfragen.
Die Leistungsaufnahme bei Direkt- und Speicherheizungen
soll 180 W/m²
bzw. 15 W/m nicht überschreiten.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18382 gelten als
Nebenleistung:
- Anschließen von Leitungen und Kabeln an vorhandene
Anschlussklemmen
von Bauteilen.
- Zubehör für Kabelträgersysteme, wie
Befestigungswinkel, Klemmwinkel,
Distanzstücke, Trägerklauen, Verankerungen (ohne
bauseitige oder in
anderen Positionen enthaltene Leistungen),
Verbindungsstücke,
Anschlussstücke, Wandbügel, Trägerlaschen,
Schutzkappen, Eckbleche,
Auflagerwinkel und -konsolen, Halterkupplungen,
Leiterhalter und
sonstige Kleinmaterialien.
- Hilfs- und Haltekonstruktionen, z.B. C- oder L-
Profile, für die
ausgeschriebene Verlegeart.
- Kleinmaterial, wie Lötzinn, Dichtbuchsen, Schellen,
Haken,
Schmelzeinsätze, Bindemitteln, Kitt, Dübeln, Schrauben
u. dgl.
- Leistungen gemäß Nr. 3.2.1 DIN 18382.
- Die notwendigen und üblichen Beschilderungen und
Beschriftungen für
Befehlsgeber, sonstige Steuereinrichtungen und Geräte
sowie ggf. für
Kästen und Abzweige.
- Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste für eigene und
fremde Gerüste,
sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch
erneute Abstützung
möglich und zulässig ist.
- Produktbedingte Abweichungen der im
Leistungsverzeichnis vorgegebenen
Maße für Einbauteile bis 20 mm in Länge, Breite, Höhe.
Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein
Wartungsvertrag
abgeschlossen, so gelten die im "Leistungsprogramm für
die Wartung von
lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in
Gebäuden"
enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart,
soweit sie sachlich
zutreffend und erforderlich sind; das Leistungsprogramm
ist als VDMA-
Einheitsblatt 24186 vom Verband Deutscher Maschinen-
und Anlagenbau e.V.
(VDMA) veröffentlicht.
Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18382 gelten als Besondere
Leistung:
Das Anschließen oder Abklemmen von Kabeln oder
Leitungen an bzw. von
bauseitig vorhandenen Bauteilen.
2.5 Abrechnungshinweise
Die Abrechnung gemäß Abschnitt 5.3 ATV DIN 18380
bezieht sich auf die
tatsächlich nach technischen Erfordernissen verlegten
Leitungen, Rohre
und Kanäle und dergleichen. Über die technischen
Erfordernisse
hinausgehende und damit unnötige Längen und dadurch
verursachte
unwirtschaftliche Verlegung gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
Es ist ein baubegleitendes prüfbares Aufmaß (Massen
aufgeteilt auf LV-
Positionen, Stromkreise und Räume) zu erstellen, das
unaufgefordert und
rechtzeitig vor Sichtentzug der Leistungen durch den
Baufortschritt zur
Prüfung vorzulegen ist.
Eine Abrechnung nach Plänen bedarf der ausdrücklichen
Vereinbarung.
2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch
sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend
ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der
Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der
Angebotsabgabe nach vorheriger
Terminabsprache eingesehen werden.
