Sanitärcontainer
Rotweg 134-142 + 144-152, Stuttgart
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Inhalt: Allgemeines Leistungsumfang Montagepläne Ausführung Inbetriebnahme und Einweisung Leistungsprüfung und Abnahme Mitzuliefernde Unterlagen Schaltschränke für Messen, Steuern, Regeln (MSR) Zusätzliche Hinweise 1. ALLGEMEINES Der Liefer- und Leistungsumfang dieser Anfrage beinhaltet sämtliche Lieferungen und Leistungen die erforder- lich sind, vollständige, betriebsbereite gebäudetechnische Anlagen, innerhalb der vorgegebenen Schnittstellen und Liefergrenzen zu erstellen. Die Anlagen sind in Ihrem Aufbau sowie in allen Einzelheiten nach den Regeln der Technik, den zum Zeitpunkt der Bauausführung gültigen Gesetzen, Verordnungen, Normen, Richtlinien und örtlichen Vorschriften, der Bau- genehmigung sowie nach der vorliegenden Ausschreibung fachgerecht und funktionsfähig auszuführen. Die im Leistungsverzeichnis geforderten Fabrikats- und Typenangaben, die Leistungsdaten sowie die Abmessungen sind vollständig, eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. 2. LEISTUNGSUMFANG Alle Positionen verstehen sich komplett betriebsfertig installiert, einschließlich Lieferung, Montage, Anschluß und Inbetriebnahme, sowie aller Kleinteile, Befestigungs-, Aufhänge- und Dichtungsmaterialien einschließlich dafür notwendiger Bohrarbeiten. Zum Liefer- und Leistungsumfang gehören auch Transport, Abladen, Probebetrieb, Anlagenprüfung, behördliche Abnahmen, Abnahmen durch den Auftraggeber, Übergabe der Anlage und Personaleinweisung. 3. MONTAGEPLÄNE Nach schriftlicher Auftragserteilung hat der Auftragnehmer anhand der Ihm zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen die Montageund Werkstattpläne anzufertigen. Diese Pläne sind dem Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung zur Durchsicht und Freigabe vorzulegen. Die Freigabe entbindet jedoch den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit für eine technisch einwandfreie und mit allen Gewerken abgestimmte Ausführung. Die zur Verfügung gestellten Planunterlagen sind auf fehlende Schlitze, Durchbrüche, Fundamente und sonstige bauliche Angaben zu überprüfen und ggf. zu ergänzen / korrigieren. Sofortige Änderungen bei technischen oder bauseitigen Dispositionen sind vom Auftragnehmer zu übernehmen, ggf. Mehroder Minderkosten zur benennen und zur Genehmigung einzureichen. Die ausführende Firma haftet auch für die Richtigkeit der Dimensionierung der Anlagen innerhalb ihres Lieferbereichs. Fundamentpläne für alle Anlagenteile, die eine besondere Fundamentierung erfordern, sind dem Auftraggeber so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, daß bauseitige Maßnahmen ohne Einwirkung auf Ausführungstermine möglich sind. Das Erstellen von Montage-, Detail- und Werkstattplänen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für alle Leistungen, deren Ausführung dem Auftragnehmer freigestellt wird, muß der Auftragnehmer die Konstruktions- bzw. Werkstattpläne, geforderte Berechnungen, Prüfergebnisse oder Qualitätsnachweise liefern. 4. AUSFÜHRUNG 4.1 ALLGEMEINES Von Anlagenteilen, die eine technische Neuerung darstellen oder aus technischen / architektonischen Gründen einer vorherigen Bemusterung bedürfen, sind der Bauleitung kostenlos und unverbindlich Muster zur Verfügung zu stellen, die Eigentum des Anbieters bleiben. Verletzung von Patentrechten und daraus resultierende Ersatzansprüche bleiben im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Alle Geräte und Aggregate sind so anzuliefern, daß sie durch die vorhandenen Montageöffnungen oder Türen, ggf. zerlegt in Einzelteilen, an den Aufstellungsort transportiert werden können. Auf die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen zur Minderung der Wärmeverluste ist besonders zu achten. Alle Einbauteile, bei denen Verschmutzung durch Putz oder Malerarbeiten zu erwarten ist, sind ohne weitere Berechnung mit Schutzkappen zu versehen oder mit Pappe / Papier bzw. Kunststoff-Folie und Bindedraht zu umwickeln. 