Erdungsanlagen - Blitzschutz
Rudolf Carree 2
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
05 RING- UND FUNDAMENTERDER
05
RING- UND FUNDAMENTERDER
Hinweis Hinweis Arbeiten an der Blitzschutz u. Fundamenterdungsalage dürfen nur von entsprechenden Fachfirmen ausgeführt werden. Ein Nachweis über die entsprechende Eignung muss der Bauleitung vorgelegt werden. Prinzip der Erdung gemäß DIN VDE 0185 Der Fundamenterder ist mindestens alle 2,0 m mit der Bewehrung zu verbinden (in EP einzurechnen, keine gesonderte Vergütung) Alle Arbeiten an der Erdungsanlage sind nach DIN 18014 zu dokumentieren und durch Fachfirmen auszuführen. Alle Erder außerhalb der Betonteile sind aus V4A herzustellen. Fachplanung: Eversmann Ingenieure Hansestraße 51 48165 Münster
Hinweis
ATV 18382 Elektro ATV 18382 Elektro 2 BESONDERER TEIL - Niederspannungsanlagen 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18382 - Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV. Ergänzend sind zu berücksichtigen: DIN 18384 - Blitzschutzanlagen DIN 18386 - Gebäudeautomation Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 18014 - Fundamenterder DIN 18015 -1 - Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 1: Planungsgrundlagen DIN 18015-2 - Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung DIN 18015-3 - Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel DIN EN 60669 - Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen (Normenreihe) DIN EN 61082 - Dokumente der Elektrotechnik (Normenreihe) DIN EN 61386-1 - Elektroinstallationsrohrsysteme für elektrische Energie und für Informationen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen DIN-Vorschriften bzw. Sonderzulassungen der eingebauten Kabel, Schalter, Verteilungen, Sicherungen, Geräte, Hilfsvorrichtungen und Leuchten DIN-Vorschriften über Beschilderungen und Schaltungsunterlagen Weitere Ausführungsgrundlagen sind u.a.: - Anschlussvorschriften des Energieversorgungsunternehmens - VDE-Vorschriften - Vorschriften des Stromversorgungsbetriebes und der Deutschen Bundespost - Entscheidungen und Festlegungen der DKE (Deutsche Elektronische Kommission im DIN) Für einzubauende Aggregate, Steuer-, Mess- und Regeleinrichtungen u. dgl. gelten die jeweils zutreffenden DIN-Vorschriften. Darüber hinaus zu beachtende Technische Regeln: VdS-Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): VdS 2005 - Leuchten VdS 2007 - Anlagen der Informationstechnologie (IT- Anlagen) VdS 2015 - Elektrische Geräte und Einrichtungen VdS 2021 - Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung VdS 2023 - Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen mit vorwiegend brennbaren Baustoffen VdS 2024 - Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen VdS 2025 - Kabel- und Leitungsanlagen, Richtlinien VdS 2046 - Elektrische Anlagen bis 1000 V, Sicherheitsvorschriften VdS 2067 - Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft VdS 2097 - Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen VdS 2302 - Niedervoltbeleuchtung VdS 2324 - Niedervoltbeleuchtungsanlagen und -systeme VdS 2349 - Störungsarme Elektroinstallationen VdS 2460 - Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI) VdS 3501 - Isolationsfehlerschutz in elektrischen Anlagen mit elektronischen Betriebsmitteln - RCD und FU; Richtlinien zur Schadenverhütung VdS 3501 - Isolationsfehlerschutz in elektrischen Anlagen mit elektronischen Betriebsmitteln - RCD und FU; Richtlinien zur Schadenverhütung Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Die angebotenen Geräte, Verteiler u. dgl. müssen den vorgegebenen Bauwerksmaßen entsprechen. Fehlen diese in den Unterlagen, sind sie rechtzeitig beim Auftraggeber anzufordern. Baumstromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen. Für Einbaugeräte, Verteiler, Schaltanlagen u. dgl. ist nach Möglichkeit eine einheitliche Bauform und ein Fabrikat zu verwenden, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich bestimmte, unterschiedliche Fabrikate vorgegeben werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein. Alle Kunststoffrohre und -mantelleitungen sind bei der Lagerung vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. 