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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebs- stoffe einschließlich Klein- und
Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig
hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und
Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen
und Werkzeuge.
Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc.
Bei Lieferungen frei Baustelle
- soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung
der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00 m
-, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom
Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten und nach
Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen
sind in die Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur
Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmi- gung der
Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen
sind stabil und unfall-
sicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und
Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung
durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhal- tung
während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unbe- rücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Bau- grundes
und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation
entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche
Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbar- grundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherr- schaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau-
Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer
unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B.
über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken.
Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges),
Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere
Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe
hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen
eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftrag- geber ohne
weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde
Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abge-
fahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen
Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforder- ung der Bauleitung auf Kosten aller
z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4,
5 Jahre, für Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der
Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bau- herren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die
Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist be- ginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der
Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche
mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber
innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Für die Ausführung der Arbeiten sind folgende DIN-Normen maßgebend:
- DIN 18 353 Estricharbeiten
- DIN 18 165 Dämmstoffe für Wärme- und Trittschalldämmung
- DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau
- DIN 4 109 Schallschutz im Hochbau
- DIN 18 202 Maßtoleranzen im Hochbau, Blatt 1 - 5
Höhenangaben sind genau einzuhalten. Dämmstoffe sind vor Beschädigungen
durch Begehen oder Befahren zu schützen.
Es ist sicherzustellen, dass alle Estriche in gleichmäßiger Stärke und
Konsistenz eingebracht, verdichtet und abgezogen werden.
Arbeitsfugen sind an Türen, an Grenzen der Tagesarbeit und zur
Unterteilung von Feldern, Größe
6,00 m x 6,00 m, anzulegen. An einspringenden Wandecken sind "T"-förmige
Schwindfugen anzulegen
(L = 30 cm) und anschließend zu vergießen.
Vor dem Verlegen der Oberbeläge und nach Abklingen der Verformungen aus
dem Abbinden sind die
Arbeitsfugen fachgerecht mit Kunstharz zu vergießen und zuverklammern.
Anschließend ist die Oberfläche mit Quarzsand abzustreuen. Der
Fugenverschluß ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Im Rohbau vorhandene Dehnungsfugen sind in den Estrichaufbau zu
übernehmen.
Das Reinigen der Oberfläche von Verschmutzungen (wie z.B. Mörtelresten,
Putzresten usw.) einschl. der Entsorgung ist vom Auftragnehmer
eigenverantwortlich durchzuführen und in die Einheitspreise
einzurechnen.
Es muß sichergestellt sein, daß die Dämmschichten weder durch
Kondensatanfall noch durch Oberflächen- wasser oder Bodenfeuchtigkeit
beeinträchtigt werden können. Die Schallschutzwerte nach DIN 4 109
müssen im Zusammenwirken zwischen Oberboden, Unterboden und
Rohbaukonstruktion erreicht werden.
Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind
stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile wirksam getrennt sind
und eine Überlänge über OK Estrich gewährleistet ist.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen und dgl.
dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich haben, sie sind mit
Dämmstreifen zu ummanteln und gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich
zu schützen.
Dämmschichten unter Estrichaufbau sind mit geeignetem Abdeckmaterial
abzudecken. Die Verlegerichtung ist entgegengesetzt der
Dämmschichtverlegung auszuführen. An den Stößen überlappt sich das
Abdeck- material um 10 cm und ist an allen seitlichen, senkrechten
Anschlüssen bis über OK Estrich hochzuführen.
Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, dass Nutzbeläge üblicher Art,
wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc. ohne weitere Vorarbeiten der
Nachfolgehandwerker aufgebracht werden können. (Zeile 4 lt. DIN 18 202
Ebenheitstoleranzen)
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind ohne
Inanspruchnahme fremder Hilfe abzu- sperren einschl. des benötigten
Absperrmaterials und gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu
schützen.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so
widerstandsfähig sein, dass sie den normal üblichen Handwerkerverkehr
ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen aus dem Auftrag
herauszunehmen.
Gefälleangaben sind genauestens einzuhalten.
Das Auffüllen von Hohlräumen im Dämmbereich des Estrichs (Heizleitungen,
Kabel etc.) ist mit geeignetem Material (Perlite o.ä.) vorzunehmen und
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gleiche gilt für bereits in
der Bodenplatte angelegte Kanäle. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt
nicht.
HINWEIS
Der Randdämmstreifen ist unmittelbar nach den Estricharbeiten bis auf
eine Höhe von 2 cm über Fertigfuß- boden abzuschneiden (wegen späterer
Maler- bzw. Bodenbelagsarbeiten).
Abschneiden bis auf OK Estrich ist ein Ausführungsmangel!
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 3-fach in Papierform und
1-fach in digitalisierter Form, als Vorrausetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines REWE-Marktes
(GREEN BUILDING) mit 2 Obergeschossen in 06110 Halle (Saale), Liebenauer
Straße 62 - 64.
Der REWE-Markt befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes.
Das Fitnessstudio befindet sich im 1. und im 2.Obergeschoss des
Gebäudes.
Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt.
Das Gebäude ist eingeschossig und tweilweise 3-geschossig, ohne
Unterkellerung.
Die Außenwände werden aus POROTON-Mauerwerk mit
Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt, innenseitig verputzt und
außenseitig verputzt und teilweise mit einer Außenwandverkleidung
ausgeführt.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden,
Die Dächer werden als flach geneigte Pultdächer mit einer umlaufenden
Attika ausgeführt.
Im Bereich des Fitnessstudios werden die Duschen und die Umkleideräume
mit einer Fußbodenheizung ausgeführt.
Für die Kalkulation werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen
mitgeschickt:
siehe Anschreiben
VORBEMERKUNGEN
180 Estrich
180
Estrich
180.10 Estrich, REWE-Markt
180.10
Estrich, REWE-Markt
180.20 Estrich, Fitnessstudio
180.20
Estrich, Fitnessstudio
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden
bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 21 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
...................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
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