4.2 ELEKTROARBEITEN, MESS-, STEUER- UND REGELTECHNIK Die externe elektrische Kabelverlegung erfolgt bauseits. Das Prüfen und Auflegen der bauseits verlegten elektrischen Verkabelung der Steuer- und Regelanlage am Schaltschrank und an den Feldgeräten ist mit den Einheitpreisen abgegolten, sofern keine eigenen Positionen in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sind. Der am Bau beschäftigten Elektrofirma sind rechtzeitig alle erforderlichen Angaben zu machen. Mit den Einheitspreisen abgegolten sind Koordination mit dem Auftraggeber und der am Bau befindlichen Elektrofirma, sowie Klärung und Zusammentragung aller Daten und erforderlichen Funktionen, insbesondere bei Regeltechnischen Einrichtungen. Einregulierung und Inbetriebnahme sowie Erstkalibrierung, Erstparametrierung und Bezeichnung der Meß-, Steuer- und Regeltechnik (Schaltschrank, Regler, DDC, etc.) und der Feldgeräte sind mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern keine eigenen Positionen in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sind. Für Schaltgeräte, die vom Auftragnehmer geliefert und z.B. in Unterverteilungen der Elektrofirma eingebaut werden, sind der betreffenden E-Firma rechtzeitig exakte Maßangaben bzw. Muster zur Verfügung zustellen. 5. INBETRIEBNAHME UND EINWEISUNG Die Inbetriebnahme aller Anlagen und die Einweisung des Bedienungspersonals sind Sache des Auftrag- nehmers. Sie sind durch Protokolle (durchgeführte Einstellungen, Funktionsprüfungen und -messungen, etc.) nachzuweisen und mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern keine eigenen Positionen in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sind. Sämtliche Protkolle, Bestätigungen, Bescheinigungen, Ersatzteillisten und Gerätekarten sind dem Auftraggeber spätestens bei der Abnahme und Übergabe der Anlagen in 3-facher Ausfertigung zu übergeben. 6. LEISTUNGSPRÜFUNG UND ABNAHME Notwendige Leistungsprüfungen und die Abnahmen erfolgt nach geltenden Richtlinien. Nach Einregulierung der Anlage wird eine technische Abnahme durchgeführt (Vollständigkeits- und Funktionsprüfung, keine rechtskräftige Abnahme). Die Abnahme der Anlagen selbst setzt einen mind. 4-wöchigen störungsfreien Betrieb voraus. Erforderliche Wiederholungprüfungen durch Verschulden des Auftragnehmers (Unvollständigkeit von Auftragsleistungen, Abbruch wegen wesentlicher Mängel, ungeeignetes Personal oder ungeeignete Meßgeräte etc.) gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Zeitpunkt für Leistungs- und Funktionsprüfungen ist mit der örtlichen Bauüberwachung und mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Über alle Messungen sind Protokolle anzufertigen und die Meßstellen in die Montagepläne einzutragen. 7. MITZULIEFERNDE UNTERLAGEN (Revisionsunterlagen) Der Auftragnehmer hat im Rahmen seines Leistungsumfangsaufzustellen und dem Auftraggeber spätestens bei der Abnahme zu übergeben: Anlagen- und Funktionsbeschreibung Bedienungs- und Wartungsanweisungen Bestands- und Revisionspläne mit eingetragenen Installationen (farbig angelegt, Stand bei Abschluß der  Arbeiten) einschl. Beschriftungen mit den wesentlichen technischen Daten Anlagenschemata Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten Alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen und Werksatteste Protokolle über die Dichtheitsprüfung, über die Inbetriebnahme, über vorgenommene Anlageneinstellungen, Prüfungen und- Messungen sowie über die Einweisung des Wartungs- und Bedienpersonals Die Unterlagen sind in 4-facher Ausfertigung schwarz/weiß, Zeichnungen farbig angelegt, nach Wahl des Auftraggebers auch 1fach pausfähig bzw. als CAD-Dateien (DWG- oder DXF-Format) auf geeignetem Datenträger, dem Auftraggeber auszuhändigen. Sie sind mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern keine eigenen Positionen in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sind. 8. SCHALTSCHRÄNKE FÜR MESSEN, STEUERN, REGELN (MSR) 8.1 ALLGEMEINES Die Schaltschränke sind nach DIN/VDE 0660 Teil 500 "Schaltgeräte, Niederspannungs-Schaltgeräte- kombinationen" in typgeprüfter (TSK) oder partiell typegeprüfter (PTSK) Ausführung vorzusehen. Für die Durchführung der erforderlichen Prüfung ist der Hersteller eigenverantwortlich. Dem Auftraggeber ist die Zulassung durch entsprechende Prüfprotokolle nachzuweisen. Die aktiven Teile elektrischer Betriebsmittel im Schrank müssen entweder in ihrem ganzen Verlauf isoliert oder durch Bauart, Lage, Anordnung oder durch besondere Vorrichtungen gegendirektes Berühren so geschützt sein, dass eine Bedienung der Einbaugeräte (Sicherungen, Bimetallrelais usw.) ohne Abschaltung des Hauptschalters durch unterwiesene Personen im Sinne VDE0105 zulässig ist. Auf jeden Fall sind die Geräte an der Rückseite der Türen mit einer Isolierstoffabdeckung zu versehen. Auf die Maßnahmen zum Schutz gegen direktes oder indirektes Berühren spannungsführender Teile nach VDE 0106 Teil 100 und Teil 101 wird besonders hingewiesen. Bei Ausrüstung der Schaltschränke ist neben DIN VDE 0116 "Ausrüstung von Feuerungsanlagen" zusätzlich die DIN VDE 0160 "Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen Betriebsmitteln" zu beachten. Zum Schutz von Bauteilen der Mikroelektronik gegen Einwirkung von Überspannungen aus dem Netz sind in den Verteilungen der elektrischen Stromversorgung Ventilableiter mit einer Spannungsbegrenzung kl. 2000 V eingebaut. Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob hiermit die Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Geräte mit Bauteilen der Mikroelektronik voll gewährleistet ist oder ggf. zusätzliche Schutzeinrichtungen vorzusehen sind, die im Gerätepreis mit einzukalkulieren sind (Angaben über Art und Umfang sind dem Angebot beizufügen). 8.2 SCHALTSCHRANKAUSFÜRHUNG UND GERÄTEEINBAU Schaltschrank allseitig geschlossen, Schutzart IP 54. Die Transportteilung in Felder ist den baulichen Gegebenheiten anzupassen. Hängender Schrank Mindestblechdicke 1,5 mm. Stehender Schrank Mindestblechdicke 1,5 mm und mit 10 cm hohem Sockel. Alle Eisenteile sind mit einer Rostschutz-Grundierung und einem dauerhaften Fertiganstrich zu versehen. Einheitliche Vorderseite mit verschließbaren Vollblechtüren mit Gummiabdichtung. Türverriegelung: Baskülverschluß (Doppel- oder Dreifachriegelverschluß mit Vierkant). Schaltschränke müssen mit einem Hauptschalter nach VDE 0113 versehen sein. Sämtliche in der Türe eingebauten Regelungs-, Befehls- und Anzeigegeräte sind funktions- und bedienungsgerecht anzuordnen und mit einem verschließbaren Schutz- und Sichtfenster(IP 54) abzudecken. Die Geräte sind mit gravierten oder bedruckten Schildern zu bezeichnen. Die Schilder sind mittels Schrauben oder mit dauerhaftem Kleber, z. B. Zweikomponentenkleber, zu befestigen. Für die zu- und abgehenden Kabel sind Befestigungsschienen einschl. Zugentlastungsschellen oder -Klemmen vorzusehen. Sinngemäß ist mit Verbindungsleitungen Schrank - Türe zuverfahren. Bei Kabeleinführung von unten sollen sich die Reihenklemmen ca. 35 cm über dem Schrankboden, bei Kabeleinführung von oben mindestens 20 cm unterhalb der Schrankoberkante befinden. Klemmen für ZLT-G sind separat anzuordnen und besonders zu bezeichnen. Die Montageplatte für Steuergeräte usw. soll eine Stärke von mind. 2 mm haben. Auf eine übersichtliche Verdrahtung ist besonders zu achten. Es ist für Einbaugeräte einschl. Klemmen und dergleichen eine Platzreserve von mindestens 20 % vorzuhalten. Sämtliche Einbaugeräte sind entsprechend ihrer Bestimmung zu übersichtlichen Gruppen zu ordnen. Sie müssen Bezeichnungsschilder in dauerhafter Ausführung tragen, die mit den Bezeichnungen im Schaltplan übereinstimmen. Auf eine bediengerechte Einbauhöhe aller zu betätigenden oder zu wartenden Einbaugeräte (Schalter, Sicherungen usw.) ist besonders zu achten. Im Schrank ist eine Tasche aus Stahlblech oder stabilem Kunststoff zur Aufbewahrung von Zeichnungen und Plänen anzubringen. 