Maler- und Lackierarbeiten_Putzarbeiten
REWE Erweiterung LGZ Neu-Isenburg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Malerarbeiten
01
Malerarbeiten
Technische Vorbemerkungen 02.02.12 Maler- und Putzarbeiten Verbindlich für die Ausführung sind die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil C und die Deutschen Normen DIN beziehungsweise die Europäischen Normen EN in der jeweils gültigen Fassung. Verbindlich für die Ausführung sind die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil C und die Deutschen Normen DIN beziehungsweise die Europäischen Normen EN in der jeweils gültigen Fassung. Beispielhaft sind genannt: DIN 18363 ATV Maler- und Lackiererarbeiten DIN 18366 Tapezierarbeiten Sämtliche Oberflächen im Lager, soweit sie sichtbar sind bzw. eingesehen werden können und keine anderweitige Beschichtung erhalten, sind mit einem Innenanstrich auszuführen. Ausführung sämtlicher Innenwandanstrichsysteme angrenzend an Kühlbereiche grundsätzlich mit Fungizid und Bakterizid eingestellten Anstrichsystemen. Reinigung und Untergrundvorbehandlung aller Untergründe zählt grundsätzlich zum Leistungsumfang des AN. Der Anstrichaufbau ist grundsätzlich so zu wählen, dass Systeme eines Herstellers eingesetzt werden. Das Mischen einzelner Systemkomponenten unterschiedlicher Hersteller ist nicht zulässig. Grundsätzlich dürfen nur neue, unbenutzte Originalgebinde verarbeitet werden. Die Materialverträglichkeit der verarbeiteten Stoffe ist für den geplanten Schichtenaufbau sowie zu angrenzenden Bauteilen sicherzustellen. Alle verwendeten Materialien wie Tapetenkleber etc. müssen lösungsmittelfrei sein sowie frei von gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen. Alle Komponenten sind auf die jeweilige Tapete abzustimmen. Eingeschlossen in den Leistungsumfang ist das Abkleben aller angrenzenden Bauteile wie Fenster und Türen, eloxierter Teile sowie die Abdeckung von Belägen und die staubdichte Abklebung und Abdeckung empfindlicher Einrichtungen und technischer Geräte. Hierzu zählen Schutzabdeckungen, Staubschutzwände, Schutzanstriche und Ähnliches einschl. der hierzu erforderlichen Materialien, deren Lieferung, Vorhaltung und fachgerechtem Rückbau. Zum Leistungsumfang zählt auch das fachgerechte Abkleben von Dichtungsprofilen an Fenstern und Zargen sowie zu Fliesen und Plattenbelägen, Unterhangdecken etc. einschl. der späteren Beseitigung des Schutzes sowie das Ausbauen und Einbauen von Dichtungsgummis. 02.02.12.010 Innenwandputz Gipsmaschinenputz auf Betonwänden von Büroräumen und sonstigen Räumen liefern und einbauen, d= 10 bis 15 mm. In Nassräumen ist ein Kalkzementputz auszuführen. Eingeschlossen ist die Vorbereitung des Putzgrundes für Wände, wo erforder- lich mit MP 75 oder Maxit 150. Anforderung an die Ebenheit nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6. In Büro- und Besprechungsräumen sowie im Haupttreppenhaus ist der Innen- wandputz in Q3 in Vorbereitung auf Malervlies herzustellen. Nebenräume und Nebentreppenhäuser sind in Q2 herzustellen. 02.02.12.020 Dispersionswandanstriche Alle Wände und Stützen der Büro- und Funktionsräume erhalten einen scheuerbeständigen Dispersionsfarbanstrich, Nassabriebsbeständigkeitsklasse 2, auf Tapete oder mineralischem Untergrund, bestehend aus Untergrundvorbehandlung, Grundanstrich und Schlussanstrich in erforderlicher Anzahl bis zur vollständigen Deckung . Farbton: reinweiß RAL 9010 bzw. ein RAL-Farbton nach Wahl des AG Leitfabrikat: Brillux Superlux 3000 oder absolut gleichwertig Die Flure, Aufenthaltsräume, Besprechungs- und Sitzungsräume sowie Leiterbüros erhalten ebenfalls einen scheuerbeständigen Dispersionsfarbanstrich, Nassabriebsbeständigkeitsklasse 2 Leitfabrikat: Brillux Superlux 3000 oder absolut gleichwertig Für Nebenräume, Technikräume etc. ist eine Dispersionsfarbe mit Nassabriebsklasse 3 Aufbau Anstrichsysteme: Untergrundvorbehandlung, Haftgrund, Grundanstrich und Schlussanstrich in erforderlicher Anzahl bis zur vollständigen Deckung. Farbton: nach Farbkonzept bzw. RAL nach Wahl des AG seidenmatt bzw. seidenglänzend bzw. nach Angabe des AG. 02.02.12.030 Glasvlies Die Büro-, Aufenthalts- und Besprechungsräume sowie das Haupttreppenhaus erhalten einen Glasvlies. Die Bahnen sind auf Stoß und faltenfrei zu kleben. An den Rändern sind die Tapeten sauber zu beschneiden. Die Tapeten dürfen nicht auf andere Bauteile geklebt werden (z. B. Fensteranschlüsse). Unebenheiten der Untergründe dürfen sich nicht abzeichnen.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Anstrich
01.01
Anstrich
01.02 Putzarbeiten
01.02
Putzarbeiten