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
ATV 18382 Elektro
ATV 18384 Blitzschutz- und Erdungsanlagen ATV 18384 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
2 BESONDERER TEIL - Blitzschutz- und Erdungsanlagen
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN
18384 -
Blitzschutzanlagen.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18382 - Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit
Nennspannungen bis 36
kV
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten
wie aus den im
Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen
gelten:
DIN 18014 - Fundamenterder
DIN 48803 - Blitzschutzanlage; Anordnung von Bauteilen
und Montagemaß
DIN 48804 - Blitzschutzanlage; Befestigungsteile für
Leitungen und
Bauteile
DIN 48805 - Blitzschutzanlage; Stangenhalter
DIN 48806 - Blitzschutzanlage; Benennungen und Begriffe
für Leitungen
und Bauteile
DIN 48810 - Blitzschutzanlage - Trennfunkenstrecke -
Anforderungen,
Prüfungen
DIN 48811 - Blitzschutzanlage; Dachleitungshalter für
weiche Bedachung;
Spannkappe
DIN 48812 - Blitzschutzanlage; Dachleitungshalter für
weiche Bedachung;
Holzpfahl
DIN 48820 - Sinnbilder für Blitzschutzbauteile in
Zeichnungen
DIN 48821 - Blitzschutzanlage; Nummernschilder
DIN 48827 - Blitzschutzanlage; Dachleitungshalter für
weiche Bedachung;
Traufenstütze und Spannkloben
DIN 48828 - Blitzschutzanlage; Leitungshalter
DIN 48829 - Blitzschutzanlage; Dachleitungshalter;
Leitungshalter und
Befestigungsplatte für Flachdächer
DIN 48830 - Blitzschutzanlage; Beschreibung
DIN 48831 - Blitzschutzanlage; Bericht über eine
Prüfung (Prüfbericht)
DIN 48832 - Blitzschutzanlage; Fangpilz
DIN 48839 - Blitzschutzanlage; Trennstellenkasten und -
rahmen
DIN EN 50164 - Blitzschutzbauteile (Normenreihe)
DIN EN 61663-2 - Blitzschutz -
Telekommunikationsleitungen - Teil 2:
Leitungen mit metallischen Leitern
DIN EN 62305 - Blitzschutz (Normenreihe)
DIN IEC 88/117/CD - Windenergieanlagen - Teil 24:
Blitzschutz für
Windenergieanlagen
DIN V VDE V 0185-3 - Blitzschutz - Teil 3: Schutz von
baulichen Anlagen
und Personen
DIN V VDE V 0185-4 - Blitzschutz - Teil 4: Elektrische
und elektronische
Systeme in baulichen Anlagen
DVGW GW 306 - Verbinden von Blitzschutzanlagen mit
metallenen Gas- und
Wasserleitungen in Verbrauchsanlagen
Außerdem gelten mit Vorrang die Vorschriften des
zuständigen
Stromversorgungsunternehmens.
Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln:
Fachregeln des Zentralverbands des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e. V.
(ZVDH):
- Merkblatt: Äußerer Blitzschutz auf Dach und Wand
VdS-Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH des
Gesamtverbandes der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):
VdS 2006 - Blitzschutz durch Blitzableiter
VdS 2010 - Risikoorientierter Blitz- und
Überspannungsschutz
VdS 2017 - Blitz- und Überspannungsschutz für
landwirtschaftliche
Betriebe
VdS 2019 - Überspannungsschutz in Wohngebäuden,
Richtlinien
VdS 2028 - Fundamenterder für den Potentialausgleich
und als
Blitzschutzerder
VdS 2031 - Blitz- und Überspannungsschutz in
elektrischen Anlagen
VdS 2192 - Überspannungsschutz
VdS 2258 - Schutz gegen Überspannungen
VdS 2569 - Überspannungsschutz für Elektronische
Datenverarbeitungsanlagen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen
umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame
technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig",
immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
2.3 Angaben zur Ausführung
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über
die genaue Lage
von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle,
Vermarkungen u. dgl. zu
informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der
Rechtsträger
einzuholen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom
Auftragnehmer zu
beantragen.
Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen
grundsätzlich zugänglich
bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom
Auftragnehmer an den
Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls
ist eine
Festlegung zu treffen.
Regelungen der ATV DIN 18384, bei denen die ATV Bezug
auf die ersatzlos
zurück gezogenen DIN VDE 0185-1 und DIN VDE 0185-2
nimmt, sind auf die
in diesen Vorbemerkungen genannten Normen und Vornormen
zu übertragen,
sofern in diesen den zurückgezogenen Normen
entsprechende Regelungen
enthalten sind. Enthalten die genannten Normen und
Vornormen keine
entsprechenden Regelungen, sind weiterhin die
Regelungen der
zurückgezogenen Normen zu beachten.
Metallteile sind so zu verbinden und aufeinander
abzustimmen, dass
Kontaktkorrosion ausgeschlossen ist.
Beim Verlegen von Fundamenterdern hat der Auftragnehmer
mit der
Rohbaufirma zusammenzuarbeiten, die erforderlichen
Einweisungen
vorzunehmen und Verbindungsklammern selbst anzubringen.
Sämtliche Näherungen an Dunst- und Fallrohre,
Lüftungskanäle,
metallische Leitungen für Gas und Wasser,
Stahlkonstruktionen,
Antennenanlagen, Elektroanlagen, sind in die
Blitzschutzmaßnahme
einzubeziehen.
Auf die Überbrückung von Messeinrichtungen und
Nichtleitern ist zu
achten.
Die Fangleitung soll nach Möglichkeit ungeschnitten mit
der Ableitung
verbunden werden.