8.3 STEUERUNG UND STÖRMELDUNG Bei allen Motoren ist der Betriebszustand "Ein" durch eine Betriebslampe (gelb) anzuzeigen; Störungsanzeige durch Blinken. Sämtliche Störmeldungen sind so zusammenzufassen, daß eine Weitermeldung als Sammelstörmeldung über einen potentialfreien Kontakt, der auf besonders bezeichnete Klemmen im Schaltschrank geführt wird, erfolgen kann. Meldelampen sind mit Leuchtdioden, als LED-Leuchtmelder mit mind. 10 mm LED auszuführen. Bei mehr als 8 Meldelampen ist eine Funktionsprüfung über Lampenprüftaste vorzusehen. Motoren mit einer Leistung gr. 5 kW sollen über Stern-Dreieck- Anlauf eingeschaltet werden. Außerdem müssen diese Motoren bei Stromausfall und Netzwiederkehr zeitlich gestaffelt anlaufen. 8.4 ABWICKLUNG Sämtliche Steuer- und Verriegelungsfunktionen sind anlagenspezifisch auszuführen und vom Auftragnehmer rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Wegen des Lieferzeitpunktes von bauseits zu liefernden Geräten hat sich der Auftragnehmer rechtzeitig mit der Zulieferfirma in Verbindung zu setzen. Schaltpläne von bauseits gelieferten Geräten sind erforderlichenfalls durch den Auftragnehmer von der Zulieferfirma zu beschaffen und in den zu erstellenden Gesamtschaltplan einzuzeichnen. Vor Anfertigung des Schaltschrankes sind dem Auftraggeber ohne Mehrkosten 4 Satz Übersichts- und Stromlaufpläne, ein Plan über die Geräteanordnung im Schaltschrank sowie an der Frontseite einzureichen. Mit der Ausführung darf erst nach Genehmigung der Pläne durch den Auftraggeber begonnen werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß der Auftragnehmer alle durch nicht rechtzeitig vorgelegte Pläne entstehenden Kosten zu tragen hat. Ein Satz Übersichtsund Stromlaufpläne nach neuestem Stand in normgerechter Darstellung sowie Stücklisten über die eingebauten Geräte mit genauen Angaben über Fabrikat, Typ und Bestellnummer sind dem Schaltschrank bei der Lieferung beizufügen und bei Änderungen bis zur Abnahme jeweils zu ergänzen. Mit der Abrechnung sind dem Auftraggeber die vorgenannten Unterlagen auf dem neuesten Stand als Revisionsunterlagen in dreifacher Fertigung zu übergeben. Über die Steuerung ist eine Funktionsbeschreibung anzufertigen. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Ausführung der Schaltschränke hat der Auftragnehmer durch gutachterliche Einschaltung des TÜV`s nachzuweisen, daß die von ihm vorgesehene / gelieferte Ausführung den technischen Vorschriften und Bedingungen entspricht. Für den Fall, daß die Leitungen und / oder Anschlüsse bauseits ausgeführt werden, sind dem Auftraggeber bis spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung Klemmenanschlußpläne, Kabellisten mit genauer Kabeldimensionierung und Grundrißpläne mit Standortangabe der Feldgeräte in 2facher Fertigung vorzulegen. Auf spezielle Anforderungen an die Kabelverlegung (z.B. zur Vermeidung von Störbeeinflussung bei Meß- und Regelleitungen) ist vom Auftragnehmer besonders schriftlich hinzuweisen. Der Auftragnehmer hat im Zusammenhang mit dem durch ihn am Schaltschrank durchgeführten Anschluß sämtlicher elektrischen Geräte die nach DIN VDE 0100 Teil 610 vorgeschriebenen Erstprüfungen der Starkstromanlagen durchzuführen. Die Prüfungen sind auf entsprechenden Vordrucken, z.B. Zentralverband der Deutschen Elektro-Handwerke (ZVEH) zu dokumentieren und dem Auftraggeber in 3-facher Fertigung vorzulegen. 