- 2441.11 - L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
für Zeitvertragsarbeiten
Objekt: Liegenschaft des Landes Schleswig-Holstein
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Außenlieger
Gewerk: VOB DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
VOB DIN 18 330 Maurerarbeiten
VOB DIN 18 331 Betonarbeiten
VOB DIN 18 350 Putzarbeiten
VOB DIN 18 353 Estricharbeiten
Bieter:
( Firmenstempel )
Bauherrenvertreter: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postfach 1269, 24011 Kiel
Liegenschaftsverzeichnis:Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Sektor 1 - 3Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Außenlieger Kunsthalle, Zoologisches MuseumPharmazeutisches Institut Gutenbergstraße / GraswegTechnische Fakultät Kaiserstraße... Liegenschaftsverzeichnis:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Sektor 1 - 3
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Außenlieger
Kunsthalle, Zoologisches MuseumPharmazeutisches Institut Gutenbergstraße / GraswegTechnische Fakultät KaiserstraßeVersuchsgüter Lindhof, Karkendamm, Hohenschulen
Liegenschaftsverzeichnis:Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Sektor 1 - 3Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Außenlieger Kunsthalle, Zoologisches MuseumPharmazeutisches Institut Gutenbergstraße / GraswegTechnische Fakultät Kaiserstraße...
DIN-Normen und weitere VorschriftenDer AN ist verpflichtet, alle einschlägigenDIN-/EN-Normen undsonstigen Vorschriften, die für die Ausführung derbeschriebenenLeistungen gelten, einzuhalten und alle Arbeitenfachgerecht nach den Regeln der Baukunst durc... DIN-Normen und weitere Vorschriften
Der AN ist verpflichtet, alle einschlägigen
DIN-/EN-Normen und
sonstigen Vorschriften, die für die Ausführung der
beschriebenen
Leistungen gelten, einzuhalten und alle Arbeiten
fachgerecht nach den Regeln der Baukunst durchzuführen.
Er verpflichtet sich, Planung und Leistungsbeschreibung
auf
Übereinstimmung mit diesen Regelwerken zu überprüfen
und
Bedenken unverzüglich schriftlich anzumelden, sowie die
zügige
und rechtzeitige Klärung herbeizuführen.
Folgende Vorschriften sind besonders zu beachten:
LBO des jeweiligen Bundeslandes, in welchem die
Maßnahme
durchgeführt wird in der neuesten Fassung
VOB, Teile A, B und C in der neuesten Fassung
Unfallverhütungsvorschriften der BG
Baustellen-VO
Abfallbeseitigungsgesetz
Leistungsbeschreibung und Abrechnung
Grundlage für Leistungsbeschreibung und Abrechnung ist
die
VOB in allen Teilen.
Daher sind die dargestellten Leistungen grundsätzlich
einschl.
Lieferung sämtl. Stoffe und Materialien zu verstehen
und anzubieten, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas
anderes gefordert.
Nebenleistungen (Leistungen ohne besondere Vergütung)
sind im notwendigen Rahmen zu berücksichtigen, auch
wenn sie nicht
besonders erwähnt sind.
Alle Leistungen sind so anzubieten, dass üblicherweise
erforderliche Stoffe, Materialien und Arbeiten im
erforderlichen Rahmen zu berücksichtigen sind, auch
wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben werden.
Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C. Lassen sich Mengen
nicht
einwandfrei nach Zeichnung ermitteln, so hat der AN
rechtzeitig
einen gemeinsamen Termin für ein örtliches Aufmaß
herbeizuführen.
Sollte er dieses versäumen, obliegt es seiner
Beweispflicht, die Mengen schlüssig nachzuweisen.
Die in der Leistungsbeschreibung dargestellte Leistung
ist nach den vorgenannten DIN Normen zu erbringen.
DIN-Normen und weitere VorschriftenDer AN ist verpflichtet, alle einschlägigenDIN-/EN-Normen undsonstigen Vorschriften, die für die Ausführung derbeschriebenenLeistungen gelten, einzuhalten und alle Arbeitenfachgerecht nach den Regeln der Baukunst durc...
01 Baustelleneinrichtung / Schutzmaßnahmen
/ Sonstiges
Baustelleneinrichtung / Schutzmaßnahmen
/ Sonstiges
LANGTEXT zu Titel "01" Baustelleneinrichtung / Schutzmaßnahmen
/ Sonstiges
01.03 Abdichtungen / Fugen / Schnitte
Abdichtungen / Fugen / Schnitte