Aussenanlagen Pflasterarbeiten
Residenz LA, Dach-und Fassadensan
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Ergänzung der Angebotsaufforderung Ergänzung der Angebotsaufforderung
Ergänzung der Angebotsaufforderung
Anfragen zur Ausschreibung Anfragen zur Ausschreibung Anfragen zur Ausschreibung auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) sind schriftlich über das Bietertool ( ITWO tender) einzureichen.
Anfragen zur Ausschreibung
Sicherheitsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung entfällt
Sicherheitsüberprüfung
Weitere Besondere Vertragsbedingungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
11.1 11.1
11.1
Übergabe von Ausführungsunterlagen Übergabe von Ausführungsunterlagen Die Ausführungsunterlagen werden als Dateien in digitaler Form übergeben. Entweder wurden diese bereits im Rahmen des Vergabeverfahres auf der Vergabeplattform eingestellt oder werden nach Baufortschritt übergeben.
Übergabe von Ausführungsunterlagen
11.2 11.2
11.2
Herstellen von Unterlagen Herstellen von Unterlagen Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Auftragsvergabe einen detaillierten Ausführungsterminplan für seine Leistungen vorzulegen. Ausführungsbeginn und -ende bleiben hiervon unberührt. Mit der Bestätigung der Einzel- und Fertigstellungsfristen durch den AG wird dieser Vertragsbestandteil.
Herstellen von Unterlagen
11.3 11.3
11.3
Baustellenausweise Baustellenausweise Der AN verpflichtet sich zum Führen einer Personaleinsatzliste, aus der die Belegung der Baustelle hervorgeht. Hierin sind Angaben zur Person, Einsatztag, Einsatzzeitraum und Einsatzbereich (Bauteil, Geschoss, Bauabschnitt usw.) festzuhalten. Es werden Baustellenausweise ausgegeben, die zum Aufenthalt auf der Baustelle berechtigen. Jeder auf der Baustelle Tätige muss diesen Ausweis mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen können. Zusätzlich muss jeder seinen Personalausweis vorzeigen können, damit dieser ggf. mit dem Baustellenausweis bzw. der Personaleinsatzliste abgeglichen werden kann, die der AN führen und an den AG vor Beginn der Arbeiten übergeben muss. Diese Übergabe kann auch in zeitlichen Abschnitten erfolgen, je nach Wechsel der auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte. 14 KT vor Ausführungsbeginn muss den AN gemäß Personaleinsatzliste je Person den vollständigen Namen und ein Lichtbild an den AG zur Erstellung des Baustellenausweise übergeben werden. Dies gilt auch bei Personalwechsel. Beim Betreten und Verlassen können Wartezeiten auftreten, die nicht gesondert vergütet werden. Dies gilt insbesondere für gesicherte Liegenschaften.
Baustellenausweise
11.4 11.4
11.4
Einrichtung von Unterkünften Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. Es dürfen keine Personalkontainer aufgestellt werden. Als Sozialraum wird entweder bauseitig ein Kontainer bzw. Räumlichkeiten im Bereich der Stadtresidenz zur Verfügung gestellt.
Einrichtung von Unterkünften
11.5 11.5
11.5
Baustellenbesprechungen Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
Baustellenbesprechungen
11.6 11.6
11.6
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse Baustrom- und Bauwasseranschlüsse Vorhandene Versorgungseinrichtungen Baustrom- und Bauwasser werden kostenlos, ohne Verrechnung des Verbrauches, zur Verfügung gestellt. Vom AG wird eine Beleuchtung der allgemeinen Verkehrswege bereitgestellt jedoch keine Arbeitsplatzbeleuchtung.
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse
11.7 11.7
11.7
Eigenwerbung Eigenwerbung Eigenwerbung der Firma auf der Baustelle unterliegt unseren zusätzlichen Vertragsbedingungen (Formblatt 214, Nr. 8). Der AG errichtet eine gemeinsame Bautafel für alle AN. Der AN kann auf seinen Wunsch hierauf benannt werden. Die Kosten hierfür übernimmt der AG. Es ist untersagt auf der Bautafel selbst einen Firmeneintrag vorzunehmen.
Eigenwerbung
11.8 11.8
11.8
Anordnungen des Auftraggebers, Arbeitssicherheit, etc. Anordnungen des Auftraggebers, Arbeitssicherheit, etc. Die Firma ist verpflichtet während der Anwesenheit seines Personals auf der Baustelle permanent mindestens eine Deutsch sprechende, weisungsbefugte und in allen für die Sicherheit relevanten Themen ausgebildete Person auf der Baustelle vorzuhalten. Dies ist aus Gründen der Arbeitssicherheit/Unfallvermeidung/Ersthelfereinsatz/Anordnungen des Auftraggebers unabdingbar. Auf der Baustelle und im direkten Umfeld der Baustelle, z.B. auf Gerüsten, herrscht absolutes Rauchverbot und Alkoholverbot.
Anordnungen des Auftraggebers, Arbeitssicherheit, etc.
11.9 11.9
11.9
Prüfung betriebstechnischer Anlagen Prüfung betriebstechnischer Anlagen Betriebstechnische Anlagen sind auf ihre vertragsmäßige Herstellung und vereinbarte Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer schuldet zur Fertigstellung des Werkes oder gegebenfalls von Teilen des Werkes einen Funktionsnachweis, der entsprechend zu dokumentieren ist.
Prüfung betriebstechnischer Anlagen
Gesicherten Liegenschaften (z. B. Polizei, Justiz, Bundeswehr) Gesicherten Liegenschaften (z. B. Polizei, Justiz, Bundeswehr) entfällt
Gesicherten Liegenschaften (z. B. Polizei, Justiz, Bundeswehr)
11.10 11.10
11.10
Personen aus sicherheitsrelevanten Staaten Personen aus sicherheitsrelevanten Staaten entfällt
Personen aus sicherheitsrelevanten Staaten
11.11 11.11
11.11
Materialien aus sicherheitsrelevanten Staaten Materialien aus sicherheitsrelevanten Staaten entfällt
Materialien aus sicherheitsrelevanten Staaten
11.12 11.12
11.12
Wartezeiten Wartezeiten entfällt
Wartezeiten
11.13 11.13
11.13
Sicherheitsrechtliche Überprüfung (Polizei) Sicherheitsrechtliche Überprüfung (Polizei) entfällt
Sicherheitsrechtliche Überprüfung (Polizei)
Ende der WBVB Ende der WBVB
Ende der WBVB
Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen
Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen
Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme darf der Auftragnehmer Dritten nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers weitergeben. Für Objekte der Schlösserverwaltung gilt folgendes: Fotoaufnahmen, die Objekte der Schlösserverwaltung zeigen, bedürfen vor jeder Nutzung stets der vorherigen Genehmigung. Genehmigungen, insbesondere Reproduktionsgenehmigungen, erteilt die Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, Fotoarchiv, Eingang 16, 80638 München (foto@bsv.bayern.de). Ob die Genehmigung erteilt wird und ob diese kostenpflichtig ist, wird im Einzelfall entschieden. Jede Reproduktion oder sonstige Verwendung der Aufnahmen zu anderen als den genehmigten Zwecken, insbesondere die Weitergabe von Nutzungsrechten (vor allem des Reproduktionsrechts) an Dritte, ist nicht zulässig.
Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme
Bautagesberichte Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Dies ist Voraussetzung für eine Schlusszahlung. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Ein Bautagesbericht muss mindestens enthalten: - die Namen aller auf der Baustelle Beschäftigten inkl. berufliche Qualifikation - tägliche Uhrzeiten von Arbeitsbeginn/-ende - Angaben zur Witterung inkl. Temperaturen um 7:00 und 12:00 Uhr - Beschreibung der ausgeführten Arbeiten, aufgegliedert nach Gebäuden bzw. Gebäudebereichen, Fassaden- Wand-, Bodenflächen bzw. einer anderen mit dem AG abgestimmten gemäß ausgeführter Arbeiten sinnvollen Gliederung - Besondere Vorkommnisse (z.B. Unfälle etc.)
Bautagesberichte
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Der Auftragnehmer hat schriftlich zu bestätigen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaft DGUV V3 bzw. § 5 (4) GUV 2.10 beschaffen sind und einer entsprechenden routinemäßigen Prüfung durch eine zugelassene Fachkraft unterzogen werden. Fehlerhafte und/oder beschädigte Betriebsmittel und Hilfszeuge dürfen nicht mehr verwendet werden und sind sofort gegen geprüfte Mittel zu ersetzen.
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Lage von Leitungen, Kabeln und dgl. Lage von Leitungen, Kabeln und dgl. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. dgl. beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten.
Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.
Feuergefährliche Arbeiten Feuergefährliche Arbeiten Auf der Baustelle ist der Umgang mit offenem Feuer oder Temperaturen von > 50°C prinzipiell verboten. Sollte dies dennoch erforderlich sein, so ist dies mindestens 24 Stunden vorher bei der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Vor Ausführung dieser Arbeiten ist die schriftliche Zustimmung der Oberbauleitung einzuholen und den dort aufgeführten Auflagen Folge zu leisten. In diesem Fall muss für die Zeit von 24h nach den Arbeiten eine Brandwache gestellt werden. Die Organisation obliegt dem AN, nachdem er die Zustimmung der Bauleitung bzw. des AG hierfür erhalten hat. Die anfallenden Kosten für die Brandwache gehen zu Lasten des AN und sind in die EP einzurechnen.
Feuergefährliche Arbeiten
Gefahrenmeldeanlagen Gefahrenmeldeanlagen Angaben hierzu sind für das Gewrerk Außenanlagen nicht entscheidend. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Innere der Gebäude mit einem mit Rauchmeldesystemen überwacht wird. Sobald die Gebäude betreten werden, wird automatisch ein Feuerwehreinsatz ausgelöst. Hierfür entstehende Kosten hat dann der Verursacher zu tragen.