9. ZUSÄTZLICHE HINWEISE Die in den Leistungsverzeichnissen enthaltenen Massenangaben wurden im Rahmen der Planung ermittelt. Die dem Angebot zugrundegelegten Massen sind von dem Auftragnehmer vor Durchführung seiner Bestellungen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Ansprüche aus falschen Massenangaben können nicht hergeleitet werden. Bei Pauschalübernahme der Ausführung hat der Auftragnehmer auf eigene Verantwortung die Massen und Einzelheiten zu prüfen. Der Bieter hat das Recht die Planungsunterlagen für seine Angebotsbearbeitung beim Architektur- oder Planungsbüro nach Terminvereinbarung einzusehen. Der Bieter hat sich vor Bearbeitung des Angebotes über alle Leistungen und Anforderungen, Gegebenheiten und Umstände, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen, zu informieren. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Angebotsbearbeitung und die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter diese vor Angebotsabgabe aufzuklären. Alle Geräte und Aggregate sind so anzubieten, daß sie durch vorhandene Montageöffnungen oder Türen evtl. in Einzelteile zerlegt, an den Verwendungsort transportiert werden können. Die Transporte und das Vorhalten der Transportmittel gehen ohne Ausnahme zu Lasten des Auftragnehmers und sind, soweit im LV nicht besonders aufgeführt, Nebenleistungen. Das Setzen aller Konsolen, Halter und das Liefern, Bohren und Setzen von Dübeln gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. An allen Stellen, wo Rohrleitungen durch Mauerwerk, Beton usw. hindurchgeführt werden, sind geeignete Überschubrohre anzuordnen, wobei auf die Schall- und gegebenenfalls Brandschutzdämmung besonders zu achten ist. Die Futterstücke sind mit einem schalldämmenden Material auszufüllen. Evtl. kaltwasserführende Leitungen sind diffusionsund dampfdicht durchzuisolieren. Die Rohraufhängungen sind sinngemäß zu behandeln. Vor dem Schließen der Schlitze ist die Anlage, je nach Erfordernis im Ganzen oder in Teilabschnitten einer sachgemäßen Dichtheitsprobe zu unterwerfen. Hierüber sind nach DIN 18380 Abschnitt 3.4 Protokolle anzufertigen. Eine besondere Vergütung für eine Dichtheitprobe in Teilabschnitten erfolgt nicht. Für gleichartige Teile ist wegen der Ersatzteilhaltung das gleiche Fabrikat und die gleiche Type zu verwenden. Es sind nur solche Geräte anzubieten, deren Ersatzteilbeschaffung gesichert ist. Für Elektromotoren ist der Einbau von nicht genormten Motoren nur mit Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Nachtragsangebote über veränderte oder zusätzliche Leistungen müssen auf der Basis der zugrundeliegenden Angebotskalkulation dieses Bauvertrages und seiner Einheitspreise kalkuliert werden und zu diesen im Verhältnis stehen. Der Auftragnehmer hat die Kalkulation seines Haupt- und Nachtragsangebotes auf Verlangen schriftlich nachzuweisen. Dies gilt auch für Haupt- und Nachtragsangebote von Nachunternehmern, die durch den Auftragnehmer beauftragt wurden. Die Einheitspreise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Alle Preise sind für komplette Leistungen einschl. Lieferung des Materials, vollständiger Montage und sämtlichen Nebenleistungen, die zur sach- und fachgerechten Durchführung erforderlich sind, zu kalkulieren. In die Preise sind weiterhin z.B. alle tariflichen oder außertariflichen Vergütungen, wie Trennungsgelder, Auslösungen, Heimfahrten, Wegegelder, An- und Rückreisekosten, Fracht- und Verpackungskosten, nicht jedoch Lohnzuschläge für Überstunden, Sonn-, Feiertag- und Nachtarbeiten, einzukalkulieren. Die Preise sind außerdem inklusive der erforderlichen Kleinteile (z. B. Schrauben, Dübel, Schweißmaterial etc.), auch wenn sie nicht besonders aufgeführt sind, zu kalkulieren. Folgende Nebenleistungen sind, sofern sie nicht als besondere Positionen in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, ebenfalls in die Preise einzukalkulieren: Montage- und Werkstattplanung mit -zeichnungen; Bemusterung einzelner Anlagenteile; Einrichtung und Räumung der Baustelle incl. Aufenthalt- und Lagerplätze; Fracht und Anfuhr von Material und Werkzeug, Vorhalten und Rücktransport der Werkzeuge; Montagevorbereitung und Montageüberwachung, Aufwendungen für Aufmaß und Abrechnung; Einregulierungs- und Inbetriebnahmearbeiten in Etappen einschl. der notwendigen Prüfungen und Messungen; Planungsunterlagen für Regelungs- und Steueranlagen; Behördliche Abnahmen einschl. der Zusammenstellung und Lieferung dafür notwendiger Unterlagen; Erstellung der Revisionsunterlagen und Dokumentation im geforderten Umfang.