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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und
Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das
Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge.
Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc.
Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung
bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -,
Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer
anzufahren, aufzustellen , vorzuhalten und nach Fertigstellung der
Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die
Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufs- genossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur
Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen
sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der
endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat
sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen
ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation
entsprechend zu berücksichtigen . Hierunter fallen auch sämtliche
Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene
Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat
der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B.
über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte,
den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren
Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw.
Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung
sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse
müssen eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne
weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde
Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma.
Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer
Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z.
am Bau beschäftigten Handwerker entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre und 6 Monate, für Dacheindeckung 10 Jahre und 6 Monate,
jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung
erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto- Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der
Abschlags- oder Schlußzahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche
mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber
innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ- Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluß des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten vom Zustand des
Untergrundes zu über zeugen. Beanstandungen sind der Bauleitung vor
Ausführung der Arbeiten schriftlich rechtzeitig mitzuteilen und können
nur vor Beginn der Arbeiten anerkannt werden. Unterlässt der
Auftragnehmer die Anzeige, übernimmt er die Haftung für weitere evtl.
auftretende Schäden.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN FÜR KUNSTSTOFFENSTER AUS PVC
HART/WEISS
herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim (1/87)
0. ALLGEMEINER HINWEIS
0.1 ZEICHNUNGEN
Die im LV beigefügte Fensterübersicht dient der Darstellung der
Fensteraufteilung und der
Öffnungsarten. Soweit in der Positionsbeschreibung
keine Angaben über Profilquerschnitte gemacht
sind, können die zur Ermittlung der Querschnitte
notwendigen Angaben der Fensterübersicht
entnommen werden.
Die zu verschiedenen Positionen beigefügten Detailskizzen dienen als
Anhalt für die Angebotsbe-
arbeitung und stellen eine mögliche Lösung dar.
Andere Lösungen können angenommen werden, wenn
sie die Anforderungen erfüllen.
0.2 FERTIGUNGSUNTERLAGEN
Zeichnungen zu wesentlichen Details der Fensterkonstruktion und der
Anschlüsse zum Baukörper sind
im Auftragsfalle vorzulegen.
1. ANFORDERUNGEN AN DIE KONSTRUKTION
1.1 ALLGEMEINE ANFORDERUNG
Das angebotene System muß einen gültigen Eignungsnachweis besitzen.
1.2 STATISCHE ANFORDERUNGEN
Die Fensterkonstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss
alle planmäßig auf sie
einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke
des Baukörpers abgeben können. Unter den
angenommenen Beanspruchungen darf
- sich Rahmen und Scheibenrand zwischen zwei Auflagern nicht mehr als
1/300 der Länge durchbiegen.
- bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas die Durchbiegung des
Scheibenrandes zwischen
gegnüberliegenden Scheibenkanten 8 mm nicht
überschreiten.
Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach DIN 1 055, Teil 4 für
Windlasten, DIN 1055, Teil 3, für
Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und
Riegeln bis Brüstungshöhe, DIN 18 056 für
Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern
Falls zusätzliche Belastungen angegeben sind, so sind sie in der
Bemessung zu berücksichtigen.
Fensterflügel müssen den Anforderungen nach DIN 18
055 entsprechen.
1.3 BAUPHYSIKALISCHE ANFORDERUNGEN
1.3.1 SCHLAGREGENDICHTHEIT UND FUGENDURCHLÄSSIGKEIT
Die Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit müssen entsprechend
den Forderungen nach DIN
18 055 gewährleistet sein.
Bei Fenstern, die das RAL-Gütezeichen nicht besitzen, ist ein Nachweis
(vergleichbar mit der
Systembeschreibung und der Fertigungsüberwachung)
erforderlich, dass die geforderte
Beanspruchungsgruppe erreicht wird.
1.3.2 WÄRME- UND FEUCHTIGKEITSSCHUTZ
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gilt DIN 4 108 und die
Wärmeschutzverordnung.
Für den Nachweis sind die Rechenwerte der DIN 4 108, Teil 4, anzunehmen
Für nicht transparente Füllungen (Paneele) in Fenstern und
Fensterwänden gelten die
Anforderungen nach DIN 4 108, Teil 2, an leichte Bauteile.
Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass
Schäden (z.B. unzulässige
Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden (DIN 4
108, Teil 2 und Teil 5).
Für die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gelten die
Empfehlungen der DIN 4 108,
Teil 2.
1.3.3 SCHALLSCHUTZ
Für den Schallschutz gilt DIN 4 109, die ergänzenden Bestimmungen zu
DIN 4 109 (9.75) und die
VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern".
Die Anschlüsse zwischen Fenstern und Baukörper
sind unter Beachtung der Anforderungen an die
Schalldämmung der Fenster auszubilden.
Bei der Entdröhnung von Blechflächen (z.B. vorgehängte Bleche und
Fensterbänke) ist DIN 18 360,
Ziff. 3.1.22, zu beachten.
2. WERKSTOFFE
2.1 PVC HART
Die verwendete Formmasse muß in den kennzeichnenden Eigenschaften
mindestens
einer Formmasse Typ PVC-U. ED. 072-15-23 (Pulver) bzw. PVC-U. EG.
072-15-23
(Granulat) nach DIN 7 748 (Ausgabe 85) entsprechen.
2.2 METALLTEILE
2.2.1 ALUMINIUM
Für die Anforderungen an Aluminium gilt DIN 1 748 bei
Strangpreßprofilen, sowie
DIN 1 745 bei Blechen und Bändern.
2.2.2 STAHL
Alle Stahlteile der Unterkonstruktion, die nach dem Einbau nicht mehr
zugänglich sind,
sind zu verzinken.
Bauteile aus Stahl sind an Flächen, die nach dem Einbau zugänglich
bleiben,
entsprechend DIN 18 360 gegen Korrosion zu schützen.
2.2.3 ZUSAMMENBAU UNTERSCHIEDLICHER METALLE
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muß sichergestellt sein, daß
keine
Kontaktkorrosion und anderen ungüngstigen Beeinflussungen auftreten.
2.3. DICHTPROFILE
Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen (z.B. Rahmenprofile)
verträglich sein.
Nichtzellige Elasorner-Dichtprofile müssen DIN 7 863 entsprechen. Für
andere
Werkstoffe ist die Eignung ebenfalls nachzuweisen.
2.4. DICHTSTOFFE
Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck
entsprechen
(DIN 18 361 und DIN 18 540). Sie müssen nach DIN 52 452 mit angrenzende
Stoffen
z.B. Rahmenprofile) verträglich sein. Weiter müssen
Dichtstoffe alterungsbeständig und -
soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind gegen diese
beständig sein.
2.5. BAUABDICHTUNGSFOLIEN
Bauabdichtungsfolien, soweit erforderlich, müssen in ihrer Eigenschaft
dem
Verwendungszweck und DIN 18 195 entsprechen. Sie dürfen keine
aggressiven
Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen (auch mi
den
Rahmenprofilen) verträglich sein. Dichtfolien müssen alterungsbeständig
und - soweit
sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese
beständig sein.
3.0. AUSFÜHRUNG
Die Profile und das System müssen den RAL-Gütebestimmumgem (RAL-RG
716/1) und
der zugrundeliegenden Systembeschreibung entsprechen. Insbesondere ist
auf
folgende Punkte zu achten:
3.1. PROFILAUSBILDUNG
Die Profile müssen ausreichende Verstärkungsprofile aufnehmen können. E
muß die
Möglichkeit zur Aufnahme von Dichtungen und gegebenfalls zur
Profilkopplung
bestehen. Auf eine ausreichende Trennung zwischen Wind- und Regensperre
ist zu
achten.
Anfallendes Wasser muss unmittelbar und kontrolliert abgeführt werden.
Das System
muß allen in der Ausschreibung aufgestellten Anforderungen gerecht
werden. Im
Blendrahmen sind entsprechend der Systembeschreibung Ablauföffnungen zu
Witterungsseite anzubringen.
Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen den Normen und bei Verwendun
von
Mehrscheiben-Isolierglas auch den Einbaurichtlinien der
Isolierglashersteller
entsprechen.
Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und
Verbindungsteilen muss
gewährleistet sein.
3.2. FALZDICHTUNGEN
Die Falzdichtungen zwischen Flügel und Blendrahmen sind rundumlaufend i
einer Ebene
einzubauen. Die Dichtungsprofile müssen wechselbar und an den Stößen
gegen Wind und
Wasser dicht sein.
3.3 BESCHLÄGE
3.3.1 ALLGEMEINES
Die Beschläge müssen den zu erwartenden Belastungen entsprechend
ausgebildet und
die verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion geschützt sein. Die
Möglichkeit
zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge muß gegeben sein.
3.3.2 DREHKIPPBESCHLÄGE
Die Ausstellschere muss sicher verhindern, dass der Fensterflügel bei
einer
Fehlbedienung absackt (z.B. Verwendung einer Dreipunktschere). Erfüllt
die
Ausstellschere des Drehkippbeschlages diese Forderung nicht, ist eine
Fehlbedienungssperre einzubauen.
Das Ecklager muss den Flügel bei jeder Bedienungsstellung sicher führen
Diese Führung
muss auch erhalten bleiben, wenn der Drehkippflügel durch eine Windböe
plötzlich
aufgestoßen wird und dabei hochspringt.
3.3.3 BESCHLÄGE FÜR OBERLICHTER
Bei Oberlichtern sollen als zusätzliche Sicherung Scheren eingebaut
werden, um evtl.
Schäden infolge unsachgemäßer Einhängung der Öffnungsscheren zu
verhindern.
3.3.4 BESCHLÄGE FÜR ANDERE ÖFFNUNGSARTEN
Beschlagteile für andere Öffnungsarten müssen so ausgeführt sein, dass
sie die
Funktion des Fensters auf Dauer sicherstellen. Ferner müssen sie einen
aus-
reichenden Schutz gegen eine Fehlbedienung aufweisen.
3.4 RAHMENVERBINDUNG
Die Verbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und
Dichtheit
aufweisen, damit eine einwandfreie Funktion sichergestellt ist.
Bei geschweißten Rahmenverbindungen muss die Nahtgüte des Materials den
in der
Systembeschreibung angegebenen Werten entsprechen (RAL-RG 716/1).
Für mechanische Rahmenverbindungen ist die Eignung nachzuweisen. Sie
kann durch
den z.Zt. im Entwurf vorliegenden "Prüfvorschlag für mechanische
Verbindungen bei
Kunststoffenstern" erfolgen.
3.5 VERGLASUNG
3.5.1 GLASDICKEN
Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Windbelastung (Abschnitt
1.1)
nach den Vorschriften der Glashersteller zu ermitteln. Falls zusätzlich
Be-
lastungen anzusetzen sind oder der Einbau von Sondergläsern geplant ist
wird
in den einzelnen Positionen darauf hingewiesen.
3.5.2 GLASEINBAU
Die Verglasung ist gemäß der Systembeschreibung durchzuführen. Die
Vorschriften der
Isolierglashersteller müssen beachtet werden. Der Ausführung liegt die
DIN 18 361
zugrunde. Für die Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen gilt die DIN
18 545 und die
Tabelle "Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern". Bei
Abdichtung mit
Dichtprofilen müssen die Ecken abgedichtet sein.
Verglasungen müssen mit dichtstofffreiem Falzgrund ausgeführt werden un
Öffnungen zum Dampfdruckausgleich nach außen haben. Die Abdichtung der
Paneele
erfolgt sinngemäß.
4. VERARBEITUNG
Für die Beurteilung der Verarbeitung gilt RAL-RG 716/1, Abschnitt III,
Kunst-
stoffenster, Gütesicherung der Gütegemeinschaft Kunststoffenster und
-türen
e.V., Bockenheimer Anlage 13, 60322 Frankfurt/Main.
5. EINBAU
5.1 ALLGEMEINES
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das
Außenklima sind zu
berücksichtigen. Für den Einbau der Fenster gelten die
"Einbaurichtlinien für
Kunststoffenster" (Güte- und Prüfbestimmungen RAL-RG 716/1, Anhang).
5.2 BEFESTIGUNG
Die Verankerung muss:
1. die Kräfte aus Fenstern und Fensterwänden einwandfrei auf das Bauwer
übertragen,
2. die Bewegungen, sowohl aus der Wärmedehnung der Fenster und
Fensterwände als
auch aus zu erwartenden Formänderungen am Bauwerk, aufnehmen können
Die Befestigungsstellen müssen auf die Lage der Beschläge und die
Anordnung der
Verklotzung bei Festfeldern abgestimmt werden.
Der Abstand der Befestigungselemente untereinander darf 70 cm nicht
überschreiten.
Der Abstand der Befestigungslemente von Innenecken und anderen
Rahmenverbin-
dungen darf 10 cm nicht unterschreiten, soweit vom
Systemhersteller im Scherenlager-
bereich bei Drehkippfenstern nicht geringere Abstände
festgelegt sind.
Für die Verankerung von Fensterwänden gilt sinngemäß DIN 18 056
"Fensterwände,
Bemessung und Ausführung".
Anschluss der Schaufensterelemente oder allen anderen auf den Rohbeton
aufgestellten
Fensterelementen unten:
Anschluss mit Laschen an Bodenplatte bzw. gemauerter Schwelle befestigt
samt
Verkleben von 2 Streifen Butylfolie zur Abdichtung gegen
aufsteigende Feuchtigkeit.
Abdichtung waagerecht: Breite 300 mm (20 cm auf Bodenplatte waagerecht,
10 cm
senkrecht außen an Bodenplatte)
Abdichtung senkrecht: Breite ca. 150 mm an Fensterelement und
Bodenplatte
ankleben.
Ausstopfen mit Steinwolle bzw. Ausschäumen der vorhandenen Hohlräume.
Anbringen
eines Simsbleches an der Außenseite der Fenster- bzw. Türelemente
mittels Z-Profil,
Kantung ca. 30/20/80. Material Aluminium E6 EV1, 2 mm stark.
5.3 ABDICHTUNG ZUM BAUKÖRPER
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderunge
gerecht
werden, d.h. Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz,
Schallschutz und
Fugenbewegung sind zu beachten.
PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Berührung
kommen. Das
Anschlusssystem auf der Witterungsseite ist nach der Tabelle
"Anschlussausbildung
zwischen Fenster und Baukörper" zu wählen. Die raumseitige
Anschlussausbildung ist
unter Beachtung der Beanspruchungen aus dem Raumklima
entsprechend auszubilden.
Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen
müssen die
Vorschriften der Hersteller berücksichtigt werden. Bei der Festlegung
der Fugenbreite ist
die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes zu beachten.
Bei der Abdichtung der Fenster und Fensterelemente zum Baukörper mit
Bauabdichtungsfolien ist DIN 18 195 zu beachten. Wird die
Bauabdichtungsfolie verklebt,
so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und
Fremdstoffen sein.
Lufteinschlüsse an den Klebeflächen müssen vermieden werden.
Die Angaben des
Herstellers sind zu beachten.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Material, Profil und Glasstärken sind nach statischen Erfordernissen
nach DIN zu überprüfen und zu bemessen.
Die Kunststoff-Verbundprofile müssen nach DIN 4 108 eingruppierbar sein.
Für Fenster Mitteldichtung als umlaufende, vulkanisierte Dichtung.
Alle sichtbaren Beschlagteile RAL-beschichtet, einbrennlackiert, Farbe
nach Wahl des Bauherrn.
In allen Preisen enthalten:
Alle Dichtungen, wie Lippen- und Andrückdichtungen, alle
Befestigungsmittel.
Anschlüsse an Baukörper ausgeschäumt, innen und außen mit
dauerelastischer Verfugung ringsum, nach den Vorgaben des Instituts für
Fenstertechnik in Rosenheim.
Die Anschlüsse an den Baukörper sind innen (raumseitig) dampfdicht und
nach außen schlagregen- und winddicht auszubilden. Boden- und
geschoßdeckenberührende Elemente sind mit einem soliden Basisprofil
auszubilden, gegen den Rohbeton ist eine sorgfältige Abdichtung
(Butylfolie und Kontaktkleber) vorzusehen. Schwellenprofile sind durch
Unterstützungen (Stahlwinkel o.ä.) vor Durchbiegungen/Deformationen
während der Bauphase zu schützen (notwendig, da Estrich später
eingebracht wird).
HINWEIS
Der untere Anschluss der Folie muss mit einem geeigneten Kleber
wasserdicht auf den Rohbeton bzw. Fundamentbeton hergestellt werden.
Das Schließen aller entstehenden Fugen beim Einbau der Fenster sowie
alle vorhandenen Fugen im Bereich der Fenster mit geeignetem Material
ist mit in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Boden- und geschoßdeckenberührende Elemente sind mit einem soliden
unterem Basisprofil (Kunststoffprofil) auszubilden, gegen den Rohbeton
ist eine sorgfältige Abdichtung (Butyl-Folie und Kontaktkleber)
vorzusehen.
Sämtliche Außenfensterbänke sind als Anti-Dröhn- und Wärmeschutzmaßnahme
satt mit hydrophobierter Mineralwolle zu unterfüttern (bei Nachweis der
Eignung sind alternative Dämmstoffe möglich).
Die Befestigung der Kunststoff-Fenster und Leichtmetalltüren erfolgt in
verputztes Kalksandstein-Mauerwerk mit einem äußeren
Wärmedämmverbundsystem. Die Befestigungsmittel sind entsprechend
auszuwählen. Ein Eignungsnachweis muss vorgelegt werden.
Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus
den Unterlagen des Systemherstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten
Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innenund Außenschale
durch Isolierstege durchgehend kraft- und formschlüssig mit-
einander verbunden sind.
Der Auftragnehmer hat statische Nachweise und Ausführungszeichnungen
(Werkstattpläne) einschl. Details der Bauanschlüsse der Fenster und
Fassadenelemente in eigener Verantwortung herzustellen und 2 Satz
Unterlagen in gedruckter und 1 mal in digitaler Form dem Auftraggeber zu
übergeben. Der Einbau erfolgt nur nach Freigabe der
Ausführungszeichnungen.
Weiterhin sind folgende Leistungen, falls nicht gesondert beschrieben,
in den Angebotspreis einzukalklieren und werden nicht gesondert
vergütet:
- Statische Nachweise, wo erforderlich.
- Übertragen der vom Rohbauunternehmer vorgegebenen Höhen vom Festpunkt
an die Einbaustellen.
- Alle erforderliche Verstärkungen, Anschlüsse an die Fassade etc. der
Fensterkonstruktion.
WERKSTATTZEICHNUNGEN
Vom Auftragnehmer sind im Auftragsfall folgende Zeichnungs- und
Bemessungsunterlagen zu erstellen:
- statische Bemessung von Profilen und Glasstärken,
- Elementansichten, vermaßt zum Baukörper/Bauwerksachsen M 1:20,
- Schnitt vertikal/Schnitt horizontal M 1:20,
- Detail Fußpunkt mit Maßbezeichnung zum Baukörper und Darstellung der
Abdichtung,
mindestens M 1:5,
- Befestigungsdetails, mindestens M 1:5,
- Details Eingangstür, M 1:5.
Bestands- und Abnahmeunterlagen
Als Voraussetzung der Abnahme sind für das Bauvorhaben nachfolgende
Bestands- und Abnahmeunterlagen dem Auftraggeber zu übergeben:
Alle Revisionspläne und alle weiteren Revisionsunterlagen sind in
Papierform spätestens 15 Werktage nach Abnahme dem Auftraggeber zur
Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Sind die Revisionspläne und -unterlagen geprüft und vom Auftraggeber
freigegeben, erhält der Auftraggeber diese in 4-facher Ausfertigung in
Papier und komplett digitalisiert 4-fach auf DVD.
Die Revisionspläne und -unterlagen müssen den einschlägigen DIN-Normen
entsprechen und maschinell erstellt werden.
Alle Revisionspläne müssen alle Informationen zu Lage, Anschluss und
Funktion der eingebauten Anlagen detailliert enthalten. Für alle
technischen Einrichtungen sind hier die tatsächlich ausgeführten
Installationen und den installierten Funktionen im Detail zu
dokumentieren. Alle Dokumente und Pläne sind mit Inhaltsverzeichnis in
DIN A4 Ordnern abzuheften und in elektronischer Form zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines REWE-Marktes
(GREEN BUILDING) mit 2 Obergeschossen als Fitnessstudio in 06110 Halle
(Saale), Liebenauer Straße 62 - 64.
Das Gebäude ist eingeschossig und teilweise dreigeschossig, ohne
Unterkellerung.
Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt.
Die Außenwände werden aus POROTON-Mauerwerk mit
Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt, innenseitig verputzt und
außenseitig verputzt und teilweise mit einer Außenwandverkleidung
ausgeführt.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Das Dach wird als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgeführt.
Für die Kalkulation werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen
mitgeschickt: siehe Anschreiben
Diese Unterlagen liegen dem Angebot zu Grunde und werden
Vertragsbestandteil.
VORBEMERKUNGEN
451 Kunststofffenster
451
Kunststofffenster
451.10 Kunststofffenster
451.10
Kunststofffenster
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber
verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zu Grunde gelegt.
Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine
vorherige schriftliche
Beauftragung durch die Geschäftsführung des Auftraggebers:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INKL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 18, UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber