Fliesenlegearbeiten
RKI NB Rotkreuz-Zentrum Innsbruck
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme: Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:

Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.

4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.

Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).

5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.

Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.

6. Zulassungen:

Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.

7. Leistungsumfang:

Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.

Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.

Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.

8. Nur Liefern:

Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:

Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.

10. Geschoße:

Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

00 Allgemeine Bestimmungen
00
Z
Allgemeine Bestimmungen
Version 022 (2021-12)

Version 022 (2021-12)

00.11 Angebotsbestimmungen
00.11
Z
Angebotsbestimmungen
00.12 Umstände der Leistungserbringung
00.12
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Umstände der Leistungserbringung
00.13 Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.13
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Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.14 Allgemeine Bestimmungen
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Allgemeine Bestimmungen
00.15 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.15
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Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
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Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
24 Fliesen- und Plattenlegearbeiten
24
V
Fliesen- und Plattenlegearbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Innenräume: Mit dem Begriff Innenräume sind nicht bewitterte und nicht frostgefährdete Belagsflächen gemeint. 2. Außenflächen, Außenbereich: Mit dem Begriff Außenflächen oder Außenbereich sind bewitterte und frostgefährdete Belagsflächen gemeint. Es werden ausschließlich Materialien einer frostsicheren Gruppe verwendet. 3. Standardausführungen: 3.1 Flächen. (Standard) -Flächen sind planmäßig rechtwinkelig, geradlinig begrenzte Flächen im Wand- oder Bodenbereich, ohne besondere Flächenausnehmungen. 3.2 Farben: Wandbeläge/Pastell-Farben: Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber 4 Pastellfarben aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt, zur Wahl vor. Boden- und Bodensockelbeläge, Stufen- und Stufensockelbeläge/Farben: Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber bei Feinkorn grau unglasiert 2 Farben aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt, zur Wahl vor. 4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: 4.1 Verlegung: Die Verlegung der Wand- oder Bodenbeläge erfolgt auf verlegereifem Untergrund mit Dünnbettmörtel, ohne besondere Anforderungen, auf Schnitt - bei rechtzeitiger Bekanntgabe durch den Auftraggeber auch auf Bund - mit durchlaufenden Fugen bei gleichem Plattenformat aber mit nicht durchlaufenden Fugen bei Wand-/Bodenbelägen, ohne Ausbildung von Außenecken (eigene Positionen). 4.2 Verfugung: Verfugungen bei allen Belägen sind mit handelsüblichem Fugenmörtel auf Zementbasis, ohne besondere Eigenschaften ausgeführt. 4.3 Anarbeiten: Das Anarbeiten an Auslässe bis 0,01 m2 ist in die Einheitspreise einkalkuliert. 5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Leistungen bei Arbeitshöhen von Null bis 2,1 m (b.2,1m) einerseits und Arbeitshöhen von Null bis 3 m (b.3m) andererseits werden in unterschiedlichen Positionen beschrieben. Maßgebend ist die tatsächliche Gesamthöhe. Flächen mit einer Arbeitshöhe von Null bis 3 m (über 2,1 m) werden durch gedachte lotrechte seitliche Begrenzungen gegenüber etwaigen Flächen mit einer Arbeitshöhe von Null bis 2,1 m, auch bei schrägem oberen Abschluss, abgegrenzt. Abgerechnet wird die Summe der Flächen von Null bis 2,1 m und die Summe der Flächen von Null bis 3 m (über 2,1 m).

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen.

1. Innenräume:

Mit dem Begriff Innenräume sind nicht bewitterte und nicht frostgefährdete Belagsflächen gemeint.

2. Außenflächen, Außenbereich:

Mit dem Begriff Außenflächen oder Außenbereich sind bewitterte und frostgefährdete Belagsflächen gemeint.

Es werden ausschließlich Materialien einer frostsicheren Gruppe verwendet.

3. Standardausführungen:

3.1 Flächen.

(Standard) -Flächen sind planmäßig rechtwinkelig, geradlinig begrenzte Flächen im Wand- oder Bodenbereich, ohne besondere Flächenausnehmungen.

3.2 Farben:

Wandbeläge/Pastell-Farben:

Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber 4 Pastellfarben aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt, zur Wahl vor.

Boden- und Bodensockelbeläge, Stufen- und Stufensockelbeläge/Farben:

Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber bei Feinkorn grau unglasiert 2 Farben aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt, zur Wahl vor.

4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:

4.1 Verlegung:

Die Verlegung der Wand- oder Bodenbeläge erfolgt auf verlegereifem Untergrund mit Dünnbettmörtel, ohne besondere Anforderungen, auf Schnitt - bei rechtzeitiger Bekanntgabe durch den Auftraggeber auch auf Bund - mit durchlaufenden Fugen bei gleichem Plattenformat aber mit nicht durchlaufenden Fugen bei Wand-/Bodenbelägen, ohne Ausbildung von Außenecken (eigene Positionen).

4.2 Verfugung:

Verfugungen bei allen Belägen sind mit handelsüblichem Fugenmörtel auf Zementbasis, ohne besondere Eigenschaften ausgeführt.

4.3 Anarbeiten:

Das Anarbeiten an Auslässe bis 0,01 m2 ist in die Einheitspreise einkalkuliert.

5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Leistungen bei Arbeitshöhen von Null bis 2,1 m (b.2,1m) einerseits und Arbeitshöhen von Null bis 3 m (b.3m) andererseits werden in unterschiedlichen Positionen beschrieben. Maßgebend ist die tatsächliche Gesamthöhe.

Flächen mit einer Arbeitshöhe von Null bis 3 m (über 2,1 m) werden durch gedachte lotrechte seitliche Begrenzungen gegenüber etwaigen Flächen mit einer Arbeitshöhe von Null bis 2,1 m, auch bei schrägem oberen Abschluss, abgegrenzt. Abgerechnet wird die Summe der Flächen von Null bis 2,1 m und die Summe der Flächen von Null bis 3 m (über 2,1 m).

24.00 Wählbare Vorbemerkungen
24.00
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Wählbare Vorbemerkungen
24.01 Vorbereiten des Untergrundes
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Vorbereiten des Untergrundes
24.11 Wandbeläge innen
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Wandbeläge innen
24.12 Boden-u.Sockelbeläge innen
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Boden-u.Sockelbeläge innen
24.13 Stufen-u.Stufensockelbeläge innen
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Stufen-u.Stufensockelbeläge innen
24.51 Sonstige Leistungen, Aufzahlungen
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Sonstige Leistungen, Aufzahlungen
24.61 Bodenbeläge aus Betonplatten i. Außenbereich
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Bodenbeläge aus Betonplatten i. Außenbereich
24.80 Reservematerial
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Reservematerial
24.90 Regieleistungen
24.90
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Regieleistungen