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANLAGENBESCHREIBUNG ANLAGENBESCHREIBUNG 1. Allgemeines: Der Gebäudekomplex Rotweg 134-142 besteht aus 42 Wohn- und 2 Ladeneinheiten. Das nahezu baugleiche Gebäude Rotweg 144-152 beinhaltet 44 Wohneinheiten sowie 1 Gewerbeeinheit. Beide Gebäude wurden vor ca. 18 Jahren vollständig saniert. Bei der Beprobung des Trinkwassers wurde ein zu hoher Bleigehalt nachgewiesen. Bei der damaligen Sanierung wurden hochwertige, europäische Markenarmaturen aus Rotguss mit DVGW-Prüfzeichen verbaut. Durch Laboruntersuchungen wurde festgestellt, dass sich bei stehendem Wasser Anteile von Blei und Kupfer vom Trinkwasser angelöst und aufgenommen werden. Dies deutet auf einen Korrosionsvorgang in den Trinkwasserarmaturen hin. Ein von der SWSG beauftragtes Sachverständigengutachten hat ergeben, die Trinkwasserinstallation von der Hauseinführung bis zu den einzelnen Steigleitungen komplett zu erneuern, um die Bleiabgabe an das Trinkwasser zu reduzieren. Diese Maßnahmen wurden im Sommer 2025 umgesetzt. Eine erneute Trinkwasseruntersuchung hat ergeben, dass der Bleigehalt weiterhin über den Grenzwerten liegt. 2. Maßnahmen: Als nächsten Schritt der Mangelbeseitigung sind nun die Trinkwasserleitungen ab dem jeweiligen Steigstrang im Kellerbereich bis zu jeder einzelnen Entnahmestelle in den Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten zu erneuern. Da die Bäder überwiegend noch in einem guten Zustand sind, sollen sich die Modernisierungsmaßnahmen auf das nötigste beschränken. Das GIS-Rahmengerüst in den Bädern wird komplett erneuert. Daher sind auch kleine Elektroarbeiten in diesem Bereich wie die De- und Wiedermontage von Steckdosen und Spiegelleuchten sowie Ablufttellerventile vorzusehen. Ebenso sind alle trinkwasserberührten Rohrleitungen und Armaturen auszutauschen. Die vorhandene Sanitärkeramik samt Accessoires ist, soweit es der jeweilige Zustand zulässt, wieder zu montieren. Je Gebäudeblock gibt es 9 Steigstränge, an welchen 4-5 Wohneinheiten angebunden sind. Die Arbeiten sind strangweise mit einem Abstand von ca. einer Woche durchzuführen. Somit werden je Gebläudeblock bis zu ca. 4 Steigstränge parallel bearbeitet. Da die Sanierungsmaßnahmen im bewohnten Zustand stattfinden, sind den Mietern während der Bauphase WC- und Duschcontainer im Innenhof zwischen den beiden Gebäudekomplexen zur Verfügung zu stellen. Die betroffenen Mieterkeller sind während der Bauzeit zugänglich und freigeräumt. Aufgrund der Dringlichkeit wäre es wünschenswert, wenn die Leistungen in den Gebäudeblöcken parallel durchgeführt werden. Aus Kapazitätsgründen kann sich der Bauherr vorstellen, die Leistungen auch Losweise zu vergeben. Angedachter Ausführungszeitraum: Beginn der Sanierungsarbeiten Anfang September 2026 Fertigstellung der Sanierungsarbeiten Dezember 2026 Die Isolierungstärken der Trinkwasserleitungen sind nach GEG und der DIN 1988 auszuführen. Es ist darauf zu achten, dass alle Leitungen und Armaturen einzeln isoliert werden können. Die ausführende Firma ist für alle mit ihrer Anlage zusammenhängenden Nebenarbeiten verantwortlich. Sie hat für Koordination und Funktion zu sorgen und hat an allen vom Fachplaner angesetzten Baustellenbe- sprechungen und / oder Jour-Fixe-Terminen teilzunehmen.
ANLAGENBESCHREIBUNG
01 Gebäudeblock Rotweg 134-142
01
Gebäudeblock Rotweg 134-142
01.08 Sanitärcontainer mit Zubehör
01.08
Sanitärcontainer mit Zubehör
02 Gebäudeblock Rotweg 144-152
02
Gebäudeblock Rotweg 144-152
02.08 Sanitärcontainer mit Zubehör
02.08
Sanitärcontainer mit Zubehör