Heizung/ Lüftung/ Sanitär
RSP, Residenz SeePerlen Bad Saarow
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Kurzbeschreibung und Projektinformation Bauvorhaben Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser - Altersgerechtes Wohnen Am Graben 3a und 3b in 15526 Bad Saarow Beschreibung der Bauwerke Es handelt sich bei den geplanten Neubauten um zwei Mehrfamilienwohnhäuser, in fast identischer Bauweise. Die Häuser haben je 3 oberirdische Geschosse und folgende Abmessungen:             Länge x Breite:                 21,51m x 21,51m             Gebäudehöhe ab OKG:     +11,40 m (Firsthöhe) Haus A wird teilunterkellert und Haus B erhält ein Untergeschoss mit Souterrain. Beide Häuser sind durch einen untetrirdischen Gang miteinander verbunden. Tragende und aussteifende Bauteile sowie die Geschossdecken der  Gebäude werden in Massivbauweise (Stahlbeton/ Ortbeton/ Mauerwerk) ausgeführt Die Dächer der beiden Häuser werden als Mansarddächer ausgebildet. Das Dachtragwerk wird als Nagelplattenbinderkonstruktion mit Stahlfachwerkverbinder ausgeführt. Die beiden Häuser werden als klimafreundliche Wohngebäude (KFWG) mit dem Standard QNG Plus geplant.
Kurzbeschreibung und Projektinformation
Vorbemerkungen und Hinweise zum klimafreundlichen Wohngebäude Zielsetzung und Anforderungen des QNG-Plus Standards: - Das Projekt wird gemäß den Vorgaben des QNG-Plus  Standards geplant und ausgeführt, um höchste Anforderungen an Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Ressourcenschonung zu erfüllen. Materialwahl: - Es wird darauf geachtet, dass nur zertifizierte und nachhaltige Materialien verwendet werden, die den Anforderungen des QNG-Plus Standards entsprechen. - Insbesondere für die Dachdeckung und -abdichtung werden umweltfreundliche Materialien, wie recycelte oder recyclebare Produkte, bevorzugt. Nachhaltige Dämmung: - Bei der Dämmung des Daches ist auf den Einsatz umweltfreundlicher Dämmstoffe zu achten, die eine hohe Wärmedämmung bieten und keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt haben. - Die Dämmstoffe sollten hohe Brandschutzanforderungen erfüllen und zugleich eine lange Lebensdauer bieten. Langlebigkeit der Materialien: - Die verwendeten Deckmaterialien und Abdichtungen müssen eine hohe Lebensdauer und Witterungsbeständigkeit aufweisen, um eine lange Haltbarkeit ohne intensiven Wartungsaufwand zu gewährleisten. Recycling und Entsorgung: - Es ist sicherzustellen, dass bei der Entsorgung von Materialabfällen die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft beachtet werden. Das bedeutet, dass Abfälle, die beim Abriss oder Umbau entstehen, möglichst recycelt oder wiederverwendet werden. Wartungsfreundlichkeit: - Bei der Auswahl der Materialien und der Bauweise wird darauf geachtet, dass spätere Wartungsarbeiten möglichst einfach und kostengünstig durchzuführen sind. Auch Reparaturen und Nachbesserungen sollen mit minimalem Ressourcenaufwand möglich sein.
Vorbemerkungen und Hinweise zum klimafreundlichen Wohngebäude
QNG-SERIENLEITFADEN FÜR NACHUNTERNEHMER (QNG-PLUS) - Sanitär (Innenraum, oberflächennah) Hinweis zur Herkunft des Leitfadens Dieser Leitfaden ist eine vereinfachte und praxisnahe Kurzfassung des offiziellen Anhangdokuments 3.1.3 der QNG-Geschäftsstelle (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) und  ist kein offizielles QNG-Dokument. Nur zur internen Verwendung. Diese Kurzfassung dient ausschließlich der besseren Übersicht und praxisgerechten Umsetzung  auf der Baustelle, um die Anforderungen schneller und effektiver einhalten zu können. Das  Originaldokument muss bei Beauftragung verbindlich bestätigt werden (z.B. in einem  Zusatzformular des Auftraggebers). Gewerke-Leitfaden: Sanitär (Innenraum, oberflächennah) Ziel: Nachweis der verwendeten Materialien im Sinne des QNG-PLUS Siegels - konkret für das  Kriterium "Risiken für die lokale Umwelt" gemäß QNG-Anforderungskatalog Anhang 3.1.3  "Schadstoffvermeidung in Baumaterialien" https://www.qng.info/qng/qng-anforderungen/qng- siegeldokumente/ Was muss der Nachunternehmer wissen? Verwendete Produkte:                - Sanitärsilikon                - Sonstige Abdichtungsmassen Diese Produkte müssen schadstoffarm sein:                - Sanitärsilikon (z.?B. Blauer Engel, EC1+, Sentinel Produktpass) Tipp :                Bei Unsicherheit können auch der Baustoffhändler oder der Hersteller direkt                angesprochen werden. Am besten ist es, bei der Anfrage auf das Anhangdokument 3.1.3 des  QNG hinzuweisen und um Unterstützung bei der Auswahl geeigneter, QNG-konformer Produkte zu bitten. Wichtig bei der Bestellung:                Bei jeder Bestellung im Baustoffhandel oder direkt beim Hersteller                ist vom Nachunternehmer ausdrücklich anzugeben, dass nur Produkte eingesetzt werden dürfen, die den Anforderungen aus dem Anhangdokument 3.1.3 des QNG entsprechen. Dies ist verbindlich einzuhalten. Weitere Hilfe: Produktdatenbank:                Die Sentinel Haus Holding stellt eine Produktdatenbank zur  Verfügung, in der nachgelesen werden kann, ob ein Produkt die Anforderungen des                Anhangdokuments 3.1.3 erfüllt - und sogar zusätzliche Kriterien des DGNB- Nachhaltigkeitsbewertungssystem Version 2018, 2023, der EU-Taxonomie, dem BNB und  Bream. Dort ist zu erkennen, welche Qualitätsstufe ein Produkt erreicht. https://www.sentinel- holding.eu/de/Themenwelten/SHI- Datenbank Welche Nachweise müssen abgegeben werden?                1. Technisches Datenblatt (TD)                2. Sicherheitsdatenblatt (SDB)                3. Umweltkennzeichnung, z.?B.:                   - Blauer Engel (DE-UZ 102)                   - EMICODE EC1+                   - AgBB-konformer Emissionsbericht                   - Sentinel Produktpass                4. EPD (Environmental Product Declaration):                   - Typ I (nach ISO 14024) oder Typ III (nach ISO 14025 / EN 15804)                5. Lieferscheine der eingebauten Materialien                  - Wenn eine baustellenbezogene Lieferung vorliegt: Original-Lieferschein                    beilegen                  - Wenn aus dem Lager geliefert wurde: Bestätigung des Nachunternehmers                    (z.B. kurzer Vermerk mit Stempel/Unterschrift), + Lieferschein der                    Lagerlieferung beilegen → Diese Dokumente werden im QNG-System abgelegt und von der Zertifizierungsstelle geprüft. Was darf NICHT verwendet werden?                Nicht erlaubt:                - Produkte ohne entsprechende Nachweisdokumente     - → Bei Unsicherheit: Produkt weglassen oder nach Prüfbericht fragen. Dokumentation und Übergabe:                - Die genaue Form der Übergabe der Nachweise wird vom jeweiligen Auftraggeber  vorgegeben.                - Der Nachunternehmer erhält vom Auftraggeber rechtzeitig eine Information, ob die  Nachweise digital oder schriftlich sowie in welchem Format (z.B.Nachweisformular) zu  liefern sind.                - Wichtig: Die Unterlagen müssen vollständig und nachvollziehbar sein,  insbesondere bei  Lagerentnahmen, Lieferschein & Bestätigung beilegen.                - Die Dokumente werden vom Auftraggeber geprüft und bei Übereinstimmung freigegeben.                Bei Ablehnung darf das Produkt nicht verarbeitet werden.
