RLT Anlage 180000m³ Heizung-Sanitär
Neubau RLT Anlage 108
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Krombacher Brauerei Logistikzentrum/Abfüllhalle II Erneuerung am Standort Kreuztal Bauvorhaben:                              Krombacher Brauerei                                                 Erneuerung Heizverteiler Bauort:                                      Krombacher Str. 12                                                 57223 Kreuztal Bauherr:                                    Krombacher Brauerei                                                 Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG                                                 Hagener Str. 261                                                 57223 Kreuztal Als Hilfestellung zur Kalkulation wird dem Bieter empfohlen, vor Abgabe eines Angebots ein Ortstermin mit nachfolgendem Ansprechpartner zu vereinbaren. Herr Siebert befindet sich vom 31.07.2026 bis einschließlich 24.08.2026 im Urlaub. Für Rückfragen zum Leistungsverzeichnis bitten wir Sie, diese an Herrn Jonas Baldus (j.baldus@bohne.ing) und Herrn Jonas Pfeifer (j.pfeifer@bohne.ing) zu senden. Bitte setzen Sie Herrn Siebert (d.siebert@krombacher.de) dabei in CC. Vielen Dank. Dirk Siebert tel.:         02732/880460 mobil:       016090762512 mail:        d.siebert@krombacher.de
Krombacher Brauerei Logistikzentrum/Abfüllhalle II Erneuerung
Objektbeschreibung Allgemeine Objektbeschreibung Im Logistikzentrum bei der Krombacher Brauerei sollen die RLT-Zentralgeräte der RLT-Anlage 108 der Abfüllhalle II erneuert werden. Hierzu wird der bestehende Heizverteiler in der Halle umgebaut. Dieser wird um einen Anschluss für das neu zu errichtende RLT-Gerät erweitert sowie entsprechend angepasst und neu dimensioniert. Projektadresse: Krombacher Brauerei Hagener Straße 261 57223 Kreuztal
Objektbeschreibung
Allgemeine technische Vertragsbedingungen Diese Hinweise gelten ergänzend zur DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" 1. Angaben zur Baustelle Abfüllhalle in Bestand. 1.1 Lage der Baustelle Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG 57223 Kreuztal-Krombach Zufahrtsmöglichkeit: Die Baustelle ist ohne besondere Einschränkungen über öffentliche Straße und Werksumfahrten zu erreichen. 1.2 Durchführung der Baumaßnahme Die Arbeiten innerhalb der Abfüllhalle müssen unter Beachtung des laufenden Betriebes durchgeführt werden. Umschluss- und Rückbauarbeiten müssen in enger Abstimmung mit dem genannten Projektleiter TGA der Brauerei ggf. auch an Wochenenden ausgeführt werden. 1.3 Während der gesamten Bauzeit sind die Zuwege zu der Baumaßnahme von Material und Fahrzeugen freizuhalten. 1.4 Bauanschlüsse für Wasser und Strom sind im Bereich der Baumaßnahme sind vorhanden. 1.5 Besondere Räume zur Lagerung von Material bzw. Aufenthaltsräume für Personal werden nicht zur Verfügung gestellt. Sie sind für den Zeitraum der Ausführung durch den AN in Abstimmung mit dem AG vorzuhalten. 1.6 Gleichzeitig mit der Durchführung der Lüftungsarbeiten werden weiteren Gewerke wie Stahlbau, Elektroinstallation, MSR und Heizung ausgeführt. Eine enge Abstimmung aller Unternehmen ist erforderlich. 2. Angaben zur Ausführung 2.1 Ausführungstermine Beginn:          ca. Januar 2027 Ende:           ca. Mai 2027 2.2 Der Auftragnehmer ist für die Entsorgung des Abfalls seines Bereiches selbst verantwortlich, besondere Behälter, Container etc. werden durch den Bauherrn nicht bereitgestellt. Die Baustelle ist immer stets sauber zu verlassen, sollte die Baustelle nicht sauber hinterlassen werden behält sich der AG vor die Baustelle von externen Reinigen zu lassen und die Kosten umzulegen, bzw. von der Schlussrechnung abzuziehen. 