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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objektbeschreibung Baumaßnahme
Die Baumaßnahme beinhaltet die Generalsanierung eines teilunterkellerten, vier- bis fünfgeschossigen Gebäudes mit vier Einzelhäusern im Bestand, auf dem Grundstück Kurt-Schumacher-Straße 42–48, 67663 Kaiserslautern.
Das Gebäude beinhaltet neben ca. 208 Einzelapartments Räume für die Verwaltung, allgemeine
Nebenräume wie Waschräume, Kellerräume, Lagerräume, etc. sowie einen Schulungs- und Aufenthaltsraum im Dachgeschoss.
Die Einzelapartments sind teilweise mit vorgestellten Balkonen (ca 96 Apartments mit Balkon)
ausgestattet.
Die Dachflächen sind zurzeit bekiest, es gibt u.a. ausgebaute Terrassenflächen.
Die Teilunterkellerung beinhaltet die für den Betrieb der Anlage erforderlichen Technik- und Lagerräume.
Diese Räume haben teilweise keine Bodenplatte.
Termine, Teilleistungen
Der Beginn der Baumaßnahmen ist für Q2 2026 vorgesehen.
Es ist vorgesehen, die gesamte Maßnahme in 3 Abschnitten durchzuführen.
Abschnitt 1:
Haus 42 u. 44 Q2 2026 - Q1 2027
Abschnitt 2:
Haus 46 Q1 2027 - Q3 2027
Abschnitt 3:
Haus 48 Q3 2027 - Q1 2028
Grundlagen des Auftrags
Der Auftragnehmer (AN) hat die Bauleistungen nach dem Vertrag auszuführen. Durch die angebotenen Preise sind alle Leistungen abgegolten, die zur Erzielung des geschuldeten Bauerfolgs erforderlich sind, und sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, der VOB/A, VOB/C sowie der gewerblichen Verkehrssitte ergeben.
Zum Umfang der Leistungen des AN gehört auch die Wahrnehmung und Durchführung von wöchentlichen Besprechungs- und Koordinationsterminen sowie Baustellenbegehungen.
Besondere Baustellenbedingungen
Die von der Baustelle ausgehenden Emissionen wie Lärmentwicklungen, Staubanfall, Erschütterungen durch Arbeitsgeräte oder fallende Lasten, Streuflug, Funkenflug, sowie der eigenen Abgase etc. sind zum Schutz der Nachbarschaftsarbeitnehmer zu vermeiden bzw. soweit sowie der eigenen Arbeitnehmer zu vermeiden bzw. soweit als möglich einzudämmen. Die Ausführung von lärmintensive Stemm- und Bohrarbeiten sind zeitlich mit den Nutzern abzustimmen.
Die Zugänglichkeit der auf dem Grundstück vorhandenen Schächte, Meß- und Absperreinrichtungen ist dauerhaft zu gewährleisten.
Angebotspreise
Der Auftragnehmer hat sein Angebot auf der Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung sowie der im Anhang beigefügten Kalkulationsunterlagen und allen sonstigen für die Ausführung des
Bauvorhabens nötigen Unterlagen zu erstellen.
Durch die angebotenen Preise sind alle Leistungen abgegolten, die zur Erfüllung der Bauaufgabe, in fix und fertiger Ausführung erforderlich sind, sich aus der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, der VOB/B, VOB/C sowie der gewerblichen Verkehrssitte ergeben. In den Angebotspreisen sind - soweit nachfolgend keine gesonderte Vergütung erfolgt - alle erkennbaren Notwendigkeiten, die sich aus dem Betrieb der Baustelle bzw. aus den örtlichen Gegebenheiten, oder den besonderen Baustellenbedingungen ergeben, in dem zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.
In die Angebotspreise einzurechnen sind insbesondere die Kosten für:
·
die Baustelleneinrichtung
· die allgemeinen Geschäftskosten
· die Lohn- und Personalkosten einschl. Auslösung
· Einholung der Genehmigung zur Aufstellung des Baukrans im öffentlichen Straßenbereich (siehe Baustelleneinrichtungsplan) und Übernahme der damit verbundenen Gebühren.
· alle sonstigen Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgabe zu erbringen hat, insbesondere Kosten für:
·
Schutzeinrichtungen nach Vorschriften der BauBG
· das Sichern der Baustelle, Zugänge und Arbeitsbereiche
· Schutzmaßnahmen zur Sicherung vorhandener Bauteile und Einrichtungen, Bäume, Bepflanzungen etc.
· Schuttcontainer
Die auf dem Baugelände verfügbaren Flächen und Lagerräume werden dem Auftragnehmer zur
Mitbenutzung überlassen. Nach Fertigstellung aller Arbeiten sind die betreffenden Flächen und Räume sowie zusätzlich erforderliche Flächen vom ursprünglichen Zustand zurückzuführen.
Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst zu beschaffen.
Verkehrssituation/ Parkmöglichkeiten
Das o. g. Grundstück ist teilüberbaut.
Parkplätze sind nach Absprache auf dem Grundstück des AG für Kleinfahrzeuge vorhanden. Für
Transportfahrzeuge jeglicher Art stehen auf dem Grundstück keine Parkplä tze zur Verfügung. Transporte sind in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und den am Bau Beteiligten AG/AN zu koordinieren. Das Parkdeck selbst darf nicht von LKWs befahren werden und mit vergleichbar schwere Lasten beansprucht werden.
Für den Materialtransport ist der AN selbst verantwortlich. Evtl. erforderliche Straßensperrungen für die Durchführung der Leistungen sind Sache des AN. Evtl. anfallende Gebühren trägt der AN.
Fahrzeuge des AN bzw. Fahrzeuge seiner Mitarbeiter, Zulieferer und Subunternehmer dürfen das Gelände nur zum Be- und Entladen befahren.
Stellplätze für Firmen- und Mitarbeiterfahrzeuge hat der Auftragnehmer (AN) selbst zu beschaffen. Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km.
Materiallieferungen / Materialtransporte / Lage
Materiallieferungen und Materialtransporte sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu planen und zu organisieren. Hierzu gehören auch die Beschaffung der erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen. Bedingt durch die engen Platzverhältnisse stehen Flächen für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerplätze nur eingeschränkt zur Verfügung. Angeliefertes Material ist dabei arbeitstäglich zu verbrauchen. Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen. Der AN ist verpflichtet, laufend anfallenden Schutt, Abfall und Schmutz zu beseitigen.
Schutz der eigenen Leistung
Während der Bauzeit sind zum Schutz der eigenen Leistung geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Beim Transport sowie Zwischenlagern sind ebenfalls notwendige Maßnahmen vorzusehen.
Arbeitsschutz
Der nach den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften (BauBG) erforderliche Arbeitsschutz ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich und ohne gesonderte Vergütung zu betreiben.
Die Ausführung von sogenannten "gefährlichen Arbeiten" wie bspw. Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug, Arbeiten in Räumen mit Gefahrenmeldeanlagen, Arbeiten in strahlen-, brand- und
explosionsgeschützten Bereichen etc. bedürfen der Genehmigung des AG.
Die für die Arbeiten erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie das Erstellen von Ausführungsanweisungen und das Einweisen des ausführenden Personals gehören zur Leistung des AN.
Vom Auftraggeber wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe) beauftragt. Den
Weisungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe) ist Folge zu leisten.
Die Baustelle ist mit allen nach der Baustellenverordnung und den einschlägigen Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaften erforderlichen Schutzeinrichtungen auszurüsten.
Hierzu zählen insbesondere
·
das Vorhalten von mindestens 10 unbenutzten Bauhelmen für Baustellenbesucher
· Schutzgeländer an allen Absturzkanten, insbesondere an den Decken- und Dachrändern, in Treppenhäusern und Schächten das Abdecken von Öffnungen in Decken, Dächern und Schächten,
· Feuerlöscher in ausreichender Anzahl
· Abschrankungen, Schutzdächer etc.,
· die Erste-Hilfe-Ausrüstung
· Baustellenbeleuchtung innerhalb und außerhalb des Gebäudes,
· das Kenntlichmachen von besonderen Gefahrenbereichen
· das Vorhalten von persönlichen Schutzausrüstungen
· die ordnungsgemäße Lagerung von Gefahrengütern etc.
· die erforderlichen Schutzgerüste. Die Schutzeinrichtungen sind für die gesamte Dauer der
Baumaßnahme in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten, turnusmäßig zu überprüfen und ggf. zu erneuern.