QNG-SERIENLEITFADEN FÜR NACHUNTERNEHMER (QNG-PLUS) - Sanitär (Innenraum, oberflächennah)
01 KG410 - Sanitärtechnik
01
KG410 - Sanitärtechnik
Allgemeine Vorbemerkung Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Installation der KG 410 - Abwasser-, Wasseranlagen und teilweise auch die Erschließung in Außenanlagen (privatrechlichtlicher Teil) gemäß dieser  technischen Baubeschreibung. Die Baudurchführung wird durch einen koordinierten Bauzeitenplan geregelt. Sämtliche Bauteile sind während der Bauphase vor jeglichen Witterungseinflüssen und Diebstählen zu schützen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Insgemeinkosten, die nicht separat aufgeführt sind, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Dies gilt für Genehmigungen, Einrichten der Baustelle, Fracht, Verpackungen, Versicherungen, Vorhalten der Montagewerkzeuge und -gerüste, Montageüberwachung, Koordinierung mit den anderen Gewerken, Aufmaß und Übergabe der Anlagen an den Bauherrn/Betreiber. Für sämtliche gleichwertig gebotene Fabrikate sind technische Datenblätter durch den Bieter beizufügen. Bauvorhaben : Residenz Seeperlen                                   Am Graben 3 a und b                                   15526 Bad Saarow Bauteil Haus A : Neubau Mehrfamilienhaus mit 16 Wohnungen Bauteil Haus B : Neubau Mehrfamilienhaus mit 18 Wohnungen                            mit Gemeinschaftsräumen im UG
Allgemeine Vorbemerkung
Vertragsgrundlagen Im Auftragsfalle gelten für die Durchführung der zu erbringenden Leistungen, Lieferungen der erforderlichen Materialien und aller notwendigen Nebenleistungen die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen, Vorschriften und Unterlagen: a) Die VOB, die Bestimmungen der geltenden Landesbauordnung sowie einschlägigen DIN-Vorschriften und Gesetze in ihrer neuesten Form. b) Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft. c) Die Ausführungszeichnungen der Architekten bzw. des beauftragten Planungsbüros (im folgenden "Planer" genannt) und die entsprechenden Berechnungen. d)  Das Auftragsschreiben bzw. der Werkvertrag und das geprüfte Angebot. e) Vertrags- und Lieferbedingungen sowie sonstige Vertrags- bestimmungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es gilt die VOB. f)  Europäische Normen (CE-Normen) gelten nur und ausschließlich, wenn diese in geltende Landesnorm der Bundesrepublik Deutschland (DIN/CE-N) gewandelt ist, ansonsten gelten Pkt. a-e g)  Die Abnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag des Unternehmers      gem VOB, Teil B,   12, Abs.4. h) Die Abnahme der geleisteten Arbeiten wird durch eine frühere Benutzung,     Inbetriebnahme oder Schlusszahlung nicht ersetzt. Die Abnahme kann erst     nach  Fertigstellung der gesamten Arbeitsleistung erfolgen. Auftretende Mängel     sind innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist vom Auftragnehmer     zu beseitigen, andernfalls ist der Auftraggeber berechtigt, entweder die Mängel     durch einen anderen Unternehmer auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen     zu lassen oder einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der     Schlußrechnung abzusetzen. i) Gewährleistung nach VOB , 4 Jahre j) Umlagen :     Mit den Schlussabrechnungen werden nachfolgende Umlagen     verrechnet :     - Umlage für eine Bauwesensversicherung : 0,4 %     - Umlage für eine Baustelleneinrichtung : 0,4 %       (Baustrom , Bauwasser und Sanitäreinrichtungen)
Vertragsgrundlagen
Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber auf Anforderung Kopien der bisher angestellten Berechnungen des Fachingenieurs zur Auslegung und Bemessung der technischen Anlagen, soweit diese nicht schon in den bereit gestellten Unterlagen enthalten sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm überlassenen Berechnungsunterlagen komplett zu überprüfen, nachzurechnen und zu ggf. ergänzen. Für die Durchführung der Berechnungen sind die in den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Bemessungsgrundlagen entsprechend dem Planungsstand zum Zeitpunkt der Anlagenausführung zu aktualisieren. Die zur Berechnung der Anlagen erforderlichen, abgesicherten Daten und Vorgaben hinsichtlich Wärme- Kälte- und Schallschutz, Architektur, Bauphysik, Tragwerksplanung, Raumbelastungsarten und -Größen, Betriebsweisen und Nutzungsvarianten etc. sind rechtzeitig bei den dafür jeweils zuständigen Planungsbeteiligten vom Auftragnehmer eigenständig und schriftlich anzufordern. Alle Berechnungsergebnisse sind in die technische und kaufmännische Bearbeitung der Anlagen und in die konstruktiven Arbeiten zur Montageplanung zu übernehmen. a) Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche, ihm übergebenen Unterlagen, Zeichnungen und Berechnungen ohne besondere Vergütung mit größter Sorgfalt nachzuprüfen und Abweichungen bzw. festgestellte Mängel unverzüglich vor Beginn der Arbeit der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. b) Ohne die Einwilligung der Bauleitung ist der Bieter nicht berechtigt, Abänderungen an Zeichnungen, Anschlägen, Berechnungen oder in der Ausführung vorzunehmen. c) Der Bieter ist dafür verantwortlich, daß die ihm bei dem Aus-schreibungsverfahren bekannt gewordenen Planungsunterlagen nebst den Projektdaten nicht an Dritte gelangen.
Ausführungsunterlagen
Ausführung a) Für die konstruktiv und sachgemäß richtige Ausführung trägt der Auftragnehmer die Verantwortung. Im Zweifel ist der Planer zu befragen. b) Sofort nach Auftragserteilung sind mit der Bauleitung die genauen Termine, der Arbeitsablauf und der Umfang festzulegen und schriftlich zu bestätigen. c) Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Einwilligung und ausdrücklicher Auftragserteilung durch den Bauherren oder seines Beauftragten (z.B. Architekten/Bauleitung) ausgeführt werden. Stundenlohnzettel sind zur Anerkennung durch Unterschrift dem Auftraggeber vorzulegen. d) Entsteht durch Anweisung von seiten der Bauleitung, nach Meinung des Auftragnehmers eine Nichterfüllung seiner Garantieverpflichtung, ist zur Entscheidung der Auftraggeber hinzu zu nehmen. Mündliche Einwände entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen Verpflichtungen. e) Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe hat der Ausführende rechtzeitig frei der Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungs- und termingemäßen Herstellung der fertigen Arbeiten notwendig sind. f) Entstehende Mehrkosten jeder Art, durch das Ausführen oder Einbauen von nicht flucht-, lot- oder waagerecht ausgeführten Einbauten, die auch Dritte mit betreffen, gehen zu Lasten des ausführenden Unternehmens. g) Der Auftragnehmer hat auf Wunsch des Auftraggebers/Bauherrn, Proben aller von ihm zur Verwendung vorgesehenen Materialien vorzulegen. h) Hat der Auftragnehmer Bedenken gem. VOB Teil B   4 Ziffer 3, auch wegen sonstiger Vorbedingungen und Begleitumstände seiner Art, so muß er die in Frage kommenden Arbeiten unbeschadet sofort und so lange einstellen, bis eine Einigung über die Weiterführung unter Verantwortung des Auftragnehmers erzielt wird. Bei Nichteinhaltung haftet der Auftragnehmer für seine Lieferung bzw. Beschäftigten. i) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV zu ändern, zu kürzen bzw. nicht ausführen zu lassen. Der Vergütungsanspruch regelt sich nach VOB.
Ausführung
Umfang des Angebotes Vom Bieter ist die komplette funktionstüchtige Anlage entsprechend dem Stand der Technik zu kalkulieren, zu liefern und zu montieren. Dabei ist der gesamte Leistungsumfang zu berücksichtigen welcher in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. Alle in den allgemeinen technischen Vorbemerkungen und Baubeschreibungen geforderten Leistungen und Nebenleistungen sind mit der Abgabe des Angebospreises abgegolten. Alle Nebenleistungen und besonderen Leistungen, die zur Erfüllung der geforderten Leistungen erforderlich sind, müssen mit einkalkuliert werden. Dies gilt auch für Leistungen, die in den Beschreibungsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt werden, jedoch zur einwandfreien und funktionsfähigen Ausführung notwendig sind. Der Bieter ist verpflichtet, sich von sämtlichen preisbildenden Faktoren in Kenntnis zu setzen und diese im Angebot vollständig zu berücksichtigen. Eine eigenverantwortliche Überprüfung und Koordination zwischen Ausschreibungs- und Zeichnungsunterlagen obliegt dem Bieter.
Umfang des Angebotes
Angaben des Bieters Vom Bieter sind sämtliche in der Leistungsbeschreibung und den zugehörenden Angebotsunterlagen verlangten Angaben hinsichtlich Hersteller und Typenbezeichungen , Leistungsdaten, Abmessungen, Gewichte etc. lückenlos einzutragen oder anders geartet anzugeben. Fabrikate und Typenbezeichnungen: Bei Angabe von Lieferfirmen und Fabrikatsbezeichnungen für Materialien oder Bauteile sind bei dem Zusatz : Hersteller :  '....................' Typ                            :  '....................' Bieterergänzungen anzugeben und die angebotenen Fabrikatsbezeichnungen einzutragen. Das Fabrikat ist auch dann einzutragen, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese Angabe, ist das Angebot unvollständig. Werden vom Bieter andere Fabrikate bzw. Typen als die in der Funktional- bzw. Leistungsbeschreibung vorgesehen angeboten, so müssen auch diese in allen wesentlichen Teilen, Konstruktions- und Qualitätsmerkmalen sowie den technischen Daten der Ausführungs- und Leistungsbeschreibung entsprechen und die bestellte Funktion erfüllen. Ist dies aus Gründen der Bauart, eines herstellerspezifischen Standards o. ä. bei vom Bieter gewählten Fabrikaten nur durch Mehrinstallationen möglich, sind diese in die Einheits- und Gesamtpreise des betreffenden Anlagenteils einzukalkulieren.
Angaben des Bieters
Fabrikatsänderungen und Nebenangebote Nebenangebote sind grundsätzlich zugelassen. Die in der Folge aufgeführten Fabrikate stellen demnach eine Richtqualität dar. Werden Alternativen gegenüber den in der Baubeschreibung vorgegebenen Fabrikaten angeboten so sind diese bei Angebotsabgabe mit dem Bauherrn, dem Architekten und dem Planungsbüro Haustechnik abzusprechen, zu genehmigen und schriftlich bestätigen zu lassen. Der Bauherr behält sich vor die Gleichwertigkeit zu beurteilen. Der Bauherr behält es sich vor, bei evtl. Fabrikatswechseln Minderkosten in Anrechnung zu bringen. Die Mehr - und Minderkosten orientieren sich in Relation an den gültigen Bruttopreislisten der Hersteller.