2.3 Sichtbare Anlagenteile, Lüftauslässe etc. sind vor der Bestellung zu bemustern. 2.4 Übergabe/Schnittstelle Lüftung: Kanalnetz 2.5 Leitungen, Rohre, Kanäle Alle Kanäle Rohre müssen den derzeitig gültigen Normen-Bestimmungen entsprechen. Isolierungen sind schwer entflammbar auszuführen. 2.6 Abgrenzung des Leistungsumfangs zwischen den beteiligten Auftragnehmern. 2.6.1 Der AN hat über den üblichen Leistungsumfang hinausgehend, den am Bauvorhaben beteiligten Technikfirmen rechtzeitig (zu Beginn der Montagearbeiten) je einen Satz der gültigen Montagepläne zu übergeben. 2.6.2 Notwendige Durchbrüche z.B. Dachdurchführungen werden in Abstimmung bauseits erstellt 2.7 Die Funktionsprüfung der Gesamtanlage ist im Rahmen eines Probebetriebes durchzuführen. 2.8 Vom AN zu liefernde Unterlagen: 2.8.1 Montageunterlagen 2-fach, bestehend aus: - Montageplänen farbig angelegt entweder in die Werkpläne des Architekten oder als Plot (wesentliche Anlagenteile sind mit Positionsnummer zu versehen). - Werkstattzeichnungen - Stromlaufpläne Angaben zu: - Gewichten der Einbauteile - sonstige Erfordernisse für den Einbau 2.8.2 Bestandsunterlagen/Revisionsunterlagen 3-fach, bestehend aus: - Bestandsplänen farbig angelegt, auf Basis der Montagepläne, ergänzt durch Übersichtspläne - Stücklisten und Ersatzteillisten - Firmenliste der Zulieferfirmen - Protokolle der Funktionsprüfung - Funktionsbeschreibung - Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten - Alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Betriebs- und Wartungsanweisungen - Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen und Werksatteste - Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals - Die Pläne enthalten alle Angaben über die tatsächlich installierten Anlagen, z. B. über Typ, Querschnitt, Luftmenge, Leistungen der Verbraucher etc. - Zusätzlich zu den Plots sind Zeichnungen 1 x im pdf- und IFC und dxf-Format auf CD zu liefern. - Bestätigung über die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften - Brandschutzdokumentation, bestehend aus Schottbuch, Zulassungen, Übereinstimmungserklärung mit Grundrissen etc. 2.9 Für die einzubauenden Anlagen ist ein Wartungsvertrag mit Angebotsabgabe anzubieten. 2.10 Planungsunterlagen und Berechnungen, die dem AN bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden: - Werkpläne des Architekten als Plot oder pdf- und dxf-File - Entwurfspläne des Haustechnikplaners als Plot (farbig) oder als pdf- und dwg/ dxf-File. 3. Angaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen, Kalkulationshinweise 3.1 Das Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen für die Dauer der Bauzeit ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.2 Die max. Geschosshöhe beträgt ca. 9,5 m sind Scherenarbeitsbühnen, Gelenkteleskopbühnen, Rollgerüste, etc. erforderlich wenn nicht als Position ausgeschrieben sind diese mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.3 Die in Punkt 2.7 aufgeführte Funktionsprüfung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.4 Die in Punkt 2.8 aufgeführte Lieferung der Bestandspläne ist als Position im Leistungsverzeichnis aufgeführt. 3.5 Insgemeinkosten für Verpackung, Fracht- und Anreisekosten, sowie An- und Abfuhr frei Baustelle für Materialien und Werkzeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. 3.6 Vom AN sind ein projektverantwortlicher Ingenieur / Meister und ein bauleitender Monteur zu benennen. Diese dürfen nur im Einverständnis mit dem AG ausgewechselt werden. Die Personalkosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Dem bauleitenden Monteur sind vor Montagebeginn die Montagezeichnungen, Leistungsverzeichnisse (ohne Preise) sowie sonstige für die Baudurchführung notwendige Unterlagen zu übergeben. 