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RM-25-014 - Kaiserslautern, Sanierung Studentenwohnheim
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objektbeschreibung Baumaßnahme Die Baumaßnahme beinhaltet die Generalsanierung eines teilunterkellerten, vier- bis fünfgeschossigen Gebäudes mit vier Einzelhäusern im Bestand, auf dem Grundstück Kurt-Schumacher-Straße 42–48, 67663 Kaiserslautern. Das Gebäude beinhaltet neben ca. 208 Einzelapartments Räume für die Verwaltung, allgemeine Nebenräume wie Waschräume, Kellerräume, Lagerräume, etc.  sowie einen Schulungs- und Aufenthaltsraum im Dachgeschoss. Die Einzelapartments sind teilweise mit vorgestellten Balkonen (ca 96 Apartments mit Balkon) ausgestattet. Die Dachflächen sind zurzeit bekiest, es gibt u.a. ausgebaute Terrassenflächen. Die Teilunterkellerung beinhaltet die für den Betrieb der Anlage erforderlichen Technik- und Lagerräume. Diese Räume haben teilweise keine Bodenplatte. Termine, Teilleistungen Der Beginn der Baumaßnahmen ist für Q2 2026 vorgesehen. Es ist vorgesehen, die gesamte Maßnahme in 3 Abschnitten durchzuführen. Abschnitt 1: Haus 42 u. 44 Q2 2026 - Q1 2027 Abschnitt 2: Haus 46 Q1 2027 - Q3 2027 Abschnitt 3: Haus 48 Q3 2027 - Q1 2028 Grundlagen des Auftrags Der Auftragnehmer (AN) hat die Bauleistungen nach dem Vertrag auszuführen. Durch die angebotenen Preise sind alle Leistungen abgegolten, die zur Erzielung des geschuldeten Bauerfolgs erforderlich sind, und sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, der VOB/A, VOB/C sowie der gewerblichen Verkehrssitte ergeben. Zum Umfang der Leistungen des AN gehört auch die Wahrnehmung und Durchführung von wöchentlichen Besprechungs- und Koordinationsterminen sowie Baustellenbegehungen. Besondere Baustellenbedingungen Die von der Baustelle ausgehenden Emissionen wie Lärmentwicklungen, Staubanfall, Erschütterungen durch Arbeitsgeräte oder fallende Lasten, Streuflug, Funkenflug, sowie der eigenen Abgase etc. sind zum Schutz der Nachbarschaftsarbeitnehmer zu vermeiden bzw. soweit sowie der eigenen Arbeitnehmer zu vermeiden bzw. soweit als möglich einzudämmen. Die Ausführung von lärmintensive Stemm- und Bohrarbeiten sind zeitlich mit den Nutzern abzustimmen. Die Zugänglichkeit der auf dem Grundstück vorhandenen Schächte, Meß- und Absperreinrichtungen ist dauerhaft zu gewährleisten. Angebotspreise Der Auftragnehmer hat sein Angebot auf der Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung sowie der im Anhang beigefügten Kalkulationsunterlagen und allen sonstigen für die Ausführung des Bauvorhabens nötigen Unterlagen zu erstellen. Durch die angebotenen Preise sind alle Leistungen abgegolten, die zur Erfüllung der Bauaufgabe, in fix und fertiger Ausführung erforderlich sind, sich aus der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, der VOB/B, VOB/C sowie der gewerblichen Verkehrssitte ergeben. In den Angebotspreisen sind - soweit nachfolgend keine gesonderte Vergütung erfolgt - alle erkennbaren Notwendigkeiten, die sich aus dem Betrieb der Baustelle bzw. aus den örtlichen Gegebenheiten, oder den besonderen Baustellenbedingungen ergeben, in dem zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlichen Umfang zu berücksichtigen. In die Angebotspreise einzurechnen sind insbesondere die Kosten für: · die Baustelleneinrichtung · die allgemeinen Geschäftskosten · die Lohn- und Personalkosten einschl. Auslösung · Einholung der Genehmigung zur Aufstellung des Baukrans im öffentlichen Straßenbereich (siehe Baustelleneinrichtungsplan) und Übernahme der damit verbundenen Gebühren. · alle sonstigen Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung der                 Aufgabe zu erbringen hat, insbesondere Kosten für: · Schutzeinrichtungen nach Vorschriften der BauBG · das Sichern der Baustelle, Zugänge und Arbeitsbereiche · Schutzmaßnahmen zur Sicherung vorhandener Bauteile und Einrichtungen, Bäume,                 Bepflanzungen etc. · Schuttcontainer Die auf dem Baugelände verfügbaren Flächen und Lagerräume werden dem Auftragnehmer zur Mitbenutzung überlassen. Nach Fertigstellung aller Arbeiten sind die betreffenden Flächen und Räume sowie zusätzlich erforderliche Flächen vom ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Verkehrssituation/ Parkmöglichkeiten Das o. g. Grundstück ist teilüberbaut. Parkplätze sind nach Absprache auf dem Grundstück des AG für Kleinfahrzeuge vorhanden. Für Transportfahrzeuge jeglicher Art stehen auf dem Grundstück keine Parkplä     tze zur Verfügung. Transporte sind in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und den am Bau Beteiligten AG/AN zu koordinieren. Das Parkdeck selbst darf nicht von LKWs befahren werden und mit vergleichbar schwere Lasten beansprucht werden. Für den Materialtransport ist der AN selbst verantwortlich. Evtl. erforderliche Straßensperrungen für die Durchführung der Leistungen sind Sache des AN. Evtl. anfallende Gebühren trägt der AN. Fahrzeuge des AN bzw. Fahrzeuge seiner Mitarbeiter, Zulieferer und Subunternehmer dürfen das Gelände nur zum Be- und Entladen befahren. Stellplätze für Firmen- und Mitarbeiterfahrzeuge hat der Auftragnehmer (AN) selbst zu beschaffen. Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km. Materiallieferungen / Materialtransporte / Lage Materiallieferungen und Materialtransporte sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu planen und zu organisieren. Hierzu gehören auch die Beschaffung der erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen. Bedingt durch die engen Platzverhältnisse stehen Flächen für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerplätze nur eingeschränkt zur Verfügung. Angeliefertes Material ist dabei arbeitstäglich zu verbrauchen. Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen. Der AN ist verpflichtet, laufend anfallenden Schutt, Abfall und Schmutz zu beseitigen. Schutz der eigenen Leistung Während der Bauzeit sind zum Schutz der eigenen Leistung geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten. Beim Transport sowie Zwischenlagern sind ebenfalls notwendige Maßnahmen vorzusehen. Arbeitsschutz Der nach den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften (BauBG) erforderliche Arbeitsschutz ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich und ohne gesonderte Vergütung zu betreiben. Die Ausführung von sogenannten "gefährlichen Arbeiten" wie bspw. Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug, Arbeiten in Räumen mit Gefahrenmeldeanlagen, Arbeiten in strahlen-, brand- und explosionsgeschützten Bereichen etc. bedürfen der Genehmigung des AG. Die für die Arbeiten erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie das Erstellen von Ausführungsanweisungen und das Einweisen des ausführenden Personals gehören zur Leistung des AN. Vom Auftraggeber wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe) beauftragt. Den Weisungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe) ist Folge zu leisten. Die Baustelle ist mit allen nach der Baustellenverordnung und den einschlägigen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften erforderlichen Schutzeinrichtungen auszurüsten. Hierzu zählen insbesondere · das Vorhalten von mindestens 10 unbenutzten Bauhelmen für Baustellenbesucher · Schutzgeländer an allen Absturzkanten, insbesondere an den Decken- und Dachrändern, in            Treppenhäusern und Schächten das Abdecken von Öffnungen in Decken, Dächern und                 Schächten, · Feuerlöscher in ausreichender Anzahl · Abschrankungen, Schutzdächer etc., · die Erste-Hilfe-Ausrüstung · Baustellenbeleuchtung innerhalb und außerhalb des Gebäudes, · das Kenntlichmachen von besonderen Gefahrenbereichen · das Vorhalten von persönlichen Schutzausrüstungen · die ordnungsgemäße Lagerung von Gefahrengütern etc. · die erforderlichen Schutzgerüste. Die Schutzeinrichtungen sind für die gesamte Dauer der Baumaßnahme in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten, turnusmäßig zu überprüfen und ggf. zu erneuern. Reinigung der Baustelle Die gesamte Baustelle- innerhalb und außerhalb des Gebäudes einschl. der anschließ     f0enden öffentlichen Flächen ist während der gesamten Bauzeit frei von groben Verschmutzungen, Abfall oder sonstigem Unrat zu halten. Jeder Unternehmer ist verpflichtet, den bei seinen Arbeiten anfallenden Bauschutt auf eigene Kosten zu beseitigen. Sämtliche Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich aufzuräumen und einschl. der Zugänge besenrein herzustellen. Bei eventuellen Zuwiderhandlungen behält sich der AG - nach vorheriger Aufforderung und Fristsetzung - vor, die Reinigung auf Kosten der Auftragnehmer von Dritten ausführen zu lassen. Bemusterung Alle sichtbaren Materialien, Bauteile, Einrichtungen, Oberflächen sind vor der Beauftragung zu bemustern. Die Kosten der Bemusterungen sind, soweit im Leistungsverzeichnis hierfür keine gesonderte Leistungsposition enthalten ist, in die Angebotspreise einzukalkulieren. Die Bestellung der betreffenden Materialien, Artikel etc. - darf erst nach Freigabe der Muster durch den AG erfolgen. Umweltverträglichkeit der Baumaterialien Der AG legt größten Wert auf die Verwendung gesundheitlich unbedenklicher Baustoffe. Alle zur Ausführung/Einsatz kommenden Materialien und die zu ihrer Verarbeitung erforderlichen Hilfsstoffe wie z.B. Kleber, Spachtelmassen, Fugenvergußmasse, etc. müssen umweltverträglich sein und den einschlägigen, örtlichen gesetzlichen Verordnungen und Bestimmungen entsprechen (Verwendungsverbote, Verwendungsbeschränkungen, Baustofflisten). Sie dürfen in eingebautem Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen Substanzen hervorrufen. Es dürfen nur HFCKW-freie Stoffe eingebaut werden. Baustellenumlagen Der Auftraggeber (AG) führt folgende Maßnahmen durch, die zu den Leistungen des AN gehören: · Baubefreiung der Baubereiche · Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser · Überlassung von Lagerräumen und Lagerflächen auf dem Betriebsgelände · Entsorgung von nicht zuordenbarem Bauschutt Für die vorgenannten Leistungen schuldet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber die Kostenerstattung, die wie folgt pauschaliert und von der geprüften Netto- Schlussrechnungssumme (nach Abzug eventueller Nachlässe) in Abzug gebracht wird. 0,3 % für Strom- und Wasserverbrauch 0,3 % für die Entsorgung von nicht zuordenbarem Bauschutt und sonstigen Müll 0,3 % für Vorhalt und Reinigung vonsan. Einrichtungen 0,3 % für Bauleistungsversicherung Bautagebuch Für die gesamte Bauzeit sind vom Auftragnehmer Tagesberichte zu fertigen. Diese müssen insbesondere Angaben zur Arbeitszeit, zur Belegschaftsstärke, dem Ort der Leistungserbringung, zu den ausgeführten Tätigkeiten, zu erteilten Anweisungen und Aufträgen, zu Planeingängen und zu eventuellen Behinderungen enthalten. Die Berichte sind der Bauüberwachung 1x wöchentlich zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen. Dokumentation der Baumaßnahme Nach Abschluss der Baumaßnahme hat der AN eine Dokumentation seiner Leistungen zu erstellen, und diese dem AG in Papierform (3- fach) sowie in Datenform, Formate wie *pdf, *dwg, *xls, *plt, *txi, *doc, zu übergeben Die vom AN zu liefernde Dokumentation soll insbesondere die folgenden Unterlagen beinhalten: · Revisionspläne · Prüfberichte, Prüfbescheinigungen · bautechnische Zulassungen · Entsorgungsnachweise · Wartungs- und Pflegeanleitungen · Bedienungsanweisungen · Messprotokolle · Produktdatenblätter · Lieferantennachweise · Abnahmeprotokolle · Bautagebücher · Fotodokumentationen Sämtliche Unterlagen sind mit dem Aufdruck "REVISIONSUNTERLAGEN" zu versehen und zu unterschreiben. Vorunternehmerleistungen Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn seiner Arbeiten von der fachtechnisch einwandfreien Art der Vorunternehmerleistung zu überzeugen und ggf. eine Mängelanzeige zu machen, da er mit Beginn seiner Angebotsarbeit die volle Haftung für das Vorgeleistete übernimmt. Beanstandungen sind dem AG so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass dem Verursacher eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt werden kann, ohne dass es zu Verzögerungen im Bauablauf kommt. Demontage- , Abbruch-, Rückbauarbeiten Die Abbrucharbeiten sind als kontrollierter und umweltgerechter Rückbau unter Beachtung aller sicherheitsrelevanten Gegebenheiten und mit Rücksicht auf den verbleibenden Bestand auszuführen. Die Abbruchmethoden sind vom Auftragnehmer, unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten, eigenverantwortlich zu wählen. Es dürfen nur sicherheitstechnisch unbedenkliche Abbruchtechniken Anwendung finden. Das Sprengen von Bauteilen mit Explosivstoffen ist grundsätzlich untersagt. Für schwierigere Abbruchmaßnahmen hat der Auftragnehmer Abbruchanweisungen zu erstellen und diese von den zuständigen Ämtern genehmigen zu lassen. Die Abbruchanweisungen müssen auf der Baustelle vor Beginn der Arbeiten, in genehmigter Form vorliegen. Die Standsicherheit und die uneingeschränkte Funktionstauglichkeit der verbleibenden Bauteile und Anlagen ist zu gewährleisten. Sämtliche hierzu erforderlichen Schutz-, Sicherungs- und Ersatzmaßnahmen gehören, auch ohne besondere Erwähnung, zum Leistungsumfang der Abbrucharbeiten. Das anfallende Abbruchmaterial ist umweltgerecht zu entsorgen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer dementsprechende Nachweise vorzulegen. Eine Schadstoffuntersuchung wurde nicht durchgeführt. Da das Vorhandensein von schadstoffbelastetem Material nicht ausgeschlossen werden kann, wird die Entsorgung von schadstoffbelastetem Material ggf. gesondert vergütet. Gefährliche Arbeiten Die Ausführung von sogenannten  "gefährlichen Arbeiten" wie bspw. Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug, Arbeiten in Räumen mit Gefahrenmeldeanlagen, Arbeiten in strahlen-, brand- und explosionsgeschützen Bereichen etc. bedürfen der Genehmigung des AG.  Die für die Arbeiten erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie das Erstellen von Ausführungsanweisungen und das Einweisen des ausführenden Personals gehören zur Leistung des AN. Subunternehmer Die Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des AG, Subunternehmer sind vor Arbeitsbeginn rechtszeitig schriftlich der Bauleitung und dem AG anzuzeigen. Allgemeines Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen technischen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richtlinien der DGUV. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen/ BaustellV) in der aktuell gültigen Fassung. Ausführung und Auftragsbedingungen, Phasenweise Beauftragung Eigenen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Angabe über Erfüllungsort und Gerichtsstand wird widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sich der Unternehmer darauf beruft. Der Bauherr behält sich das Recht vor, Materialien selbst zu liefern, einzelne Positionen aus den vertraglichen Leistungen herauszunehmen bzw. durch andere Positionen zu ersetzen oder sie anderweitig zu vergeben, unter Berücksichtigung der jeweiligen Mehr- oder Minderkosten. bis dahin bereits erbrachte Leistungen des Unternehmers werden vergütet. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Unternehmers besteht nicht. Es ist beabsicht, das bauvorhaben in 3-4 Abschnitten zu realisieren. Das Proejkt besteht aus 4 Einzelhäusern zu je 25% der Wohneinheiten. Die Ausführungszeit ist entsprechend zu berücksichtigen. Ein Arbeiten  "in einem Zug" ist nicht vorgesehen. Mitbenutzung von Gerüsten Auftraggeberseitig wird ein Fassadengerüst nach Erfordenis und für den Zeitraum der Dach- und Fassadenbauarbeiten zur Verfügung gestellt und kann durch andere AN mitbenutzt werden.
Objektbeschreibung
Fensterarbeiten - Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Zusätzlich zu DIN 18 355 Tischlerarbeiten DIN 18 357 Beschlagarbeiten DIN 18 358 Rollladenarbeiten DIN 18 360 Metallbauarbeiten DIN 18 361 Verglasungsarbeiten gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigenDIN-, EN- und ISO-Normen, Vorschriften und ergänzende Bestimmungen, welche sich auf die vorgesehene Materialien, deren Verarbeitung und Einbau beziehen und in der Ausschreibung zum Tragen kommen. DIN 107 Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen DIN 1055 Einwirkungen auf Tragwerke DIN 1946 Raumlufttechnik DIN 4108 Wärmeschutz und Energie- Einsparung in Gebäuden DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN EN 20140 Akustik, DIN 4701 Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden DIN EN 485 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bänder, Bleche und Platten DIN EN ISO 1163 Weichmacherfreie PVC U Formmassen DIN V ENV 1627 fff Einbruchhemmung DIN EN 1906 Türdrücker und Türknäufe DIN EN ISO 10077 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen DIN EN 12207 Luftdurchlässigkeit DIN EN 12208 Schlagregendichtheit DIN EN 12210 Windlasten DIN EN 13115 Bedienkräfte, mech. Festigkeit DIN EN 12 400 Dauerfunktion DIN 18056 Fensterwände, Bemessung und Ausführung DIN 18073 Rollabschlüsse, Sonnenschutz und Verdunkelungsanlagen im Bauwesen,                 Begriffe und Anforderungen DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung DIN 18202 Toleranzen im Hochbau -Bauwerke DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen RAL-GZ 695 Güte- und Prüfbestimmungen für Fenster, Haustüren, Fassaden und Wintergärten VDI-2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen Energieeinsparverordnung neueste Ausgabe EnEV 2009 Landesbauordnung der entsprechenden Bundesländer ETB-Richtlinien, Bauteile, die gegen Absturz sichern Bauregelliste: VFF Merkblätter: ES.01, ES.02, ES.03 ift- Richtlinie FE 05/2: Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren ift- Richtlinie: Uf- Werte für Kunststoffprofile aus Fenstersystemen Richtlinie der Bauregelliste A Diese Liste stellt nur eine Auswahl dar und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit: Wenn sich zwischen Angebotsabgabe und Ausführung Änderungen in den technischen Vorschriften, Richtlinien, Merkbättern und DIN-, EN- und ISO-Normen etc. ergeben, hat der AN den AG vor Beginn der Ausführung darüber schriftl. zu informieren und auf etwaige vertragliche Konsequenzen hinzuweisen.
Fensterarbeiten - Technische Vorbemerkungen
Objektspezifische Ausführungshinweise Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Ein- spannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Maße und Einbau- höhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem durch den AN eigenverantwortlich zu ermitteln. Unstimmigkeiten sind mit der Bauleitung zu klären, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Vorbereitende Arbeiten und Schutzmaßnahmen Die Bodenbeläge, innerhalb der Wohnungen, sind von den Wohnungseingangstüren bis zu den jeweiligen Fenstern und im Arbeitsbereich mit einer entsprechenden Schutzlage abzudecken und nach Beendigung der Arbeiten unverzüglich zu entfernen. Die Innenfensterbänke sind vor Beschädigung und Verschmutzung während der Arbeiten zu schützen. Sämtliche Arbeiten sind möglichst staubarm durchzuführen, nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeitsbereiche und die Verkehrswege staubfrei zu reinigen. In einzelnen Wohnungen bzw. an einzelnen Fensteröffnungen sind an Laibungen asbestfaserhaltige Spachtelmassen vor- handen (siehe Anlage-09, Schadstoffgutachten), die in den meisten Fällen von Tapete überdeckt sind. Diese Fenster- laibungen stellen also keine direkte Gefahr dar. Ausbau und Entsorgung Die Demontage bzw. der Ausbau der vorhandenen Fenstern/ Balkontüren, Dichtung und Fensterbänken sowie deren Be- seitigung und Schuttabfuhr ist unter besonderer Schonung der angrenzenden Bauteile wie Sturz, Laibung, Brüstung, Wandflächen, Ablagen und der bestehenden Innenfenster- bänke auszuführen. Die Fensterfugen zwischen den Laibungen und den Fenster- rahmen sind während des Demontagevorgangs mit entspann- tem Wasser aus der Drucksprühflasche zu benetzten, um den Staub zu binden. Es wird bevorzugt, die Fenster nach außen auszubauen, sofern keine Anschläge vorhanden sind. Treten im Zuge der Ausbauarbeiten an den genannten angrenz- enden Bauteilen Beschädigungen oder Verschmutzungen auf, so sind diese durch den AN wieder Instand zu setzen, zu reinigen oder zu erneuern. Lose Putzstellen oder bereits vorhandene Beschädigungen an den Innen- und Außen-Leibungen sowie Fensterbänken sind ebenfalls wie zuvor beschrieben Instand zu setzen. Das Schadstoffgutachten ist zu beachten (siehe Anlage). Material:      Kunststoff Verglasung: Isolierverglasung Fenster und Fenstertüren Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebä      udes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet. Vom Auftragnehmer sind vor der Produktion eine Werk- und Montageplanung über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen. Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind zu beachten und auf Verlangen vorzulegen. Elastische Dichtstoffe müssen überstreichbar sein. Die Angaben des Systemherstellers der Kunststofffenster- profile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Materialauswahl. Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719. Beschläge Fabrikat Sigenia Aubi bzw. Roto  o. glw. Angebotenes Fabrikat Beschläge: ................................................... Fenster Fabrikat Weru bzw. Veka o. glw. Angebotenes Fabrikat Fenster: ................................................... Vom Bieter angebotene Glasart: Isolierverglasung Fabrikat:........................................ Typ: ........................................... Türen Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber.
Objektspezifische Ausführungshinweise
Ausführungsbeschreibung für nachfolgende Elemente: Konstruktionsbeschreibung Auszuführen ist ein Fenster-System aus wärmegedämmten Profilen aus Kunststoff. Die außenseitigen Oberflächen der Rahmen- und Flügelprofile der Fensterelemente sind glatt foliert auszuführen. Ausführung der Fenster als Einzelelemente festverglast bzw.mit raumseitig zu öffnenden Dreh-Flügel oder mit Dreh-KippFlügel. Stahl- und dämmschaumfreie Mehrkammer Rahmenkonstruktion mit profilintegrierter AluminiumVerstärkung mit werksseitig maschinell eingerollter EPDMFunktionsdichtungen, schweißbar, UV-Strahlen- und witterungsbeständig. 20 mm Flächenversatz raumseitig zwischen Flügelrahmen zur Rahmen- ebene, Flügelüberschlag 6 mm außen bzw. 8 mm Innen. Profilkanten gerundet Aufdoppeln der Blendrahmen durch geeignete, systemkonforme Profile. Die Anschlüsse an die benachbarten Profile sowie die Aufdopplungen und die Übergänge zwischen den Aufdopplungen und den Blendrahmen müssen die gleichen bauphysikalischen Eigenschaften wie der Blendrahmen aufweisen. Die Fensterelemente sind vorzurichten für die Aufnahme von Isolierverglasung mit Andruck-Trockendichtung. Mitteldichtungen, Anschlagdichtungen und äußere Glasdichtung sind als eckvulkanisierter Rahmen auszuführen. Die Entwässerung aus dem Fensterfalz oder dem Glasfalz hat nach unten zu erfolgen. Entwässerung verdeckt oder mit Abdeckkappen; Farbton analog zum Blendrahmen außen. Farbkonzept Rahmen innenseitig: weiß, RAL 9010; Rahmen außenseitig: Anthrazit, RAL 7016; Flügel innenseitig: weiß, RAL 9010; Flügel außenseitig: Anthrazit, RAL 7016; Befestigung und Anschlüsse an den Rohbau: Die Fenster sind in den Rohbauöffnungen ohne Fensteranschlag einzubauen. Die Verankerung der Fenster an den Rohbau erfolgt durch vom Auftragnehmer zu liefernde geeignete und systemkonforme Befestigungsmittel. Befestigung und Verankerungsmittel nach statischen Erfordernissen, Zulassungen sowie der Normen und Richtlinien. Der Anschluss bzw. Andichtung der Fenster an den Rohbau erfolgt mit Dichtungsbänder gemäß ZTV-Ziffer 6.5.3.
Ausführungsbeschreibung für nachfolgende Elemente:
Hinweis: Wärmeschutznachweis, Laibungsdämmung, Verbreiterung Zur Umsetzung der Maßnahme sind die Vorgaben aus der beiliegenden Wärmeschutzberechnung zu berücksichtigen. Zur Aufnahme der Laibungsdämmungen sind hohe/breite Profile vorgesehen. Diese sind in den jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren! Der vogesehene Aufbau für die Laibung besteht aus: 4 cm Dämmung/Putz Bestand 1,5 cm XPS Platte 0,5 cm Luft/Fuge 5,3 cm flügelbedeckende Führungsschiene, s. Bild gesamt Rahmenbreite rechts/links ohne Toleranz etc. ca /min 12 cm Aufbau oben: 4 cm Dämmung/Putz Bestand 1,5 cm XPS Platte 0,5 cm Luft/Fuge 17 cm flügelbedeckender Kasten s. Bild 2 gesamt Rahmenbreite rechts/links ohne Toleranz etc. ca 25 cm
Hinweis: Wärmeschutznachweis, Laibungsdämmung, Verbreiterung
Detail Schwelle Fenstertür
Detail Schwelle Fenstertür
Türelement mir Schwelle
Türelement mir Schwelle
Element mit umlaufendem Rahmen
Element mit umlaufendem Rahmen
Ausführung Aluminiumfensterbank Aluminium-Fensterbank, Abw=300mm Aluminium-Fensterbänke Ausladung: ca. 220 mm; Aufkantung am Fenster (Anschraubsteg): ca. 30 mm; Höhe Abkantung (Tropfkante): ca. 50 mm zzgl. Rückkantung; mit seitlichen Aufkantungen für Anschluss; Unterseitig antidröhnbeschichtet ink. nichtrostenden bankhaltern, Endstücken, Dehnungsvorrichtungen, Stossblechen, Dichtungen und Ortschaum
Ausführung Aluminiumfensterbank
01 Fenster und Rollladenarbeiten - Haus 42 + 44
01
Fenster und Rollladenarbeiten - Haus 42 + 44
01.01 Demontage und Entsorgung
01.01
Demontage und Entsorgung
01.02 Kunststoff-Fensterelemente und Fenstertür-Elemente
01.02
Kunststoff-Fensterelemente und Fenstertür-Elemente
01.03 Aluminiumelemente DIN 18360 - Fenster in Dachgauben, öffentl. Bereiche
01.03
Aluminiumelemente DIN 18360 - Fenster in Dachgauben, öffentl. Bereiche
01.04 Aluminiumelemente DIN 18360 - Treppenhäuser und Flure
01.04
Aluminiumelemente DIN 18360 - Treppenhäuser und Flure
01.05 Aluminiumelemente DIN 18360 - Eingangsanlage
01.05
Aluminiumelemente DIN 18360 - Eingangsanlage
01.06 Briefkastenanlage
01.06
Briefkastenanlage
01.07 Rollladenarbeiten/Sonnenschutzarbeiten n. DIN18358
01.07
Rollladenarbeiten/Sonnenschutzarbeiten n. DIN18358
01.08 Innenfensterbank
01.08
Innenfensterbank
01.09 Abdichtung Fusspunkt geg. stehendes Wasser bei bodentiefen Elementen
01.09
Abdichtung Fusspunkt geg. stehendes Wasser bei bodentiefen Elementen
02 sonstiges - Haus 42 + 44
02
sonstiges - Haus 42 + 44
02.01 Statische Nachweise / Standsicheerheitsnachweis
02.01
Statische Nachweise / Standsicheerheitsnachweis
02.02 Wandtürstopper
02.02
Wandtürstopper
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten