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Beschreibung
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung
Die Rohde & Schwarz Messgeräte GmbH plant die Errichtung einer Werkserweiterung für ihr Werk in Memmingen. Auf einem Teil der Fläche des derzeitigen südlichen Mitarbeiterparkplatzes soll ein Produktionsgebäude für die Fertigung von Elektronikkomponenten entstehen.
Das Gebäude besteht aus drei Gebäudeteilen. Die dreigeschossige Produktion, den fünfgeschossigen Kopfbau und den dreigeschossigen Zwischenbau als Anschluss an den Bestand.
Im Umfeld des Neubaus sollen neue Flächen für Mitarbeiter- und Besucherparkplätze vorgesehen werden. Des Weiteren soll eine neue Anlieferzufahrt für LKW und Transporter geschaffen werden. Auch muss die Anlieferung an die Kantine aufrechterhalten bleiben.
Der Kopfbau soll eine Betonung der bisherigen Werkszufahrt und eine Aufwertung des Haupteinganges des Memminger Werks leisten. Auch soll eine "Rohde & Schwarz" Architektursprache gefunden werden, welche eine Verwandtschaft zu den in jüngster Zeit national und international entstanden sind.
Ein wesentliches Merkmal dieser Gebäude ist die Verwendung von Schrägen und Winkeln, um eine Akzentuierung und Betonung der Straßenfassade zu erreichen. Hier werden die Ansätze der Bauvoranfrage weiterentwickelt und in ein Konzept zusammengeführt.
Der Neubau orientiert sich an der umgebenden Bebauung. Die Hauptausrichtung orientiert sich an der südlichen Grundstücksgrenze, zum einen um dem Werk einen klaren Abschluss nach Süden zu geben, zum anderen um auf der Restfläche des südlichen Parkplatzes keine schwer nutzbaren dreieckigen Restflächen zu generieren.
Die Eingangsfassade orientiert sich zur der Riedbachstraße, von der das Grundstück erschlossen wird. Die bisherige Hauptzufahrt wird zur Zufahrt für Besucher des Werks. Um den Haupteingang weiter zu betonen Und dem recht langen und gegenüber dem Bestand recht hohen Gebäude mehr Dynamik zu geben, wird die Eingangsfassade zudem zur Riedbachstraße geneigt. Dies hat den weiteren Vorteil, dass in den Obergeschossen zusätzliche Fläche geschaffen wird, was für die dort angedachten Nutzungen vorteilhaft ist.
Die Gliederung der Baukörper spiegelt sich in der Fassade wider. Der Kopfbau ist horizontal gegliedert und bildet die Ebenen in den Fensterbändern ab. Das Foyer wird durch eine zweigeschossige Fassade betont, welche zudem zurückspringt und so den Besucher einlädt, das Gebäude zu betreten.
Das Fassadenkonzept besteht aus einer Tiefenstaffelung verschiedener Flächen, um die Gebäudeteile abzugrenzen und den Gesamtbaukörper zu gliedern. Die Basis bildet der Sockel, der bewusst dunkel gehalten ist, um dem Kopfbau und der Produktion buchstäblich eine Basis zu geben. Aus dem Sockel entwickelt sich die Glasfassade des Foyers und die Fassade des Zwischenbaus.
Der Kopfbau, welcher die Büro- und Besprechungsräume beinhaltet, wird in der vordersten Ebene betont. Hier werden die flächigen Seiten in einer CI Farbe von Rohde & Schwarz gefärbt, um dem Firmenlogo den korrekten Hintergrund zu bieten und den Neubau klar als neuen Haupteingang zum Werk zu kennzeichnen.
Die Produktion nimmt die horizontale Gliederung und die Materialität des Kopfbaus wieder auf, wird jedoch nicht durch Fensterbänder zergliedert, sondern deutet diese durch die gelochte Fassade nur an.
Besucher und der Lieferverkehr zum Innenhof wird über die bisherige Haupteinfahrt geführt, hier sind die Besucherparkplätze. Die Freifläche vor dem Neubau wird zum Aufenthaltsort für Mitarbeiter gestaltet. Für Lieferverkehr wird eine zusätzliche Zufahrt am südlichen Parkplatz geschaffen, über die der Verkehr an der neuen Pforte auf das Werksgelände geführt wird.
300 Bauwerk - Baukonstruktion
310 Baugrube/Erdbau
Für den größten Teil der Baugrube kann mit einer Tagwasserhaltung gearbeitet werden. Im Bereich der tiefer gründenden Bauteile, wie den Einzelfundamenten und den Gruben bzw. Aufzugsunterfahrten muss eine temporäre Grundwasserhaltung eingerichtet werden, da diese Maßnahmen unter dem Bemessungswasserstand stattfinden.
Verbauarbeiten sind nicht erforderlich.
320 Gründung, Unterbau
Unter den Bodenplatten wird eine 45cm dicke Filterkiesschicht ausgeführt, darauf liegen eine Sauberkeitsschicht aus C12/15 und eine zweilagige Trennlage aus PE Folie. Dadurch liegt die Bodenplatte in der Wassereinwirkungsklasse W1.1-E. Eine Drainage ist dadurch nicht erforderlich.
Teile der Bodenplatten des Zwischenbaus werden als WU-Betonplatte ausgeführt, da die Bodenplatten der fertige Bodenbelagsuntergrund sind und sie oberseitig nicht abgedichtet werden können. Im Kopfbau wird die Bodenplatte oberseitig mit einer Bitumenschweißbahn abgedichtet.
Das Gebäude wird flach mittels Einzel- und Streifenfundamenten gegründet. Wo es möglich ist, werden die Fundamente als Fertigteil-Köcher-Fundamente ausgeführt. Streifenfundamente werden in Ortbeton ausgeführt. Die Bodenplatten der Produktion und des Zwischenbaus werden oberseitig flügelgeglättet.
Alle Schächte und Gruben, die unter der Bodenplatte liegen, werden als WU-Konstruktion, mit Fugenblechen in den Anschlussfugen ausgeführt. (sog. Weiße-Wanne)
Umlaufend wird die Frostschürze bzw. die Streifenfundamente und damit die Perimeterdämmung so weit heruntergezogen, dass auf eine Dämmung unter der Bodenplatte verzichtet werden kann.
Im Kopfbau wird je nach Raumnutzung ein schwimmender Estrich oder ein Trocken-Hohlraumboden ausgeführt. Die Bodenbeläge richten sich nach der Nutzung der Räume, Fliesen in Sanitärräumen, Flexible Bodenbeläge in Fluren und Nebenräumen, textile Beläge in Bürobereichen. Im Foyer und im Besucherraum wird ein Gussasphalt Sichtestrich als schwimmender Estrich ausgeführt. Gleiches gilt für die Treppenhäuser.
Die Treppenläufe werden in Sichtbeton mit Treppenkantenprofilen und staubbindender Lasur ausgeführt
In der Produktion ab Achse 5, wird ein Reinraum tauglicher Epoxidharzboden verlegt, welcher die ESD Vorgaben der Produktion einhält. Zwischen Betonuntergrund und der Beschichtung wird ein Fließmörtel aufgebracht, der die ESD Beschichtung vor osmotischem Druck und dadurch mögliche Blasenbildung schützt.
Im Zwischenbau wird im Logistikbereich und den Technikflächen ein Epoxidharz-anstrich aufgebraucht. Da auch hier direkt auf die flügelgeglättete WU-Bodenplatte beschichtet und als Schutzschicht ein Fließmörtel aufgebracht.
Im Bereich der Umkleiden wird wiederum ein schwimmender Zementestrich eingebaut. Analog zum Kopfbau wird die Bodenplatte im Bereich der Umkleiden oberseitig mit einer Bitumenschweißbahn abgedichtet. In den Sanitärräumen werden Bodenfliesen auf einer Flüssigabdichtung verlegt. Im Bereich der Umkleiden kommt Linoleum zum Einsatz.
330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen
Die tragenden Außenbauteile sind aus Stahlbeton in Fertigteil- und Halbfertigteil-Bauweise. Im Kopfbau und im Zwischenbau werden Stahlbetonfertigteile in der Fassade eingesetzt. In allen anderen Bereichen wird die Tragschale der Fassade aus Stahlblech-C-Kassetten ausgeführt. Als Dämmung oberhalb der Sockelabdichtung wird Mineralwolle ausgeführt. Auf die umlaufenden Frostschürzen wird eine EPS Perimeterdämmung aufgebracht. Alle dunklen Fassaden sind mit einem vertikal verlegtem gelochten Trapezblech hergestellt, der Lochanteil liegt bei 48% unter dem Trapezblech wird eine UV-beständige Unterspannbahn auf die Dämmung aufgebracht.
Die hellen Fassadenteile werden ca. 20 cm nach vorne gebracht, um die Schichtung und Gliederung der Baukörper zu betonen. Hier kommt eine Systemfassade zum Einsatz (z.B. Domico Planum) die Blechtafeln werden im Verband gelegt, um die horizontalen Linien zu betonen. Die Farben orientieren sich an den Vorgaben des CI Systems. Der Grundton der Fassade ist RAL 9006 Weißaluminium. Die blauen Flächen werden in einem Dunkelblau (RAL 5011 in Anlehnung des CI Programms ausgeführt. Vor den Fenstern der Produktion in den Obergeschossen werden die Tafeln gelocht und bilden einen festen Sonnenschutz.
Der Sonnenschutz vor Fenstern und Fassaden wird als außenliegender Sonnenschutz (Al-Raffstore o.ä.) ausgeführt. In Bürobereichen wird zusätzlich ein innenliegender Blendschutz vorgesehen.
340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen
Alle tragenden innenliegenden Bauteile werden in Stahlbeton in Fertigteil- oder Teilfertigteilbauweise hergestellt. In Teilbereichen, wie z.B. in der Technik im Zwischenbau werden Fertigteilwände eingesetzt. Die aussteifenden Wände in Achse 4/5 und 23 einschl. der Treppenhäuser werden in Ortbeton erstellt.
Bis auf die Ausbauten in den Bürobereichen im Kopfbau werden als Trockenbauwände in verschiedenen Ausführungen je nach Anforderung (Brand-, Schall- oder Feuchteschutz) hergestellt. Wenn die Anforderung (s. Bauakustikbericht) unter 42dB liegen werden die Trennwände ohne Bodenschott auf den Hohlraumboden gestellt. Dieser erhält unter der Wand einen Trennschnitt. Bei höheren Anforderungen werden GK Wände von Rohboden bis zur Rohdecke geführt, unter System- und Mobiltrennwänden wird ein Bodenschott ausgeführt.
In den Bürobereichen werden die Trennwände zum Flur aus verglasten Systemtrennwänden hergestellt. In der E4 im Kopfbau kommen zusätzlich mobile Trennwände zum Einsatz, um eine möglichst flexible Nutzung zu ermöglichen.
Aus Schallschutzgründen werden im Deckenhohlraum GK Deckenschotts eingebaut, wenn Systemtrennwände zum Einsatz kommen.
In den Produktionsebenen 1 und 2 werden Übliche Blech-Systemtrennwände mit teilweiser Verglasung ausgeführt. Diese gehen nur vom Rohboden bis zur abgehängten Decke und werden nicht an Deckenschotts angeschlossen.
Als Abtrennung des Sicherheitsbereich gegenüber der restlichen Produktion wird eine Trockenbauwand mit Stahlblecheinlage gem. den BMI Vorschriften ausgeführt.
Die Wände werden je nach Anforderung beschichtet. Betonlasur, Dispersionsanstriche oder im Bereich des luftführenden Plenums ein Reinacrylatanstrich auf einer Flächenspachtelung. In Sanitärbereichen kommen Wandfliesen zur Ausführung.
Türen werden im Kopfbau in der Regel als Objekttüren ausgeführt. In Technik- und Produktionsbereichen kommen Stahlblechtüren zum Einsatz. Die Zugänge zu Treppenhäusern und besonderen Bereichen werden Glasrahmentüren ausgeführt. Alle Türen werden in der durch das Brandschutzkonzept vorgegebenen Qualität ausgeführt.
350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen
Im Zwischenbau und Produktionsgebäude besteht die Deckenkonstruktion aus Unterzügen und Pi-Platten, im Kopfbau aus Unterzügen und vorgespannten Filigranplatten mit Aufbeton.
Die Pi-Platten und Unterzüge werden im Bereich der Stoßfugen mit offener Anschlussbewehrung und späterem Fugen Verguss ausgeführt. Dadurch wird eine monolithische Scheibe ausgeführt und mit zusätzlicher Rissbewehrung der erforderliche Untergrund für die nachfolgende Beschichtung erreicht.
