Dachabdichtungsarbeiten
Rothenburger Strasse 20
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Ziel der Baumaßnahme Dachsanierung unseres Bestandgebäudes. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in zwei Bauabschnitten: 1. BA: 24.07.2026 bis 04.09.2026       Dachnummer 1 bis 4 2. BA: 01.04.2027 bis 15.05.2027      Dachnummer 5 bis 7 Lagebeschreibung Das oben genannte Grundstück befindet sich im Norden von Hannover im Stadtteil Lahe. Wasser-, Energie-, und Abwasseranschlüsse: Zum Baustart sind die normalen Anschlüsse (Wasser, Strom) herzustellen. Zur Nutzung überlassener Flächen Es stehen bedingt Flächen auf dem Grundstück zur Verfügung. Die Nutzung ist individuell mit dem Auftraggeber/Architekten abzuklären, da unterschiedliche Gewerke parallel auf der Baustelle arbeiten werden.
Baubeschreibung
Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen (AV.) AV.1. Gegenstand dieses Angebots Den Gegenstand dieses Angebots bilden: AV.1.1 das dem vorliegenden Angebot beigefügte Leistungsverzeichnis mit den dort beschriebenen Leistungen und Preisen in Verbindung mit den zurzeit beim Architekten einsehbaren Plänen, Massen- und Leistungsbeschreibungen, sowie ggf. Raumbuch. AV.1.2 sowie in der nachstehenden Reihenfolge - die " Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis " (EL.) - die " Besonderen Vertragsbedingungen " (BV.) (abgestellt auf die konkreten Erfordernisse des Bauobjekts,-vorhabens) - die " Allgemeinen Vertragsbedingungen " (AV.), - die " Zusätzlichen Vertragsbedingungen " (die der Verdeutlichung und Ergänzung der VOB/B dienen), - die " Besonderen technischen Vertragsbedingungen " (BTV.) - die " Baubeschreibung " (BauBe) - die in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis aufgeführten zusätzlichen technischen Vorschriften sowie - die VOB Teil B und C in ihrer jeweils neuesten Fassung; bei Teil B bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, bei Teil C auf den der Abnahme. AV.2. Bindung an das Angebot Die Bindung an das vorliegende Angebot besteht: AV.2.1 auf die Dauer von 12 Monaten, gerechnet vom Datum des Angebotes. AV.2.2 bei einer Ausschreibung nach Teil A der VOB jedoch mindestens bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist. AV.3. Vertragsschluss AV.3.1 Das vorliegende Angebot führt zum Vertragsabschluss (Werkvertrag), wenn es vom Auftraggeber schriftlich angenommen wird. Sollten zu diesem Zeitpunkt einzelne Vertragspunkte (wie z.B. die genaue Bestimmung der Ausführungszeit) noch keine abschließende Regelung erfahren haben, steht dies der Rechtswirksamkeit des Vertrages nicht entgegen. Für die Vertragspartner entsteht die Verpflichtung, die noch offenen Fragen einverständlich zu regeln. AV.3.2 Kommt es zu einem solchen Einvernehmen nicht, dann steht dem bauleitenden Architekten als Schiedsgutachter das Recht zu, eine für die Vertragsparteien verbindliche Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen. AV.4. Vergütung des Auftragnehmers Bei den im vorliegenden Angebot genannten Preisen - mag das Angebot auf den Abschluss eines Einheitspreisvertrages oder eines Pauschalpreisvertrages gerichtet sein - handelt es sich grundsätzlich  um Festpreise (Regelfall), die keiner Lohn- oder Materialpreisklausel unterliegen. AV.5. Auftragsvergabe AV.5.1. Der Auftraggeber behält sich die Auswahl unter den Bietern vor und ist berechtigt, die Ausschreibung ganz aufzuheben oder die Arbeiten nach Losen (im Leistungsverzeichnis als Titel benannt) getrennt zu vergeben. Auch ist der Auftraggeber berechtigt, Positionen des Angebotes getrennt anderweitig zu vergeben. Dem Angebot etwa beigeheftete Geschäftsbedingungen der bietenden Firma werden nicht anerkannt. AV.5.2. Der Bauherr ist keinesfalls an das niedrigste Angebot gebunden.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis (EL.) EL.1. Allgemein Vor Abgabe des Angebots hat der Bieter evtl. Unklarheiten mit dem Architekten bzw. der Bauleitung oder Auftraggeber zu klären; er hat sich von den örtlichen Verhältnissen zu überzeugen. Nachforderungen, welche auf mangelhafter Information beruhen, werden nicht anerkannt.Es gelten die zurzeit gültigen DIN-Normen für die nachfolgenden Arbeiten. Die Abgabe des Angebotes gilt als Bestätigung des Bieters, dass er die Unterlagen der Ausschreibung überprüft hat, sie als richtig, ausreichend und vollständig ansieht sowie über die für die fristgemäße Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlichen sachlichen und personellen Mittel verfügt. Neben den folgenden Beschreibungen gelten des Weiteren die schriftlichen Nachweise von Angaben und Besprechungen vor Ort (Besichtigungstermin). Die Pläne, Zeichnungen und daraus resultierenden Massen basieren auf Bestandsplänen und dienen lediglich als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich die Freigabe schriftlich erfolgt ist. Alle Maße sind am Bau zu prüfen und mit der IST-Situation vor Ort abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren.Die Angaben in statischen Berechnungen - sofern vorhanden und übermittelt - zu Wand- und Decken-, sowie Konstruktionsstärken und Tragwerksplanung gelten vorrangig vor den Architektenplänen.Die Zeichnungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung weder veröffentlicht, vervielfältigt noch in anderer Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Es kann jederzeit vor Ort ein Aufmaß vorgenommen werden. Bitte im Angebotspreis die jeweiligen Kosten für Aufmaß etc. berücksichtigen. Der Bieter ist verpflichtet, die im LV genannten Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Zweck zu prüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer entsprechenden Begründung in einem Zusatz-Angebot vor Vertragsschluss einzureichen. Bei den im vorliegenden Angebot genannten Preisen - mag das Angebot auf den Abschluss eines Einheitspreisvertrages oder eines Pauschalvertrages gerichtet sein - handelt es sich grundsätzlich um Festpreise (Regelfall), die keiner Lohn- und Materialpreisklausel unterliegen. Für das Vergabegespräch ist eine Bemusterung mit dem angebotenen Fabrikat und Produkt (mind. 3 Exemplare, die auch demontiert/zerstört werden können) mit  Demonstration (Funktionsweise, Tests, Tauglichkeit etc.) durchzuführen (anwesend mind. Auftraggeber und Auftragnehmer). Alle Leistungen sollen in fertiger Ausführung kalkuliert werden, einschl. aller Materialien, An- und Abtransport, Entsorgung, Gefahren- und Sicherheitszuschläge, Lagerkosten, Nebenleistungen und Nebenkosten, auch wenn diese über den Umfang gem. VOB, Teil C, hinaus erforderlich werden. Alle Einheitspreise beinhalten sämtliche Materialien und Leistungen für fertige Arbeit. Insbesondere sind folgende Leistungen einzukalkulieren (sofern sie nicht in einer eigenen Position im LV aufgeführt sind): Ausführung zusätzlicher Detailzeichnungen sowie von Mustern auf Verlangen der Bauleitung; Kosten für Gerüste und Schutzmaßnahmen während der Montage (z.B. Abfanggerüste); Einrichten, Vorhalten und Räumen der erforderlichen Baustelleneinrichtung; Eignungs- und Gütenachweise für die Dämm-Materialien auf Verlangen der Bauleitung; Prüfung der Materialien auf ihre chemische Verträglichkeit; Koordination der Arbeiten mit allen am Bau beteiligten Firmen, insbesondere die die Abdichtungs- bzw. Klempnerarbeiten ausführen; Gefälle einarbeiten, sofern erforderlich; konstruktionsbedingte Materialüberstände sowie Verschnitt. Sowie verstehen sich zusätzlich auch die Einheitspreise der einzelnen Positionen stets inkl. Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter, betriebsfertiger Montage und Verbindungsmittel (Schrauben, Dübel etc.) - im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis incl. Kabel absetzen, einführen und auflegen. EL.2. Ausführung: Spätestens vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer die im LV ausgeschriebenen Leistungen in allen Einzelheiten jeder Position bezüglich der Ausführung, einzuhaltender Maße, Arbeitsablauf, Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmern, Einsatz und Anzahl der Fach- und Hilfskräfte, Lagerungsmöglichkeiten, Fertigstellungsdauer und deren Einzelfristen usw. zu informieren, und bei Änderungen den Architekten schriftlich in Kenntnis zu setzen. Nach Auftragsvergabe hat sich der Auftragnehmer ständig über den Fortgang der Arbeiten zu informieren, die vor seinen Leistungen durchgeführt werden; vor Fertigstellung anderer Gewerke zu erbringenden Leistungen sind umgehend auszuführen. Der Arbeitnehmer hat in Abstimmung mit der Bauleitung rechtzeitig verbindliche Angaben zu machen (Aussparungen, Dübeleinbau usw.) für Leistungen oder Vorkehrungen, die andere Unternehmer übernehmen. Mehrleistungen, die durch Unterlassung hervorgerufen werden, gehen zu Lasten des Arbeitnehmer bzw. sind selbst zu erbringen. EL.3. Kontrolle/ Abnahme vor dem Schließen: Die (Teil-) Kontrolle muss stattfinden, solange noch alle verwendeten Bauteile sichtbar sind. Der Auftragnehmer hat diese förmliche (Teil-) Kontrolle rechtzeitig anzumelden. Unabhängig davon hat der AN eine Fotodokumentation für alle Bereiche, die im Endzustand nicht mehr einsehbar sind, kostenfrei zu erstellen. Der Architekt kann bei Zuwiderhandlung das Öffnen relevanter Bauteile für eine notwendige Abnahme vom Auftragnehmer kostenfrei verlangen. EL.4. Genehmigungen: Der Auftragnehmer hat jeglich erforderliche Genehmigungen eigenständig einzuholen und nachzuweisen. EL.5. Baustellenreinigung: Sofern im LV nicht anders erwähnt, ist die Baustelle arbeitstäglich besenrein zu hinterlassen. Bei schlüsselfertiger Beauftragung und/oder Generalunternehmerleistungen ist die Baustelle zur Übergabe zusätzlich schlüssel- und gebrauchsfertig (bezugsreif) herzustellen. Alle Straßen, (Zuliefer-)Wege, Lager- und Arbeitsplätze - auch außerhalb der eigentlichen Baustelle/des Erfüllungsortes -  die durch den Auftragnehmer benutzt werden, wie auch gemeinschaftlich genutzte Flächen (z. B. Treppenhaus, Aufzüge, Rampen etc.) sind regelmäßig zu reinigen, instand zu halten, abzusichern und nach Fertigstellung zu endreinigen. Dem Auftragnehmer kann bei Nichterfüllung die Reinigung durch eine Drittfirma in Rechnung gestellt werden. EL.6. Sicherheitshinweise (unabhängig von den gesetzliche und normrechtlichen Sicherheitsbestimmungen): - Achtung: Sicherung gegen abstürzende Bauteile vorsehen! - Es müssen Sicherheitsvorkehrungen gegen Einbruch vorgenommen werden. - Notwendige Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Gerüstes vorsehen! - Notwendige Hinweisschilder aufstellen/ anbringen.
Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis
Zusätzliche Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV.) Grundlage der bauvertraglichen Beziehungen ist die VOB Teil B und C. Ergänzend gilt folgendes: ZV.1. Die Vergütung (zu § 2 VOB/B) ZV.1.1 Grundsatz: Festpreis Die im Angebot genannten Preise sind Festpreise, es sei denn, eine Lohn- oder Materialpreisgleitklausel sei ausdrücklich vereinbart (siehe folgende Ziffern). Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer an die Festpreise, seien es Einheits- oder Pauschalpreise des Angebots bis zum Ablauf der im vorliegenden Angebot bezeichneten Ausführungszeit gebunden ist und darüber hinaus, wenn der Auftragnehmer die verspätete Bauausführung zu vertreten hat. Nur für den Fall, dass der Auftragnehmer durch Umstände, die in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallen, gehindert wird, seine Bauleistung innerhalb der vorgesehenen Bauzeit zu erbringen, verliert die Preisabsprache ihre verbindliche Wirkung, wenn die Bauzeit um mehr als 12 Monate unterbrochen wird. ZV.1.2 Lohngleitklausel wird nicht vereinbart ZV.1.3 Materialpreisgleitklausel wird nicht vereinbart ZV.1.4 Pauschalpreisvereinbarung Bezieht sich das Angebot auf einen Pauschalpreis (§ 2 Nr. 7 VOB/B) oder sollte ein solcher auf der Grundlage des Angebots noch vereinbart werden, dann sind mit diesem Preis alle Leistungen abgegolten, die zur Erfüllung der vertragsgemäßen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Leistungsverpflichtung erforderlich sind. Die für die Ermittlung des Pauschalpreises notwendigen Unterlagen hat allein der Auftragnehmer unabhängig von den Angaben des Auftraggebers zu beschaffen und zu prüfen. Unrichtige Vorstellung über Massen oder sonstige für die Kalkulation des Pauschalpreises maßgebende Faktoren, mögen sie nur auf Seiten des Auftragnehmers vorliegen oder beiderseits bestehen, rechtfertigen keine Änderung des Pauschalpreises. Dies bedeutet auch, dass nach Fertigstellung der Bauleistung kein Aufmaß erstellt wird. ZV.1.4.1 Werden nach der Vereinbarung des Pauschalpreises auf Anordnung des Auftraggebers oder aus sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen die Massen vermehrt oder vermindert, verändert sich der vereinbarte Pauschalpreis. Hierbei sind die Mehr- und Minderkosten zu berücksichtigen und von den Grundlagen der Preisermittlung des Hauptangebotes auszugehen. ZV.1.4.2 Dasselbe gilt, wenn durch Änderung des Bauentwurfs oder durch andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlage des Pauschalpreises betroffen wird. ZV.1.4.3 Eine im Pauschalpreisvertrag oder im LV nicht vorgesehene Leistung ist gesondert zu vergüten. Jedoch sind auch hierbei die Grundlagen der Preisermittlung des Hauptangebotes zu beachten - auch für ähnliche und vergleichbare Arbeiten. ZV.1.4.4 Wegen einer Änderung der ursprünglichen Ausführung wird eine Sondervergütung nur dann anerkannt, wenn die betreffende Sonderarbeit oder -leistung vom AG schriftlich bestellt worden ist und nachweislich die Vertragssumme nicht mehr als 1% überschritten wird. ZV.1.5 Vom Preis umfasste Leistungen Durch die vereinbarten Preise werden die in §2 Nr. 1 VOB/B gekennzeichneten Leistungen abgegolten. Ergänzend und zur Klarstellung wird bemerkt, dass auch - sofern sie nicht explizit und gesondert im LV aufgeführt sind - mit abgegolten sind ZV.1.5.1 Die Aufwendungen für Gehälter und Löhne aller Arbeitskräfte einschließlich der Soziallasten, Personalkosten, Auslösungen, Fahrtkosten und Trennungsentschädigungen; ZV.1.5.2 alle Arbeitsleistungen einschließlich der Nebenleistungen, Stellung eines zuverlässigen Poliers oder Vorarbeiters, der während der Vertragsleistungen dauernd auf der Baustelle zur Verfügung steht und nur im Einvernehmen mit dem bauleitenden Architekten abgezogen oder ausgewechselt werden darf; ZV.1.5.3 Liefern/ Entsorgen der erforderlichen Baustoffe und sonstiger Geräte einschließlich Fracht, Verpackung, Transport zu und an der Baustelle, sowie auf- und abladen; ZV.1.5.4 Liefern aller erforderlichen Betriebsstoffe, Bereitstellung aller notwendigen Zähler, sowie Verlegen und Unterhalten der Baubeleuchtung; ZV.1.5.5 Bereitstellung aller erforderlichen Geräte, Gerüste und Baumaschinen sowie die Herstellung und Unterhaltung von Bautreppen, Arbeitsplätzen und Unterkünften, die auch für die nachfolgenden Unternehmer vorzuhalten sind und nur mit Zustimmung des bauleitenden Architekten entfernt werden dürfen; ZV.1.5.6 Pläne der Baustelleneinrichtung, wenn diese vom bauleitenden Architekten verlangt werden, sowie statische Nachweise einschließlich der notwendigen behördlichen Genehmigungen für Gerüste und Bauaufzüge, wenn solche Nachweise hierfür zu erbringen sind; ZV.1.5.7 Vermessungsarbeiten: Alle Maße der übergebenen Zeichnungen sind vom Auftragnehmer zu über prüfen und mit eigenen oder fremden Montageplänen zu vergleichen. Auf Anforderung des bauleitenden Architekten sind Höhenrisse am Bau anzubringen. Erweist sich der Auftragnehmer für Meßarbeiten nicht genügend qualifiziert, kann auf dessen Kosten ein Vermessungsingenieur mit den erforderlichen Arbeiten betraut werden. ZV.1.5.8 Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die Baustelle besenrein zu hinterlassen(siehe auch Vorbemerkungen/Erläuterungen). Kommt er dieser Verpflichtung nach einmaliger Aufforderung nicht nach, so wird 1% des berechtigten Endbetrags für die Reinigung der Baustelle von der Schlussrechnung abgezogen. ZV.1.6 Neue Preise Sind nach §2 Nr. 3 VOB/B bei Massenänderungen, nach §2 Nr. 5 VOB/B bei Änderung des Bauentwurfes, nach §2 Nr. 6 VOB/B bei zusätzlichen Bauleistungen oder nach § 2 Nr. 7 VOB/B (Pauschalvertrag) neue Preise zu vereinbaren, entsteht für den Auftragnehmer die Verpflichtung, die Preisermittlungsunterlagen dem Auftraggeber vorzulegen. ZV.1.7 Nachtragsangebote Nachtragsangebote sind in gleicher Weise wie das Hauptangebot zu kalkulieren, und zwar auf der im Angebotsformular angegebenen Lohnbasis sowie den dort angegebenen Geschäftskosten. Nachtragsangebote sind vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Geschieht dies nicht und können sich die Vertragsparteien auch nicht auf einen Preis einigen, steht dem Architekten das Recht zu, als Schiedsgutachter den Baupreis unter Beachtung des Hauptangebotes nach billigem Ermessen für die Vertragsparteien verbindlich zu bestimmen. ZV.2. Ausführungsunterlagen (§3 VOB/B) Bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht des Planers ist an diesen eine Entschädigung in 1-facher Höhe des entsprechenden Architektenhonorars des Gesamtumfangs zu bezahlen. ZV.3. Die Bauausführung (§4 VOB/B) ZV.3.1 Beachtung allgemein anerkannter Regeln der Technik. Der Auftragnehmer hat eine mangelfreie Bauleistung zu erbringen. Insoweit allgemein anerkannte Regeln der Technik bestehen, hat er sie zu beachten. Eine hiervon abweichende Bauausführung ist nur gestattet, wenn der Auftraggeber hierzu schriftlich seine Einwilligung erteilt. ZV.3.2 Eigene Konstruktionen Bei eigenen Vorschlägen zur Bauausführung hat der Auftragnehmer in eigener Verantwortung zu prüfen und zu entscheiden ob die Voraussetzungen für die Funktion und Zulässigkeit seiner Vorschläge gegeben sind. Um dem Auftraggeber die Beurteilung der eigenen Vorschläge des Auftragnehmers zu ermöglichen, hat dieser seine Leistung so verständlich zu beschreiben, dass über die Haltbarkeit, Anwendbarkeit und Wirtschaftlichkeit sowie über die bauseitig erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über die Pflege, die Unterhaltungskosten, die Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften Klarheit besteht. Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, ob die eigenen Vorschläge des Auftragnehmers hinsichtlich der Baumethode oder der Baustoffe von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen. Der Auftragnehmer hat bei eigenen Konstruktionen dem bauleitenden Architekten auch Pläne und Beschreibungen zu liefern, aus denen die erforderlichen Aussparungen, Schlitze, Befestigungsmöglichkeiten sowie die notwendigen Vorleistungen ersichtlich sind. Die Planungsverantwortung für eben diese Sondervorschläge des AN geht voll zu seinen Lasten. Zur Abnahme sind vom AN unentgeltlich Revisionspläne zu liefern. ZV.3.3 Prüfungspflicht Den Auftragnehmer trifft nach § 4 Nr. 3 VOB/B die Verpflichtung, die Leistungsbeschreibung, die ihm überlassenen Pläne, die Anordnungen des Auftraggebers oder die des bauleitenden Architekten sowie die Leistungen der Vorunternehmer aufgrund seines eigenen Fachwissens und seiner speziellen Bauunternehmererfahrung zu prüfen. Er hat in diesem Zusammenhang auch alle Maße in den übergebenen Zeichnungen nachzuprüfen und diese mit den Eintragungen in seinen eigenen oder fremden Montageplänen zu vergleichen. Bei Unstimmigkeiten hat er den bauleitenden Architekten schriftlich darauf hinzuweisen. ZV.3.4 Materialprüfungen Die in den ATV vorgeschriebenen oder sonst vertraglich vereinbarten Güte- und Gebrauchsprüfungen von Baustoffen und Bauteilen sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten. Werden vom Auftragnehmer aber Prüfungen von Stoffen und Bauteilen verlangt, die über die vorhergenannten hinausgehen, so erhält er hierfür eine besondere Vergütung. In diesen Fällen hat er entsprechend den Anordnungen des Auftraggebers Proben zu entnehmen oder herzustellen und diese prüfen zu lassen. Die ggf. notwendigen Prüfungen/ Proben sind vor Baubeginn schriftlich anzumelden. ZV.3.5 Mitteilungsverpflichtung Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vom Auftraggeber ausgehenden Maßnahmen oder gegen die Beschaffenheit von Vorleistungen im Sinne von § 4 Nr. 3 VOB/B, so hat er diese schriftlich und unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Es wird klargestellt, dass der bauleitende Architekt befugt ist, die vom Auftragnehmer vor gebrachten Bedenken entgegenzunehmen. Durch eine Mitteilung der Bedenken dem Architekten (oder auch dem jeweils in Betracht kommenden Statiker oder Sonderfachmann) gegenüber, genügt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Mitteilung von Bedenken dann nicht, wenn der Architekt (auch Statiker oder Sonderfachmann) die vorgebrachten Bedenken für nicht begründet erachtet oder sich untätig verhält; in einem solchen Falle hat der Auftragnehmer die Bedenken auch noch beim Auftraggeber unmittelbar vorzubringen. ZV.3.6 Baustellenpersonal Der weitgehende Einsatz ausländischer Arbeitskräfte erfordert es, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig ein Bauleiter (mind. jedoch eine Person) anwesend ist, mit der in deutscher Sprache in Schrift- und Wortlaut verhandelt werden kann. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass dies der Fall ist. Kommt er dieser seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Der Auftragnehmer ist auch verpflichtet, ständig einen zuverlässigen Bauleiter, Polier oder Vorarbeiter auf der Baustelle einzusetzen, der jederzeit mindestens telefonisch auch erreichbar ist. Arbeitskräfte, die den berechtigten Anforderungen des Auftraggebers nicht entsprechen, sind auf Verlangen der Bauleitung zu entfernen. Dabei entfällt der Einwand eines Mangels an Fachkräften seitens des Unternehmers. ZV.3.7 Baustelleneinrichtung Der Bauunternehmer hat sich über die Verhältnisse auf der Baustelle Klarheit zu verschaffen. Insoweit dem Bauunternehmer Straßen, Wege, Lager- und Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Benutzung auf eigene Gefahr. Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten raschestmöglich zu räumen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, entsteht für den Auftraggeber die Berechtigung, die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen zu lassen. ZV.3.8 Baustellensicherung Der Auftragnehmer hat für die verkehrstechnische Sicherheit (Verkehrssicherungspflicht) wie auch die temporäre Sicherheit (z.B. Absturzsicherungen) zu sorgen und übernimmt jegliche Sicherheitsvorkehrungen gem. den bau-, feuer-, polizei- und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Notwendige Zufahrten sind von dem Auftragnehmer auf Beschaffenheit und Tauglichkeit des Einsatzes von Maschinen zu prüfen und ggf. für verkehrsregelnde Maßnahmen bei der Stadt zu beantragen. Jegliche Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. ZV.3.9 Sicherheit und Gesundheitsschutz Der Auftragnehmer hat für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (u.a. gem. BaustellV, RAB´s) zu sorgen, mit Ausnahme des SiGeKo (und ggf. SiGePlan), welcher durch den Auftraggeber bestellt wird. ZV.3.10 Nach-/ Subunternehmer Dem Auftragnehmer wird gestattet, Nach-/ Subunternehmer einzusetzen. Er hat jedoch dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss den Nach-/ Subunternehmer schriftlich zu benennen. Bei Zuwiderhandlung kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer fristlos kündigen. ZV.3.11 ARGE Wenn die Bauausführung einer Arbeitsgemeinschaft übertragen wird, entsteht für diese die Verpflichtung, eine der zur Arbeitsgemeinschaft gehörenden Firma mit der Federführung zu betrauen und ihr uneingeschränkte Vollmacht zu erteilen. Bei Unvermögen oder beim Erlöschen der federführenden Firma kann der Auftraggeber verlangen, dass ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft mit der Federführung betraut wird. Kommt die Arbeitsgemeinschaft diesem Verlangen nicht nach, kann der Auftraggeber die federführende Firma bestimmen. ZV.4. Ausführungszeit Für die Ausführungsfristen sowie für die Behinderung und Unterbrechung der Bauausführung sind die §§ 5 und 6 VOB/B maßgebend. Die Ausführungsfrist sowie die vereinbarten Vertragsfristen werden verlängert, wenn die Voraussetzungen des § 6 Nr. 2 VOB/B vorliegen. Im Falle einer Behinderung hat der Auftragnehmer an jedem Tag, an dem eine Behinderung vorliegt, doppelte Nachweiszettel dem bauleitenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Bei Behinderung ist der Auftragnehmer nur dann berechtigt, Arbeitskräfte und Geräte von der Baustelle abzuziehen, wenn dem der bauleitende Architekt zustimmt. Bei ungenügendem Baustelleneinsatz ist der Auftragnehmer nach § 5 Nr.3 VOB/B auf Verlangen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Kommt er dieser Verpflichtung innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers fremde Arbeitskräfte und Geräte einzusetzen, ohne dass der Auftragnehmer berechtigt wäre, seine Arbeitskräfte und Geräte abzuziehen. Durch diese Regelung werden die übrigen Rechte des Auftraggebers nicht berührt. ZV.5. Schadens- und Unfallverhütung ZV.5.1 Haftung der Vertragsparteien ( § 10 VOB/B ) Der Auftragnehmer hat unter alleiniger Verantwortung alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um innerhalb und außerhalb des Baugeländes Sach- und Personenschäden zu verhindern. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung der erforderlichen Maßnahmen dem Auftraggeber erwachsenden Schäden. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber sowie den bauleitenden Architekten oder Ingenieur frei von jedweden Schadensersatzansprüchen, die durch unterlassene Sicherheitsvorkehrungen entstehen können. Den Auftraggeber sowie den Architekten oder Ingenieur treffen im Verhältnis zum Auftragnehmer keine eigenen Sicherungspflichten. Die Beleuchtung der Baustelle obliegt nicht dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer betritt die Baustelle und benützt die Geräte und Gerüste anderer Firmen auf eigene Gefahr. Im Falle der Abwicklung als Generalunternehmer ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die notwendigen SiGeKo-Tätigkeiten zu (er)stellen. ZV.6. Abnahme ( § 12 VOB/B ) Die Leistung des Auftragnehmers ist förmlich abzunehmen. Sollte es nicht zu einer förmlichen Abnahme kommen, schließt dies aus, dass die Leistung des Auftragnehmers stillschweigend durch Bezahlung der Schlussrechnung - auch bei Einbehalt der vertraglich festgelegten Beträge zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen - erfolgt. Der Auftragnehmer hat die förmliche Abnahme rechtzeitig schriftlich zu beantragen. 4 Wochen vor der Abnahme - dieses kann auch Zwischenabnahmen betreffen - übergibt der AN dem AG die kompletten Revisionsunterlagen (2-fach in Papierform und 2-fach digital) inkl. technischer Gebäudeausrüstung, Installationsschemata, Bedienungsanleitungen und Betriebsvorschriften etc.. Hiervon ausgenommen sind Revisionsunterlagen, die systembedingt erst zur Abnahme fertiggestellt werden können. Diese übergibt der AN dem AG spätestens 2 Wochen nach Abnahme. Erfolgt die Einreichung der Revisonsunterlagen nicht fristgerecht hält der AG einen Betrag in Höhe von 10 % der Bruttoschlussrechnungssumme - bis zur Prüfung der Unterlagen durch den AG - ein. ZV.7. Gewährleistung ( § 13 VOB/B ) Die Gewährleistung bestimmt sich nach § 13 VOB/B (siehe Vertragsbedingungen BV.5.2), sofern im Vertrag keine abweichenden Fristen vereinbart wurden. Insoweit der Auftraggeber bei Mängeln, die in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fallen, den Architekten oder Ingenieur wegen dessen Aufsichtsversagen auf Gewährleistung oder Schadensersatz in Anspruch nimmt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Architekten oder Ingenieur von Ansprüchen des Auftraggebers freizustellen. ZV.8. Abrechnung ( § 14 VOB/B ) ZV.8.1 Für die Abrechnung ist § 14 VOB/B maßgebend. ZV.8.2 Sofern kein Pauschalfestpreis vereinbart wurde, ist ein Aufmaß durch den Arbeitnehmer anhand der Ausführungspläne zu erstellen und nachzuweisen. Gibt es Abweichungen von den Ausführungsplänen aufgrund vom AG zu verantwortenden Leistungen, ist  ergänzend ein örtliches Aufmass zu erstellen und vom bauleitenden Architekten nach Ausführung zu prüfen und gegenzuzeichnen. Ist dies nicht mehr möglich, weil Bauteile nicht mehr zugänglich sind und beruht dies auf Umständen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, steht dem Auftraggebers das Recht zu, die nicht mehr aufmeßbaren Leistungen des Auftragnehmers durch den bauleitenden Architekten in einer für die Vertragsparteien verbindlichen Weise schätzen zu lassen. ZV.8.3 Der Auftragnehmer hat die Meßurkunden in leicht prüfbarer Form entsprechend den Positionen des Leistungsverzeichnisses aufzustellen und auf Verlangen die Ausführungspläne durch entsprechende Eintragungen zu Bestandsplänen zu vervollständigen und prüfbare Abrechnungspläne zu liefern. ZV.8.4 Die Abschlags- und Schlussrechnungen sind 2-fach beim bauleitenden Architekten einzureichen und zusätzlich vorab als PDF per eMail an den Architekten zu schicken. Hierbei sind die Angebots- und Vertragsdaten anzugeben, Abschlagszahlungen aufzuführen und Meßurkunden beizufügen. ZV.8.5 Reicht der Auftragnehmer die Schlussrechnung nicht entsprechend § 14 Nr. 3 VOB/B frist- und formgerecht ein, so ist der bauleitende Architekt, nachdem er eine Frist von 2 Wochen gesetzt hat, berechtigt, die Schlussrechnung ganz oder teilweise auf Kosten des Auftragnehmers selbst aufzustellen und die dem Auftragnehmer gebührende Vergütung nach billigem Ermessen für beide Vertragsparteien verbindlich zu bestimmen. ZV.9. Stundenlohnarbeiten ZV.9.1 Sind vom Auftragnehmer Stundenlohnarbeiten durchzuführen und sind solche auch im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist die dafür angegebene Zahl von Stunden unverbindlich. Auch eine nur entsprechende Anwendung des für Einheitspreisverträge geltenden § 2 Nr. 3 VOB/B kommt nicht in Betracht. ZV.9.2 Was Stundenlohnarbeiten betrifft, so ist für die Abrechnung § 15 VOB/B maßgebend und ist werktäglich beim bauleitenden Architekten einzureichen. Über die geleisteten Arbeitsstunden und den dabei erforderlichen Aufwand (§ 15 Nr. 3 VOB/B) sind täglich Stundenlohnzettel in doppelter Fertigung dem bauleitenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Die in § 15 Nr. 3 VOB/B für die Rückgabe der unterschriebenen Stundenlohnzettel festgelegte Frist von 6 Werktagen wird auf 12 Werktage verlängert. Die Unterzeichnung der Stundenlohnzettel schließt nicht aus, dass aufgrund nachträglicher Prüfung Abzüge wegen ungenügender Arbeitsleistung sowie aus anderen Gründen, wie zum Beispiel die Nichtberücksichtigung von Pausen, gemacht werden. ZV.10. Zahlungen ( § 16 VOB/B ) ZV.10.1 Für Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, sowie für Schusszahlung gilt § 16 VOB /B. ZV.10.2 Abschlagszahlungen sind auf Antrag jeweils im Betrage des Wertes der nachgewiesenen vertragsmäßigen Leistung ohne Umsatzsteuer zu entrichten, es sei denn, vertraglich sei hinsichtlich des Einbehaltes ein anderer Prozentsatz vereinbart. Erst nach der Abnahme der Bauleistung ist eine Abschlagszahlung auf die vom Auftragnehmer zu entrichtende Umsatzsteuer zu leisten. Selbiges betrifft  Zwischenabnahmen und Zwischenabnahmen mit Massenfeststellungen. ZV.10.3 Die Fälligkeit des Schlussrechnungsbetrages bestimmt sich nach § 16 Nr. 3 VOB/B, jedoch unter Berücksichtigung der dem Auftraggeber vertraglich zugebilligten Einbehalte. ZV.11. Verbot von Abtretungen Dem Auftragnehmer ist es untersagt, Ansprüche gegen den Auftraggeber an Dritte ab zutreten. ZV.12. Sonstige Bedingungen ZV.12.1. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind auf das Vertragsverhältnis ohne Einfluss. ZV.12.2. Änderungen im Wortlaut der Vorbedingungen oder des Angebotes sind ungültig. ZV.12.3. Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen (BV.) BV.1. Vertretung der Vertragsparteien BV.1.1 Vertretung des Auftraggebers:      Kindler & Fries Grundbesitz III OHG vertreten durch  O. Stichweh      Moseldamm 2      30657 Hannover      Tel.: 0511 8076348-51      Fax: 0511 8076348-2      o.stichweh@kindler-fries.de ist berechtigt und verpflichtet, die Rechte und Interessen des Auftraggebers wahrzunehmen, und als dessen Vertreter alle erforderlichen Anordnungen zu geben sowie das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben. Die Vertretungsbefugnis umfasst jedoch nicht die Ermächtigung, zu Lasten des Auftraggebers rechtsgeschäftliche Verpflichtungen zu begründen. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Beauftragung des Auftragnehmers mit solchen Zusatzleistungen, die zur Ausführung der Vertragsleistungen technisch notwendig sind und die den Kostenrahmen des Vertrages nicht wesentlich überschreiten. BV.1.2 Vertretung des Auftragnehmers Als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung der Bauausführung und zu Entgegennahme von Anordnungen wird bestimmt: ___________________ bzw. wird rechtzeitig vor Baubeginn schriftlich bekannt gegeben. BV.2. Ausführungsfristen Für die Zeit der Bauausführung gilt in Ergänzung zu §5 VOB/B folgendes: BV.2.1 Für die vom Auftragnehmer aufgrund des vorliegenden Angebots zu erbringende Leistung wird eine Gesamtausführungsfrist gemäß Vertrag festgelegt. BV.2.2 Für den Fortgang der Gesamtbauausführung sind die folgenden Einzelfristen für in sich abgeschlossene Bauteile bedeutsam: ___n. n. ___bzw. durch Massenfeststellungen/ Zwischenabnahmen zu fixieren. Ein Bauzeitenplan regelt die Einsatz- und Fertigstellungszeiten. BV.2.3 Ist der Fristbeginn nicht festgelegt, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, spätestens 6 Werktage nach Aufforderung mit der Ausführung zu beginnen. BV.2.4 Für die oben genannten Fristen lässt sich heute schon eine kalendermäßige Bestimmung treffen. Die Gesamtausführungszeit für die Leistung für das gesamte Objekt ist vorrausichtlich:  siehe Bauzeitenplan. Beginn und Fertigstellung der Arbeiten dieses ausgeschriebenen Gewerkes: siehe Vertrag! BV.3. Hinweise zur Abrechnung BV.3.1 Zur Sicherung von Bauleistungen, Baustoffen und besonderen Betriebseinrichtungen des Auftragnehmers wird vom Auftraggeber eine Bauwesenversicherung abgeschlossen werden. Der Auftraggeber wird hierfür dem Auftragnehmer einen Anteil von 0,3% als berechtigt anerkannten Schlussrechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer berechnen. Er ist berechtigt, diesen Betrag von den Abschlags-, Einzel- und Schlusszahlungen einzubehalten. BV.3.2 Zuzüglich wird eine Pauschale für laufende Baustrom- und -wasserkosten in Höhe von jeweils 0,4 % den Abschlags-, Einzel- und Schlussrechnungen abgezogen. BV.3.3 Sofern ein Zahlungsplan gekoppelt an Baufortschritt vereinbart wurde und sich der Baufortschritt und damit verbunden der Bauzeitenplan verschiebt, verschiebt sich damit automatisch auch der Zahlungsplan. BV.3.4 Der AN wird darauf hingewiesen seinen Bauschutt selbst zu beseitigen und zu entsorgen. Entsorgt der AN seinen Bauschutt in der gesetzten Frist (2 Werktage nach Aufforderung) nicht, so wird der Bauschutt auf seine Kosten entsorgt. BV.3.5 Die Kosten des Bauschildes - sofern notwendig und der Auftraggeber zustimmt - werden direkt bzw. gesondert nach Rücksprache über den Umfang abgerechnet. BV.4. Vertragsstrafe Im Hinblick auf die Bedeutung der Ausführungsfrist sowie der einzelnen Vertragsfristen wird für den Fall verschuldeter Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe vereinbart, für die § 11 VOB/B maßgebend ist. BV.4.1 Wird die Ausführungsfrist für die Gesamtleistung oder werden die zu verbindlichen Vertragsfristen erklärten Einzelfristen vom Auftragnehmer schuldhaft überschritten, so hat der Auftragnehmer für jeden Werktag der Verspätung eine Vertragsstrafe in Höhe von __0,25 %__ des berechtigten Endbetrages der Schlussrechnung zu bezahlen. BV.4.2 Bei Verletzung des Vertrages oder genannter Bestimmungen (z.B. Nichteinhalten von Vertragsbedingungen) ist eine Vertragsstrafe in Höhe von __5 %__ des berechtigten Endbetrages der Schlussrechnung zu bezahlen. BV.4.3 Die Vertragsstrafenverpflichtung ist unabhängig davon, ob dem Auftragnehmer für eine frühere Fertigstellung seiner Leistungen eine Beschleunigungsvergütung gewährt wird. BV.5. Gewährleistung BV.5.1 Die Gewährleistung des Auftragnehmers bestimmt sich nach § 13 VOB/B. BV.5.2 Es gelten die jeweiligen Verjährungsfristen gem. § 13 VOB/B. Im Hinblick auf die konkreten Umstände der vorliegenden Bauleistung werden zusätzlich die dort geregelten Gewährleistungsansprüche jeweils um 1 Jahr erhöht, sofern im Vertrag keine hiervon abweichende Fristen vereinbart wurden. BV.6. Sicherheitsleistung Zur Sicherung der Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wird Sicherheitsleistung verlangt, und es gilt Folgendes: BV.6.1 Um die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung sicherzustellen, ist der Auftraggeber berechtigt 10% der geforderten Abschlagszahlung einzubehalten. BV.6.2 Nach geprüfter Schlussrechnung, Abnahme und vollständiger Mängelbeseitigung ermäßigt sich der Einbehalt bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf 5%. BV.6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausbezahlung des Einbehaltes zu verlangen, wenn er dem Auftraggeber eine schriftliche, unbefristete, unwiderrufliche und selbst schuldnerische Bürgschaft einer vom Auftraggeber genehmigten Bank zur Verfügung stellt. BV.7. Baustellenverhältnisse Die Baustellenverhältnisse (Lager- und Arbeitsplätze, Zufahrtswege, Anschlüsse) sind dem Auftragnehmer bekannt. BV.8. außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn - die Fristen der Einbau-/Montagetermine vom Auftragnehmer nicht eingehalten werden - die Dokumentationen/Stundenzettel fehlerhaft oder lückenhaft sind - sich die Qualität der eigebauten Gegenstände oder die Wartung als minderwertig herausstellt - die End-/ Fertigstellungstermine offensichtlich nicht eingehalten werden können - der Auftragnehmer oder der Auftraggeber Insolvenz anmeldet Neben der außerordentlichen Kündigung behält sich der Auftraggeber in einem solchen Fall die Schadensansprüche vor. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht wird ausnahmslos vom Auftragnehmer akzeptiert. BV.9 Marketing Werbung, Marketing o.ä. mit den Leistungen, Teilleistungen oder dem Projekt durch den Auftragnehmer muss (während und bis 5 Jahre nach der Bauphase) den Hinweis auf den Auftraggeber und den Architekten bzw. Leistungsverfasser (siehe jeweils Deckblatt) beinhalten und ist durch den Auftraggeber im Vorfeld freizugeben. Ein Anbringen von Firmenschildern und eigenem Marketing am Erfüllungsort (z. Bsp. Gerüst) ist nicht gestattet. BV.10 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Besondere Vertragsbedingungen
Besondere Technische Vertragsbedingungen Besondere Technische Vertragsbedingungen (BTV) Die zur Zeit gültigen DIN-Normen sind einzuhalten.
Besondere Technische Vertragsbedingungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Abbauen der gesamten Baustelleneinrichtung, einschl. der notwendigen Strom- und Wasserver- und -entsorgung. Die Pauschale umfasst sämtliche anfallenden Kosten, Gebühren und Honorare für den Transport, das Herrichten, Unterhalten und Abbauen der Baustelleneinrichtung sowie die Kosten, Gebühren und Honorare für das ordnungsgemäße Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes der Baustelleneinrichtungsfläche. Zur Baustelleneinrichtung gehören Geräte, Maschinen, die von der Bauberufsgenossenschaft, den Gewerbeaufsichtsämtern und dem Amt für Arbeitsschutz geforderten sanitären Anlagen, Unterkünfte, Geländer, Gerüste (Fassadengerüst bauseits), Absperrungen, Nottreppen, Warn- und Hinweisschilder sowie eine ausreichende Baustrom- und Bauwasserver- und -entsorgung.
01.010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
Psch
01.020 Bauzaun: Stellung und Vorhaltung von Bau zäunen. Bauzaun: Aufbau, Vorhaltung und Abbau von Bauzäunen zur Absperrung von Lager- und Arbeitsflächen, einschl. An- und Abfuhr. Grundstandzeit 8 Wochen.
01.020
Bauzaun: Stellung und Vorhaltung von Bau zäunen.
E
100,00
m
01.030 Bauzaun Standzeitverlängerung Bauzaun Standzeitverlängerung: Verlängerung der Standzeit des vorbeschriebenen Bauzaun über die Grundeinsatzzeit hinaus, jede weitere angefangene Woche (nur bei vom AG zu vertretenden Gründen).
01.030
Bauzaun Standzeitverlängerung
E
1,00
Wo
02 Gerüstbau/ Absturzsicherung
02
Gerüstbau/ Absturzsicherung
02.010 Flachdach-Absturzsicherung: Montage und Vorhaltung von speziellen Flachdach-Dach Flachdachabsturzsicherung a.w. gemäß UVV liefern, vorhalten und wieder abbauen. Vorhaltedauer 6 Wochen. Untergrund (z.B. Beton, Holzbohlen, Trapezbleche, Sandwichpanele etc.). Die Absturzsicherung ist so aufzubauen, dass keine Gewichte oder Stolperkanten etc. die Dacharbeiten behindern. Halteplatten werden eingebaut und verbleiben zur späteren Benutzung in der Dachfläche. Fabrikat: Sifatec oder gleichwertig
02.010
Flachdach-Absturzsicherung: Montage und Vorhaltung von speziellen Flachdach-Dach
440,00
m
02.020 Gerüsttreppe/Treppenturm Gerüsttreppe/Treppenturm nach DIN EN 12811-1, einläufig/zweiläufig, lichte Mindestbreite 600 mm, mit Zwischenpodesten im vertikalen Raster von 2 m, Bauhöhe*) 10 m, Grundeinsatzzeit: 4 Wochen *)Bauhöhe ist die Höhe von der Aufstandsfläche bis zum obersten Austrittzuzüglich 2 m.
02.020
Gerüsttreppe/Treppenturm
1,00
Stk
02.030 Gerüsttreppe/Treppenturm Vorhaltung über die Grundeinsatzzeit jedoch Mehrkosten für jede weitere Woche.
02.030
Gerüsttreppe/Treppenturm Vorhaltung über die Grundeinsatzzeit
8,00
m²/W
03 Abriss-/ Rückbauarbeiten
03
Abriss-/ Rückbauarbeiten
Hinweis Hinweis Das Abklemmen der elektronischen Anlagen auf der Dachfläche erfolgt Bauseits. (Klimaanlage/ Elektrische Zu- und Ableitungen) Alle Entsorgungskosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Hinweis
03.010 Demontage Klimaanlage Demontage Klimaanlage Das Ab- und Anschließen der Klimaanlage erfolgt bauseits. Klimagerät vom Dach schaffen und seitlich sicher lagern, für späteren Wiedereinbau.
03.010
Demontage Klimaanlage
P
1,00
psch
03.020 Demontage der elektrischen Leitung, sowie der "Auflagersteine". Material vom Dach schaffen und seitlich sicher lagern, für späteren Wiedereinbau. Demontage der elektrischen Leitung, sowie der "Auflagersteine". Material seitlich lagern für späteren Wiedereinbau.
03.020
Demontage der elektrischen Leitung, sowie der "Auflagersteine". Material vom Dach schaffen und seitlich sicher lagern, für späteren Wiedereinbau.
P
1,00
psch
03.030 Demontage der Blitzableiteranlage, pauschal Demontage der Blitzableiteranlage, pauschal Demontage der vorhandenen Blitzschutzanlage einschl. der Halterungen seitlich sicher lagern für späteren Wiedereinbau.
03.030
Demontage der Blitzableiteranlage, pauschal
P
1,00
psch
03.040 Demontage Mauerabdeckungen Vorh. Mauerabdeckung aus Aluminim demontieren, vom Dach schaffen und seitlich sicher lagern, für spätere Wiederverwendung. Demontage Mauerabdeckungen Vorh. Mauerabdeckung inkl. aller Halter, bestehend aus Aluminim demontieren, seitlich sicher lagern für spätere Wiederverwendung.
03.040
Demontage Mauerabdeckungen Vorh. Mauerabdeckung aus Aluminim demontieren, vom Dach schaffen und seitlich sicher lagern, für spätere Wiederverwendung.
475,00
m
03.050 Abriss, Entsorgung Sanitärlüfter: Ausb au der vorh. Sanitärlüfter inkl. Siche Abriss Sanitärlüfter: Ausbau der vorh. Sanitärlüfter aus Metall, Kunststoff, Keramik inkl. Sicherung der vorh. Rohrstränge, einschl. Abtransport und Entsorgung. Das Abrissmaterial wird Eigentum des AN.
03.050
Abriss, Entsorgung Sanitärlüfter: Ausb au der vorh. Sanitärlüfter inkl. Siche
16,00
Stk
03.060 Abriss Dachablauf: Demontage von Dachabl äufen in der Flachdachfläche sowie Ver Ausbau Dachablauf: Demontage von Dachabläufen in der Flachdachfläche, einschl. der erforderlichen Stemmarbeiten und Sicherung der Rohrstrangöffnung  einschl. Abtransport und Entsorgung. Das Abrissmaterial wird Eigentum des AN.
03.060
Abriss Dachablauf: Demontage von Dachabl äufen in der Flachdachfläche sowie Ver
16,00
Stk
03.070 Abriss LiKu <120x120: Ausbau von Lich tkuppeln in der Flachdachfläche, komple Ausbau Lichtkuppel: Ausbau von Lichtkuppeln in der Flachdachfläche, komplett mit Aufsetzkranz, einschl. Verladung in Container. Größe bis 120 x 120 cm. Einschl. Sicherung der Dachöffnung, einschl. Abtransport und Entsorgung. Das Abrissmaterial wird Eigentum des AN.
03.070
Abriss LiKu <120x120: Ausbau von Lich tkuppeln in der Flachdachfläche, komple
E
16,00
Stk
03.080 Abriss WA-Schienen: Ausbau von Anpreßprofilen aus Metall an aufgehenden Baukörpern Abriss Schienen: Ausbau von Anpreßprofilen aus Metall an aufgehenden Baukörpern im Flachdachbereich, einschl. Anschlussfuge sowie Abtransport und Entsorgung.
03.080
Abriss WA-Schienen: Ausbau von Anpreßprofilen aus Metall an aufgehenden Baukörpern
152,00
m
03.090 Abriss Wandanschlüsse: Aufnahme von An schlüssen im Flachdachbereich, jedoch o Abriss Anschlüsse: Aufnahme von Anschlüssen aus Kunststoff-Dachbahnen oder Folienverbundblechen an aufgehende Baukörper im Flachdachbereich, jedoch ohne Anpressprofile aus Metall, einschl. Abtransport und Entsorgung. Das Abrissmaterial wird Eigentum des AN.
03.090
Abriss Wandanschlüsse: Aufnahme von An schlüssen im Flachdachbereich, jedoch o
E
152,00
m
03.100 Abriss Attikaanschluss, bestehend aus PVC-Abdichtung. demontieren und einschl. Abtransport und Entsorgung. Das Abrissmaterial wird Eigentum des AN.
03.100
Abriss Attikaanschluss, bestehend aus PVC-Abdichtung. demontieren und einschl. Abtransport und Entsorgung. Das Abrissmaterial wird Eigentum des AN.
E
475,00
m
03.110 Abriss Dachdurchführungsanschlüsse/ Einfassungen Abriss der Einfassungend der Dachdurchführungen, Material vom Dach schaffen einschl. Abtransport und Entsorgung. Das Abrissmaterial wird Eigentum des AN.
03.110
Abriss Dachdurchführungsanschlüsse/ Einfassungen Abriss der Einfassungend der Dachdurchführungen, Material vom Dach schaffen einschl. Abtransport und Entsorgung. Das Abrissmaterial wird Eigentum des AN.
32,00
Stk
03.120 Rückbau des Gründaches einschl. Abtransport und Entsorgung. Das Abrissmaterial wird Eigentum des AN.
03.120
Rückbau des Gründaches
2.161,00
m2
04 Dämm-/ und Abdichtungsarbeiten
04
Dämm-/ und Abdichtungsarbeiten
04.010 Abstützen der technischen Anlage(n) Pauschale für provisorische Abstützung des/ der Technikanlage(n). Sowie mehrmaliges Umbauen der Abstützung nach Verlegung der jeweilgen Dachschichten. Abstützen der technischen Anlage(n) Pauschale für provisorische Abstützung des/ der Technikanlage(n). Sowie mehrmaliges Umbauen der Abstützung nach Verlegung der jeweilgen Dachschichten.
04.010
Abstützen der technischen Anlage(n) Pauschale für provisorische Abstützung des/ der Technikanlage(n). Sowie mehrmaliges Umbauen der Abstützung nach Verlegung der jeweilgen Dachschichten.
P
1,00
Psch
04.020 Reinigen des Untergrundes zur Vorbereitung der Verklebung Vorh. Abdichtung aus PVC mittels Dampfstrahler reinigen, als Vorbereitung zur vollflächigen Verklebung. Reinigen des Untergrundes zur Vorbereitung der Verklebung Vorh. Abdichtung aus PVC mittels Dampfstrahler reinigen, als Vorbereitung zur vollflächigen Verklebung.
04.020
Reinigen des Untergrundes zur Vorbereitung der Verklebung Vorh. Abdichtung aus PVC mittels Dampfstrahler reinigen, als Vorbereitung zur vollflächigen Verklebung.
2.824,00
04.030 Liefern und Einbauen von Gefällekeilen umlaufend zur besseren Entwässerung
04.030
Liefern und Einbauen von Gefällekeilen umlaufend zur besseren Entwässerung
120,00
lfdm
04.040 FLEXOSTICK Primer zur Haftverbesserung Gebrauchsfertigen, farblosen und lösemittelfreien Primer FLEXOSTICK, auf die trockene und staubfreie Unterlage zur Verbesserung der Haftfestigkeit der kaltselbstklebenden FLAGON Premio Stick aufbringen und ablüften lassen. Verbräuche auf PU, alukaschiert: ca. 0,15 kg/m² PU, unkaschiert: ca. 0,3 kg/m² kaschierter MiWo: ca. 0,2 kg/m² Holzwerkstoffplatten: ca. 0,2 kg/m² Beton: ca. 0,2 kg/m² Bitumenbahnen: ca. 0,3 kg/m² gewähltes Fabrikat: FLEXOSTICK FLEXOSTICK Primer zur Haftverbesserung Gebrauchsfertigen, farblosen und lösemittelfreien Primer FLEXOSTICK, auf die trockene und staubfreie Unterlage zur Verbesserung der Haftfestigkeit der kaltselbstklebenden FLAGON Premio Stick aufbringen und ablüften lassen. Verbräuche auf PU, alukaschiert: ca. 0,15 kg/m² PU, unkaschiert: ca. 0,3 kg/m² kaschierter MiWo: ca. 0,2 kg/m² Holzwerkstoffplatten: ca. 0,2 kg/m² Beton: ca. 0,2 kg/m² Bitumenbahnen: ca. 0,3 kg/m² gewähltes Fabrikat: FLEXOSTICK
04.040
FLEXOSTICK Primer zur Haftverbesserung Gebrauchsfertigen, farblosen und lösemittelfreien Primer FLEXOSTICK, auf die trockene und staubfreie Unterlage zur Verbesserung der Haftfestigkeit der kaltselbstklebenden FLAGON Premio Stick aufbringen und ablüften lassen. Verbräuche auf PU, alukaschiert: ca. 0,15 kg/m² PU, unkaschiert: ca. 0,3 kg/m² kaschierter MiWo: ca. 0,2 kg/m² Holzwerkstoffplatten: ca. 0,2 kg/m² Beton: ca. 0,2 kg/m² Bitumenbahnen: ca. 0,3 kg/m² gewähltes Fabrikat: FLEXOSTICK
2.824,00
04.050 SOPREMA FLAGON Premio Stick 150 FPO-Kunststoffbahn, wurzel- und rhizomfest (gem. FLL-Verfahren),chlor-, weichmacher-, und schwermetallfrei, dämmstoffneutral und bitumenverträglich. Werkstoffbasis: hochwertiges Polypropylen (PP), Einlage aus Spezialglasvlies und unter- seitiger Polyestervlieskaschierung mit Kaltselbstklebeschicht auf geprüften, von SOPREMA freigegebenen oder geeigneten Untergründen verlegen. Die homogene Verbindung der Längsnähte erfolgt durch Warmgasschweißen. Die Längsnahtüberdeckung beträgt 6 cm. Im Kopfbereich werden die Bahnen gestoßen und mit FLAGON FPO- Abdeckstreifen, Dicke 1,5 mm, Zuschnitt- breite 20 cm materialhomogen gefügt. Kennzeichnung: DE-FPO-BV-E-GV-K-PV-SK-1,5 nach EN 13956 / DIN/TS 20000-201 und EN 13967 / DIN/TS 20000-202 Technische Kennwerte: Geradheit: < 10 mm Planlage: < 10 mm Wasserdichtheit: > 400 kPa/72h Fügenaht: - Schälwiderstand > 200 N/50 mm - Scherwiderstand > 400 N/50 mm Höchstzugkraft: > 600 N/50 mm Dehnung bei Höchstzugkraft: > 40% Weiterreißwiderstand: > 250 N Wiederstand gegen stoßartige Belastung: > 800 mm Maßhaltigkeit: < 0,1% Falzverhalten bei tiefer Temperatur:-30°C UV-Bestrahlung: Klasse 0 wurzel- und rhizomfest gemäß FLL und EN 13948 gewähltes Fabrikat: SOPREMA FLAGON PREMIO STICK 150 SOPREMA FLAGON Premio Stick 150 FPO-Kunststoffbahn, wurzel- und rhizomfest (gem. FLL-Verfahren),chlor-, weichmacher-, und schwermetallfrei, dämmstoffneutral und bitumenverträglich. Werkstoffbasis: hochwertiges Polypropylen (PP), Einlage aus Spezialglasvlies und unter- seitiger Polyestervlieskaschierung mit Kaltselbstklebeschicht auf geprüften, von SOPREMA freigegebenen oder geeigneten Untergründen verlegen. Die homogene Verbindung der Längsnähte erfolgt durch Warmgasschweißen. Die Längsnahtüberdeckung beträgt 6 cm. Im Kopfbereich werden die Bahnen gestoßen und mit FLAGON FPO- Abdeckstreifen, Dicke 1,5 mm, Zuschnitt- breite 20 cm materialhomogen gefügt. Kennzeichnung: DE-FPO-BV-E-GV-K-PV-SK-1,5 nach EN 13956 / DIN/TS 20000-201 und EN 13967 / DIN/TS 20000-202 Technische Kennwerte: Geradheit: < 10 mm Planlage: < 10 mm Wasserdichtheit: > 400 kPa/72h Fügenaht: - Schälwiderstand > 200 N/50 mm - Scherwiderstand > 400 N/50 mm Höchstzugkraft: > 600 N/50 mm Dehnung bei Höchstzugkraft: > 40% Weiterreißwiderstand: > 250 N Wiederstand gegen stoßartige Belastung: > 800 mm Maßhaltigkeit: < 0,1% Falzverhalten bei tiefer Temperatur:-30°C UV-Bestrahlung: Klasse 0 wurzel- und rhizomfest gemäß FLL und EN 13948 gewähltes Fabrikat: SOPREMA FLAGON PREMIO STICK 150
04.050
SOPREMA FLAGON Premio Stick 150 FPO-Kunststoffbahn, wurzel- und rhizomfest (gem. FLL-Verfahren),chlor-, weichmacher-, und schwermetallfrei, dämmstoffneutral und bitumenverträglich. Werkstoffbasis: hochwertiges Polypropylen (PP), Einlage aus Spezialglasvlies und unter- seitiger Polyestervlieskaschierung mit Kaltselbstklebeschicht auf geprüften, von SOPREMA freigegebenen oder geeigneten Untergründen verlegen. Die homogene Verbindung der Längsnähte erfolgt durch Warmgasschweißen. Die Längsnahtüberdeckung beträgt 6 cm. Im Kopfbereich werden die Bahnen gestoßen und mit FLAGON FPO- Abdeckstreifen, Dicke 1,5 mm, Zuschnitt- breite 20 cm materialhomogen gefügt. Kennzeichnung: DE-FPO-BV-E-GV-K-PV-SK-1,5 nach EN 13956 / DIN/TS 20000-201 und EN 13967 / DIN/TS 20000-202 Technische Kennwerte: Geradheit: < 10 mm Planlage: < 10 mm Wasserdichtheit: > 400 kPa/72h Fügenaht: - Schälwiderstand > 200 N/50 mm - Scherwiderstand > 400 N/50 mm Höchstzugkraft: > 600 N/50 mm Dehnung bei Höchstzugkraft: > 40% Weiterreißwiderstand: > 250 N Wiederstand gegen stoßartige Belastung: > 800 mm Maßhaltigkeit: < 0,1% Falzverhalten bei tiefer Temperatur:-30°C UV-Bestrahlung: Klasse 0 wurzel- und rhizomfest gemäß FLL und EN 13948 gewähltes Fabrikat: SOPREMA FLAGON PREMIO STICK 150
2.824,00
04.060 Attika bis 50 cm Attikaabschluss ungedämmt, Bef.-schiene -Abdichtungsbahn aus der Fläche am aufgehenden Bauteil ca. 6 cm hochführen, -Übergang Fläche/Anschluss am aufgehenden Bauteil mit der FLAGON Befestigungsschiene fixieren und Stoßausbildungen herstellen. Zuschnitt bis '7500' mm mit unterlegtem Komprimierband an der Außenseite der Attikakrone einbauen, -Polyestervlies FLAGON Geotexile 300 g/m² in entsprechendem Zuschnitt verlegen, -Anschlussbahn, Material wie Fläche, Zuschnittbreite bis '75' cm herstellen, auf dem Verbundblech und der Flächenbahn mit Warmgas aufschweißen. Attikahöhe: 15 cm Attikabreite: '50' cm
04.060
Attika bis 50 cm
475,00
m
04.070 Zulage zur Vorposition - Eckausbildung Attika Zulage zur Vorposition - Eckausbildung Attika
04.070
Zulage zur Vorposition - Eckausbildung Attika
32,00
Stk
04.080 Wandanschluss ungedämmt, Bef.-schiene und WA-Schiene Wandanschluss ungedämmt, Bef.-schiene und WA-Schiene - Abdichtungsbahn aus der Fläche am aufgehenden Bauteil ca. 6 cm hochführen, Übergang Fläche/Anschluss am aufgehenden Bauteil mit der FLAGON Befestigungsschiene fixieren und Stoßausbildungen herstellen. - Anschlussbahn, Material wie Fläche, unkaschiert, Zuschnittbreite bis '50' cm herstellen, am aufgehenden Bauteil fixieren, auf die Flächenbahn führen und mit Warmgas aufschweißen. - Biegesteifes Metallprofil mechanisch befestigen und oberseitig mit geeigneter elastischer Abdichtmasse nach Herstellervorschrift versiegeln.
04.080
Wandanschluss ungedämmt, Bef.-schiene und WA-Schiene
152,00
m
04.090 Eckausbildung, Wandanschluß 2-lagige Bitumenabdichtung Eckausbildung Wandanschluß mit Zuschnit- ten der Abdichtung- Dachfläche herstellen. Einschl. der fachgerechten Anpassung des des Klemmprofils.
04.090
Eckausbildung, Wandanschluß 2-lagige Bitumenabdichtung
16,00
Stk
04.100 Lichtkuppelanschluss FLAG, mit Schiene und Versieg. -Flächenbahn heranführen und vor der Lichtkuppel mit 4 Tellerankern/ Randschiene pro Meter befestigen. -Anschlussbahn, Material wie Fläche, am Aufsatzkranz hochführen und in der Fläche mit Warmgas aufschweißen, Zuschnitt bis 60' cm, -Anpressprofil aus Aluminium,naturbelassen, mittels geeigneter Befestigungsmittel am oberen Rand des Aufsetzkranzes montieren -Abschlussfuge mit geeignetem, Material dauerelastisch versiegeln Anmerkung: Die Anschlusshöhe von mindestens 15 cm über Belag ist sicher zu stellen. Lichtkuppelanschluss FLAG, mit Schiene und Versieg. -Flächenbahn heranführen und vor der Lichtkuppel mit 4 Tellerankern/ Randschiene pro Meter befestigen. -Anschlussbahn, Material wie Fläche, am Aufsatzkranz hochführen und in der Fläche mit Warmgas aufschweißen, Zuschnitt bis 60' cm, -Anpressprofil aus Aluminium,naturbelassen, mittels geeigneter Befestigungsmittel am oberen Rand des Aufsetzkranzes montieren -Abschlussfuge mit geeignetem, Material dauerelastisch versiegeln Anmerkung: Die Anschlusshöhe von mindestens 15 cm über Belag ist sicher zu stellen.
04.100
Lichtkuppelanschluss FLAG, mit Schiene und Versieg. -Flächenbahn heranführen und vor der Lichtkuppel mit 4 Tellerankern/ Randschiene pro Meter befestigen. -Anschlussbahn, Material wie Fläche, am Aufsatzkranz hochführen und in der Fläche mit Warmgas aufschweißen, Zuschnitt bis 60' cm, -Anpressprofil aus Aluminium,naturbelassen, mittels geeigneter Befestigungsmittel am oberen Rand des Aufsetzkranzes montieren -Abschlussfuge mit geeignetem, Material dauerelastisch versiegeln Anmerkung: Die Anschlusshöhe von mindestens 15 cm über Belag ist sicher zu stellen.
8,00
m
04.110 Abdichtungsanschluss an Metalllüfter 0,50x0,50m Abdichtungsanschluss wie folgt herstellen: Anschlussbahnen gleich zur Fläche, min. bis 15cm über Oberkante wasserführende Eben führen und dicht verschweißen. Obere Anschlussfixierung mittels Anpressschiene mech. fixiert, mit für den Untergrund geeigneten Befestigungsmitteln. Anpressschiene dauerelastisch versiegeln. Abdichtungsanschluss an Metalllüfter 0,50x0,50m Abdichtungsanschluss wie folgt herstellen: Anschlussbahnen gleich zur Fläche, min. bis 15cm über Oberkante wasserführende Eben führen und dicht verschweißen. Obere Anschlussfixierung mittels Anpressschiene mech. fixiert, mit für den Untergrund geeigneten Befestigungsmitteln. Anpressschiene dauerelastisch versiegeln.
04.110
Abdichtungsanschluss an Metalllüfter 0,50x0,50m Abdichtungsanschluss wie folgt herstellen: Anschlussbahnen gleich zur Fläche, min. bis 15cm über Oberkante wasserführende Eben führen und dicht verschweißen. Obere Anschlussfixierung mittels Anpressschiene mech. fixiert, mit für den Untergrund geeigneten Befestigungsmitteln. Anpressschiene dauerelastisch versiegeln.
8,00
Stk
04.120 Abdichtungsanschluss an Metalllüfter 0,75x0,75m Abdichtungsanschluss an Metalllüfter 0,75x0,75m Abdichtungsanschluss wie folgt herstellen: Anschlussbahnen gleich zur Fläche, min. bis 15cm über Oberkante wasserführende Eben führen und dicht verschweißen. Obere Anschlussfixierung mittels Anpressschiene mech. fixiert, mit für den Untergrund geeigneten Befestigungsmitteln. Anpressschiene dauerelastisch versiegeln.
04.120
Abdichtungsanschluss an Metalllüfter 0,75x0,75m
8,00
Stk
04.130 Abdichtungsanschluss an Metalllüfter 1,00x1,00m Abdichtungsanschluss wie folgt herstellen: Anschlussbahnen gleich zur Fläche, min. bis 15cm über Oberkante wasserführende Eben führen und dicht verschweißen. Obere Anschlussfixierung mittels Anpressschiene mech. fixiert, mit für den Untergrund geeigneten Befestigungsmitteln. Anpressschiene dauerelastisch versiegeln. Abdichtungsanschluss an Metalllüfter 1,00x1,00m Abdichtungsanschluss wie folgt herstellen: Anschlussbahnen gleich zur Fläche, min. bis 15cm über Oberkante wasserführende Eben führen und dicht verschweißen. Obere Anschlussfixierung mittels Anpressschiene mech. fixiert, mit für den Untergrund geeigneten Befestigungsmitteln. Anpressschiene dauerelastisch versiegeln.
04.130
Abdichtungsanschluss an Metalllüfter 1,00x1,00m Abdichtungsanschluss wie folgt herstellen: Anschlussbahnen gleich zur Fläche, min. bis 15cm über Oberkante wasserführende Eben führen und dicht verschweißen. Obere Anschlussfixierung mittels Anpressschiene mech. fixiert, mit für den Untergrund geeigneten Befestigungsmitteln. Anpressschiene dauerelastisch versiegeln.
8,00
Stk
04.140 Abdichtungsanschluss an Metall-Abluftkanal 1,00x1,00m Abdichtungsanschluss wie folgt herstellen: Anschlussbahnen gleich zur Fläche, min. bis 15cm über Oberkante wasserführende Eben führen und dicht verschweißen. Obere Anschlussfixierung mittels Anpressschiene mech. fixiert, mit für den Untergrund geeigneten Befestigungsmitteln. Anpressschiene dauerelastisch versiegeln. Abdichtungsanschluss an Metall-Abluftkanal 1,00x1,00m Abdichtungsanschluss wie folgt herstellen: Anschlussbahnen gleich zur Fläche, min. bis 15cm über Oberkante wasserführende Eben führen und dicht verschweißen. Obere Anschlussfixierung mittels Anpressschiene mech. fixiert, mit für den Untergrund geeigneten Befestigungsmitteln. Anpressschiene dauerelastisch versiegeln.
04.140
Abdichtungsanschluss an Metall-Abluftkanal 1,00x1,00m Abdichtungsanschluss wie folgt herstellen: Anschlussbahnen gleich zur Fläche, min. bis 15cm über Oberkante wasserführende Eben führen und dicht verschweißen. Obere Anschlussfixierung mittels Anpressschiene mech. fixiert, mit für den Untergrund geeigneten Befestigungsmitteln. Anpressschiene dauerelastisch versiegeln.
8,00
Stk
04.150 Abdichtungsanschluss an Metall-Stütze-Abluftkanal 1,00x1,00m Abdichtungsanschluss wie folgt herstellen: Vorh. Bekleidung demontieren. Abdichtungsanschluss a Hauptkonstruktion min. 15cm über wasserführende Ebene fachgerecht herstellen, Abdichtung gleich zur Flächenposition. Obere Anschlusssicherung mittels Anpressschiene, dauerelastisch versiegelt. Vorh. Bekleidung wieder montieren. Abdichtungsanschluss an Metall-Stütze-Abluftkanal 1,00x1,00m Abdichtungsanschluss wie folgt herstellen: Vorh. Bekleidung demontieren. Abdichtungsanschluss a Hauptkonstruktion min. 15cm über wasserführende Ebene fachgerecht herstellen, Abdichtung gleich zur Flächenposition. Obere Anschlusssicherung mittels Anpressschiene, dauerelastisch versiegelt. Vorh. Bekleidung wieder montieren.
04.150
Abdichtungsanschluss an Metall-Stütze-Abluftkanal 1,00x1,00m Abdichtungsanschluss wie folgt herstellen: Vorh. Bekleidung demontieren. Abdichtungsanschluss a Hauptkonstruktion min. 15cm über wasserführende Ebene fachgerecht herstellen, Abdichtung gleich zur Flächenposition. Obere Anschlusssicherung mittels Anpressschiene, dauerelastisch versiegelt. Vorh. Bekleidung wieder montieren.
8,00
Stk
04.160 Abdichtung des augehenden Bauteil´s "Rohrdurchführungen" wie folgt: Abdichtung des "Sammelkasten´s" mittels Bitumenbahnen, gleich zur Flächenposition. Abdichtung der Rohre mittels Flüssigkunststoff, 1K Polyurethann Hybrid. Verarbeitung und Verbräuche gemäß Herstellerrichtlinien. Abdichtung des augehenden Bauteil´s "Rohrdurchführungen" wie folgt: Abdichtung des "Sammelkasten´s" mittels Flächenabdichtung, gleich zur Flächenposition. Abdichtung der Rohre mittels Flüssigkunststoff, 1K Polyurethann Hybrid. Verarbeitung und Verbräuche gemäß Herstellerrichtlinien. Untergründe reinigen, schleifen, und bei Bedarf mit Systemprodukt grundieren.
04.160
Abdichtung des augehenden Bauteil´s "Rohrdurchführungen" wie folgt: Abdichtung des "Sammelkasten´s" mittels Bitumenbahnen, gleich zur Flächenposition. Abdichtung der Rohre mittels Flüssigkunststoff, 1K Polyurethann Hybrid. Verarbeitung und Verbräuche gemäß Herstellerrichtlinien.
16,00
Stk
04.170 SitaSystemlüfter Rohrdurchführung DN 100 SitaSystemlüfter Rohrdurchführung DN 100 SitaSystemlüfter Rohrdurchfuehrung, aus Polyurethan, in den Nennweiten DN 100. Mit fest eingeschäumter Wunschan- schlussmanschette (495 mm x 495 mm) passend zur Dachabdichtung. Komplett inklusive siebenlippigem Dichtring, Gleitmittel, 750 mm langem Rohr, abnehmbarem 180°-Bogen und Abweiser aus Polyamid, liefern und fachgerecht einbauen. Bezeichnung:      SitaSystemlüfter                                     Rohrdurchfuehrung Dämmstoffstärke:DN 100, da 110 mm
04.170
SitaSystemlüfter Rohrdurchführung DN 100
24,00
Stk
04.180 Durchführungsanschluss bis DN 170 fachgerecht hergestellt Durchführungsanschluss Flüssigkunststoff: Fachgerechte Herstellung von Abdichtungs-Anschlüssen an vorhandene Rohrdurchführungen, Lüfter, etc., Durchmesser bis 170 mm, wie folgt: 1. Vorbereitung des Untergrundes  gegebenenfalls aufrauen (z. B. Edelstahl oder PVC-Dunstrohr), und Säuberung mit System-Reiniger 2. Abkleben der Ränder sowie Abgrenzungen der Flüssigkunststoff-Abdichtung mit Krepp-Papier. Anschlusshöhe mind. 15 cm. 3. Auftragen der erforderlichen System-Grundierung 4. Auftragen der Flüssigkunststoff-Abdichtung mit Lammfellrolle oder Pinsel auf den trockenen und vorbereiteten Untergrund. 5. Zugeschnittenes Spezialvlies (110 g/m²) mit 5 cm Überdeckung vollflächig und hohlraumfrei eingebettet. Die Überdeckungen sind an den Kontaktflächen zueinander mit Flüssigkunststoff  zu belegen. 6. Auftragen der Flüssigkunststoff-Abdichtung auf das Spezialvlies wie vor beschrieben. Verbrauch insgesamt mind. 3,0 kg/m², Trockenschichtdicke insgesamt mind. 2,1 mm. 7. Ggfls. Aufbringen eines Oberflächenschutzes durch Bestreuung oder Finish-Auftrag. 8. Entfernen des Krepp-Papiers vor dem Aushärten.
04.180
Durchführungsanschluss bis DN 170 fachgerecht hergestellt
80,00
Stk
04.190 Schutzlage und lastverteilende Maßnahmen unterhalb des Klimagerätes Liefern und verlegen einer Bautenschutzmatte als Schutzlage und Betongehwegplatten 50x50x5cm als lastverteilende Schicht. Schutzlage und lastverteilende Maßnahmen unterhalb des Klimagerätes Liefern und verlegen einer Bautenschutzmatte als Schutzlage und Betongehwegplatten 50x50x5cm als  lastverteilende Schicht.
04.190
Schutzlage und lastverteilende Maßnahmen unterhalb des Klimagerätes Liefern und verlegen einer Bautenschutzmatte als Schutzlage und Betongehwegplatten 50x50x5cm als lastverteilende Schicht.
P
1,00
Psch
05 Lichtkuppeln
05
Lichtkuppeln
05.010 Lichtkuppel neo plus (3-schalig) Lichtkuppel (LK) plus, Nenngröße 100/100 cm, Anzahl Lichtkuppelschalen: dreischalig Verglasungsart: opale / glasklare Kunststoffverglasung im thermisch getrennten Aluminiumprofil zur Optimierung der Wärmedämmeigenschaften. Das Aluminiumprofil mit integrierter C-Befestigungsnut ermöglicht eine flexible Befestigung von Aufstellaggregaten für die tägliche Be- und Entlüftung. Die Lichtkuppel neo plus ist eine montagefertige Einheit bestehend aus Lichtkuppel und Systemrahmen. Produktbeschreibung: Formstabiler Einfassrahmen aus Hart-PVC für die Integration hochwertiger Kunststoffschalen mit integrierter Aluminiumklemmleiste. Tiefgezogene, bruch- und transportstabile Regenschutzkante aus weißem Aluminium für erhöhte Schlagregensicherheit und zusätzlicher Kantenschutz für Transport und Montage. Ein Durchschrauben der Verglasung oder des Aufsetzkranzes sind nicht erforderlich. Am Einfassrahmen fixierte Edelstahl-NRWG-Scharniere ermöglichen eine schnelle und einfache Montage der Lichtkuppel auf dem Aufsetzkranz und verhindern das Herausspringen der Lichtkuppel bei vollflächiger Öffnung der Lichtkuppel. Optimierte Abdichtung durch den Einsatz von zwei hochwertigen umlaufenden EPDM-Dichtungen. In Verbindung mit dem Systemrahmen, einem umlaufenden, aluverstärkten und eckverschweißten Hart PVC-Profil, der die am Aufsetzkranz hochgeführte Dachbahn um 10 cm überdeckt, können beim Einsatz der Lichtkuppel in Dachflächen die nach DIN 18234 auszuführen sind Zusatzmaßnahmen wie z.B. schwerer Oberflächenschutz entfallen. Durch den konstruktiven Aufbau des Systemrahmens sind weder im geschlossenen noch im geöffneten Zustand Dichtungen sichtbar und somit wird eine verbesserte geradlinige Optik im Innenbereich der Lichtkuppel gewährleistet. Die Verglasung kann als ausschmelzbare Fläche gemäß DIN 18230 berücksichtigt werden. Technische Daten: Ug-Wert der Verglasung: ... W/(m² K) Der Uw-Wert als Kombinationswert bestehend aus Lichtkuppel, Aufsetzkranz sowie bauseitiger Wärmedämmung der Dachkonstruktion ist individuell nach DIN EN 1873 zu ermitteln. Der Nachweis des gesamten Wärmedurchgangskoeffizienten inkl. Aufsetzkranz und eines eventuell einzusetzenden Sicherheitsrahmen ist bei Bedarf durch einen wissenschaftlichen Prüfbericht bzw. durch eine Berechnung nach den anerkannten Regeln der Technik nachzuweisen. Lichteinfallfläche: ... m² Lichttransmission: ...% Gesamtenergiedurchlasswert (g-Wert): ... % Brandverhalten: ... nach DIN 4102-1, ... nach DIN EN 13501-1 Angebotenes Fabrikat: Kingspan ESSMANN LK plus oder gleichwertig Lichtkuppel neo plus (3-schalig) liefern und fachgerecht montieren. Lichtkuppel (LK) plus, Nenngröße 100/100 cm, Anzahl Lichtkuppelschalen: dreischalig Verglasungsart: opale / glasklare Kunststoffverglasung im thermisch getrennten Aluminiumprofil zur Optimierung der Wärmedämmeigenschaften. Das Aluminiumprofil mit integrierter C-Befestigungsnut ermöglicht eine flexible Befestigung von Aufstellaggregaten für die tägliche Be- und Entlüftung. Die Lichtkuppel neo plus ist eine montagefertige Einheit bestehend aus Lichtkuppel und Systemrahmen. Produktbeschreibung: Formstabiler Einfassrahmen aus Hart-PVC für die Integration hochwertiger Kunststoffschalen mit integrierter Aluminiumklemmleiste. Tiefgezogene, bruch- und transportstabile Regenschutzkante aus weißem Aluminium für erhöhte Schlagregensicherheit und zusätzlicher Kantenschutz für Transport und Montage. Ein Durchschrauben der Verglasung oder des Aufsetzkranzes sind nicht erforderlich. Am Einfassrahmen fixierte Edelstahl-NRWG-Scharniere ermöglichen eine schnelle und einfache Montage der Lichtkuppel auf dem Aufsetzkranz und verhindern das Herausspringen der Lichtkuppel bei vollflächiger Öffnung der Lichtkuppel. Optimierte Abdichtung durch den Einsatz von zwei hochwertigen umlaufenden EPDM-Dichtungen. In Verbindung mit dem Systemrahmen, einem umlaufenden, aluverstärkten und eckverschweißten Hart PVC-Profil, der die am Aufsetzkranz hochgeführte Dachbahn um 10 cm überdeckt, können beim Einsatz der Lichtkuppel in Dachflächen die nach DIN 18234 auszuführen sind Zusatzmaßnahmen wie z.B. schwerer Oberflächenschutz entfallen. Durch den konstruktiven Aufbau des Systemrahmens sind weder im geschlossenen noch im geöffneten Zustand Dichtungen sichtbar und somit wird eine verbesserte geradlinige Optik im Innenbereich der Lichtkuppel gewährleistet. Die Verglasung kann als ausschmelzbare Fläche gemäß DIN 18230 berücksichtigt werden. Technische Daten: Ug-Wert der Verglasung: ... W/(m² K) Der Uw-Wert als Kombinationswert bestehend aus Lichtkuppel, Aufsetzkranz sowie bauseitiger Wärmedämmung der Dachkonstruktion ist individuell nach DIN EN 1873 zu ermitteln. Der Nachweis des gesamten Wärmedurchgangskoeffizienten inkl. Aufsetzkranz und eines eventuell einzusetzenden Sicherheitsrahmen ist bei Bedarf durch einen wissenschaftlichen Prüfbericht bzw. durch eine Berechnung nach den anerkannten Regeln der Technik nachzuweisen. Lichteinfallfläche: 0,64 m² Lichttransmission: 47% Gesamtenergiedurchlasswert (g-Wert): 62 % Brandverhalten: ... nach DIN 4102-1, ... nach DIN EN 13501-1 Angebotenes Fabrikat: Kingspan ESSMANN LK plus oder gleichwertig
05.010
Lichtkuppel neo plus (3-schalig) Lichtkuppel (LK) plus, Nenngröße 100/100 cm, Anzahl Lichtkuppelschalen: dreischalig Verglasungsart: opale / glasklare Kunststoffverglasung im thermisch getrennten Aluminiumprofil zur Optimierung der Wärmedämmeigenschaften. Das Aluminiumprofil mit integrierter C-Befestigungsnut ermöglicht eine flexible Befestigung von Aufstellaggregaten für die tägliche Be- und Entlüftung. Die Lichtkuppel neo plus ist eine montagefertige Einheit bestehend aus Lichtkuppel und Systemrahmen. Produktbeschreibung: Formstabiler Einfassrahmen aus Hart-PVC für die Integration hochwertiger Kunststoffschalen mit integrierter Aluminiumklemmleiste. Tiefgezogene, bruch- und transportstabile Regenschutzkante aus weißem Aluminium für erhöhte Schlagregensicherheit und zusätzlicher Kantenschutz für Transport und Montage. Ein Durchschrauben der Verglasung oder des Aufsetzkranzes sind nicht erforderlich. Am Einfassrahmen fixierte Edelstahl-NRWG-Scharniere ermöglichen eine schnelle und einfache Montage der Lichtkuppel auf dem Aufsetzkranz und verhindern das Herausspringen der Lichtkuppel bei vollflächiger Öffnung der Lichtkuppel. Optimierte Abdichtung durch den Einsatz von zwei hochwertigen umlaufenden EPDM-Dichtungen. In Verbindung mit dem Systemrahmen, einem umlaufenden, aluverstärkten und eckverschweißten Hart PVC-Profil, der die am Aufsetzkranz hochgeführte Dachbahn um 10 cm überdeckt, können beim Einsatz der Lichtkuppel in Dachflächen die nach DIN 18234 auszuführen sind Zusatzmaßnahmen wie z.B. schwerer Oberflächenschutz entfallen. Durch den konstruktiven Aufbau des Systemrahmens sind weder im geschlossenen noch im geöffneten Zustand Dichtungen sichtbar und somit wird eine verbesserte geradlinige Optik im Innenbereich der Lichtkuppel gewährleistet. Die Verglasung kann als ausschmelzbare Fläche gemäß DIN 18230 berücksichtigt werden. Technische Daten: Ug-Wert der Verglasung: ... W/(m² K) Der Uw-Wert als Kombinationswert bestehend aus Lichtkuppel, Aufsetzkranz sowie bauseitiger Wärmedämmung der Dachkonstruktion ist individuell nach DIN EN 1873 zu ermitteln. Der Nachweis des gesamten Wärmedurchgangskoeffizienten inkl. Aufsetzkranz und eines eventuell einzusetzenden Sicherheitsrahmen ist bei Bedarf durch einen wissenschaftlichen Prüfbericht bzw. durch eine Berechnung nach den anerkannten Regeln der Technik nachzuweisen. Lichteinfallfläche: ... m² Lichttransmission: ...% Gesamtenergiedurchlasswert (g-Wert): ... % Brandverhalten: ... nach DIN 4102-1, ... nach DIN EN 13501-1 Angebotenes Fabrikat: Kingspan ESSMANN LK plus oder gleichwertig
16,00
Stk
05.020 Durchbruchschutzgitter passend zur Vorposition Durchbruchschutzgitter, passend zur Vorposition liefern und fachgerecht montieren. Durchbruchschutzgitter passend zur Vorposition Durchbruchschutzgitter, passend zur Vorposition liefern und fachgerecht montieren.
05.020
Durchbruchschutzgitter passend zur Vorposition Durchbruchschutzgitter, passend zur Vorposition liefern und fachgerecht montieren.
16,00
Stk
06 Entwässerung/ Spenglerarbeiten
06
Entwässerung/ Spenglerarbeiten
06.010 SitaStandard Gully DN 100 senkrecht: Li eferung und fachgerechter Einbau von Sit SitaStandard Gully DN 100 senkrecht: Lieferung und fachgerechter Einbau von SitaStandard Dachgully, nach DIN EN 1253, für Freispiegelentwässerung aus Polyurethan, wärmegedämmt, senkrecht DN 100, mit großer eingeschäumter Wunsch-Anschlussmanschette (495 * 495 mm) passend zur Dachabdichtung, mit Fixierring zur zusätzlichen Sicherung der Anschlussmanschette und zur Aufnahme des Kiesfanges, komplett inkl. Kiesfang. Bezeichnung:  SitaStandard Nennweite: DN 100, da 110 mm Ausführung:  senkrecht Inkl. Aufstockelement. Manschette: Hersteller:  SITA Bauelemente GmbH
06.010
SitaStandard Gully DN 100 senkrecht: Li eferung und fachgerechter Einbau von Sit
16,00
Stk
06.020 Notentwässerung SitaIndra Attikagully, abgewinkelt, aus Polyurethan, wärmegedämmt, nach DIN EN 1253 Notentwässerung SitaIndra Attikagully, abgewinkelt, aus Polyurethan, wärmegedämmt, nach DIN EN 1253, in der Nennweite DN 70, Abflussmenge 3,6 l/s bei 35 mm Stauhöhe als Speier und 9,9 l/s bei 35 mm Stauhöhe und angeschlossenem Fallrohr DN 70, mit Anschlussrohr und Sicherungsschelle aus Edelstahl, Dampfsperrplatte zum sicheren Anschluss an die Dampfsperre, zweiteiligem Dämmkörper aus Polyurethan mit einer Wärmeleitfähigkeit lambda=0,0249 W/mK und einer Druckfestigkeit von 200 kPa, in der Größe 500 x 1000 x 120 mm. Zur Freispiegelentwässerung, mit großer eingeschäumter Wunschanschlussmanschette (495 x 495 mm) passend zur Dachabdichtung und mit Fixierring zur zusätzlichen Sicherung der Anschlussmanschette und zur Aufnahme des beiliegenden Anstauelements, liefern und fachgerecht einbauen.
06.020
Notentwässerung SitaIndra Attikagully, abgewinkelt, aus Polyurethan, wärmegedämmt, nach DIN EN 1253
16,00
Stk
06.030 Kernbohrung: Herstellung einer Kernbohrung senkr./waagerecht Kernbohrung: Herstellung einer Kernbohrung senkr./waagerecht als Vorbereitung zum Einbau eines nachfolgenden Entwässerrungssystems. Nenndurchmesser: bis 150mm Bohrtiefe:  bis 250 mm Material:  Stahlbeton / Mauerwerk einschl. aller Einrichtungsarbeiten und Entsorgung des angefallenen Bohrkerns. Wassergestellung bauseitig . 2x Attika - Notentwässerung, DN100 2x Brandmauer - Entwässerung, DN100
06.030
Kernbohrung: Herstellung einer Kernbohrung senkr./waagerecht
16,00
Stk
06.040 Anpassung der Fassadenbekleidung für Notentwässerungseinheiten als Zulage Händische Anpassung der Fassadenbekleidung bestehend aus Aluminium für Notentwässerungseinheiten. Anpassung der Fassadenbekleidung für Notentwässerungseinheiten als Zulage Händische Anpassung der Fassadenbekleidung bestehend aus Aluminium für Notentwässerungseinheiten.
06.040
Anpassung der Fassadenbekleidung für Notentwässerungseinheiten als Zulage Händische Anpassung der Fassadenbekleidung bestehend aus Aluminium für Notentwässerungseinheiten.
16,00
Stk
06.050 Wiedermontage der zuvor demontiereten Attika-/ Mauerabdeckung inkl. aller Halter und Befestigung. Wiedermontage der zuvor demontiereten Attika-/ Mauerabdeckung inkl. aller Halter und Befestigung.
06.050
Wiedermontage der zuvor demontiereten Attika-/ Mauerabdeckung inkl. aller Halter und Befestigung.
475,00
m
06.060 Zulage für die Kunststoffbeschichtung, Abdeckung 800 mm Zulage für die Kunststoffbeschichtung, Abdeckung 800 mm. RAL Standardfarben Gemäß Bauherrenwunsch/ Passend zur Fassadenbekleidung
06.060
Zulage für die Kunststoffbeschichtung, Abdeckung 800 mm
E
475,00
m
07 Absturzsicherung
07
Absturzsicherung
07.010 Anschlageinrichtung ABS-Lock III-BE Pro ABS-Lock III-BE Pro Anschlageinrichtung ABS-Lock III-BE Pro ABS-Lock III-BE Pro Montage inkl. Manschette Anschlageinrichtung ABS-Lock III-BE Pro oder gleichwertig als Absturzsicherung Geprüft nach DIN EN 795:2012, Typ A und DIN CEN/TS 16415:2017, mit europäisch technischer Zulassung (ETA). Zugelassen für bis zu 3 Personen gleichzeitig. Komplett aus Edelstahl, inkl. Befestigungsmaterial. Inkl. permanenten DataMatrixCode zur (DMC) eindeutigen Identifizierung des Produktes. Auslesen des DMC auch nach der Abdichtung möglich. Befestigung durch Einschlagen in gerissenem und ungerissenem Beton, min. C20/25. Halterabstand als Einzelanschlagpunkt bis max. 7,5 m. Die Dachkonstruktion zur Aufnahme der eingeleiteten Kräfte ist bauseits zu prüfen. Stützenhöhe 500 mm.
07.010
Anschlageinrichtung ABS-Lock III-BE Pro ABS-Lock III-BE Pro
48,00
Stk
07.020 Nachweis und Dokumentation Sicherungssystem Nachweis und Dokumentation der Absturzeinrichtung gemäß Vorschrift der DGUV, einschl. Fotodokumentation von später überdeckten Bereichen und schematischer Planerstellung, sichtbare Befestigung des Schemaplans mit Kennzeichnung im Bereich des Dachaufstiegs, in Rücksprache mit der örtlichen Bauüberwachung.
07.020
Nachweis und Dokumentation Sicherungssystem
P
1,00
psch
08 Blitzschutz
08
Blitzschutz
08.010 Runddraht DEHNalu 8mm AlMgSi Ringl ä nge fix: 148m Runddraht DEHNalu 8mm AlMgSi Ringl ä nge fix: 148m Liefern und fachgerecht montieren.
08.010
Runddraht DEHNalu 8mm AlMgSi Ringl ä nge fix: 148m
400,00
m
08.020 Rohrfangstange D 16/10mm L 2500mm AlMgSi Liefern und fachgerecht montieren. Rohrfangstange D 16/10mm L 2500mm AlMgSi Liefern und fachgerecht montieren.
08.020
Rohrfangstange D 16/10mm L 2500mm AlMgSi Liefern und fachgerecht montieren.
16,00
Stk
08.030 Betonsockel C45/55 17kg m. Keiltechnik D 337mm Liefern und fachgerecht montieren. Betonsockel C45/55 17kg m. Keiltechnik D 337mm Liefern und fachgerecht montieren.
08.030
Betonsockel C45/55 17kg m. Keiltechnik D 337mm Liefern und fachgerecht montieren.
80,00
Stk
08.040 Unterlegplatte Kunststoff D 370mm schw Liefern und fachgerecht montieren. Unterlegplatte Kunststoff D 370mm schw Liefern und fachgerecht montieren.
08.040
Unterlegplatte Kunststoff D 370mm schw Liefern und fachgerecht montieren.
80,00
Stk
08.050 Stangenklemme St/tZn f. Rd 8-10/Rd 16mm Liefern und fachgerecht montieren. Stangenklemme St/tZn f. Rd 8-10/Rd 16mm Liefern und fachgerecht montieren.
08.050
Stangenklemme St/tZn f. Rd 8-10/Rd 16mm Liefern und fachgerecht montieren.
16,00
Stk
08.060 Dachleitungshalter FB f. Flachdächer mit Betonstein Dachleitungshalter FB f. Flachd ä cher mit Betonstein Liefern und fachgerecht montieren.
08.060
Dachleitungshalter FB f. Flachdächer mit Betonstein
400,00
Stk
08.070 MV-Klemme St/tZn f. Rd 8-10mm m. Sechskantschraube Liefern und fachgerecht montieren. MV-Klemme St/tZn f. Rd 8-10mm m. Sechskantschraube Liefern und fachgerecht montieren.
08.070
MV-Klemme St/tZn f. Rd 8-10mm m. Sechskantschraube Liefern und fachgerecht montieren.
40,00
Stk
08.080 Anschlusslasche Z-Form Al m. Klemmbock f. Rd 6-10mm Liefern und fachgerecht montieren. Anschlusslasche Z-Form Al m. Klemmbock f. Rd 6-10mm Liefern und fachgerecht montieren.
08.080
Anschlusslasche Z-Form Al m. Klemmbock f. Rd 6-10mm Liefern und fachgerecht montieren.
48,00
Stk
08.090 Ü berbr ü ckungslasche L 170mm Al m. Mittelbohrung Ü berbr ü ckungslasche L 170mm Al m. Mittelbohrung Liefern und fachgerecht montieren.
08.090
Ü berbr ü ckungslasche L 170mm Al m. Mittelbohrung
200,00
Stk
08.100 Fangstange D 22/16/10mm L 3500mm Al m.Dreibeinstativ Liefern und fachgerecht montieren. Fangstange D 22/16/10mm L 3500mm Al m.Dreibeinstativ Liefern und fachgerecht montieren.
08.100
Fangstange D 22/16/10mm L 3500mm Al m.Dreibeinstativ Liefern und fachgerecht montieren.
16,00
Stk
08.110 Erstellen eines Blitzschutzprüfbuches mit Messprotokoll und Revisionsplan Erstellung der techn. Unterlagen
08.110
Erstellen eines Blitzschutzprüfbuches mit Messprotokoll und Revisionsplan
1,00
Stk
09 Dachbegrünung
09
Dachbegrünung
09.010 Liefern und montieren eines Trenn-, Schutz- u.Speicherflieses, d=4mm
09.010
Liefern und montieren eines Trenn-, Schutz- u.Speicherflieses, d=4mm
2.161,00
09.020 Liefern und montieren eines Drän- und Wassserspeicherelementes, d=25 mm
09.020
Liefern und montieren eines Drän- und Wassserspeicherelementes, d=25 mm
2.161,00
09.030 Liefern und montieren eines Filtervlieses, d=1 mm
09.030
Liefern und montieren eines Filtervlieses, d=1 mm
2.161,00
09.040 Liefern und einbauen eines Extensivsubstrates, d= min 80 mm (Auflastbemessung Optigrün) inkl. Lieferung und Einbau extensiver Begrünung
09.040
Liefern und einbauen eines Extensivsubstrates, d= min 80 mm (Auflastbemessung Optigrün)
2.161,00
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
10.010 Gemittelter Stundenlohn zur gegenseitigen Verrechnung Dieser beinhaltet die persönliche Schutzausrüstung und Kleinwerkzeuge. Er deckt die Lohngruppen vom Lehrling bis zum Vorarbeiter/Polier ab.
10.010
Gemittelter Stundenlohn zur gegenseitigen Verrechnung
E
15,00
h