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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise.
Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und
Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien
einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung
vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw.
betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und
Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen
und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und
Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts
anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen
Entladung und Lagerung bis zur
Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur
Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00 m
-, Bautreppen etc. sonstige Geräte und
Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten
und nach Fertigstellung der Arbeiten
abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise
einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4 220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur
Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung
entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil
und unfall- sicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen
Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach
Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die
Unterhal- tung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle
sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes
beeinflussen können und diese in seiner
Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch
sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf
dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des
Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme),
soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu
veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder Abrechnung des
Vertrages von Bedeutung sein können, z. B. über Wettertemperaturen, Zahl
und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der
eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und
Ende von Leistungen größeren
Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw.Teile,
besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie
Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen
eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers)
auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des
Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne
weitere
Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen
auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der
Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die
Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers
durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen
Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der
Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker
entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre und 6 Monate, jeweils für Dacheindeckung 10 Jahre und 6
Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den
Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie
entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte
sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und
Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheits-
leistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder
Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine
mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5%
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung
gegen Stellung einer Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht
vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche
Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem
Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem
Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1
VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt
einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum
Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Bei der Ausführung der Fliesen- und Plattenlegearbeiten sind die
DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der
Baukunst und die Vorschriften bzw. Empfehlungen der Hersteller
einzuhalten.
Die überstehenden Estrich-Randdämmstreifen, Wärmedämmung bzw.
Feuchtigkeitsisolierung sind abzuschneiden und in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten vom Zustand des
Untergrundes zu überzeugen.
Beanstandungen sind der Bauleitung vor Ausführung der Arbeiten
schriftlich rechtzeitig mitzuteilen und können
nur vor Beginn der Arbeiten anerkannt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Die Klärung der technischen Details, insbesondere die Dehnfugen- und
Fugenaufteilung, hat im Einvernehmen mit der Bauleitung zu erfolgen.
Der Bauleitung sind ausreichend Musterplatten vorzulegen.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Bieter
bzw. Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
In den Raumecken, Boden- und Wandanschlüssen sind die Fugen
durchzuschneiden. Abspritzen mit
dauerelastischem Material wird in gesamt Position vergütet.
Die dauerelastischen Wand- und Bodenanschlussfugen sind vom
Auftragnehmer so auszuführen, dass diese
sämtliche Bewegungen des schwimmend verlegten Fußbodens während des
Gewährleistungszeitraumes
aufnehmen können.
Sämtliche Anschlüsse an angrenzende und durchdringende Bauteile und
Installationen sind sauber und exakt, ohne besondere Vergütung,
herzustellen.
Fliesenarbeiten sind in engem Kontakt mit den Installationsfirmen
vorzunehmen, damit die Anschlüsse
auf den Kreuzfugen liegen. Ebenso ist bei den Fliesen arbeiten darauf zu
achten, dass die Fugen des
Fußbodens mit denen der Wandfliesen übereinstimmen.
In den Duschbereichen ist die Oberkante des Bodens um ca. 10 mm tiefer
zu verlegen als in den anliegen- den
Räumen. Auf die einwandfreie Entwässerungsmöglichkeit in den
Duschanlagen wird besonders Wert gelegt.
Die Abdichtung der Installationen in Naßbereichen erfolgt mittels
Manschetten (Dichtband o.ä.). Dies ist in die
Einheitspreise einzurechnen.
Die Wand- und Bodenflächen sind sauber gereinigt dem Auftraggeber zu
übergeben, ohne Zementschleier. Bei der Zementschleierentfernung sind
alle an deren Bauteile vor dem Einwirken des sauren Reinigungsmittels zu
schützen.
Rechtzeitig vor Ausführung der Fliesen- und Plattenarbeiten sind die zu
fliesenden Flächen und Fliesenqualitäten (einschl. Verfugungsfarbe) mit
dem Auftraggeber abzustimmen. Ebenso bedarf das Fugenbild und die
Einteilung der Abstimmung. Nicht freigegebene Fugenbilder führen zu
Rückbauforderungen.
Der Auftraggeber behält sich freie Wahl der Bieter vor.
Alle Einrichtungsgegenstände, die wandbündig angeordnet sind, werden
dauerelastisch verfugt.
Alle Übergänge zwischen Boden- und Wandbelägen sowie die Fugen in den
Wandecken und zur Decke werden dauerelastisch verfugt. Das verlegen der
Fliesen auf PORESTA-Badewannen- und Duschwannen- träger einschl. der
notwendigen Untergrundvorbereitung ist in den Einheitspreis
einzurechnen.
Dauerelastische Fugen sind so herzustellen, dass die aus der
Unterkonstruktion (z. B. Zementestriche auf
Dämmschichten) zu erwartenden Bewegungen dauerhaft aufgenommen werden.
Die Flieseneinteilung ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen
und freigeben zu lassen.
Passstreifen kleiner als halbe Fliesenhöhe/ -breite sind unzulässig.
AUFMASS UND ABRECHNUNG
Wandfliesen, Bodenfliesen usw. werden nach Sichtflächen (qm)
abgerechnet. Zugrundegelegt werden die Rohbau-
maße. Öffnungen und Aussparungen bis 2,50 m² Größe werden übermessen,
darüber hinausgehende Öffnungen und Aussparungen werden abgezogen. Die
Leibungen werden unabhängig von Ihrer Einzelgröße, auch der übermessenen
Öffnungen, Aussparungen etc., mit Ihren Maßen nicht gesondert
abgerechnet. Dies gilt auch Leibungen von
Aussparungen wie z.B. Öffnungen und Nischen unter 2,50 m². Die Leibungen
werden nach m²-Wandfläche
aufgemessen und abgerechnet. Die Leibungen sind mit die Einheitspreise
einzurechnen.
Wandfliesen sind z. T. auf sichtbar belassenem Kalksandstein-Mauerwerk
zu verlegen, entsprechende Aufwendungen sind in die Positionen
einzukalkulieren.
Nach Angabe des Auftraggebers ist jeweils 1 Paket von jedem
Fliesenformat (Boden- und Wandfliesen) fachgerecht im Filiallager zu
lagern. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es erfolgt
keine separate Vergütung.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und
1-fach digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um einen Änderungsbau einer
Verkaufsstätte zu einem EDEKA-Markt auf der Karl-Marx-Straße 68 A, 03044
Cottbus
Der Markt wird in der Spreegalerie im Untergeschoss in Massivbauweise
erstellt.
Das Gebäude ist mehrgeschossig, mit Untergeschoss.
Die äußeren Umfassungswände werden aus Porenbeton-Mauerwerk mit
Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt und teilweise im Bestand aus
Stahlbeton. Die Wände werden innenseitig verputzt.
Die Innenwände sind aus verputztem Porenbeton-Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Für die Kalkulation werden nachfolgende Unterlagen mitgeschickt:
siehe Anschreiben.
VORBEMERKUNGEN
250 Rüttelfliesen
250
Rüttelfliesen
250.10 Rüttelfliesen, EDEKA-Markt
250.10
Rüttelfliesen, EDEKA-Markt
250.20 Fliesenarbeiten, EDEKA-Markt
250.20
Fliesenarbeiten, EDEKA-Markt
250.30 Estricharbeiten, EDEKA-Markt
250.30
Estricharbeiten, EDEKA-Markt
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber
verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zu Grunde gelegt.
Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine
vorherige schriftliche Beauftragung durch die Geschäftsführung des
Auftraggebers:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INKL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 38, UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber
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