Gerüstbau 1. Bauabschnitt
RM-25-005 Linden Beethovenstraße 10-22
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben: Beethovenstr. 10-22 in Linden Serielle Sanierung + Aufstockung Gesamtbauzeit: März 2026 - Dezember 2027 Leistungstitel: Gerüstbauarbeiten 1. Bauabschnitt Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Standort Rhein-Main Am Prime-Parc 13 | 65479 Raunheim (bei Frankfurt a.M.) a.tsiangos@bo-bau.de
Bauvorhaben: Beethovenstr. 10-22 in Linden
Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Objektbeschreibung 1. Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Die geplanten Maßnahmen betreffen vier Mehrfamilienhäuser mit je 4. Etagen in der Beethovenstraße 10–12, 14–16, 18–20 und 22 in 35440 Linden. Im Zuge der Maßnahme werden die bestehenden Dächer zurückgebaut und durch eine zusätzliche Wohnebene ersetzt. Auf diese Weise entstehen etwa 900 m² neuer Wohnfläche in Form moderner 3- bis 4-Raum-Wohnungen. Die Maßnahme umfasst neben der Aufstockung auch die umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle. Durch die serielle Sanierung wird eine gleichbleibend hohe Ausführungsqualität erreicht und die Bauzeit signifikant verkürzt. Die Sanierung wird ergänzt durch den Einbau energieeffizienter Fenster, die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie einer Photovoltaikanlage und die extensive Begrünung der neuen Dachflächen. Weiterhin werden moderne Vorstellbalkone errichtet und die Eingangs- sowie Treppenhausbereiche erneuert. Das Projekt wird im KfW-Effizienzhaus 55 EE-Standard umgesetzt und trägt den Zielen des nachhaltigen Bauens Rechnung 2. Termine Die Ausführung der Baumaßnahme ist für den Zeitraum 2026–2027 vorgesehen.                    Die Fertigstellung der Gesamtleistung ist bis spätestens 01.12.2027 vorgesehen.                      Da die Arbeiten im bewohnten Bestand erfolgen, sind logistische Einschränkungen und eine enge Abstimmung mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zwingend erforderlich. Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen sind einzuhalten.
Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
Vorbemerkungen zu den ortsspezifischen Situationen Vorbemerkungen zu den ortsspezifischen Situationen 1. Bewohnerbetrieb / Mieternutzung Die Bauarbeiten erfolgen im laufenden Mietbetrieb. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeiten so zu organisieren, dass die Beeinträchtigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner auf ein Minimum reduziert werden. Arbeiten innerhalb von Wohnungen sind frühzeitig, mindestens eine Woche vorab anzukündigen und mit den Mietparteien abzustimmen. Schutzmaßnahmen wie Staubschutzwände, Bodenabdeckungen und temporäre Sicherungen sind einzusetzen. Anlieferungen dürfen nicht durch Bewohner entgegen genommen werden. 2. Lärmintensive Arbeiten Lärmintensive Arbeiten sind werktags auf die Zeit zwischen 8:00 und 18:00 Uhr zu beschränken. Besondere Rücksicht ist auf Ruhezeiten sowie die Nutzung durch die Bewohner zu nehmen. Übermäßig störende Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz sind einzuhalten.
Vorbemerkungen zu den ortsspezifischen Situationen
Technische Vorbemerkungen - Gerüstbau Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18451 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. - DIN 685: Normenreihe: Geprüfte Rundstahlketten - DIN EN 280: Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung -   Standsicherheit -  Bau - Sicherheit - Prüfungen - DIN EN 13374: Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen   und Prüfverfahren - DIN EN 13377: Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz -   Anforderungen, Klassifizierung und Nachweis - DIN EN 13411-5: Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht -   Sicherheit - Teil 5:   Drahtseilklemmen mit   U- förmigem Klemmbügel - DIN EN 13414-1: Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit -   Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke - DIN EN 15113-1: (Norm-Entwurf) Vertikale Schalungen - Teil 1:   Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bewertung - DIN VDE 0682-742: Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung   stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V - ISO 18893: Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen,   Prüfung, Wartung und Betrieb - BGI 663: Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und   Schutzgerüsten - BGI 825: Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten - BGR 179: Einsatz von Schutznetzen Angaben zur Ausführung Bedenken hinsichtlich des Untergrundes, der vorgesehenen Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und Abstützung sind dem Auftraggeber vor Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Ausführung der Leistung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber abzusprechen, um den Gerüstaufbau nach den Belangen der am Bau Beteiligten zu gewährleisten. Der Regelabstand der Gerüste von der Außenwand beträgt grundsätzlich max. 30 cm entsprechend den Sicherheitsvorschriften. Auf abweichende Angaben im Leistungsverzeichnis oder bei der Anlaufbesprechung ist zu achten. Es dürfen nur zugelassene Systemgerüste eines Systems entsprechend dieser Zulassung verwendet werden. Die Kennzeichnung der Fassaden-, Raum- und Stützgerüste mit der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschl. Telefonnummer sowie des flächenbezogenen Nutzungsgewichtes ist unverzichtbar. Die Kennzeichnung nach DIN 4420-1 wird dadurch nicht ersetzt. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. Hubarbeitsbü      hnen, die im Bereich spannungsführender Leitungen (Niederspannung) eingesetzt werden, müssen bis 1000 V isoliert sein. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Angaben zur Abrechnung Sämtliche Kosten für eventuell notwendige Nachweise (Statik etc.) oder behördliche Genehmigungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern nicht separat ausgeschrieben. Nach Fertigstellung (auch Teilflächen) ist dies der Bauleitung schriftlich anzuzeigen und das Gerüst mit einer Freigabeplakette zu versehen. Erst ab diesen Zeitpunkt beginnt die Gerüststandzeit. Rechnungen sind immer kummulativ, mit Angabe der Auftragsnummer, des Bauvorhabens und als Abschlags- oder Schlußrechnung deklariert, einzureichen. Nicht entsprechend eingereichte Rechnungen werden ohne Bearbeitung zur Vervollständigung zurückgeschickt. Werden Gerüste auf der Baustelle nur umgesetzt, d.h. es entfällt der An- und Abtransport, so gelten - falls dazu keine Positionen im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind - die vereinbarten Preise für Auf- und Abbau. Der eingesparte Anteil für die Vorhaltung ist sichtbar abzusetzen, sofern er Bestandteil des Preises ist. Die fiktive Abrechnung nicht erstellter Gerüste oder das Abrechnen mobiler Gerüste nach Preisen für stationäre Gerüste werden nicht anerkannt.
Technische Vorbemerkungen - Gerüstbau
01 Gerüstbauarbeiten 1. Bauabschnitt
01
Gerüstbauarbeiten 1. Bauabschnitt
01.01 Gerüstbauarbeiten Haus 10+12
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Gerüstbauarbeiten Haus 10+12
01.02 Gerüstbauarbeiten Haus 14+16
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Gerüstbauarbeiten Haus 14+16