Gefahrenmeldeanlagen
Gerätestunden für Kleingeräte Gerätestunden für Kleingeräte z.B. Bohrer, Flex, usw. sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden auch für Stundenlohnarbeiten nicht gesondert vergütet.
Gerätestunden für Kleingeräte
Nachträge Nachträge POSITIONSNUMMERN Nachfolgende Positionen sind im REB Format gelistet. AA.BB.CCCC Hierbei bedeutet: AA Los / Bauteil BB Leistungsbereich CCCC Positionsnummer bei Nachträgen ist folgender Syntax zu verwenden: AA immer 50 BB Nachtragsnummer CCCC Positionsnummer so bedeutet z.B. 50.03.0016 Nachtrag (50) - Nummer 03 - Position 0016 Nachträge sind im Original in Papierform einzureichen. Alle Nachträge einschl. Kalkulationsnachweise sind beim AG 1-fach und ggf. gleichzeitig 1-fach bei dem mit der Bauleitung beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüro einzureichen. In diesem Fall erhält dieses die Originalunterlagen.
Nachträge
Rechnungen Rechnungen Auf allen Rechnungen ist sowohl die Maßnahmen- als auch die Vertragsnummer anzugeben.
Rechnungen
Ende der Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen Ende der Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen
Ende der Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN/FESTLEGUNGEN ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN/FESTLEGUNGEN Freizuhaltende Flächen: Die Baustelle befindet sich im Zentrum von Landshut. Die Baustellenanfahrt ist über die Ländgasse und die Altstadt zu den geregelten Zeiten für Be- und Entladung von 8:00 bis 10:00 Uhr und 17:00 bis 19:00 Uhr möglich. Für andere Zeiten kann sich der AN auf eigene Kosten und ohne Zutun des AG vom Straßenverkehrsamt der Stadt Landshut eine Ausnahmegenehmigung beschaffen. Vor Ort sind keine Stell- oder Parkplätze für Baustellenfahrzeuge vorhanden. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch noch durch anderer AN Ladetätigkeiten mit Fahrzeugen durchgeführt werden und es so zu Wartezeiten kommen kann. Wartezeiten werden nicht vergütet. Die Isarpromendade ist grundsätzlich nicht befahrbar. Sollte für den AN dennoch eine Benutzung durch Befahren sinnvoll sein, so kann sich der AN auf eigene Kosten und ohne Zutun des AG vom Straßenverkehrsamt der Stadt Landshut eine Ausnahmegenehmigung beschaffen. Schutzgebiete/Schutzzeiten: Laut FNP handelt es sich bei dem Gebiet, in dem die Maßnahmen durchzuführen sind, gemäß Bauplanungsrecht um ein Mischgebiet. Die Arbeiten werden u. a. im unmittelbaren Anschluss zu Wohngebäude durchgeführt. Auf den Einsatz von Maschinen mit reduzierten Lärmemissionen ist zu achten. Diese Art von Geräten ist in die EP der nachfolgenden Positionen einzurechnen. Zum Schutz gegen Baulärm sind folgende Vorschriften zu beachten: - Bundes-Immissionsschutzgesetz - 32. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung - Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm/Geräuschimmissionen - Bayerische Bauordnung (BayBO) Mindestens jedoch sind folgenden Werte einzuhalten: In der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr (nächtliche Ruhezeit) darf der Immissionswert von 45 dB(A) vor Ort nicht überschritten werden. In der übrigen Zeit ist der Richtwert unter 60 dB(A) zu halten. Es sind geräuscharme Baumaschinen einzusetzen und die entsprechenden Abschirmmaßnahmen zu treffen. Eine Übertragung von Baulärm, Vibrationen o. dgl. zu Gebäuden, die im baulichen Verbund zu den Bauteilen stehen, an denen Arbeiten durchgeführt werden, muss durch entsprechenden Maschineneinsatz bzw. Schutzmaßnahmen vermieden werden. Vor der Durchführung entsprechender Arbeiten ist der AG schriftlich in Kenntnis zu setzen, die entsprechende Maßnahme mit den eingesetzten Gerätschaften zu besprechen und dessen Genehmigung hierfür einzuholen. Baustellenverordnung: Es gilt die Baustellenverordnung vom Juni 1998. Ein SIGE-Plan liegt vor; er wird den Vertragsfirmen vor Baubeginn zur Beachtung bei Bauausführung übergeben. Der AN-Bauleiter ist verpflichtet, an den vom SIGE-KO festgelegten Sicherheitsbesprechungen teilzunehmen. Arbeiten oder Geräte, die vom AG gestellt werden keine Meterriss Es kann im Denkmal nicht von Höhenkoten ausgegangen werden, die in Bezug auf einen Meterriss angegeben sind. Höhenlagen richten sich nach dem Bestand oder werden zusammen mit der Bauleitung von Fall zu Fall, Raum zu Raum oder Bereich zu Bereich festgelegt. Personalkontainer Es besteht vor Ort ein Personalkontainer bzw. Aufenthaltsraum für das Baustellenpersonal, der durch dem AN kostenlos zur Mitbenutzung zur Verfügung steht. Materialkontainer Es kann kein Materialkontainer vor Ort aufgestellt werden. Baustelleneinrichtung/Lagermöglichkeiten Im Bereich der durch den AN herzustellenden Belagsflächen kann sich der AN auf eigene Kosten eine Fläche für die Baustelleneinrichtung und für Lagerzwecke einrichten. Der AN hat die entsprechend notwendige zeitliche Planung der Arbeitsabfolge, der Umlagerungen, des Rückbaus von Provisorien usw. in seinem Bauzeitenplan zu berücksichtigen. Zugänge Der Zugang und Materialtransport erfolgt über die bestehenden Tore von der Altstadt und der Ländgasse aus. Die Transportwege zum entsprechenden Einbauort betragen bis zu 75m. Besonderer Hinweis Aufgänge: Die Zugangstore sind grundsätzlich verschlossen zu halten und dürfen für Anlieferungen, die Belagsarbeiten in diesem Bereich usw. geöffnet und offen gehalten werden. Es ist ein Sicherheitsdienst beauftragt, der die Überprüfung der Arbeiter der AN, den Verschluss der Gebäude und die Funktionsweise der BMA zuständig sein wird. Über ggf. bestehende Missstände im Hinblick auf diese Themen ist der Sicherheitsdienst unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Denkmalschutz Bereits bestehende und vorgefundene Beschädigungen an Oberflächen, Wänden, Stufen, Decken, Fenstern und dergleichen sind der Bauleitung vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Schützenswerte Beläge und Oberflächen werden bauseitig geschützt. Empfindliche Mauervorlagen erhalten einen Kantenschutz. Wandflächen und Deckenuntersichten erhalten keinen Schutz, da hier ein Schutz für die nötigen Arbeiten hinderlich ist. Bereits in einem vorangegangenen Bauabschnitt überarbeitete Decken im 1. OG der Hofstallung sind nicht vollständig bauseitig geschützt. Auf die Vermeidung von Schäden an ungeschützten Oberflächen ist besonderes Augenmerk zu legen. Grundsätzlich ist aber auf einen schonenden Umgang mit der hochdenkmalgeschützten Bausubstanz zu achten. Sämtliche aus den Arbeiten des AN stammenden Materialien, Stäube usw. sind von den historischen fertig bekleideten Oberflächen fern zu halten bzw. täglich unmittelbar nach der jeweiligen Arbeit vorsichtig zu entfernen, damit keinerlei Verschmutzung an den Bauteilen entsteht. Dieses Bauwerk ist ein Baudenkmal von europäischem Rang, das mit großer Sorgfalt behandelt werden muss. Im Hinblick auf den Erhalt der historischen Bausubstanz sind alle Maßnahmen mit größter Sorgfalt und Vorsicht auszuführen. Der Einsatz von Maschinen ist nur in sehr begrenztem Umfang möglich und ist vor deren Inbetriebnahme von der Bauleitung und dem Tragwerksplaner schriftlich genehmigen zu lassen. Ist der Einsatz von kleinen, sehr erschütterungsarmen Maschinen mit wenig Geräuschentwicklung nicht möglich, so sind die Arbeiten in Handarbeit zu kalkulieren. Gleiches gilt für den Einsatz von Geräten in unmittelbarem Anschluss bzw. in einer Nähe zu historischen Bauteilen beispielsweise bei der Verdichtung von Untergründen usw., die eine Gefährdung der Bauteile erwarten lässt. Eine schriftliche Freigabe von Arbeitsgeräten ist auch in diesem Fall von der Bauleitung und dem Tragwerksplaner durch den AN einzuholen. Sicherheit In den Kontainern vor Ort sind bei Verlassen der Kontainer alle elektrischen Geräte vom Versorgungsnetz zu nehmen. Bei Arbeitspausen sind die elektrischen Geräte vor Ort auf der Baustelle vom elektrischen Netz zu trennen (z.B. Stecker ziehen) Türen und Tore dürfen nur für Materialanlieferung bzw. -transport, sowie als Zugang zum Arbeitsplatz offengehalten werden. Ansonsten sind Türen und Tore geschlossen zu halten.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN/FESTLEGUNGEN
BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEIN BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEIN Allgemeine Beschreibung zur Bauaufgabe Die Stadtresidenz ist zentral in der Landshuter Altstadt gegenüber dem Rathaus gelegen und wurde als Palastbau unter Herzog Ludwig X. im 16. Jahrhundert errichtet. Sie gilt gemeinhin als das früheste, sich auf italienische Vorbilder beziehende Werk der Renaissancearchitektur nördlich der Alpen. Der Gebäudekomplex ist in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege unter der Aktennummer D-2-61-000-64 eingetragen und genießt hohen kunst- und architekturgeschichtlichen Rang. Der zur Altstadt hin ausgerichtete Deutsche Bau wurde zwischen 1536 und 1543 errichtet. Die Ausführung dieses zweiten Bauabschnittes, der Erweiterung Westen in Richtung Isar um drei weitere Flügel, erfolgte zwischen 1537 und 1543. Die vier Flügel der Stadtresidenz umschließen einen längsrechteckigen Innenhof. Das Ensemble wird auf der Südseite durch einen Kapellenbau und die ehemalige Hofküche in einem kleinen Seitenhof neben dem Südflügel erweitert. Parallel zu den Arbeiten an der Stadtresidenz wurde ab 1542 mit dem Bau der Hofstallungen zwischen Ländgasse und Isar begonnen. Die zur Stadtresidenz gehörige Hofstallung stößt als Gebäudekomplex im Norden und Süden an Nachbarbebauungen. Im Osten grenzt sie an die Ländgasse und im Westen an die Isarpromenade. Der Ost-West gerichtete Marstall im Zentrum der Anlage stammt ebenso aus der Zeit um 1540, wie die südlich gelegene Wagenremise. Im Hofgeviert nördlich des Marstalls befindet sich die Alte Schmiede. Entlang der Isarpromenade besteht der Gebäudekomplex der Hofstallung aus mittelalterlichen Teilen der Stadtmauer, einem in der Renaissance zum Isarpavillon umgebauten mittelalterlichen Wehrturm und dem isarseitig angebauten Holzmesserhäuschen. Es gab in den folgenden 479 Jahren fünf Umbauphasen und Umnutzungen in einzelnen Gebäudeteilen der Hofstallung. Insgesamt aber ist bis in die 1890er Jahre eine weitgehend durchgehende Nutzung der Hofstallung als Pferdestall und Wagenremise belegt. Zwischen 1780 und 1790 erfolgten durch Herzog Wilhelm von Zweibrücken-Birkenfeld einschneidende Umbauarbeiten am Deutschen Bau, sowohl im Innern als auch außen. Aus dieser Zeit stammt das Erscheinungsbild der Fassade im Stil des frühen Klassizismus, wie wir es heute kennen. Der turmartige Dachaufbau wurde abgetragen. Heute befinden sich in der Stadtresidenz das Stadtmuseum der Stadt Landshut sowie ein Café. In ihrem Innenhof finden außerdem regelmäßig Veranstaltungen wie beispielweise Konzerte, Theatervorstellungen oder auch Kunsthandwerkmärkte statt. Die Hofküche und der zugehörige Küchenhof können ebenfalls für Veranstaltungen angemietet werden. Die Gebäude der Hofstallung wurden auch nach dem Krieg hauptsächlich als Lagerräume und Dienstwohnungen genutzt. In dem als Alte Schmiede bezeichneten Gebäude befand zunächst das Baumagazin des damaligen Landbauamtes. In den 1950-er Jahren wurde es zu einer öffentlichen Sauna umgebaut. Hierfür fanden erhebliche Eingriffe in die Substanz statt. So wurde das Erdgeschoss tiefer gelegt und eine Zwischendecke eingezogen, um ein weiteres Stockwerk zu erhalten, und zahlreiche Zwischenwände errichtet. Durch das Abrutschen einer unterspülten Ufermauer vor dem Isarpavillon wurden 1950 starke Fundamentabsenkungen im westlichen Drittel der Hofstallung ausgelöst. Die destabilisierenden Auswirkungen dieser Setzungen wurden in der Bauphase 2008 - 2009 in einer umfassenden Baumaßnahme mit geotechnischen Methoden und Mauerwerksverpressungen saniert. Die Verpressstrecken in den Wänden und Gewölben wurden damals offen gelassen und sind im gesamten Gebäude sichtbar. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der Stadtresidenz und den Hofstallungen beinhalten die Ertüchtigung der Dächer, der Fassaden und der Innenhöfe sowie die Revitalisierung der Hofstallungen. Dadurch werden auch Installationen der Elektrotechnik und der Gefahrenmeldeanlage mit tangiert. Dieses Bauwerk ist ein Baudenkmal von europäischem Rang, das mit großer Sorgfalt behandelt werden muss. Im Hinblick auf den Erhalt der historischen Bausubstanz sind alle Maßnahmen mit größter Sorgfalt und Vorsicht auszuführen. Der Einsatz von Maschinen ist nur in sehr begrenztem Umfang möglich und ist vor deren Inbetriebnahme von der Bauleitung genehmigen zu lassen. Ist der Einsatz von kleinen, sehr erschütterungsarmen Maschinen mit wenig Geräuschentwicklung nicht möglich, so sind die Arbeiten in Handarbeit zu kalkulieren. ENTWURF - GESAMTKONZEPT Grundsätzlich hat die Baumaßnahme das Ziel des maximalen Erhalts historischer Substanz unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes. Bei der Ertüchtigung der Dachtragwerke sollen die ursprüngliche statische Wirkung wiederhergestellt, Verbindungen repariert und verfaulte Hölzer ausgetauscht werden. Die Dachtragwerke sollen durch eine Erneuerung der Dachhaut dauerhaft vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang der Restaurierung der historischen Verblechungen im Bereich der Traufen und Dacheindeckungen. Das bei der letzten durchgreifenden Instandsetzung der Fassaden gewonnene Erscheinungsbild wird beibehalten. Erhaltener Bestand 16. Jahrhundert hat höchste Priorität, wird konserviert und restauriert. Putzergänzungen im Bestand und Neu-Anstriche werden entsprechend systemgleich ausgeführt. Für die Fassaden und Innenraumschalen der Gebäude der Hofstallung ist das Ziel die Reinigung und Pflege des überkommenen Bestandes. Die Restaurierung der Fenster und Türen erfolgt ebenfalls unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange mit dem Ziel des maximalen Erhalts historischer Substanz. Die Hofbeläge sollen komplett überarbeitet und neugestaltet werden. Im Vordergrund stehen die Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit der Belagsfläche für Veranstaltungen. Die bisher größtenteils ungenutzten Gebäude der Hofstallung sollen neben der bautechnischen Ertüchtigung auch neuen Nutzungen zugeführt und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zudem soll die Liegenschaft eine Erweiterung der Brandmeldeanlage in Form eines Vollschutzes erhalten. Die Gebäude der Hofstallung verfügen nur über ungenügende bzw. teilweise überhaupt keine Elektroinstallationen, weshalb diese im Zuge dieser Sanierung ebenfalls erstellt werden sollen. Außerdem werden die Gebäude mit einer Brandanlage als Vollschutz nach DIN EN 0833 und DIN EN 14765 ausgestattet. Aufgrund des beträchtlichen Umfangs gliedert sich die Maßnahme in fünf Bauabschnitte, wobei sich die ersten beiden Bauabschnitte aktuell in der Realisierung befinden.
BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEIN
BAUBESCHREIBUNG GEWERKESPEZIFISCH BAUBESCHREIBUNG GEWERKESPEZIFISCH Firmenfachbauleiter Nach Auftragserteilung hat der AN schriftlich einen deutschsprachigen Fachbauleiter zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich anzuzeigen. Der Fachbauleiter ist Ansprechpartner der örtlichen Bauüberwachung des AG und verantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des AN. Beschreibung der Arbeiten: Die Sanierung der Stadtresidenz und der Hofstallungen beinhalten neben den Maßnahmen an den Gebäuden auch die Erneuerung der Beläge der Höfe und Durchgänge. Hiervon ausgenommen sind die Pflasterbeläge des sog. Vestibüls und der Nord-, Süd- und Westarkade sowie unter der Kapelle. Hier bleiben die bestehenden Beläge aus Ziegel und Naturstein bestehen. Die neuen Pflasterflächen werden teilweise nur von Fußgängern teilweise jedoch auch mit PKW und hin und wieder mit Kleinlaster bzw. Hubsteigern für Bauunterhaltsszwecke befahren, was in den entsprechenden Positionen durch die Angabe der Nutzungsklasse bzw. im Absatz "EINZELFLÄCHEN - ORT, FLÄCHE, BELAG, NUTZUNGSKLASSE" ablesbar ist.
BAUBESCHREIBUNG GEWERKESPEZIFISCH
GEBÄUDEDATEN GEBÄUDEDATEN Gebäudeabmessungen: siehe Plan Höhe über NN: OK fertiger Boden EG 391,977 müNN = Kote +- 0,00
GEBÄUDEDATEN
GEBÄUDE/BAUWERK/HOF GEBÄUDE/BAUWERK/HOF (Kürzel=Gebäudekomplex/Hof) SR = Stadtresidenz HS = Hofstallung Im Bereich der Residenz, Lage zwischen der Altstadt und der Ländgasse, gibt es folgende Bauteile: DtB = Deutscher Bau ItB = Italienischer Bau NF = Nordflügel SF = Südflügel KüB = Küchenbau Ü = Übergang über die Ländgasse KpB = Kapellenbau ZW = Zwischenbau RH = Residenzhof KpH = Kapellenhof KüH = Küchenhof Im Bereich der Hofstallungen gibt es folgende Bauteile/Höfe: MS = Marstall MsH = Marstallhof WR = Wagenremise HmH = Holzmesserhäuschen IP = Isarpavillion MH = Mauerhof ÜMH = Übergang Mauerhof SH = Schmiedehof MG = Mauergarten AS = Alte Schmiede VH = Vorhof
