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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Betonschneidearbeiten
Bauvorhaben: Energetische Sanierung +
Modernisierung + Aufstockung
Conrad-Hist-Str. 19-23
in 67346 Speyer
Bauzeit gesamte Maßnahme: 06/2026 - 03/2027
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Betonschneidearbeiten
01 BETONSCHNEIDEARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
01
BETONSCHNEIDEARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Conrad-Hist-Str. 19-23a in 67346 Speyer handelt es sich um
ein Wohngebäude aus dem Baujahr 1958.
Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Baugenossenschaft Speyer eG.
Die Häuser Conrad-Hist-Str. 19-23a sind unmittelbar aneinander stehende Wohnge-
bäude mit 3 Vollgeschossen, unausgebauten Dachgeschoss sowie Kellergeschoss
und drei Hauseingänge. Die Hauseingänge sind über einen befestigten Fußweg von
der Straße aus zu erreichen. Die Gesamthöhe des Wohnhauses inkl. DG beträgt
ca. 12,50 m. Das Kellergeschoss ragt ca.80-120 cm aus dem Gelände heraus.
Durch den Gebäudeversatz von ca. h= 300 cm ist das Dach nicht durchlaufend.
Bei den Blöcken handelt es sich um drei Zweispänner. Alle drei Geschosse besitzen
insgesamt sechs Wohneinheiten. Die Gesamtwohnfläche der Wohngebäude
CHS 19-23a beträgt für insgesamt 18 WEs ca. 1.338 m² (inkl. 0,5-facher Balkon-
flächen) im Bestand.
Geplant ist der Abbruch des kompletten Dachstuhl und die anschließende Erweiter-
ung durch Aufstockung um eine Wohnetage. Das neue Dach wird entgegen dem
Altbestand als Flachdach ausgeführt. Die geplante Aufstockung schafft sechs zusätz-
liche Wohneinheiten mit Balkon mit Westausrichtung.
Der durch die Aufstockung entsehende Wohnflächenzuwachs beträgt ca. 461 m²,
so dass mit Abschluss der Umbaumaßnahme für insgesamt 24 WEs eine vermiet-
bare Gesamtwohnfläche von ca. 1.799 m² zur Verfügung stehen wird (inkl. 0,5-
facher Balkonflächen).
An den Objekten sollen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen
werden. Alle Wohnungen werden nach der Sanierung eine Loggia bzw. einen
Vorstellbalkon haben.
Die Aufstockung erhält denselben Standard wie der darunter liegende Bestand.
Das Wohnobjekt soll so saniert werden, dass ein energetischer Standard
für den Bestand KfW 70 und für die Aufstockung KfW 55 erreicht wird.
Massnahmen Sanierung (grober Überschlag):
- Aufstockung um eine neue Wohnetage mit Flachdach (Rückbau vorh. DG mit
Satteldach, Herstellen einer Brettstapeldecke, Außenwände als Holzständer-
konstruktion in Holztafelbauweise, Gründach mit Solaranlage auf Teilflächen)
- Erneuerung der Balkone durch vorgestellte Balkonanlagen
- Austausch Fensterelemente inkl. Außenfensterbänke
(Innenfensterbänke bleiben im Bestand)
- Sanierung vorh. Rollladenkästen in allen Bestands-Etagen
- Aufsatzrollladenkästen mit Gurtbedienung für Fensterlemente in Aufstockung
- Erneuerung Kellerfenster
- Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems
- brandschutztechnische Ertüchtigung der vorh. Kellerdecke
(Laut WSN ist keine KDD vorgesehen.)
- Dämmung Kellerwände am Treppenhaus
- Strangsanierung und Modernisierung der Bäder, Vergrößerung der Bäder
durch Wegfall Flurnischen
- Erneuerung Bodenbelag in Kleinflächen sowie malermäßige Überarbeitung
der von der Sanierung betroffenen Wand- und Deckenflächen in Fluren
- Austausch Badtüren inkl. Zargen
- Austausch WE-Türen inkl. Zargen
- Erneuerung T30-Türen im Treppenhaus
- Erneuerung Kelleraußentüren (78/89)
- Sanierung der Kellerabgänge im Außenbereich (BetoSan., Geländer neu)
- Hauseingangstüren bleiben im Bestand, vorh. BK-Anlage im Seitenteil
wird jeweils um zwei Kästen für neue WEs in Aufstockung erweitert
- malermäßige Überarbeitung der Treppenhäuser (Wände, Untersichten, Decken)
- malermäßige Überarbeitung der Kellerwände und -decken im öffentlichen Bereich
- Herrichtung eines Technikraumes für Fernwärmetechnik im KG
- Erneuerung der Anlagentechnik (HLS + Elektro)
- Komplettsanierung von 6,0 Leerwohnungen (Stand 15.07.25)
Die Bauarbeiten erfolgen im bewohnten Zustand.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Objektspezifischer Ausführungshinweis Vor Errichtung der neuen Balkonanlagen erfolgt der Rückbau der bestehenden
Balkonanlagen. Die vorh. Balkon-Kragplatten werden fassadenbündig abgetrennt
bzw. aus den Nischen herausgeschnitten.
Objektspezifischer Ausführungshinweis
Demontagekonzept / Zufahrt Für die nachfolgenden Arbeiten ist ein Demontagekonzept zu
erstellen und vom SiGeKo und der Bauleitung im Vorfeld
schriftlich bestätigen zu lassen. Kosten hierfür sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
Erst mit Freigabe des Demontagekonzeptes dürfen die
Arbeiten ausgeführt werden.
Die Zufahrt für erforderliche Hubarbeitsbühnen und
Krantechnik, zum Rückbau der nachfolgend beschriebenen
Balkonanlagen, erfolgt über eine bauseitig hergestellte
Baustraße.
Demontagekonzept / Zufahrt
Maßgebende Technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 459 gelten für die Ausführung der Arbeiten
gelten alle notwendigen DIN- und EN Normen sowie:
- Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-
Berufsgenossenschaften
- die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen
Ausführungsrichtlinien
Werden die Abbrucharbeiten unterbrochen, so ist die Abbruch-
oder Rückbaustelle abzusichern.
Bauteile, deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist,
sind abzusprießen.
Abbruchmaterial wird Eigentum des AN, sämtlicheSchuttreste
sind zu entsorgen. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Es erfolgt keine gesonderte Abrechnung von Deponie- und
Entsorgungskosten.
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung
und Aufmaß vor Ort.
Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen.
Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag
vor Ausführg der Bauleitung schriftlich zur Freigabe
vorgelegt werden.
Sicherungsmaßnahmen
Die Abbrucharbeiten sind unter Beachtung aller gesetzlichen
und behördlichen Vorschriften durchzuführen.
Dazu hat der AN alle Leistungen, die zur Sicherung
der öffentlichen Verkehrsbereiche und Einrichtungen
zweckdienlich und erforderlich sind, einzukalkulieren.
Es müssen zuverlässige Sicherungsmassnahmen getroffen
werden, damit Personen sowie Gegenstände im Baustellen-
bereich durch die Arbeiten nicht gefährdet werden.
Dazu gehören im Besonderen:
- alle Schutzmaßnahmen an öffentlichen und nachbarlichen
Einrichtungen und Gebäuden vor Beschädigung und
Verschmutzung durch die Abbrucharbeiten.
- Witterungsschutz auf der Dachfläche während der Umbau-
massnahmen auf Dachöffnungen, abgebrochenen
Schornsteinköpfen etc. In Teilflächen, mit geeigneten Planen
und Notentwässerung.
Die Zugänge zu den Hauseingängen sind für die Mieter stets
frei und zugänglich zuhalten.
Verschmutzung durch die Abbrucharbeiten sind arbeitstäglich
zu beseitigen.
Maßgebende Technische Vorschriften
Gewerkespezifische Baustelleneinrichtung Das Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten der Baustelleneinrich-
tung für sämtliche im nachfolgenden Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistung-
en, Materialien und der dafür erforderlichen Maschinen, Geräte und Werkzeuge
einschl. Bauaufzug, Kran und Arbeitsgerüste sind in die Positionen/ Einheitspreise
einzukalkulieren. Einschl. nach Abschluss der Arbeiten alle Geräte, Werkzeuge,
sonstige Betriebsmittel und Werkstoffreste wieder abzubauen bzw. abzufahren/ zu
entsorgen. Die in Anspruch genommenen Flächen sind sauber zu hinterlassen.
Gewerkespezifische Baustelleneinrichtung
01.01 Rückbau Balkonanlagen
01.01
Rückbau Balkonanlagen
01.02 Weitere Schneidearbeiten
01.02
Weitere Schneidearbeiten
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten