Stahl und Innentüren
Rewe Markt in Königs Wusterhausen Zeesen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc.. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen , vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Bautagebericht zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet! Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Zu allen angrenzenden Bauteilen (z.B. Installationsschächte, Übergang Wand-Decke oder ähnliche Anschlüsse) sind dauerelastische Fugen aus Acryl herzustellen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre und 6 Monate, für Dacheindeckung 10 Jahre und 6 Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrecht von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Die mehrmalige Anreise für den Einbau bzw. die Montage der einzelnen Bauelemente ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN 1) Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel einschließlich erforderlicher Stemmarbeiten, Transport und der Kosten für Löhne und Gehälter. 2) Ausführungs- und Gütebestimmungen, DIN 18 355 Tischlerarbeiten, DIN 18 344 Zimmererarbeiten, DIN 1078 Sperrholzplatten, DIN 4079 Furniere, DIN 68 360 Holz für Tischlerarbeiten, DIN 18 363 Anstricharbeiten, DIN 18 375 Beschlagsarbeiten, DIN 18 260 Türbeschläge, DIN 1 244 und 18 251 Schlösser und DIN 18 360. Sämtliche Hölzer bzw. Holzteile müssen eine allseitige Vorbehandlung gemäß nachstehender Beschreibung erhalten. Unbehandeltes Holz darf nicht eingebaut werden. In die Einheitspreise ist die Vorbehandlung unterschiedlich je nach Anstrichsystem einzukalkulieren. Bauteile in Verbindung mit flexiblen Dichtungsprofilen dürfen nicht mit Nitrolacken oder Lacken, die nitrozellulose Bestandteile enthalten, behandelt werden. Die Holzfeuchtigkeit darf für Hölzer im Inneren max. 10% betragen. An Türblättern dürfen sich keine Umleimer oder offene Fugen im Deckfurnier befinden. 3) Stahlteile, wie Zargen, Türen usw. dürfen unbehandelt nicht angeliefert und eingebaut werden. Sofern in den einzelnen Positionen kein Angaben gemacht wurden, ist auf jeden Fall eine allseitige Grundierung im Tauchbad vorzusehen. 4)Vorgeschriebene Materialien und Bauteile sind unter Beachtung der Richtlinien des Herstellerwerkes einzubauen. Es ist nur bestes und bewährtes Beschlagmaterial zu verwenden. Muster sind der Bauleitung vorzulegen. 5) Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 6) Die erforderlichen Gerüste sind mit dem Einheitspreis abgegolten und auch den übrigen nachfolgenden Handwerkern kostenlos zur Verfügung zu stellen. 7) Vom Auftragnehmer selbst anzufertigende Berechnungen und Zeichnungen werden nicht besonders vergütet. 8) Türblätter, Türbänder, Schlösser etc. sind gangbar und eingestellt zu übergeben. Falls erforderlich, sind Türblätter abzunehmen ohne besondere Kostenerstattung. 9) Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Materialien haftet dem Auftraggeber allein der Unternehmer, nicht etwa die Hersteller- oder Lieferfirma. 10) Einzelheiten über den Einbau der in den einzelnen Positionen beschriebenen Konstruktionen sind in allen Details rechtzeitig vor Ausführung mit der Bauleitung zu besprechen. Teile, welche ohne Zustimmung der Bauleitung in unbefriedigender Form eingebaut sind, sind kostenlos wieder zu entfernen und neu einzubauen. 11) Die konstruktive Durchbildung der Anschlüsse für die baulichen Gegebenheiten und die Ausführung hat der Auftragnehmer alleinverantwortlich vorzunehmen. Durch zusätzliche Maßnahmen darf die Tragfähigkeit der betroffenen Bauteile nicht beeinträchtigt werden. Die Einbauelemente sind einwandfrei, flucht- und lotgerecht einzusetzen. Das Einsetzen der Glasscheiben darf nur in vorbehandelten (gereinigten, entfetteten, grundierten, isolierten) und nicht feuchten Kittfälzen erfolgen. Alle Glasleisten sind sauber auf Gehrung zu stoßen. 12) Das Schließen aller durch den Einbau der Zargen usw. entstehenden Fugen mit geeignetem Material sowie aller bestehenden Fugen ist ohne besondere Vergütung vorzunehmen. 13) Der Einbau der Zargen und Türblätter erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Dafür ist eine mehrmalige Anreise notwendig, wird aber nicht extra vergütet, sondern ist in den Einheitspreis mit einzurechnen. 14) Beim Einbau der Zargen in Gipskartonständerwände oder ähnlichem, beim Einbau in beidseitig verputztes Mauerwerk sowie beim Einbau in beidseitig geflieste Wände ist die Zarge mittig (symmetrisch) einzubauen. Bei einseitig gefliesten Wänden ist die Zarge (in Absprache mit der Bauleitung) unsymmetrisch (außermittig) einzubauen, so dass auf jeden Fall ein ausreichender Überstand der Zargenaußenkante vor der Fliesenfläche entsteht. 15) Nach der Montage sind die Stahlzargen (Eck- und Umfassungszargen) satt mit Mörtel zu hinterfüllen. Dies ist im jeweiligen Einheitspreis zu berücksichtigen. 16) Beim Einbau der Feuerschutztüren incl. Umfassungs- bzw. Eckzarge sind alle DIN-Normen und Forderungen genauestens zu beachten. 17) Die umlaufenden Gummidichtungen in den Zargen sind nach Endlackierungen einzubauen. 18) Das nachträgliche Einstellen der Bänder und die nachträgliche Nachjustierung der Stahltüren nach Abschluss des Innenausbaus ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die zusätzliche Anfahrt wird nicht extra vergütet. 19) Die Anschlüsse der Holz- und Stahlzargen zum verputzten Mauerwerk, Sichtmauerwerk und Gipskartonständerwänden sind dauerelastisch, überstreichbar versiegelt herzustellen und in den Einheitspreis einzukalkulieren. 20) Sollte beim Einbau der Türzargen in das Mauerwerk keine ausreichende Festigkeit mit normalen Befestigungsmitteln erzielt werden, sind eigenverantwortlich Injektionsanker der Fa. Würth oder gleichwertig einzusetzen. Dafür erfolgt keine besondere Vergütung. 21) Nach Beendigung der Bodenbelagsarbeiten sind die Türblätter höhen- und fachgerecht in die jeweiligen Zargen einzubauen. Das eventuelle Kürzen der Türblätter ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dafür erfolgt keine besondere Vergütung. 22) Die Wahl der unteren Zargenprofile der Stahltüren ist unbedingt vor der Bestellung und deren Einbau mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. 23) Für die Qualität der Hölzer gilt DIN 68 360. Alle nach dem Einbau nicht mehr sichtbaren Teile sollen vor dem Einbau einen Holzschutzanstrich mit Feuchtigkeits- und Insektenschutzwirkung erhalten. Anschlussfugen sind dauerhaft gegen Luft- und Feuchtigkeitseindringung abzudichten. Verleimungen sind nach DIN 68 602 durchzuführen. Als Holz für Tischlerarbeiten ist Stammkiefer, Güteklasse 1 zu verwenden. 24) Eventuell bauseits gestellte Profilzylinder sind vom Auftragnehmer ohne besondere Vergütung einzusetzen. 25) Für alle Türen sind abhängig von der Einbausituation Wand-/Bodentürpuffer bzw. -feststeller einzukalkulieren, Standardteile, abgestimmt auf Beschlagsprogramm und Oberfläche der Wände und Böden. 26)Der Auftragnehmer hat nach technischer Klarstellung dem Auftraggeber unverzüglich die Profilzylinderlängen aller lt. Leistungsverzeichnis beauftragten Bauelemente dem Auftraggeber schriftlich zu übergeben. A Allgemeines Zertifizierung nach dem System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) Allgemeine Anmerkungen Dieses Gebäude wird nach dem System der DGNB zertifiziert. Zielsetzung hierbei ist es, das Zertifikat in Gold zu erhalten.Die Bewertung im Zertifizierungssystem richtet sich nach dem Gesamterfüllungsgrad in allen Bewertungskriterien. Dazu ist es notwendig, die zugehörigen Dokumentationsleistungen rechtzeitig und zielgerichtet anzufertigen. Die konstruktive Mitarbeit und der offene Informationsfluss zwischen Auftraggeber, Planungsteam, Auftragnehmer und dem Auditor sind Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Zertifizierungsverfahrens. Bei unklaren Aufgabenstellungen ist umgehend der zuständige Auditor zu verständigen. Sämtliche erforderlichen Leistungen für die Zuarbeit, Dokumentation und Koordination aller Leistungen zur Zertifizierung sind in die Leistungspauschale einzurechnen und damit abgegolten. B Anforderungen an die Materialien Die Anbieter dürfen bei der Abgabe ihres Angebotes nur Produkte berücksichtigen, die möglichst geringe Risiken für die lokale Umwelt mit sich bringen und konform mit der angestrebten DGNB-Qualitätsstufe 4 (100 CLP) sind. Ziel ist eine Vermeidung von Umweltgefährdungen, welche bei Einbau, Nutzung, Instandhaltung und Entsorgung der Produkte entstehen. Insbesondere sind Risiken für das Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft zu minimieren. Die Baustoffe sind im Bauablauf in Bezug auf ihr Risikopotenzial zu überprüfen. Hierzu zählen u. a. Halogene, Schwermetalle, Stoffe und Produkte, die unter die Biozid-Richtlinie fallen sowie organische Lösemittel. Die Verwendung der Baustoffe darf erst nach Freigabe durch die Bauleitung oder einen Bauökologen erfolgen. Die Dokumentationsanforderungen der DGNB erfordern es, dass für alle Baustoffe die relevanten Produkt- und Sicherheitsdatenblätter vorliegen. Diese sind der Bauleitung auszuhändigen. Im Fall, dass Baustoffe und -produkte angeboten werden, die nicht eindeutig der geforderten Qualitätsstufe zu zuordnen sind, muss ein Gleichwertigkeitsnachweis über die entsprechenden Produkt- und/oder Sicherheitsdatenblätter geführt werden. Der Auftragnehmer hat hierzu u. a. sich für diese Produkte technische Merk- und Sicherheitsdatenblätter als prüffähige Nachweise bereits mit dem Angebot vorlegen zu lassen oder sich vom Hersteller die Erfüllung der vorgeschriebenen bauökologischen Standards per rechtsgültiger Erklärung betätigen zu lassen oder sich vom Hersteller geeignete Ersatzprodukte (besonders schadstoff-, emissions- und geruchsarme Produkte, niedrigste GISCODE- /VOC-Klasse) nennen zu lassen. Abweichungen und Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Nach der Auftragserteilung sind der Bauleitung spätestens 14 Tage vor Aufnahme der Bautätigkeit die entsprechenden Nachweise für alle eingesetzten Baustoffe vollständig in digitaler und als Papierform vorzulegen." Vor Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer ist dieser Verpflichtet an einer Schulung für die DGNB auf der Baustelle teilzunehmen. Die beiliegende Anlage PRO 2.1 - Baustelle / Bauprozesse, Seite 1 -2 Vor Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer ist dieser Verpflichtet an einer Schulung für die DGNB auf der Baustelle teilzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung, Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen, Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und 1-fach in digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines REWE-Marktes (Green Building) in 15711 Königs-Wusterhausen, Karl-Liebknecht-Straße 160. Das Gebäude wird in Holzkonstruktionsbauweise erstellt. Das Gebäude ist eingeschossig und teilweise 2-geschossig, ohne Unterkellerung. Die Außenwände werden aus Holzstützen und einer Ausfachung aus Holz-Paneel-Wandelementen ausgeführt und teilweise mit einer Außenwandverkleidung ausgeführt. Die Innenwände sind aus Holzständerwänden, aus verputztem Mauerwerk und aus Gipskarton-Metallständerwänden.
VORBEMERKUNGEN
380 Stahl- und Innentüren
380
Stahl- und Innentüren
380.10 Stahltüren, REWE-Markt
380.10
Stahltüren, REWE-Markt
380.20 Innentüren, REWE-Markt
380.20
Innentüren, REWE-Markt
380.30 Stahlzargen, REWE-Markt
380.30
Stahlzargen, REWE-Markt
380.40 Edelstahltüren, REWE-Markt
380.40
Edelstahltüren, REWE-Markt
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zu Grunde gelegt. Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine vorherige schriftliche Beauftragung durch die Geschäftsführung des Auftraggebers: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister pro Stunde EUR ............ Facharbeiter pro Stunde EUR ............ Helfer pro Stunde EUR ............ Auszubildender pro Stunde EUR ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INKL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 42, UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............. .................................................................... - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber

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