Dachaufbauten aus elektrisch nicht leitendem Material
gelten als
ausreichend geschützt, wenn sie nicht mehr als 0,3 m
aus den durch die
Fangleitung gebildeten Maschen herausragen. Wird das
Maß 0,3 m
überschritten, ist der Aufbau mit einer eigenen
Fangeinrichtung (z.B.
Fangspitze, Fangstange) zu versehen, die mit der
nächstgelegenen
Fangleitung zu verbinden ist.
Schornsteine werden mit an die Fangleitung
angeschlossenen Fangstangen
geschützt.
Vorhandene Dachständer der elektrischen
Energieversorgung sind über eine
geschlossene Schutzfunkenstrecke mit der Fangleitung zu
verbinden.
Vorhandene metallene Blecheinfassungen bzw. -
abdeckungen können die
Fangleitung ersetzen, sofern sie die vorgeschriebene
Mindestdicke
aufweisen. Sofern die Überlappung solcher Bleche
mindestens 100 mm
beträgt, müssen sie nicht gesondert überbrückt werden.
Die Auswahl der Leitungshalter erfolgt nach der
Dachform, der Art der
Eindeckung und der Wandgestaltung.
Bei Längen über 40 m sind Ausgleichsstücke zur Aufnahme
temperaturbedingter Dehnungen einzubauen.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre
Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen
erzeugen. Bei
nicht ausreichend festem Untergrund sind
Injektionsanker zu verwenden.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindung
ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht
aus Plänen,
Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas
anderes ergibt.
2.4 Preisinhalte
Als Nebenleistung gilt auch das Kennzeichnen der
Leitungen und
Verbindungsstellen sowie das Einweisen für das Verlegen
von
Fundamenterdern.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des
Arbeitsfortschritts
für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern
das ohne Auf-
und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung
möglich und zulässig
ist.
2.5 Abrechnungshinweise
2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch
sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend
ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der
Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der
Angebotsabgabe nach vorheriger
Terminabsprache eingesehen werden.
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
ATV 18384 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Hinweise Hinweise
Die Abgabe des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber
kostenfrei.
Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Teile der
angebotenen
Leistungen getrennt zu vergeben. Der Bieter bleibt auch
bei getrennter
Vergabe während der Zuschlagsfrist an sein Angebot
gebunden.
Grundlage des Angebotes und des Bauvertrages sind diese
Hinweise, die
folgenden ZATV und die VOB Teile B + C in ihrer jeweils
neuesten
Fassung, die entsprechenden DIN-Vorschriften, die
allgemeinen Regeln der
Technik und die entsprechenden Herstellerrichtlinien.
Der Bieter hat vor Angebotsabgabe die
Ausschreibungsunterlagen auf ihren
Inhalt und ihre Vollständigkeit hin zu prüfen und
gegebenenfalls die
Baustelle zu besichtigen.
Pläne können nach vorheriger Terminabsprache bei der
ausschreibenden
Stelle eingesehen werden.
Die in nachfolgendem Leistungsverzeichnis (LV)
einzutragenden Preise
sind Nettopreise und beinhalten alle Lohn-, Material-
und Gerätekosten
die zur Fertigstellung der beschriebenen Leistung
erforderlich sind.
Zulagen werden nur gewährt, sofern diese im LV
besonders beschrieben
sind.
Bei Punkt-Folgen im LV sind vom Bieter Textergänzungen
vorzunehmen.
Bei Angebot von anderen als den aufgeführten
Materialien und Typen, ist
als Anlage zum Angebot die Gleichwertigkeit
unaufgefordert nachzuweisen.
Die dem Angebot eventuell beigefügten Zusätze des
Bieters wie Liefer-
und Zahlungsbedingungen, Angaben über bauseitige
Leistungen u.Ä. sind
ungültig soweit sie bei Auftragserteilung nicht
ausdrücklich schriftlich
anerkannt werden.
Entnahmestellen für Wasser und Energie werden vom
Auftraggeber
bereitgestellt.
Der Bieter bestätigt mit seiner rechtsgültigen
Unterschrift nebst
Firmenstempel, dass er diesen Teil der Vorbemerkungen
gelesen,
akzeptiert und als verbindlich anerkannt hat.
_________________________________
ORT, DATUM
_________________________________
UNTERSCHRIFT + STEMPEL BIETER
Hinweise
05.01 Erdungs - und Potentialausgleichsanlage
05.01
Erdungs - und Potentialausgleichsanlage
05.02 Sonstiges/Dokumentation
05.02
Sonstiges/Dokumentation
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