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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise.
Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und
Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das
Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge.
Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc.
Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung
bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -,
Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer
anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten und nach Fertigstellung der
Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die
Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur
Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen
sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der
endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat
sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen
ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation
entsprechend zu berücksichtigen.Hierunter fallen auch sämtliche
Sicherungsmaßnahmen.
Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat
der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Anzeige bei städtischen Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst,
Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme), soweit sie
erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B.
über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte,
den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren
Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw.
Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung
sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse
müssen eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung
wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser
Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere
Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen
auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer
hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z.
am Bau beschäftigten Handwerker entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre, für Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der
Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung
erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto- Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den ent sprechenden Nachweisen.
Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten
von Teilen der
Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche
mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber
innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ- Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Die zur Verarbeitung kommenden Kleber müssen lösungsmittelfrei sein. Der
Kleber und alle übrigen zur Verarbeitung kommenden Materialien dürfen
keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten.
Bei der Ausführung der Bodenbelagsarbeiten sind die DIN-Vorschriften,
die anerkannten Regeln der Technik und die Vorschriften bzw.
Empfehlungen der Hersteller einzuhalten.
Die Wand- und Bodenflächen sind dem Auftraggeber sauber gereinigt zu
übergeben.
Der Auftraggeber behält sich die freie Wahl der Bieter vor.
Eventuell vorgefundene Verschmutzungen, Restmaterialien etc. anderer
Gewerke sind eigenverantwortlich, auf eigene Kosten zu entfernen und zu
entsorgen. Dies betrifft insbesondere die Räume, in denen
Fußbodenbelagsarbeiten auszuführen sind.
Vor den Verlegearbeiten in den einzelnen Räumen sind diese bei
eventuellen Verschmutzungen derselben durch den Auftragnehmer auf seine
Kosten zu reinigen. Das Verspachteln vorhandener Fugen, Risse etc. im
Estrich ist einschließlich aller Vor- und Nebenarbeiten ohne besondere
Vergütung durchzuführen.
Sollten Untergründe aus Stahlbeton, Zementestrich usw., auf denen
Bodenbelag verlegt werden soll nicht ausreichend vollflächig und eben
sein, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich eine
Untergrundverbesserung (Spachtelung, Ausgleichsmassen etc.) für die
betroffenen Bereiche vorzusehen. Die Kosten hierfür sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Dafür erfolgt keine besondere
Vergütung.
Das Anspachteln des Bodens im Bereich der Türzargen und Schließen von
Fugen an Heizkörperanschlüssen und in Raumecken mit standfester
Spachtelmasse, Spritzkork oder ähnlichem ist in die Einheitspreise
einzurechnen. Dafür erfolgt keine besondere Vergütung. Das Anspachteln
der Bodenbeläge an Fliesenbeläge von angrenzenden Räumen bzw. Flächen
ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich eventuell gebildet
haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und zu vergießen.
Anschließend ist die Oberfläche mit Quarzsand abzustreuen. Das Verdübeln
usw. ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dafür erfolgt keine
besondere Vergütung.
Die überstehenden Estrichdämmstreifen, Wärmedämmung bzw.
Feuchtigkeitsisolierung ist abzuschneiden. Diese Leistung ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür
nicht.
Der Randstreifen ist nach Verlegung der Bodenbeläge bis auf OK
Fußbodenbelag abzuschneiden - Schallschutz.
Abschneiden bis auf OK Estrich ist ein schwerer Ausführungsmangel!
Im Bereich der Türdurchgänge sind vorhandene Scheinfugen im Estrich
planeben zu schließen. Das anspachteln an angrenzende Bodenbeläge ist
bei Notwendigkeit auch mit standfester Spachtelmasse auszuführen.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines REWE-Marktes
(GREEN BUILDING) mit zwei Obergeschossen (Mieter Fitnessstudio) in 01660
Halle (Saale), Liebenauer Straße 62 - 64. Der REWE-Markt befindet sich
im Erdgeschoss und das Fitnessstudio befindet sich im 1. und im 2.
Obergeschoss.
Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt.
Das Gebäude ist eingeschossig und teilweise dreigeschossig, ohne
Unterkellerung.
Die Außenwände des Gebäudes werden aus POROTON-Mauerwerk mit
Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt, innenseitig verputzt und
außenseitig verputzt und teilweise mit einer Außenwandverkleidung
ausgeführt.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Das Dach des Gebäudes wird als flachgeneigtes Pultdach mit einer
umlaufenden Attika und als Flachdach mit einer umlaufenden Attika
ausgeführt.
Für die Kalkulation werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen
mitgeschickt:
- Werkplan 1.OG Grundriss, Plan Nr. 106, Stand 06.10.2025, M 1:100
- Werkplan 2. OG Grundriss, Plan Nr. 107, Stand 06.10.2025, M 1:100
VORBEMERKUNGEN
230 Fußbodenbelag
230
Fußbodenbelag
230.10 PVC-Belag Fitnessstudio
230.10
PVC-Belag Fitnessstudio
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten
vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSVERZEICHNISSES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 12 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den
........................................................................
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- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und