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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Die Produktionshallen der Firma Rimowa sollen um ein
Büro und Prüfungslabor erweitert werden. Bei den
Arbeiten ist zu berücksichtigen, dass der Betrieb in
den Produktionshallen ungestört weiterlaufen muss.
Damit der Anlieferungsverkehr ungehindert fortgeführt
werden kann, wird die aktuelle Infrastruktur
größtenteils genutzt und eine Baustraße teilweise
erstellt.
Betriebszeiten in der Halle 13: Mo - Do 7:00 bis 16:00
Uhr und Freitags 7:00 bis 13:00 Uhr
Die provisorische Baustraße für den Lieferverkehr der
Fa. Rimowa wird vorab durch den AN Abbruch erstellt.
Die Produktionshallen der Firma Rimowa sollen um ein
ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
1. -frei -
2. Allgemeines
Alle Leistungen sind entsprechend der
Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB Teil B und
Teil C
auszuführen. Für alle Gewerke wird außerdem auf
folgende Regeln und Bestimmungen hingewiesen:
· DIN 18451: Gerüste
· DGUV 39: Unfallverhütungsvorschriften "Bauarbeiten"
· ArbStättV: Verordnung über Arbeitsstätten
· VdS 2008: Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien für
den Brandschutz
· VdS 2021: Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für
ein umfassendes Schutzkonzept
· VdS 2047: Sicherheitsvorschriften für
feuergefährliche Arbeiten
· BGV-Vorschriften
· VBG-Vorschriften
· Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Richtlinie 2000/14/EG über umweltbelastende
Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien
vorgesehenen Geräten und Maschinen
- Hinweise zur Handhabung HBCD-haltiger Abfälle nach
der POP-Abfall-ÜberwV
- TRGS 521
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung.
Erkennt der Bieter, dass die Leistungen nicht
erschöpfend
beschrieben sind, so hat er hierauf vor Angebotsabgabe
schriftlich hinzuweisen. Die in den "Zusätzliche
technischen Vertragsbedingungen" beschriebenen
Anforderungen, Konstruktionen sowie der quantitative
und
qualitative Leistungsumfang der Bauelemente sind
Bestandteil der Leistungspositionen und werden in
diesen
nicht wiederholt. Unstimmigkeiten in dieser
Leistungsbeschreibung können nicht als Grundlage für
Nachtragsforderungen herangezogen werden, sofern der
AN diese nicht vor Vertragsschluss angezeigt hat.
Grundsätzlich sind immer das Liefern und die Montage
der beschriebenen Leistung einschließlich aller
Hilfsstoffe, Befestigungsmittel und systemgebundenen
Mittel mit einzukalkulieren. Alle Angebotspreise
verstehen sich als Festpreise bis zur Fertigstellung
und gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in
den
LV-Positionen gefordert wird, u.a. einschließlich:
· Funktionsprüfung im Werk
· Lieferung frei Aufstellungsort
· Verpackung, Abladen und Aufstellen
· betriebsfertige Montage
· Inbetriebnahme der Anlage als funktionsfähiges Ganzes
· aller üblichen Abnahmen
· sämtlicher Genehmigungen und Gebühren
Die angebotenen Einheitspreise gelten für die
Ausführung der Leistungen in allen Teilmengen wie
Großflächen
und in Einzelräumen sowie für zeit- und
ebenenversetztes Arbeiten nach Abruf durch den AG.
3. Positionsbeschreibungen
Die in den nachfolgend beschriebenen Positionen
aufgeführten Leistungen sind gemäß den vorgestellten
technischen Vorbemerkungen auf das jeweilige Gewerk
bezogen auszuführen.
Alle Leistungen, die sich aus Forderungen und
Bestimmungen der Zusätzlichen Technischen Vorschriften
ergeben, sind in den Einheitspreisen der
entsprechenden LV-Position einzukalkulieren und werden
nicht
gesondert vergütet. Dies ist in der Regel im
Einzelfall nicht mehr besonders erwähnt.