GEBÄUDE/BAUWERK/HOF
EINZELFLÄCHEN - ORT, FLÄCHE, BELAG, NUTZUNGSKLASSE EINZELFLÄCHEN - ORT, FLÄCHE, BELAG, NUTZUNGSKLASSE Grundlage der gebundenen Bauweise sind die Vereinbarungen und Regeln der ATV-DIN 18318 und ZTV-Wegebau 2022, zusätzlich gilt das Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen. Einbauort, Fläche, Belag, Nutzungsklasse: Stadtresidenz (SR): Residenzhof (RH): ca. 580m2, Pflasterdecke, Isarkiesel N3 Durchfahrt RH zur Ländgasse: ca. 53m2, Pflasterdecke, Granitplatte N3 Kapellenhof (KpH): ca. 40m2, Belagsfläche Splitt auf Einkornbeton N2 Küchenhof (KüH): ca. 160m2, Pflasterdecke, Isarkiesel N2 Hofstallungen (HS): Vorhof (VH): ca. 96m2, Belagsfläche Splitt auf Einkornbeton N3 Eingang VH von Ländgasse: ca. 23m2, Pflasterdecke, Granitplatte N3 Schmiedehof (SH): ca. 47m2, Belagsfläche Splitt auf Einkornbeton N2 Mauergarten (MG): ca. 91m2, Belagsfläche Splitt auf Einkornbeton N2 Übergang Mauerhof (ÜMH)/Mauerhof (MH): ca. 70m2, Pflasterdecke, Isarkiesel N2 Mauerhof (MH): ca. 21m2, Belagsfläche Splitt auf Einkornbeton N2 Durchgang MsH zu MH: Fläche 1: ca. 21m2, Fläche 2: ca. 8m2, Pflasterdecke, Granitplatte N2 Marstallhof (MsH): ca. 136m2, Pflasterdecke, Isarkiesel N2 Eingang MsH von Ländgasse: ca. 36m2, Pflasterdecke, Granitplatte N2
EINZELFLÄCHEN - ORT, FLÄCHE, BELAG, NUTZUNGSKLASSE
PLÄNE PLÄNE Allgemein: - 2019-09-13 amtl Lageplan - DtB - E 02.003 - Schnitt C-C - DtB-NF-ItB - E 02.011 - Schnitt H-H - E_02.005_Querschnitt 5A-5A, 5B-5B, 6-6 1_100__HS_224 - ItB-SF-DtB - E 02.012 - Schnitt J-J - NF-SF - E 02.002 - Schnitt B-B, Ansicht ItB - SR - E 01.001 - Grundriss UG Stadtresidenz - SR - E 01.002 - Grundriss EG Stadtresidenz - WF-IP-HmH - W 01-001 - Grundriss Erdgeschoss Detail: - 00100801-250525 Res_EG-Res-W.01.005-AF-ELT-Innenhof - HS - D 02.055 - Rampe Marstallhof - HS - D 02.057 - Hofablauf Hofstallung - Skizze der Mulde - SR - W 04.002 - Außenanlagen - SR_HS - D 02.003 - Bodenaufbauten Außenanlagen - SR_HS - W 00.006 - Übersicht Außenanlagen - W 04.001 - Außenanlagen HS - WR - D 06.006 - Sockel Festverglasung Cateringküche - WR - D 06.007 - Sockel Türe Cateringküche
PLÄNE
ERLÄUTERUNG BAUSTELLENEINRICHTUNG ERLÄUTERUNG BAUSTELLENEINRICHTUNG Die für die Durchführung der Arbeiten nötige Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen, das gilt u.a. für Maschinen, Geräte, nötige Hebe-/Montagewerkzeuge, Baustellenbeleuchtung für den Arbeitsbereich des AN, usw. Beläge und angrenzende, aufgehende und sonstige Bauteile sowie Zufahrten und Zugänge sind mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Sofern in einzelnen Positionen für darüber hinaus gehende Baustelleneinrichtung anzubieten ist und nichts anderes angegeben ist gilt: Das Material bleibt Eigentum des AN ist nach Fertigstellung in Absprache mit dem AG abzubauen und ggf. ordnungsgemäß zu entsorgen. In den Vorhaltezeiten sind alle unterhaltenden Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit und zu Gewährleistung vorzunehmen und in den EP einzurechnen.
ERLÄUTERUNG BAUSTELLENEINRICHTUNG
ERLÄUTERUNG TOLERANZEN ERLÄUTERUNG TOLERANZEN Toleranzen Maßtoleranzen, Schiefwinkeligkeit und Unebenheiten außerhalb der nach VOB einzurechnenden Toleranzen Wie bereits in der Baubeschreibung dargelegt, handelt es sich bei dieser Maßnahme um die Sanierung der Stadtresidenz mit Hofstallungen, die Mitte des 16. Jahrhunderts errichtet wurde. Somit muss für alle Arbeiten und Bauteile davon ausgegangen werden, dass ein erhöhter Aufwand für das Anarbeiten und Anpassen an historische/bestehende Bauteile mit größeren Toleranzen, als lt. VOB Nebenleistung sind, entsteht, was bei der Kalkulation der nachfolgend anzubietenden Arbeiten zu berücksichtigen ist. Maße Alle Maße sind am Bau zu nehmen, in einem Aufmaßprotokoll zu dokumentieren und mit den Planangaben zu vergleichen. Mit Überschreitungen der Toleranzgrenzen nach DIN 18201 bis 18203 ist zu rechnen (s. o.). In jedem Geschoss befindet sich eine Höhenmesskote, die vom AG anerkannt ist und für alle Gewerke verbindlich gilt,oder esgibt bestehende Anschlusskoten, die für . Die Übertragung des Höhenbezugspunktes zum entsprechenden Arbeitsplatz des AN liegt im Kosten- und Verantwortungsbereich des Bieters.
