Erd- und Entwaesserungsarbeiten
Rohbau_Studentenwohnheim
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
02 ERDARBEITEN
02
ERDARBEITEN
HINWEISE ZU ERDARBEITEN Alle Angaben der Dokumente des Bodengutachters sind zu beachten. Die Böschung der Baugrube ist mit 45° auszuführen. Bauablauf: Es werden zwei Bauabschnitte gebildet. Der erste betrifft den Hochbau des Gebäudes, der zweite Bauabschnitt betrifft die Tiefgaragenrampe. BA I: Baugrubenaushub: Im BA I wird die Baugrube erstellt, mit Aushub und Entsorgung des Aushubmaterials. Im Norden wird die Baugrube modelliert und bis auf Höhe 58,10m aufgefüllt und für den möglichen Kranstandort vorbereitet. Auffüllung, temporär: Im Bereich der TG-Rampe (Süd-Ost) wird die Öffnung zur Tiefgarage mit einem Verbau verschlossen und dann der Arbeitsraum temporär aufgefüllt. Er dient im Weiteren als Baustraße. Hinterfüllung: Der Arbeitsraum der Baugrube wird hinterfüllt zwischen Außenseite des Bauwerks und Böschung Hochbau: Das Hauptgebäude wird errichtet. BA II: Baugrube TG-Rampe: Im BA II, im Zuge der Erstellung der TG-Rampe, wird die temporäre Auffüllung im Bereich der TG-Einfahrt entfernt und die Baugrube für die TG-Rampe erstellt. Verbau: Als Leitungssicherung ist die Erstellung eines Verbaus nötig. Erstellen der TG-Rampe: Daraufhin wird die TG-Rampe erstellt und im Anschluss der Arbeitsraum hinterfüllt. Vorgehensweise mit Aushubmaterial: Aushub: · Aushubmaterial lösen, ggf. seitlich lagern · In Situ-Beprobung durch den AN · Ergebnisse sind dem Auftraggeber, Bodengutachter und der Bauleitung des AG vorzulegen. Entsorgung: · Laden, transportieren, Entsorgung auf Deponie nach Wahl des AN · Vergütung übernimmt der AN · gegen Vorlage eines Entsorgungsnachweis übernimmt der AG die Kosten der Entsorgung. Hierfür wird benötigt: Abfallerzeugernummer des AG, Wiegeschein, Begleitschein, Übernahmeschein. · Abfallerzeugernummer ist I772E9028 (erster Buchstabe i groß geschrieben) Temp. Wiedereinbau im Bereich der TG-Rampe: · Freigabe des Materials durch den Bodengutachter Wiedereinbau des Aushubmaterials zum Wiedereinbau als temporäres Verfüllmaterial im Bereich der Tiefgaragenrampe Hinterfüllen · Die ausreichende Verdichtung von Auffüllungen und Arbeitsraum-Hinterfüllungen bis zum geforderten Verformungsmodul und Verhältniswert bzw. Bettungsmodul hat der Auftragnehmer im Rahmen seiner Eigenüberwachungsprüfungen eigenverantwortlich durchzuführen. Die gesamte Leistungserbringung der Entsorgungsmaßnahmen ist mit den Erdbauarbeiten und den Annahmekapazitäten der angestrebten Verwertungseinrichtungen so zu koordinieren, dass im Bearbeitungsbereich des Auftragnehmers keine Beeinträchtigungen der Arbeitsabläufe durch lagerndes Material entstehen. Das Begleitschein-/Übernahmescheinverfahren ist unabhängig vom Belastungsgrad für jedes Material durchzuführen. Abrechnungsgrundlage für die Entsorgung sind die Rückläufe der Übernahme- oder Begleitscheine sowie die Wiegescheine zusammen mit der vom Auftragnehmer zu liefernden tabellarischen Aufstellung in prüffähiger Form. Sofern Material einer direkten Wiederverwertung zugeführt werden soll, ist die Massenkontrolle mittels einer mobilen Achslastwaage durchzuführen. Die Aufstellung, Vorhaltung und Beräumung der Anlage ist dann in die Positionen mit einzurechnen. HINWEISE ZU ERDARBEITEN
HINWEISE ZU ERDARBEITEN
02.01 VORARBEITEN BAUFELD
02.01
VORARBEITEN BAUFELD
02.02 BAUGRUBE HERSTELLEN
02.02
BAUGRUBE HERSTELLEN
02.04 BEPROBUNG + ENTSORGUNG
02.04
BEPROBUNG + ENTSORGUNG
02.05 HINTERFÜLLEN
02.05
HINTERFÜLLEN
03 GRÜNDUNGSARBEITEN
03
GRÜNDUNGSARBEITEN
03.01 AUFFÜLLUNGEN UNTER BODENPLATTE TH
03.01
AUFFÜLLUNGEN UNTER BODENPLATTE TH
09 EINGANGSBEREICHE EG
09
EINGANGSBEREICHE EG
09.01 BODENAUFBAU EINGANGSBEREICH EG
09.01
BODENAUFBAU EINGANGSBEREICH EG
09.02 TEMPORÄRE SCHUTZMAßNAHMEN
09.02
TEMPORÄRE SCHUTZMAßNAHMEN
12 RAMPENBAUWERK BAUABSCHNITT II
12
RAMPENBAUWERK BAUABSCHNITT II
HINWEISE Alle Angaben der Dokumente des Bodengutachters sind zu beachten. Die Böschung der Baugrube ist mit 45° auszuführen. Bauablauf: Es werden zwei Bauabschnitte gebildet. Der erste betrifft den Hochbau des Gebäudes, der zweite Bauabschnitt betrifft die Tiefgaragenrampe. BA I: Baugrubenaushub: Im BA I wird die Baugrube erstellt, mit Aushub und Entsorgung des Aushubmaterials. Im Norden wird die Baugrube modelliert und bis auf Höhe 58,10m aufgefüllt und für den möglichen Kranstandort vorbereitet. Auffüllung, temporär: Im Bereich der TG-Rampe (Süd-Ost) wird die Öffnung zur Tiefgarage mit einem Verbau verschlossen und dann der Arbeitsraum temporär aufgefüllt. Er dient im Weiteren als Baustraße. Hinterfüllung: Der Arbeitsraum der Baugrube wird hinterfüllt zwischen Außenseite des Bauwerks und Böschung Hochbau: Das Hauptgebäude wird errichtet. BA II: Baugrube TG-Rampe: Im BA II, im Zuge der Erstellung der TG-Rampe, wird die temporäre Auffüllung im Bereich der TG-Einfahrt entfernt und die Baugrube für die TG-Rampe erstellt. Verbau: Als Leitungssicherung ist die Erstellung eines Verbaus nötig. Erstellen der TG-Rampe: Daraufhin wird die TG-Rampe erstellt und im Anschluss der Arbeitsraum hinterfüllt. Vorgehensweise mit Aushubmaterial: Aushub: · Aushubmaterial lösen, ggf. seitlich lagern · In Situ-Beprobung durch den AN · Ergebnisse sind dem Auftraggeber, Bodengutachter und der Bauleitung des AG vorzulegen. Entsorgung: · Laden, transportieren, Entsorgung auf Deponie nach Wahl des AN · Vergütung übernimmt der AN · gegen Vorlage eines Entsorgungsnachweis übernimmt der AG die Kosten der Entsorgung. Hierfür wird benötigt: Abfallerzeugernummer des AG, Wiegeschein, Begleitschein, Übernahmeschein. · Abfallerzeugernummer ist I772E9028 (erster Buchstabe i groß geschrieben) Temp. Wiedereinbau im Bereich der TG-Rampe: · Freigabe des Materials durch den Bodengutachter Wiedereinbau des Aushubmaterials zum Wiedereinbau als temporäres Verfüllmaterial im Bereich der Tiefgaragenrampe Hinterfüllen · Die ausreichende Verdichtung von Auffüllungen und Arbeitsraum-Hinterfüllungen bis zum geforderten Verformungsmodul und Verhältniswert bzw. Bettungsmodul hat der Auftragnehmer im Rahmen seiner Eigenüberwachungsprüfungen eigenverantwortlich durchzuführen. Die gesamte Leistungserbringung der Entsorgungsmaßnahmen ist mit den Erdbauarbeiten und den Annahmekapazitäten der angestrebten Verwertungseinrichtungen so zu koordinieren, dass im Bearbeitungsbereich des Auftragnehmers keine Beeinträchtigungen der Arbeitsabläufe durch lagerndes Material entstehen. Das Begleitschein-/Übernahmescheinverfahren ist unabhängig vom Belastungsgrad für jedes Material durchzuführen. Abrechnungsgrundlage für die Entsorgung sind die Rückläufe der Übernahme- oder Begleitscheine sowie die Wiegescheine zusammen mit der vom Auftragnehmer zu liefernden tabellarischen Aufstellung in prüffähiger Form. Sofern Material einer direkten Wiederverwertung zugeführt werden soll, ist die Massenkontrolle mittels einer mobilen Achslastwaage durchzuführen. Die Aufstellung, Vorhaltung und Beräumung der Anlage ist dann in die Positionen mit einzurechnen. HINWEISE
HINWEISE
12.01 RAMPE - BEPROBUNG + ENTSORGUNG
12.01
RAMPE - BEPROBUNG + ENTSORGUNG
12.03 RAMPE - BAUGRUBE
12.03
RAMPE - BAUGRUBE
12.04 RAMPE - UNTERGRUNDARBEITEN RAMPE
12.04
RAMPE - UNTERGRUNDARBEITEN RAMPE
12.09 RAMPE - HINTERFÜLLEN
12.09
RAMPE - HINTERFÜLLEN