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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Malerarbeiten
01
Malerarbeiten
Technische Vorbemerkungen 02.02.12 Maler- und Putzarbeiten
Verbindlich für die Ausführung sind die Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen VOB Teil C und die Deutschen Normen DIN beziehungsweise die
Europäischen Normen EN in der jeweils gültigen Fassung.
Verbindlich für die Ausführung sind die Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen VOB Teil C und die Deutschen Normen DIN beziehungsweise die
Europäischen Normen EN in der jeweils gültigen Fassung.
Beispielhaft sind genannt:
DIN 18363 ATV Maler- und Lackiererarbeiten
DIN 18366 Tapezierarbeiten
Sämtliche Oberflächen im Lager, soweit sie sichtbar sind bzw. eingesehen
werden können und keine anderweitige Beschichtung erhalten, sind mit einem
Innenanstrich auszuführen.
Ausführung sämtlicher Innenwandanstrichsysteme angrenzend an Kühlbereiche
grundsätzlich mit Fungizid und Bakterizid eingestellten Anstrichsystemen.
Reinigung und Untergrundvorbehandlung aller Untergründe zählt grundsätzlich
zum Leistungsumfang des AN.
Der Anstrichaufbau ist grundsätzlich so zu wählen, dass Systeme eines
Herstellers eingesetzt werden. Das Mischen einzelner Systemkomponenten
unterschiedlicher Hersteller ist nicht zulässig. Grundsätzlich dürfen nur neue,
unbenutzte Originalgebinde verarbeitet werden.
Die Materialverträglichkeit der verarbeiteten Stoffe ist für den geplanten
Schichtenaufbau sowie zu angrenzenden Bauteilen sicherzustellen.
Alle verwendeten Materialien wie Tapetenkleber etc. müssen lösungsmittelfrei
sein sowie frei von gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen. Alle Komponenten
sind auf die jeweilige Tapete abzustimmen.
Eingeschlossen in den Leistungsumfang ist das Abkleben aller angrenzenden
Bauteile wie Fenster und Türen, eloxierter Teile sowie die Abdeckung von
Belägen und die staubdichte Abklebung und Abdeckung empfindlicher
Einrichtungen und technischer Geräte. Hierzu zählen Schutzabdeckungen,
Staubschutzwände, Schutzanstriche und Ähnliches einschl. der hierzu
erforderlichen Materialien, deren Lieferung, Vorhaltung und fachgerechtem
Rückbau.
Zum Leistungsumfang zählt auch das fachgerechte Abkleben von
Dichtungsprofilen an Fenstern und Zargen sowie zu Fliesen und Plattenbelägen,
Unterhangdecken etc. einschl. der späteren Beseitigung des Schutzes sowie
das Ausbauen und Einbauen von Dichtungsgummis.
02.02.12.010 Innenwandputz
Gipsmaschinenputz auf Betonwänden von Büroräumen und sonstigen Räumen liefern und einbauen, d= 10 bis 15 mm.
In Nassräumen ist ein Kalkzementputz auszuführen.
Eingeschlossen ist die Vorbereitung des Putzgrundes für Wände, wo erforder-
lich mit MP 75 oder Maxit 150.
Anforderung an die Ebenheit nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6.
In Büro- und Besprechungsräumen sowie im Haupttreppenhaus ist der Innen-
wandputz in Q3 in Vorbereitung auf Malervlies herzustellen.
Nebenräume und Nebentreppenhäuser sind in Q2 herzustellen.
02.02.12.020 Dispersionswandanstriche
Alle Wände und Stützen der Büro- und Funktionsräume erhalten einen
scheuerbeständigen Dispersionsfarbanstrich, Nassabriebsbeständigkeitsklasse
2, auf Tapete oder mineralischem Untergrund, bestehend aus
Untergrundvorbehandlung, Grundanstrich und Schlussanstrich in erforderlicher
Anzahl bis zur vollständigen Deckung . Farbton: reinweiß RAL 9010 bzw. ein
RAL-Farbton nach Wahl des AG
Leitfabrikat:
Brillux Superlux 3000 oder absolut gleichwertig
Die Flure, Aufenthaltsräume, Besprechungs- und Sitzungsräume sowie
Leiterbüros erhalten ebenfalls einen scheuerbeständigen
Dispersionsfarbanstrich, Nassabriebsbeständigkeitsklasse 2
Leitfabrikat:
Brillux Superlux 3000 oder absolut gleichwertig
Für Nebenräume, Technikräume etc. ist eine Dispersionsfarbe mit
Nassabriebsklasse 3
Aufbau Anstrichsysteme:
Untergrundvorbehandlung, Haftgrund, Grundanstrich und Schlussanstrich in
erforderlicher Anzahl bis zur vollständigen Deckung.
Farbton: nach Farbkonzept bzw. RAL nach Wahl des AG seidenmatt bzw.
seidenglänzend bzw. nach Angabe des AG.
02.02.12.030 Glasvlies
Die Büro-, Aufenthalts- und Besprechungsräume sowie das Haupttreppenhaus
erhalten einen Glasvlies. Die Bahnen sind auf Stoß und faltenfrei zu kleben.
An den Rändern sind die Tapeten sauber zu beschneiden. Die Tapeten dürfen nicht auf andere Bauteile geklebt werden (z. B. Fensteranschlüsse).
Unebenheiten der Untergründe dürfen sich nicht abzeichnen.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Anstrich
01.01
Anstrich
01.02 Putzarbeiten
01.02
Putzarbeiten