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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Die Produktionshallen der Firma Rimowa sollen um ein Büro und Prüfungslabor erweitert werden. Bei den Arbeiten ist zu berücksichtigen, dass der Betrieb in den Produktionshallen ungestört weiterlaufen muss. Damit der Anlieferungsverkehr ungehindert fortgeführt werden kann, wird die aktuelle Infrastruktur größtenteils genutzt und eine Baustraße teilweise erstellt. Betriebszeiten in der Halle 13: Mo - Do 7:00 bis 16:00 Uhr und Freitags 7:00 bis 13:00 Uhr Die provisorische Baustraße für den Lieferverkehr der Fa. Rimowa wird vorab durch den AN Abbruch erstellt.
Die Produktionshallen der Firma Rimowa sollen um ein
ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 1. -frei - 2. Allgemeines Alle Leistungen sind entsprechend der Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB Teil B und Teil C auszuführen. Für alle Gewerke wird außerdem auf folgende Regeln und Bestimmungen hingewiesen: · DIN 18451: Gerüste · DGUV 39: Unfallverhütungsvorschriften "Bauarbeiten" · ArbStättV: Verordnung über Arbeitsstätten · VdS 2008: Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien für den Brandschutz · VdS 2021: Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept · VdS 2047: Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten · BGV-Vorschriften · VBG-Vorschriften · Arbeitsmedizinische Vorsorge - Richtlinie 2000/14/EG über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen - Hinweise zur Handhabung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV - TRGS 521 Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Bieter, dass die Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er hierauf vor Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Die in den "Zusätzliche technischen Vertragsbedingungen" beschriebenen Anforderungen, Konstruktionen sowie der quantitative und qualitative Leistungsumfang der Bauelemente sind Bestandteil der Leistungspositionen und werden in diesen nicht wiederholt. Unstimmigkeiten in dieser Leistungsbeschreibung können nicht als Grundlage für Nachtragsforderungen herangezogen werden, sofern der AN diese nicht vor Vertragsschluss angezeigt hat. Grundsätzlich sind immer das Liefern und die Montage der beschriebenen Leistung einschließlich aller Hilfsstoffe, Befestigungsmittel und systemgebundenen Mittel mit einzukalkulieren. Alle Angebotspreise verstehen sich als Festpreise bis zur Fertigstellung und gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in den LV-Positionen gefordert wird, u.a. einschließlich: · Funktionsprüfung im Werk · Lieferung frei Aufstellungsort · Verpackung, Abladen und Aufstellen · betriebsfertige Montage · Inbetriebnahme der Anlage als funktionsfähiges Ganzes · aller üblichen Abnahmen · sämtlicher Genehmigungen und Gebühren Die angebotenen Einheitspreise gelten für die Ausführung der Leistungen in allen Teilmengen wie Großflächen und in Einzelräumen sowie für zeit- und ebenenversetztes Arbeiten nach Abruf durch den AG. 3. Positionsbeschreibungen Die in den nachfolgend beschriebenen Positionen aufgeführten Leistungen sind gemäß den vorgestellten technischen Vorbemerkungen auf das jeweilige Gewerk bezogen auszuführen. Alle Leistungen, die sich aus Forderungen und Bestimmungen der Zusätzlichen Technischen Vorschriften ergeben, sind in den Einheitspreisen der entsprechenden LV-Position einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dies ist in der Regel im Einzelfall nicht mehr besonders erwähnt. 4. Planungsunterlagen Bei einer Beauftragung werden dem AN, die für die Ausführung der ihm beauftragten Leistungen notwendigen Planunterlagen bis DIN A0 in der jeweils aktuellsten Fassung, im PDF Format zur Verfügung gestellt. Druck, Plot und Vervielfältigung, auch für Planfortschreibungen, sind Aufgabe des AN. Alle für die Ausführung maßgeblichen Pläne und Zeichnungen müssen vom AN jederzeit auf der Baustelle zur Verfügung gehalten werden. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten / Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Preisen / Vergütungen abgegolten. Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch und die Verteilung an eventuelle Nachunternehmer sind eigenverantwortlich und auf eigene Kosten vorzunehmen. Die zur Verfügung gestellten Bauzeichnungen sind vor Beginn der Bauarbeiten auf Übereinstimmung der Maße am Bau zu überprüfen. 5. Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen Der AN hat alle zur Freigabe der Ausführung notwendigen eigenen Pläne (z.B. Werkstatt- und Montageplanung) rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zu erstellen und als Datei (PDF) zur Genehmigung vorzulegen. Die Neuvorlage mit Berücksichtigung von Prüfeintragungen erfolgt ebenfalls als Datei (PDF). Änderungen der Bauausführung sind nur nach Rücksprache mit dem AG zulässig. 6. Muster, Proben, Gütenachweise - entfällt - 7. Art, Güte und Umweltverträglichkeit von Stoffen und Bauteilen - entfällt - 8. Angaben zur Ausführung Vor Ausführungsbeginn hat der AN mit der OÜ festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor und während der Arbeiten ist vom AN zu prüfen, ob gefährliche Stoffe, Gase, Dämpfe, Stäube, Nebel oder andere Rückstände auftreten können. Entsprechend sind Schutzmaßnahmen zu treffen. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. 9. Vorleistungen und Koordinationsverpflichtung 3 Wochen vor Ausführungsbeginn sind die Vorleistungen auf Eignung zu untersuchen und das Ergebnis ist in einem Protokoll niederzulegen und dem AG zu übergeben. Bedenken hinsichtlich der Ausführbarkeit sind unverzüglich dem AG mitzuteilen. Diese Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen. Folgen aus nicht rechtzeitig angezeigten Bedenken gehen zu Lasten des AN. Der AN verpflichtet sich zur rechtzeitigen Abstimmung seiner Leistung mit allen anderen am Bau befindlichen Unternehmern / tangierenden Gewerken. Dies ist in der Regel spätestens 3 Wochen vor der eigenen Leistungserbringung durchzuführen und findet in den regelmäßigen Baubesprechungen oder im Ausnahmefällen in separat einberufenen Besprechungen statt. 10. Abnahmen / Bescheinigungen Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu beantragen. 11. Baustelleneinrichtungen Baustelleneinrichtungen gelten als Hilfseinrichtungen, die zur Ausführung aller vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Es ist Sache des AN, die Baustelleneinrichtung so auszustatten, zu dimensionieren und zu organisieren, dass ein zügiger, ungestörter Bauablauf gewährleistet ist und sie dem beauftragten Leistungsumfang sowie den vertraglichen Baufristen entspricht. Baustelleneinrichtungen des AN nach VOB Teil C DIN 18299 gelten als Nebenleistungen. Die Einrichtung der Baustelle ist mit dem AG abzustimmen. Sämtliche Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen obliegen der Koordinationspflicht des AN. Baustelleneinrichtungsflächen stehen nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung, siehe Plan Baustelleneinrichtung! Bei auftragnehmerseitigen Eingriffen in öffentliche Flächen bzw. ggf. erforderlichen Anmietungen von öffentlichen Flächen erfolgen sämtliche Abstimmungen eigenverantwortlich durch den AN, inkl. der Übernahme der eventuell anfallenden Bearbeitungs- und Nutzungsgebühren. Auf dem Baustellengelände sind die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwingend einzuhalten! 12. Lärmschutz und Arbeitszeiten Grundsätzlich gilt eine Rahmenarbeitszeit von Montag bis Freitag 7.00 bis 20.00 Uhr. Die Durchführung von Bauarbeiten an Samstagen sowie außerhalb der Rahmenarbeitszeit und an Sonn- und Feiertagen ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem AG und Genehmigung durch die zuständige Behörde zulässig. Die Baumaßnahme ist vom AN in Abstimmung mit dem AG so zu koordinieren, dass die zeitlichen Vorgaben und Einschränkungen, eingehalten werden können und es nicht zu vermeidbaren Arbeitsverzögerungen kommt. Der erforderliche Mehraufwand, einschl. der ggf. zeitlich versetzten, mehreren Anfahrten, ist in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die durch die Bauarbeiten verursachten Geräusche, einschließlich Fahrzeugverkehr, dürfen die im NRW Regelwerk "Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm" (VVBaulärmG) nicht überschreiten. Viele Baumaschinen unterliegen der BlmSchV "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung". Die für leistungsstarke Baumaschinen vorgeschriebenen Geräusch-Emissionsgrenzwert, dürfen von neuen Aggregaten nicht überschritten werden. Der Betrieb von Baumaschinen ist auf den Zeitraum von 07:00 bis 19:00 Uhr an Werktagen beschränkt. Es sind alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, sowie die Richtlinie 2000/14/EG über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen. Laute Musik ist auf der Baustelle untersagt! 13. Abfall, Müllentsorgungskosten Die Beseitigung von durch den AN verursachten Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial hat laufend, arbeitstäglich und sortenrein zu erfolgen. Für die tägliche Schutt- und Abfallbeseitigung sind ausschließlich eigene Schuttcontainer des AN zu verwenden. Die Kosten dieser Baureinigung und die Kosten für Bereitstellung und Abfuhr der Schuttbehälter sind mit den Leistungspreisen abgegolten. Grundsätzlich gilt, dass die Baustelle täglich besenrein zu hinterlassen ist. Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden Grundstücken sowie öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich mindestens arbeitstäglich zu beseitigen. Geschieht die arbeitstägliche Reinigung und Abfallbeseitigung trotz Aufforderung durch die OÜ und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, ist der AG berechtigt eine Fremdfirma mit der Leistung zu beauftragen. Kosten gehen dabei zu Lasten des AN. Sind mehrere AN für die Unterlassung verantwortlich, erfolgt die Kostenumlegung nach billigem Ermessen der OÜ. Die Kosten werden dem AN von der Schlussrechnung abgezogen. 14. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die Baumaßnahme unterliegt den Bestimmungen der Baustellenverordnung (BaustellV) in aktuell gültiger Fassung. Der AG hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinater (SiGeKo) beauftragt, der die Pflichten und Aufgaben des AG im Rahmen der BaustellV für den AG wahrnimmt. Die Verpflichtung des AN bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bleiben hiervon unberührt. Darüber hinaus ist der AN dafür verantwortlich, dass bei der Ausführung die berufsgenossenschaftlichen, behördlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Die Teilnahme an regelmäßigen Sicherheitsbegehungen mit dem SiGeKo ist Pflicht und wird nicht gesondert vergütet. Der AN hat nach Aufforderung durch die OÜ des AG den Fachbauleiter nach LBO zu benennen. Dieser wird dann durch den Bauherrn gegenüber dem Bauamt mitgeteilt. Entsprechende selbstständige 14-tägige Sicherheitsbegehungen sind zu dokumentieren und spätestens zum folgenden Wochenende der OÜ des AG zu übergeben. Der AN ist verpflichtet die Baustellenordnung des AG (siehe Anlage Baustellenordnung des SiGeKo) in ihrer aktuellen Fassung einzuhalten sowie sich und die Mitarbeiter in den auf der Baustelle (bei der OÜ des AG ausliegenden) SiGeKo-Plans (Sicherheits- und Gesundheitskoordinations- und Schutzplan) einweisen zu lassen. Der AN hat vor der Ausführung seiner Arbeiten seine Gefährdungsbeurteilung mit dem SiGeKo abzustimmen und den Vorgaben des SiGeKo Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften ist sowohl der Vertreter des Bauherren als auch der SiGeKo jederzeit berechtigt die Baustelle stillzulegen. Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der AN vor Beginn der Arbeiten, dem SiGeKo folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: · Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtsführenden, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen. · Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem. Arbeitsschutzgesetz. · Prüfnachweis der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder anderen Vorschriften gefordert werden. · Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der Baustelleneinrichtung notwendig sind. · Montageanweisungen für Montagearbeiten - soweit erforderlich. 15. Fachbauleiter, Polier Die Ausführung aller Arbeiten muss von einem qualifizierten, deutschsprachigem, weisungsbefugten Fachbauleiter des AN regelmäßig überwacht werden. Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist. Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben. Er ist für die Einhaltung der am Leistungsort jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsvorschriften, für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und aller sonstigen erforderlichen Vorkehrungen während der Ausführung bis zur Abnahme durch die OÜ verantwortlich. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Der Bevollmächtigte muss während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar zu sein. Er ist als Kontaktperson seiner Firma zur Entgegennahme von Anweisungen der OÜ und Auskunftserteilung verpflichtet. Name Wohnort , Festnetznummer, Mobiltelefonnummer und E-Mail des verantwortlichen Fachbauleiters sowie seines Stellvertreters sind der OÜ des AG nach Auftragserteilung unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben. Der Polier und sein Stellvertreter müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. 16. Baubesprechungen Es finden regelmäßig Baubesprechungen statt. An diesen hat der AN (Bauleiter) und seine Planer mit einem deutschsprachigen Bevollmächtigten teilzunehmen. Von den wöchentlichen Baubesprechungen werden durch die OÜ des AG durchlaufend nummerierte Baubesprechungsprotokolle angefertigt. Im Baubesprechungsprotokoll festgelegte Termine gelten als schriftlicher Leistungsabruf. Die Festlegungen der Baubesprechungen gelten als bindend und werden Vertragsbestandteil. Der Bauherr und der bevollmächtigte Bauherrnvertreter behalten sich vor, an diesen Baubesprechungen teilzunehmen. Auf Verlangen des AG nehmen auch eventuelle Nachunternehmer des AN an den Sitzungen teil. 17. Schutzwürdige Daten / Geheimhaltungspflicht Der AN ist verpflichtet, alle im Rahmen der Bautätigkeit über den AG und/oder die Nutzer zur Kenntnis gebrachten Informationen vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden. Zu diesen Informationen zählen insbesondere die Baupläne und Sicherungseinrichtungen. Die Weitergabe von Informationen, Bekanntmachungen oder Veröffentlichungen zu diesem Bauvorhaben dürfen nur in Abstimmung und nach Freigabe durch den AG erfolgen. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gelten auch Beschreibungen der Baustelle, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder sonstige Unterlagen. - Ende Angaben zur Ausführung -
ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
AG Auftraggeber AN Auftragnehmer ASR Arbeitsstättenrichtlinie AVV Verordnung über Europäisches Abfallverzeichnis BauO NRW Landesbauordnung NRW BE-Plan Baustelleneinrichtungsplan BVB Besondere Vertragsbedingungen i.M. im Mittel (geometrisches Mittel) li. RH lichte Raumhöhe o.glw. oder gleichwertig OÜ Objektüberwachung des AG SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ü. NHN über Normalhöhennull (Höhenbezug) - Ende Abkürzungsverzeichnis -
AG Auftraggeber
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen: h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, St = Stück, mWo = Meter x Woche, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m3Wo = Kubikmeter x Woche, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche.
Im Leistungsverzeichnis können folgende
ZTV - Zusätzliche technische Vorbemerkungen, Gerüstarbeiten 1. Normen und Vorschriften Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18451. 2. Angaben zur Ausführung Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Auf- und Abbau sowie Vorhaltung eines Fassadengerüsts und eines Raumgerüsts. Das Fassadengerüst ist ein längenorientiertes Arbeits- und Schutzgerüst an den Fassadenaußenflächen mit oberster Lage als Fanggerüst für Dacharbeiten. Es wird für Dacharbeiten und Fassadenarbeiten aufgestellt. Das Raumgerüst ist ein flächenorientiertes Standgerüst im mehrgeschossigen Luftraum des Bauwerks. Analog zum geschossweise unterschiedlich gestaltetem Luftraum wird das Raumgerüst gestaffelt bzw. mit Vor- und Rücksprüngen aufgestellt. Das Raumgerüst wird für Dach-, Maler und Trockenbauarbeiten aufgestellt. Die Verwendung eines bauseitigen Rollgerüsts auf der obersten Gerüstlage ist zu gewährleisten. 3. Bauablauf Das Fassadengerüst muss baubegleitend mit der Ausführung der Pfosten-Riegel-Fassade neu verankert werden. Zunächst wird das Gerüst an den Stahlbetondeckenrändern verankert, anschliessend in den bauseitigen Befestigungshülsen der PR-Fassade. Es sind Gerüstkonsolen und Innengeländer auf Grund der fehlenden Aussenwände vorgesehen Diese Zusammenhänge sind bei der Bauablaufplanung durch den AN zu berücksichtigen. Sämtliche hierdurch entstehende Mehrkosten sind in die Einheitspreise miteinzukalkulieren.
ZTV - Zusätzliche technische Vorbemerkungen,
Grundrisse A_151_n_B_LAB_1_KöA_5_Grundriss EG A_152_p_B_LAB_1_KöA_5_Grundriss 1. OG A_153_n_B_LAB_1_KöA_5_Grundriss 2. OG A_154_n_B_LAB_1_KöA_5_Grundriss 3. OG A_155_j_B_LAB_1_KöA_5_DA Schnitte A_250_k_B_LAB_1_KöA_5_Längsschnitt A Teil 1 A_251_m_B_LAB_1_KöA_5_Längsschnitt A Teil 2 A_256_h_B_LAB_1_KöA_5_Querschnitt C D A_257_h_B_LAB_1_KöA_5_Querschnitt E F Ansichten A_350_j_B_LAB_1_KöA_5_Ansicht SO Teil 1 A_351_h_B_LAB_1_KöA_5_Ansicht SO Teil 2 A_352_f_B_LAB_1_KöA_5_Ansichten SW - NO Baustellenplan und Gerüstpläne A_902_j_B_LAB_1_KöA_5_Baustellenplan Neubau A_920_c - IA_P_LAB_1_KöA_5_Gerüstplan Außen A_921_b - IA_P_LAB_1_KöA_5_Gerüstbau Innen
Grundrisse
01 Allgemeines
01
Allgemeines
Das Fassadengerüst ist dreiseitig umlaufend entlang der Außenfassade des Gebäudes zu stellen. Das Gerüst wird für Dacharbeiten, Dämmarbeiten und die Erstellung der PR-Fassade verwendet. Abstimmungen mit den Gewerken Rohbau, Dach und Fassade sind frühzeitig und eigenverantwortlich durch den AN zu führen. Dadurch entstehender Mehraufwand ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Aufstellfläche besteht aus bausteis verdichteten Außengelände. Es sind folgende Höhenunterschiede auszugleichen: - 1,40m Die Verankerung der Gerüstkonstruktion erfolgt mittels geeigneter Maßnahmen entsprechend der statischen Berechnung des AN. Die Verankerung erfolgt zunächst in den Stahlbetondecken, baubegleitend zur Ausführung der PR-Fassade erfolgt eine Umverankerung in den bauseitigen Befestigungshülsen. Zur Info, die Sonnenschutzlamellen werden nach Rückb.au des Gerüsts von bauseitigen Hubsteigern aus montiert Die Gerüste sind gem. den behördlichen Vorschriften und Bestimmungen auszuführen. Alle erforderlichen Leitergänge, Durchstiegsöffnungen und Schutzmaßnahmen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Nach Fertigstellung sind die Gerüste durch den AN zur Nutzung freizugeben. Gerüstauf- und -abbau erfolgt gestaffelt gem. Bauzeitenterminplan.
Das Fassadengerüst ist dreiseitig
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Arbeits- und Schutzgerüst Fassade
02
Arbeits- und Schutzgerüst Fassade
Beschreibung des Fassadengerüsts Das Fassadengerüst wird an allen drei Gebäudeseiten vom Boden bis zum Dach aufgebaut. Es gibt zwei Bauphasen, in denen unterschiedliche Gerüstbreiten verwendet werden. Die Verankerung des Gerüsts erfolgt ebenfalls in zwei Schritten: In der ersten Phase wird das Gerüst nur an den Rändern der Rohbaudecken befestigt das passiert vor der Pfostenriegelfassadenmontage. In der zweiten Phase, wenn die Verglasung der Fassade montiert wird, erfolgt die Befestigung in speziell dafür vorgesehenen Hülsen der Pfostenriegelfassade. Das Gerüst ist an einer Seite bzw. Ecke abgestuft an das ca. 1,40m tiefere liegende Gelände anzupassen. Es gibt im Erdgeschoss einen Versatz von 23cm in der Flucht vom Fassadengerüst durch Betonwinkelsteine. Das Fassadengerüst wird auf Grund der unterschiedlichen Nutzungssituationen mit verschiedenen Konsolen ausgeführt.
Beschreibung des Fassadengerüsts
02.00 Technische Bearbeitung
02.00
Technische Bearbeitung
02.01 Fassadengerüste
02.01
Fassadengerüste
02.02 Besondere Verankerungselemente
02.02
Besondere Verankerungselemente
02.03 Belagverbreiterungen
02.03
Belagverbreiterungen
02.04 Zusätzlicher Seitenschutz / Geländer
02.04
Zusätzlicher Seitenschutz / Geländer
02.05 Überbrückungen
02.05
Überbrückungen
02.06 Treppenaufgänge
02.06
Treppenaufgänge
02.07 Materialaufzug
02.07
Materialaufzug
03 Arbeits- und Schutzgerüst (im Gebäude)
03
Arbeits- und Schutzgerüst (im Gebäude)
Beschreibung des Raumgerüstes (Innenbereich) Erstellung eines Arbeitsgerüsts als Raumgerüst. Die Aufstellfläche befindet sich im Erdgeschoss, die Höhe der obersten Gerüstlage beträgt 10,35 m. Die Standfläche ist waagerecht auszuführen. Bei der Verankerung des Gerüsts ist zu beachten, dass diese ausschließlich in den Rohbaudeckenrändern erfolgen darf. Innenwände sind nicht vorhanden und stehen daher nicht als Befestigungspunkte zur Verfügung. Stahlbetonstützen sowie Stahlverbundstützen dürfen nicht als Ankerpunkte genutzt werden. Abmessung der Rohbauöffnung: 3.OG: 4,955m x 11,91m Damit die oberste Gerüstlage im 3.OG erstellt werden kann, müsste man das Gerüst um ein Modul im 2.OG verbreitert. Hier kann die Verbreiterung auf der Decke im 2.OG aufgestellt werden. Die oberste Gerüstlage erhält in Richtung der Fassade Südost eine Schutzwand als Seitenschutz. Beschreibung des Fassadengerüst im Gebäude Das innere Fassadengerüst hat eine L-Form. Es verläuft hinter den Stahlbetonstützen entlang der Achse 4 bis Achse 8 und weist dabei unterschiedliche Höhen zwischen 6 und 10 Metern auf. Zusätzlich erstreckt es sich in Achse 4 von Achse A bis B entlang der Innenwand. Dieses Fassadengerüst wird seitlich am Raumgerüst erstellt und hat an der Längsseite nur die Befestigungsmöglichkeit am Raumgerüst. Beschreibung des Luftraumgerüsts (Innenbereich) Das Luftraumgerüst erstreckt sich vom Erdgeschoss bis zum dritten Obergeschoss. Die Gesamthöhe beträgt 10,66 m, gemessen von der Oberkante des Rohfußbodens im Erdgeschoss bis zur Oberkante des Rohfußbodens im dritten Obergeschoss. Bei der Verankerung des Gerüsts ist zu beachten, dass diese ausschließlich in den Rohbaudeckenrändern erfolgen darf. Innenwände sind nicht vorhanden und stehen daher nicht als Befestigungspunkte zur Verfügung. Stahlbetonstützen sowie Stahlverbundstützen dürfen nicht als Ankerpunkte genutzt werden. Insgesamt íst eine Arbeitsebene vorgesehen. Die Aufstellfläche des Luftraumgerüsts beträgt 2,145 m × 13,52 m. Die Systembreite des Gerüsts kann frei gewählt werden, muss jedoch die Aufstellfläche vom Gerüst (2,145 m × 13,52 m) berücksichtigen.
Beschreibung des Raumgerüstes (Innenbereich)
03.01 Raumgerüst Foyer (Achse 6-8/A-B)
03.01
Raumgerüst Foyer (Achse 6-8/A-B)
03.02 Fassaden Gerüst im Gebäude Achse A bis B
03.02
Fassaden Gerüst im Gebäude Achse A bis B
03.03 Raumgerüst Luftraum (Achse 7-9/C-D)
03.03
Raumgerüst Luftraum (Achse 7-9/C-D)
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__. 1 Gerüstkontrollgang Wöchentliche Kontrolle aller im Rahmen dieses Vertrages überlassenen und errichteten Gerüste gemäß DIN EN 12811-1 und der Leistungsbeschreibung. Die Leistung umfasst: An- und Abfahrt zur Baustelle Sicht- und Funktionskontrolle auf Sicherheit, Standfestigkeit und Vollständigkeit Dokumentation der Kontrolle Aktualisierung der Freigabeanzeige nach jedem Kontrollgang Kontrollfrequenz: 1 × wöchentlich während der gesamten Vertragslaufzeit. Besondere Hinweise: Änderungen oder Manipulationen an den Gerüsten durch Fremdgewerke sind durch den AN unverzüglich der Oberbauleitung des AG schriftlich mitzuteilen. Mängel oder Gefahrenstellen sind umgehend zu sichern und dem AG zu melden. Ersatzteile, der Stundenaufwand für eventuell notwendige Reparatureinsätze, sowie Kleinmaterial werden nicht in dieser Position vergütet, sondern gesondert abgerechnet.
04.__. 1
Gerüstkontrollgang
29,00
Wo
04.__. 2 An-/Abfahrt Gerüstreparatur An- und Abfahrt einer Monteurskolonne zur Durchführung von außerplanmäßigen Instandsetzungen und Reparaturen an Arbeits- und Schutzgerüsten, einschließlich Bereitstellung des notwendigen Fahrzeuges und der Grundausstattung an Werkzeugen. Ausführung nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) oder den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo). Hinweis zur Abrechnung: Die Leistung umfasst ausschließlich die An- und Abfahrt. Ersatzteile, Stundenaufwand für den Reparatureinsatz sowie Kleinmaterial werden nicht durch diese Position abgedeckt und gesondert vergütet.
04.__. 2
An-/Abfahrt Gerüstreparatur
5,00
St
04.__. 3 An-/Abfahrt Gerüstumbau An- und Abfahrt einer Monteurskolonne zum außerplanmäßigen Umbau einzelner Teilbereiche von Arbeits- und Schutzgerüsten, betrifft nicht die Umverankerung an der PR-Fassade. Einschließlich Bereitstellung von Fahrzeug und Werkzeuggrundausstattung. Ausführung ausschließlich auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber (AG). Diese Leistung ist nicht Bestandteil kontinuierlich laufender oder gleichartiger Gerüstarbeiten, sondern wird separat erbracht, sofern ein Umbau außerhalb des regulären Leistungsablaufs erforderlich ist. Hinweis zur Abrechnung: Diese Position umfasst nur An- und Abfahrt. Die Abrechnung des tatsächlichen Umbaus erfolgt in separaten Positionen.
04.__. 3
An-/Abfahrt Gerüstumbau
5,00
St
04.__. 4 Reparaturanfahrt Materialaufzug An- und Abfahrt eines qualifizierten Monteurs zur außerplanmäßigen Instandsetzung des nicht funktionsfähigen Materialaufzugs, einschließlich Bereitstellung der für die Fehlersuche und erste Maßnahmen erforderlichen Werkzeuge und Geräte. Die Ausführung erfolgt ausschließlich auf Aufforderung durch den Auftraggeber (AG). Hinweis zur Abrechnung: Die Leistung umfasst ausschließlich die An- und Abfahrt zum Einsatzort. Ersatzteile, der tatsächliche Stundenaufwand für den Reparatureinsatz sowie Kleinmaterial sind nicht Bestandteil dieser Position und werden separat vergütet.
04.__. 4
Reparaturanfahrt Materialaufzug
1,00
St
04.__. 5 Einweisung Materialbühne (Wiederholung) Wiederholung der Einweisung zur Nutzung der Materialbühne, nach erfolgter Ersteinweisung, auf Aufforderung des Auftraggebers (AG) oder seiner bevollmächtigten Person. Die Einweisung umfasst die sichere Nutzung des Materialbühne gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften und Bedienungsanleitungen. Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach Aufforderung durch den AG und beinhaltet auch die An- und Abfahrtkosten des Einweisers. Hinweis zur Abrechnung: Diese Position umfasst nur die Wiederholung der Einweisung und die An- und Abfahrt des Einweisers. Weitere Leistungen wie Reparaturen, Wartung oder Instandhaltungsmaßnahmen sind nicht enthalten und werden separat abgerechnet.
04.__. 5
Einweisung Materialbühne (Wiederholung)
1,00
St
04.__. 6 Stunden Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
04.__. 6
Stunden Vorarbeiter
10,00
h
04.__. 7 Stunden Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
04.__. 7
Stunden Facharbeiter
15,00
h
04.__. 8 Stunden Helfer Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
04.__. 8
Stunden Helfer
15,00
h

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