Reinigung der Baustelle
Die gesamte Baustelle- innerhalb und außerhalb des Gebäudes einschl. der anschließ f0enden öffentlichen Flächen ist während der gesamten Bauzeit frei von groben Verschmutzungen, Abfall oder sonstigem Unrat zu halten. Jeder Unternehmer ist verpflichtet, den bei seinen Arbeiten anfallenden Bauschutt auf eigene Kosten zu beseitigen. Sämtliche Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich aufzuräumen und einschl. der Zugänge besenrein herzustellen. Bei eventuellen Zuwiderhandlungen behält sich der AG - nach vorheriger Aufforderung und Fristsetzung - vor, die Reinigung auf Kosten der Auftragnehmer von Dritten ausführen zu lassen.
Bemusterung
Alle sichtbaren Materialien, Bauteile, Einrichtungen, Oberflächen sind vor der Beauftragung zu bemustern. Die Kosten der Bemusterungen sind, soweit im Leistungsverzeichnis hierfür keine gesonderte Leistungsposition enthalten ist, in die Angebotspreise einzukalkulieren.
Die Bestellung der betreffenden Materialien, Artikel etc. - darf erst nach Freigabe der Muster durch den AG erfolgen.
Umweltverträglichkeit der Baumaterialien
Der AG legt größten Wert auf die Verwendung gesundheitlich unbedenklicher Baustoffe.
Alle zur Ausführung/Einsatz kommenden Materialien und die zu ihrer Verarbeitung erforderlichen
Hilfsstoffe wie z.B. Kleber, Spachtelmassen, Fugenvergußmasse, etc. müssen umweltverträglich sein und den einschlägigen, örtlichen gesetzlichen Verordnungen und Bestimmungen entsprechen
(Verwendungsverbote, Verwendungsbeschränkungen, Baustofflisten).
Sie dürfen in eingebautem Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen Substanzen hervorrufen. Es dürfen nur HFCKW-freie Stoffe eingebaut werden.
Baustellenumlagen
Der Auftraggeber (AG) führt folgende Maßnahmen durch, die zu den Leistungen des AN gehören:
·
Baubefreiung der Baubereiche
· Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser
· Überlassung von Lagerräumen und Lagerflächen auf dem Betriebsgelände
· Entsorgung von nicht zuordenbarem Bauschutt
Für die vorgenannten Leistungen schuldet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber die
Kostenerstattung, die wie folgt pauschaliert und von der geprüften Netto- Schlussrechnungssumme
(nach Abzug eventueller Nachlässe) in Abzug gebracht wird.
0,3 % für Strom- und Wasserverbrauch
0,3 % für die Entsorgung von nicht zuordenbarem Bauschutt und sonstigen Müll
0,3 % für Vorhalt und Reinigung vonsan. Einrichtungen
0,3 % für Bauleistungsversicherung
Bautagebuch
Für die gesamte Bauzeit sind vom Auftragnehmer Tagesberichte zu fertigen.
Diese müssen insbesondere Angaben zur Arbeitszeit, zur Belegschaftsstärke, dem Ort der
Leistungserbringung, zu den ausgeführten Tätigkeiten, zu erteilten Anweisungen und Aufträgen, zu
Planeingängen und zu eventuellen Behinderungen enthalten.
Die Berichte sind der Bauüberwachung 1x wöchentlich zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen.
Dokumentation der Baumaßnahme
Nach Abschluss der Baumaßnahme hat der AN eine Dokumentation seiner Leistungen zu erstellen, und diese dem AG in Papierform (3- fach) sowie in Datenform, Formate wie *pdf, *dwg, *xls, *plt, *txi, *doc, zu übergeben
Die vom AN zu liefernde Dokumentation soll insbesondere die folgenden Unterlagen beinhalten:
·
Revisionspläne
· Prüfberichte, Prüfbescheinigungen
· bautechnische Zulassungen
· Entsorgungsnachweise
· Wartungs- und Pflegeanleitungen
· Bedienungsanweisungen
· Messprotokolle
· Produktdatenblätter
· Lieferantennachweise
· Abnahmeprotokolle
· Bautagebücher
· Fotodokumentationen
Sämtliche Unterlagen sind mit dem Aufdruck
"REVISIONSUNTERLAGEN" zu versehen und zu unterschreiben.
Vorunternehmerleistungen
Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn seiner Arbeiten von der fachtechnisch einwandfreien Art der
Vorunternehmerleistung zu überzeugen und ggf. eine Mängelanzeige zu machen, da er mit Beginn seiner Angebotsarbeit die volle Haftung für das Vorgeleistete übernimmt. Beanstandungen sind dem AG so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass dem Verursacher eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt werden kann, ohne dass es zu Verzögerungen im Bauablauf kommt.
Demontage- , Abbruch-, Rückbauarbeiten
Die Abbrucharbeiten sind als kontrollierter und umweltgerechter Rückbau unter Beachtung aller
sicherheitsrelevanten Gegebenheiten und mit Rücksicht auf den verbleibenden Bestand auszuführen.
Die Abbruchmethoden sind vom Auftragnehmer, unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten,
eigenverantwortlich zu wählen. Es dürfen nur sicherheitstechnisch unbedenkliche Abbruchtechniken
Anwendung finden.
Das Sprengen von Bauteilen mit Explosivstoffen ist grundsätzlich untersagt.
Für schwierigere Abbruchmaßnahmen hat der Auftragnehmer Abbruchanweisungen zu erstellen und diese von den zuständigen Ämtern genehmigen zu lassen. Die Abbruchanweisungen müssen auf der Baustelle vor Beginn der Arbeiten, in genehmigter Form vorliegen.
Die Standsicherheit und die uneingeschränkte Funktionstauglichkeit der verbleibenden Bauteile und
Anlagen ist zu gewährleisten.
Sämtliche hierzu erforderlichen Schutz-, Sicherungs- und Ersatzmaßnahmen gehören, auch ohne
besondere Erwähnung, zum Leistungsumfang der Abbrucharbeiten. Das anfallende Abbruchmaterial ist umweltgerecht zu entsorgen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer dementsprechende Nachweise vorzulegen.
Eine Schadstoffuntersuchung wurde nicht durchgeführt. Da das Vorhandensein von schadstoffbelastetem Material nicht ausgeschlossen werden kann, wird die Entsorgung von schadstoffbelastetem Material ggf. gesondert vergütet.
Gefährliche Arbeiten
Die Ausführung von sogenannten "gefährlichen Arbeiten" wie bspw. Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug, Arbeiten in Räumen mit Gefahrenmeldeanlagen, Arbeiten in strahlen-, brand- und
explosionsgeschützen Bereichen etc. bedürfen der Genehmigung des AG. Die für die Arbeiten erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie das Erstellen von Ausführungsanweisungen und das Einweisen des ausführenden Personals gehören zur Leistung des AN.
Subunternehmer
Die Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des AG,
Subunternehmer sind vor Arbeitsbeginn rechtszeitig schriftlich der Bauleitung und dem AG anzuzeigen.
Allgemeines
Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen technischen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richtlinien der DGUV.
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen/ BaustellV) in der aktuell gültigen Fassung.
Ausführung und Auftragsbedingungen, Phasenweise Beauftragung
Eigenen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Angabe über Erfüllungsort und Gerichtsstand wird widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sich der Unternehmer darauf beruft.
Der Bauherr behält sich das Recht vor, Materialien selbst zu liefern, einzelne Positionen aus den
vertraglichen Leistungen herauszunehmen bzw. durch andere Positionen zu ersetzen oder sie anderweitig zu vergeben, unter Berücksichtigung der jeweiligen Mehr- oder Minderkosten. bis dahin bereits erbrachte Leistungen des Unternehmers werden vergütet. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Unternehmers besteht nicht.
Es ist beabsicht, das bauvorhaben in 3-4 Abschnitten zu realisieren.
Das Proejkt besteht aus 4 Einzelhäusern zu je 25% der Wohneinheiten.
Die Ausführungszeit ist entsprechend zu berücksichtigen. Ein Arbeiten "in einem Zug" ist nicht vorgesehen.
Mitbenutzung von Gerüsten
Auftraggeberseitig wird ein Fassadengerüst nach Erfordenis und für den Zeitraum der
Dach- und Fassadenbauarbeiten zur Verfügung gestellt und kann durch andere AN
mitbenutzt werden.
Objektbeschreibung
Fensterarbeiten - Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Zusätzlich zu
DIN 18 355 Tischlerarbeiten
DIN 18 357 Beschlagarbeiten
DIN 18 358 Rollladenarbeiten
DIN 18 360 Metallbauarbeiten
DIN 18 361 Verglasungsarbeiten
gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
gültigenDIN-, EN- und ISO-Normen, Vorschriften und ergänzende
Bestimmungen, welche sich auf die vorgesehene Materialien,
deren Verarbeitung und Einbau beziehen und in der
Ausschreibung zum Tragen kommen.
DIN 107 Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen
DIN 1055 Einwirkungen auf Tragwerke
DIN 1946 Raumlufttechnik
DIN 4108 Wärmeschutz und Energie- Einsparung in Gebäuden
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN EN 20140 Akustik,
DIN 4701 Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden
DIN EN 485 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bänder, Bleche und Platten
DIN EN ISO 1163 Weichmacherfreie PVC U Formmassen
DIN V ENV 1627 fff Einbruchhemmung
DIN EN 1906 Türdrücker und Türknäufe
DIN EN ISO 10077 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen
DIN EN 12207 Luftdurchlässigkeit
DIN EN 12208 Schlagregendichtheit
DIN EN 12210 Windlasten
DIN EN 13115 Bedienkräfte, mech. Festigkeit
DIN EN 12 400 Dauerfunktion
DIN 18056 Fensterwände, Bemessung und Ausführung
DIN 18073 Rollabschlüsse, Sonnenschutz und Verdunkelungsanlagen im Bauwesen,
Begriffe und Anforderungen
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau -Bauwerke
DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
RAL-GZ 695 Güte- und Prüfbestimmungen für Fenster, Haustüren, Fassaden und Wintergärten
VDI-2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
Energieeinsparverordnung neueste Ausgabe EnEV 2009
Landesbauordnung der entsprechenden Bundesländer
ETB-Richtlinien, Bauteile, die gegen Absturz sichern
Bauregelliste: VFF Merkblätter: ES.01, ES.02, ES.03
ift- Richtlinie FE 05/2: Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren
ift- Richtlinie: Uf- Werte für Kunststoffprofile aus Fenstersystemen
Richtlinie der Bauregelliste A
Diese Liste stellt nur eine Auswahl dar und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit:
Wenn sich zwischen Angebotsabgabe und Ausführung Änderungen in den technischen Vorschriften,
Richtlinien, Merkbättern und DIN-, EN- und ISO-Normen etc. ergeben, hat der AN den AG vor Beginn
der Ausführung darüber schriftl. zu informieren und auf etwaige vertragliche Konsequenzen hinzuweisen.
Fensterarbeiten - Technische Vorbemerkungen
Objektspezifische Ausführungshinweise Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf
der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen
der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung
zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an
Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen
mit einem Suchgerät zu orten.
Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert
werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit
technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten
einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen
muss jedoch möglich sein.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen
Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Ein-
spannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen
zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern
keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Maße und Einbau-
höhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem durch den AN
eigenverantwortlich zu ermitteln. Unstimmigkeiten sind mit der
Bauleitung zu klären, wenn unzulässige Toleranzen oder
Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte
zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl
der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der
richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf
die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine
Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind
geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Vorbereitende Arbeiten und Schutzmaßnahmen
Die Bodenbeläge, innerhalb der Wohnungen, sind von den
Wohnungseingangstüren bis zu den jeweiligen Fenstern
und im Arbeitsbereich mit einer entsprechenden
Schutzlage abzudecken und nach Beendigung der Arbeiten
unverzüglich zu entfernen.
Die Innenfensterbänke sind vor Beschädigung und
Verschmutzung während der Arbeiten zu schützen.
Sämtliche Arbeiten sind möglichst staubarm
durchzuführen, nach Beendigung der Arbeiten sind die
Arbeitsbereiche und die Verkehrswege staubfrei zu reinigen.
In einzelnen Wohnungen bzw. an einzelnen Fensteröffnungen
sind an Laibungen asbestfaserhaltige Spachtelmassen vor-
handen (siehe Anlage-09, Schadstoffgutachten), die in den
meisten Fällen von Tapete überdeckt sind. Diese Fenster-
laibungen stellen also keine direkte Gefahr dar.
Ausbau und Entsorgung
Die Demontage bzw. der Ausbau der vorhandenen Fenstern/
Balkontüren, Dichtung und Fensterbänken sowie deren Be-
seitigung und Schuttabfuhr ist unter besonderer Schonung
der angrenzenden Bauteile wie Sturz, Laibung, Brüstung,
Wandflächen, Ablagen und der bestehenden Innenfenster-
bänke auszuführen.