3.7 Fabrikate Die im nachstehenden Leistungsverzeichnis aufgeführten Fabrikate sind unbedingt anzubieten. Fabrikatsänderungen dürfen während der gesamten Bauzeit ohne wichtigen Grund vom Bieter nicht vorgenommen werden. Alternativ angebotene technische Lösungen und Funktionen, die ohne vergleichbares Vorbild sind, müssen von einem anerkannten technischen Institut überprüft worden sein. Das Prüfungsergebnis ist in Form eines technischen Gutachten o.ä. dem Alternativangebot beizufügen. 3.8 Beschriftungen Alle Bauteile, Anlagen sind mit gravierten Schildern zu beschriften Die Beschriftung ist in die EP einzukalkulieren. 3.9 Alle Aufhängungen Befestigungen sind körperschallentkoppelt auszuführen, dies ist in die EP einzukalkulieren. 3.10 Die Mitwirkung bei den Abnahmen durch zugelassene Sachverständige ist in die EP einzukalkulieren. 3.11 Sämtliche Positionen im Leistungsverzeichnis verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, als Lieferung und betriebsfertige Montage der jeweilig ausgeschriebenen Leistung. 3.12 Der Einsatz von Subunternehmern bei der Ausführung ist grundsätzlich nicht gewünscht. Sollte der Einsatz von Subunternehmern unvermeidbar sein, so ist ein Nachunternehmerverzeichnis einzureichen und mitzuteilen, welche Leistungen an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen. 3.13 Fabrikate Mit dem Einheitspreis gilt das beschriebene Fabrikat als angeboten. Bei Alternativen können diese in einem Nebenangebot aufgeführt werden. 3.14 Die Abnahme der Anlage ist abhängig von der Mängelfreiheit der Anlage, das bedeutet einen mängelfreier Sachverständigenbericht. Sollten mehrere Nachprüfungen notwendig sein die der AG nicht zu verantworten hat so sind die Kosten hierfür mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten. - der Vorlage der Bestands-/Revisionsunterlagen gemäß Punkt 2.8.2 3.15 Zuschläge für Wochend-, Feiertags- und Nachtarbeit sind als Position im Leistungsverzeichnis enthalten. 3.16 In der gesamten Halle ist bei den Installationsarbeiten auf besondere Sorgfalt zu achten, es handelt sich um einen Lebensmittelbetrieb mit erhöhter Unfallgefahr in Teilbereichen durch Förderstrecken. 3.17 Abschlags- /Teilschluss-/ Schlussrechnungen Aus allen Rechnungen müssen immer die kompletten abgerechneten Mengen nach den Positionsnummern des Angebotes ersichtlich sein, d.h. die zuletzt eingereichte Rechnung muss die Leistung der vorangegangenen Rechnungen mit enthalten sein. Die Mengenermittlungen (Aufmaßblätter kumuliert) mit Aufmaß Zeichnungen der abzurechnenden Leistung sind in prüfbarer Form rechtzeitig durch den Auftragnehmer anzufertigen. 3.15 Unvorhergesehene Arbeiten/Stundenlohnarbeiten Für nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführte Arbeiten, müssen rechtzeitig vor Beginn unaufgefordert Nachtragsangebote eingereicht werden. Bei Stundenlohnarbeiten werden keine Aufsichtsstunden/ Bauleiter vergütet. 3.18 Objekt-/Bauüberwachung Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber sowie dem beauftragten Planungsbüros. Die Teilnahme des Projektleiters des AN an allen Jour-Fix Terminen ist zwingend erforderlich und ist mit einzukalkulieren. 3.19 Baureinigung Jeder AN muss seine eigene Baureinigung durchführen. Falls der AN der Aufforderung einer Baureinigung durch die Bauleitung nicht nachkommt, wird die Baureinigung von Dritten durchgeführt und die Kosten den zuständigen Baufirmen bei der Schlussrechnung abgezogen. 3.20 Bewachung Für die Bewachung und Verwahrung der Baustelle, Arbeitsgeräte und sonstigem des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers, auch wenn sich die Gegenstände auf dem Grundstück des AG befinden. 3.21 Erhöhte Anforderung an die Hygiene Die luftführenden Bereiche der Luftleitungen mit erhöhter Anforderung an die Reinheit und Reinigungsmöglichkeit (Hygiene) werden mit einem hygienisch einwandfreien Reinigungsmittel gereinigt eingebaut. Im Zuge der Montagearbeiten werden offene Leitungsenden bei jeder Montageunterbrechung staubdicht verschlossen. Formstücke und Verbindungen werden so ausgeführt, dass Partikelablagerungen und Falschlufteintritte vermieden werden. Dichtung und Dichtungsmittel sind glatt, dekontaminierbar, abriebfest, unverrottbar, wasserabweisend, alterungsbeständig, hygienisch und sicherheitstechnisch unbedenklich auszuführen. 3.22 Luftleitungen In die Einheitspreise ist das Verlegen, ohne Unterschied der Lage der Leitungen, einkalkuliert auf Basis des Ortstermins. Das Liefern und Montieren der Befestigungen ist anteilig in den Positionen enthalten. Sonderbefestigungen werden über Konstruktionsstahl abgerechnet. 3.23 Befestigungen und Abhängungen Die Befestigung der Bauteile am Bauwerk (z.B. mit Hilti-Profilen/ Müpro-Profilen oder Gewindestangen) ist als Stahl ausgeschrieben. Die Rohrschellen inkl. 1m Gewindestange inkl. Montage sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.24 Korrosionsschutz Die für die Verbindungen erforderlichen Zubehörteile (z.B. für Flanschen) sind die Schnittkanten sowie Schrauben korrosionsgeschützt auszuführen, dieses ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.25 Elastische Verbindungen Elastische Verbindungen von Einbauten, Geräten und Luftleitungen sind als Position aufgeführt. 3.26 Erschwernisse Erschwernisse bei der Montage-/Demontage von Bauteilen über Anlagentechnik sowie Logistikverkehr. Erhöhter Abstimmungs, Montageaufwand, zu ergreifende Sicherheitsmaßnahmen ist eigenverantwortlich zu kalkulieren. 3.27 VOB Teil B  in der aktuell gültigen Fassung wird vereinbart. 3.28 Ausführung nach den gültigen Normen und Regelwerken (Stand der Technik)
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Heizung/Sanitär Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Heizung/Sanitär 1. Allgemeines Die Baumaßnahme beinhaltet im Rahmen der Maßnahme die Erstellung der Heizungsanlage. Das Leistungs- verzeichnis beinhaltet die erforderlichen Arbeiten im Gewerk Heizung. 1.1 Zur Koordinierung der Arbeiten hat der Auftragnehmer mit allen am Bau beteiligten Firmen engstens zusammenzuarbeiten. 1.2 Vor Bestellung und Einbau von Einrichtungsgegenständen kann die Bauleitung die Vorlage von Mustern, Abbildungen und sonstigen technischen Angaben verlangen. Die Kosten dafür sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. 1.3 Für eine Geräteart ist nur ein Fabrikat und ein Typ anzubieten und zu liefern. 1.4 Leitfabrikate entfällt 1.5 Maße und Farbangaben Alle angegebenen Maße sind als Ca.-Maße zu verstehen, sofern nicht anders beschrieben. Etwaige Farbangaben (außer bei Pos. in Sichtmontage) sind zu vernachlässigen. Dem Bieter steht es für jede dieser Positionen frei ein gleichwertiges Produkt anzubieten. 1.6 Liefern und Montieren Sofern nicht explizit anders beschrieben gilt liefern und montieren. 2. Rohrleitungen und Armaturen 2.1 Montagehinweis: Leitungen, die durch Wände, Fußböden und Decken führen, müssen mindestens 30 mm größer als der Außendurchmesser des Leitungsrohres sein; die Schutzrohre müssen mindestens 5 mm über den fertigen Fußboden und 10 mm über die fertige Wand oder Decke hinausragen. Der Raum zwischen Leitungs- und Schutzrohr muss mit nicht brennbaren Material nach DIN 4102 ausgestopft und damit das Leitungsrohr fixiert werden, so dass ein Überschlag von Feuer und Rauch in andere Brandabschnitte verhindert wird. 2.2 Die Leitungen sind geradlinig rechtwinklig zu Decken und Wänden anzuordnen. Bei der Verlegung von Rohrleitungen ist besondere Sorgfalt und besonderer Schutz vorzusehen, wenn diese im Fußboden verlegt werden. 2.3 Die Empfehlung der Hersteller zur Verlegung und Montage von Rohrleitungen sind zu berücksichtigen. 2.4 Alle angeschlossenen Einbauteile, Heizkessel, Heizkörper, Warmwasserbereiter, Druckerhöhungsanlagen, Pumpen usw. müssen lösbare Verbindungen durch Verschraubung oder Flansche haben. 2.5 Die genaue Trassenführung, insbesondere bei einer Anhäufung von Rohren, ist vor der Verlegung mit der Bauleitung durchzu- sprechen. 2.6 Alle Rohrleitungen sind einzeln zu dämmen. 2.7 Alle Rohrleitungen sind durch farbige Leitungskennzeichnung (Farbe/Klebebänder) zu markieren. Eine Legende ist dem Bauherren zu übergeben. 3. Geräuschdämmung 3.1 Heizkessel, Druckerhöhungsanlagen, Pumpen, Warmwasser- bereiter, Lüftungsgeräte usw. sind nur auf schallentkoppelten Fundamenten oder geeigneten Schwingungsdämpfern zu montieren. 3.2 Alle Rohrleitungen und Kanäle sind schallentkoppelt zu montieren; die Empfehlungen der Hersteller sind zu beachten. 4. Einrichtungsgegenstände 4.1 Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind vor Bestellung mit der Bauleitung abzusprechen. 5. Montageunterlagen 5.1 Sofort nach schriftlicher Auftragserteilung hat der Auftragnehmer, die Ausführungs- und Werkpläne zu erstellen und mit dem Auftraggeber und dessen beauftragten Fachingenieuren abzustimmen. Notwendige Detailarbeit ist mit allen Gewerken durchzuführen. 5.2 Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der gültigen Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibung Montage- und Detailpläne im Maßstab 1:50 / 1:20 zu erstellen und in den nachfolgenden Unterlagen Einsicht zu nehmen und bei der Montageplanung zu beachten: - zur Ausführung freigegebene Architektenpläne einschließlich Statik (Schalpläne) - zur Ausführung freigegebene Einrichtungspläne des Nutzers - sämtliche Bauauflagen - Wasseranalysen des Wasserlieferanten bei der Anlagen- oder Gerätewahl 5.3 Alle Montage- und Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers müssen mit einem Freigabevermerk versehen sein. Bei notwendiger Koordination mit anderen Gewerken muss der Vermerk die Freigabe dieser Gewerke mit einschließen. 5.4 Mit Einreichung der Montagepläne sind alle notwendigen technischen Berechnungen des Auftragnehmers (Wärmetauscher, Befeuchter, Schalltechnik, Ventilatoren, Motoren usw.) zur Prüfung vorzulegen. Notwendige Zulassungs- und Prüfbescheinigungen müssen vor Montagebeginn beschafft werden. 5.5 Werden Schlitz- und Durchbruchspläne durch den Auftraggeber geliefert, müssen diese innerhalb von 14 Tagen durch den Auftragnehmer geprüft werden. 6. Revisionsunterlagen 6.1 Die Revisionsunterlagen müssen dem Auftraggeber 14 Tage vor Abnahme übergeben werden. 7. Leistungsmessung und Abnahme 7.1 Alle Maßnahmen und Arbeiten, die zum Nachweis der zugesicherten Leistungen notwendig sind, müssen vom Auftragnehmer durchgeführt werden. 7.2 Es sind Meß- und Prüfeinrichtungen für einen einwandfreien Nachweis in alle wesentlichen Anlagenteile einzubauen (Messung von Temperatur, Druck, Geschwindigkeit, Strom). 8. Elektroinstallationsarbeiten 8.1 Es ist auf eine fachgerechte Montage, insbesondere nach DIN 57100/VDE 0100, zu achten; zur Befestigung von Leitungen sind Nagelschellen zu verwenden. 8.2 Die verwendeten Stoffe müssen das VDE-Prüfzeichen tragen. 8.3 Die Leitungsführung hat waagerecht-senkrecht-rechtwinklig auf dem wirtschaftlich günstigen Weg zu erfolgen. Sind Leitungen aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind die Leitungswege mit der Bauleitung abzusprechen. 9. Ausführungsfristen 9.1 Entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen werden für die Leistungen bzw. Teilleistungen folgende Fristen festgelegt: Montage entsprechend Terminplan des Architekten. 10. Abfallentsorgung 10.1 Die Abfallentsorgung wird durch den Auftragnehmer veranlasst. 11. Sicherheitshinweise 11.1 Der Bauherr setzt nach BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ein. Er koordiniert und überwacht die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von seiner Abstimmungspflicht entsprechend § 8 ArbSchG und § 6 Abs. 2 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VGB 1). Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt. 11.2 Alle Firmen haben bei der Ausführung der Arbeiten, zum Schutz aller auf der Baustelle Beschäftigten, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, gemäß § 5 der Baustellenverordnung vom 1998 und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu treffen. Die Hinweise des Koordinators im Sicherheits- und Gesundheits- schutzplan sind mit zu berücksichtigen. Für die Sicherheit auf der Baustelle ist der AN für sein Gewerk verantwortlich. 11.3 Alle einschlägigen bekannten DIN und VDI-Vorschriften und die technischen Regelwerke der Berufsgenossenschaften sind zu beachten und einzuhalten. 11.4 Bei der Auswahl der Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und die neuesten Erkenntnisse zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz nach dem derzeitigen Stand der Technik der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Insbesondere sind die "Allgemeinen Grundsätze " nach § 4 Arbeits- schutzgesetz anzuwenden. Weiterhin ist die Baustellenverordnung von 1998, die einschlägigen technischen Regelwerke der Unfallverhütungsvorschriften, die Arbeitsstättenrichtlinie, das Arbeits- schutzgesetz, die Arbeitsschutzvorschriften, die Landesbauordnung etc. einzuhalten. 12. Isolier- und Dämmarbeiten 12.1 Die technischen Brandschutzmaßnahmen sind Bestandteil der Ausschreibung. 12.2 Die Isolierarbeiten sind gemäß gültigen Vorschriften, z. B. DIN 4140 fachgerecht auszuführen. 13. Sonstiges / Montageleitung: 13.1 Der Auftragnehmer hat bei der Auftragsbestätigung einen Projektleiter und einen bauleitenden Monteur schriftlich zu benennen. Letzterer muss während den durchgehenden Arbeiten ständig auf der Baustelle sein. Beide dürfen nur in Abstimmung mit der örtlichen Fachbauleitung gewechselt werden. 13.2 Vom AN ist ein Bautagebuch zu führen: Gemäß VOB ist der AN verpflichtet in chronologischer Zeitfolge Bautagesberichte zu führen. Im Einzelnen müssen diese folgende Angaben enthalten: Name und Berufsbezeichnung der tätigen Monteure, Arbeitsbeginn und Arbeitsende mit Pausenzeiten, Datum der Tätigkeit, Art und Ort der Tätigkeit auf der Baustelle. 13.3 Die Werkstatt- und Montageplanung ist ausschließlich auf genehmigter Ausführungszeichnungen durch den AN zu erstellen. 14. Arbeiten 14.1 Schweiß-, Schneid-, Löt-, Trennschleifarbeiten, und Arbeiten mit Flamme, Funkenflug, Hitze-, Gas- und Rauchentwicklung, erhöhter Brand- und Explosionsgefahr erfordern ausnahmslos einer förmlichen "Schweißgenehmigung" in Form eines Erlaubnisscheins. Bei Ausführung der vorgenannten Arbeiten ist grundsätzlich ein Feuerlöscher (Handlöscher) durch den AN bereitzustellen und vorzuhalten. Kosten sind in den Einheitspreisen einzurechnen. Ebenso ist darauf zu achten, dass bei funkenbildenden Arbeiten keine Beschädigung an, Fenstern, Türen, der Dachkante etc. auftritt. 14.2 Die staubbildenden Maßnahmen sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. 14.3 Der anfallende Bauschutt sowie Verpackungsmaterialien, Isolierreste, Blechteile etc. ist vom Arbeitnehmer jeweils täglich zu entsorgen und die Entsorgung ist nachzuweisen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Heizung/Sanitär
Hinweis für die Kalkulation Hinweis zu erschwerten Arbeitsbedingungen: Die Anpass- und Anschlussarbeiten der Rohrleitungen erfolgen im Bereich einer bestehenden Leitungstrasse. In diesem Bereich liegen mehrere Rohrleitungen dicht nebeneinander bzw. übereinander, wodurch nur eingeschränkte Platzverhältnisse für Demontage-, Anpass-, Schweiß-, Press-, Dämm- und Montagearbeiten zur Verfügung stehen. Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der beengten Einbausituation, vorhandener Leitungen, Befestigungen, Dämmungen, Armaturen und sonstiger technischer Einbauten auszuführen. Erschwernisse durch eingeschränkte Zugänglichkeit, begrenzte Arbeitsräume, angepasste Werkzeugführung, abschnittsweises Arbeiten sowie erhöhte Sorgfalt zum Schutz der Bestandsleitungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Beschädigungen an bestehenden Leitungen, Dämmungen, Befestigungen und angrenzenden Bauteilen sind zu vermeiden. Erforderliche Schutzmaßnahmen, Abstimmungen und Nebenleistungen zur Durchführung der Arbeiten unter beengten Platzverhältnissen sind Bestandteil der Leistung.
Hinweis für die Kalkulation
01 Im ersten Bauabschnitt wird der neue Heizkreisverteiler auf der dem Bestandsverteiler gegenüberliegenden Seite montiert. Zudem wird der Verteiler bereits weitestgehend fertiggestellt, sodass im zweiten Bauabschnitt lediglich noch der Umschluss für die neue RLT-Anlage erfolgen muss. Zusätzlich werden oberhalb der bestehenden Zuleitungen des Verteilers neue Kernbohrungen hergestellt. Durch diese werden die neuen Zuleitungen geführt und an den neuen Heizkreisverteiler angeschlossen. Damit sind die erforderlichen Vorleistungen geschaffen, um den späteren Umschluss mit möglichst geringem Aufwand durchführen zu können
01
Im ersten Bauabschnitt wird der neue Heizkreisverteiler auf der dem Bestandsverteiler gegenüberliegenden Seite montiert. Zudem wird der Verteiler bereits weitestgehend fertiggestellt, sodass im zweiten Bauabschnitt lediglich noch der Umschluss für die neue RLT-Anlage erfolgen muss. Zusätzlich werden oberhalb der bestehenden Zuleitungen des Verteilers neue Kernbohrungen hergestellt. Durch diese werden die neuen Zuleitungen geführt und an den neuen Heizkreisverteiler angeschlossen. Damit sind die erforderlichen Vorleistungen geschaffen, um den späteren Umschluss mit möglichst geringem Aufwand durchführen zu können
01.01 Heizung
01.01
Heizung
01.02 Sonstiges
01.02
Sonstiges
02 Im zweiten Bauabschnitt wird die RLT-Anlage auf den neu errichteten Heizkreisverteiler umgeschlossen. Zusätzlich werden die erforderlichen Kaltwasser- und Abwasseranschlüsse hergestellt, sodass die Anlage vollständig betriebsbereit angebunden ist.
02
Im zweiten Bauabschnitt wird die RLT-Anlage auf den neu errichteten Heizkreisverteiler umgeschlossen. Zusätzlich werden die erforderlichen Kaltwasser- und Abwasseranschlüsse hergestellt, sodass die Anlage vollständig betriebsbereit angebunden ist.
02.01 Abwasser
02.01
Abwasser
02.02 Wasseranlagen und Zubehör
02.02
Wasseranlagen und Zubehör
02.03 Armaturen und Zubehör
02.03
Armaturen und Zubehör
02.04 Heizung
02.04
Heizung
02.05 Dachdurchführungen
02.05
Dachdurchführungen
02.06 Sonstiges
02.06
Sonstiges