Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung
Im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bieten Sie für
die Schlosserarbeiten von
Doppelhaushälften.
Die Bauvorhaben liegen unmittelbar nebeneinander, und
befinden sich in
41541 Dormagen, Am Rheinbogen.
Die Massen aller ausgeschriebenen Leistungen beziehen
sich auf die Erstellung von allen 4 Häusern.
Falls Positionen als Pauschalen ausgeschriebenen sind,
gelten diese Positionen ebenfalls für alle 4
Häuser.
Bitte beachten Sie auch, dass ggf. diverse Positionen
als Alternativ-Positionen ausgeschrieben sind.
Die straßen- und gartenseitigen Fenster im Ober- und
Dachgeschoss aller 4 Häuser erhalten
Brüstungsgeländer als Absturzsicherungen.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die lichte
Fensteröffnung (Fensterflügel) oberhalb des
Geländers noch eine Höhe von mind. 1,20 m aufweist, da
einige der Fenster als 2. Ret- tungsweg
ausgewiesen sind.
Die Geländer sind als Flachstahl-Rahmen-Konstruktionen
mit senkrechten Flachstahl-Füllstäben
auszuführen.
Alle Stahlbauteile bzw. Geländerkonstruktionen sind
voll verzinkt auszuführen.
Ob die Geländer bauseitig nachträglich lackiert
werden, oder direkt vom Auftraggeber mit
RAL-Beschichtung gewählt werden, ist mit der
Bauleitung vorab abzustimmen.
Die zusätzliche RAL-Beschichtung ist als
Bedarfs-Position mit ausgeschrieben bzw. mit
anzubieten.
Projektbeschreibung
1. ZTV - ALLGEMEINER TEIL
1.1 Geltungsbereich, Allgemeines
1.1.1
Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE
VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
1.1.2
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die
Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen
zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei
Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach
den
Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten; daraus
entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit
nicht
eingeschränkt.
Der Besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem
Allgemeinen Teil.
1.1.3
Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des
Auftraggebers
oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei
der Bauausführung zu vermeiden. Ungültige Unterlagen
sind vom Besitzer entsprechend zu kennzeichnen und als
Beweismittel aufzubewahren. Nicht freigegebene
Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies
entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner
eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt.
Während der Dauer der Bauarbeiten muss der
Auftragnehmer die Projektunterlagen einschließlich
Leistungs-
beschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereit
halten.
1.1.4
Werden unter 2.1 des Besonderen Teils -
Geltungsbereich - Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen der
VOB/C (DIN 18299 ff.) genannt, so gelten die in diesen
aufgeführten DIN bzw. DINEN ohne besondere Erwähnung
als Ausführungsgrundlage, Leistungs- und
Gütebestimmung.
1.1.5
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten
Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der
angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung
für eigenes Handeln.
Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt
grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft
befindliche
Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren
Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preisbildung gelten
unabhängig
davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen
Vorschriften; ein Preisausgleich kann ggf. verlangt
werden.
1.1.6
Auch wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist,
gelten die Abschnitte 2 (Stoffe, Bauteile) und 3
(Ausführung)
der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
(VOB/C). DIN 18300 ff. haben Vorrang vor DIN 18299 -
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art -.
1.1.7
Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten und
Leistungspositionen entsprechen den in diesen ZTV
angegebenen Normen. Bei technisch widersprüchlichen
Angaben im Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B.
im AVA- Programm) und Langtext gelten die Angaben im
Langtext; das gilt auch bei Angeboten.
1.1.8
Sofern mehrere Teile einer technischen Regel
anzuwenden sind, ist in der Regel der Haupttitel
zitiert. Werden
Teilausgaben zitiert, so ist der zitierte Teil
Ausführungsgrundlage. Die Auflistung von Normen erhebt
keinen
Anspruch auf Vollständigkeit und listet nur geänderte
und zusätzliche Technische Regeln zur VOB/C auf.
1.1.9
Werden vom Bieter eigene technische
Vertragsbedingungen übergeben, so sollen sie den
gesetzlichen
Bestimmungen und der VOB/C nicht widersprechen.
1.1.10
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen
unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht
richtig sind,
so soll er - ohne befreiende Wirkung für den
Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen.
1.1.11
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an
keine Form gebunden, soweit nichts anderes vereinbart
ist.
1.1.12
Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der
Auftragnehmer an, dass diese Regelungen
Vertragsbestandteil werden.
1. ZTV - ALLGEMEINER TEIL
2. BESONDERER TEIL - Metallbauarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN
18360 - Metallbauarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN 18361 Verglasungsarbeiten
DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl bauten
DIN 18451 Gerüstbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den
genannten wie aus gültigen Regelwerken.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür
besonders geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und
eine verzinkungs-
gerechte Konstruktion anzubieten.
Geschweißte Bauteile aus Edelstahl müssen frei sein
von Oxid- und Zunderbelag. Anlauffarben dürfen nicht
sichtbar
sein.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei
brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen
Nachweise (Prüfzeugnis
oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung) vorzulegen.
Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die
Grundierung auf das geplante Beschichtungssystem abzu-
stimmen.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das
angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen
Leistungen
rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind
Detailzeichnungen zu übergeben.
Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen
mehr Bauangaben benötigt als in den
Ausschreibungsunterlagen
enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie
der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber
anzufordern.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist
untersagt. Bei
Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher,
tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Späne von
Bohren und
Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von
den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der
Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen.
Analog
ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen
Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern
anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren.
Fehlstellen und
Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit
mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist
Zinkstaub-
beschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig.
Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vorher zu
besei-
tigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder
abgeschnitten werden. Ein manuelles Bearbeiten oder
Abschmelzen
ist zulässig und ggf. notwendig.
Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig,
sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm
voll-
ständig von Zink zu befreien.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindungen ist dem Auftragnehmer
freigestellt, sofern
sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen
oder Normen etwas anderes ergibt.
Befestigungen von schweren Bauteilen auf
Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit
wärmedämmenden und
druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für
den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden.
2.3.2 Metallbauarbeiten
2.3.4 Schlosserarbeiten
Geländer und sonstige Umwehrungen müssen die aus
Sicherheitsgründen geforderte Höhe haben. Das gleiche
gilt für
den lichten Abstand senkrechter Geländerstäbe sowie
für den Abstand zum Fußboden. Dabei sind die
Bauordnungen
der Länder zu beachten; bei Unklarheiten ist der
Architekt zu befragen. Alle Teile sind vor dem Einbau
ausreichend
gegen Korrosion zu schützen. In Feuchträumen sind nur
nichtrostende Teile zu verwenden.
Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden
Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben,
in der
Nähe von Bauteilen der Baustoff klasse B2 bzw. B3 nach
DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom
Auftragnehmer zu treffen. Das gilt analog für
oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen,
insbesondere für
glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen.
Der Nachweis der Schweißerprüfung für die
entsprechenden Arbeiten kann vom Auftraggeber
personenbezogen
verlangt werden. Ebenso kann der Nachweis über
ausgebildete Schweißaufsichtspersonen gemäß DIN EN 719
-
Schweißaufsicht; Aufgaben und Verantwortung, gefordert
werden.
2.4 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung der
DIN-Vorschriften:
Das Rohbau-Aufmaß zur Anfertigung der
Auftragnehmer-Konstruktionszeichnungen ist vom
Auftragnehmer durchzuführen und mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor
Beschädigungen sind erst nach Absprache mit dem
Auftraggeber zu
entfernen.
Werden vom Auftraggeber für den Zeitraum zwischen der
Abnahme der Leistung und der Gesamtfertigstellung des
Bauwerks zusätzliche Schutzvorrichtungen gefordert, so
sind das Besondere Leistungen. Das gilt entsprechend
für
Ersatzhandlungen, z.B. das Aushängen von Türen, als
zwischenzeitliche Maßnahme.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des
Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als
Neben-
leistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich
durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
Bauseitig wird in der Regel ein 230-Volt-Anschluss
vorgesehen und bereit gestellt.
Die elektrische Steuereinrichtung einschließlich der
Kleinspannungsinstallation ist vom Auftragnehmer zu
erbringen und
einzukalkulieren.
Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen
(Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine
Nebenleistung.
Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine
amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den
Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen unter
Beachtung der in der Genehmigungsplanung enthaltenen
und
ihm mitge- teilten Auflagen, ggf.durch zusätzliche
Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für dazu
erforderliche
Gutachten und Prüfversuche.
Die Aufwendungen für die Genehmigungsfähigkeit sind in
die Preise einzurechnen.
2.5 Abrechnungshinweise
2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein
fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma
auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine Aus-
fertigung der Leistungsbeschreibung.
2. BESONDERER TEIL - Metallbauarbeiten
3. Zusätzliche Vorbemerkungen - Metallbauarbeiten
3.1 Technische Vorbemerkungen zu Schlosser- und
Metallarbeiten
Die Arbeiten sind nach den Allgemeinen technischen
Vorschriften der VOB, Teil C, nach allen zutreffenden
DIN-Normen
- auch für Materiallieferungen - nach den behördlichen
Vorschriften, sowie den Regeln der anerkannten
Fachausschüsse und der
Gütegemeinschaftsschutzbedingungen jeweils in der
letztgültigen Fassung soweit nicht in
nachstehend zusätzlichen technischen Vorschriften
abweichende oder ergänzende Bedingungen gestellt
werden,
anzubieten, zu liefern, auszuführen und abzurechnen.
Bei Verwendung von Markenerzeugnissen der Industrie
sind die
Vorschriften des Lieferwerkes zu beachten
DIN 1050 Stahl im Hochbau
DIN 1055 Lastannahmen
DIN 1725 Aluminiumlegierungen
DIN 1745 Blech und Bänder aus Aluminium
DIN 1748 Strangpreßprofile aus Aluminium
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmedämmung
DIN 4109 Schalldämmung
DIN 4113 Aluminium im Hochbau
DIN 17 611 Anodische Oxydation von Aluprofilen
DIN 17 612 Anodische Oxydation von Alublechen und
Bändern
DIN 18055 Bl. 2 Fugendurchlässigkeit
DIN 18056 Fenstergewände
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18358 Rolladen
DIN 18360 Metallarbeiten
DIN 18361 Verglasungsarbeiten
DIN 18 364 Oberflächenschutzarbeiten an Stahl und
Aluminium B - Verglasungsrichtlinien
3.2 Ausführung
Die Ausführung hat nach verantwortlichem Aufmaß des
Auftragnehmers am Bau zu erfolgen. Die gewählten
Profile
haben den auftretenden Beanspruchungen zu entsprechen.
Nachweis für alle belasteten Profile ist auf verlangen
vorzuzeigen. Stahlteile sind "metallisch rein" zu
entrosten und mit einem ein maligen Korrosionsanstrich
zu versehen,
sofern nicht eine feuerverzinkte Ausführung
vorgeschrieben ist. Bei den feuerverzinkten Teilen
wird größter Wert darauf
gelegt , dass nach der Verzinkung an den Teilen nicht
mehr geschweißt wird. Alle auf der Baustelle
herzustellenden
Verbindungen sind mittels Edelstahlverschraubungen
auszuführen. Die Dichtungsprofile müssen
alterungsbeständig
und witterungsbeständig sein und ihren elastischen
Eigenschaften (insbesondere Rückstellkräfte) im
vorkommenden
Temperaturbereich beibehalten. Die umlaufende
Fugenabdichtung und die Hinterfüllung zwischen den
Alu-Elementen
und dem Baukörper muss mit geeigneten Dichtstoffen
dauerhaft und schalldämmend erfolgen. Durch
Unterschrift auf
dem Blatt Angebotsunterlagen bestätigt der Bieter alle
Vorbemerkungen zur Kenntnis genommen zu haben.
3.3 Kalkulation
Es gelten die DIN 18335 "Stahlbauarbeiten" und DIN
18360 "Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten" in der
jeweils
neuesten Fassung, jedoch werden verschiedene
"Besondere Leistungen" nicht separat vergütet, sondern
sind gemäß
der nachstehenden Hinweise einzukalkulieren.
3.4 Oberflächenbehandlung
Die Oberflächen sämtlicher Stahlbauteile sind gegen
Korrosion zu schützen. Sofern im LV nichts anderes
vermerkt ist,
sind sie mit Rostschutzfarbe zu versehen. Schweiß- und
Verbindungsstellen sowie beschädigte Anstriche sind
nach
dem Einbau nachzustreichen.
3.5 Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach DIN 18335 und 18360,
jedoch sind folgende "Besondere Leistungen" in die
Einheitspreise
einzukalkulieren.
a) Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen
b) Herstellen von Löchern im Mauerwerk, Beton und
ähnlichem für die Befestigung von Türen, Toren,
Fenstern,
Zargen und dergleichen.
3.6 Vollständigkeit
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen
und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen
zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn
sie im LV
nicht ausdrücklich erwähnt sind.
3. Zusätzliche Vorbemerkungen - Metallbauarbeiten
01 Brüstungsgeländer
01
Brüstungsgeländer
01.__. 1 Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 76 cm Absturzsicherung vor Fenstern komplett liefern und
montieren
einschl. der erf. Befestigungselemente.
Abmessungen:
Rohbau-Öffnungsbreite : ca. 760 mm
Breite Brüstungsgeländer : ca. 600 mm
Höhe Brüstungsgeländer : 200 mm
Fenster-Positionen : 6.8 / 7.8 / 8.8 / 9.8
Siehe auch Detail A-5-06-4D-007.
Geländer:
Rahmen : Flachstahl ca. 40 x 8 mm
Füllstäbe senkrecht : Flachstahl ca. 40 x 8 mm,
zwischen Rahmen verschweißt,
Stababstand gleichmäßig,
max. 120 mm
Befestigung:
abgewinkelte Flachstahlhalter ca. 40 x 8 mm
thermisch getrennt mit Mauerwerk verschraubt,
entsprechend horizontaler Nutzlast gem. DIN 1055-3 bzw.
DIN EN 1991-1-1/NA
baus. Fassadenbekleidung WDVS
Ausführung einschl. bauaufsichtlich zugelassener
Befestigungsmittel als Schraub-/Dübelkombination
Die komplette Konstruktion inkl. Befestigungsmaterial
(Schraubverbindungen usw.) ist voll-verzinkt
auszuführen.
In den Enheitspreis mit einzukalkulieren sind ebenfalls
Schalldämmteile (wie z.B. Bautenschutzmatten).
Weiterhin ist einzukalkulieren, dass nach terminlicher
Angabe
der Bauleitung, vorab die Befestigungswinkel zu
montieren und
zu versiegeln sind und erst nach bauseitiger
Fassadenverklei-
dung (mit WDVS) die Fertig- bzw. Endmontage erfolgt.
01.__. 1
Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 76 cm
4,00
St
01.__. 2 Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 2 x 110 cm Absturzsicherung vor Fenstern wie Pos. 01.1 komplett
liefern
und montieren einschl. der erf. Befestigungselemente,
jedoch:
Abmessungen:
Rohbau-Öffnungsbreite : ca. 2 x 1100 mm
Breite Brüstungsgeländer : ca. 2 x 940 mm
Höhe Brüstungsgeländer : 200 mm
Fenster-Positionen : 6.7 + 6.6 / 7.6 + 7.7
8.7 + 8.6 / 9.6 + 9.7
Siehe auch Detail A-5-06-4D-008.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die lichte
Fenster-
öffnung (Fensterflügel) oberhalb des Geländers noch
eine
Höhe von mind. 1,20 m aufweist, da diese Fenster als 2.
Rettungsweg ausgewiesen sind.
01.__. 2
Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 2 x 110 cm
8,00
St
01.__. 3 Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 110 cm Absturzsicherung vor Fenstern wie Pos. 01.1 komplett
liefern
und montieren einschl. der erf. Befestigungselemente,
jedoch:
Abmessungen:
Rohbau-Öffnungsbreite : ca. 1100 mm
Breite Brüstungsgeländer : ca. 940 mm
Höhe Brüstungsgeländer : 200 mm
Fenster-Positionen : 6.12 / 7.12 / 8.12 / 9.12
Siehe auch Detail A-5-06-4D-009.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die lichte
Fenster-
öffnung (Fensterflügel) oberhalb des Geländers noch
eine
Höhe von mind. 1,20 m aufweist, da diese Fenster als 2.
Rettungsweg ausgewiesen sind.
01.__. 3
Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 110 cm
4,00
St
01.__. 4 Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 126 cm Absturzsicherung vor Fenstern wie Pos. 01.1 komplett
liefern
und montieren einschl. der erf. Befestigungselemente,
jedoch:
Abmessungen:
Rohbau-Öffnungsbreite : ca. 1260 mm
Breite Brüstungsgeländer : ca. 1100 mm
Höhe Brüstungsgeländer : 200 mm
Fenster-Positionen : 7.10 / 7.11 / 6.11 / 6.10
9.10 / 9.11 / 8.11 / 8.10
Siehe auch Detail A-5-06-4D-010.
01.__. 4
Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 126 cm
8,00
St
01.__. 5 Zulage RAL-Beschichtung Zulage zu vorgen. verzinkten Geländern bei Ausführung
mit
RAL-Beschichtung. Farbton nach Wahl des AG: RAL 7016
anthrazit oder RAL 7021 schwarzgrau.
Pauschalpreis für alle 20 Geländer.
01.__. 5
Zulage RAL-Beschichtung
E
1,00
psch
02 Stundensätze
02
Stundensätze
Nachfolgende Stundenlohnarbeiten kommen nur zur
Anwendung - für Arbeiten, welche nicht in den
vorgenannten
Positionen erfasst sind.
Stundenlohnarbeiten sind vor ihrer Ausführung der
Bauleitung
rechtzeitig anzuzeigen, und dürfen erst nach
ausdrücklicher
Freigabe durch die Bauleitung erfolgen.
Nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten sind die
tatsächlich
angefallenen Stunden in schriftlicher Form mittels
Rapportzettel
binnen 3 Werktagen, in schriftlicher Form z.B. per
Fax, der
Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Ein zusätzlicher Material-Mehraufwand für
Zusatzarbeiten, die
nach Stundensätzen abgerechnet werden, wird nicht
seperat
abgerechnet, sondern ist im Stundenaufwand mit
einzukalkulieren.
Nachfolgende Stundenlohnarbeiten kommen nur zur
02.__. 1 Stundensatz Meister Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen
Nachweis zur Ausführung kommen: - Meister -
02.__. 1
Stundensatz Meister
E
1,00
h
02.__. 2 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen
Nachweis zur Ausführung kommen: - Fachwerker -
02.__. 2
Stundensatz Fachwerker
E
1,00
h
02.__. 3 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen
Nachweis zur Ausführung kommen: - Helfer -
02.__. 3
Stundensatz Helfer
E
1,00
h