Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Rohbauarbeiten
01
Rohbauarbeiten
allgemeine technische Vorbemerkungen PROJEKTBESCHREIBUNG / KONSTRUKTIONSBESCHREIBUNG
Sanierung Rathaus Blaustein
Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über die Bosch- bzw. Ehrensteinerstraße. Es bestehen keine weiteren Zufahrtsmöglichkeiten. Die Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück sind begrenzt. Der westliche Tiefhof ist nur für Fahrzeuge bis 7,5to befahrbar. Die Erschließung des Tiefhofes erfolgt über zwei Rampen mit einer Breite von ca. 3,35m. Parkierungsstreifen entlang der Boschstraße werden als Parkierung und Lagerfläche bereitgestellt.
Das Rathaus der Stadt Blaustein aus der Mitte der 1970er Jahren wird über ca. 39 Monate grundlegend saniert und umgebaut. Bestehende Fassaden und Teile der Dachkonstruktionen werden ausgebaut und durch Holzbauaußenwände und neue Stahl-/Holz-Dachkonstruktionen ersetzt. Die Dächer werden neu gedämmt und abgedichtet. Die Kelleraußenwände werden freigelegt, abgedichtet und gedämmt. Auf der Nordseite wird ein neues Fluchtreppenhaus in Stahlbauweise erstellt.
Als Außenverkleidung erhält das Gebäude eine gedämmte und hinterlüftete Keramikfassade. Der Sockelstreifen und Teile der EG-Fassade als vorgestellte, hinterlüftete Betonfertigteil-Fassade.
Die Einzelfenster EG.- 2. OG werden als Holz-Alu-Fenster erstellt, die großformatigen Fenster als Holz-Alu-Pfosten-Riegelfassade und die Eingangsfassade Süd/West als Aluminium-Elemente.
Die Innenräume werden neu eingeteilt und zeitgemäß gestaltet. Es wird ein neuer Personenaufzug in den Luftraum gestellt, der alle Geschosse barrierefrei erschließt.
Grundstücke: 5.881 m²
Gebäudedaten:
Abmessungen: LxBxH = 53,0 m x 47,5 m x 14,50 m - 16,50 m
BGF: ca. 5.500 m²
BRI: ca. 23.460 m³
NGF: ca. 4.870 m²
allgemeine technische Vorbemerkungen
Angaben zur Baustelle LAGE / BAUSTELLENANSCHRIFT
Rathaus Blaustein
Marktplatz 2
89134 Blaustein
Parkplätze und Ablademöglichkeiten stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung (siehe BE-Plan)
Einschränkungen durch privaten Personenverkehr (Straßen, Fahrrad- u. Gehwege) und Absicherungen sind zu berücksichtigen.
Alle nicht mehr benötigten Materialien sowie das Abbruchmaterial sind vom AN fachgerecht zu entsorgen. Entsprechende Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen dem AG vorzulegen.
Das Baugelände ist bei Abnahme geräumt, besenrein zu übergeben.
Die angrenzenden öffentlichen Verkehrsbereiche sind ständig sauber zu halten.
Eine Besichtigung der Örtlichkeit vor Angebotsabgabe ist möglich. Hierzu ist eine Terminabsprache mit dem Vertreter der Stadt Blaustein zu vereinbaren:
Andreas Allgaier
Techn. Gebäudemanagement
Stadt Blaustein
Bauamt
FB 3.22 Hochbau und Gebäudemanagement
Marktplatz 2
89134 Blaustein
Tel: +49 7304 802 1332
Email:
andreas.allgaier@blaustein.de
Angaben zur Baustelle
Angaben zum Leistungsumfang Der Umfang der nachfolgend ausgeschriebenen Leistungen setzt sich wie folgt zusammen:
Leistungsbereiche außen:
- Aushub Kellerwände Nord+Ost, Entsorgung der freigelegten Asbesteternitplatten, Betonsanierung der Kellerwände mit Abdichtung und Dämmung und Wiederverfüllung
- Grundleitungen Nordseite
- Pfahlgründung Fluchttreppenhaus
- Streifenfundamente EG, Fluchttreppenhaus
- Betonfertigteilwände EG, Fluchttreppenhaus
- Bodenplattenerweiterung EG, Ostseite Eingang
- Bodenplattenerweiterung EG, Südseite Marktplatz
- Ersatzfußgängerweg anlegen
Leistungsbereiche innen:
- Aufzugsunterfahrt UG (ebenerdig über Tiefhof)
- best. Aussparungen / Durchbrüche schließen
- Deckenerweiterung EG Anbau
- Öffnungen mit Mauerwerk schließen
- Wasserhaltung
Angaben zum Leistungsumfang
zusätzliche technische Vorbemerkungen ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1. Allgemeines
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen, als beschrieben.
Der AN hat dem AG den Nachweis über die Gütesicherung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Stoffe oder Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güteschutzgemeinschaft tragen.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für den Anbieter bindend, entheben ihn jedoch nicht von seiner Pflicht, rechtzeitig schriftlich auf Mängel der gewählten Ausführungsart hinzuweisen.
Abkürzungen für Auftragnehmer = AN
Abkürzungen für Auftraggeber = AG
Arbeitskräfte und Geräte werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt.
Die Baustelle und alle zugehörigen Baustellenteile sind mit den erforderlichen Verkehrs- und Hinweiszeichen zu kennzeichnen und zu sichern. Sollten nach Meinung des AN die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten enthalten, welche die Kalkulation erschweren oder nicht zulassen, sind diese vor Abgabe des Angebotes mit dem Planer zu klären, um spätere Differenzen bei der Bauausführung zu vermeiden.
2. Normen und technische Vorschriften
Maßgeblich für die Ausführungen der Arbeiten sind die Allgemeinen Technischen Vorschriften (VOB/C), alle einschlägigen DIN-Normen, Merkblätter und die ZTV, sowie die Ausführungsgrundlagen der Architektur- und Fachplanerbüros sowie die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller.
3. Baustoffe
Beim Zusammentreffen verschiedener Stoffe muss gesichert sein, dass keine Korrosion und keine ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Dies bezieht sich auf die zu erbringende Konstruktion und auf die mit dieser im Zusammenhang stehende vorgefundene Vorleistung.
Für die nicht ausdrücklich vorgeschriebenen, vom AN vorgeschlagenen Stoffe und Bauteile, für die keine Normen bestehen, ist vor Arbeitsaufnahme die technische und wirtschaftliche Verwendbarkeit ausreichend nachzuweisen.
Alle zur Ausführung kommenden Materialien müssen frei von H-FCKW und PCP sein.
4. Leistungen
Die angebotenen Einheits- und Pauschalpreise enthalten alle Leistungen, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich sind einschließlich aller Materialien, Transporte, Geräte sowie Betriebs- und Hilfsstoffe.
Alle Befestigungsmaterialien, soweit sie nicht gesondert anzubieten sind, sind mitzuliefern.
Alle Leistungen beinhalten Transport, Lieferung und Einbau, auch wenn dies in der Position nicht ausdrücklich aufgeführt ist.
5. Gerüste
Gerüste für eigene Leistungen sind Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Der Rohbau-AN hat alle erforderlichen Hilfs- und Schutzgerüste, auch solche über 2,00 m Höhe, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Kleingerüste wie Bockgerüste und Behelfsgerüste sind für die Dauer der eigenen Arbeiten ohne gesonderte Vergütung beizustellen.
6. Baustelleneinrichtung
Bauzaun, Türen und Tore sind nach Positionstext zu erstellen. Türen und Tore zur Baustelle müssen gleichschließend sein. Der örtlichen Bauüberwachung sind Schlüssel in genügender Anzahl auszuhändigen. Der AN hat während der Erbringung seiner eigenen Leistungen täglich dafür zu sorgen, dass die Türen und Tore abgeschlossen sind.
Anfallender Müll und Bauschutt ist gemäß der allgemeinen Vorschriften zu trennen und zu entsorgen. Abfall aus dem Bereich des AN hat dieser unter Beachtung der Vorschriften selbst zu entsorgen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Gesundheitsgefährdende Stoffe dürfen nicht auf dem Grundstück transportiert oder gelagert werden, es sei denn, der AN holt eine Genehmigung bei der entsprechenden Behörde ein. Die Genehmigung ist der Bauleitung unverzüglich vorzulegen.
Alle Verkehrs- und Rettungswege auf dem Baugelände sind mit Sicherheitsbeleuchtungseinrichtungen bis zur Fertigstellung der endgültigen Beleuchtung auszustatten, vorzuhalten, zu unterhalten und sukzessive beim weiteren Ausbau zu beseitigen.
Diese Einrichtungen bleiben Eigentum des AN. Die Abrechnung erfolgt nach entsprechenden Positionen.
Die im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung und dem Baubetrieb erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die Übernahme der anfallenden Gebühren obliegen dem AN. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen - SiGeKo SiGeKo
Unterweisungen:
Alle AN müssen Ihre Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer AN-Überlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz unterweisen. Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen, die Durchführung muss dokumentiert werden.
Gefährdungsbeurteilungen:
Für die Baustelle und die Arbeitsplätze muss vor Beginn der Arbeiten vom AN eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchgeführt und dokumentiert werden. Die Gefährdungsbeurteilung sollte an der Baustelle vorhanden sein.
Montageanweisung:
Für Montagearbeiten muss der AN frühzeitig eine schriftliche Montageanweisung erstellen, diese muss alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthalten und ist an der Baustelle vorzuhalten.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen - SiGeKo
Baustellenordnung BAUSTELLENORDNUNG
1. Vorbemerkung
Für die nachfolgend ausgeschriebene Baumaßnahme wird nachstehende Baustellenordnung vereinbart. Diese soll einen störungsfreien Bauablauf ermöglichen und die Sicherheit für Beschäftigte und Anlagen gewährleisten. Sie enthält Regeln zur Organisation, Koordination und Überwachung des Baustellenbetriebs und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit. Jeder AN hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung und des Leitfadens zu unterrichten. Ihre Einhaltung ist ein Teil der Vertragserfüllung.
2. Allgemeines
Das Personal des AN hat den Anweisungen des AG Folge zu leisten. Im nicht gerechtfertigten Weigerungsfall hat der AG das Recht, die erforderlichen Maßnahmen zulasten des AN zu veranlassen.
Der AG wird bei offensichtlicher Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften oder bei bestehenden Unfallgefahren die sofortige Einstellung der Arbeiten veranlassen. Die Unterbrechung dauert so lange an, bis die Gefahrenquelle beseitigt ist. Die durch die Unterbrechung entstehenden Kosten und Folgen gehen zulasten des verursachenden AN. Der vereinbarte Fertigstellungstermin bleibt von dieser Maßnahme unberührt.
Der AN verpflichtet sich, seine Arbeit auf dem Baustellengelände erst aufzunehmen, wenn ihm die Arbeitserlaubnis vom AG erteilt wurde. Die in Verbindung mit der Arbeitserlaubnis erteilten Auflagen bezüglich der Arbeitssicherheit usw. sind einzuhalten.
Den Beschäftigten des AN ist ausschließlich der Aufenthalt innerhalb der ihnen vom AG zugewiesenen Bereiche gestattet. Der Zugang zu anderen Bereichen des Gebäudes bzw. dem zum Gebäude gehörenden Gelände ist ausdrücklich untersagt.
Die Bauleitung ist berechtigt, gegen die Baustellenordnung zuwiderhandelnde Personen nach einmaliger Abmahnung von der Baustelle zu weisen.
3. Verantwortung des AN
Der AN hat das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung einzuhalten. Das von ihm eingesetzte Personal ist entsprechend der für seinen Arbeitsbereich gültigen Unfallverhütungsvorschrift zu unterweisen. Bei Arbeitsunfällen ist, unabhängig von der unternehmensinternen und arbeitsrechtlichen Meldepflicht, grundsätzlich der AG unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Persönliche Schutzausrüstung
Für alle Arbeiten hat der AN seinem Personal die notwendigen Schutzausrüstungen bereitzustellen. Er hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die Schutzausrüstungen nutzen. Prinzipiell besteht auf der Baustelle Schutzhelm- und Sicherheitsschuhpflicht.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass der gesamte Bereich seiner Bau- und Montagestelle auch bei vorübergehender Abwesenheit des Personals so gesichert ist, dass keine Unfallgefährdungen bestehen.
5. Technische Sicherheit von Arbeitsmitteln
Verwendete Arbeitsmittel, wie Gerüste, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, elektrische Anlagen und Geräte, Krane und dergleichen, haben den geltenden Regeln und Unfallverhütungsvorschriften sowie den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Vorgeschriebene Sachkundigen- und Sachverständigen-Prüfprotokolle müssen vom AN rechtzeitig vorgenommen werden, sie sind einschl. aller sonstigen notwendigen Nachweise auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten.
6. Hebezeuge und Montagefahrzeuge
Bei der Benutzung von mobilen Hebezeugen ist der AN für ordnungsgemäße Handhabung und Schutzvorkehrung verantwortlich. Das gilt auch für eingesetzte Anschlagmittel. Es dürfen nur für den beabsichtigten Transport zugelassene und sicherheitstechnisch einwandfreie Lastaufnahmemittel eingesetzt werden.
7. Absturzsicherungen
Gerüste sind nach DIN 4420 zu errichten. Vom Gerüstbauer ist dies durch das Anbringen eines oder mehrerer Gerüstkennzeichnungen, aus denen die zulässige Belastbarkeit, die Gerüstgruppe sowie DIN-4420-Konformität hervorgehen, zu dokumentieren. Für die betriebssichere Herstellung und den Aufbau von Gerüsten ist die Fachfirma verantwortlich. Für die Erhaltung des Gerüsts ist der Benutzer verantwortlich. Es dürfen keine Absturzsicherungen ohne die Zustimmung der Bauleitung entfernt bzw. außer Kraft gesetzt werden. Die Benutzung von beschädigten oder nicht den Vorschriften entsprechenden Gerüsten ist nicht gestattet. Vor der Freigabe ist die Zustimmung zur Nutzung von der Bauleitung bzw. SiGeKo einzuholen.
8. Arbeiten in mehreren Ebenen
Bei Montagearbeiten ist das zeitgleiche Übereinanderarbeiten mehrerer Personen auszuschließen. Ist dies nicht möglich, so sind alternative Maßnahmen zur Sicherung der Gefahrenbereiche wie Absperrungen vorzusehen.
9. Elektrosicherheit / Baustromversorgung
Elektroarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. Es ist nur die Verwendung von zugelassenen und gem. UVV geprüften elektrischen Betriebsmitteln und Geräten gestattet. Ab der Hauptverteilung sind für die Arbeiten des ANs erforderliche Unterverteilungen Sache des ANs.
10.Baustellenbeleuchtung
Der AN stellt eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung für seine Mitarbeiter in allen Arbeitsbereichen im Rahmen seiner Leistungen zur Baustelleneinrichtung für sein Gewerk zur Verfügung.
11.Brand- und Explosionsschutz
Jeder AN hat im Rahmen seines Wirkungsbereiches dafür zu sorgen, dass jegliche Brandgefahr vermieden wird. Darüber hinaus hat der AN bei Arbeiten mit Brandgefahr ausreichend Maßnahmen für eine evtl. Brandbekämpfung zu treffen. Der AN verpflichtet sich, im Vorfeld und eigenverantwortlich entsprechende Erlaubnisscheine (z. B. bei Schweißarbeiten) bei dem entsprechenden Gebäudeverantwortlichen einzuholen.
Bei vorhandener Brand- und Explosionsgefahr ist eine Schweißerlaubnis beim AG einzuholen.
Gasflaschen aller Art sind durch geeignete Maßnahmen gegen Umfallen zu sichern. Sie dürfen nicht der Sonne oder sonstigen Wärmeeinflüssen ausgesetzt werden. Die Aufstellorte für eine größere Anzahl von Gasflaschen sind mit dem AG im Vorfeld abzustimmen. Die Lagerung von Flüssiggas unter Erdlage ist grundsätzlich verboten.
12.Verkehrswege
Sämtliche Flucht- und Rettungswege sind vom AN permanent freizuhalten.
13.Sozialeinrichtungen
Waschräume und Toiletten werden durch den AN (Rohbau) bereitgestellt und regelmäßig gereinigt.
14.Fernsprechstelle
Ein Fernsprechgerät ist nicht erforderlich.
15.Umgang mit Gefahrstoffen
Beabsichtigt der AN den Einsatz bzw. Umgang mit Gefahrenstoffen entsprechend der Gefahrenstoffverordnung bzw. den technischen Regeln für Gefahrenstoffe, so hat der AN vor Aufnahme der Arbeiten:
1. den Nachweis der Sachkunde,
2. eine Anzeige des beabsichtigten Umganges mit dem Gefahrenstoff,
3. das Vorhandensein einer entsprechenden Betriebsanweisung gem. den Vorschriften der
Gefahrenstoffverordnung,
4. das Vorhandensein von EU-Sicherheitsdatenblättern schriftlich zu erbringen. Andernfalls behält sich der AG vor, die Arbeiten zu unterbinden bzw. auf Kosten des ANs an einen Dritten weiterzuvergeben.
16.Abfallbeseitigung / Sauberkeit auf der Baustelle
Es ist besonders zu beachten, dass der Straßenverkehr nicht durch Verschmutzung oder sonstige baustellentypische Beeinflussung gestört wird. Auf der Baustelle wird die Abfallbeseitigung nach dem Verursacherprinzip organisiert.
Es wird während der gesamten Bauzeit immer eine saubere, den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Baustelle verlangt.
Schutt ist grundsätzlich nach Anfall in die Schuttcontainer zu laden. Verpackungsmaterialien und leere Gebinde etc. sind grundsätzlich nach Anfall durch den jeweiligen AN zu sammeln und täglich eigenverantwortlich in Eigenregie von der Baustelle zu transportieren und zu entsorgen. Schuttcontainer sind regelmäßig zu leeren. Insbesondere ist darauf zu achten, dass durch Schutt, Staub und sonstige Verschmutzungen nachfolgende Gewerke in ihrer Qualität nicht dauerhaft beeinträchtigt sind. Die Bauleitung hält sich bei Nichteinhaltung dieser Forderungen, nach Setzung einer angemessenen Frist, ohne weitere Ankündigung die Ersatzvornahme vor.
17.Alkohol und Drogen
Im Bereich der Baustelle sowie im gesamten Betriebsgelände gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Sollten an der Baustelle Beschäftigte während der Arbeitszeit alkoholisiert angetroffen werden, behält sich der AG vor, die entsprechenden Personen ohne Abmahnung von der Baustelle zu verweisen.
18.Koordination und Überwachung der Arbeitssicherheit
Auf der Grundlage der Baustellenverordnung wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingesetzt. Er überwacht die Einhaltung dieser Baustellenordnung sowie die der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den AN nicht von der Verantwortlichkeit zur Erfüllung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.
19.Sonstiges
Vor Beginn der Arbeiten ist die vorliegende Baustellenordnung nachweislich jedem Mitarbeiter zur Kenntnis zu geben. Die Baustellenordnung tritt bei Baubeginn mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Eine zu benennende Ansprechperson ist vom AN beauftragt, für die Weiterleitung der Informationen des Koordinators im Unternehmen zu sorgen.
Die Ansprechperson nimmt nach Erfordernis an den Koordinationsbesprechungen teil.
Verbindliche Sprache auf der Baustelle ist Deutsch. Jeder AN ist verpflichtet, einen verantwortlichen deutschsprachigen Mitarbeiter (Polier, Vorarbeiter) auf der Baustelle arbeitstaglich einzusetzen.
Baustellenordnung
Technische Vorbemerkungen: Rohbauarbeiten ROHBAUARBEITEN
1 Grundlage des LV's sind sämtliche relevanten DIN-Normen neuesten Standes sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller.
2. Dem AN wird zur Pflicht gemacht, vor Beginn seiner Arbeiten sich von der Beschaffenheit des relevanten Unterbau zu überzeugen, etwaige Beanstandungen sind vor Aufnahme der Arbeiten der Bauleitung schriftlich zu melden. Einwendungen und Beanstandungen sind so rechtzeitig der Bauleitung bekanntzugeben, dass eine reibungslose Durchführung der Arbeiten gewährleistet bleibt. Nachträgliche Einwendungen von Seiten des AN, die während oder nach Durchführung der Arbeiten vorgebracht werden, finden keine Berücksichtigung.
3. Im Auftragsfall sind sämtliche Maße vom AN an der Baustelle nachzuprüfen.
4. Die Arbeiten können sich auf verschiedene Zeitabschnitte verteilen, welche vom Ablauf der verschiedenen Gewerke abhängig sind. Diese sind jeweils nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen.
5. Alle Einheitspreise gelten für abgeschlossene Leistungen, Lieferung aller Bauhaupt- und Nebenstoffe und allen sonstigen, zur Fertigstellung der Bauleistung erforderlichen Aufwendungen, sofern im LV nichts Gegenteiliges vermerkt ist.
6. Evtl. erforderlicher Schutz vor Nachtfrösten ist Sache der AN und wird nicht gesondert vergütet.
7. In die Einheitspreise ist die Nachbehandlung durch Lieferung, Auslegung und Entfernung einer PE- Folie miteinzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen: Rohbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten ERDARBEITEN
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18300 Erdarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Allgemeine Hinweise
Die Örtlichkeit ist durch den AN auf Übereinstimmung mit den Planunterlagen zu überprüfen. Ferner hat sich der AN vor Beginn der Erdarbeiten bei allen infrage kommenden Leitungsträgern über mögliche Leitungen zu informieren.
Aufwendung und Schäden aus Nichtberücksichtigung offensichtlicher Hinweise (z.B. Schächte, Absteller, sichtbare Restleitungen, Aushubstuzen, Kanaldeckel) und Bestandsleitungen gehen zulasten des AN.
Gegebenenfalls aus einem Altbestand vorhandene Mauerwerks- oder Betonwände und Fundamente sind im Bereich der geplanten neuen Bebauung restlos abzubrechen und auszuheben, gegebenenfalls sind Mehrtiefen zu verfüllen und zu verdichten. Der AG ist vor Beginn solcher Mehraufwendungen sofort zu verständigen, um ein gemeinsames Aufmaß durchzuführen. Nicht im Beisein des AG aufgemessene Abbruchmassen werden nicht vergütet.
Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe maximal 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen; Wiedereinzubauender Boden ist nur dann abzufahren, wenn die Platzverhältnisse zur Zwischenlagerung auf der Baustelle ausgeschöpft sind.
Der AN ist verpflichtet, vor Anfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum und die zur Wiederverfüllung vorgesehenen Stoffe frei von Bauschutt, Müll und dergleichen sind. Trifft das nicht zu, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Die Verfüllung verunreinigter Arbeitsräume ist untersagt.
Der Preis von Aushub und Abfuhr versteht sich für die feste Erdmasse der einzelnen Positionen, d.h. die entstehenden Auflockerungen des Aushubmaterials werden nicht besonders vergütet.
Bei der Bauausführung ist zu beachten, dass die bindigen Gründungsschichten nicht durch Wassereinwirkung aufgeweicht werden. Jegliches anfallende Tag-, Schicht- und Grundwasser ist sofort und verlustlos zu beseitigen.
Eine besondere Vergütung für die Beseitigung von Tagwasser erfolgt nicht.
Der Baugrund sowie zum Einbau bestimmte Böden dürfen durch Entwässerungsmaßnahmen nicht unzulässig durchfeuchtet werden. Unbrauchbar gewordener Boden (z.B. durch Nichtausführung, durch nicht rechtzeitige Ausführung bzw. unsachgemäße Ausführung von notwendigen Entwässerungsmaßnahmen) darf nicht verwendet werden und ist durch den AN auszutauschen.
Unaufgefordert, spätestens jedoch auf Verlangen des AG, des Prüfingenieurs bzw. des Tiefbauamtes, ist vom AN, unentgeltlich für den AG, der Nachweis der Druckfestigkeit für verfüllte und verdichtete Bodenmassen zu erbringen. Über die geforderte Tragfähigkeit der Gründungsebene ist ein Nachweis unter Zuhilfenahme eines vereideten Sachverständigen für den Erd- oder Grundbau zu führen. Die im Bodengutachten geforderte Tragfähigkeit der Baugrubensohle ist vom AN unentgeltlich nachzuweisen.
Ausführung
Der Arbeitsablauf, die Art des Bodenabtrags sowie die Transporte sind vom AN unter Berücksichtigung der sich aus den ggf. beigefügten Unterlagen ergebenen Festlegungen und Randbedingungen zu wählen. Aushubmaterial ist, soweit kein kontaminiertes Material vorgefunden wird, nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung.
Soweit Bodenaustausch- bzw. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese mit dem Baugrundgutachter abzustimmen. Der aus dem, soweit vorhanden, beigefügten Baugrundgutachten vermutbare Leistungsumfang ist als Angebotsgrundlage zu berücksichtigen. Für die Verfüllung der Restbaugrube sind ausschließlich nichtbindige Erdbaustoffe zu verwenden. Die Verdichtung erfolgt lagenweise entsprechend den Erfordernissen unter Einhaltung der geforderten Lagerungsdichte.
Der Beginn der Verfüllung ist dem AG anzuzeigen.
Aufmaß
Das Aufmaß erfolgt nach festem Boden anhand vom AN zu erstellender Aufmaßzeichnungen. Die Wiederverfüllung darf erst nach der Freigabe der Aufmaßzeichnungen durch den AG erfolgen, da sonst bei Vergütungsstreitigkeiten kein Anspruch des AN auf Vergütung streitiger Mengen besteht.
Soweit kein Höhenaufmaß des Geländes oder bereits vorhandener Baugruben vorliegt, erstellt der AN im Rahmen seines Leistungsnachweises ein Erstaufmaß der Bestandsprofilierung zu seinen Lasten. Die Arbeitsausführung des AN beginnt erst nach Freigabe dieses Aufmaßes durch den AG.
Die Abfuhr kontaminierten Materials ist nur mit Wiegekarte, LKW-Kennzeichen oder Containernummer zulässig. Die Wiegekarte der annehmenden Stelle muss bei Abrechnung der Arbeiten vorgelegt werden.
Jeder von der Baustelle abfahrende LKW ist dem AG zur Abfahrt anzumelden und freigeben zu lassen, ansonsten verliert der AN seinen Vergütungsanspruch.
Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten
Technische Vorbemerkungen Entwässerungskanalarbeiten ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN
Leitungseinbau
Alle vom AN eingebauten Entwässerungskanalleitungen sind unmittelbar nach dem Einbau vom AN zu überdecken oder zu schützen. Dies betrifft auch den Einbau von Rohrdeckeln an sämtlichen offenen Leitungsenden zur Vermeidung jeglichen Schmutzeintrags.
Der Einbau erfolgt in der bereits für die Kellerabdichtung ausgehobenen Baugrube.