Fabrikatsänderungen und Nebenangebote
Ausführungsunterlagen a) Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche, ihm übergebenen Unterlagen, Zeichnungen und Berechnungen ohne besondere Vergütung mit größter Sorgfalt nachzuprüfen und Abweichungen bzw. festgestellte Mängel unverzüglich vor Beginn der Arbeit der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. b) Ohne die Einwilligung der Bauleitung ist der Bieter nicht berechtigt, Abänderungen an Zeichnungen, Anschlägen, Berechnungen oder in der Ausführung vorzunehmen. c) Der Bieter ist dafür verantwortlich, daß die ihm bei dem Aus-schreibungsverfahren bekannt gewordenen Planungsunterlagen nebst den Projektdaten nicht an Dritte gelangen.
Ausführungsunterlagen
Revisionszeichnungen und -unterlagen Allgemein: Bestands- und Revisionsunterlagen müssen dem endgültigen Ausführungsstand der Baumaßnahme entsprechen. Die Bezeichnungen von Räumen, Raum-nummern, Geräten, technischen Anlagen und Anlagenteilen müssen in allen Plänen und Beschreibungen aller Gewerke gleichlautend sein und mit den örtlich verwendeten Bezeichnungen übereinstimmen. In allen Zeichnungen sind einheitliche Sinnbilder und Klartextbenennungen nach DIN, VDI, DVGW, VDE und der Fernmeldeordnung zu verwenden. Die Revisionszeichnungen sind VOB-gerecht zu erstellen. Sie müssen den letztgültigen, tatsächlich installierten Stand der technischen Anlagen wiedergeben. Die Revisionszeichnungen bestehen im einzelnen aus: - Grundrisszeichnungen - Maßstab je nach Größe der Baubestands- bzw. Architektenzeichnungen, mit   maßstäblich eingetragenen Installationen und Einrichtungen, der Vermassung   und Dimensionierung der technischen Anlagen und Angaben der technischen   Daten wichtiger Anlagenteile. - Schnittzeichnungen - Maßstab je nach Bezug und Größe der   Grundrisszeichnungen, mit maßstäblich eingetragenen Installationen und   Einrichtungen. - Detailzeichnungen - als Konstruktions- Aufbau- und Ansichtspläne wesentlicher   Anlagenkomponenten mit Vermassung und allen technischen Daten. - Anlagenschemata - als Gesamtübersicht, Aufbau- Funktions- Fließ- und   Wirkschema, beinhaltend alle wesentlichen Funktionsteile der dargestellten   Anlage mit sämtlichen technischen Daten, der Dimensionierung und der   Wirkungsweise. - Schalt- und Regelpläne - mit Angabe der Nenn- und Ist-Strömung und mit   Angabe der Sollwertbereiche von Reglern und Fühlern sowie mit sämtlichen   einregulierten Ist-Werten.   Spätestens 3 Wochen vor Abnahme ist der Bauleitung 1 Satz   Revisionszeichnungen als Vorabzug zur Überprüfung und Freigabe vorzulegen.   Diese überprüften Zeichnungen erhält der Auftragnehmer mit Sichtvermerk   wieder zurück. Änderungswünsche des AG sind in die endgültigen Pläne zu   übernehmen. Soweit keine anders lautenden Bestimmungen oder   Anforderungen des Auftraggebers beiliegen, sind die endgültigen   Revisionszeichnungen spätestens am Tage der Schlussabnahme in der in den   ZTV angegebenen Art und Anzahl dem Auftraggeber auszuhändigen.   Die Unterlagen sind nach dem folgenden Muster vorzulegen:   - Anlagenbeschreibung   - Anlagenschemata   - Ersatzteilliste, Bauteilunterlagen   - Fabrikationsliste, Herstellerverzeichnis   - Bedienungs- und Wartungsanweisungen   - Mess- bzw. Prüfprotokolle   - Fachunternehmererklärung   - Einweisungsbestätigung   - Zulassungszertifikate   - Sachverständigenabnahme   - Revisions-, Grundriss- und Übersichtspläne, Schemen und Verteilungspläne
Revisionszeichnungen und -unterlagen
Leistungsnachweis und Einweisung Der Auftraggeber verlangt, als Nachweis für die vom Auftragnehmer erbrachten und zugesicherten Leistungen, vor der Abnahme eine komplette Funktionsprüfung und Leistungsmessung. Mit der Funktionsprüfung und der Leistungsmessung ist vom Auftragnehmer der Nachweis zu erbringen, dass alle Forderungen der vorliegenden Leistungsbeschreibung und des Vertrages erfüllt sind. Alle für die Prüfung, Messung und zum Leistungsnachweis erforderlichen Geräte nebst Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc., die Hilfsmaterialien zur Messwerterfassung für Temperaturen, Drücke, Mengen etc. sowie das Personal zur Durchführung der Leistungen sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Art der zum Leistungsnachweis verwendeten Prüf- und Messgeräte und die angewendete Messmethode ist dem Auftragnehmer grundsätzlich freigestellt. Messgeräte müssen nachweislich geeicht sein und die Methode muss den einschlägigen Normen und Richtlinien entsprechen. Nur im Zweifelsfall entscheidet der Auftraggeber über Art und Umfang der Messungen. Sollten bei Durchführung der Funktionsprüfungen und Leistungsmessungen vor der Abnahme die maximalen Zustands- bzw. Störgrößen wie Außenluftzustand o. ä. nicht vorhanden sein, sind die Messungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens innerhalb eines Jahres zu vervollständigen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber selbst auch Leistungsmessungen ohne Information und in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Alle im Verlauf der Funktionsprüfungen und Leistungsmessungen erfassten und gemessenen Daten sind zu protokollieren, in Messberichten zusammenzufassen und dem Auftraggeber oder dessen Stellvertreter mind. 3 Wochen vor der Schlussabnahme zusammen mit den Bedienungs- und Wartungsunterlagen, bei späteren Nachweisen 2 Wochen nach erfolgter Messung zur Verfügung zu stellen. Nach erfolgreicher Beendigung der Funktionsprüfungen werden die installierten Anlagen einem mind. 24-stündigem Probebetrieb bei vollständiger Nutzung unterworfen. Der Probebetrieb findet mit dem Personal des Auftragnehmers unter seiner Aufsicht und Verantwortung statt. Der Probebetrieb muss den Nachweis der vertragsmäßigen Lieferung, Ausführung und der vollkommenen Betriebstüchtigkeit erbringen. Spätestens mit Beginn des Probebetriebes ist das Bedienungspersonal des Auftraggebers zu unterweisen. Alle Termine für die Einweisung sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Von allen Einweisungen sind durch den Auftragnehmer Protokolle zu erstellen und den Revisionsunterlagen beizufügen. Die eingewiesenen Personen sind im Protokoll aufzuführen und Ihre Teilnahme ist mittels Unterschrift zu bestätigen. Die Einweisung ist innerhalb von 4 KW zu wiederholen.
Leistungsnachweis und Einweisung
Bedienungs- und Wartungsunterlagen Der Auftragnehmer hat rechtzeitig die für den Nutzer und Anlagenbetreiber erforderlichen Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen anzufertigen und mit dem Fachingenieur sowie dem Nutzer abzustimmen. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind in Deutscher Sprache zu verfassen - Wartungshinweise ausländischer Hersteller sind zu übersetzen - und müssen im einzelnen beinhalten: - Inhaltsverzeichnis - mit Angabe aller Gerätehersteller und Kundendienste,   Auslieferungslager für Ersatzteile sowie Hinweise auf behördliche   Überwachungspflichten. - Anlagenbeschreibung - mit Angabe der wichtigen Installationsdaten, aller   Spezialmerkmale, Sicherheitseinrichtungen, Nebengeräte, Betriebswerte und   Betriebsunterbrechungen sowie Funktionsbeschreibung. - Beschreibung der Schalt- und Regelanlage - einschl. der Schalt- und   Regelpläne, Beschreibung der Anzeige-, Steuer- und Regelgeräte. Die   Bezeichnungen der Geräte müssen mit den Angaben des Schaltschrankes   identisch sein. Die Montageorte aller Schalt- und Regelgeräte außerhalb des   Schaltschrankes müssen eindeutig beschrieben sein. - Wartungsanweisungen - mit Fehlersuchtabellen, Erläuterungen von   Störmeldungen, Wartungsumfang mit Angabe der Wartungszeiträume,   Betätigung der Bedienungsorgane, Gebrauch von Spezialwerkzeugen sowie   Angaben über Schmier- und Dichtungssysteme, Eigenschaften für Öle und   sonstige Betriebsmittel. - Mess- und Prüfprotokolle - mit Angaben der Messorte und Messmethode,   tabellarischer Auflistung aller Mess- und Prüfergebnisse sowie Angaben über die   an allen Geräten und justierten Anlagenteilen vorgenommenen   Grundeinstellungen. - Berechnungsunterlagen und Datenblätter - mit Angaben und Dokumentation   aller vom Auftragnehmer zur Bemessung, Dimensionierung und Auslegung der   technischen Anlagen durchgeführten Einzelberechnungen, tabellarischen   Auflistungen und Zusammenstellungen. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind spätestens drei Wochen vor der Abnahme der Bauleitung als Vorabzug zur Überprüfung und Freigabe vorzulegen. Die überprüften Unterlagen erhält der Auftragnehmer mit Sichtvermerk zurück. Änderungswünsche und Ergänzungsforderungen der Bauleitung sind in die endgültige Fassung zu übernehmen. Soweit keine anders lautenden Bestimmungen oder Anforderungen des Auftraggebers beiliegen, sind die endgültigen Bedienungs- und Wartungsanweisungen spätestens am Tage der Schlussabnahme in der in den ZTV angegebenen Art und Anzahl dem Auftraggeber auszuhändigen.
