Balkonfundamente 1.+2. Bauabschnitt
RM-25-005 Linden Beethovenstraße 10-22
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben: Beethovenstr. 10-22 in Linden Serielle Sanierung + Aufstockung Gesamtbauzeit: März 2026 - Dezember 2027 Leistungstitel: Herstellung Balkonfundamente Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Standort Rhein-Main Am Prime-Parc 13 | 65479 Raunheim (bei Frankfurt a.M.) a.tsiangos@bo-bau.de
Bauvorhaben: Beethovenstr. 10-22 in Linden
Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Objektbeschreibung 1. Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Die geplanten Maßnahmen betreffen vier Mehrfamilienhäuser mit je 4. Etagen in der Beethovenstraße 10–12, 14–16, 18–20 und 22 in 35440 Linden. Im Zuge der Maßnahme werden die bestehenden Dächer zurückgebaut und durch eine zusätzliche Wohnebene ersetzt. Auf diese Weise entstehen etwa 900 m² neuer Wohnfläche in Form moderner 3- bis 4-Raum-Wohnungen. Die Maßnahme umfasst neben der Aufstockung auch die umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle. Durch die serielle Sanierung wird eine gleichbleibend hohe Ausführungsqualität erreicht und die Bauzeit signifikant verkürzt. Die Sanierung wird ergänzt durch den Einbau energieeffizienter Fenster, die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie einer Photovoltaikanlage und die extensive Begrünung der neuen Dachflächen. Weiterhin werden moderne Vorstellbalkone errichtet und die Eingangs- sowie Treppenhausbereiche erneuert. Das Projekt wird im KfW-Effizienzhaus 55 EE-Standard umgesetzt und trägt den Zielen des nachhaltigen Bauens Rechnung 2. Termine Die Ausführung der Baumaßnahme ist für den Zeitraum 2026–2027 vorgesehen.                    Die Fertigstellung der Gesamtleistung ist bis spätestens 01.12.2027 vorgesehen.                      Da die Arbeiten im bewohnten Bestand erfolgen, sind logistische Einschränkungen und eine enge Abstimmung mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zwingend erforderlich. Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen sind einzuhalten.
Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
Vorbemerkungen zu den ortsspezifischen Situationen Vorbemerkungen zu den ortsspezifischen Situationen 1. Bewohnerbetrieb / Mieternutzung Die Bauarbeiten erfolgen im laufenden Mietbetrieb. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeiten so zu organisieren, dass die Beeinträchtigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner auf ein Minimum reduziert werden. Arbeiten innerhalb von Wohnungen sind frühzeitig, mindestens eine Woche vorab anzukündigen und mit den Mietparteien abzustimmen. Schutzmaßnahmen wie Staubschutzwände, Bodenabdeckungen und temporäre Sicherungen sind einzusetzen. Anlieferungen dürfen nicht durch Bewohner entgegen genommen werden. 2. Lärmintensive Arbeiten Lärmintensive Arbeiten sind werktags auf die Zeit zwischen 8:00 und 18:00 Uhr zu beschränken. Besondere Rücksicht ist auf Ruhezeiten sowie die Nutzung durch die Bewohner zu nehmen. Übermäßig störende Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz sind einzuhalten. 3. Ortsbesichtigung Für die Erstellung des Angebotes wird dringend eine Ortsbesichtigung angeraten. Das Gelände ist umlaufend fußläufig zu besichtigen, um die örtlichen Begebenheiten mit dem beschriebenen Leistungsumfang abzugleichen. Hierbei geht es insbesondere um die Möglichkeiten von Anfahrts- und Lagerflächen, sowie Stellplatzmöglichkeiten für den Einsatz von Mobilkränen. Zusatzkosten aufgrund mangelnder Kenntnisse über die Baustellenbegebenheiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Vorbemerkungen zu den ortsspezifischen Situationen
2 BESONDERER TEIL - Betonarbeiten 2. BESONDERER TEIL  -  Beton- und Stahlbetonarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten. Weiterhin sind zu beachten: -DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen -DIN 419 - Schallschutz im Hochbau -DIN 18217 - Betonflächen und Schalungshaut -DIN 18 218 - Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen -DIN 18314 - Spritzbetonarbeiten -DIN 18349 - Betonerhaltungsarbeiten -DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten -DIN 18551 - Spritzbeton; Herstellung und Güteüberwachung -DIN 18806-1 - Verbundkonstruktionen; Verbundstützen -DIN EN 450 - Flugasche für Beton -DIN EN 445 - Einpressmörtel für Spannglieder; Prüfverfahren -DIN EN 446 - Einpressmörtel für Spannglieder; Einpreßverfahren -DIN EN 447 - Einpressmörtel für Spannglieder; Anforderungen für üblichen Einpreßmörtel -DIN EN 10 088-1 Nichtrostende Stähle -Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton), DAfStb -Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton, DAfStb -Richtlinien für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, DAfStb -Richtlinie für die Ausbesserung und Verstärkung von Betonbauwerken mit Spritzbeton, DafStb -Richtlinie für Beton mit rezykliertem Zuschlag, DAfStb -Merkblätter des Bundesverbandes der Porenbetonindustrie e.V. -Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere -Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen -Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung der Fugen im Nassbereich -Nr. 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern                     unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen. -Nr. 5: Butylbänder Bei Widersprüchen zwischen DIN-Normen gelten DIN 1045 und DIN 1164 vorrangig. DIN V ENV 206 ist nur nach besonderer Vereinbarung anzuwenden oder wenn die Berechnung des Bauwerks nach anderen Normen als nach DIN 1045 erfolgte. 2.2 Stoffe, Bauteile Der Auftragnehmer hat auf Verlangen - soweit es nicht durch Vorschriften ohnehin erforderlich ist - die Prüfprotokolle für Güteprüfung und Druckfestigkeit gemäß Nr. 7.4.3.1 i.V.m. 7.4.3.5 NIN 1045 als Nebenleistung zu übergeben. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit können Prüfungen nach Nr. 7.4.5 DIN 1045 zu Lasten des Auftragnehmers vorgenommen werden. Für Stahlbetonfertigteile sind in analoger Anwendung die Kopien der Lieferscheine gemäß Nr. 7.2.2 DIN 1045 zu übergeben. Die Herkunft von Zement, Zuschlagstoffen, Wasser, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen sowie Schalungstrennmitteln ist der Bauleitung auf Anforderung nachzuweisen. Im Beton dürfen keine organischen Bestandteile (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein. Bei Faserbeton ist ausschließlich der Einsatz bauaufsichtlich zugelassener Fasern (auch bei Glasfasern) gestattet. Es dürfen nur alkaliresistente Fasern zugegeben werden. Das gilt auch für Fertigteile aus Zulieferungen. Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist. Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen. Zement Vorübergehend im Freien gelagerter Sackzement muss eine belüftete Unterlage erhalten. Folien zum Abdecken dürfen die Zementsäcke nicht unmittelbar berühren. Die Verwendung von Zement auch mit leichter Klumpenbildung ist grundsätzlich nicht gestattet. Sackzement Z 55 darf maximal einen Monat, die übrigen Zemente dürfen maximal zwei Monate gelagert sein. Auf Verlangen ist der Bauleitung eine Zementprobe von 5 kg je Lieferung zur Prüfung zu übergeben. Das gilt auch für Silozement.Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden. Zuschläge Zuschläge für Normalbeton müssen DIN 4226 - Zuschlag für Beton - entsprechen. Der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung kann verlangt werden. Für den Einsatz bei Stahlbeton oder Spannbeton ist eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion auszuschließen. Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor. Betonzusatzmittel Bei Betonzusatzmitteln dürfen - außer bei Fließmitteln - nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Zusatzmittel dürfen fü     r Spannbeton nur dann verwendet werden, wenn dafür die Zulassung im Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist. Bei Stahlbeton bedarf der Einsatz von Stabilisierern der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung. Das gilt analog beim Einsatz von Dichtungsmitteln für wasserundurchlässigen Beton. Bei Stahlbeton sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen. Betonzusatzstoffe Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungsprüfung kann verlangt werden. Sie dürfen keine korrosionsfördernden Bestandteile haben. 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen. Der Beton ist entmischungsfrei einzubringen; das Betonieren in freien Fall ist untersagt. Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend. In der Regel ist der Beton lagenweise einzubringen und zu verdichten. Dabei ist die Rüttelflasche in die vorherige Schicht mit einzuführen. Rüttler aller Art dürfen nicht zum Verteilen des Betons verwendet werden. Ein Ersatzrüttler ist vorzuhalten. Für das Verdichten durch Rütteln ist DIN 4235 zu beachten. Es ist zu gewährleisten, dass nach Erstarrungsbeginn (unter Normbedingungen in der Regel nach einer Stunde nach Herstellung des Frischbetons) der Beton nicht durch Rütteln - auch nicht in Anschlussbereichen - gestört wird. Gegebenenfalls sind Arbeitsunterbrechungen einzuplanen. Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten. Ebenso sind Maßnahmen zu treffen, dass beim Betonieren von Decken die Lochziegel wegen möglicher Rissbildung nicht teilweise mit Beton gefüllt werden. Das Verlegen von Stahl- oder flexiblen Kunststoffpanzerrohren in Beton, insbesondere in Sichtbeton, soll nur unter Anwesenheit des Elektrikers erfolgen. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten. Die Art der Nachbehandlung des frischen Betons richtet sich nach den angegebenen Vorschriften bzw. nach dem Ermessen des Auftragnehmers sowie vorrangig nach den Projektunterlagen und den Anweisungen der Bauleitung. Wird die Entscheidung dem Auftragnehmer überlassen, kommen nach dessen Wahl zur Anwendung: - Längere Ausschalungsfristen - Abdeckung mit Folie oder feuchtzuhaltenden Materialien - Aufbringen spezieller Nachbehandlungsmittel; sie müssen farbig erkennbar sein. - Kontinuierliches Besprühen mit Wasser; der Beton darf in diesem Fall nicht   zeitweise trocken sein; das Feuchthalten ist also auch nach Arbeitsende zu   gewährleisten. Das Besprühen aus dem Schlauch ohne Brauseeinrichtung ist unzulässig. Ein Temperaturschock ist zu vermeiden. Frische Betonoberflächen sind nicht direkt zu besprühen, damit Feinanteile nicht ausgewaschen werden. Nachbehandlungsmittel dürfen die Haftung späterer Nutzschichten (z.B. Fliesen, Verbundestrich) nicht negativ beeinflussen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Meßeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Tragende Innenwände sollen in einem Zusammenhang mit den Außenwänden hergestellt werden. Bei Deckenplatten aus wasserundurchlässigem Beton sind Gleitschichten zwischen Platte und Auflager einzubauen. Dabei darf kein statisch unbestimmtes bzw. überbestimmtes System entstehen. Beim Einziehen von Stahlbetondecken in vorhandene Bausubstanz sind die statischen Berechnungen für die Auflager - falls nicht Bestandteil der Ausführungsunterlagen - anzufordern. Falls aus den Unterlagen nicht ersichtlich, sind die technologischen Vorgänge, Größe und Tiefe der Aussparungen im Bereich der Auflager sowie die Maßnahmen für den kraftschlüssigen Verbund mit Tragwerksplaner und Bauleitung abzustimmen. Einfüllöffnungen für die Auflager sind nach oben abzuschrägen. Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen; dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen. Sollen Dachdichtungen um Kanten und Ecken geführt werden, sind diese zu brechen (abzufasen). 2.3.2 Schalung Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen. Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofern keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen. Das Einlegen von Rohrleitungen in die Schalung durch andere Unternehmen, z. B. Stahlpanzerrohre der      elektrischen Leitungen, Rohre für die sanitäre Installation usw. sowie Anker und sonstige Befestigungseisen, ist zu gestatten. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen (Nebenleistung). Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. Vor dem Betonieren sind die - entsprechend ausgebildeten - Schalungen von Fremdkörpern zu reinigen. Das Eindringen von Schnee ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. Köcherschalungen sind zu entwässern. Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Ausparungen ist untersagt. Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig. Hilfsstützen sind auch vorzusehen unter tragenden Bauteilen, wenn die darunter liegenden Konstruktionsteile noch nicht die  zulässige Tragfähigkeit erreicht haben. 2.3.3 Sichtbeton Für den Begriff "Sichtbeton" gibt es noch keine verbindlichen Definitionen. Zur inhaltlichen Abgrenzung der ausgeschriebenen Positionen kann deshalb nachfolgende Einteilung vorgenommen werden: Sichtbeton I Sichtbar bleibende Betonflächen ohne spezielle Forderung; Schalung nach freier Wahl des Auftragnehmers Sichtbeton II Sichtbar bleibende Betonflächen für bauseitige malermäßige Oberflächenbearbeitung (Teilspachtelung und Anstrich oder Tapezieren) Schalung: - einheitliche nichtsaugende Schalung - regelmäßige Anordnung der Schalungsstöße und -anker - gefaste/nicht gefaste Kanten nach Wahl des Auftraggebers - Grate abgeschliffen Sichtbeton III Sichtbar bleibende Betonflächen mit gehobenen Ansprüchen, ohne wesentliche Nachbearbeitung Schalung: - einheitliche nichtsaugende/saugende Schalung und Schalungsstruktur nach Wahl des   Auftraggebers - regelmäßige Anordnung der Schalungsstöße und -anker - Kanten glatt/mit Dreikantleisten gefast - Arbeitsfugen glatt/mit Dreikantleisten gebrochen - Grate abgeschliffen - Ansichtsfläche weitgehend frei von Flecken und Verunreinigungen - Ansichtsflächen mit weitgehend einheitlicher Farbtönung und Porenstruktur   (Porengröße, Porenverteilung) - Verwendung von Schalungsbahnen als Alternative Sofern im Leistungsverzeichnis oder unter 2.6 nicht näher beschrieben, gilt Sichtbeton II als Ausführungs- und Kalkulationsgrundlage. Bei Sichtbeton II und III sind Durchankerstellen materialgerecht zu schließen. Bei Sichtbeton I können auch Plastikstöpsel verwendet werden. Bei Sichtbeton dürfen wachshaltige Entschalungsmittel nicht verwendet werden. Bei Sichtbeton sind nur Zuschlagstoffe und Zemente eines Lieferers von gleicher Farbe zu verwenden; dabei sind Arbeitsfugen zu vermeiden. Der Schutz vor Austrocknung und Fremdwasser des Sichtbetons soll durch nicht direkt anliegende Kunststofffolien erfolgen. Eine Nassbehandlung ist zu vermeiden. Wird saugende Schalung verwendet, so ist sie mit Zementleim vorzubehandeln und vor dem Einbau trocken abzubürsten. Schalungsstöße sind gegen austretenden Zementleim abzudichten. Horizontale Schalungsstöße sollen auf einer Höhe liegen; vertikale Stöße sollen gleichen Abstand haben. Beton für Sichtbeton soll mit möglichst kleinem Größtkorn unter Beachtung der Sieblinien nach DIN 1045 und mit einem W/Z-Faktor kleiner als 0,55 hergestellt werden. Schütthöhen dürfen 50 cm nicht überschreiten. Auf eine gleichmäßige Schütthöhe und Verdichtung ist unbedingt zu achten. Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt. 2.3.4 Wasserundurchlässiger Beton Für wasserundurchlässigen Beton sind langsam erhärtende Zemente zu verwenden, z. B. Z 32,5. Die Sieblinie der Zuschlagstoffe soll zwischen A und B liegen. Vor Erstarrungsbeginn ist eine Nachverdichtung vorzunehmen. Mechanische Beanspruchungen und Erschütterungen durch Bauprozesse sind in den ersten Tagen zu vermeiden. Abstandhalter aus Kunststoff sind grundsätzlich nicht zu verwenden. Falls das Betonieren aus technologischen oder vom Auftragnehmer zu vertretenden zeitlichen Gründen nicht in einem Arbeitsgang erfolgen kann, sind wasserundurchlässige Fugen mit Fugenbändern oder -blechen herzustellen; eine besondere Vergütung erfolgt in diesem Fall nicht. 2.3.5 Beton mit hohem Verschleißwiderstand Der Zementgehalt für Beton mit hohem Verschleißwiderstand soll bei einem Größtkorn von 32 mm 350 kg/m³ und bei 16 mm 400 kg/m³ nicht überschreiten. Das Zuschlaggemisch soll sandarm, grobkörnig, aber hohlraumarm sein. Der Frischbeton muss plastische bis steife Konsistenz aufweisen und einen ausreichenden Anteil gebrochener Zuschlagstoffe enthalten. Es darf nicht zu lange gerüttelt werden, um eine Anreicherung von Wasser und Zementleim an der Oberfläche zu verhindern. Eine übermäßig lange Bearbeitung der Oberfläche beim Abziehen bzw. Abreiben oder Glätten ist aus dem gleichen Grund zu vermeiden. Eine Vakuumbehandlung stellt ggf. eine Besondere Leistung dar. In Garageneinfahrten fü     0r Tiefgaragen, auf betonierten Hofflächen und vergleichbaren Nutzschichten ist Beton mit hohem Frost- und Tausalzwiderstand nach Abschnitt 6.5.7.4 DIN 1045 zu verarbeiten. Die Nachbehandlung ist gegenüber den Richtlinien um zwei Tage zu verlängern. Dem Bauherrn ist mitzuteilen, ab wann eine Belastung mit Streusalz u. dgl. erfolgen darf. 2.3.6 Bewehrung Das Einbringen der Bewehrung ohne Abstandhalter ist unzulässig. Bei Abstandhaltern aus Kunststoff ist zu garantieren, daß keine Verformung durch Erwärmen oder kein Sprödbruch eintritt; ein Prüfnachweis kann verlangt werden. Für frei bewitterte Aussenbauteile sind zementgebundene Abstandhalter zu verwenden. Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen. Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach DIN 1045 gefordert sein. Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist. Wird (spätestens) beim Einbringen der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um Rüttellücken und Betoniergassen festzulegen. Das ist nicht erforderlich, wenn entsprechnde Angaben in den Ausführungsplänen enthalten sind. Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren. Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben. 2.3.7 Stahlbetonfertigteile Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste; Montagehalterungen sowie Kraneinsatz und das Verschließen der Transportöffnungen. Für Stahlbetonfertigteile hat das liefernde Unternehmen ohne besondere Aufforderung den Güteschutznachweis, Prüfzeugnisse und den Eignungsprüfungsnachweis zu stellen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern. Werden statische Nachweise gefordert, so umfasst die Leistung auch: - Anforderungen an die Auflager - Berücksichtigung der Anhängelasten - Angabe der Verbindungsmittel - Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen - Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien Kennzeichnungen müssen im Montagezustand lesbar sein. Einzubauende Rohre und Kästen aus PVC verformen sich bei der Wärmeentwicklung des Betonabbindevorganges. Diesem Umstand ist bei der Herstellung von Fertigteilen Rechnung zu tragen. Für Stahlbeton-Fertigteil-Decken dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene und güteüberwachte Fabrikate verwendet werden. Die Deckenuntersicht ist aus glatter, nichtsaugender Schalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mit gefasten Längskanten. Die Untersicht muß weitgehend frei von Flecken und Verunreinigungen sein und von weitgehend einheitlicher Porenstruktur (Porengröße und Verteilung) sein. Die streichfertige Untersicht muß absolut planeben und ohne Absätze bei den Elementstößen hergestellt werden. Erkennbare Versätze sind zu vermeiden, anderenfalls ist großflächig beizuspachteln. Beim Einbau sind die Vorschriften und Verlegeanleitungen des Herstellerwerkes zu beachten; des weiteren die im Zulassungsbescheid festgelegten Maßnahmen hinsichtlich Druckfestigkeit zum Zeitpunkt des Aufbringens des Ortbetons, der Auflagertiefen, der Montageunterstützungen beim Betoniervorgang und dergleichen. Der Zulassungsbescheid muss auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen. In Fertigteilen aus Porenbeton muss die Bewehrung einen zusätzlichen Korrosionsschutz, der in den Preis einzurechnen ist, enthalten. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Bohrungen in Decken sind mit dem Statiker vorher abzustimmen. 2.3.8 Gründungen - Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist   grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. - Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem   Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien. - Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind   vorzunehmen. - Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung   zu versehen. - Sind aus den Planungsunterlagen betonangreifende Böden oder Wässer ersichtlich oder   können diese nach Durchführung der Erdarbeiten vermutet werden, sin     d mit der   Bauleitung entsprechende Maßnahmen abzusprechen. - Fundamentübergänge, z.B. von unterkellerten zum nichtunterkellerten Teil eines   Gebäudes, sind treppenartig auszubilden Für Unterfahrungen bestehender Fundamente ist zu beachten: - Das vorhandene Fundament darf nur in Abschnitten von 1,0 bis 1,25 m Länge   unterfahren werden,   falls die statischen Berechnungen keine Werte angeben (in dem Fall gelten letztere).   Der Betoniervorgang hat abschnittsweise, z.B. in der Reihenfolge 1,3,5 - 2,4.6, zu   erfolgen. - Der Beton ist über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu   verdichten. Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne   nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden.   Vertikale Trennfugen sind anzuordnen. - Bei der Durchführung von Unterfahrungen ist die Bauleitung zu verständigen, damit eine   unmittelbare Überwachung vorgenommen werden kann. 2.3.9 Fugen Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugendem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Sie sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bei Sichtbeton sind sie möglichst zu vermeiden oder nach Abstimmung mit dem Architekten im Sinne von Nr. 10.2.3 DIN 1045 herzustellen. In Bereichen dicht liegender Bewehrung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen dürfen keine Arbeitsfugen ausgebildet werden. In wasserdichten Bauteilen sind Arbeitsfugen durch spezielle Fugenbänder zu dichten. Ihre Lage und Ausbildung ist mit der Bauleitung oder dem Tragwerksplaner abzustimmen. Besteht in langgestreckten Bauteilen die Gefahr von Spaltrissen (abhängig von Jahreszeit, Anzahl der Fugen), so ist dem durch geeignete Maßnahmen (W/Z-Faktor, Zement mit niedriger Hydratationswärme, längere Ausschalfristen) entgegenzuwirken. Das Ausbilden von Arbeitsfugen ist eine Nebenleistung; sie gelten jedoch im Zusammenhang mit aus statischen, bauphysikalischen oder aus gestalterischen Gründen - geforderten Fugen als Besondere Leistung. 2.3.10 Transportbeton Der Lieferer ist auf den Verwendungszweck hinzuweisen! Eine nachträgliche Wasserzugabe zum Transportbeton auf der Baustelle ist untersagt! Die Eigenüberwachung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen; sie darf nicht ausschließlich dem Lieferer von Transportbeton überlassen werden. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer den Nachweis über die Herkunft von Transportbeton zu führen, die Rezeptur und die Kornzusammensetzung nachzuweisen. Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Orten erfolgen. 2.3.11 Einbauteile In die Einheitspreise ist der Einbau bzw. das Einlegen von bauseits gelieferten Bauteilen wie Halfenschienen, Hülsen, Leerrohren, Dosen sowie Absturzsicherungen etc. einzukalkulieren. 2.4 Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18331 gelten als Nebenleistung: - Das Einlegen von einfachen Dreikantleisten in die Schalung zur Kantenausbildung der   sichtbaren Stützen und Unterzüge. - Das Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem Arbeitsablauf des Auftragnehmers   ergeben. - Bei Fertigteilen, auch bei Filigrandecken und -wänden, die werkseitig eingebrachte   Bewehrung, die Schalung, das Herstellen der Auflager mit Ausnahme spezieller   Gleitlager oder Knoten, das Vergießen montagebedingter Aussparungen sowie das   Schließen der Fugen an der Untersicht bei Decken und   der Stoß- und Lagerfugen bei Wänden mit Ausnahme v. Dehnfugen. - Bei Spannbetonfertigteilen die Spannarbeiten einschließlich Spannstähle, Spannglieder   und Hilfsmaterialien bei sofortigem Verbund. - Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach   Aufforderung durch die Bauleitung. - Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste. - Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen   Tätigkeitszeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen   entstehen. - Das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über die eigene   Benutzungszeit hinaus. - Der Schutz des Betons gegen Austrocknen (besonders bei kühler Witterung). - Das Kühlen des Betons bei Gleitbauweisen. - Das Reinigen von Fugen - bei Bedarf auch das Beseitigen von Betonbrücken - wenn   Maßnahmen des Schall- und Wärmeschutzes ausgeschrieben oder aus den Plänen zu   erkennen sind. Das gilt analog bei der Ausbildung von Gerbergelenken. - Das Ausschalen, auch wenn das im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist. Die Leistung   entfällt nur dann, wenn "verlorene Schalung" ausgeschrieben ist, über deren örtliche   Anwendung hat sich der Auftragnehmer im Zweifel mit der Bauleitung abzustimmen. - Auf- und Abbau sowie Vorhaltung von Montagehalterungen für Fertigteile - Bei Unterfahrungen von Fundamenten oder beim Einziehen von Decken die   nachträgliche kraftschlüssige Verbindung mit Quellmörtel. - Das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen nach dem Ausschalen; die   Schienen sind zu säubern. - Hilfskonstruktionen, wie Hilfsstützen, nach dem Ausschalen oder Unterstützungen von   Stahlbeton- und Filigrandecken. - Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das   Begradigen der R     chänder ggf. durch Abkleben. - Statische Nachweise für den Montagezustand und für die Anschlag- (Lastaufnahme-)   Vorrichtungen bei Stahlbetonfertigteilen. Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18331 gelten als Besondere Leistung: - Die wärmedämmende Nachbehandlung des Betons. - Maßnahmen zur Beweissicherung an bestehenden Gebäuden. - Setzungs- und Verformungsmessungen nach DIN 4107. 2.5 Abrechnungshinweise Für das Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Die Preise gelten auch, wenn die Massen um mehr als 10 % über - oder unterschritten werden und dadurch kein grobes Missverhältnis zwischen Preis und Leistung entsteht. Ideelle Balken werden nach den Positionen für die Decke abgerechnet, weil dafür keine besondere Schalung erforderlich ist. Werden Durchbrüche oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton nach m ausgeschrieben, so gilt als Aufmaß die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge. Gleiches gilt, wenn die Ausschreibung nach Stück unter Angabe der Fläche oder Größe erfolgt. Technologische Zwischenschnitte können nicht gesondert berechnet werden. Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet. Werden Schubbewehrungen mit Sonderzulassung verwendet, so sind sie als Bewehrungsstahl und nicht als Kleineisenteile abzurechnen. Schalungen für Aussparungen werden auch für übermessene Öffnungen abgerechnet. Werden Einwegschalungen, z.B. PE-beschichteter Karton, eingesetzt, ist keine Zulage für verlorene Schalung zu berechnen.
2 BESONDERER TEIL - Betonarbeiten
01 Herstellung der Balkonfundamente
01
Herstellung der Balkonfundamente
01.01 Gewerkespezifische Baustelleneinrichtung
01.01
Gewerkespezifische Baustelleneinrichtung
01.02 Abdichtungsarbeiten
01.02
Abdichtungsarbeiten
01.03 Balkonfundamente Haus 10+12
01.03
Balkonfundamente Haus 10+12
01.04 Balkonfundamente Haus 14+16
01.04
Balkonfundamente Haus 14+16
01.05 Balkonfundamente Haus 18+20
01.05
Balkonfundamente Haus 18+20
01.06 Balkonfundamente Haus 22
01.06
Balkonfundamente Haus 22