Die Fensterfugen zwischen den Laibungen und den Fenster-
rahmen sind während des Demontagevorgangs mit entspann-
tem Wasser aus der Drucksprühflasche zu benetzten, um den
Staub zu binden.
Es wird bevorzugt, die Fenster nach außen auszubauen, sofern
keine Anschläge vorhanden sind.
Treten im Zuge der Ausbauarbeiten an den genannten angrenz-
enden Bauteilen Beschädigungen oder Verschmutzungen auf,
so sind diese durch den AN wieder Instand zu setzen, zu
reinigen oder zu erneuern.
Lose Putzstellen oder bereits vorhandene Beschädigungen an
den Innen- und Außen-Leibungen sowie Fensterbänken sind
ebenfalls wie zuvor beschrieben Instand zu setzen.
Das Schadstoffgutachten ist zu beachten (siehe Anlage).
Material: Kunststoff
Verglasung: Isolierverglasung
Fenster und Fenstertüren
Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch
oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der
Witterungsschutz des Gebä udes zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten
die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei
muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung
hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder
in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt,
wird der Transport nicht gesondert vergütet.
Vom Auftragnehmer sind vor der Produktion eine Werk- und
Montageplanung über die Ausbildung der Fensterprofile sowie
der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken
vorzulegen.
Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind
bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl.
Die Herstellerrichtlinien sind zu beachten und auf Verlangen
vorzulegen.
Elastische Dichtstoffe müssen überstreichbar sein.
Die Angaben des Systemherstellers der Kunststofffenster-
profile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die
Materialauswahl. Insbesondere sind die zusätzlichen
Verstärkungen bei Veränderung der Fenstergröße zu beachten.
Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen.
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt
die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
Beschläge Fabrikat Sigenia Aubi bzw. Roto o. glw.
Angebotenes Fabrikat Beschläge:
...................................................
Fenster Fabrikat Weru bzw. Veka o. glw.
Angebotenes Fabrikat Fenster:
...................................................
Vom Bieter angebotene Glasart:
Isolierverglasung
Fabrikat:........................................
Typ: ...........................................
Türen
Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder
Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber
oder der Bauleitung endgültig festzulegen.
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich
sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss
sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht
durch den Auftraggeber.
Objektspezifische Ausführungshinweise
Ausführungsbeschreibung für nachfolgende Elemente: Konstruktionsbeschreibung
Auszuführen ist ein Fenster-System aus wärmegedämmten
Profilen aus Kunststoff. Die außenseitigen Oberflächen der
Rahmen- und Flügelprofile der Fensterelemente sind glatt
foliert auszuführen. Ausführung der Fenster als Einzelelemente
festverglast bzw.mit raumseitig zu öffnenden Dreh-Flügel oder
mit Dreh-KippFlügel. Stahl- und dämmschaumfreie Mehrkammer
Rahmenkonstruktion mit profilintegrierter AluminiumVerstärkung
mit werksseitig maschinell eingerollter EPDMFunktionsdichtungen,
schweißbar, UV-Strahlen- und witterungsbeständig. 20 mm
Flächenversatz raumseitig zwischen Flügelrahmen zur Rahmen-
ebene, Flügelüberschlag 6 mm außen bzw. 8 mm Innen.
Profilkanten gerundet
Aufdoppeln der Blendrahmen durch geeignete, systemkonforme
Profile. Die Anschlüsse an die benachbarten Profile sowie die
Aufdopplungen und die Übergänge zwischen den Aufdopplungen
und den Blendrahmen müssen die gleichen bauphysikalischen
Eigenschaften wie der Blendrahmen aufweisen.
Die Fensterelemente sind vorzurichten für die Aufnahme von
Isolierverglasung mit Andruck-Trockendichtung. Mitteldichtungen,
Anschlagdichtungen und äußere Glasdichtung sind als
eckvulkanisierter Rahmen auszuführen. Die Entwässerung aus
dem Fensterfalz oder dem Glasfalz hat nach unten zu erfolgen.
Entwässerung verdeckt oder mit Abdeckkappen; Farbton analog
zum Blendrahmen außen.
Farbkonzept
Rahmen innenseitig: weiß, RAL 9010;
Rahmen außenseitig: Anthrazit, RAL 7016;
Flügel innenseitig: weiß, RAL 9010;
Flügel außenseitig: Anthrazit, RAL 7016;
Befestigung und Anschlüsse an den Rohbau: Die Fenster sind
in den Rohbauöffnungen ohne Fensteranschlag einzubauen.
Die Verankerung der Fenster an den Rohbau erfolgt durch
vom Auftragnehmer zu liefernde geeignete und systemkonforme
Befestigungsmittel.
Befestigung und Verankerungsmittel nach statischen
Erfordernissen, Zulassungen sowie der Normen und
Richtlinien. Der Anschluss bzw. Andichtung der Fenster
an den Rohbau erfolgt mit Dichtungsbänder gemäß
ZTV-Ziffer 6.5.3.
Ausführungsbeschreibung für nachfolgende Elemente:
Hinweis: Wärmeschutznachweis, Laibungsdämmung, Verbreiterung Zur Umsetzung der Maßnahme sind die Vorgaben aus der
beiliegenden Wärmeschutzberechnung zu berücksichtigen.
Zur Aufnahme der Laibungsdämmungen sind hohe/breite
Profile vorgesehen.
Diese sind in den jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren!
Der vogesehene Aufbau für die Laibung besteht aus:
4 cm Dämmung/Putz Bestand
1,5 cm XPS Platte
0,5 cm Luft/Fuge
5,3 cm flügelbedeckende Führungsschiene, s. Bild
gesamt Rahmenbreite rechts/links ohne Toleranz etc. ca /min 12 cm
Aufbau oben:
4 cm Dämmung/Putz Bestand
1,5 cm XPS Platte
0,5 cm Luft/Fuge
17 cm flügelbedeckender Kasten s. Bild 2
gesamt Rahmenbreite rechts/links ohne Toleranz etc. ca 25 cm
Hinweis: Wärmeschutznachweis, Laibungsdämmung, Verbreiterung
Detail Schwelle Fenstertür
Detail Schwelle Fenstertür
Türelement mir Schwelle
Türelement mir Schwelle
Element mit umlaufendem Rahmen
Element mit umlaufendem Rahmen
Ausführung Aluminiumfensterbank Aluminium-Fensterbank, Abw=300mm
Aluminium-Fensterbänke
Ausladung: ca. 220 mm;
Aufkantung am Fenster (Anschraubsteg): ca. 30 mm;
Höhe Abkantung (Tropfkante): ca. 50 mm zzgl. Rückkantung;
mit seitlichen Aufkantungen für Anschluss;
Unterseitig antidröhnbeschichtet
ink. nichtrostenden bankhaltern, Endstücken, Dehnungsvorrichtungen,
Stossblechen, Dichtungen und Ortschaum
Ausführung Aluminiumfensterbank
01 Fenster und Rollladenarbeiten - Haus 42 + 44
01
Fenster und Rollladenarbeiten - Haus 42 + 44
01.01 Demontage und Entsorgung
01.01
Demontage und Entsorgung
01.02 Kunststoff-Fensterelemente und Fenstertür-Elemente
01.02
Kunststoff-Fensterelemente und Fenstertür-Elemente
01.03 Aluminiumelemente DIN 18360 - Fenster in Dachgauben, öffentl. Bereiche
01.03
Aluminiumelemente DIN 18360 - Fenster in Dachgauben, öffentl. Bereiche
01.04 Aluminiumelemente DIN 18360 - Treppenhäuser und Flure
01.04
Aluminiumelemente DIN 18360 - Treppenhäuser und Flure
01.05 Aluminiumelemente DIN 18360 - Eingangsanlage
01.05
Aluminiumelemente DIN 18360 - Eingangsanlage
01.06 Briefkastenanlage
01.06
Briefkastenanlage
01.07 Rollladenarbeiten/Sonnenschutzarbeiten n. DIN18358
01.07
Rollladenarbeiten/Sonnenschutzarbeiten n. DIN18358
01.08 Innenfensterbank
01.08
Innenfensterbank
01.09 Abdichtung Fusspunkt geg. stehendes Wasser bei bodentiefen Elementen
01.09
Abdichtung Fusspunkt geg. stehendes Wasser bei bodentiefen Elementen
02 sonstiges - Haus 42 + 44
02
sonstiges - Haus 42 + 44
02.01 Statische Nachweise / Standsicheerheitsnachweis
02.01
Statische Nachweise / Standsicheerheitsnachweis
02.02 Wandtürstopper
02.02
Wandtürstopper
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten