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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Allgemeines
Die Hinweise der folgenden Positionen und Texte sind für alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Leistungen der Holzbauarbeiten, einschließlich aller Anlieferungen, Transporte, Hubarbeiten und Entsorgungsarbeiten, sowie einschließlich aller Schrauben, Nägel, Verbindungs- und Befestigungsmittel, Kleineisenteile, aller Zuschnitte, Schrägschnitte und Verschnittmengen angegeben.
Montagemittel, Hilfsmittel, Hilfsbefestigungen, Aussteifungen, Verbindungen und Abstützungen oder Unterstützungen sind ebenfalls vollständig einzurechnen.
Für die genannten Holzbauarbeiten erforderliche Innen- und Kleingerüste, flächige Netze, sowie sonstige Absturzsicherungen, sind soweit nicht gesondert beschrieben, vollständig einzurechnen. Das bauseitige Aufstellen von Fassadengerüsten ist für die Holzbauarbeiten nicht geplant.
Ausreichender Witterungsschutz aller angelieferten, gelagerten und eingebauten Baustoffe und Bauteile
ist vollständig einzurechnen.
Baustromanschlüsse, Bauwasseranschlüsse, Sanitäre Baustelleneinrichtungen, Baustelleneinhausungen
und Fassadengerüstarbeiten sind, soweit nicht anders angegeben, vor Beginn der beschriebenen Leistungen bauseits hergestellt.
Verbrauchskosten werden in den Bauverträgen geregelt.
Abzug Bauwesenversicherung: 0,3 % der Abrechnungssumme
Abzug Bauwasser und Baustrom: 0,6 % der Abrechnungssumme
Die angegebenen Wand- Decken- oder Bauteilbezeichnungen in den Positionstexten beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Bezeichnungen der Werk- bzw. Ausführungsplanungen, sowie auf Detailplanungen.
Alle hier nachstehend, sowie in den jeweiligen Positionstexten beschriebenen Leistungen und Ausführungen sind jeweils als vollständige Leistung zu rechnen und in den Angebotspreisen einzurechnen.
Die Massenberechnungen für nicht vollständig planbare Positionen wurden abgeschätzt und können zu Mehr- oder Mindermengen führen. Eine Veränderung der Massen, auch über die Regelung der VOB hinausgehend hat keinen Einfluss auf die angegebenen Einheitspreise.
Der Erweiterungsbau im 4. Obergeschoss wird in den Positionstexten als Erweiterungsbau
und/oder Dachgeschoss bezeichnet.
Ausführungszeitraum
Mit vorbereitenden Leistungen der Holzbauarbeiten (Aufmaße, Werkstattplanungen,..)
ist ab Mitte September 2025 zu beginnen.
Werkstattfertigung der Holzbauteile: ab Mitte Oktober 2025
Montagebeginn vor Ort: ab Ende Februar 2026
Montagefertigstellung für Aufstockung und "Aussenfassade dicht" im Mai 2026
Baustellenlogistik
Die Baustelle RS 15 befindet sich im Stadtzentrum- Rosenheim. (Rathausstraße / Ecke Bismarkstraße)
Die örtlich begrenzten Platz- und Lagerflächen, sowie die erschwerte Baustellenlogistik für alle An-
und Abtransporte sind zu berücksichtigen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die eingeschränkten Parkmöglichkeiten. Schwerverkehr kann auf das Grundstück nicht, bzw. nur bedingt einfahren. Es muss überwiegend im Bereich der Bismarkstraße, in bauseits, halbseitig abgesperrten Zonen (siehe beiliegender Baustellen - Einrichtungs Plan) entladen werden. Die Sicherungsmaßnahmen hierzu obliegen dem AN.
Alle Transport, Einbau- und Hubarbeiten sind vollständig einzurechnen. Erforderliche und technisch geeignete Hebegeräte für den Transport und das Verheben/Vertragen, bzw. Versetzen der benannten Elemente und Bauteile, einschließlich der Verglasungen sind ebenfalls vollständig einzurechnen. Dies gilt insbesondere für die erhöhten Gewichte und Abmessungen bei großflächigen Elementen, sowie für die großflächigen Verglasungen und bei Schallschutzverglasungen. Die Erschwernis des Verhebens und Vertragens der Elemente, durch auskragende Bauteile ist in die Preiskalkulation (s. beiliegende Planungen) einzurechnen.
DIN-Normen
Für die Ausführung der Arbeiten sind alle für die jeweils beschriebenen Leistungen gültigen Normen und Vorschiften in neuester Fassung einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere:
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden und zugehörige Blätter - Wärmebrücken
Gebäudeenergie Gesetz (GEG 2024), bzw. neueste Fassung.
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
Sowie alle Gewerkespezifischen Normvorgaben, die Verarbeitungsrichtlinien der System - Hersteller der jeweiligen Herstellerwerke und Zulieferfirmen.
Bauphysikalische Planungs- und Ausführungsanforderungen
Brandschutzanforderungen
Die Anforderungen für den Brandschutz des Gebäudes sind nach den Vorgaben Ingenieurbüros
Bauart Konstruktions GmbH& Co.KG, 81925 München zu beachten, bzw. einzuhalten.
Brandschutznachweis nach § 11 BauVorlV vom 11.02.2025 (Projekt Nr. 24-T-122)
Zum Brandschutznachweis gehörige Anlagen sind zu beachten und sind Bestandteil der Anforderungen.
Hinweis: Grundlage der Planungen und des Brandschutznachweises ist die MHolzBauRL vom 24.09.2024,
" Muster - Holzbau - Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik" (DiBt)
Wärmeschutzanforderungen
Die Gebäudesanierung ist mit Standard Effizienzgebäude 40 (EG 40) auszuführen.
Die Gebäudeaufstockung ist mind. nach GEG 2024 (Mindestwärmeschutz) auszuführen.
Für die Wärmeschutz - Mindestanforderungen sind die Vorgaben des Ingenieurbüros
Müller-BBM Building Solutions GmbH, 82152 Planegg, zu beachten, bzw. einzuhalten.
Nachweis nach GEG 2024. vom 07.07.2025 (Bericht Nr. B175359/07)
Zum GEG - Nachweis gehörige Anlagen sind zu beachten und sind Bestandteil der Anforderungen.
Schallschutzanforderungen
Für die Schallschutz - Mindestanforderungen sind die Vorgaben des Ingenieurbüros
Müller-BBM Building Solutions GmbH, 82152 Planegg, zu beachten, bzw. einzuhalten.
Schallschutz im Gebäudeinneren - vom 17.09.2024 (Bericht Nr. B175359/03)
Bauteilauslegung zum Schallschutz gegen Außenlärm - vom 02.04.2025 (Bericht Nr. B175359/08)
Zum Schallschutznachweis gehörige Anlagen sind zu beachten und sind Bestandteil der Anforderungen.
Blitzschutzanforderungen
Die Leistungen für Blitzschutz sind nach Blitzschutz Klasse 3 herzustellen.
Anforderungen für Blitzschutzleistungen werden vom Ingenieurbüro für elektrotechnische Fachplanung
Eloplan GmbH, 83059 Kolbermoor, sowie durch die angegebene Blitzschutzklasse vorgegeben.
Ausführungshinweise
Der Einbau aller in den folgenden Positionen genannten Holzbauteile, Fertigbauteile und Sonderbauteile erfolgt nach statischen Vorgaben, nach Ausführungs- und Detailplanungen der Architektur, nach Werkstatt- planungen des Auftragnehmers, sowie Brandschutzrechtlichen und Bauphysikalischen Vorgaben und/oder Vorschriften.
Abmessungen, Dimensionen, Querschnitte und Qualitätsangaben der Bauteile sind überwiegend in den Positionstexten angegeben. Für die ausgeschriebenen Produkte und für vom Auftragnehmer verwendete Produkte sind die Verarbeitungsvorschriften der jeweiligen Hersteller zu beachten.
Maßnahmen zur Beseitigung von Niederschlagswasser im Gebäude und zum Schutz von Bauteilen gegen Niederschlagswasser sind einzurechnen. Der Witterungsschutz für alle angelieferten Materialien und insbesondere für bereits eingebaute Holz- und Dämmungsbauteile, sowie für die erforderlichen Arbeiten im Aussenbereich ist, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, vollständig einzurechnen.
Sicherheit
Alle Maßnahmen die nach den einschlägigen UVV-Vorschriften für Baustellen notwendig sind, wie z.B. Umwehren bzw. Überdecken von Öffnungen, Sicherung von Zugangshilfen (Leitern,..) sind auszuführen, bzw. herzustellen und einzuhalten.
Der Baustellen - Hochbaukran ist in eigener Position im Titel "Vorbereitende Leistungen" beschrieben.
Fassadengerüst: Für die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten, Ausführungen und Leistungen ist bauseits keine Gerüsterstellung geplant. Für den Auftragnehmer und für die vor Ort beschäftigten Mitarbeiter und/oder Subunternehmer erforderliche Kleingerüste, und Absturzsichernde
Maßnahmen sind jeweils in die Positionspreise einzurechnen. Zusätzlich für alle anzubietenden Leistungen
erforderliche Hubgeräte, Hilfsbühnen, Hubsteiger, Kleingerüste und ähnliches,.. sind vollständig in die Positionspreise einzurechnen. Hierzu gehören auch alle jeweiligen persönlichen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen für vor Ort tätiges Personal.
Anordnungen durch den bauseits beauftragten Sicherheitskoordinator SiGeKo, vor Ort oder in schriftlicher Form sind jeweils unverzüglich umzusetzen, bzw. auszuführen. Vom SiGeKo beanstandete Mängel sind nach Beseitigung schriftlich (Mail) freizumelden.
Vorgaben aus den Verkehrsrechtlichen Anordnungen der Verkehrsbehörden, bzw. des Straßenbauamtes sind unbedingt zu befolgen und einzuhalten.
Das Wiederverschließen von erforderlichen Bauztaun - Öffnungen ist jeweils unmittelbar nach Erfordernis durchzuführen. Täglich, nach Arbeitsende ist eine Bauzaunkontrolle auf vollständigen Verschluss und Absicherung des Bauzauns durchzuführen.
Statik
Für die Leistungen der nachstehenden Positionen wurden statische Berechnungen, einschließlich Prüfstatik erstellt. Die statischen Anfordernungen und Vorgaben sind überwiegend in den Positionstexten beschrieben
und in der dem LV beiliegenden Statik ersichtlich.
Untergeortnete und nicht benannte und/oder berechnete Bauteile, Kleinbauteile, Verbindungen, Befestigungen und Befestigungsmittel sind durch den Auftragnehmer in ausreichender Dimensionierung und Qualität beizubringen, bzw. auszuführen.
Im Bedarfsfall sind durch den AN, Rücksprachen mit dem Statikbüro und/oder dem Architekten zu erwirken.
Die abschließende, statische Freigabe der AN - Werkplanungen, und Werkstattzeichnungen durch den Prüfstatiker ist durch den AN zu organisieren und zu erwirken. Dies ist in der terminlichen Zeitplanung zu berücksichtigen.
Prüfstatik: Prof.Dr.-Ing. Robert Hertle; Bussardstraße 8, 82166 Gräfelfing - mail@hertle-ingenieure.de
Richtqualitäten oder Produktvorgaben
In den nachstehenden Positionstexten werden Produkte als Richtqualität und/oder Produktvorgaben genannt und beschrieben. Die zusätzliche Angabe (oder gleichwertig) bezieht sich immer auf die Richtqualität.
Soweit vom Auftragnehmer gleichwertig ähnliche, oder andere Produkte und/oder Produkthersteller angeboten werden, müssen diese in allen Punkten von Qualität, Oberfläche, Bauphysik, Brandschutz und Statik den gewünschten Richtqualitäten entsprechen. Hierzu gehörige Nachweise und/oder Prüfungen zur "Gleichwertigkeit" sind vorzulegen.
Ausführungszeichnungen
Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer die Ausführungszeichnungen für alle herzustellenden und/oder beizubringenden Bauteile zu erstellen und dem Architekten, sowie dem Auftraggeber oder den
vom AG beauftragten Fachplanern zur Prüfung und Genehmigung, bzw. Freigabe einzureichen.
In den Ausfertigungszeichnungen sind anzugeben, bzw. zu erkennen:
- Verwendete Positions Nummern und Bezeichnungen, entsprechend der Planungen
- Ausführungsart der jeweiligen Bauteile
- Alle Größenangaben für Breiten, Längen, Höhen, Tiefen und Bauteilstärken
- Angaben zu DIN-Anschlägen bei Fenstern, Türen und sonstigen Öffnungseinrichtungen
- Angaben zu Baustoffen und zu Materialien (Holz, Glas, Metall, Kunststoff,..)
- Alle Farb- und Oberflächenangaben, einschließlich Qualitätsangaben
- Angaben zu Befestigungen, Verbindungen, Rand- und Stoßausbildungen, sowie Eckausbildungen
- Bauphysikalische Angaben, insbesondere zu Schallschutz und zu Wärme- bzw. Sonnenschutz
- Angaben zu Brandschutz und Brandschutzanforderungen
- Angaben zu Abdichtungen und Eindichtungen bei allen Bauteilen und verwendeten Baustoffen
Hinweis: Erforderliche vor Ort - Termine, für das Ausmessen von Bauteilen sind einzurechnen.
Bemusterung und Mustervorlagen
Für die herzustellenden und einzubauenden Materialien und Bauteile sind jeweils Mustervorlage beizubringen. Insbesondere für Oberflächen- und Farbgestaltungen sind Musterflächen erforderlich.
Bei jeweils vom Auftragnehmer zu organisierenden Bemusterungsterminen sind Architektur und Auftraggeber einzuladen. Alle zu bemusternden Bauteile sind in den Größen so zu wählen, dass erforderliche Komponenten gut erkennbar und zweifelsfreie Entscheidungen möglich sind.
Hauptbemusterungen für Farbgestaltung und Oberflächenausführung:
- Für Holzbauteile und für nicht brennbare Bauteile der Fassadenflächen und Fassadenschalungen
- Für Metallbauteile Fassadenflächen und Fassadenschalungen
- Für Fensterelemente und Türelemente im Innen- und Aussenbereich
- Für Sonnenschutz und Verschattungen, bei Fenstern, Türen und Pfosten - Riegel - Fassaden
- Für Pfosten - Riegel Fassadenelemente (Holz und Metalloberflächen) im Innen- und Aussenbereich
- Für alle einzubauenden Bleche (Brandbleche, Fensterbleche, Gitter, Geländer und dergleichen,..)
Zusätzliche Bemusterungen, für Beschläge, Griffe, Gitterausführungen und ähnliches,..
Nachweise und Übereinstimmungserklärungen
Alle Nachweise für Qualitätssicherung, alle Nachweise über Zulassungsbescheide, alle Produkt- zertifizierungen, TÜV-Zulassungen, bauphysikalische Berechnungsgrundlagen des Auftragnehmers und der Bauteilhersteller oder der Zulieferfirmen, statische Berechnungen des Auftragnehmers und der Bauteil- hersteller oder Zulieferer und sonstige Nachweise oder Übereinstimmungserklärungen sind Bestandteil der Dokumentation und durch den Auftragnehmer vorzulegen, bzw. zu erbringen.
Anforderung - Betrieb/Dokumentation
Alle Bauteile und insbesondere bewegliche Bauteile und Elemente sind im Zuge des Einbaus, sowie vor Übergabe an den Auftraggeber auf Vollständigkeit und Funktionalität zu prüfen. Erforderliche Testläufe zur Überprüfung auf Gangbarkeit und Funktionalität sind insbesondere bei Fensterelementen, bei Türelementen, bei Sonnenschutz und Verschattungen, bei Lamellenfenstern und ähnlichem, durch provisorische Anschlüsse durchzuführen. Soweit möglich ist dies bereits in der Werkstattfertigung durchzuführen.
Bei abschließender Übergabe der Bauteile und insbesondere der beweglichen Bauteile, an den Auftraggeber sind Bedienungseinweisungen an Mitarbeiter des AG durchzuführen. Bei diesem Termin sind alle Produkt- Dokumentationen, sowie Bedienungs- Wartungs- und Pflegeanleitungen an den AG auszuhändigen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN, LEAN SITE MANEGEMENT BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN "LEAN SITE MANAGEMENT"
1 Präambel:
Der Bauherr MvB - Max von Bredow Baukultur RS15 GmbH plant das Lean Site Management (LSM) als Steuerungswerkzeug für die Ablaufplanung und Logistik in der Ausführungsphase einzusetzen. Im Mittelpunkt steht hierbei der optimale Gesamtprozess für alle Beteiligten mit möglichst großer Wertschöpfung in Hinblick auf das Sanierungsprojekt. Zur erfolgreichen Ausführung des Systems ist die aktive Mitarbeit aller beteiligten Unternehmen notwendig.
Die Ausführung hiervon ist nicht nachtragsberechtigt.
2 Vorgehensweise im Projekt
Das System des LSM umfasst im Projektverlauf die folgenden Inhalte:
2.1. Gesamtprozessanalyse - Gesamtverständnis
Anhand der GPA analysieren und optimieren alle Planungsbeteiligten den Gesamtprozess vom Fertigstellungstermin rückwärts zum Baubeginn. Im Mittelpunkt steht dabei die gemeinsame Erarbeitung/Hinterfragung des Gesamtprozesses und der einzelnen Prozessschritte zu Beginn des Bauvorhabens. Teilnehmer an den Workshops sind die Planungsbeteiligten, die zusammen die Meilensteine und Teilprozesse sowie deren Abhängigkeiten identifizieren. Die Gesamtprozessanalyse wird einmal zu Beginn des Bauvorhabens durchgeführt und bei Bedarf für Teilumfänge wiederholt
2.2. Prozessplanung - als Vorschau
Die Prozessplanung (4-Monats-Vorschau aller Aktivitäten auf der Baustelle) ist das Steuerungs- und Kommunikationsmedium zwischen Baustelle und Planung das die Beteiligten der Planung auf Basis der Gesamtprozessanalyse und des Terminplans zu Beginn des Bauvorhabens gemeinsam erstellen. Der Fokus liegt hierbei auf der proaktiven Identifikation von Hindernissen und deren Beseitigung. Die Prozessplanung ist der erste Schritt zu einer stabilen und belastbaren Ablaufplanung.
In einem monatlichen Abstimmungstermin stimmen alle relevanten Projektbeteiligten (Terminplaner, Bauleitung, Firmen-Projektleiter, GU-Vertreter, Bauherren-Vertreter etc.) und ausführende Firmen gemeinsam die Aktivitäten der nächsten 4 Monate ab, um einen abgestimmten Bauablauf zu gewährleisten.
2.3. Ablaufplanung - im Detail
Die aus der Prozessplanung abgeleitete detaillierte Ablaufplanung dient zur Steuerung der Baustelle anhand eines tagesaktuellen "Produktionsplans". Die Ablaufplanung wird wöchentlich erstellt und täglich angepasst. Zur ständigen Kontrolle der Wirksamkeit werden im System Kennzahlen (Qualität und Termintreue) für die einzelnen Unternehmen erfasst und ausgehängt.
Der Prozess auf der Baustelle wird damit stabil und verlässlich, so dass die Logistik und Engpassressourcen bedarfsgerecht darauf abgestimmt werden können. Für die beteiligten Unternehmen steigt die Effizienz der Abwicklung durch die belastbare Planung auf der Baustelle.
In der wöchentlichen Überarbeitung
Im wöchentlichen Abstimmungstermin stecken die Bauüberwachung und die ausführenden Unternehmen gemeinsam die Aktivitäten auf der Planungstafel für die nächsten 4 Wochen bis auf Tagesbasis. So erfassen die Beteiligten alle erkennbaren Hindernisse in den nächsten 4 Wochen und takten einen detaillierteren Ablauf in kleinräumigen Einheiten der Baustelle aus. Diesen Termin müssen die ausführenden Unternehmen vorbereiten um die geplanten Aktivitäten gemeinsam planen und abbilden zu können, was der Arbeitsvorbereitung der Unternehmen entspricht. Eine Teilnahme der Obermonteure/Poliere der Firmen sowie der Bauleitung ist zwingend erforderlich. Der Aufwand für diesen Abstimmungstermin bewegt sich im Rahmen einer normalen Baubesprechung und wird i. d. R. in dieser durchgeführt
In einem täglichen kurzen Abstimmungstermin sprechen die Bauleitung und die ausführenden Unternehmen morgens die Aktivitäten des letzten und des aktuellen Tages durch, diskutieren offene Punkte, nehmen eventuelle Anpassungen der Planung an die tatsächlichen Gegebenheiten (Termineinhaltung und Qualität) vor und überarbeiten die Austaktung. Der Aufwand entspricht üblichen Abstimmungen auf der Baustelle und sollte 15-30 Minuten nicht überschreiten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Subunternehmer, die hierfür erforderlichen täglichen Abstimmungen mit der zuständigen Bauüberwachung vorzunehmen sowie die hierfür als Grundlage der Abstimmungen erforderlichen vorausschauenden bereichsbezogenen Ablaufplanungen (täglich, wöchentlich, monatlich) rechtzeitig vorab auf Anforderung zu übergeben. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer an den relevanten Schulungen zum LSM System teilzunehmen.
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN, LEAN SITE MANEGEMENT
01 VORBEREITENDE LEISTUNGEN
01
VORBEREITENDE LEISTUNGEN
01.__.__.0009 Hochbaukran aufstellen Antransportieren, Aufbauen, Vorhalten und wieder Abbauen eines Hochbaukrans.
Der Baukran ist für die Dauer der Arbeiten des Auftragnehmers,
sowie für Leistungen von Rohbauarbeiten und für Leistungen der Spengler- und Abdichtungsgewerke zu rechnen.
Geplante und zu rechnende Grundvorhaltung: 45 Wochen
Geplante Kranaufstellung: Oktober 2025
Kranaufstellfläche: Auf der Tiefgaragendecke (siehe Bau- stelleneinrichtungsplan). Die erforderliche TG - Unterstützung erfolgt bauseits. Das Abräumen von Pflasterungen, einschl.
Unterbauten für die Aufstellfläche wird ebenfalls bauseits ausgeführt. Für die Kranaufstellung und für das spätere wieder Abbauen des Krans erforderliche Anlieferungen, Transporte, Hubgeräte, Autokran und ähnliches sind einzurechnen. Das Einholen von verkehrsrechtlichen Genehmigungen und zuge-
hörige Gebühren für die Kranaufstellung und den Kranabbau sind ebenfalls einzurechnen.
Als Richtqualität und als Mindestausführung für den Baukran
wurde ein mit der Fa. BKL - Mietkran Logistik abgestimmtes Modell als LV - Grundlage angenommen.
Kran: Fa. Saez Typ TLS 60-14 K (6 to)
Hakenhöhe: 43,3 m; Ausladung: 35 m
Tragkraft: 6 to; Spitzenlast: 4,07 to
Unterbau KR 3,8 m; Platzbedarf: 4,8 * 4,8 m
Der Bieter kann ein geeignetes gleichwertiges Modell anbieten, muss jedoch die beschriebenen, grundsätzlichen Kran- anforderungen gewährleisten. Insbesondere muss die Hublast für den Abbruch der Fassadenbauteile bei ca. 30,0 m Aus- ladung noch mind. 3,7 to betragen.
In Absprache mit dem Auftraggeber und weiteren, am Bauvor- haben beteiligten Firmen (Abbruch, Spengler, Abdichtung und Rohbau) ist der Baukran auch diesen Firmen zum Gebrauch zu überlassen, bzw. sind vorab für alle Beteiligten passende Überlassungsvereinbarungen zu treffen.
Im Titel "Arbeiten auf Zeitnachweis" sind die hierzu gehörigen Kosten abgefragt.
Grundvoraussetzung für den Kranbetrieb sind jedoch immer vorzulegende Bescheinigungen (vom AN sowie von beteiligten Firmen), die zur Bedienung des Kran berechtigen.
Eine Besichtigung vor Ort, hinsichtlich Zugänglichkeit, Antransportmöglichkeiten, Baumbewuchs und nachbarschaft- liche Bebauungen wird dem Anbieter empfohlen.
Im Bedarfsfall erforderliche Zusatzmaßnahmen für Eingrenzung der Schwenkbereiche und/oder Kranfeststellungen, Absicherun- gen der Aufstellflächen, sowie im Bedarfsfall erforderliche Flugwarnbeleuchtungen, sind einzurechnen.
Ebenfalls einzurechnen sind für den Kranbetrieb (Aufbau, Betrieb, Abbau) erforderliche Versicherungen.
Abrechnung nach "pauschal" für die vorstehend beschriebene Kranaufstellung.
01.__.__.0009
Hochbaukran aufstellen
1,00
St
01.__.__.0010 Vorhaltung - Hochbaukran Vorhaltung des Hochbaukrans, über die in der vorstehenden Positionsbeschreibung genannte Grundstandzeit, bzw. Grundvorhaltung von 45 Wochen hinausgehend.
Abrechnung nach " Wochen" der verlängerten Vorhaltung.
01.__.__.0010
Vorhaltung - Hochbaukran
E
1,00
Wo
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