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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise.
Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und
Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien
einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung
vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw.
betriebsfertig
hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und
Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen
und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und
Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts
anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen
Entladung und Lagerung
bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00 m
-, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom
Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten und nach
Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen
sind in die Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4 220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften
zu errichten und allen Bauhandwerkern zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche Gerüste dürfen nur mit
Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen
und Treppen sind
stabil und unfall- sicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der
endgültigen Treppen und Geländer
belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die
Bauleitung zu erfolgen.
Inbegriffen ist die Unterhal- tung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu
tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung
unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes
über Zufahrt, Beschaffenheit
des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die
Einzelpreise des Angebotes
beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu
berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen.
Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat
der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf
dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des
Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherr- schaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten,
Rohbau-Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer
unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten,
die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein
können, z. B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der
Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der
eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und
Ende von Leistungen größeren
Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw.Teile,
besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie
Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige
Vorkommnisse müssen eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers)
auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftrag- geber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der
Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftrag-
geber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder
durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer
hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf
Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z. Z. am Bau beschäftigten
Handwerker entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre und 6 Monate, jeweils für Dacheindeckung 10 Jahre und 6
Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den
Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung
erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist
beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden
Nachweisen. Kürzungen
wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen
der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung
für eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5%
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche
mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber
innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Bei der Ausführung der Fliesen- und Plattenlegearbeiten sind die
DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Baukunst und die
Vorschriften bzw. Empfehlungen der Hersteller einzuhalten.
Die überstehenden Estrich-Randdämmstreifen, Wärmedämmung bzw.
Feuchtigkeitsisolierung sind
abzuschneiden und in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten vom Zustand des
Untergrundes zu überzeugen. Beanstandungen sind der Bauleitung vor
Ausführung der Arbeiten schriftlich rechtzeitig mitzuteilen und können
nur vor Beginn der Arbeiten anerkannt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Die Klärung der technischen Details, insbesondere die Dehnfugen- und
Fugenaufteilung, hat im
Einvernehmen mit der Bauleitung zu erfolgen.
Der Bauleitung sind ausreichend Musterplatten vorzulegen.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Bieter
bzw. Auftragnehmer
selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
In den Raumecken, Boden- und Wandanschlüssen sind die Fugen
durchzuschneiden. Abspritzen mit
dauerelastischem Material wird in ges. Position vergütet.
Die dauerelastischen Wand- und Bodenanschlussfugen sind vom
Auftragnehmer so auszuführen, dass diese sämtliche Bewegungen des
schwimmend verlegten Fußbodens während des Gewährleistungszeit- raumes
aufnehmen können.
Sämtliche Anschlüsse an angrenzende und durchdringende Bauteile und
Installationen sind sauber und exakt, ohne besondere Vergütung,
herzustellen.
Fliesenarbeiten sind in engem Kontakt mit den Installationsfirmen
vorzunehmen, damit die Anschlüsse
auf den Kreuzfugen liegen. Ebenso ist bei den Fliesen arbeiten darauf zu
achten, dass die Fugen des
Fußbodens mit denen der Wandfliesen übereinstimmen.
In den Duschbereichen ist die Oberkante des Bodens um ca. 10 mm tiefer
zu verlegen als in den anliegen- den Räumen. Auf die einwandfreie
Entwässerungsmöglichkeit in den Duschanlagen wird besonders Wert gelegt.
Die Abdichtung der Installationen in Naßbereichen erfolgt mittels
Manschetten (Dichtband o.ä.). Dies ist in die Einheitspreise
einzurechnen.
Die Wand- und Bodenflächen sind sauber gereinigt dem Auftraggeber zu
übergeben, ohne Zementschleier. Bei der Zementschleierentfernung sind
alle an deren Bauteile vor dem Einwirken des sauren
Reinigungsmittels zu schützen.
Rechtzeitig vor Ausführung der Fliesen- und Plattenarbeiten sind die zu
fliesenden Flächen und Fliesen- qualitäten (einschl. Verfugungsfarbe)
mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ebenso bedarf das Fugenbild und die
Einteilung der Abstimmung. Nicht freigegebene Fugenbilder führen zu
Rückbauforderungen.
Der Auftraggeber behält sich freie Wahl der Bieter vor.
Alle Einrichtungsgegenstände, die wandbündig angeordnet sind, werden
dauerelastisch verfugt.
Alle Übergänge zwischen Boden- und Wandbelägen sowie die Fugen in den
Wandecken und zur Decke werden dauerelastisch verfugt. Das verlegen der
Fliesen auf PORESTA-Badewannen- und Duschwannen- träger einschl. der
notwendigen Untergrundvorbereitung ist in den Einheitspreis
einzurechnen.
Dauerelastische Fugen sind so herzustellen, dass die aus der
Unterkonstruktion (z. B. Zementestriche auf Dämmschichten) zu
erwartenden Bewegungen dauerhaft aufgenommen werden.
Die Flieseneinteilung ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen
und freigeben zu lassen.
Passstreifen kleiner als halbe Fliesenhöhe/ -breite sind unzulässig.
AUFMASS UND ABRECHNUNG
Wandfliesen, Bodenfliesen usw. werden nach Sichtflächen (qm)
abgerechnet. Zugrundegelegt werden die Rohbaumaße. Öffnungen und
Aussparungen bis 1 qm Größe werden übermessen, darüber hinausgehende
Öffnungen und Aussparungen werden abgezogen.
Die Leibungen werden nach m²-Wandfläche aufgemessen und abgerechnet. Die
Leibungen sind mit in die
Einheitspreise einzurechnen.
Wandfliesen sind z. T. auf sichtbar belassenem Kalksandstein-Mauerwerk
zu verlegen, entsprechende Aufwendungen sind in die Positionen
einzukalkulieren.
Allgemeines
Zertifizierung nach dem System der Deutschen Gesellschaft für
Nachhaltiges Bauen (DGNB)
Allgemeine Anmerkungen
Dieses Gebäude wird nach dem System der DGNB zertifiziert. Zielsetzung
hierbei ist es, das Zertifikat in Gold zu erhalten.
Die Bewertung im Zertifizierungssystem richtet sich nach dem
Gesamterfüllungsgrad in allen Bewertungskriterien. Dazu ist es
notwendig, die zugehörigen Dokumentationsleistungen rechtzeitig und
zielgerichtet anzufertigen. Die konstruktive Mitarbeit und der offene
Informationsfluss zwischen Auftraggeber,
Planungsteam, Auftragnehmer und dem Auditor sind Voraussetzungen für
einen reibungslosen Ablauf des Zertifizierungsverfahrens. Bei unklaren
Aufgabenstellungen ist umgehend der zuständige Auditor zu
verständigen. Sämtliche erforderlichen Leistungen für die Zuarbeit,
Dokumentation und Koordination aller Leistungen zur Zertifizierung sind
in die Leistungspauschale einzurechnen und damit abgegolten.
B Anforderungen an die Materialien
Die Anbieter dürfen bei der Abgabe ihres Angebotes nur Produkte
berücksichtigen, die möglichst geringe Risiken für die lokale Umwelt mit
sich bringen und konform mit der angestrebten DGNB-Qualitätsstufe 4 (100
CLP) sind. Ziel ist eine Vermeidung von Umweltgefährdungen, welche bei
Einbau, Nutzung, Instandhaltung und Entsorgung der Produkte entstehen.
Insbesondere sind Risiken für das Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden
und Luft zu minimieren. Die Baustoffe sind im Bauablauf in Bezug auf
ihr Risikopotenzial zu überprüfen. Hierzu zählen u. a. Halogene,
Schwermetalle, Stoffe und Produkte, die unter die Biozid-Richtlinie
fallen sowie organische Lösemittel. Die Verwendung der Baustoffe darf
erst nach Freigabe durch die Bauleitung oder einen Bauökologen erfolgen.
Die Dokumentationsanforderungen der DGNB erfordern es, dass für alle
Baustoffe die relevanten Produkt- und Sicherheitsdatenblätter vorliegen.
Diese sind der Bauleitung auszuhändigen.
Im Fall, dass Baustoffe und -produkte angeboten werden, die nicht
eindeutig der geforderten Qualitätsstufe zu zuordnen sind, muss ein
Gleichwertigkeitsnachweis über die entsprechenden Produkt- und/oder
Sicherheitsdatenblätter geführt werden.
Der Auftragnehmer hat hierzu u. a.
- sich für diese Produkte technische Merk- und Sicherheitsdatenblätter
als prüffähige Nachweise bereits mit dem Angebot vorlegen zu lassen
oder
- sich vom Hersteller die Erfüllung der vorgeschriebenen bauökologischen
Standards per rechtsgültiger
Erklärung betätigen zu lassen oder
- sich vom Hersteller geeignete Ersatzprodukte (besonders schadstoff-,
emissions- und geruchsarme
Produkte, niedrige/ste GISCODE- /VOC-Klasse) nennen zu lassen.
Abweichungen und Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der Zustimmung
des Auftraggebers.
Nach der Auftragserteilung sind der Bauleitung spätestens 14 Tage vor
Aufnahme der Bautätigkeit die
entsprechenden Nachweise für alle eingesetzten Baustoffe vollständig in
digitaler und als Papierform
vorzulegen."
"Es dürfen nur Natursteine verwendet werden, die frei von Kinder- und
Zwangsarbeit hergestellt wurden.
Es dürfen nur Natursteine aus EU-Ländern verwendet werden, die eine
CE-Kennzeichnung besitzen.
Natursteine aus Nicht-EU-Ländern müssen ein XertifiX-Zertifikat oder ein
Fair-Stone-Siegel aufweisen."
Vor Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer ist dieser
Verpflichtet an einer Schulung für die DGNB auf der Baustelle
teilzunehmen.
Nach Angabe des Auftraggebers ist jeweils 1 Paket von jedem
Fliesenformat (Boden- und Wandfliesen) fachgerecht im Filiallager zu
lagern. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es erfolgt
keine
separate Vergütung.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und
1-fach digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines REWE-Marktes
(GREEN BUILDING)
in 14532 Stahnsdorf.
Die Errichtung des REWE-Marktes erfolgt in Massivbauweise mit
POROTON-Mauerwerk, Stahlbetonaussteifungsstützen und Stahlbetonwänden,
innen und außen verputzt und teilweise mit einer Außenwandverkleidung
versehen.
Der REWE-Markt ist eingeschossig und teilweise zweigeschossig, ohne
Unterkellerung.
Die Innenwände sind aus verputztem POROTON-Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden. Die Bodenplatte wird als bewehrte
Stahlbeton-Bodenplatte ausgeführt. Die Dachkonstruktion des REWE-Marktes
besteht aus einer Leimholzbinderkonstruktion mit einem Warmdachaufbau
auf einer Stahltrapezblechdachtragschale.
Das Dach wird als flach geneigtes Pultdach mit einer umlaufenden Attika
und als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgeführt.
Die Regenentwässerung für das Flachdach des Neubaus erfolgt als
Freispiegelentwässerung mit ergänzender Notentwässerung. Die
Entwässerung der Dachflächen erfolgt über innenliegende
Hauptentwässerungseinläufe. Zusätzlich werden Notentwässerungseinläufe
bzw. Notüberläufe zur schadlosen Ableitung von Starkregenereignissen
angeordnet.
Für die Kalkulation werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen
mitgeschickt: siehe Anschreiben
VORBEMERKUNGEN
260 Fliesen, REWE-Markt
260
Fliesen, REWE-Markt
260.10 Fliesenarbeiten, REWE-Markt
260.10
Fliesenarbeiten, REWE-Markt
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber
verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zu Grunde gelegt.
Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine
vorherige schriftliche Beauftragung durch die Geschäftsführung des
Auftraggebers:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INKL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 29, UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den ...............
...................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber