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Leistungsverzeichnis
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
Version 022 (2021-12)
ALLGEMEINES:
Türsysteme (Elemente):
In dieser Leistungsgruppe sind Türsysteme als Elemente für einen beweglichen Raumabschluss beschrieben, die aus einem glatten Türblatt (Vollbautürblatt), Holz- oder Stahlzarge, Dichtungsprofilen zwischen Türblatt und Zarge, Bändern und Schloss bestehen. Baubeschläge (Zylinder, Drücker und dergleichen) und weitere Ausstattungen sind in eigenen Positionen erfasst.
Die beschriebenen Eigenschaften gelten für das ganze Türsystem (Element), auch wenn dieses in Teilen und zu verschiedenen Zeitpunkten auf die Baustelle geliefert und dort versetzt oder montiert wird.
Das jeweilige Türsystem weist etwaige in Gesetzen, Verordnungen oder Normen festgelegte Kennzeichnungen auf.
Zargen:
Alle Zargen erfüllen mindestens die Allgemeinen Anforderungen an den Türstock oder an die Holz- und Stahlzarge gemäß ÖNORM.
Das Türsystem wird ohne unteren Anschlag ausgeführt.
Holztürblätter werden mit Holzzargen oder Stahlzargen ausgeführt, Stahltürblätter ausschließlich mit Stahlzargen.
Nach der Art der Zarge wird zwischen Eckzargen (EZ) und Umfassungszargen (UZ) unterschieden.
Der Einheitspreis von Umfassungszargen gilt ohne Unterschied der Maulweite bis 30 cm, jene der Eckzargen ohne Unterschied der Leibungstiefe.
Ausführung ein-/zweiflügelig:
Die Türsysteme (Elemente) sind einflügelig ausgeführt, zweiflügelige Türsysteme sind durch eine Aufzahlung geregelt.
Links-/Rechtsausführung:
Alle Einheitspreise gelten ohne Unterschied, ob Links- oder Rechtsausführung. Der Auftragnehmer stellt diesbezüglich zeitgerecht das Einvernehmen mit dem Auftraggeber her.
ANFORDERUNGEN AN TÜREN:
Beanspruchungsklassen (Allgemeine Anforderungen):
Standardisierte Türsysteme werden gemäß den Anforderungen an Türen der ÖNORM B 5330-1 beschrieben und durch die zusammengefassten Beanspruchungsklassen A, B oder C definiert. Für Standard-Haus- und Laubengangtüren (in ungeschützter Lage) gilt ÖNORM B 5339. Die jeweilige Beanspruchungsklasse ist in jeder Position und als erster Buchstabe im Positionsstichwort angegeben.
Feuerschutz (Besondere Anforderungen):
Alle Türelemente mit Feuerschutz sind mit dem ÜA-Kennzeichen ausgestattet und werden gemäß ÖNORM mit einer Einbauanleitung vom Hersteller geliefert.
Innerhalb der zulässigen Übergangsfrist können gemäß Baustoffliste ÖA anstelle der angegebenen europäischen Feuerwiderstandsklasse auch Türen mit der entsprechenden Brandwiderstandsklasse (Angabe in Klammer, z.B. T30) verwendet werden.
Oberlichten (OL):
Bei Oberlichten (Aufzahlungsposition) werden Zargen mit Kämpfer ausgeführt und Gläser nach Wahl des Auftragnehmers verwendet, die mindestens die selben Anforderungen wie das Türsystem erfüllen. Eine etwaige Verwendung von Sicherheitsgläsern oder sonstigen Spezialgläsern ist durch eine Aufzahlung geregelt. Die angegebene Höhe bezieht sich auf das gesamte Türsystem (einschließlich Oberlichte).
Prüfwerte:
Angegebene Prüfwerte (z.B. bezüglich Wärmeschutz, Schallschutz oder Einbruchshemmung) beziehen sich immer auf das 1-fügelige Türsystem mit allseitiger Dichtung, Schalldämmwerte des geprüften Systems sind im bewerteten Schalldämmmaß Rw angegeben (unterer Anschlag mit Dichtung oder Boden-Absenkdichtung als Aufzahlungsposition).
Nachweise:
Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers die Erfüllung der beschriebenen Anforderungen oder der Eigenschaften des Türsystems vollständig und kostenlos nach.
FALZAUSBILDUNG AM TÜRBLATT:
Nachstehend werden folgende Definitionen zur Unterscheidung der Ausführung des Türblattes und dessen Montage an der Zarge verwendet.
Stumpfe Ausführung:
Stumpfe Türen sind ohne Türblattüberschlag und mit ungefälzten Türblättern ausgeführt, die auf der Anschlagseite bündig mit dem Zargenspiegel in der Zarge montiert sind (bei Zargen mit Schattennut auch bündig mit der Wandfläche). Eine etwaige Ausführung mit allseitig (dreidimensional) einstellbaren Bändern (einstellbar bis zu 3 mm tiefer) für eine optisch bündige Montage ist als Aufzahlung geregelt (Objektbänder).
Gefälzte Ausführung:
Gefälzte Türen sind mit Türblattüberschlag und Türblättern mit Einfachfalz ausgeführt.
Bündige Ausführung:
Unter einer bündigen Ausführung werden in der Folge einfach gefälzte Türblätter verstanden, die mit allseitig (dreidimensional) einstellbaren Bändern (einstellbar bis zu 3 mm tiefer) ausgestattet sind und auf der Anschlagseite eine mit dem Zargenspiegel optisch bündige Montage erlauben (bei Zargen mit Schattennut auch bündig mit der Wandfläche).
Doppelfalzausführung (doppelf.):
Doppelfalztüren werden mit Überschlag und einem zweifach gefälzten Türblatt und mit zwei Dichtungsebenen ausgeführt.
Dünnfalzausführung (dünnf.):
Unter Dünnfalzausführung von Stahltüren wird nachstehend eine Ausführung mit einem außenliegenden dünnen Überschlag (Blechumbug) verstanden.
Die beschriebene Falzausführung gilt seitlich und oben, unten wird das Türblatt stumpf ausgeführt, mit Ausnahme von Türen mit allseitig umlaufender Zarge (Aufzahlungsposition).
OBERFLÄCHEN:
Holztürblätter und Holzzargen:
Bei Holztürblättern und Holzzargen wird zwischen folgenden Oberflächen-Ausführungen unterschieden:
- Standard-furniert (z.B. mit Buche oder ähnlichem) nach Wahl des Auftragnehmers, Oberfläche farblos beschichtet (FURN)
- beidseitig deckend beschichtet in einer RAL-Farbe nach Wahl des Auftraggebers aus der Standardfarbkarte des Herstellers, ohne Aufpreis (RAL)
- beidseitig mit Melaminharzplatten belegt (nur bei Türblättern möglich) (MELAMIN).
Stahltürblätter und Stahlzargen:
Stahltürblätter und Stahlzargen, die nicht in nicht rostendem Stahl (NIRO) ausgeführt werden, sind allseitig verzinkt und werden mit der angegebenen Oberfläche (allseitig) geliefert.
Folgende Oberflächenausführungen werden nachstehend unterschieden:
- grundiert (GRUND)
- beschichtet in einer RAL-Farbe nach Wahl des Auftraggebers aus der Standardfarbkarte des Herstellers, ohne Aufpreis (RAL)
- in nicht rostendem Stahl ausgeführt (NIRO).
LIEFERN, VERSETZEN, MONTIEREN:
Versetzen/Montieren:
Jeder Einbau von Zargen in die Wand wird im Folgenden als Versetzen, und das Einhängen und Komplettieren der Tür als Montieren bezeichnet.
Holzzargen (liefern und montieren):
Bei Holzzargen beinhalten die Folgetexte eines Türsystems als Leistung jeweils das Liefern, das Abladen, das Vertragen und das Versetzen in vorbereiteten Maueröffnungen.
Stahlzargen (nur liefern):
Die Positionen von Stahlzargen enthalten nur das Liefern und Abladen und gelten ohne Unterschied der Versetzart (Einbautechnik).
Das Vertragen und Versetzen wird je nach geplanter Ausführung (mitgemauert, einbetoniert, nachträglich mit spannungsfester Hinterfüllung versetzt oder Dübelmontage in maßgenauen Öffnungen) mit eigenen Positionen aus der LG 09 geregelt.
Die vorgesehene Einbautechnik ist in einer wählbaren Vorbemerkung angegeben. Die Ausführung der gelieferten Zargen entspricht der angegebenen Einbauart.
Prüfpflicht vor der Montage:
Vor der Montage von Türblättern prüft der Auftragnehmer, ob die Zarge richtig versetzt ist, bei Türsystemen mit Feuerschutz zusätzlich, ob die vom Hersteller beigegebene Einbauanleitung eingehalten wurde. Dabei wird auch auf die Erfordernisse der umgebenden Wandkonstruktion geachtet.
Auf etwaige offensichtliche Mängel an der Zarge oder den umschließenden Bauteilen wird der Auftraggeber vor Ausführung der Montage nachweislich hingewiesen.