Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und
Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
Bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das
Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten
sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen
frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die
verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis
zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00 m
-, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom
Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten und nach
Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen
sind in die Einzelpreise einzukalkulieren.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer im Außenbereich ein
Maurergerüst zur Verfügung.
Sämtliche weitergehende Schutzmaßnahmen bzw. Anpassungsmaßnahmen sind
vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw. zu erbringen.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation
entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche
Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat
der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B.
über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte,
den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren
Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw.
Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung
sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse
müssen eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der
Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der
Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber
oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma.
Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer
Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.
z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre und 6 Monate, für Dacheindeckung 10 Jahre und 6 Monate,
jeweils ab Übergabe der Auftraggeber Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung
erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrecht von Teilen der
Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche
mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber
innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
GIPSER UND SPACHTELARBEITENUND ARBEITEN MIT WÄRMEDÄMMVERBNDSYSTEMEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1) Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung
aller notwendigen Materialien ein schließlich Transport,
Transporteinrichtungen und Geräte und der Kosten für:
a) Putz- und Spachtelnacharbeiten und Arbeiten mit
Wärmedämmverbundsystemen auch soweit sie nicht im Zuge der Hauptleistung
ausgeführt werden können, z.B. Ein-, Zu- und Verputzen bzw. Verspachteln
an Fenstern, Türzargen, Rollladenkästen und -schienen, Simsen, Wand- und
Bodenbelägen, Treppenbelägen, Einrichtungsgegenständen, Geländern,
Trennschienen, Verschalungen, Installationen jeder Art, Wand- und
Deckendurchbrüchen.
b) Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit
sie bei der Ausführung erforderlich sind, z.B. Abdeckungen und
Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenster, Türen, Stahl- und
Blechteile jeder Art, Beschläge, Simsen, Einrichtungsgegenstände,
Plattenbeläge, Heizkörper, Rohre und Installationen usw.:
Aluminium-Bauteile und Kunststoff-Bauteile sind äußerst solide,
fachgerecht abzudecken.
c) Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen, Gegenständen und
Einrichtungen so gründlich, dass für die Folgeunternehmer, vor allem
Maler, Bodenleger, Baufeinreinigung usw. über deren vertraglichen
Verpflichtungen hinausgehend keine Mehraufwendungen erforderlich werden.
d) Arbeits- und Schutzgerüste jeder Art zur Ausführung von Verputz- und
Anstricharbeiten im Inneren und Äußeren, Abschrankungen, Blenden,
Abdeckungen - auch zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs und Dritten
gegenüber - Gerüstbeleuchtung einschließlich Unterhaltung und Wartung,
Wiedereinbau von Abschrankungen (z.B. Treppenräumen). sollten die
Anstricharbeiten durch eine andere Firma ausgeführt werden, sind die
Gerüste in Abstimmung mit der Bauleitung dieser Firma zur Verfügung zu
stellen.
e) Schutz der Arbeiten gegen Kälte. Vom Auftragnehmer sind geeignete
Heizmöglichkeiten als auch das eventuell notwendige Verschließen von
Tür- und Fensteröffnungen vorzusehen und mit einzukalkulieren.
f) Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee, sofern solche
wegen Terminüberschreitung notwendig werden. Dies ist in jedem Fall
erforderlich bei frostgefährdeten Wasseranschlüssen, die der Unternehmer
zur Bauwasserbenutzung hat.
g) Verschnitt
h) Aufwendungen für das Schließen kleinerer Aussparungen an Decken und
Wänden (z.B. Kabelschlitze Elt - Installation, Heiz- und
Warm-/Kaltwasserleitungen).
i) Reinigung von Betonflächen mit Bürste und Wasser bei einlagigen
Putzen sowie die Untergrundvorbereitung allgemein.
j) Die ggf. erforderliche Demontage und Neumontage von
Regenfallleitungen und sonstigen auf der Fassade befestigten Teile ist
in den Einheitspreis mit einzurechnen.
2) Ausführungs- und Gütebestimmungen
DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18 363 Anstricharbeiten
DIN 4 420 Gerüstordnung Richtlinien für Gerüst Ausführung und
Gebrauchsüberlassung lt. VOB Anhang, neueste Ausgabe
DIN 4 109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 18 180 Perlgips Platten
DIN 18 163 Gips- Zwischenwandplatten
DIN 4 102 Feuerschutz
DIN 1 101 Holzwolle- Leichtbauplatten
DIN 18 164 Schaumkunststoffe als Dämmung im Hochbau
DIN 18 165 Faserdämmstoffe für den Hochbau
DIN 1 104 Mehrschicht-Leichtbauplatten
DIN 18 202 Maßtoleranzen
Die Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Zulieferfirmen sind
genauestens einzuhalten.
Wandputz im Inneren sind grundsätzlich mit Putzleisten bis auf Oberkante
Rohdecke zu führen.
Einlagige oder mehrlagige Putze als Maschinenputz oder Handarbeit
Die Oberfläche der Putze ist zu glätten. Kalk- und Kalkzementputz im
Inneren sind zu filzen.
Dehnfugen sind besonders zu beachten und auszubilden. Rissgefährdete
Flächen, Ecken und Kanten erfordern zwingend die Ausbildung einer
Rissbrücke bzw. eine vollflächige, gut überlappte Überspannung (s. bes.
Pos.). Zu glatte, schalölbehaftete und absandende Untergründe müssen
besonders behandelt werden bzw. sind erforderliche Zusätze zum Putz-
oder Spachtelmörtel notwendig.
3) Aufmaß und Abrechnung Putze, Spachtelungen, Dämm-Matten und -Platten,
Überspannungen, Gipswände, Gipsplatten, Anstriche werden nach
Sichtflächen (qm) abgerechnet. Zugrunde gelegt werden die Rohbaumaße.
Bei Dämmplatten, einlegen zwischen Sparren oder Balken, werden die
Holzteile übermessen. Bei Öffnungen über 2,50 m² werden diese abgezogen
und die geputzten Leibungen nach dem LV-Einheitspreis, m² - Preis
aufgemessen und abgerechnet. Bei Nischen wird nur die tatsächlich
verputzte Fläche vergütet (1-fach).
4) Über den Umfang und Art der Leistungen sowie über etwaige
Erschwernisse hat sich der Anbieter zu unterrichten und dies bei der
Kalkulation zu berücksichtigen. Daher sind Nachfordrungen jeder Art
ausgeschlossen ( d.h. vor Abgabe findet ein Baustellenbesuch statt).
5) Bereits eingebaute Fenster, Türen, Zargen, Badewannen, Spültische
usw. sind gegen Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.
Eventuelle Verschmutzungen sind umgehend zu entfernen. Treten
Beschädigungen an Baukörpern jeglicher Art durch Verschulden des
Auftragnehmers auf, so sind diese unverzüglich der Baueitung zu melden.
6) Ein-, Zu- und Beiputzarbeiten, soweit sie nicht mit den Hauptarbeiten
ausgeführt werden konnten, sowie die Unterhaltung und Nachputz Arbeiten,
die bei der Ausführung der Schreiner-, Elektroinstallations-,
Sanitärinstallations-, Schlosser-, Heizungs- und Plattenarbeiten
erforderlich werden sollten sowie das Einputzen nachträglich
eingesetzter Fenster sind fortlaufend und unentgeltlich auszuführen und
mit den Einheitspreis abgegolten. Ebenso ist das Verputzen der
Gerüstlöcher im Innen- und Außenbereich und ein dickerer Putz im Bereich
der Fensterleibungen in die Einheitspreise einzukalkulieren.
7) Der Unternehmer ist verpflichtet, sich vor Annahme des Auftrags die
in Frage kommenden Pläne, Massenberechnungen und Beschreibungen
anzusehen und auf eventuelle Fehler in diesen Hinzuweisen. Nach dem
Unterschreiben Auftragsschreibens können Einwendungen über
Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Unterlagen nicht mehr erhoben
werden. Der Wortlaut des Leistungsverzeichnisses darf nicht verändert
werden.
8) Sämtlicher Bauschutt ist täglich tadellos zu entfernen. Die Räume
müssen nach vollendeter Arbeit besenrein von Bauschutt befreit sein.
Unternehmern, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden auf
Anordnung der Bauleitung die Kosten hierfür an ihrer Rechnung in Abzug
gebracht.
9) Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Generalunternehmer denjenigen
Schaden zu ersetzen, der ihm daraus entsteht, dass ihn der Bauherr wegen
Verletzung der Bauaufsichtspflicht auf Schadenersatz in Anspruch nimmt
und die mangelhafte Leistung vom Unternehmer zu vertreten war. Das gilt
auch, wenn die Ansprüche des Bauherrn gegen den Unternehmer bereits
verfristet sind. Der Generalunternehmer ist aus dieser Vereinbarung
unmittelbar berechtigt, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu
machen. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf die Überwachung seiner
Leistung durch den Architekten.
10) Für die angebotene Leistung übernimmt der Auftragnehmer die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen,
die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren,
auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
11) Putzuntergrund sind KS-Steine, Beton , sowie teilweise
Styrodur-Dämmplatten o. ä. Das erforderliche Ausputzen des an den Ecken
und Querwandanschlüssen, sowie Fenster- und Türleibungen sichtbaren
Verzahnungen ist mit in den Einheitspreise einzurechnen.
12) Das Schließen aller durch den Einbau der Zargen, Türen usw.
entstehenden Fugen sowie aller bestehenden Fugen im Bereich der Zargen,
Türen usw. mit dauerelastischem Material ist ohne besondere Vergütung
vorzunehmen.
13) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus
dem Auftrag herauszunehmen.
14) Dem Auftraggeber sind Musterflächen gemäß Farbleitplan je Farbton
eine Körnung anzubieten, bei Bedarf werden weitere Körnungen angeboten.
15) An allen Öffnungen werden diagonal über die Ecken Bewehrungen zur
Vermeidung von Eckabrissen eingebracht und ordnungsgemäß verspachtelt.
Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen.
16) Das Liefern und Anbringen von dauerelastischen Fugen zwischen
Innenputz und Gipskarton oder ähnlichen Ecke und Kanten sowie an allen
sonstigen Ecken und Kanten wo erforderlich ist ohne besondere Vergütung
durchzuführen. Das gleiche gilt bei den Anschlussfugen an Einbauteilen,
z. B. Fensterrahmen, Armaturen usw.
17) An sämtlichen Kanten, Absätzen und wo sinnvoll und erforderlich
werden Eckschutzschienen eingebaut. Bereiche mit Materialwechsel werden
übergreifend überspannt. Betonflächen werden mit Betonkontakt
vorbehandelt. Der Bereich gedämmter Flächen ist mit geeigneten
Putzträgern zu versehen.
18) Putzflächen sind mit umlaufender Trennfuge auszubilden. Fenster und
Türen sind so Einzuputzen, dass die Anschlüsse scharf winklig werden.
Die Stoßflächen zwischen Putz und Einbauteilen sind mittels verzinkter
Anschlussprofile mit Schattenfuge sauber zu trennen.
Stoßen in der Putzfläche zwei verschiedene Untergrundmaterialien
zusammen, so sind im Putz verzinkte Putzanschlussprofile mit
Schattenfuge einzuputzen. An allen Außenecken sind verzinkte
Unterputz-Kantenschutzschienen, 2 m hoch, anzubringen. Vor dem Anbringen
des Putzes auf Kalksandsteinflächen, Betonwänden und Massivdecken sind
diese mit einem Zementmörtel im Spritzverfahren zu behandeln, wobei
Benachbarte Sichtflächen durch Folie o.ä. zu schützen sind.
Alle Eisenteile sind vor dem Verputzen mit Zementmilch gut deckend zu
streichen. Für den Putz sind ausschließlich Materialien eines
Herstellers zu verwenden.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen, Revisionszeichnungen usw.)
6-fach in Papierform und 1-fach in digitalisierter Form, als
Vorrausetzung zur Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um einen Änderungsbau einer
Verkaufsstätte zu einem EDEKA-Markt auf der Karl-Marx-Straße 68 A, 03044
Cottbus
Der Markt wird in der Spreegalerie im Untergeschoss in Massivbauweise
erstellt.
Das Gebäude ist mehrgeschossig, mit Untergeschoss.
Die äußeren Umfassungswände werden aus Porenbeton-Mauerwerk mit
Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt und teilweise im Bestand aus
Stahlbeton. Die Wände werden innenseitig verputzt.
Die Innenwände sind aus verputztem Porenbeton-Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Für die Kalkulation werden nachfolgende Unterlagen mitgeschickt:
siehe Anschreiben.
VORBEMERKUNGEN
160 Putzarbeiten
160
Putzarbeiten
160.10 Innenputz, EDEKA-Markt
160.10
Innenputz, EDEKA-Markt
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.