Duschverglasung
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Ständige Vertragsbestimmungen
00
Z
Ständige Vertragsbestimmungen
Streichen und Varianten: Für die Angebotslegung dürfen nur unsere vollständigen Vordrucke verwendet werden. In diesen dürfen keinerlei Streichungen oder Textänderungen vorgenommen werden. Eventuelle Änderungsvorschläge sind in einem Anhang anzuführen. Die Einheitspreise sind in Zahlen und unauslöschbar einzusetzen. Ausführung: Jede Änderung oder Ergänzung der Ausführung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Bauleitung des Auftraggebers. Unklarheiten, Mängel in den Plänen oder in der Baubeschreibung sind sofort abzuklären und im schriftlichen Angebot festzuhalten. Leistungsänderungen werden als Nachtrag zum Leistungsverzeichnis zu den Bedingungen des Hauptangebotes festgelegt. Die Grundlage bildet die Detailkalkulation des Hauptangebotes. Mengenänderungen: Änderungen des Gesamtpreises von mehr oder weniger als 20% infolge Mengenänderungen, berechtigt den Auftragnehmer nicht zur Änderung von Einheitspreisen bzw. Verrechnung von Kostenersatz. Gefährliche Arbeitsstoffe: Wird im Zuge der Ausführung ein gefährlicher Arbeitsstoff eingesetzt (z.B. Flüssiggas), so ist dies im Angebot unter Angabe der Gefahr mitzuteilen, wenn daraus eine Gefahr (z.B. Explosion, Brand, gesundheitsschädliche Atmosphäre) für Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber entsteht. Dabei besteht die Verpflichtung des Auftragnehmers den Einsatz eines geeigneten Ersatzstoffes mit weniger gefährlichen Eigenschaften zu prüfen. Besondere technische Vorbemerkungen: Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über die jeweiligen Leistungen (Bauteil, Ausführung, Bauart und Abmessungen ) gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik, Verarbeitungsrichtlinien, den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und den Ausführungsbestimmungen der momentan lokal gültigen Normen (z.B.: Ö- Norm, DIN Norm, VOB, SIA...) als beschrieben. Sämtliche in den Normen enthaltenen Beschreibungen über Ausführung, Nebenleistungen, Bauhilfsstoffe, Ausmaßfeststellungen und Abrechnung werden in den Texten des Leistungsverzeichnisses in der Regel nicht mehr gesondert angeführt. In den Einheitspreisen sind, sofern in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, alle in den Vorbemerkungen und Bedingungen, sowie alle genannten Erschwernisse, wie durch mehrmaliges Anreisen und durch Arbeitsunterbrechungen infolge einzelner Teilleistungen und Arbeitsetappen, und Leistungen enthalten. Etwaige Zoll- bzw. Frachtkosten sind ebenfalls mit einzurechnen, Lieferkonditionen DDP. Sofern in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, verstehen sich die jeweiligen Leistungen / Arbeiten wie folgt: Herstellen, Liefern und gemäß lokal gültiger Norm fachgerecht montieren. Erforderliche Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei mäßigem Frost und Regen, Transporteinrichtungen, Schutzmaßnahmen nach baupolizeilichen und örtlichen Vorschriften auch gegenüber dritten Personen, örtliches Aufmaß, Baustelleneinrichtung, außerdem das Überprüfen der Leistungen nach Abschlussarbeiten anderer Firmen im Leistungsbereich sind vollumfänglich vom Bieter einzukalkulieren. Die Maße im Leistungsbereich sind so rechtzeitig mit den anderen Firmen abzustimmen, dass keine Verzögerungen im Arbeitsablauf entstehen. Gerüstungen / Hebemaßnahmen: Solange nichts anderes erwähnt ist, sind alle erforderlichen Gerüstungen sowie Schutzgerüste und Hebemaßnahmen, die für die Ausführung der im Leistungsverzeichnis angeführten Positionen notwendig sind, in die Einheitspreise einzurechnen. Selbes gilt für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle! Die Verwendung von speziellen Baustelleneinrichtungen ( Gerüste, Geräte usw. ) durch andere Unternehmer, ist mit diesen direkt zu vereinbaren und gegebenenfalls auch direkt zu verrechnen. Allfällige Beschädigungen bzw. Verschmutzungen (z.B. von Gerüsten etc.) werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Grundsätzlich gilt für alle Beteiligten: Fremdgewerke sind vor Verschmutzungen und Beschädigungen fachgerecht zu schützen. Vorunternehmermängel: Zur Ausführung der Arbeiten ist nur erstklassiges Material zu verwenden. Mängel am Untergrund (vorangegangene Arbeiten durch andere Auftragnehmer) sind unserer Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Mit dem Montieren darf erst nach der Behebung der Mängel begonnen werden. Der Auftragnehmer bürgt für die einwandfreie Beschaffenheit der vorhandenen Flächen und haftet für sämtliche Leistungen, auch wenn die Ursache des evtl. Mangels auf den Vorunternehmer zurückzuführen ist. Abkürzungen Leistungsverzeichnis: AG: Auftraggeber AN: Auftragnehmer Az.: Aufzahlung

Streichen und Varianten:

Für die Angebotslegung dürfen nur unsere vollständigen Vordrucke verwendet werden. In diesen dürfen keinerlei Streichungen oder Textänderungen vorgenommen werden. Eventuelle Änderungsvorschläge sind in einem Anhang anzuführen. Die Einheitspreise sind in Zahlen und unauslöschbar einzusetzen.

Ausführung:

Jede Änderung oder Ergänzung der Ausführung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Bauleitung des Auftraggebers. Unklarheiten, Mängel in den Plänen oder in der Baubeschreibung sind sofort abzuklären und im schriftlichen Angebot festzuhalten.

Leistungsänderungen werden als Nachtrag zum Leistungsverzeichnis zu den Bedingungen des Hauptangebotes festgelegt. Die Grundlage bildet die Detailkalkulation des Hauptangebotes.

Mengenänderungen:

Änderungen des Gesamtpreises von mehr oder weniger als 20% infolge Mengenänderungen, berechtigt den Auftragnehmer nicht zur Änderung von Einheitspreisen bzw. Verrechnung von Kostenersatz.

Gefährliche Arbeitsstoffe:

Wird im Zuge der Ausführung ein gefährlicher Arbeitsstoff eingesetzt (z.B. Flüssiggas), so ist dies im Angebot unter Angabe der Gefahr mitzuteilen, wenn daraus eine Gefahr (z.B. Explosion, Brand, gesundheitsschädliche Atmosphäre) für Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber entsteht. Dabei besteht die Verpflichtung des Auftragnehmers den Einsatz eines geeigneten Ersatzstoffes mit weniger gefährlichen Eigenschaften zu prüfen.

Besondere technische Vorbemerkungen:

Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über die jeweiligen Leistungen (Bauteil, Ausführung, Bauart und Abmessungen ) gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik, Verarbeitungsrichtlinien, den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und den Ausführungsbestimmungen der momentan lokal gültigen Normen (z.B.: Ö- Norm, DIN Norm, VOB, SIA...) als beschrieben. Sämtliche in den Normen enthaltenen Beschreibungen über Ausführung, Nebenleistungen, Bauhilfsstoffe, Ausmaßfeststellungen und Abrechnung werden in den Texten des Leistungsverzeichnisses in der Regel nicht mehr gesondert angeführt.

In den Einheitspreisen sind, sofern in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, alle in den Vorbemerkungen und Bedingungen, sowie alle genannten Erschwernisse, wie durch mehrmaliges Anreisen und durch Arbeitsunterbrechungen infolge einzelner Teilleistungen und Arbeitsetappen, und Leistungen enthalten.

Etwaige Zoll- bzw. Frachtkosten sind ebenfalls mit einzurechnen, Lieferkonditionen DDP. Sofern in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, verstehen sich die jeweiligen Leistungen / Arbeiten wie folgt: Herstellen, Liefern und gemäß lokal gültiger Norm fachgerecht montieren.

Erforderliche Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei mäßigem Frost und Regen, Transporteinrichtungen, Schutzmaßnahmen nach baupolizeilichen und örtlichen Vorschriften auch gegenüber dritten Personen, örtliches Aufmaß, Baustelleneinrichtung, außerdem das Überprüfen der Leistungen nach Abschlussarbeiten anderer Firmen im Leistungsbereich sind vollumfänglich vom Bieter einzukalkulieren. Die Maße im Leistungsbereich sind so rechtzeitig mit den anderen Firmen abzustimmen, dass keine Verzögerungen im Arbeitsablauf entstehen.

Gerüstungen / Hebemaßnahmen:

Solange nichts anderes erwähnt ist, sind alle erforderlichen Gerüstungen sowie Schutzgerüste und Hebemaßnahmen, die für die Ausführung der im Leistungsverzeichnis angeführten Positionen notwendig sind, in die Einheitspreise einzurechnen. Selbes gilt für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle!

Die Verwendung von speziellen Baustelleneinrichtungen ( Gerüste, Geräte

usw. ) durch andere Unternehmer, ist mit diesen direkt zu vereinbaren und gegebenenfalls auch direkt zu verrechnen. Allfällige Beschädigungen bzw. Verschmutzungen (z.B. von Gerüsten etc.) werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Grundsätzlich gilt für alle Beteiligten: Fremdgewerke sind vor Verschmutzungen und Beschädigungen fachgerecht zu schützen.

Vorunternehmermängel:

Zur Ausführung der Arbeiten ist nur erstklassiges Material zu verwenden.

Mängel am Untergrund (vorangegangene Arbeiten durch andere Auftragnehmer) sind unserer Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Mit dem Montieren darf erst nach der Behebung der Mängel begonnen werden. Der Auftragnehmer bürgt für die einwandfreie Beschaffenheit der vorhandenen Flächen und haftet für sämtliche Leistungen, auch wenn die Ursache des evtl. Mangels auf den Vorunternehmer zurückzuführen ist.

Abkürzungen Leistungsverzeichnis:

AG: Auftraggeber

AN: Auftragnehmer

Az.: Aufzahlung

00.10 Angebotsbestimmungen
00.10
Z
Angebotsbestimmungen
00.11 Umstände der Leistungserbringung
00.11
Z
Umstände der Leistungserbringung
00.12 Allgemeine Vertragsbestimmungen
00.12
Z
Allgemeine Vertragsbestimmungen
00.13 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
00.13
Z
Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
42 Glaserarbeiten
42
Z
Glaserarbeiten
ÖNORMEN/Richtlinien: Es gelten die von der Bundesinnung der Glaser herausgegebenen Technischen Richtlinien für das Glaserhandwerk und die Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers. Bei Widersprüchen zueinander oder zu den ÖNORMEN wird der Bieter den Auftraggeber darauf hinweisen. Rahmen und Flügel: Die beschriebenen Leistungen gelten ohne Unterschied des Rahmens (z.B. Holz, Kunststoff, Metall) und ohne Unterschied, ob die Leistung feststehende Elemente oder bewegliche Flügel betrifft. Formen und Abmessungen: Die Positionen werden nach der Scheibenform unterschieden. Es werden Rechtecke ausgeführt. Sonderformen werden nach Formgruppen (Formgr.) unterteilt. Die kleinste Abrechnungseinheit für Scheiben beträgt 0,5 m2 je Stück. Bei Sonderformen wird die Fläche des kleinsten umschriebenen Rechteckes gemessen. Rechteckige Scheiben, die die angegebene Standardgröße übersteigen, oder deren Seitenverhältnis länger als 1:7 ist (Überlänge), werden unter Angabe der Breite und Höhe jedes Rechteckes in eigenen Positionen nach der Gesamtfläche beschrieben. Die für die Herstellung erforderlichen genauen Herstellungszeichnungen (Schablonen) werden vom Auftraggeber beigestellt oder in eigenen Positionen abgerechnet. Abrechnung: Für die Länge der Abdichtungsfugen und für die Kantenbehandlung sind die Kantenabmessungen der Scheiben, gerundet gemäß ÖNORM, maßgebend. Für die Positionszuordnung und die Abrechnung nach Stück oder Flächen gelten die Falzmaße, gerundet gemäß ÖNORM. Glashalteleisten, Befestigung, Fasen: In den Glaspositionen ist das Einpassen, Verklotzen und Befestigen der Glasscheiben mit Glashalteleisten oder eine Ausführung mit Dichtstofffase einkalkuliert. Die Glashalteleisten einschließlich Befestigungsmittel werden vom Auftraggeber beigestellt und sind vormontiert, Holzleisten, für verschraubte Ausführung, sind vorgebohrt. Für geklemmte oder sonst unsichtbar montierte Glashalteleisten werden vom Auftraggeber schriftliche Montagehinweise beigestellt. Bei einer Ausführung mit offener Dichtstofffase ist eine Falztiefe des Rahmens bis 14 mm ohne Aufzahlung im Preis einkalkuliert. Arbeitshöhen: In den Einheitspreisen sind Arbeitshöhen bis 4 m (vom Arbeitsniveau bis zur Oberkante der Verglasung gemessen) einschließlich etwaiger Arbeitsgerüste und mechanischer Hilfsmittel einkalkuliert. Für Arbeitshöhen über 4 m wird die damit verbundene Erschwernis in eigenen Positionen erfasst. Scheibenzwischenraum, Abstand: Anstelle des Normbegriffes Scheibenzwischenraum wird die Bezeichnung Abstand verwendet. Glasdicke: Die angegebenen Glasdicken beziehen sich auf die Nenndicken gemäß den ÖNORMEN. Überkopfverglasungen, Nachweise: Bei allen Überkopfverglasungen und solchen, bei denen ein Nachweis behördlich vorgeschrieben ist, legt der Auftragnehmer entsprechende Prüfberichte einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle ohne gesonderte Vergütung vor.

ÖNORMEN/Richtlinien:

Es gelten die von der Bundesinnung der Glaser herausgegebenen Technischen Richtlinien für das Glaserhandwerk und die Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers. Bei Widersprüchen zueinander oder zu den ÖNORMEN wird der Bieter den Auftraggeber darauf hinweisen.

Rahmen und Flügel:

Die beschriebenen Leistungen gelten ohne Unterschied des Rahmens (z.B. Holz, Kunststoff, Metall) und ohne Unterschied, ob die Leistung feststehende Elemente oder bewegliche Flügel betrifft.

Formen und Abmessungen:

Die Positionen werden nach der Scheibenform unterschieden. Es werden Rechtecke ausgeführt. Sonderformen werden nach Formgruppen (Formgr.) unterteilt.

Die kleinste Abrechnungseinheit für Scheiben beträgt 0,5 m2 je Stück. Bei Sonderformen wird die Fläche des kleinsten umschriebenen Rechteckes gemessen.

Rechteckige Scheiben, die die angegebene Standardgröße übersteigen, oder deren Seitenverhältnis länger als 1:7 ist (Überlänge), werden unter Angabe der Breite und Höhe jedes Rechteckes in eigenen Positionen nach der Gesamtfläche beschrieben.

Die für die Herstellung erforderlichen genauen Herstellungszeichnungen (Schablonen) werden vom Auftraggeber beigestellt oder in eigenen Positionen abgerechnet.

Abrechnung:

Für die Länge der Abdichtungsfugen und für die Kantenbehandlung sind die Kantenabmessungen der Scheiben, gerundet gemäß ÖNORM, maßgebend.

Für die Positionszuordnung und die Abrechnung nach Stück oder Flächen gelten die Falzmaße, gerundet gemäß ÖNORM.

Glashalteleisten, Befestigung, Fasen:

In den Glaspositionen ist das Einpassen, Verklotzen und Befestigen der Glasscheiben mit Glashalteleisten oder eine Ausführung mit Dichtstofffase einkalkuliert.

Die Glashalteleisten einschließlich Befestigungsmittel werden vom Auftraggeber beigestellt und sind vormontiert, Holzleisten, für verschraubte Ausführung, sind vorgebohrt.

Für geklemmte oder sonst unsichtbar montierte Glashalteleisten werden vom Auftraggeber schriftliche Montagehinweise beigestellt.

Bei einer Ausführung mit offener Dichtstofffase ist eine Falztiefe des Rahmens bis 14 mm ohne Aufzahlung im Preis einkalkuliert.

Arbeitshöhen:

In den Einheitspreisen sind Arbeitshöhen bis 4 m (vom Arbeitsniveau bis zur Oberkante der Verglasung gemessen) einschließlich etwaiger Arbeitsgerüste und mechanischer Hilfsmittel einkalkuliert.

Für Arbeitshöhen über 4 m wird die damit verbundene Erschwernis in eigenen Positionen erfasst.

Scheibenzwischenraum, Abstand:

Anstelle des Normbegriffes Scheibenzwischenraum wird die Bezeichnung Abstand verwendet.

Glasdicke:

Die angegebenen Glasdicken beziehen sich auf die Nenndicken gemäß den ÖNORMEN.

Überkopfverglasungen, Nachweise:

Bei allen Überkopfverglasungen und solchen, bei denen ein Nachweis behördlich vorgeschrieben ist, legt der Auftragnehmer entsprechende Prüfberichte einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle ohne gesonderte Vergütung vor.

42.00 Vorbemerkungen
42.00
Z
Vorbemerkungen
42.02 Innen- und Duschverglasung
42.02
Z
Innen- und Duschverglasung
42.90 Regieleistungen
42.90
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Regieleistungen