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Leistungsverzeichnis
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Rahmen und Flügel:
Die beschriebenen Leistungen gelten ohne Unterschied des Rahmens (z.B. Holz, Kunststoff, Metall) und ohne Unterschied, ob die Leistung feststehende Elemente oder bewegliche Flügel betrifft.
2. Formen/Scheibengrößen:
Angaben zu Scheibengrößen bzw. Scheibenformen erfolgen in den "Ausschreiberlücken".
Breiten und Höhen geben die Abmessungen des kleinsten umschriebenen Rechteckes an (Breite x Höhe).
Die für die Herstellung erforderlichen Zeichnungen bzw. Schablonen werden vom Auftraggeber beigestellt.
3. Glasdicke:
Die angegebenen Glasdicken beziehen sich auf die Nenndicken gemäß den ÖNORMEN.
4. Leistungen Auftraggeber (AG):
4.1 Die Glashalteleisten einschließlich Befestigungsmittel werden vom Auftraggeber beigestellt und sind vormontiert. Holzleisten für verschraubte Ausführung sind vorgebohrt.
4.2 Für geklemmte Glashalteleisten werden vom Auftraggeber schriftliche Montagehinweise beigestellt.
5. Planungsunterlagen des Auftraggebers (Ausführungsplanung):
Der Auftraggeber stellt als Unterlagen zum Leistungsverzeichnis eine Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Behörden und der Personenfrequenz (Nutzungskategorie) zur Verfügung.
Die Ausführungsplanung enthält:
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Ansichten
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Grundrisse und (Haupt) Schnitte
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Baukörperanschlüsse
6. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert:
- das Einpassen, die Klotzung, die Befestigung und die Abdichtung der Verglasungen mit Glashalteleisten oder eine Ausführung mit freier Dichtstofffase
- das Umrüsten
- sichtbare und geklebte Kanten sind matt geschliffen
6.1 Eine Leistungserklärung ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung beizubringen.
7. Farben:
7.1 Standardfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers), für die der Hersteller keinen Mehrpreis verlangt.
7.2 Sonderfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers), für die der Hersteller einen Mehrpreis vorsieht.
8. Abkürzungsverzeichnis:
- ESG: Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas gemäß ÖNORM
- ESG-HST: Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas (Heat-Soak-Test) gemäß ÖNORM
- MIG: Mehrscheiben-Isolierglas gemäß ÖNORM
- VSG: Verbund-Sicherheitsglas gemäß ÖNORM
- TVG: Teilvorgespanntes Kalknatronglas gemäß ÖNORM
- SZR: Scheibenzwischenraum
- PVB: Polyvinylbutyral