4. Planungsunterlagen
Bei einer Beauftragung werden dem AN, die für die
Ausführung der ihm beauftragten Leistungen notwendigen
Planunterlagen bis DIN A0 in der jeweils aktuellsten
Fassung, im PDF Format zur Verfügung gestellt. Druck,
Plot
und Vervielfältigung, auch für Planfortschreibungen,
sind Aufgabe des AN. Alle für die Ausführung
maßgeblichen
Pläne und Zeichnungen müssen vom AN jederzeit auf der
Baustelle zur Verfügung gehalten werden. Alle dem
AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden
Kosten / Aufwendungen sind mit den im LV
eingetragenen Preisen / Vergütungen abgegolten.
Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch und die
Verteilung
an eventuelle Nachunternehmer sind eigenverantwortlich
und auf eigene Kosten vorzunehmen. Die zur
Verfügung gestellten Bauzeichnungen sind vor Beginn
der Bauarbeiten auf Übereinstimmung der Maße am Bau
zu überprüfen.
5. Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
Der AN hat alle zur Freigabe der Ausführung
notwendigen eigenen Pläne (z.B. Werkstatt- und
Montageplanung)
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zu erstellen und als
Datei (PDF) zur Genehmigung vorzulegen. Die
Neuvorlage mit Berücksichtigung von Prüfeintragungen
erfolgt ebenfalls als Datei (PDF). Änderungen der
Bauausführung sind nur nach Rücksprache mit dem AG
zulässig.
6. Muster, Proben, Gütenachweise
- entfällt -
7. Art, Güte und Umweltverträglichkeit von Stoffen und
Bauteilen
- entfällt -
8. Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der AN mit der OÜ
festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der
Baustelle
gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am
Bau beteiligten Handwerker während der
Bauausführung zu vermeiden.
Vor und während der Arbeiten ist vom AN zu prüfen, ob
gefährliche Stoffe, Gase, Dämpfe, Stäube, Nebel oder
andere Rückstände auftreten können. Entsprechend sind
Schutzmaßnahmen zu treffen. Späne vom Bohren und
Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von
den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Bei
Schleifarbeiten
im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
9. Vorleistungen und Koordinationsverpflichtung
3 Wochen vor Ausführungsbeginn sind die Vorleistungen
auf Eignung zu untersuchen und das Ergebnis ist in
einem Protokoll niederzulegen und dem AG zu übergeben.
Bedenken hinsichtlich der Ausführbarkeit sind
unverzüglich dem AG mitzuteilen. Diese Mitteilung hat
schriftlich zu erfolgen. Folgen aus nicht rechtzeitig
angezeigten Bedenken gehen zu Lasten des AN. Der AN
verpflichtet sich zur rechtzeitigen Abstimmung seiner
Leistung mit allen anderen am Bau befindlichen
Unternehmern / tangierenden Gewerken. Dies ist in der
Regel
spätestens 3 Wochen vor der eigenen
Leistungserbringung durchzuführen und findet in den
regelmäßigen
Baubesprechungen oder im Ausnahmefällen in separat
einberufenen Besprechungen statt.
10. Abnahmen / Bescheinigungen
Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen
Abnahmen und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den
zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu
beantragen.
11. Baustelleneinrichtungen
Baustelleneinrichtungen gelten als Hilfseinrichtungen,
die zur Ausführung aller vertraglichen Leistungen
erforderlich sind. Es ist Sache des AN, die
Baustelleneinrichtung so auszustatten, zu
dimensionieren und zu
organisieren, dass ein zügiger, ungestörter Bauablauf
gewährleistet ist und sie dem beauftragten
Leistungsumfang sowie den vertraglichen Baufristen
entspricht. Baustelleneinrichtungen des AN nach VOB
Teil C DIN 18299 gelten als Nebenleistungen. Die
Einrichtung der Baustelle ist mit dem AG abzustimmen.
Sämtliche Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen
obliegen der Koordinationspflicht des AN.
Baustelleneinrichtungsflächen stehen nur in sehr
begrenztem Umfang zur Verfügung, siehe Plan
Baustelleneinrichtung!
Bei auftragnehmerseitigen Eingriffen in öffentliche
Flächen bzw. ggf. erforderlichen Anmietungen von
öffentlichen Flächen erfolgen sämtliche Abstimmungen
eigenverantwortlich durch den AN, inkl. der Übernahme
der eventuell anfallenden Bearbeitungs- und
Nutzungsgebühren.
Auf dem Baustellengelände sind die Regelungen der
Straßenverkehrsordnung (StVO) zwingend einzuhalten!
12. Lärmschutz und Arbeitszeiten
Grundsätzlich gilt eine Rahmenarbeitszeit von Montag
bis Freitag 7.00 bis 20.00 Uhr. Die Durchführung von
Bauarbeiten an Samstagen sowie außerhalb der
Rahmenarbeitszeit und an Sonn- und Feiertagen ist nur
nach
vorheriger Abstimmung mit dem AG und Genehmigung durch
die zuständige Behörde zulässig.
Die Baumaßnahme ist vom AN in Abstimmung mit dem AG so
zu koordinieren, dass die zeitlichen Vorgaben
und Einschränkungen, eingehalten werden können und es
nicht zu vermeidbaren Arbeitsverzögerungen kommt.
Der erforderliche Mehraufwand, einschl. der ggf.
zeitlich versetzten, mehreren Anfahrten, ist in die
Einheitspreise
der jeweiligen Positionen einzukalkulieren, eine
gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Die durch die Bauarbeiten verursachten Geräusche,
einschließlich Fahrzeugverkehr, dürfen die im NRW
Regelwerk "Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum
Schutz gegen Baulärm" (VVBaulärmG) nicht
überschreiten. Viele Baumaschinen unterliegen der
BlmSchV "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung".
Die für leistungsstarke Baumaschinen vorgeschriebenen
Geräusch-Emissionsgrenzwert, dürfen von neuen
Aggregaten nicht überschritten werden. Der Betrieb von
Baumaschinen ist auf den Zeitraum von 07:00 bis 19:00
Uhr an Werktagen beschränkt. Es sind alle gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten, sowie die Richtlinie
2000/14/EG über umweltbelastende Geräuschemissionen
von zur Verwendung im Freien vorgesehenen
Geräten und Maschinen.
Laute Musik ist auf der Baustelle untersagt!
13. Abfall, Müllentsorgungskosten
Die Beseitigung von durch den AN verursachten Schutt,
Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial hat laufend,
arbeitstäglich und sortenrein zu erfolgen. Für die
tägliche Schutt- und Abfallbeseitigung sind
ausschließlich
eigene Schuttcontainer des AN zu verwenden. Die Kosten
dieser Baureinigung und die Kosten für Bereitstellung
und Abfuhr der Schuttbehälter sind mit den
Leistungspreisen abgegolten. Grundsätzlich gilt, dass
die Baustelle
täglich besenrein zu hinterlassen ist.
Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem
Baugrundstück, den
umliegenden Grundstücken sowie öffentlichen
Verkehrsflächen sind grundsätzlich mindestens
arbeitstäglich zu
beseitigen. Geschieht die arbeitstägliche Reinigung
und Abfallbeseitigung trotz Aufforderung durch die OÜ
und
unter Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, ist
der AG berechtigt eine Fremdfirma mit der Leistung zu
beauftragen. Kosten gehen dabei zu Lasten des AN. Sind
mehrere AN für die Unterlassung verantwortlich,
erfolgt die Kostenumlegung nach billigem Ermessen der
OÜ. Die Kosten werden dem AN von der
Schlussrechnung abgezogen.
14. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Baumaßnahme unterliegt den Bestimmungen der
Baustellenverordnung (BaustellV) in aktuell gültiger
Fassung. Der AG hat einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Koordinater (SiGeKo) beauftragt, der
die
Pflichten und Aufgaben des AG im Rahmen der BaustellV
für den AG wahrnimmt. Die Verpflichtung des AN
bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
bleiben hiervon unberührt. Darüber hinaus ist der AN
dafür
verantwortlich, dass bei der Ausführung die
berufsgenossenschaftlichen, behördlichen und sonstigen
gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Die
Teilnahme an regelmäßigen Sicherheitsbegehungen mit dem
SiGeKo ist Pflicht und wird nicht gesondert vergütet.
Der AN hat nach Aufforderung durch die OÜ des AG den
Fachbauleiter nach LBO zu benennen. Dieser wird
dann durch den Bauherrn gegenüber dem Bauamt
mitgeteilt. Entsprechende selbstständige 14-tägige
Sicherheitsbegehungen sind zu dokumentieren und
spätestens zum folgenden Wochenende der OÜ des AG zu
übergeben.
Der AN ist verpflichtet die Baustellenordnung des AG
(siehe Anlage Baustellenordnung des SiGeKo) in ihrer
aktuellen Fassung einzuhalten sowie sich und die
Mitarbeiter in den auf der Baustelle (bei der OÜ des AG
ausliegenden) SiGeKo-Plans (Sicherheits- und
Gesundheitskoordinations- und Schutzplan) einweisen zu
lassen.
Der AN hat vor der Ausführung seiner Arbeiten seine
Gefährdungsbeurteilung mit dem SiGeKo abzustimmen
und den Vorgaben des SiGeKo Folge zu leisten. Bei
Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften ist sowohl
der
Vertreter des Bauherren als auch der SiGeKo jederzeit
berechtigt die Baustelle stillzulegen. Im Zuge der
Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet
sich der AN vor Beginn der Arbeiten, dem SiGeKo
folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
· Namensliste der Ersthelfer und der
Aufsichtsführenden, die auf der Baustelle eingesetzt
werden sollen.
· Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem.
Arbeitsschutzgesetz.
· Prüfnachweis der Arbeitsmittel, soweit diese durch
Vorschriften der BG oder anderen Vorschriften gefordert
werden.
· Sachkundenachweis für Eingriffe in den
Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der
Baustelleneinrichtung notwendig sind.
· Montageanweisungen für Montagearbeiten - soweit
erforderlich.
15. Fachbauleiter, Polier
Die Ausführung aller Arbeiten muss von einem
qualifizierten, deutschsprachigem, weisungsbefugten
Fachbauleiter des AN regelmäßig überwacht werden. Der
AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er
Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist.
Die entsprechende Person ist namentlich
bekanntzugeben.
Er ist für die Einhaltung der am Leistungsort jeweils
geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsvorschriften,
für die
ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten unter
Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und aller
sonstigen erforderlichen Vorkehrungen während der
Ausführung bis zur Abnahme durch die OÜ verantwortlich.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine
Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Der Bevollmächtigte muss während der Vertragsdauer und
der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar
zu sein. Er ist als Kontaktperson seiner Firma zur
Entgegennahme von Anweisungen der OÜ und
Auskunftserteilung verpflichtet.
Name Wohnort , Festnetznummer, Mobiltelefonnummer und
E-Mail des verantwortlichen Fachbauleiters sowie
seines Stellvertreters sind der OÜ des AG nach
Auftragserteilung unaufgefordert schriftlich bekannt
zu geben.
Der Polier und sein Stellvertreter müssen der
deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
16. Baubesprechungen
Es finden regelmäßig Baubesprechungen statt. An diesen
hat der AN (Bauleiter) und seine Planer mit einem
deutschsprachigen Bevollmächtigten teilzunehmen. Von
den wöchentlichen Baubesprechungen werden durch
die OÜ des AG durchlaufend nummerierte
Baubesprechungsprotokolle angefertigt. Im
Baubesprechungsprotokoll festgelegte Termine gelten
als schriftlicher Leistungsabruf. Die Festlegungen der
Baubesprechungen gelten als bindend und werden
Vertragsbestandteil. Der Bauherr und der
bevollmächtigte
Bauherrnvertreter behalten sich vor, an diesen
Baubesprechungen teilzunehmen. Auf Verlangen des AG
nehmen auch eventuelle Nachunternehmer des AN an den
Sitzungen teil.
17. Schutzwürdige Daten / Geheimhaltungspflicht
Der AN ist verpflichtet, alle im Rahmen der
Bautätigkeit über den AG und/oder die Nutzer zur
Kenntnis
gebrachten Informationen vertraulich zu behandeln,
nicht an Dritte weiterzugeben und nur zum Zweck der
Vertragserfüllung zu verwenden.
Zu diesen Informationen zählen insbesondere die
Baupläne und Sicherungseinrichtungen. Die Weitergabe
von
Informationen, Bekanntmachungen oder
Veröffentlichungen zu diesem Bauvorhaben dürfen nur in
Abstimmung
und nach Freigabe durch den AG erfolgen. Als
Veröffentlichungen in diesem Sinne gelten auch
Beschreibungen
der Baustelle, die Bekanntgabe von Zeichnungen,
Berechnungen oder sonstige Unterlagen.
- Ende Angaben zur Ausführung -
ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer
ASR Arbeitsstättenrichtlinie
AVV Verordnung über Europäisches Abfallverzeichnis
BauO NRW Landesbauordnung NRW
BE-Plan Baustelleneinrichtungsplan
BVB Besondere Vertragsbedingungen
i.M. im Mittel (geometrisches Mittel)
li. RH lichte Raumhöhe
o.glw. oder gleichwertig
OÜ Objektüberwachung des AG
SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
ü. NHN über Normalhöhennull (Höhenbezug)
- Ende Abkürzungsverzeichnis -
AG Auftraggeber
Im Leistungsverzeichnis können folgende
Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen:
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
St = Stück,
mWo = Meter x Woche,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche.
Im Leistungsverzeichnis können folgende
ZTV - Zusätzliche technische Vorbemerkungen,
Gerüstarbeiten
1. Normen und Vorschriften
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18451.
2. Angaben zur Ausführung
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Auf- und
Abbau sowie Vorhaltung eines Fassadengerüsts
und eines Raumgerüsts.
Das Fassadengerüst ist ein längenorientiertes Arbeits-
und Schutzgerüst an den Fassadenaußenflächen mit
oberster Lage als Fanggerüst für Dacharbeiten. Es wird
für Dacharbeiten und Fassadenarbeiten aufgestellt.
Das Raumgerüst ist ein flächenorientiertes Standgerüst
im mehrgeschossigen Luftraum des Bauwerks.
Analog zum geschossweise unterschiedlich gestaltetem
Luftraum wird das Raumgerüst gestaffelt bzw. mit
Vor- und Rücksprüngen aufgestellt.
Das Raumgerüst wird für Dach-, Maler und
Trockenbauarbeiten aufgestellt.
Die Verwendung eines bauseitigen Rollgerüsts auf der
obersten Gerüstlage ist zu gewährleisten.
3. Bauablauf
Das Fassadengerüst muss baubegleitend mit der
Ausführung der Pfosten-Riegel-Fassade neu verankert
werden. Zunächst wird das Gerüst an den
Stahlbetondeckenrändern verankert, anschliessend in den
bauseitigen Befestigungshülsen der PR-Fassade. Es sind
Gerüstkonsolen und Innengeländer auf Grund der
fehlenden Aussenwände vorgesehen
Diese Zusammenhänge sind bei der Bauablaufplanung
durch den AN zu berücksichtigen.
Sämtliche hierdurch entstehende Mehrkosten sind in die
Einheitspreise miteinzukalkulieren.
ZTV - Zusätzliche technische Vorbemerkungen,
Grundrisse
A_151_n_B_LAB_1_KöA_5_Grundriss EG
A_152_p_B_LAB_1_KöA_5_Grundriss 1. OG
A_153_n_B_LAB_1_KöA_5_Grundriss 2. OG
A_154_n_B_LAB_1_KöA_5_Grundriss 3. OG
A_155_j_B_LAB_1_KöA_5_DA
Schnitte
A_250_k_B_LAB_1_KöA_5_Längsschnitt A Teil 1
A_251_m_B_LAB_1_KöA_5_Längsschnitt A Teil 2
A_256_h_B_LAB_1_KöA_5_Querschnitt C D
A_257_h_B_LAB_1_KöA_5_Querschnitt E F
Ansichten
A_350_j_B_LAB_1_KöA_5_Ansicht SO Teil 1
A_351_h_B_LAB_1_KöA_5_Ansicht SO Teil 2
A_352_f_B_LAB_1_KöA_5_Ansichten SW - NO
Baustellenplan und Gerüstpläne
A_902_j_B_LAB_1_KöA_5_Baustellenplan Neubau
A_920_c - IA_P_LAB_1_KöA_5_Gerüstplan Außen
A_921_b - IA_P_LAB_1_KöA_5_Gerüstbau Innen
Grundrisse
01 Allgemeines
01
Allgemeines
Das Fassadengerüst ist dreiseitig
umlaufend entlang der Außenfassade
des Gebäudes zu stellen.
Das Gerüst wird für Dacharbeiten,
Dämmarbeiten und die Erstellung der
PR-Fassade verwendet.
Abstimmungen mit den Gewerken
Rohbau, Dach und Fassade sind
frühzeitig und eigenverantwortlich durch
den AN zu führen. Dadurch entstehender
Mehraufwand ist bei der Kalkulation zu
berücksichtigen und mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Die Aufstellfläche besteht aus bausteis
verdichteten Außengelände.
Es sind folgende Höhenunterschiede
auszugleichen:
- 1,40m
Die Verankerung der Gerüstkonstruktion
erfolgt mittels geeigneter Maßnahmen
entsprechend der statischen Berechnung
des AN. Die Verankerung erfolgt
zunächst in den Stahlbetondecken,
baubegleitend zur Ausführung der
PR-Fassade erfolgt eine Umverankerung
in den bauseitigen Befestigungshülsen.
Zur Info, die Sonnenschutzlamellen
werden nach Rückb.au des Gerüsts von
bauseitigen Hubsteigern aus montiert
Die Gerüste sind gem. den behördlichen
Vorschriften und Bestimmungen
auszuführen. Alle erforderlichen
Leitergänge, Durchstiegsöffnungen und
Schutzmaßnahmen sind bei der
Kalkulation zu berücksichtigen.
Nach Fertigstellung sind die Gerüste
durch den AN zur Nutzung freizugeben.
Gerüstauf- und -abbau erfolgt gestaffelt
gem. Bauzeitenterminplan.
Das Fassadengerüst ist dreiseitig
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Arbeits- und Schutzgerüst Fassade
02
Arbeits- und Schutzgerüst Fassade
Beschreibung des Fassadengerüsts
Das Fassadengerüst wird an allen drei Gebäudeseiten
vom Boden bis zum Dach aufgebaut. Es gibt zwei
Bauphasen, in denen unterschiedliche Gerüstbreiten
verwendet werden.
Die Verankerung des Gerüsts erfolgt ebenfalls in zwei
Schritten:
In der ersten Phase wird das Gerüst nur an den Rändern
der Rohbaudecken befestigt das passiert vor der
Pfostenriegelfassadenmontage.
In der zweiten Phase, wenn die Verglasung der Fassade
montiert wird, erfolgt die Befestigung in speziell
dafür vorgesehenen Hülsen der Pfostenriegelfassade.
Das Gerüst ist an einer Seite bzw. Ecke abgestuft an
das ca. 1,40m tiefere liegende Gelände anzupassen.
Es gibt im Erdgeschoss einen Versatz von 23cm in der
Flucht vom Fassadengerüst durch Betonwinkelsteine.
Das Fassadengerüst wird auf Grund der
unterschiedlichen Nutzungssituationen mit
verschiedenen Konsolen
ausgeführt.
Beschreibung des Fassadengerüsts
02.00 Technische Bearbeitung
02.00
Technische Bearbeitung
02.01 Fassadengerüste
02.01
Fassadengerüste
02.02 Besondere Verankerungselemente
02.02
Besondere Verankerungselemente
02.03 Belagverbreiterungen
02.03
Belagverbreiterungen
02.04 Zusätzlicher Seitenschutz / Geländer
02.04
Zusätzlicher Seitenschutz / Geländer
02.05 Überbrückungen
02.05
Überbrückungen
02.06 Treppenaufgänge
02.06
Treppenaufgänge
02.07 Materialaufzug
02.07
Materialaufzug
03 Arbeits- und Schutzgerüst (im Gebäude)
03
Arbeits- und Schutzgerüst (im Gebäude)
Beschreibung des Raumgerüstes (Innenbereich)
Erstellung eines Arbeitsgerüsts als Raumgerüst. Die
Aufstellfläche befindet sich im Erdgeschoss, die Höhe
der obersten Gerüstlage beträgt 10,35 m. Die
Standfläche ist waagerecht auszuführen. Bei der
Verankerung
des Gerüsts ist zu beachten, dass diese ausschließlich
in den Rohbaudeckenrändern erfolgen darf.
Innenwände sind nicht vorhanden und stehen daher nicht
als Befestigungspunkte zur Verfügung.
Stahlbetonstützen sowie Stahlverbundstützen dürfen
nicht als Ankerpunkte genutzt werden.
Abmessung der Rohbauöffnung:
3.OG: 4,955m x 11,91m
Damit die oberste Gerüstlage im 3.OG erstellt werden
kann, müsste man das Gerüst um ein Modul im 2.OG
verbreitert. Hier kann die Verbreiterung auf der Decke
im 2.OG aufgestellt werden.
Die oberste Gerüstlage erhält in Richtung der Fassade
Südost eine Schutzwand als Seitenschutz.
Beschreibung des Fassadengerüst im Gebäude
Das innere Fassadengerüst hat eine L-Form. Es verläuft
hinter den Stahlbetonstützen entlang der Achse 4
bis Achse 8 und weist dabei unterschiedliche Höhen
zwischen 6 und 10 Metern auf. Zusätzlich erstreckt es
sich in Achse 4 von Achse A bis B entlang der
Innenwand. Dieses Fassadengerüst wird seitlich am
Raumgerüst erstellt und hat an der Längsseite nur die
Befestigungsmöglichkeit am Raumgerüst.
Beschreibung des Luftraumgerüsts (Innenbereich)
Das Luftraumgerüst erstreckt sich vom Erdgeschoss bis
zum dritten Obergeschoss. Die Gesamthöhe beträgt
10,66 m, gemessen von der Oberkante des Rohfußbodens
im Erdgeschoss bis zur Oberkante des
Rohfußbodens im dritten Obergeschoss. Bei der
Verankerung des Gerüsts ist zu beachten, dass diese
ausschließlich in den Rohbaudeckenrändern erfolgen
darf. Innenwände sind nicht vorhanden und stehen
daher nicht als Befestigungspunkte zur Verfügung.
Stahlbetonstützen sowie Stahlverbundstützen dürfen
nicht
als Ankerpunkte genutzt werden.
Insgesamt íst eine Arbeitsebene vorgesehen.
Die Aufstellfläche des Luftraumgerüsts beträgt 2,145 m
× 13,52 m.
Die Systembreite des Gerüsts kann frei gewählt werden,
muss jedoch die Aufstellfläche vom Gerüst
(2,145 m × 13,52 m) berücksichtigen.
Beschreibung des Raumgerüstes (Innenbereich)
03.01 Raumgerüst Foyer (Achse 6-8/A-B)
03.01
Raumgerüst Foyer (Achse 6-8/A-B)
03.02 Fassaden Gerüst im Gebäude Achse A bis B
03.02
Fassaden Gerüst im Gebäude Achse A bis B
03.03 Raumgerüst Luftraum (Achse 7-9/C-D)
03.03
Raumgerüst Luftraum (Achse 7-9/C-D)
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__. 1 Gerüstkontrollgang Wöchentliche Kontrolle aller im Rahmen dieses Vertrages
überlassenen und errichteten Gerüste gemäß DIN EN
12811-1
und der Leistungsbeschreibung.
Die Leistung umfasst:
An- und Abfahrt zur Baustelle
Sicht- und Funktionskontrolle auf Sicherheit,
Standfestigkeit und
Vollständigkeit
Dokumentation der Kontrolle
Aktualisierung der Freigabeanzeige nach jedem
Kontrollgang
Kontrollfrequenz:
1 × wöchentlich während der gesamten Vertragslaufzeit.
Besondere Hinweise:
Änderungen oder Manipulationen an den Gerüsten durch
Fremdgewerke sind durch den AN unverzüglich der
Oberbauleitung des AG schriftlich mitzuteilen.
Mängel oder Gefahrenstellen sind umgehend zu sichern
und
dem AG zu melden.
Ersatzteile, der Stundenaufwand für eventuell
notwendige
Reparatureinsätze, sowie Kleinmaterial werden nicht in
dieser
Position vergütet, sondern gesondert abgerechnet.
04.__. 1
Gerüstkontrollgang
29,00
Wo
04.__. 2 An-/Abfahrt Gerüstreparatur An- und Abfahrt einer Monteurskolonne
zur Durchführung von außerplanmäßigen Instandsetzungen
und
Reparaturen an Arbeits- und Schutzgerüsten,
einschließlich Bereitstellung des notwendigen
Fahrzeuges und
der Grundausstattung an Werkzeugen.
Ausführung nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch
den
Auftraggeber (AG) oder den Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator (SiGeKo).
Hinweis zur Abrechnung:
Die Leistung umfasst ausschließlich die An- und
Abfahrt.
Ersatzteile, Stundenaufwand für den Reparatureinsatz
sowie
Kleinmaterial werden nicht durch diese Position
abgedeckt und
gesondert vergütet.
04.__. 2
An-/Abfahrt Gerüstreparatur
5,00
St
04.__. 3 An-/Abfahrt Gerüstumbau An- und Abfahrt einer Monteurskolonne
zum außerplanmäßigen Umbau einzelner Teilbereiche von
Arbeits- und Schutzgerüsten, betrifft nicht die
Umverankerung
an der PR-Fassade.
Einschließlich Bereitstellung von Fahrzeug und
Werkzeuggrundausstattung.
Ausführung ausschließlich auf gesonderte Aufforderung
durch
den Auftraggeber (AG).
Diese Leistung ist nicht Bestandteil kontinuierlich
laufender oder
gleichartiger Gerüstarbeiten, sondern wird separat
erbracht,
sofern ein Umbau außerhalb des regulären
Leistungsablaufs
erforderlich ist.
Hinweis zur Abrechnung:
Diese Position umfasst nur An- und Abfahrt.
Die Abrechnung des tatsächlichen Umbaus erfolgt in
separaten
Positionen.
04.__. 3
An-/Abfahrt Gerüstumbau
5,00
St
04.__. 4 Reparaturanfahrt Materialaufzug An- und Abfahrt eines qualifizierten Monteurs
zur außerplanmäßigen Instandsetzung des nicht
funktionsfähigen Materialaufzugs,
einschließlich Bereitstellung der für die Fehlersuche
und erste
Maßnahmen erforderlichen Werkzeuge und Geräte.
Die Ausführung erfolgt ausschließlich auf Aufforderung
durch
den Auftraggeber (AG).
Hinweis zur Abrechnung:
Die Leistung umfasst ausschließlich die An- und
Abfahrt zum
Einsatzort.
Ersatzteile, der tatsächliche Stundenaufwand für den
Reparatureinsatz sowie Kleinmaterial sind nicht
Bestandteil
dieser Position und werden separat vergütet.
04.__. 4
Reparaturanfahrt Materialaufzug
1,00
St
04.__. 5 Einweisung Materialbühne (Wiederholung) Wiederholung der Einweisung zur Nutzung der
Materialbühne,
nach erfolgter Ersteinweisung,
auf Aufforderung des Auftraggebers (AG) oder seiner
bevollmächtigten Person.
Die Einweisung umfasst die sichere Nutzung des
Materialbühne
gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften und
Bedienungsanleitungen.
Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach
Aufforderung durch
den AG und beinhaltet auch die An- und Abfahrtkosten
des
Einweisers.
Hinweis zur Abrechnung:
Diese Position umfasst nur die Wiederholung der
Einweisung
und die An- und Abfahrt des Einweisers.
Weitere Leistungen wie Reparaturen, Wartung oder
Instandhaltungsmaßnahmen sind nicht enthalten und
werden
separat abgerechnet.
04.__. 5
Einweisung Materialbühne (Wiederholung)
1,00
St
04.__. 6 Stunden Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn-
und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
04.__. 6
Stunden Vorarbeiter
10,00
h
04.__. 7 Stunden Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn-
und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
04.__. 7
Stunden Facharbeiter
15,00
h
04.__. 8 Stunden Helfer Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn-
und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
04.__. 8
Stunden Helfer
15,00
h
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