Im Kopfbau wird je nach Raumnutzung ein schwimmender Estrich oder ein Trocken-Hohlraumboden ausgeführt. Die Bodenbeläge richten sich nach der Nutzung der Räume, Fliesen in Sanitärräumen, Flexible Bodenbeläge (Linoleum) in Nebenräumen und textile Beläge in Bürobereichen (Teppichfliesen).
In den Treppenhäusern des Kopfbaus werden die Treppenpodeste mit einem Gussasphalt-Sichtestrich als Estrich auf Trennlage versehen. Die Treppenläufe verbleiben in Sichtbeton und werden farblos lasiert. Die Treppenhäuser in Achse 13 und Achse 23 erhalten auf den Podesten einen Verbundestrich mit Epoxidharzanstrich. Die Treppenläufe werden wie im Kopfbau ausgeführt.
In der Ebene 4 im Kopfbau erhalten die Räume differenziert nach ihren Anforderungen, unterschiedliche Beläge. Die Flurbereiche und die Lounge erhalten einen Gussasphalt Sichtestrich, wie in den Treppenhäusern und im Foyer. Die Kundenräume erhalten einen ESD Kautschuk. In den drei großen Besprechungsräumen wird derselbe Teppichboden verlegt, wie in den Büroetagen.
In Produktionsbereichen wird eine ESD-Epoxi-Beschichtung ausgeführt in Technikbereichen ein den Anforderungen entsprechender Epoxidharzanstrich.
In den Umkleiden und im Pausenraum wird Linoleum verlegt. Die Sanitärräume erhalten Bodenfliesen.
In allen Aufenthalts- und Produktionsräumen kommen akustisch wirksame Abhangdecken zur Ausführung. Im Produktionsbereich als Mineralfaser-Rasterdecke, im Büro und Konferenzbereich eine Lamellendecke, welche in Teilbereichen als Heiz- Kühldecke ausgestattet ist. In Neben- und Pausenräumen kommen voll reversible Mineralwoll-Rasterdecken zur Ausführung.
360 Dächer
Im Zwischenbau und Produktionsgebäude besteht die Dachkonstruktion aus Unterzügen und Pi-Platten, im Kopfbau aus Unterzügen und vorgespannten Filigranplatten mit Aufbeton.
Die Pi-Platten und Unterzüge werden im Bereich der Stoßfugen mit offener Anschlussbewehrung und späterem Fugen Verguss ausgeführt. Dadurch wird eine monolithische Scheibe ausgeführt.
Der Dachaufbau besteht aus einer bituminösen Dampfsperre, Mineralwoll-Gefälledämmung, einer FPO-Dachabdichtung und einem extensiven Gründachaufbau. Im Bereich der Rückkühler kommt als Dämmung auf Grund der Belastung Foamglas zur Ausführung. Hier wird nur eine Kiesschüttung unter der aufgeständerten Stahlbühne der Rückkühler ausgeführt.
In allen Aufenthalts- und Produktionsräumen kommen akustisch wirksame Abhangdecken zur Ausführung. Im Produktionsbereich als Mineralfaser-Rasterdecke, im Büro und Konferenzbereich eine Lamellendecke, welche in Teilbereichen als Heiz- Kühldecke ausgestattet ist. In Neben- und Pausenräumen kommen voll reversible Mineralwoll-Rasterdecken zur Ausführung.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeines
'Alle Leistungen sind nach den geltenden Normen, Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung auszuführen.
Der AN ist verpflichtet, Vorleistungen, auf denen seine Leistung aufbaut, zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Vermessungsarbeiten, die Bauzeichnungen, die Höhenangaben sowie die Pläne. Unstimmigkeiten sind dem Architekten unverzüglich mitzuteilen.
Werden die Arbeiten durch Witterungsbedingungen, wie stärkere Niederschläge oder Frost o.a. unterbrochen, so behalten die abgegebenen Einheitspreise trotzdem ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für zeitversetztes Arbeiten. Nachforderungen des AN können hieraus nicht abgeleitet werden (siehe VOB/B §6 Abs. 2 Nr. 2)
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über sämtliche Leistungen in, an und über der Baustelle verbindlich zu informieren. Die Einholung von evtl. erforderlichen Genehmigungen der Polizei, städtischen Körperschaften, Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen usw. ist eindeutig Sache des Auftragnehmers.
Für alle Anlieferungen von Materialien sind Lieferscheine und bei Tonnagen auch die Wiegekarte für den Soll/Ist Vergleich vorzulegen. Alle erforderlichen Koordinationsgespräche und Abstimmungen mit Vor-, Neben- oder Folgeunternehmen sind mit dem Einheitspreis abgegolten. '
Baulogistikdienstleister (LOG)
'Durch den Auftraggeber wird ein Baulogistikdienstleister für das Projekt eingesetzt. Dieser hat folgende Aufgaben:
- Baustellenlogistik, Organisation
- Baustellenzugangskontrolle
- Logistikkoordination (Lieferverkehrssteuerung, Flächenmanagement, Materiallogistik)
- Entsorgungslogistik, Bauunterhaltsreinigung
- Baustelleneinrichtung (Bauzaun, Bauschild, etc.)
- Baustrom und Baubeleuchtung
- Bauwasserver- und Entsorgung
- Bereitstellung / Betrieb der Büro- und Entsorgungscontainer
- Bauunterhaltsreinigung
- Winterbaumassnahmen
- Abbruch Fahrradstellplätze / Herrichten eins provisorischen Besucherparkplatzes
- Rodungsarbeiten
- Erdarbeiten / Baustrassen, Sicherung der Verkehrswege
Der LOG wurde durch den AG mit nachfolgenden Aufgaben betraut bzw. Befugnissen ausgestattet:
- Umsetzung der Einhaltung des Logistikhandbuches
- Einweisung des Führungspersonals der Auftragnehmer Gewerke in das Logistikhandbuch
- Durchführung der Sicherheitslogistik mit der Bauzaunkontrolle und der Steuerung der Personenströme so-wie der zugehörigen Zutrittskontrolle
- Durchführung der Versorgungslogistik mit der Disposition der Materialanlieferungen und der Steuerung des Baustellenverkehrs durch eine zentrale Vergabe von Lieferzeitfenstern.
- Durchführung des Flächenmanagements mit der Koordination der Warte- und Ladezonen sowie der Disposition der Umschlagsflächen
- Durchführung der Entsorgungsdienstleistungen und Bauunterhaltsreinigung
- Schriftverkehr, die Baulogistik betreffend, mit allen am Bauvorhaben Beteiligten
Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Basis bildet das Baulogistikhandbuch, welches den Bietern zur Verfügung gestellt wird.
Die Baustelle wird Videoüberwacht.'
Baustelleneinrichtungsflächen
'Es stehen für alle Gewerke auf dem Gelände nur beschränkte Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung. '
Lager-, Umkleide- und Pausenräume
'Der AN hat für sein Personal (einschl. Nachunternehmer) auf seine Kosten die für ihn erforderlichen Lageräume über den Baulogistiker zu beziehen. Pausenzeiten sind in Pausenräumen durchzuführen. Die Flächen der Mannschaftsunterkünfte sind sauber zu unterhalten. Innerhalb des Gebäudes werden Lagermöglichkeiten in abgeschlossenen Räumen ausgeschlossen. Mahlzeiten auf der Baustelle sind untersagt.
Bei Interessenkonflikten in Bezug auf die Baustelleneinrichtung ist die vom Bauherrn eingeschaltete Bauleitung weisungsbefugt.
Der Auftragnehmer muß mit den zugewiesenen Flächen auskommen. Privatfahrzeuge von Bauhandwerkern sind grundsätzlich außerhalb des Geländes zu parken. Gleiches gilt für Transportfahrzeuge nach dem Entladen. Wohnwagen, Container und Zelte für Unterkünfte auf dem Gelände sind nicht gestattet. Übernachtungen auf der BE-Fläche sowie auf dem Baustellengelände sind ausgeschlossen.
Außerhalb der vorhandenen Verkehrsflächen für Zwecke des Auftragnehmers erforderliche befestigte Flächen (für Lager-und Arbeitsflächen, Kranstandorte und Zufahrten etc.) sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen und nach Fertigstellung der Maßnahme wieder rückzubauen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. '
Baustellenzugang
'Die Baustelle wird ab dem Beginn der Bauarbeiten durch den AN Baustellenlogistik eingezäunt. '
Ausländische Arbeitnehmer
'Ausländische Arbeitnehmer müssen der deutschen Sprache mächtig sein, zumindest muß eine ausreichende Anzahl verantwortlicher Bauleiter, Kolonnenführer, Vorarbeiter als Dolmetscher fungieren können zwecks Kommunikation mit der Bauleitung, Baustelleneinweisung, Unterrichtung der Mitarbeiter über Sicherheitsvorschriften usw. Die Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltserlaubnisse sind rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme zur Überprüfung vorzulegen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind in der jeweiligen Landessprache auf der Baustelle zur Mitarbeiterinformation durch den AN zu verteilen. '
Firmenzugehörigkeit
'Die auf der Baustelle anwesenden Mitarbeiter müssen eindeutig hinsichtlich Ihrer Firmenzugehörigkeit gekennzeichnet sein (Firmenlogo/Bezeichnung). '
Baustrom und Bauwasser
'Für die Versorgung der Baustelle mit Strom und Wasser werden die entsprechenden Baustellenanschlüsse vom AN Baustellenlogistik (Trinkwasser, Abwasseranschluss) gestellt und für die Dauer der Bauzeit vorgehalten. Zur Leistung des AN Baulogistik gehören alle notwendigen Baustromverteiler pro Geschoss und Bauabschnitt. Die Lage der Wasserversorgung ist dem BE-Plan zu entnehmen. '
Sanitäranlagen
'WC- und Waschanlage zur kostenfreien Benutzung aller am Bau beteiligten Gewerke werden durch das Gewerk Baustellenlogistik bauseits gestellt und unterhalten. '
Bauschild
'Das Bauschild wird durch das Gewerk Baustellenlogistik bauseits gestellt. Weitere Werbung ist nicht gestattet. '
Bauschutt- und Verpackungsmaterialentsorgung
'Der AN ist verpflichtet, die Verpackungsmaterialien der für seine Arbeiten bestimmten Baustoffe und Materialien sowie den durch seine Arbeiten entstehenden (Materialreste, Verschnitt, Abbruchmaterial vom Herstellen von Durchbrüchen etc.) für den Auftraggeber kostenlos und umweltgerecht zu entsorgen. Hierfür sind die durch den Baulogistikdienstleister eingerichteten Container/Mulden im Wertstoffhof zu nutzen. '
Reinigung der öffentlichen Flächen
'Vom Auftragnehmer ist die regelmäßige Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen und der Werksstraßen von aus dem Baustellenverkehr resultierenden Verschmutznungen sicherzustellen.
Die Kosten hierfür sind mit den EP`s abgegolten. '
Stundenlohnarbeiten
'Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisungen der Bauleitung ausgeführt werden. Die Genehmigung ist immer einzuholen, es werden grundsätzlich nur Facharbeiter-, Helfer- und Lehrlingsstunden anerkannt. VOB/B 2, Abs. 3 findet für Stundenlohnarbeiten keine Anwendung.
Tagelohnzettel, welche älter als sechs Werktage sind, werden nicht anerkannt. '
Herstellervorschriften/Dokumentation
'Alle zum Einbau kommenden Materialien sind gemäß Vorschrift und Einbaurichtlinien der Hersteller zu verarbeiten. Der Auftragnehmer hat vor der förmlichen Abnahme des Leistungsumfanges eine Dokumentation der verwendeten Materialien mit entsprechenden Nachweisen der im LV geforderten Qualitäten für den Bauherrn zu erstellen. '
Abrechnung
'Anforderung und Darstellung der Aufmaße aus Abrechnungszeichnungen, Aufmaßplänen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung der Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen
sein.
Aufmaße müssen mit besonderer Sorgfalt erstellt, farblich abgesetzt und mit Angabe des Gebäudeteils, der Bekleidungsfläche, Raumnummer o.ä. und Datumsangabe versehen und vom AN und der Objekt-/ Bauüberwachung unterzeichnet werden. Die Angaben sind zwingend entsprechend den Positionen innerhalb des Leistungsverzeichnisses den Ordnungszahlen zuzuordnen.
In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblättern müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
- Auftragnehmer
- Auftraggeber
- Nummer des Aufmaßblatt
- Bezeichnung der Bauleistung
- Ordnungszahl
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach Komma anzugeben. Geldbeträge sind in Euro auf zwei Stellen nach Komma zu runden. Werden diese Vorgaben nicht mit Beginn der Aufmaß- und Rechnungstellung durch den AN umgesetzt, ist die Objekt-/ Bauüberwachung berechtigt, die nicht korrekt erstellten Aufmaße und Abrechnung als nicht prüfbar zurück zu weisen. '
Schutz vor Lärmemissionen
'Zum Schutz der umgebenden Bebauung und der Nachbarn sind folgende Grenzwerte verbindlich einzuhalten:
Tagsüber (06:00 - 22:00 Uhr): 60 dB(A)
Nachts (22:00 - 06:00 Uhr)45 dB(A) . '
Allgemeine Vorbemerkungen
Baustellenlogistik Baustellenlogistik
Allgemein ist das Gewerk Baustellenlogistik für die Koordination Lieferverkehr der Baustoffe und Materialien, die Koordination logistischer Ressourcen, die Baustellenentsorgung und die Reinigung, sowie die Bewachung und Personenzugangskontrolle auf der Baustelle zuständig. Das, den Ausschreibungsunterlagen beiliegende LHB und die BaustellV sind beides Regelwerke die Vertragsbestandteil werden.
Das LHB ist zur Angebotsausarbeitung zu berücksichtigen.
Insbesondere wird darauf verwiesen, dass
Zugang zur Baustelle nur über eine Zugangskontrolle mit gültigem Baustellenausweis möglich ist.Materiallieferungen durch dritte mit der Baustellenlogistik eigenverantwortlich abgestimmt werden müssen.Sanitärcontainer stehen als Sammeleinrichtung zu Verfügung und sind allen Gewerken zugänglich.Personal-, Materialcontainer, diese sind über das Gewerk Baulogistik zu beziehen, Entsprechende Konditionen sind den beiliegenden Anlagen zum LHB zu entnehmen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen.Baustrom, Bauwasser stehen bis zu den allgemeinen Übergabepunkten in den Etagen (TRH's) zur Verfügung, müssen von dort eigenverantworlich weitergeführt werden um die eigene Leistung auszuführen.
Mit Abgabe des Angebots wird bestätigt, dass das Logistikhandbuch vollumfänglich zur Kenntnis genommen berücksichtigt ist.
erforderliche Unterschrift des Bieters ' Werner Höbel'
Baustellenlogistik
Schlechtwetterregelung Schlechtwetterregelung:
Grundsätzlich sind sind 20 Schlechtwettertage (Arbeitstage) innerhalb der Gesamtausführungsfrist zu berücksichtigen bzw. aufzuholen.
Weiter gilt die Wetterkarte des DWD nach WESTE
Lufttemperatur: Spalte C
Niederschlag:Spalte B
Schnee: Spalte C
Schlechtwetterregelung
Technische Vorbemerkungen Abbrucharbeiten Technische Vorbemerkungen Abbrucharbeiten
Alle Leistungen sind nach den geltenden Normen, Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung auszuführen.
Allgemeines
'Arbeiten zur Entfernung von Schadstoffen dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse haben, sowie über geeignetes Personal und über die erforderliche technische Ausrüstung verfügen.
Der AN fungiert als Abfallerzeuger mit den daraus resultierenden organisatorischen Rechten und Pflichten, der AN wird entsprechend bevollmächtigt vom AG, die Aufwendungen sind in die EPs einzukalkulieren.
Der Bauleiter oder ein vertretungsberechtigter Stellvertreter müssen über einen Fachkundenachweis nach BGR 128 (kontaminierte Bereiche) verfügen. Der Bauleiter oder ein vertretungsberechtigter Stellvertreter müssen über einen Fachkundenachweis nach TRGS 519 (Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) verfügen.
Arbeiten mit Anzeigepflicht sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die sachgerechte Entsorgung von Schadstoffen muss nachgewiesen werden.
Sofern in den Positionen nicht ausdrücklich anders beschrieben ist bei den Abbruch- und Demontagepositionen das fachgerechte Einpacken/Sichern des Abbruchs, das Aufladen, die Abfuhr und die Entsorgungsgebühren in den Einheitspreis mit einzurechnen.
Besonders hingewiesen wird auf die Vorschriften für die Entsorgung von Bauschutt und Abrißmaterialien, die eine Sortierung und separate, umweltgerechte Entsorgung der unterschiedlichen Materialien vorschreiben. Die Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung zur Dokumentation vorzulegen.
Besonders hingewiesen wird auf:
- die Gefahrenstoffverordnung ( GeStoffV)
- die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis.
- LAGA - Merkblatt Entsorgung Asbesthaltiger Abfälle.
Hinsichtlich der Entsorgung von Böden, RC-Material etc. wird nicht die Ersatzbaustoffverordnung, sondern stattdessen weiterhin die Richtlinien und Vorschriften der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) in Bezug auf die Entsorgung und den Umgang mit Baustoffen und Abfällen gelten.
Der AN darf mit den Arbeiten erst beginnen, wenn die Stilllegungsbescheinigungen für Leitungsanlagen schriftlich vorliegen und er die Stilllegung überprüft hat. Die Abläufe der Abbrucharbeiten sind bei der Bauleitung anzumelden, mit ihr abzustimmen, und Bedarf dessen Freigabe.
Der Abbruch ist nach statischen Gesichtspunkten vom AN eigenverantwortlich durchzuführen. Statisch tragende Bauteile - die in Verbindung mit den bleibenden angrenzenden Gebäuden stehen - dürfen nur gemäß Handlungsvorgabe durch die Bauleitung bzw. des Statikers abgebrochen werden.
Durch Schneid- und Bohrarbeiten anfallende Wasser dürfen auf keinen Fall Feuchtigkeitsschäden an bleibenden Gebäuden verursachen. Die bei den Abbrucharbeiten entstehende Staubentwicklung ist auf ein minimum zu reduzieren (Befeuchtungsmaßnahmen, Absauganlagen). Alle hierfür erf. Aufwendungen sind in die Positionen einzukalkulieren.
Die Leistung erfolgt einschl. Lieferung und Montage, sowie der Stellung und Vorhaltung aller erforderlichen Hebezeuge und Gerüste ausschließlich durch den Auftragnehmer.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über sämtliche Leistungen in, an und über der Baustelle verbindlich zu informieren. Die Einholung von evtl. erforderlichen Genehmigungen der Polizei, städtischen Körperschaften, Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen usw. ist eindeutig Sache des Auftragnehmers.
Sämtliche ausgeschriebenen Abbruch- und Demontage-Leistungen im Geäude sind im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme zu kalkulieren. Die Baustellensicherung während der Abbrucharbeiten ist Aufgabe des AN und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Sofern in den Positionen nicht ausdrücklich anders beschrieben ist bei den Abbruch- und Demontagepositionen die Abfuhr und die Kippgebühren im Einheitspreis mit einzurechnen.
Vom AN dürfen nur Baumaschinen eingesetzt werden, die die Anforderungen der aktuellen BImschV (Baumaschinenlärmverordnung) erfüllen.
Der AN muss rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eine Abbruchanweisung mit mindestens folgendem Inhalt erstellen: Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte, des vorgesehenen Geräts, der Sicherungsmaßnahmen und der persönlichen Schutzausrüstung (Nebenleistung).
Mit den Entkernungsarbeiten darf erst begonnen werden, wenn ausreichend Container bzw. sonstige Behälter (reißfeste Kunststoffsäcke usw.) bereitstehen, alle für die Arbeiten erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (Gerüste, Anseilschutz, Masken usw.) und Material (Holz für Absturzsicherung usw.) auf der Baustelle vorhanden sind sowie der AG den Arbeitsanweisungen des AN für die jeweiligen Arbeiten zugestimmt hat.
'
Entfernen von Dämmstoffen (ohne KMF)
'Es darf zu keiner Vermischung mit anderem Material kommen. Dämmstoffe sind nach dem Ausbau unverzüglich zu verpacken und sicher bis zum Abtransport auf der Baustelle in verschließbaren Containern zu lagern. '
Entfernen von Bodenbelägen und Estrichen
'Beläge aus nichtmineralischem Material sind vollständig zu entfernen. Schwer zugängliche Bereiche sind händisch zu bearbeiten. '
Emissionsschutz
'Bei stauberzeugenden Tätigkeiten (Abbruch, Laden, Bauschuttzerkleinerung, Materialaufbereitung usw.) muss die Staubentwicklung durch das permanente Besprühen der Arbeitsbereiche mit Wasser auf ein Minimum beschränkt werden.
Das Verbrennen von Bauschutt aller Art ist auf der Baustelle verboten. Angrenzende Gebäudeteile sind während der Bauzeit gegen Beschädigungen und vor Verschmutzung zu schützen. Die Kosten für die notwendigen Schutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. '
Technische Vorbemerkungen Abbrucharbeiten
Technische Vorbemerkungen Zaun- und Toranlagen Technische Vorbemerkungen Zaun- und Toranlagen
Alle Leistungen sind nach den geltenden Normen, Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung auszuführen.
Allgemeines
'Der AN ist verpflichtet, Vorleistungen, auf denen seine Leistung aufbaut, zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Vermessungsarbeiten, die Bauzeichnungen, die Höhenangaben sowie die Pläne und der amtlich genehmigte Lageplan mit der Festlegung der Zaunfluchten. Unstimmigkeiten sind dem Architekten unverzüglich mitzuteilen.
Werden die Arbeiten durch Witterungsbedingungen, wie stärkere Niederschläge oder Frost o.a. unterbrochen, so behalten die abgegebenen Einheitspreise trotzdem ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für zeitversetztes Arbeiten. Nachforderungen des AN können hieraus nicht abgeleitet werden.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über sämtliche Leistungen in, an und über der Baustelle verbindlich zu informieren. Die Einholung von evtl. erforderlichen Genehmigungen der Polizei, städtischen Körperschaften, Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen usw. ist eindeutig Sache des Auftragnehmers.
Die Absteckarbeiten der Zaunfluchten, Fertiggeländehöhe, Gebäude- und Straßenaußenkanten hat der AN auf seine Kosten auf Grundlage der Ausführungspläne von einem von ihm zu bestellendem Vermessungsbüro ausführen zu lassen. '
Zaunanlage
'Sämtliche Komponenten in den Zaun eingebauten Türen und Toren müssen dem Widerstandswert des Zaunes entprechen (Korpus, Bänder, Stäbe, Schlösser, elektr. Antriebe oder Verriegelungen etc.)
Angebote, die in den entsprechenden Positionen keine Eintragungen der Fabrikats- und Typenbezeichnungen ausweisen, werden in der Angebotsauswertung nicht berücksichtigt bzw. es gilt das ausgeschriebene Fabrikat.
Die Leistung erfolgt einschl. Lieferung und Montage, sowie der Stellung und Vorhaltung aller erforderlichen Hebezeuge und Gerüste ausschließlich durch den Auftragnehmer.
Die Arbeiten sind gemäß Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers auszuführen.
Bereits fertiggestellte Anlagenteile sind während der Bauzeit gegen Beschädigungen zu schützen. Die Kosten für die notwendigen Schutzmaßnahmen sowie deren Beseitigung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für die Ausführung der Leistungen ist die VOB/C sowie alle zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen DIN-Normen, Vorschriften und Richtlinien zu beachten. Anschlußmaße sind auf der Baustelle zu nehmen und zu prüfen. Über die Montagebedingungen hat sich der Bieter zu informieren.
Die Fundamente der Zaunpfosten sind dem örtlichen Geländeverlauf anzupassen.
Wird nicht das ausgeschriebene Produkt vom Bieter angeboten, so sind aussagekräftige, technische Unterlagen dem Angebot beizufügen. '
Technische Vorbemerkungen Zaun- und Toranlagen
Technische Vorbemerkungen Wegebau, Hofbefestigung Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten, Wegebau, Hofbefestigung
Alle Leistungen sind nach den geltenden Normen, Vorschriften, Bestimmungen
und Richtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung auszuführen.
Allgemeines
'Der AN ist verpflichtet, Vorleistungen, auf denen seine Leistung aufbaut, zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Vermessungsarbeiten, die Bauzeichnungen, die Höhenangaben sowie die Pläne. Unstimmigkeiten sind dem Architekten unverzüglich mitzuteilen.
Es gelten die Richtlinien und Vorschriften für Erd- und Straßenbauarbeiten in der neuesten Fassung, die VOB/C sowie alle auf die Leistung anwendbaren Richtlinien und Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung.
Der Anschluß sämtlicher Rinnen, Einlaufkörper etc. an die Grundleitungen ist den Einheitspreisen enthalten.
Werden die Arbeiten durch Witterungsbedingungen, wie stärkere Niederschläge oder Frost o.a. unterbrochen, so behalten die abgegebenen Einheitspreise trotzdem ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für zeitversetztes Arbeiten. Nachforderungen des AN können hieraus nicht abgeleitet werden.
Verbindliche Bestandszeichnungen sind vom AN nach Durchführung des Bauvorhabens anzufertigen.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über sämtliche Leistungen in, an und über der Baustelle verbindlich zu informieren. Die Einholung von evtl. erforderlichen Genehmigungen der Polizei, städtischen Körperschaften, Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen usw. ist eindeutig Sache des Auftragnehmers.
Bei Arbeiten in vorhandenen befestigten Flächen sind die Grabenübergänge als Stahlplattenüberwege für LKW bis 30 t herzustellen, einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Sicherungsmaßnahmen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für alle Anlieferungen von Materialien sind Lieferscheine und bei Tonnagen auch die Wiegekarte für den Soll/Ist Vergleich vorzulegen.
Die Absteckarbeiten der Gebäude-, Schacht- und Straßenachsen, Fertiggeländehöhe, Gebäude- und Straßenaußenkanten hat der AN auf seine Kosten auf Grundlage der Ausführungspläne von einem von ihm zu bestellendem Vermessungsbüro ausführen zu lassen. '
Erdarbeiten
'Der Ausschreibung ist ein Bodengutachten beigefügt. Die im Bodengutachten beschriebenen Vorgehensweisen für Bodenabtrag, -auftrag, Baufeldentwässerung, Erstellung von Baustraßen etc. und erdbaulichen Arbeits- und Kontrollprüfungsmethoden sind für die Kalkulation und die Ausführung der erdbautechnischen Arbeiten verbindlich und exakt wie im Gutachten beschrieben auszuführen, auch wenn in den LV-Positionen die entsprechenden Querverweise nicht enthalten sein sollten.
Vom LV-Text abweichende Erdbau- Bauweisen bedürfen einer ausführlichen schriftlichen Erläuterung des Bieters, die dem Angebot beizufügen ist. Für diesen Fall hat er jedoch zu garantieren, dass die im Bodengutachten geforderten Bodenkennwerte erreicht werden, und er hat dieses über eine Eigenüberwachung nachzuweisen.
Das Tragschichtmaterial ist vom Auftragnehmer gemäß der Kenndatenvorgabe des Baugrundgutachtens auzuwählen. Die erforderlichen Eignungsnachweise sind rechtzeitig vor Einbaubeginn der Bauleitung/dem Baugrundgutachter zur Freigabe vorzulegen. Es darf nur güteüberwachtes Material verwendet werden.
Zum Arbeitsumfang der bauzeitlichen Entwässerung:
1) Bauzeitliche Zwischenzustände (Tagwasserhaltung):
Die Planung und Ausbildung des Entwässerungssystems für die bauzeitlichen Zwischenzustände mit Sicherung der Vorflut gegen Bindemitteleintrag ist Sache des Unternehmers und über die Erdbaupositionen einzukalkulieren. Das Entwässerungssystem muß so konzipiert sein, daß das Oberflächenwasser der gesamten Baumaßnahme gefaßt und abgeleitet wird.
2) Nachfolgende Anforderungen werden an das Entwässerungssystem gestellt:
- Die Tagwasserhaltung muß so konzipiert sein, daß auch in Schlechtwetterphasen ein qualifizierter
Erdbau betrieben werden kann.
- Das Entwässerungssystem muß eine Vernässung von Erdstoffen und damit die Verschlechterung
der Einbaubarkeit weitestgehend verhindern.
- Das Entwässerungssystem muß je nach Ausführungssicherheit auf z.B. Niederschlagsmengen mit
einer jährlichen Auftretenswahrscheinlichkeit von n=1 dimensioniert sein.
- Die Umgehensweise mit den hydraulischen Bindemitteln muß derart sein, daß ein Eintrag in
das Entwässerungssystem und somit eine Verlagerung von gelöstem Additiv in die
Vorfluter ausgeschlossen ist. '
Befestigte Flächen Erdbau
'Folgende Leistungen sind vom AN-Erdarbeiten durchzuführen:
- Erdabtrag und Auftrag auf der gesamten Baufeldfläche einschl. der Wegebaubereiche
- Bodenverbesserungsmaßnahmen unter den Tragschichten auf dem gesamten Baufeld
- Einbau der Tragschichten unterhalb der Gebäude, Fahrstraßen, Stellplätze, Feuerwehrumfahrt,
Hofflächen und den Baustelleneinrichtungsflächen
- Bei den befestigten Flächen ist auf standfesten Untergrund (Verdichtungsgrad D(Pr)
100%, Verformungsmodul EV2 mind. 45 MN/qm) zu achten und das Planum mit geeigneten Mitteln
gegen Aufweichen zu schützen. Weichstellen sind auszuheben, das anfallende Material ist abzufahren und
durch den Einbau von verdichtungsfähigem Material zu ersetzen. Eine Vergütung erfolgt nicht, wenn der AN
die Aufweichungen durch unsachgemäße Arbeit zu vertreten hat '
Befestigte Flächen Wegebau
'Vor Auftragserteilung sind vom AN sämtliche Materialmuster für Verbundsteinpflaster, Platten etc. vorzulegen. Der AN haftet für die von ihm gelieferten Materialien, soweit er nicht Bedenken nach VOB/B § 4 Nr. 3 angemeldet hat.
Die Straßen- und Hofflächen müssen alle für Schwerlastverkehr gem. RStO ausgeführt werden, siehe Positionstext und Planung.
Die Paßstücke bei Verbundsteinpflaster, Bordsteinen (Hoch-, Tief-, Bogen-, Rasenbordsteinen) etc. sind durch besondere Maßanfertigungen oder durch Schneiden mit geeigneten Maschinen mit Diamantblatt herzustellen. Die Kosten für die Herstellung der Paßstücke sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Ausfugen überbreiter Fugen mit Mörtel oder Ausbetonieren von Restecken ist nicht gestattet. Restflächen zwischen Pflaster und Randbegrenzung muß mit passenden Randstücken ausgepflastert werden.
Das Pflaster muß sauber gefaste Kanten ohne abgesprungene Ecken aufweisen. Die Oberfläche muß sandrauh ohne Kiesnester sein. Das Pflaster ist auf Paletten zu liefern und darf nicht gekippt werden. '
Technische Vorbemerkungen Wegebau, Hofbefestigung
Technische Vorbemerkungen Landschaftsbauarbeiten Technische Vorbemerkungen Landschaftsbauarbeiten
Allgemeines
'Alle Pflanzen müssen DIN 18916 entsprechen. Auf die Pflanzenqualität wird besonderer Wert gelegt. Nicht einwandfreies Pflanzenmaterial wird zurückgewiesen, ist zu entfernen und zu ersetzen. Wird durch einen vom AN zu vertretenden Umstand ein Einschlag erforderlich, wird dieser nicht gesondert vergütet. Bei Pflanzbeginn sind die erforderlichen Mengen zählbar auf der Baustelle zu lagern und von der Bauleitung bestätigen zu lassen.'
Pflanzarbeiten
'Ballenhüllen jedweder Art sind bei der Pflanzung von Ballenware zu entfernen. In die Einheitspreise sind artgerechter Pflanzenschnitt und das Angiessen einzurechnen. Die Pflanzflächen sind nach der Pflanzung durchzukreilen; schwer verrottbare Pflanzenteile, Unrat und Steine über d=3 cm sind zu entfernen. Das Herstellen von Giesrändern ist ebenfalls in der Pflanzleistung inbegriffen.
Fertigstellungspflege: Zugrundegelegt wird die gültige Fassung der DIN 18916. Die Fertigstellungspflege erfolgt bis zum abnahmefähigen Zustand der Pflanzung, also bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sicherheit ueber den Anwuchserfolg besteht. Die Arbeitsgänge sind jeweils vor Ausführungsbeginn schriftlich beim AG anzuzeigen.
Entwicklungspflege: Zugrundegelegt wird die gültige Fassung der DIN 18919. Dauer der Entwicklungspflege: 2 Jahre Die Arbeitsgänge sind jeweils vor Ausführungsbeginn schriftlich beim AG anzuzeigen.'
Technische Vorbemerkungen Landschaftsbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen Oberflächenentwässerung Technische Vorbemerkungen Oberflächenentwässerung
Folgende Vorschriften und Normen sind einzuhalten:
DIN 1961, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen
DIN 18299: Teil C: Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV),
Erdarbeiten DIN 18300: Teil C
Verbauarbeiten DIN 18303: Teil C
Wasserhaltungsarbeiten DIN 18305: Teil C: Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV);
Gas-, Wasser- und Abwasser Installationsarbeiten
DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke
Teil 1 - Technische Bestimmungen für den Bau
Teil 2 - Bestimmung für die Ermittlung der lichten Weiten und
Nennweiten für Rohrleitungen
Teil 3 - Regeln für den Betrieb und Wartung
Teil 4 - Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und
-formstücken verschiedener Werkstoffe
DIN EN 1401
Kunststoff-Rohrleitungssysteme für erdverlegte drucklose
Abwasserkanäle
und -leitungen
Teil1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das
Rohrleitungssystem
DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen
und -kanälen.
Weitere mitgeltende und zu beachtende Normen,
Arbeitsblätter und Richtlinien sind im Anschluß
aufgeführt.
Normen und Arbeitsblätter
DIN EN 476
Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserkanäle und
-leitungen für Schwerkraftentwässerungssysteme
DIN 1054 Baugrund: zusätzliche Belastungen des Baugrunds
Beiblatt 1 - Erläuterungen DIN 1055, Teil 2
Lastannahmen für Bauten: Bodenkenngrößen, Wichte,
Reibungswinkel. Kohäsion. Wandreibungswinkel
DIN 1072 Dichtringe aus Elastomeren für Rohrverbindungen
von Abwasserkanälen und -leitungen; Anforderungen und
Prüfungen
DIN 4068 Baugruben und Gräben; Böschungen,
Arbeitsraumbreiten. Verbau
DIN 7716 Erzeugnisse aus Kautschuk und Gummi;
Anforderungen an die Lagerung, Reinigung und Wartung
DIN 16928 Rohrleitungen aus thermoplastischen Kunststoff
Rohrverbindungen, Rohrleitungsteile, Verlegung, Allgemeine
Richtlinien
DIN 16961 Teil 1 - Rohre und Formstücke aus
thermoplastischen Kunststoffen mit profilierter Wandung und
glatter Rohrinnenfläche, Maße
Teil 2 - Rohre und Formstücke aus thermoplastischen
Kunststoffen mit profilierter Wandung und glatter
Rohrinnenfläche, Technische Lieferbedingungen
DIN 19525 Abwasserwesen; Richtlinien für die
Entwurfsbearbeitung
DIN V 19534 Rohre und Formstücke aus weichmacherfreiem
PVC-U (Polyvinylchlorid mit Steckmuffe, für Abwasserkanäle
und -leitungen;
Teil 1 - Maße
Teil 2 - Technische Lieferbedingungen
Teil 3 - Güteüberwachung und Bauausführung
DIN 19543
Allgemeine Anforderungen an Rohrverbindungen für
Abwasserkanäle und -leitungen
DIN 19566
Teil 1 - Rohre und Formstücke aus thermoplastischen
Kunststoffen mit profilierter Wandung und glatter
Rohrinnenfläche für Abwasserkanäle
und -leitungen; Maße
Teil 2 - Rohre und Formstücke aus thermoplastischen
Kunststoffen mit profilierter Wandung und glatter
Rohrinnenfläche für Abwasserkanäle
und -leitungen; Allgemeine Anforderungen, Prüfung
ATV-Regelwerk - Abwasser - Arbeitsblatt A 127
Richtlinie für die statische Berechnung von
Entwässerungskanälen und -leitungen
KRV Verlegerichtlinien für Kunststoffrohre
Bekannte Hindernisse auf der Baustelle:
Die Pläne der Bestandssparten und -leitungen können bestenfalls als "genähert" bezeichnet werden. Der AN hat vor Beginn der Arbeiten diese Angaben zu überprüfen und die Einrichtung zu sichern. Werden Bauleistungen zu diesen Überprüfungen und Sicherungen notwendig, so werden diese unter Position 'Mehraufwand vorhandene Leitungen`, etc.' abgegolten.
Verursacht der AN Schäden an diesen Einrichtungen, geht deren Behebung zu Lasten des AN.
Sofern im Plan Leitungstrassen dargestellt sind, die nicht durch den AN herzustellen sind, handelt es sich um nachrichtliche Übernahmen aus den Plänen der Versorgungsträger. Diese nachrichtliche Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und entbindet den AN nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Lage der Leitungen bestenfalls als "genähert" bezeichnet werden kann, vor Einsatz von Maschinen ist die Lage der Leitungen gegebenenfalls über Suchgräben (siehe entspr. Positionen) zu erkunden.
Technische Vorbemerkungen Oberflächenentwässerung
1 LOS 1 - BEFESTIGTE FLÄCHEN
1
LOS 1 - BEFESTIGTE FLÄCHEN
1.003 BEFESTIGTE FLÄCHEN - PHASE 1
1.003
BEFESTIGTE FLÄCHEN - PHASE 1
1.004 BEFESTIGTE FLÄCHEN - PHASE 2
1.004
BEFESTIGTE FLÄCHEN - PHASE 2