Druckprobe nach Leitungseinbau
Der AN führt unmittelbar nach Leitungseinbau und -überdeckung eine Leitungsspülung mit Druckprobe gemäß EN 1610 durch. Als Grundlage hierfür errechnet der AN selbstständig die zulässigen Druckabfallwerte und dokumentiert die Druckprobe gemäß Anforderungen der Norm vollständig und so weitreichend, dass sämtliche diesbezüglichen Anforderungen der örtlichen Abwasserbetriebe erfüllt sind und die Voraussetzungen zur Zustimmung zum Anschluss an das öffentliche Abwassernetz gegeben sind.
Führt der AN die Druckprobe nicht unmittelbar nach Fertigstellung der entsprechenden Leistungssystemabschnitte aus, so dass die Leitungen durch Folgeleistungen anderer Gewerke überdeckt werden, trägt der AN alle hieraus gegebenenfalls entstehenden Mehraufwendungen und Schäden Dritter.
Technische Vorbemerkungen Entwässerungskanalarbeiten
Technische Vorbemerkungen Betonarbeiten BETONARBEITEN
Vorbereitung und Planung
Rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit von Planum oder Sauberkeitsschicht des Planums durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der AG unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Material, Güte
Die Betonrezeptur ist vom AN eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der auf den Beton einwirkenden Einflüsse zu entwickeln. Zusatzmittel dürfen nur zur Erfüllung der betontechnologischen Anforderungen eingesetzt werden. Verzögerer werden nur zugelassen, wenn der vom AG geforderte Bauablauf dies zwingend erfordert.
Es dürfen bei Betonzusatzmitteln nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Eine Ausnahme bilden hierbei die Fließmittel.
Bei Stahlbeton sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen.
Die Expositionsklassen sind entsprechend den Umweltbelastungen und dem Einbauort der einzelnen Bauteile zu wählen. Die in der Tragwerksplanung genannten Expositionsklassen gelten als Mindestforderung und sind vom AN nochmals anforderungsbezogen zu prüfen.
Schalung
Die Ausführung aller Bauteile - mit Ausnahme von Gründungsbauteilen - erfolgt mit glatter Oberfläche durch Einsatz glatter, nicht saugender Schalung mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen. Betonwarzen und Grate sind abzuschleifen. Alle Kanten sind zu brechen.
Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen.
In die Schalung eingelegte Schaumkörper für die Herstellung von Aussparungen sind im Zuge des Ausschalens vollständig zu entfernen. Ein Ausbrennen der Schaumkörper zum Ausschalen ist nicht statthaft.
Für Bauteile gleicher Art muss eine jeweils gleichartige, glatte, neuwertige Systemschalung eingesetzt werden. Plattenstöße sind vertieft auszuführen. Positive Ecken sind scharfkantig auszuführen. Löcher und Hüllrohre für Spanndrähte und Schlösser sind gleichmäßig anzuordnen und nach dem Ausschalen vertieft zu schließen. Bei wasserundurchlässigen Konstruktionen sind dafür geeignete Spannelemente zu verwenden und nach dem Ausschalen unverzüglich abzudichten. Alle Betonwände, Stützen und Decken sind zu entgraten.
Bewehrung
Alle Abnahmen und Freigaben sind in Eigenverantwortung des ANs mit dem Prüfingenieur terminlich zu vereinbaren und technisch zu koordinieren. Dem AG ist eine Ausfertigung des vom Prüfingenieur erstellten Abnahmeprotokolls über die Bewehrung zu übergeben.
Zur Abrechnung gelangen nur Stahlmassen gemäß geprüfter Statik, bzw. gemäß geprüfter Bewehrungspläne. Der Aufwand für rein konstruktive Bewehrungen (Bügel, Abstandhalter etc.) sowie für Bewehrungen, die ausschließlich Transport- und Bauzuständen dienen, ist vom AN bei der Preisbildung zu berücksichtigen, da er nicht gesondert zur Abrechnung gelangt.
Stahlbetonfertigteile
Der Angebotspreis für Stahlbetonfertigteile beinhaltet, soweit nicht in Leistungspositionen abweichend beschrieben, die Herstellung, Lieferung und Montage von Stahlbetonfertigteilen einschließlich Hilfs-, Trag- und Schutzgerüsten (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Montagehalterungen sowie gegebenenfalls erforderlichen (Mobil-)Kraneinsatz und das Verschließen von Transportöffnungen. Selbes gilt für jegliche Mehraufwendungen aus Montagezuständen und Bauzwischenzuständen, soweit diese nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung Dritter erforderlich sind.
Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine zusätzlichen Angaben enthalten sind, ist die Oberfläche in der nutzungsentsprechenden Oberflächenqualität auszuführen.
Der Zulassungsbescheid von Fertigteilen muss auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen.
Die Betonfertigteile werden nach Errichtung des bauseits hergestellten Stahl-Konstruktion des Fluchttreppenhauses eingebaut und an dieser mittels verz. Stahlwinkel befestigt. Lastabtragung erfolgt über Fundamentstreifen.
Die Fertigteile müssen mittels Mobilkran des AN zwischen Fluchttreppenhaus und Außenwand gebäude, Abstand ca 1,50m eingehoben werden. Die Einbausituation ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Technische Vorbemerkungen Betonarbeiten
Technische Vorbemerkungen Pfahlgründung PFAHLGRÜNDUNG
Die Pfahlgründung des außenliegenden Treppenhauses erfolgt mit lotrechten duktilen Gusspfählen entsprechend dem beigefügten Gründungsplan und dem geologischen Gutachten. Die zu erwartenden Pfahllängen und Bodenbeschaffenheit sind dort angegeben.
Abgerechnet wird der statisch erforderliche Bauteilquerschnitt und die Aushubtiefe bis zur tragfähigen Schicht. (Volumen des Gründungskörpers).
Es bleibt dem AN überlassen, die nach seiner Auffassung wirtschaftlichste Konstruktion unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse anzubieten.
Technische Vorbemerkungen Pfahlgründung
Technische Vorbemerkungen Abdichtungsarbeiten ABDICHTUNGSARBEITEN
Allgemeine Angaben zur Ausführung
Der Ausführungsbeginn von Abdichtungsarbeiten ist dem AG schriftlich vom AN anzuzeigen, damit dieser die Arbeitsausführung mit Qualitätssicherungsmaßnahmen begleiten kann.
Der AN fordert vom AG rechtzeitig vor dem Überdecken der eigenen Leistung eine Sichtabnahme der jeweils fertiggestellten Abdichtungslage an.
Negativ drückendes Wasser während der Erhärtung auf die Bitumendickbeschichtung ausschließen. Evtl. vorhandenes Grund- bzw. Tagewasser ist während der Abdichtungsarbeiten und bis zur völligen Austrocknung (mind. 48 Std.) vom Baukörper fernzuhalten. Die Abdichtung ist während der Erhärtung vor Witterungseinflüssen, wie starker Sonneneinstrahlung, Regen und Frost, durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Trockenschichtdickenmessungen werden von der Bauleitung durchgeführt. Liegen die Trockenschichtdicken unterhalb der geforderten Mindestschichtdicke, muss das gesamte Bauteil erneut überarbeitet werden. Die Kosten der Überarbeitung und der Nachprüfungen gehen zu Lasten des AN.
Einbauten, Einbauteile
Durchdringungen von Abdichtungen sind ausschließlich mit hierfür vorgesehenen Dichtmanschetten oder mittels Lose-fest-Flansch auszuführen. Ein einfaches Heran- oder Herumführen der Flächenabdichtung an durchdringende Bauteile ist nur bei Sperren gegen aufsteigende Feuchtigkeit auf Bodenplatten gemäß W1-E nach ATV DIN 18333-1 zulässig. Erforderliche Verstärkungen der Abdichtung im Bereich von Durchdringungen sind zu beachten.
Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen PMBC
Der AN muss auf Anforderung des AG den Nachweis erbringen, dass er bzw. die ausführenden Arbeitskräfte über die nötige Sachkunde verfügt, Bauwerksabdichtungen aus kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen PMBC zu planen und auszuführen. Der Qualifikationsnachweis "Herstellen von Abdichtungen aus kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen" ("PMBC-Schein") der ausführenden Mitarbeiter ist auf Verlangen des AG vor Ausführung der Leistungen vorzulegen.
Aufgrund der besonderen Anfälligkeit von Abdichtungen mit flüssigen Abdichtungsstoffen ist vom Verarbeiter zwingend das Formblatt "Dokumentation" (Anhang 4 der "PMBC-Richtlinie") als Bestandteil seiner vertraglich geschuldeten Eigenüberwachung auszuführen. Die Messung der Nassschichtdicken während der Ausführung muss gemäß "PMBC-Richtlinie", bzw. nach DIN 18533 an mindestens 20 Stellen bzw. mindestens 20 Stellen je 100 m² vom AN durchgeführt werden.
Technische Vorbemerkungen Abdichtungsarbeiten
Technische Vorbemerkungen Mauerwerksarbeiten MAUERWERKSARBEITEN
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Abschluss des Abbindeprozesses sind alle groben Verschmutzungen vom Mauerwerk zu entfernen.
Mischmauerwerk, d. h. die Kombination unterschiedlicher Ziegel- bzw. Steinarten, ist grundsätzlich untersagt.
Aussparungen, Durchbrüche
Durchbrüche sind anzulegen, zu schneiden oder zu bohren; keinesfalls zu stemmen. Aussparungen in nichttragenden Wänden mit einer größeren als der halben Breite des eingesetzten Steinformats erhalten in jedem Fall eine obere Überdeckung mittels Sturz. Der Verschluss von Aussparungen erfolgt ausschließlich mit Mörtel und Steinmaterial nebenliegender Wand in F90-Qualität.
Konstruktionen
Nut- und Federverbinder von Stumpfstoßmauerwerk dürfen nicht in der Ansichtsfläche von Außenwänden (Außenecken) zu sehen sein, sofern die Wände als Folgeleistung lediglich einen Verputz erhalten. Schnitte durch Grifftaschen sind unzulässig, Schnitte durch Hohlkammern sind nach dem Vermauern auszumörteln.
Technische Vorbemerkungen Mauerwerksarbeiten
Abrechnungshinweis Stundenlohnarbeiten STUNDENLOHNARBEITEN
Mit dem Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendung entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt / beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Abrechnungshinweis Stundenlohnarbeiten
Ausführungsfristen Ausführungsfristen
Die nachfolgen aufgestellten Fertigstellungsfristen sind Vertragsfristen:
Rohbau:
Beginn der Ausführung: 03.11.2025
Fertigstellung der Ausführung: 24.04.2026
Montage Fertigteile Fluchttreppenhaus:
Beginn der Ausführung: Sept. 2026
Fertigstellung der Ausführung: Nov. 2026
Ausführungsfristen
Beigefügte Pläne / Gutachten Beigefügte Pläne / Gutachten
- BE-Plan
- 25-06-30 Rathaus Blaustein Ausführungsterminplan
- Baugrundbericht+Anlagen TRH+Kran
Details:
- Kellerabdichtung
- Übersichtszeichnung Not-TH_l
- Übersichtszeichnung Not-TH_r
- Aufgrabung Abdichtung
- Detail Nottreppenhaus
- Einbringöffnung_HLS_1.OG
- Einbringöffnung_HLS_EG
- Einbringöffnung_HLS_UG
- Aufzugsschacht_6103
- Ausfachung Oberlicht_6111
- Fertigteile NTRH_6114
Fassadenschnitt:
- 25-07-08_0743_WP_AR_FS_5351 Fassadenschnitt Süd, Achse 1- Marktplatz
Grundrisse:
- 25-07-08_0743_WP_AR_GR_5105 Dachaufsicht 1_100
- 25-07-08_0743_WP_AR_GR_5101 Grundriss UG 1_100
- 25-07-08_0743_WP_AR_GR_5102 Grundriss EG 1_100
- 25-07-08_0743_WP_AR_GR_5103 Grundriss 1.OG 1_100
- 25-07-08_0743_WP_AR_GR_5104 Grundriss 2.OG 1_100
Grundrisse Rohbau:
- 25-07-08_0743_WP_AR_GR_5184 Grundriss 2.OG ROH 1_100
- 25-07-08_0743_WP_AR_GR_5181 Grundriss UG ROH 1_100
- 25-07-08_0743_WP_AR_GR_5182 Grundriss EG ROH 1_100
- 25-07-08_0743_WP_AR_GR_5183 Grundriss 1.OG ROH 1_100
Schnitte:
- 25-07-07_0743_WP_AR_SC_5305 Schnitt E-E_10062025
- 25-07-07_0743_WP_AR_SC_5301 Schnitt A_A_10062025
- 25-07-07_0743_WP_AR_SC_5302 Schnitt B_B_10062025
- 25-07-07_0743_WP_AR_SC_5303 Schnitt C-C_10062025
- 25-07-07_0743_WP_AR_SC_5304 Schnitt D-D_10062025
Tragwerksplanung:
- Schalplan Streifenfundamente TH
- Bewehrungsplan Steifenfundamente TH
- P401 - Aufz Halle (Vorabzug)
- P403b - UG (Vorabzug)
Beigefügte Pläne / Gutachten
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Erdarbeiten-Außen
01.02
Erdarbeiten-Außen
01.03 Profilgerechter Aushub der Aufzugunterfahrt innerhalb Bestandsgebäude.
Homogenbereiche B1 und B2.
Leistungsbestandteil:
- Boden lösen
- Boden laden
- Planum herstellen
- Boden aus Gebäude schaffen
- Laden, transportieren und entsorgen nach AVV-Schlüssel
Zweck:Fundamentaushub
Vorleistung:Kellersohle ausgebaut
Folgeleistung:Verfüllung
Raumhöhe:ca. 3,33 m
Bodenklasse:3-5
Bodenart:Sand, Lehm
Aushubtiefe:bis ca. 1,10 m
Maschineneinsatz nicht möglich
Transportweg:ca. 6 m im Haus
01.03
Profilgerechter Aushub der Aufzugunterfahrt innerhalb Bestandsgebäude.
Homogenbereiche B1 und B2.
Leistungsbestandteil:
- Boden lösen
- Boden laden
- Planum herstellen
- Boden aus Gebäude schaffen
- Laden, transportieren und entsorgen nach AVV-Schlüssel
Zweck:Fundamentaushub
Vorleistung:Kellersohle ausgebaut
Folgeleistung:Verfüllung
Raumhöhe:ca. 3,33 m
Bodenklasse:3-5
Bodenart:Sand, Lehm
Aushubtiefe:bis ca. 1,10 m
Maschineneinsatz nicht möglich
Transportweg:ca. 6 m im Haus
01.04 Entwässerungskanalarbeiten außen
01.04
Entwässerungskanalarbeiten außen
01.05 Duktile Gusspfahlgründung außen
01.05
Duktile Gusspfahlgründung außen
01.06 Schalungsarbeiten außen
01.06
Schalungsarbeiten außen
01.07 Schalungsarbeiten innen
01.07
Schalungsarbeiten innen
01.08 Beton- und Stahlbetonarbeiten außen
01.08
Beton- und Stahlbetonarbeiten außen
01.09 Beton- und Stahlbetonarbeiten innen
01.09
Beton- und Stahlbetonarbeiten innen
01.10 Stahlbewehrung außen
01.10
Stahlbewehrung außen
01.11 Stahlbewehrung innen
01.11
Stahlbewehrung innen
01.12 Dämmarbeiten
01.12
Dämmarbeiten
01.13 Fertigteile Brandwand Fluchtreppenhaus
01.13
Fertigteile Brandwand Fluchtreppenhaus
01.14 Fertigteile Dachfensterschließung Wohngebäude
01.14
Fertigteile Dachfensterschließung Wohngebäude
01.15 Bauwerksabdichtung Bestands-Kellerwand außen
01.15
Bauwerksabdichtung Bestands-Kellerwand außen
01.16 Mauerwerksarbeiten innen
01.16
Mauerwerksarbeiten innen
01.17 Wasserhaltung Aufzugsunterfahrt innen
01.17
Wasserhaltung Aufzugsunterfahrt innen
02 Verlegung Leerrohre außen
02
Verlegung Leerrohre außen
02.01 Einführungen
02.01
Einführungen
02.02 Kernbohrungen
02.02
Kernbohrungen
02.03 Kabelschächte im Außenbereich
02.03
Kabelschächte im Außenbereich
02.04 Sonstiges
02.04
Sonstiges
02.05 Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
02.05
Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.