2.3 Angaben zur Ausführung 2.3.1 Allgemeines Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3.1 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche gemäß Abschnitt 4.1 der ATV an den betreffenden Stellen anzeichnen. Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Staub und Schmutz vom Bohren und Fräsen sind sofort zu entfernen. Beim Bohren in nicht mehr im Rohbauzustand befindlichen Bereichen ist der Bohrstaub mit Absaugvorrichtungen unmittelbar am Bohrloch aufzufangen. Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten, in Schalungen für Ortbetonbauteile hat in Absprache mit dem Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen. Die erforderliche Bereitstellung von Personal ist frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein. Schlitze und Durchbrüche werden, sofern nichts anderes ausgeschrieben ist, bauseitig entsprechend den Angaben des Auftragnehmers und in Absprache mit der Bauleitung hergestellt und geschlossen. Der Auftragnehmer kann bei Bedarf die Übergabe der Planungsunterlagen für Blitzschutzarbeiten verlangen. Wenn nicht anders ausgeschrieben, werden Kabelgräben mit planierter Sohle, jedoch ohne zusätzlichen Aushub für Kopflöcher bereitgestellt. Erforderliche Maße für Fundamente, Nischen u. dgl. sind vom Auftragnehmer rechtzeitig dem Auftraggeber mitzuteilen, soweit sie das angebotene Fabrikat betreffen. Durch die Nutzung von Räumen als Unterkunft und Lager dürfen die Leistungen anderer Gewerke nicht behindert werden. Bauseitig gestellte Bauteile sind zu prüfen und einschließlich aller Nebenleistungen einzubauen bzw. anzuschließen und mit dem Einheitspreis anzubieten. Sämtliche zur Verfügung stehende Pläne müssen als Ausführungspläne gekennzeichnet sein. Vorabzugspläne dürfen nicht als Ausführungspläne benützt werden. Sofern nicht aus den Planungsunterlagen ersichtlich, ist mit dem Bauherren eine Absprache über die nutzungsgerechte räumliche Verteilung von Auslässen, Steckdosen und Anschlüssen zu treffen. Die in den aufgeführten technischen Regeln geforderte Mindestanzahl ist dessen ungeachtet einzuhalten, wenn dem der ausdrückliche Wunsch des zuvor beratenen Bauherren nicht entgegensteht. Bei der Installation von Verteilungsleitungen für Heizung, Lüftung usw. soll der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn mit den ausführenden Heizungs- bzw. Lüftungsfirmen Verbindung aufnehmen. Bei der Montage des Rohrs für die Telefonleitung ist auf einen ausreichenden gegenseitigen Abstand zwischen Fernmelde- und Starkstromleitung zu achten. Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen, Aussparungen für die wichtigsten Durchbrüche werden nach Möglichkeit vorgesehen. Bei der Montage ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, ggf. ist ein anderer Leitungsweg zu wählen. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Die Erdung der Badewannen, Brausetassen, Einläufe usw. ist nach DIN VDE 0100, Teil 701 vorzunehmen. In den Bädern, Duschen und ähnlichen Räumen sind die Vorschriften für das Verlegen von elektrischen Installationen gemäß DIN VDE 0100 Teil 701, 702 zu beachten. Sämtliche metallische leitende Teile müssen in den Potentialausgleich einbezogen werden. Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind zu beschriften. Beschriftungen müssen dauerhaft angebracht sein; eine handschriftliche Ausführung ist nicht zulässig. Alle Verteilungen müssen einen Schaltplan in einer Schaltbildtasche enthalten; codierte Bezeichnungen sind zu erläutern. Bei Einlegearbeiten in Ortbeton muss der Bieter in der Lage sein, bei Anforderung die Arbeiten am folgenden Werktag zu beginnen. Bauseitig gelieferte Einbauteile, Leuchten, Motoren usw. sind entgegenzunehmen, einzulagern und vor dem Einbau abzunehmen, soweit es ohne Funktionsprobe möglich ist. Das Anbringen von Elektrobauteilen unter wasserführenden Rohrleitungen bzw. sanitär- und heizungstechnischen Objekten, bei denen Undichtigkeiten nicht absolut auszuschließen sind, ist grundsätzlich zu vermeiden. Im Ausnahmefall sind Bauteile mit dem entsprechenden Schutzgrad gegen Wasser einzubauen oder Abdeckungen anzubringen. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren. Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig. Die vorzunehmenden Einweisungen und zu übergebenden Unterlagen schließen auch ein: - Bestandspläne der neuen Anlage - Technische Beschreibung von Geräten - Ersatzteillisten - die Einweisung über die Überwachung und Wartung der Anlage. Die Gestaltung eines Wartungsvertrages wird hiervon nicht berührt. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Falls nicht anders festgelegt, werden die allgemeinen Steckdosen 30 cm, Arbeitsplatzsteckdosen 120 cm und oberster Schalter 105 cm (Türklinkenhöhe) über dem Fertigfußboden angebracht. Für Leistungen anderer Auftragnehmer wie z.B. Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, Türen, Rauchabzugsanlagen, Fördertechnik, Verfahrenstechnik usw. sind alle erforderlichen Kabel, Leitungen und Dosen zu installieren. Hierzu gehören auch alle Hilfskonstruktionen zur ordnungsgemäßen Verlegung bis an das Gerät heran. Die Geräte werden vom Ersteller der Fremdgewerke angeschlossen und in Betrieb genommen. Alle tragenden Teile sind mit Spezialdübeln zu befestigen, Belastungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. 2.3.2 Kabel Der Auftragnehmer darf sich nicht auf die Farbkennzeichnung einer ihm unbekannten Anlage verlassen. Bei Renovierungsarbeiten ist zu beachten, dass die VDE- Bestimmungen auch für Erweiterungen sowie den Wiederaufbau elektrischer Anlagen anzuwenden sind. Bei Installationen, die als Bestand belassen werden, ist sorgfältig zu prüfen, welche Ader als Schutzleiter verwendet wurde. Nach Fertigstellung der Installationen sind auch sämtliche Anschlüsse der alten Anlage zu prüfen, um Verwechslungen von Außen- und Schutzleiter sowie unbefugte Eingriffe Dritter auszuschließen. Alte und neue Systeme dürfen keinesfalls in einem Rohr gemeinsam verlegt sein. Sofern mineralisolierte Leitungen (NUM) ausgeschrieben sind, ist auf die speziellen Endabschlüsse zu achten. Bei der Verlegung von Stahlpanzerrohren oder flexiblen Kunststoffpanzerrohren in Sichtbeton-Decken und Wänden ist eine ständige Anwesenheit eines verantwortlichen Monteurs auf der Baustelle erforderlich. Die Panzerrohre sind in Verbindung mit der Baufirma in die Schalung einzulegen. Stoßstellen der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden müssen korrosionsgeschützt seinWerden Leitungen auf Putz in öffentlichen Gebäuden in Kunststoff-Rohren verlegt, so ist halogenfreies Material zu verwenden. Das gilt auch bei Verlegung in Kabelkanälen. Alle Kunststoffrohre und -mantelleitungen sind bei der Lagerung vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Bei Deckendurchführungen sind unter Putz verlegte Leitungen im Bereich von Scheuerleisten oder sonstigen gefährdeten Bereichen mit 2 mm dickem verzinktem Stahlblech oder Stahlpanzerrohren zu schützen. Alle Kabel, Adern und Klemmen sind deutlich, unverlierbar, übersichtlich und systematisch in Klemmkästen, Verbrauchern, Verteilungen und Plänen zu beschriften. Reservekabel und -adern sind darüber hinaus auf eigene Klemmen zu führen. Auch für den Fall, dass Installationsrohre vor dem Betonieren mit Leitungen versehen werden, müssen die Rohre die Festigkeitsanforderungen nach DIN VDE 0100-520 erfüllen (Typ AS). Risiko und Beweislast für beim Betoniervorgang zerdrückte oder eingedrückte Schutz- oder Installationsrohre liegen beim Auftragnehmer. Im Kabelgraben sind die Kabel auf der gesamten Länge mit mindestens 10 cm Sandfüllung zu verlegen und durch Kabel- Abdeckplatten oder Abdeckhauben abzudecken, dabei sind luftgefüllte Hohlräume zu vermeiden. Die Verlegung der Verteilungsleitungen hat genau nach den Installationsplänen zu erfolgen. Abweichungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen. In Bereichen mit mechanischer Beanspruchung für Kabel und Leitungen sind diese in Panzerrohr zu verlegen. Alle Leitungen für Starkstrom, die in Rohren verlegt werden, müssen in NYA-Ausführung garantiert gleichstromfest sein. Der Rohrdurchmesser für die einzelnen Querschnitte und Aderzahlen richtet sich nach der Verlegungsart und Angabe der Herstellerfirma der Kunststoffrohre. Betriebsfertiges Verlegen ist nicht nur das Verlegen der Leitungen selbst, sondern auch das ordnungsgemäße Absetzen und Anklemmen der Leitungen an allen Verbindungs- bzw. Abzweigstellen, soweit das nicht Angelegenheit des Installateurs der Geräte ist. Besondere Sorgfalt ist bei der Verlegung von Kunststoffrohren bei der Aufputzmontage zu beachten. Alle Leitungen sind parallel oder senkrecht zur Deckenebene zu verlegen. Sinngemäß sind auch die Leitungen zu den Leuchten rechtwinkelig zu den Wänden zu führen. Auf die Installationszonen nach DIN 18015-3 wird besonders hingewiesen. Leitungen in Böden, auch in Hohl- und Doppelböden, dürfen nur parallel bzw. senkrecht zu den Wänden verlegt werden, schräg verlaufende Leitungen sind unzulässig. Für das Elektrogewerk installierte Kabelzugrohre, Wanddurchführungen usw. mit Verbindung zum Außenbereich sind während der Bauphase gegen eindringendes Wasser, Schmutz und Kleintiere sicher abzudichten. Schwachstromkabel sind getrennt von Starkstromkabeln auf eigener Trasse zu verlegen, die genormten Abstände sind einzuhalten. Bei der Montage von Installationsrohren für geschlossene Verlegung ist leichtes Auswechseln bzw. Einziehen zu gewährleisten. Knicke oder enge Bögen sind nicht erlaubt. Bei größeren Längen bzw. mehr als 3 Bögen sind Zugkästen vorzusehen. Alle Leerrohre sind mit Zugdraht auszurüsten. Stegleitungen dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine andere Leitungsart wegen der vorhandenen Unter- und Deckkonstruktion zu aufwändig ist. Gegebenenfalls ist eine Vereinbarung mit der Bauleitung zu treffen. In jedem Fall aber ist eine Reserveader zusätzlich zu verlegen. Für die Deckenauslässe sind spezielle Auslässe für Stegleitungen zu verwenden. Die Befestigung erfolgt mit Spezialkleber, d.h. ohne Gips. Feuchtraumleitungen auf Putz sollen mit Greif- Isolierschellen (gleicher Abstand, max. 30 cm) befestigt werden. Bei mehr als drei parallel verlaufenden Leitungen sollen Registerschienen verwendet werden. Kabeldurchführungen in Decken und Wänden sind grundsätzlich durch Schutzrohre (putzbündig, abgedichtet) herzustellen. Für jede Leitung ist in der Regel ein eigenes Rohr zu verlegen. Bei senkrechter Verlegung in Schichten sind Schellen mit Druck- und Gegenwanne zu verwenden. In Werkstätten, Lagerräumen u.ä. sind die Leitungen bis 2,50 m über OKF durch eine offene Kunststoff- oder Stahlpanzerrohr- Umhüllung zu schützen. Kabelträgersysteme (Kabelpritschen) sind in verzinkter Ausführung anzubieten. Entsprechende Formstücke für horizontale oder vertikale Richtungsänderungen sind einzubauen. Gitterträger sind nur nach Absprache mit dem Auftraggeber zugelassen. Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Kabelträgersysteme mit Wandkonsolen zu befestigen. Jede Art von Abhängung an Decken bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch die Bauleitung. Sämtliche Leitungen in Zwischendecken oder Trockenbauwänden, die nicht auf Kabelpritschen liegen, sind mit Schellen zu befestigen oder in Kunststoffrohren zu verlegen. 2.3.3 Verteilungen, Dosen, Geräte Werden Kabelkanäle und -verteilungen im Estrich verlegt und sind Anforderungen an den Schallschutz zu beachten, so darf keine starre Verbindung mit der Rohdecke entstehen, d.h. dass nur Nivellierschrauben mit Dämmelement verwendet werden. Trennungen und Anschlüsse sind gegen das Eindringen von Beton zu schützen. Bodenkanäle und -verteilungen dürfen sich beim Einbringen des Estrichs nicht verformen. Zu öffnende, mit dem Fußboden abschließende Bauteile sind während der Montagezeit gegen Verschmutzungen und Beschädigungen durch Dritte zu schützen und ggf. provisorisch zu schließen. Alle Bauteile des Unterflur-Kanalsystems sind auf die Nutzung der Bodenfläche abzustimmen, insbesondere auf zu erwartende Punktlasten. Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für Kombinationen müssen mit Tragringen ausgerüstet sein und sind mittels Schrauben in den Isolierstoff-Unterputzdosen zu befestigen. Spreizklemmenbefestigung als alleinige Halterung ist nicht zugelassen. Werden nicht näher bezeichnete Mehrfachsteckdosen ausgeschrieben, können diese als mehrere Dosen unter einem Abdeckrahmen oder als Mehrfachsteckdose in nur einer Gerätedose eingebaut werden. Beim Anbringen von Schaltern und Steckdosen ist auf die Schlagrichtung der Türen zu achten. Isolierstoffdosen und -kästen müssen mit eingepressten Metall- Gewindebuchsen für die Deckelbefestigung ausgestattet sein. Dosen und Kästen mit Gewinde, hierfür in Pressstoff eingeschnitten, sind nicht zugelassen. Im Zuge der Rohrverlegung dürfen Kästen und Dosen nicht festgegipst werden, sondern diese sind - soweit notwendig - nur behelfsmäßig zu befestigen. Erst nach Beendigung der Verputzarbeiten sind Dosen und Kästen genau putzeben zu richten und so im Mauerwerk zu befestigen, dass ein einwandfreier Sitz gewährleistet wird. Ferner ist darauf zu achten, dass - alle Kästen senkrecht sitzen - Abzweigdosen bzw. -kästen jeweils in gleicher Höhe liegen - die Dosen für Schalter bzw. Steckdosen jeweils in gleicher Höhe liegen - die ggf. bei tropf- oder spritzwassergeschützten Betriebsmitteln vorgesehenen Entwässerungsöffnungen an der Unterseite des Gehäuses vor dem An- oder Einbau geöffnet und nicht durch Gips o. ä. verschlossen werden und, wenn nichts anderes angegeben wird, dass - untereinander- bzw. nebeneinander liegende Schalterdosen genau in lotrechter bzw. waagrechter Linie liegen - Schalterdosen in gefliesten Wänden genau im Fugenschnitt gesetzt werden (Zusammenarbeit mit dem Fliesenleger) - bei nebeneinanderliegenden Dosen oder Kästen, sofern die Abweichungen nicht zu groß sind, entweder nur Dosen oder nur Kästen verwendet werden - Schalter in der Kippstellung "oben aus" montiert werden. Steckdosen im Außenbereich sind grundsätzlich gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Stahlblechkästen für Auf- oder Unterputzmontage sind mit innenliegenden Winkeleisenrahmen mit Deckel im Falz und Messingschrauben zu befestigen, sie sind mit einem glatten, einwandfrei haftenden Grundanstrich zu liefern. Bei Verlegung von Stark- und Schwachstromleitungen in einem Kasten sind Trennwände und bei Postleitungen getrennte Deckel vorzusehen. Sämtliche Verteilungen sind, wenn nicht besonders vermerkt, nach den Standardmaßen für öffentliche Bauten zu fertigen. Für sämtliche Verteilungen sind einheitliche Schlösser vorzusehen, eine Ausnahme bilden Hauptverteilungen. Hier sind Schlösser nach Vorschrift des zuständigen EVU einzubauen. Sämtliche Motorschutzgeräte, auch bauseits gelieferte, müssen auf die Nennstromstärke des jeweils zu schützenden Motors eingestellt werden. Die Überprüfung der Relais hat nach Vorschrift der Herstellerfirma zu erfolgen. 2.3.4 Beleuchtungskörper Der Bieter verpflichtet sich, nur Leuchten anzubieten und zu liefern, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Auf Anforderung sind die angebotenen Leuchten zu bemustern bzw. durch Prospekte vorzustellen. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. Die Leuchten müssen so konstruiert und hergestellt sein, dass eine sichere Montage und einfache Wartung gewährleistet ist. Ein einwandfreier Korrosionsschutz aller Metallteile muss entsprechend dem Verwendungszweck der Leuchten gewährleistet sein. Die Lackierung muss außerdem genügend licht- und alterungsbeständig, bei besonderen Beanspruchungen, z.B. Außenleuchten, genügend witterungsbeständig sein. Lichttechnisch wirksame Teile und Flächen von Leuchten- Abdeckungen, Reflektoren, müssen ausreichend alterungsbeständig sein. Alle freien Enden der Deckenauslässe sind mit Lüsterklemmen zu versehen, desgleichen sind normale Deckenhaken überall dort einzuschrauben, wo Beleuchtungskörper nicht fest an den Decken montiert werden (Lüster, Pendel usw.), soweit in der Leistungsbeschreibung keine andere Befestigung vorgeschrieben ist. Alle Leuchten sind mit den entsprechenden Lampen bzw. Leuchtmitteln zu bestücken. Die entsprechende Leistung gilt als Nebenleistung (gemäß Punkt 2.4). 2.3.5 Elektrische Fußbodenheizungen Heizleitungen müssen eine thermische Beständigkeit bis mindestens 180°C (Mantel 105°C) besitzen und bezüglich der Werkstoffe und Mäntel DIN VDE 0253 "Isolierte Heizleitungen" entsprechen. Für Leitungen in Feuchträumen ist DIN VDE 0100 Teil 520 zu beachten. Flächenheizelemente sind nach DIN EN 60335-2-96 "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke; Besondere Anforderungen für Flächenheizelemente", zu gestalten. Bei der Verlegung von Heizleitungen darf ein Biegeradius des fünffachen Außendurchmessers nicht unterschritten werden. Direktheizungen müssen mindestens 16 Stunden unter Volllast betrieben werden können; die Art des Fußbodenaufbaus ist dabei zu beachten und ggf. zu erfragen. Die Leistungsaufnahme bei Direkt- und Speicherheizungen soll 180 W/m² bzw. 15 W/m nicht überschreiten. 2.4 Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18382 gelten als Nebenleistung: - Anschließen von Leitungen und Kabeln an vorhandene Anschlussklemmen von Bauteilen. - Zubehör für Kabelträgersysteme, wie Befestigungswinkel, Klemmwinkel, Distanzstücke, Trägerklauen, Verankerungen (ohne bauseitige oder in anderen Positionen enthaltene Leistungen), Verbindungsstücke, Anschlussstücke, Wandbügel, Trägerlaschen, Schutzkappen, Eckbleche, Auflagerwinkel und -konsolen, Halterkupplungen, Leiterhalter und sonstige Kleinmaterialien. - Hilfs- und Haltekonstruktionen, z.B. C- oder L- Profile, für die ausgeschriebene Verlegeart. - Kleinmaterial, wie Lötzinn, Dichtbuchsen, Schellen, Haken, Schmelzeinsätze, Bindemitteln, Kitt, Dübeln, Schrauben u. dgl. - Leistungen gemäß Nr. 3.2.1 DIN 18382. - Die notwendigen und üblichen Beschilderungen und Beschriftungen für Befehlsgeber, sonstige Steuereinrichtungen und Geräte sowie ggf. für Kästen und Abzweige. - Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. - Produktbedingte Abweichungen der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Maße für Einbauteile bis 20 mm in Länge, Breite, Höhe. Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein Wartungsvertrag abgeschlossen, so gelten die im "Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden" enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart, soweit sie sachlich zutreffend und erforderlich sind; das Leistungsprogramm ist als VDMA- Einheitsblatt 24186 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) veröffentlicht. Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18382 gelten als Besondere Leistung: Das Anschließen oder Abklemmen von Kabeln oder Leitungen an bzw. von bauseitig vorhandenen Bauteilen. 2.5 Abrechnungshinweise Die Abrechnung gemäß Abschnitt 5.3 ATV DIN 18380 bezieht sich auf die tatsächlich nach technischen Erfordernissen verlegten Leitungen, Rohre und Kanäle und dergleichen. Über die technischen Erfordernisse hinausgehende und damit unnötige Längen und dadurch verursachte unwirtschaftliche Verlegung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Es ist ein baubegleitendes prüfbares Aufmaß (Massen aufgeteilt auf LV- Positionen, Stromkreise und Räume) zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Sichtentzug der Leistungen durch den Baufortschritt zur Prüfung vorzulegen ist. Eine Abrechnung nach Plänen bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. 2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. 2.7 Besondere Angaben zur Baustelle 2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
ATV 18382 Elektro
ATV 18384 Blitzschutz- und Erdungsanlagen ATV 18384 Blitzschutz- und Erdungsanlagen 2 BESONDERER TEIL - Blitzschutz- und Erdungsanlagen 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18384 - Blitzschutzanlagen. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18382 - Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 18014 - Fundamenterder DIN 48803 - Blitzschutzanlage; Anordnung von Bauteilen und Montagemaß DIN 48804 - Blitzschutzanlage; Befestigungsteile für Leitungen und Bauteile DIN 48805 - Blitzschutzanlage; Stangenhalter DIN 48806 - Blitzschutzanlage; Benennungen und Begriffe für Leitungen und Bauteile DIN 48810 - Blitzschutzanlage - Trennfunkenstrecke - Anforderungen, Prüfungen DIN 48811 - Blitzschutzanlage; Dachleitungshalter für weiche Bedachung; Spannkappe DIN 48812 - Blitzschutzanlage; Dachleitungshalter für weiche Bedachung; Holzpfahl DIN 48820 - Sinnbilder für Blitzschutzbauteile in Zeichnungen DIN 48821 - Blitzschutzanlage; Nummernschilder DIN 48827 - Blitzschutzanlage; Dachleitungshalter für weiche Bedachung; Traufenstütze und Spannkloben DIN 48828 - Blitzschutzanlage; Leitungshalter DIN 48829 - Blitzschutzanlage; Dachleitungshalter; Leitungshalter und Befestigungsplatte für Flachdächer DIN 48830 - Blitzschutzanlage; Beschreibung DIN 48831 - Blitzschutzanlage; Bericht über eine Prüfung (Prüfbericht) DIN 48832 - Blitzschutzanlage; Fangpilz DIN 48839 - Blitzschutzanlage; Trennstellenkasten und - rahmen DIN EN 50164 - Blitzschutzbauteile (Normenreihe) DIN EN 61663-2 - Blitzschutz - Telekommunikationsleitungen - Teil 2: Leitungen mit metallischen Leitern DIN EN 62305 - Blitzschutz (Normenreihe) DIN IEC 88/117/CD - Windenergieanlagen - Teil 24: Blitzschutz für Windenergieanlagen DIN V VDE V 0185-3 - Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen DIN V VDE V 0185-4 - Blitzschutz - Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen DVGW GW 306 - Verbinden von Blitzschutzanlagen mit metallenen Gas- und Wasserleitungen in Verbrauchsanlagen Außerdem gelten mit Vorrang die Vorschriften des zuständigen Stromversorgungsunternehmens. Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln: Fachregeln des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH): - Merkblatt: Äußerer Blitzschutz auf Dach und Wand VdS-Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): VdS 2006 - Blitzschutz durch Blitzableiter VdS 2010 - Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz VdS 2017 - Blitz- und Überspannungsschutz für landwirtschaftliche Betriebe VdS 2019 - Überspannungsschutz in Wohngebäuden, Richtlinien VdS 2028 - Fundamenterder für den Potentialausgleich und als Blitzschutzerder VdS 2031 - Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen VdS 2192 - Überspannungsschutz VdS 2258 - Schutz gegen Überspannungen VdS 2569 - Überspannungsschutz für Elektronische Datenverarbeitungsanlagen Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen 2.3 Angaben zur Ausführung Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Regelungen der ATV DIN 18384, bei denen die ATV Bezug auf die ersatzlos zurück gezogenen DIN VDE 0185-1 und DIN VDE 0185-2 nimmt, sind auf die in diesen Vorbemerkungen genannten Normen und Vornormen zu übertragen, sofern in diesen den zurückgezogenen Normen entsprechende Regelungen enthalten sind. Enthalten die genannten Normen und Vornormen keine entsprechenden Regelungen, sind weiterhin die Regelungen der zurückgezogenen Normen zu beachten. Metallteile sind so zu verbinden und aufeinander abzustimmen, dass Kontaktkorrosion ausgeschlossen ist. Beim Verlegen von Fundamenterdern hat der Auftragnehmer mit der Rohbaufirma zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Einweisungen vorzunehmen und Verbindungsklammern selbst anzubringen. Sämtliche Näherungen an Dunst- und Fallrohre, Lüftungskanäle, metallische Leitungen für Gas und Wasser, Stahlkonstruktionen, Antennenanlagen, Elektroanlagen, sind in die Blitzschutzmaßnahme einzubeziehen. Auf die Überbrückung von Messeinrichtungen und Nichtleitern ist zu achten. Die Fangleitung soll nach Möglichkeit ungeschnitten mit der Ableitung verbunden werden. Dachaufbauten aus elektrisch nicht leitendem Material gelten als ausreichend geschützt, wenn sie nicht mehr als 0,3 m aus den durch die Fangleitung gebildeten Maschen herausragen. Wird das Maß 0,3 m überschritten, ist der Aufbau mit einer eigenen Fangeinrichtung (z.B. Fangspitze, Fangstange) zu versehen, die mit der nächstgelegenen Fangleitung zu verbinden ist. Schornsteine werden mit an die Fangleitung angeschlossenen Fangstangen geschützt. Vorhandene Dachständer der elektrischen Energieversorgung sind über eine geschlossene Schutzfunkenstrecke mit der Fangleitung zu verbinden. Vorhandene metallene Blecheinfassungen bzw. - abdeckungen können die Fangleitung ersetzen, sofern sie die vorgeschriebene Mindestdicke aufweisen. Sofern die Überlappung solcher Bleche mindestens 100 mm beträgt, müssen sie nicht gesondert überbrückt werden. Die Auswahl der Leitungshalter erfolgt nach der Dachform, der Art der Eindeckung und der Wandgestaltung. Bei Längen über 40 m sind Ausgleichsstücke zur Aufnahme temperaturbedingter Dehnungen einzubauen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. 2.4 Preisinhalte Als Nebenleistung gilt auch das Kennzeichnen der Leitungen und Verbindungsstellen sowie das Einweisen für das Verlegen von Fundamenterdern. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. 2.5 Abrechnungshinweise 2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. 2.7 Besondere Angaben zur Baustelle 2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
ATV 18384 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Hinweise Hinweise Die Abgabe des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber kostenfrei. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Teile der angebotenen Leistungen getrennt zu vergeben. Der Bieter bleibt auch bei getrennter Vergabe während der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Grundlage des Angebotes und des Bauvertrages sind diese Hinweise, die folgenden ZATV und die VOB Teile B + C in ihrer jeweils neuesten Fassung, die entsprechenden DIN-Vorschriften, die allgemeinen Regeln der Technik und die entsprechenden Herstellerrichtlinien. Der Bieter hat vor Angebotsabgabe die Ausschreibungsunterlagen auf ihren Inhalt und ihre Vollständigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls die Baustelle zu besichtigen. Pläne können nach vorheriger Terminabsprache bei der ausschreibenden Stelle eingesehen werden. Die in nachfolgendem Leistungsverzeichnis (LV) einzutragenden Preise sind Nettopreise und beinhalten alle Lohn-, Material- und Gerätekosten die zur Fertigstellung der beschriebenen Leistung erforderlich sind. Zulagen werden nur gewährt, sofern diese im LV besonders beschrieben sind. Bei Punkt-Folgen im LV sind vom Bieter Textergänzungen vorzunehmen. Bei Angebot von anderen als den aufgeführten Materialien und Typen, ist als Anlage zum Angebot die Gleichwertigkeit unaufgefordert nachzuweisen. Die dem Angebot eventuell beigefügten Zusätze des Bieters wie Liefer- und Zahlungsbedingungen, Angaben über bauseitige Leistungen u.Ä. sind ungültig soweit sie bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Entnahmestellen für Wasser und Energie werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Der Bieter bestätigt mit seiner rechtsgültigen Unterschrift nebst Firmenstempel, dass er diesen Teil der Vorbemerkungen gelesen, akzeptiert und als verbindlich anerkannt hat. _________________________________ ORT, DATUM _________________________________ UNTERSCHRIFT + STEMPEL BIETER
Hinweise
05.01 Erdungs - und Potentialausgleichsanlage
05.01
Erdungs - und Potentialausgleichsanlage
05.02 Sonstiges/Dokumentation
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