Bedienungs- und Wartungsunterlagen
Teilabnahmen Für Leistungen und Arbeiten, die durch den weiteren Baufortschritt oder andere Umstände einer späteren Prüfung und Feststellung entzogen werden, sind Teilabnahmen durchzuführen. Die Rechtsfolge der Abnahme tritt hierfür jedoch nicht ein.
Teilabnahmen
Koordination der TGA Gewerke Die Schnittstellen aller Leistungsbereiche und Elemente der TGA untereinander und zu den Gewerken des Rohbau, des baulichen Ausbaues und der gebäudeumschließenden Außenhaut bestimmt eigenverantwortlich der AN. Die Schnittstellen zur öffentlichen Erschließung sind mit den Versorgungsunternehmen abzustimmen und wie im Allgemeinen Leistungsprogramm und im Leistungsprogramm der öffentlichen Erschließung beschrieben und festgelegt auszuführen. Die Elemente der TGA sind vom AN im Rahmen seiner Planung in die Gesamtplanung des Objektes zu integrieren und mit den Planungen der übrigen Fachbereiche so abzugleichen und zu koordinieren, dass es zu einer in sich abgeschlossenen, funktionsfähigen, betriebsbereiten und abnahmefähigen Gesamtleistung kommt, unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen. Im Allgemeinen Leistungsprogramm, in den Leistungsprogrammen Rohbau, Dach, Fassade und Ausbau, auch im Leistungsprogramm Planung und in der Gesamtaufgabenstellung sind Auflagen und Forderungen definiert, die bei ihrer planerischen und baulichen Umsetzung Auswirkungen auf den Leistungsumfang und die technischen Ausführungslösungen von Bauteilen der TGA haben. Diese sind zu berücksichtigen. Die Koordinierung der nachfolgenden Leistungen obliegt gemäß VOB/C der Verantwortung des Auftragnehmers in die Einheitspreise einzukalkulieren. -  Herstellen der Wand- und Deckendurchführungen für die    Heizungs- und Sanitärinstallation -  Schließen der Wand- und Deckendurchbrüche, die nicht    selbst erstellt wurden im Bereich der Schächte -  Isolierarbeiten -  MSR-Arbeiten
Koordination der TGA Gewerke
Ergänzende Festlegungen Brandschutzkonzept Die Forderungen des Brandschutzgutachtens sind in der letzt gültigen Fassung umzusetzen. An verschiedene Elemente des Rohbaues, Ausbaues und der Technischen Gebäudeausrüstung bestehen Brandschutzanforderungen. Diese Forderungen sind vom AN umzusetzen und als zugelassene Bauteile auszuführen. Bei nicht vorhandenen Zulassungen für die zum Einsatz kommenden Lösungen sind Zulassungen im Einzelfall vom AN herbeizuführen. Zur Leistung des AN gehört die Weiterentwicklung des Brandschutzkonzeptes für alle Bauelemente und Bauverfahren sowie die ausführungsreife Umsetzung aller Brandschutzmaßnahmen sowohl in seiner Planung als auch in der Baudurchführung. Die Leitungsanlagenrichtlinie LAR in neuester Fassung ist zu berücksichtigen. Gestalterische Anforderungen an Bauteile der TGA Alle gestalterisch relevanten Bauteile der TGA bedürfen bezüglich ihrer Ausbildung, Anordnung, Oberflächenbeschaffenheit und Farbgebung der Zustimmung des AG. Die in den Vertragsgrundlagen - insbesondere in den Architektenplänen - festgelegten gestalterischen Anforderungen und Details an die Bauteile der TGA sind bindende Vorgaben und müssen beibehalten werden. Zwingend notwendige Abweichungen sind mit dem Architekten des AG zu koordinieren und abzustimmen. Unter Beachtung der gestalterischen Anforderungen erarbeitet der AN nach Abstimmung mit dem Architekten des AG die endgültige Ausführungslösung für alle Bauelemente. Bei der Erarbeitung der gestalterischen Ausführungslösungen für alle sichtbaren TGA-Bauteile sind die sich aus der Funktion und aus der Gesamtkonzeption der Architektur abzuleitenden gesamtgestalterischen Rahmenbedingungen umzusetzen. Gestalterisch relevante Lösungen bedürfen generell - nach Vorlage der entsprechenden Muster - der Zustimmung durch den AG. Die Lösungen sind vor Umsetzung in die Gesamtausführungsplanung zu erarbeiten und mit dem AG abzustimmen.
Ergänzende Festlegungen
Anerkennung der Vertragsbedingungen Mit meiner Unterschrift bestätige ich den Erhalt und die Anerkennung der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen, sowie der Baustellenordnung des Auftraggebers. Die vorliegenden Bedingungen des ausschreibenden Büros gelten nur soweit diese nicht durch Festlegungen der Datenblätter EVM, ZVB, BVB usw. des Auftraggebers im Widerspruch stehen. Sollte dies der Fall sein, gelten die Formblätter.
Anerkennung der Vertragsbedingungen
01.01 KG 411 Abwasseranlagen : Rohrleitungen und Brandschutz
01.01
KG 411 Abwasseranlagen : Rohrleitungen und Brandschutz
01.02 KG 411 Abwasser: Duschrinnen , Abläufe und Vorwandtechnik
01.02
KG 411 Abwasser: Duschrinnen , Abläufe und Vorwandtechnik
01.03 KG 412 Wasseranlagen: Rohrleitungen und Armaturen
01.03
KG 412 Wasseranlagen: Rohrleitungen und Armaturen
01.04 KG 412 Wärmedämung und Brandschutz
01.04
KG 412 Wärmedämung und Brandschutz
01.05 KG 419 Sanitärausstattung Objekte und Armaturen
01.05
KG 419 Sanitärausstattung Objekte und Armaturen
01.06 KG 419 Sonstige Leistungen
01.06
KG 419 Sonstige Leistungen
02 KG420 Heizungstechnik
02
KG420 Heizungstechnik
Allgemeine Vorbemerkung Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Installation der KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen und teilweise auch die Erschließung in Außenanlagen (privatrechlichtlicher Teil) gemäß dieser  technischen Baubeschreibung. Die Baudurchführung wird durch einen koordinierten Bauzeitenplan geregelt. Sämtliche Bauteile sind während der Bauphase vor jeglichen Witterungseinflüssen und Diebstählen zu schützen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Insgemeinkosten, die nicht separat aufgeführt sind, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Dies gilt für Genehmigungen, Einrichten der Baustelle, Fracht, Verpackungen, Versicherungen, Vorhalten der Montagewerkzeuge und -gerüste, Montageüberwachung, Koordinierung mit den anderen Gewerken, Aufmaß und Übergabe der Anlagen an den Bauherrn/Betreiber. Für sämtliche gleichwertig gebotene Fabrikate sind technische Datenblätter durch den Bieter beizufügen. Bauvorhaben : Residens Seeperlen (RSP)                                   Am Graben 3 a und 3 b                                   16359 Biesenthal                                   Neubau von einem Mehrfamilienhaus mit 35 Wohneinheiten                                   Bauteil Haus A und B , verbunden durch einen Kellergang
Allgemeine Vorbemerkung
Vertragsgrundlagen m Auftragsfalle gelten für die Durchführung der zu erbringenden Leistungen, Lieferungen der erforderlichen Materialien und aller notwendigen Nebenleistungen die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen, Vorschriften und Unterlagen: a) Die VOB, die Bestimmungen der geltenden Landesbauordnung sowie einschlägigen DIN-Vorschriften und Gesetze in ihrer neuesten Form. b) Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft. c) Die Ausführungszeichnungen der Architekten bzw. des beauftragten Planungsbüros (im folgenden "Planer" genannt) und die entsprechenden Berechnungen. d)  Das Auftragsschreiben bzw. der Werkvertrag und das geprüfte Angebot. e) Vertrags- und Lieferbedingungen sowie sonstige Vertrags- bestimmungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es gilt die VOB. f)  Europäische Normen (CE-Normen) gelten nur und ausschließlich, wenn diese in geltende Landesnorm der Bundesrepublik Deutschland (DIN/CE-N) gewandelt ist, ansonsten gelten Pkt. a-e g)  Die Abnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag des Unternehmers      gem VOB, Teil B,   12, Abs.4. h) Die Abnahme der geleisteten Arbeiten wird durch eine frühere Benutzung,     Inbetriebnahme oder Schlusszahlung nicht ersetzt. Die Abnahme kann erst     nach  Fertigstellung der gesamten Arbeitsleistung erfolgen. Auftretende Mängel     sind innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist vom Auftragnehmer     zu beseitigen, andernfalls ist der Auftraggeber berechtigt, entweder die Mängel     durch einen anderen Unternehmer auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen     zu lassen oder einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der     Schlußrechnung abzusetzen. i) Gewährleistung nach VOB , 4 Jahre j) Umlagen :     Mit den Schlussabrechnungen werden nachfolgende Umlagen     verrechnet :     - Umlage für eine Bauwesensversicherung : 0,4 %     - Umlage für eine Baustelleneinrichtung : 0,4 %       (Baustrom , Bauwasser und Sanitäreinrichtungen)
Vertragsgrundlagen
Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber auf Anforderung Kopien der bisher angestellten Berechnungen des Fachingenieurs zur Auslegung und Bemessung der technischen Anlagen, soweit diese nicht schon in den bereit gestellten Unterlagen enthalten sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm überlassenen Berechnungsunterlagen komplett zu überprüfen, nachzurechnen und zu ggf. ergänzen. Für die Durchführung der Berechnungen sind die in den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Bemessungsgrundlagen entsprechend dem Planungsstand zum Zeitpunkt der Anlagenausführung zu aktualisieren. Die zur Berechnung der Anlagen erforderlichen, abgesicherten Daten und Vorgaben hinsichtlich Wärme- Kälte- und Schallschutz, Architektur, Bauphysik, Tragwerksplanung, Raumbelastungsarten und -Größen, Betriebsweisen und Nutzungsvarianten etc. sind rechtzeitig bei den dafür jeweils zuständigen Planungsbeteiligten vom Auftragnehmer eigenständig und schriftlich anzufordern. Alle Berechnungsergebnisse sind in die technische und kaufmännische Bearbeitung der Anlagen und in die konstruktiven Arbeiten zur Montageplanung zu übernehmen. a) Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche, ihm übergebenen Unterlagen, Zeichnungen und Berechnungen ohne besondere Vergütung mit größter Sorgfalt nachzuprüfen und Abweichungen bzw. festgestellte Mängel unverzüglich vor Beginn der Arbeit der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. b) Ohne die Einwilligung der Bauleitung ist der Bieter nicht berechtigt, Abänderungen an Zeichnungen, Anschlägen, Berechnungen oder in der Ausführung vorzunehmen. c) Der Bieter ist dafür verantwortlich, daß die ihm bei dem Aus-schreibungsverfahren bekannt gewordenen Planungsunterlagen nebst den Projektdaten nicht an Dritte gelangen.
Ausführungsunterlagen
Ausführung a) Für die konstruktiv und sachgemäß richtige Ausführung trägt der Auftragnehmer die Verantwortung. Im Zweifel ist der Planer zu befragen. b) Sofort nach Auftragserteilung sind mit der Bauleitung die genauen Termine, der Arbeitsablauf und der Umfang festzulegen und schriftlich zu bestätigen. c) Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Einwilligung und ausdrücklicher Auftragserteilung durch den Bauherren oder seines Beauftragten (z.B. Architekten/Bauleitung) ausgeführt werden. Stundenlohnzettel sind zur Anerkennung durch Unterschrift dem Auftraggeber vorzulegen. d) Entsteht durch Anweisung von seiten der Bauleitung, nach Meinung des Auftragnehmers eine Nichterfüllung seiner Garantieverpflichtung, ist zur Entscheidung der Auftraggeber hinzu zu nehmen. Mündliche Einwände entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen Verpflichtungen. e) Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe hat der Ausführende rechtzeitig frei der Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungs- und termingemäßen Herstellung der fertigen Arbeiten notwendig sind. f) Entstehende Mehrkosten jeder Art, durch das Ausführen oder Einbauen von nicht flucht-, lot- oder waagerecht ausgeführten Einbauten, die auch Dritte mit betreffen, gehen zu Lasten des ausführenden Unternehmens. g) Der Auftragnehmer hat auf Wunsch des Auftraggebers/Bauherrn, Proben aller von ihm zur Verwendung vorgesehenen Materialien vorzulegen. h) Hat der Auftragnehmer Bedenken gem. VOB Teil B   4 Ziffer 3, auch wegen sonstiger Vorbedingungen und Begleitumstände seiner Art, so muß er die in Frage kommenden Arbeiten unbeschadet sofort und so lange einstellen, bis eine Einigung über die Weiterführung unter Verantwortung des Auftragnehmers erzielt wird. Bei Nichteinhaltung haftet der Auftragnehmer für seine Lieferung bzw. Beschäftigten. i) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV zu ändern, zu kürzen bzw. nicht ausführen zu lassen. Der Vergütungsanspruch regelt sich nach VOB.
Ausführung
Umfang des Angebotes Vom Bieter ist die komplette funktionstüchtige Anlage entsprechend dem Stand der Technik zu kalkulieren, zu liefern und zu montieren. Dabei ist der gesamte Leistungsumfang zu berücksichtigen welcher in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. Alle in den allgemeinen technischen Vorbemerkungen und Baubeschreibungen geforderten Leistungen und Nebenleistungen sind mit der Abgabe des Angebospreises abgegolten. Alle Nebenleistungen und besonderen Leistungen, die zur Erfüllung der geforderten Leistungen erforderlich sind, müssen mit einkalkuliert werden. Dies gilt auch für Leistungen, die in den Beschreibungsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt werden, jedoch zur einwandfreien und funktionsfähigen Ausführung notwendig sind. Der Bieter ist verpflichtet, sich von sämtlichen preisbildenden Faktoren in Kenntnis zu setzen und diese im Angebot vollständig zu berücksichtigen. Eine eigenverantwortliche Überprüfung und Koordination zwischen Ausschreibungs- und Zeichnungsunterlagen obliegt dem Bieter.
Umfang des Angebotes
Angaben des Bieters Vom Bieter sind sämtliche in der Leistungsbeschreibung und den zugehörenden Angebotsunterlagen verlangten Angaben hinsichtlich Hersteller und Typenbezeichungen , Leistungsdaten, Abmessungen, Gewichte etc. lückenlos einzutragen oder anders geartet anzugeben. Fabrikate und Typenbezeichnungen: Bei Angabe von Lieferfirmen und Fabrikatsbezeichnungen für Materialien oder Bauteile sind bei dem Zusatz : Hersteller :  '....................' Typ                            :  '....................' Bieterergänzungen anzugeben und die angebotenen Fabrikatsbezeichnungen einzutragen. Das Fabrikat ist auch dann einzutragen, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese Angabe, ist das Angebot unvollständig. Werden vom Bieter andere Fabrikate bzw. Typen als die in der Funktional- bzw. Leistungsbeschreibung vorgesehen angeboten, so müssen auch diese in allen wesentlichen Teilen, Konstruktions- und Qualitätsmerkmalen sowie den technischen Daten der Ausführungs- und Leistungsbeschreibung entsprechen und die bestellte Funktion erfüllen. Ist dies aus Gründen der Bauart, eines herstellerspezifischen Standards o. ä. bei vom Bieter gewählten Fabrikaten nur durch Mehrinstallationen möglich, sind diese in die Einheits- und Gesamtpreise des betreffenden Anlagenteils einzukalkulieren.
Angaben des Bieters
Fabrikatsänderungen und Nebenangebote Nebenangebote sind grundsätzlich zugelassen. Die in der Folge aufgeführten Fabrikate stellen demnach eine Richtqualität dar. Werden Alternativen gegenüber den in der Baubeschreibung vorgegebenen Fabrikaten angeboten so sind diese bei Angebotsabgabe mit dem Bauherrn, dem Architekten und dem Planungsbüro Haustechnik abzusprechen, zu genehmigen und schriftlich bestätigen zu lassen. Der Bauherr behält sich vor die Gleichwertigkeit zu beurteilen. Der Bauherr behält es sich vor, bei evtl. Fabrikatswechseln Minderkosten in Anrechnung zu bringen. Die Mehr - und Minderkosten orientieren sich in Relation an den gültigen Bruttopreislisten der Hersteller.
Fabrikatsänderungen und Nebenangebote
Revisionszeichnungen und -unterlagen Allgemein: Bestands- und Revisionsunterlagen müssen dem endgültigen Ausführungsstand der Baumaßnahme entsprechen. Die Bezeichnungen von Räumen, Raum-nummern, Geräten, technischen Anlagen und Anlagenteilen müssen in allen Plänen und Beschreibungen aller Gewerke gleichlautend sein und mit den örtlich verwendeten Bezeichnungen übereinstimmen. In allen Zeichnungen sind einheitliche Sinnbilder und Klartextbenennungen nach DIN, VDI, DVGW, VDE und der Fernmeldeordnung zu verwenden. Die Revisionszeichnungen sind VOB-gerecht zu erstellen. Sie müssen den letztgültigen, tatsächlich installierten Stand der technischen Anlagen wiedergeben. Die Revisionszeichnungen bestehen im einzelnen aus: - Grundrisszeichnungen - Maßstab je nach Größe der Baubestands- bzw. Architektenzeichnungen, mit   maßstäblich eingetragenen Installationen und Einrichtungen, der Vermassung   und Dimensionierung der technischen Anlagen und Angaben der technischen   Daten wichtiger Anlagenteile. - Schnittzeichnungen - Maßstab je nach Bezug und Größe der   Grundrisszeichnungen, mit maßstäblich eingetragenen Installationen und   Einrichtungen. - Detailzeichnungen - als Konstruktions- Aufbau- und Ansichtspläne wesentlicher   Anlagenkomponenten mit Vermassung und allen technischen Daten. - Anlagenschemata - als Gesamtübersicht, Aufbau- Funktions- Fließ- und   Wirkschema, beinhaltend alle wesentlichen Funktionsteile der dargestellten   Anlage mit sämtlichen technischen Daten, der Dimensionierung und der   Wirkungsweise. - Schalt- und Regelpläne - mit Angabe der Nenn- und Ist-Strömung und mit   Angabe der Sollwertbereiche von Reglern und Fühlern sowie mit sämtlichen   einregulierten Ist-Werten.   Spätestens 3 Wochen vor Abnahme ist der Bauleitung 1 Satz   Revisionszeichnungen als Vorabzug zur Überprüfung und Freigabe vorzulegen.   Diese überprüften Zeichnungen erhält der Auftragnehmer mit Sichtvermerk   wieder zurück. Änderungswünsche des AG sind in die endgültigen Pläne zu   übernehmen. Soweit keine anders lautenden Bestimmungen oder   Anforderungen des Auftraggebers beiliegen, sind die endgültigen   Revisionszeichnungen spätestens am Tage der Schlussabnahme in der in den   ZTV angegebenen Art und Anzahl dem Auftraggeber auszuhändigen.   Die Unterlagen sind nach dem folgenden Muster vorzulegen:   - Anlagenbeschreibung   - Anlagenschemata   - Ersatzteilliste, Bauteilunterlagen   - Fabrikationsliste, Herstellerverzeichnis   - Bedienungs- und Wartungsanweisungen   - Mess- bzw. Prüfprotokolle   - Fachunternehmererklärung   - Einweisungsbestätigung   - Zulassungszertifikate   - Sachverständigenabnahme   - Revisions-, Grundriss- und Übersichtspläne, Schemen und Verteilungspläne
Revisionszeichnungen und -unterlagen
Leistungsnachweis und Einweisung Der Auftraggeber verlangt, als Nachweis für die vom Auftragnehmer erbrachten und zugesicherten Leistungen, vor der Abnahme eine komplette Funktionsprüfung und Leistungsmessung. Mit der Funktionsprüfung und der Leistungsmessung ist vom Auftragnehmer der Nachweis zu erbringen, dass alle Forderungen der vorliegenden Leistungsbeschreibung und des Vertrages erfüllt sind. Alle für die Prüfung, Messung und zum Leistungsnachweis erforderlichen Geräte nebst Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc., die Hilfsmaterialien zur Messwerterfassung für Temperaturen, Drücke, Mengen etc. sowie das Personal zur Durchführung der Leistungen sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Art der zum Leistungsnachweis verwendeten Prüf- und Messgeräte und die angewendete Messmethode ist dem Auftragnehmer grundsätzlich freigestellt. Messgeräte müssen nachweislich geeicht sein und die Methode muss den einschlägigen Normen und Richtlinien entsprechen. Nur im Zweifelsfall entscheidet der Auftraggeber über Art und Umfang der Messungen. Sollten bei Durchführung der Funktionsprüfungen und Leistungsmessungen vor der Abnahme die maximalen Zustands- bzw. Störgrößen wie Außenluftzustand o. ä. nicht vorhanden sein, sind die Messungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens innerhalb eines Jahres zu vervollständigen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber selbst auch Leistungsmessungen ohne Information und in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Alle im Verlauf der Funktionsprüfungen und Leistungsmessungen erfassten und gemessenen Daten sind zu protokollieren, in Messberichten zusammenzufassen und dem Auftraggeber oder dessen Stellvertreter mind. 3 Wochen vor der Schlussabnahme zusammen mit den Bedienungs- und Wartungsunterlagen, bei späteren Nachweisen 2 Wochen nach erfolgter Messung zur Verfügung zu stellen. Nach erfolgreicher Beendigung der Funktionsprüfungen werden die installierten Anlagen einem mind. 24-stündigem Probebetrieb bei vollständiger Nutzung unterworfen. Der Probebetrieb findet mit dem Personal des Auftragnehmers unter seiner Aufsicht und Verantwortung statt. Der Probebetrieb muss den Nachweis der vertragsmäßigen Lieferung, Ausführung und der vollkommenen Betriebstüchtigkeit erbringen. Spätestens mit Beginn des Probebetriebes ist das Bedienungspersonal des Auftraggebers zu unterweisen. Alle Termine für die Einweisung sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Von allen Einweisungen sind durch den Auftragnehmer Protokolle zu erstellen und den Revisionsunterlagen beizufügen. Die eingewiesenen Personen sind im Protokoll aufzuführen und Ihre Teilnahme ist mittels Unterschrift zu bestätigen. Die Einweisung ist innerhalb von 4 KW zu wiederholen.
Leistungsnachweis und Einweisung
Bedienungs- und Wartungsunterlagen Der Auftragnehmer hat rechtzeitig die für den Nutzer und Anlagenbetreiber erforderlichen Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen anzufertigen und mit dem Fachingenieur sowie dem Nutzer abzustimmen. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind in Deutscher Sprache zu verfassen - Wartungshinweise ausländischer Hersteller sind zu übersetzen - und müssen im einzelnen beinhalten: - Inhaltsverzeichnis - mit Angabe aller Gerätehersteller und Kundendienste,   Auslieferungslager für Ersatzteile sowie Hinweise auf behördliche   Überwachungspflichten. - Anlagenbeschreibung - mit Angabe der wichtigen Installationsdaten, aller   Spezialmerkmale, Sicherheitseinrichtungen, Nebengeräte, Betriebswerte und   Betriebsunterbrechungen sowie Funktionsbeschreibung. - Beschreibung der Schalt- und Regelanlage - einschl. der Schalt- und   Regelpläne, Beschreibung der Anzeige-, Steuer- und Regelgeräte. Die   Bezeichnungen der Geräte müssen mit den Angaben des Schaltschrankes   identisch sein. Die Montageorte aller Schalt- und Regelgeräte außerhalb des   Schaltschrankes müssen eindeutig beschrieben sein. - Wartungsanweisungen - mit Fehlersuchtabellen, Erläuterungen von   Störmeldungen, Wartungsumfang mit Angabe der Wartungszeiträume,   Betätigung der Bedienungsorgane, Gebrauch von Spezialwerkzeugen sowie   Angaben über Schmier- und Dichtungssysteme, Eigenschaften für Öle und   sonstige Betriebsmittel. - Mess- und Prüfprotokolle - mit Angaben der Messorte und Messmethode,   tabellarischer Auflistung aller Mess- und Prüfergebnisse sowie Angaben über die   an allen Geräten und justierten Anlagenteilen vorgenommenen   Grundeinstellungen. - Berechnungsunterlagen und Datenblätter - mit Angaben und Dokumentation   aller vom Auftragnehmer zur Bemessung, Dimensionierung und Auslegung der   technischen Anlagen durchgeführten Einzelberechnungen, tabellarischen   Auflistungen und Zusammenstellungen. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind spätestens drei Wochen vor der Abnahme der Bauleitung als Vorabzug zur Überprüfung und Freigabe vorzulegen. Die überprüften Unterlagen erhält der Auftragnehmer mit Sichtvermerk zurück. Änderungswünsche und Ergänzungsforderungen der Bauleitung sind in die endgültige Fassung zu übernehmen. Soweit keine anders lautenden Bestimmungen oder Anforderungen des Auftraggebers beiliegen, sind die endgültigen Bedienungs- und Wartungsanweisungen spätestens am Tage der Schlussabnahme in der in den ZTV angegebenen Art und Anzahl dem Auftraggeber auszuhändigen.
Bedienungs- und Wartungsunterlagen
Teilabnahmen Für Leistungen und Arbeiten, die durch den weiteren Baufortschritt oder andere Umstände einer späteren Prüfung und Feststellung entzogen werden, sind Teilabnahmen durchzuführen. Die Rechtsfolge der Abnahme tritt hierfür jedoch nicht ein.
Teilabnahmen
02.01 KG 421 Wärmeerzeugungsanlagen
02.01
KG 421 Wärmeerzeugungsanlagen
02.02 KG 421 Wärmeerzeugungsanlagen (Alternative)
02.02
KG 421 Wärmeerzeugungsanlagen (Alternative)
02.03 KG 422 Wärmeverteilung , Rohrleitungen und Armaturen
02.03
KG 422 Wärmeverteilung , Rohrleitungen und Armaturen
02.04 KG 422 Wärmedämmung und Brandschutz
02.04
KG 422 Wärmedämmung und Brandschutz
02.05 KG 423 Raumheizflächen
02.05
KG 423 Raumheizflächen
02.06 KG 429 Wärmeversorgungsanlagen , Sonstiges
02.06
KG 429 Wärmeversorgungsanlagen , Sonstiges
03 Lüftungstechnik
03
Lüftungstechnik
Allgemeine Vorbemerkung Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Installation der KG 430 - Lüftungsanlagen und teilweise auch die Erschließung in Außenanlagen (privatrechlichtlicher Teil) gemäß dieser  technischen Baubeschreibung. Die Baudurchführung wird durch einen koordinierten Bauzeitenplan geregelt. Sämtliche Bauteile sind während der Bauphase vor jeglichen Witterungseinflüssen und Diebstählen zu schützen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Insgemeinkosten, die nicht separat aufgeführt sind, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Dies gilt für Genehmigungen, Einrichten der Baustelle, Fracht, Verpackungen, Versicherungen, Vorhalten der Montagewerkzeuge und -gerüste, Montageüberwachung, Koordinierung mit den anderen Gewerken, Aufmaß und Übergabe der Anlagen an den Bauherrn/Betreiber. Für sämtliche gleichwertig gebotene Fabrikate sind technische Datenblätter durch den Bieter beizufügen. Bauvorhaben : Residens Seeperlen (RSP)                                   Am Graben 3 a und 3 b                                   16359 Biesenthal                                   Neubau von einem Mehrfamilienhaus mit 35 Wohneinheiten                                   Bauteil Haus A und B , verbunden durch einen Kellergang
Allgemeine Vorbemerkung
Vertragsgrundlagen Im Auftragsfalle gelten für die Durchführung der zu erbringenden Leistungen, Lieferungen der erforderlichen Materialien und aller notwendigen Nebenleistungen die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen, Vorschriften und Unterlagen: a) Die VOB, die Bestimmungen der geltenden Landesbauordnung sowie einschlägigen DIN-Vorschriften und Gesetze in ihrer neuesten Form. b) Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft. c) Die Ausführungszeichnungen der Architekten bzw. des beauftragten Planungsbüros (im folgenden "Planer" genannt) und die entsprechenden Berechnungen. d)  Das Auftragsschreiben bzw. der Werkvertrag und das geprüfte Angebot. e) Vertrags- und Lieferbedingungen sowie sonstige Vertrags- bestimmungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es gilt die VOB. f)  Europäische Normen (CE-Normen) gelten nur und ausschließlich, wenn diese in geltende Landesnorm der Bundesrepublik Deutschland (DIN/CE-N) gewandelt ist, ansonsten gelten Pkt. a-e g)  Die Abnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag des Unternehmers      gem VOB, Teil B,   12, Abs.4. h) Die Abnahme der geleisteten Arbeiten wird durch eine frühere Benutzung,     Inbetriebnahme oder Schlusszahlung nicht ersetzt. Die Abnahme kann erst     nach  Fertigstellung der gesamten Arbeitsleistung erfolgen. Auftretende Mängel     sind innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist vom Auftragnehmer     zu beseitigen, andernfalls ist der Auftraggeber berechtigt, entweder die Mängel     durch einen anderen Unternehmer auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen     zu lassen oder einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der     Schlußrechnung abzusetzen. i) Gewährleistung nach VOB , 4 Jahre j) Umlagen :     Mit den Schlussabrechnungen werden nachfolgende Umlagen     verrechnet :     - Umlage für eine Bauwesensversicherung : 0,4 %     - Umlage für eine Baustelleneinrichtung : 0,4 %       (Baustrom , Bauwasser und Sanitäreinrichtungen)
Vertragsgrundlagen
Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber auf Anforderung Kopien der bisher angestellten Berechnungen des Fachingenieurs zur Auslegung und Bemessung der technischen Anlagen, soweit diese nicht schon in den bereit gestellten Unterlagen enthalten sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm überlassenen Berechnungsunterlagen komplett zu überprüfen, nachzurechnen und zu ggf. ergänzen. Für die Durchführung der Berechnungen sind die in den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Bemessungsgrundlagen entsprechend dem Planungsstand zum Zeitpunkt der Anlagenausführung zu aktualisieren. Die zur Berechnung der Anlagen erforderlichen, abgesicherten Daten und Vorgaben hinsichtlich Wärme- Kälte- und Schallschutz, Architektur, Bauphysik, Tragwerksplanung, Raumbelastungsarten und -Größen, Betriebsweisen und Nutzungsvarianten etc. sind rechtzeitig bei den dafür jeweils zuständigen Planungsbeteiligten vom Auftragnehmer eigenständig und schriftlich anzufordern. Alle Berechnungsergebnisse sind in die technische und kaufmännische Bearbeitung der Anlagen und in die konstruktiven Arbeiten zur Montageplanung zu übernehmen. a) Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche, ihm übergebenen Unterlagen, Zeichnungen und Berechnungen ohne besondere Vergütung mit größter Sorgfalt nachzuprüfen und Abweichungen bzw. festgestellte Mängel unverzüglich vor Beginn der Arbeit der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. b) Ohne die Einwilligung der Bauleitung ist der Bieter nicht berechtigt, Abänderungen an Zeichnungen, Anschlägen, Berechnungen oder in der Ausführung vorzunehmen. c) Der Bieter ist dafür verantwortlich, daß die ihm bei dem Aus-schreibungsverfahren bekannt gewordenen Planungsunterlagen nebst den Projektdaten nicht an Dritte gelangen.
Ausführungsunterlagen
Ausführung a) Für die konstruktiv und sachgemäß richtige Ausführung trägt der Auftragnehmer die Verantwortung. Im Zweifel ist der Planer zu befragen. b) Sofort nach Auftragserteilung sind mit der Bauleitung die genauen Termine, der Arbeitsablauf und der Umfang festzulegen und schriftlich zu bestätigen. c) Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Einwilligung und ausdrücklicher Auftragserteilung durch den Bauherren oder seines Beauftragten (z.B. Architekten/Bauleitung) ausgeführt werden. Stundenlohnzettel sind zur Anerkennung durch Unterschrift dem Auftraggeber vorzulegen. d) Entsteht durch Anweisung von seiten der Bauleitung, nach Meinung des Auftragnehmers eine Nichterfüllung seiner Garantieverpflichtung, ist zur Entscheidung der Auftraggeber hinzu zu nehmen. Mündliche Einwände entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen Verpflichtungen. e) Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe hat der Ausführende rechtzeitig frei der Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungs- und termingemäßen Herstellung der fertigen Arbeiten notwendig sind. f) Entstehende Mehrkosten jeder Art, durch das Ausführen oder Einbauen von nicht flucht-, lot- oder waagerecht ausgeführten Einbauten, die auch Dritte mit betreffen, gehen zu Lasten des ausführenden Unternehmens. g) Der Auftragnehmer hat auf Wunsch des Auftraggebers/Bauherrn, Proben aller von ihm zur Verwendung vorgesehenen Materialien vorzulegen. h) Hat der Auftragnehmer Bedenken gem. VOB Teil B   4 Ziffer 3, auch wegen sonstiger Vorbedingungen und Begleitumstände seiner Art, so muß er die in Frage kommenden Arbeiten unbeschadet sofort und so lange einstellen, bis eine Einigung über die Weiterführung unter Verantwortung des Auftragnehmers erzielt wird. Bei Nichteinhaltung haftet der Auftragnehmer für seine Lieferung bzw. Beschäftigten. i) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV zu ändern, zu kürzen bzw. nicht ausführen zu lassen. Der Vergütungsanspruch regelt sich nach VOB.
Ausführung
Umfang des Angebotes Vom Bieter ist die komplette funktionstüchtige Anlage entsprechend dem Stand der Technik zu kalkulieren, zu liefern und zu montieren. Dabei ist der gesamte Leistungsumfang zu berücksichtigen welcher in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. Alle in den allgemeinen technischen Vorbemerkungen und Baubeschreibungen geforderten Leistungen und Nebenleistungen sind mit der Abgabe des Angebospreises abgegolten. Alle Nebenleistungen und besonderen Leistungen, die zur Erfüllung der geforderten Leistungen erforderlich sind, müssen mit einkalkuliert werden. Dies gilt auch für Leistungen, die in den Beschreibungsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt werden, jedoch zur einwandfreien und funktionsfähigen Ausführung notwendig sind. Der Bieter ist verpflichtet, sich von sämtlichen preisbildenden Faktoren in Kenntnis zu setzen und diese im Angebot vollständig zu berücksichtigen. Eine eigenverantwortliche Überprüfung und Koordination zwischen Ausschreibungs- und Zeichnungsunterlagen obliegt dem Bieter.
Umfang des Angebotes
Angaben des Bieters Vom Bieter sind sämtliche in der Leistungsbeschreibung und den zugehörenden Angebotsunterlagen verlangten Angaben hinsichtlich Hersteller und Typenbezeichungen , Leistungsdaten, Abmessungen, Gewichte etc. lückenlos einzutragen oder anders geartet anzugeben. Fabrikate und Typenbezeichnungen: Bei Angabe von Lieferfirmen und Fabrikatsbezeichnungen für Materialien oder Bauteile sind bei dem Zusatz : Hersteller :  '....................' Typ                            :  '....................' Bieterergänzungen anzugeben und die angebotenen Fabrikatsbezeichnungen einzutragen. Das Fabrikat ist auch dann einzutragen, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese Angabe, ist das Angebot unvollständig. Werden vom Bieter andere Fabrikate bzw. Typen als die in der Funktional- bzw. Leistungsbeschreibung vorgesehen angeboten, so müssen auch diese in allen wesentlichen Teilen, Konstruktions- und Qualitätsmerkmalen sowie den technischen Daten der Ausführungs- und Leistungsbeschreibung entsprechen und die bestellte Funktion erfüllen. Ist dies aus Gründen der Bauart, eines herstellerspezifischen Standards o. ä. bei vom Bieter gewählten Fabrikaten nur durch Mehrinstallationen möglich, sind diese in die Einheits- und Gesamtpreise des betreffenden Anlagenteils einzukalkulieren.
Angaben des Bieters
Fabrikatsänderungen und Nebenangebote Nebenangebote sind grundsätzlich zugelassen. Die in der Folge aufgeführten Fabrikate stellen demnach eine Richtqualität dar. Werden Alternativen gegenüber den in der Baubeschreibung vorgegebenen Fabrikaten angeboten so sind diese bei Angebotsabgabe mit dem Bauherrn, dem Architekten und dem Planungsbüro Haustechnik abzusprechen, zu genehmigen und schriftlich bestätigen zu lassen. Der Bauherr behält sich vor die Gleichwertigkeit zu beurteilen. Der Bauherr behält es sich vor, bei evtl. Fabrikatswechseln Minderkosten in Anrechnung zu bringen. Die Mehr - und Minderkosten orientieren sich in Relation an den gültigen Bruttopreislisten der Hersteller.
Fabrikatsänderungen und Nebenangebote
Revisionszeichnungen und -unterlagen Allgemein: Bestands- und Revisionsunterlagen müssen dem endgültigen Ausführungsstand der Baumaßnahme entsprechen. Die Bezeichnungen von Räumen, Raum-nummern, Geräten, technischen Anlagen und Anlagenteilen müssen in allen Plänen und Beschreibungen aller Gewerke gleichlautend sein und mit den örtlich verwendeten Bezeichnungen übereinstimmen. In allen Zeichnungen sind einheitliche Sinnbilder und Klartextbenennungen nach DIN, VDI, DVGW, VDE und der Fernmeldeordnung zu verwenden. Die Revisionszeichnungen sind VOB-gerecht zu erstellen. Sie müssen den letztgültigen, tatsächlich installierten Stand der technischen Anlagen wiedergeben. Die Revisionszeichnungen bestehen im einzelnen aus: - Grundrisszeichnungen - Maßstab je nach Größe der Baubestands- bzw. Architektenzeichnungen, mit   maßstäblich eingetragenen Installationen und Einrichtungen, der Vermassung   und Dimensionierung der technischen Anlagen und Angaben der technischen   Daten wichtiger Anlagenteile. - Schnittzeichnungen - Maßstab je nach Bezug und Größe der   Grundrisszeichnungen, mit maßstäblich eingetragenen Installationen und   Einrichtungen. - Detailzeichnungen - als Konstruktions- Aufbau- und Ansichtspläne wesentlicher   Anlagenkomponenten mit Vermassung und allen technischen Daten. - Anlagenschemata - als Gesamtübersicht, Aufbau- Funktions- Fließ- und   Wirkschema, beinhaltend alle wesentlichen Funktionsteile der dargestellten   Anlage mit sämtlichen technischen Daten, der Dimensionierung und der   Wirkungsweise. - Schalt- und Regelpläne - mit Angabe der Nenn- und Ist-Strömung und mit   Angabe der Sollwertbereiche von Reglern und Fühlern sowie mit sämtlichen   einregulierten Ist-Werten.   Spätestens 3 Wochen vor Abnahme ist der Bauleitung 1 Satz   Revisionszeichnungen als Vorabzug zur Überprüfung und Freigabe vorzulegen.   Diese überprüften Zeichnungen erhält der Auftragnehmer mit Sichtvermerk   wieder zurück. Änderungswünsche des AG sind in die endgültigen Pläne zu   übernehmen. Soweit keine anders lautenden Bestimmungen oder   Anforderungen des Auftraggebers beiliegen, sind die endgültigen   Revisionszeichnungen spätestens am Tage der Schlussabnahme in der in den   ZTV angegebenen Art und Anzahl dem Auftraggeber auszuhändigen.   Die Unterlagen sind nach dem folgenden Muster vorzulegen:   - Anlagenbeschreibung   - Anlagenschemata   - Ersatzteilliste, Bauteilunterlagen   - Fabrikationsliste, Herstellerverzeichnis   - Bedienungs- und Wartungsanweisungen   - Mess- bzw. Prüfprotokolle   - Fachunternehmererklärung   - Einweisungsbestätigung   - Zulassungszertifikate   - Sachverständigenabnahme   - Revisions-, Grundriss- und Übersichtspläne, Schemen und Verteilungspläne
Revisionszeichnungen und -unterlagen
Leistungsnachweis und Einweisung Der Auftraggeber verlangt, als Nachweis für die vom Auftragnehmer erbrachten und zugesicherten Leistungen, vor der Abnahme eine komplette Funktionsprüfung und Leistungsmessung. Mit der Funktionsprüfung und der Leistungsmessung ist vom Auftragnehmer der Nachweis zu erbringen, dass alle Forderungen der vorliegenden Leistungsbeschreibung und des Vertrages erfüllt sind. Alle für die Prüfung, Messung und zum Leistungsnachweis erforderlichen Geräte nebst Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc., die Hilfsmaterialien zur Messwerterfassung für Temperaturen, Drücke, Mengen etc. sowie das Personal zur Durchführung der Leistungen sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Art der zum Leistungsnachweis verwendeten Prüf- und Messgeräte und die angewendete Messmethode ist dem Auftragnehmer grundsätzlich freigestellt. Messgeräte müssen nachweislich geeicht sein und die Methode muss den einschlägigen Normen und Richtlinien entsprechen. Nur im Zweifelsfall entscheidet der Auftraggeber über Art und Umfang der Messungen. Sollten bei Durchführung der Funktionsprüfungen und Leistungsmessungen vor der Abnahme die maximalen Zustands- bzw. Störgrößen wie Außenluftzustand o. ä. nicht vorhanden sein, sind die Messungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens innerhalb eines Jahres zu vervollständigen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber selbst auch Leistungsmessungen ohne Information und in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Alle im Verlauf der Funktionsprüfungen und Leistungsmessungen erfassten und gemessenen Daten sind zu protokollieren, in Messberichten zusammenzufassen und dem Auftraggeber oder dessen Stellvertreter mind. 3 Wochen vor der Schlussabnahme zusammen mit den Bedienungs- und Wartungsunterlagen, bei späteren Nachweisen 2 Wochen nach erfolgter Messung zur Verfügung zu stellen. Nach erfolgreicher Beendigung der Funktionsprüfungen werden die installierten Anlagen einem mind. 24-stündigem Probebetrieb bei vollständiger Nutzung unterworfen. Der Probebetrieb findet mit dem Personal des Auftragnehmers unter seiner Aufsicht und Verantwortung statt. Der Probebetrieb muss den Nachweis der vertragsmäßigen Lieferung, Ausführung und der vollkommenen Betriebstüchtigkeit erbringen. Spätestens mit Beginn des Probebetriebes ist das Bedienungspersonal des Auftraggebers zu unterweisen. Alle Termine für die Einweisung sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Von allen Einweisungen sind durch den Auftragnehmer Protokolle zu erstellen und den Revisionsunterlagen beizufügen. Die eingewiesenen Personen sind im Protokoll aufzuführen und Ihre Teilnahme ist mittels Unterschrift zu bestätigen. Die Einweisung ist innerhalb von 4 KW zu wiederholen.
Leistungsnachweis und Einweisung
Bedienungs- und Wartungsunterlagen Der Auftragnehmer hat rechtzeitig die für den Nutzer und Anlagenbetreiber erforderlichen Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen anzufertigen und mit dem Fachingenieur sowie dem Nutzer abzustimmen. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind in Deutscher Sprache zu verfassen - Wartungshinweise ausländischer Hersteller sind zu übersetzen - und müssen im einzelnen beinhalten: - Inhaltsverzeichnis - mit Angabe aller Gerätehersteller und Kundendienste,   Auslieferungslager für Ersatzteile sowie Hinweise auf behördliche   Überwachungspflichten. - Anlagenbeschreibung - mit Angabe der wichtigen Installationsdaten, aller   Spezialmerkmale, Sicherheitseinrichtungen, Nebengeräte, Betriebswerte und   Betriebsunterbrechungen sowie Funktionsbeschreibung. - Beschreibung der Schalt- und Regelanlage - einschl. der Schalt- und   Regelpläne, Beschreibung der Anzeige-, Steuer- und Regelgeräte. Die   Bezeichnungen der Geräte müssen mit den Angaben des Schaltschrankes   identisch sein. Die Montageorte aller Schalt- und Regelgeräte außerhalb des   Schaltschrankes müssen eindeutig beschrieben sein. - Wartungsanweisungen - mit Fehlersuchtabellen, Erläuterungen von   Störmeldungen, Wartungsumfang mit Angabe der Wartungszeiträume,   Betätigung der Bedienungsorgane, Gebrauch von Spezialwerkzeugen sowie   Angaben über Schmier- und Dichtungssysteme, Eigenschaften für Öle und   sonstige Betriebsmittel. - Mess- und Prüfprotokolle - mit Angaben der Messorte und Messmethode,   tabellarischer Auflistung aller Mess- und Prüfergebnisse sowie Angaben über die   an allen Geräten und justierten Anlagenteilen vorgenommenen   Grundeinstellungen. - Berechnungsunterlagen und Datenblätter - mit Angaben und Dokumentation   aller vom Auftragnehmer zur Bemessung, Dimensionierung und Auslegung der   technischen Anlagen durchgeführten Einzelberechnungen, tabellarischen   Auflistungen und Zusammenstellungen. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind spätestens drei Wochen vor der Abnahme der Bauleitung als Vorabzug zur Überprüfung und Freigabe vorzulegen. Die überprüften Unterlagen erhält der Auftragnehmer mit Sichtvermerk zurück. Änderungswünsche und Ergänzungsforderungen der Bauleitung sind in die endgültige Fassung zu übernehmen. Soweit keine anders lautenden Bestimmungen oder Anforderungen des Auftraggebers beiliegen, sind die endgültigen Bedienungs- und Wartungsanweisungen spätestens am Tage der Schlussabnahme in der in den ZTV angegebenen Art und Anzahl dem Auftraggeber auszuhändigen.
Bedienungs- und Wartungsunterlagen
Teilabnahmen Für Leistungen und Arbeiten, die durch den weiteren Baufortschritt oder andere Umstände einer späteren Prüfung und Feststellung entzogen werden, sind Teilabnahmen durchzuführen. Die Rechtsfolge der Abnahme tritt hierfür jedoch nicht ein.
Teilabnahmen
03.01 KG 430 Abluftanlagen nach DIN 18017-3
03.01
KG 430 Abluftanlagen nach DIN 18017-3
03.02 KG 430 - Lüftunganlage ( RLT Anlage 1)
03.02
KG 430 - Lüftunganlage ( RLT Anlage 1)