ERLÄUTERUNG TOLERANZEN
01 VORBEREITENDE ARBEITEN
01
VORBEREITENDE ARBEITEN
01.01 HÖHENNIVELLEMENT UND PLANUNG
01.01
HÖHENNIVELLEMENT UND PLANUNG
01.02 MUSTER
01.02
MUSTER
02 BAUSTELLENEINRICHTUNG
02
BAUSTELLENEINRICHTUNG
02.01 BAUZÄUNE/SCHUTZZÄUNE/GELÄNDER
02.01
BAUZÄUNE/SCHUTZZÄUNE/GELÄNDER
03 BELAGSARBEITEN AUSSEN
03
BELAGSARBEITEN AUSSEN
NUTZKLASSE N2/N3 NUTZKLASSE N2/N3 Herstellung der Belagsfläche in Nutzungsklasse N2 bzw. N3 (gem. der ATV-DIN 18318 und ZTV-Wegebau 2022). N3: Nutzung durch Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht außerhalb des Straßenverkehrs. Diese Verkehrsflächen dürfen gelegentlich mit Fahrzeugen bis 20t zul. Gesamtgewicht und einer Radlast von 5t befahren werden.
NUTZKLASSE N2/N3
BELAGSFLÄCHE - SPLITT AUF DRAINBETON - Gesamtaufbau BELAGSFLÄCHE - SPLITT AUF DRAINBETON - Gesamtaufbau Geplanter Gesamtaufbau (von oben nach unten): - Deckschicht, i. M. 1,5cm, gewalzt, Kalk-Riesel, 4/8mm, gebrochen - Drainbetontragschicht, D 15cm, mind. C16/20, Hohlraumgehalt mind. 15 Vol.-%, wasserdurchlässig > 5,4 x 10-5 m/s (Nachweis in situ durch Wasserschluckwert) - bauseitig: Frostschutzschicht, D 20cm, Dicke - nach Frostsicherheit, unter Beachtung der Tragfähigkeits- kriterien, Ev2 > 120 MN/m², Wasserdurchlässigkeit > 5,4 x 10-5 m/s - in situ Messung per Wasserschluckwert, Brechsandanteil (Korngröße 2 mm) 20 M.-% bis 30 M.-%, Größtkornanteil (> 22 mm) > 12,5 M.-%, Abschlämmbare Bestandteile < 0,063 mm max. 3 M.-% (Sieblinie), Schlagzertrümmerungswert SZ(8-12) < 22
BELAGSFLÄCHE - SPLITT AUF DRAINBETON - Gesamtaufbau
PFLASTERDECKE - KATZENKOPF IN GEBUNDENER AUSFÜHRUNG - Gesamtaufbau PFLASTERDECKE - KATZENKOPF IN GEBUNDENER AUSFÜHRUNG - Gesamtaufbau Geplanter Gesamtaufbau (von oben nach unten): - Belag aus Isarkiessteinen, Körnung 100/200mm, gesägt, ca. halbiert, getrommelt - Verfugung, zementär, wasserdurchlässig, Druckfestigkeit/Haftzug/Biegezug gemäß N2 bzw. N3 Farbton: beige - Bettung, D 5cm, trassvergütet, wasser- druchlässig, Druckfestigkeit/Haftzug gemäß N2 bzw. N3 - Drainbetontragschicht, D 15cm, mind. C16/20, Hohlraumgehalt mind. 15 Vol.-%, wasserdurchlässig > 5,4 x 10-5 m/s (Nachweis in situ durch Wasserschluckwert) - bauseitig: Frostschutzschicht, D 20cm, Dicke - nach Frostsicherheit, unter Beachtung der Tragfähigkeits- kriterien, Ev2 > 120 MN/m², Wasserdurchlässigkeit > 5,4 x 10-5 m/s - in situ Messung per Wasserschluckwert, Brechsandanteil (Korngröße 2 mm) 20 M.-% bis 30 M.-%, Größtkornanteil (> 22 mm) > 12,5 M.-%, Abschlämmbare Bestandteile < 0,063 mm max. 3 M.-% (Sieblinie), Schlagzertrümmerungswert SZ(8-12) < 22
PFLASTERDECKE - KATZENKOPF IN GEBUNDENER AUSFÜHRUNG - Gesamtaufbau
PFLASTERDECKE - GRANITPLATTEN - Gesamtaufbau PFLASTERDECKE - GRANITPLATTEN - Gesamtaufbau Geplanter Gesamtaufbau (von oben nach unten): - Belag aus Granitplatte, D 4cm - Verfugung, zementär, wasserdurchlässig, Druckfestigkeit/Haftzug/Biegezug gemäß N2 bzw. N3 Farbton: beige analog KATZENKOPF IN GEBUNDENER AUSFÜHRUNG - Bettung, D 5cm, trassvergütet, wasser- druchlässig, Druckfestigkeit/Haftzug gemäß N2 bzw. N3 - Drainbetontragschicht, D 15cm, mind. C16/20, Hohlraumgehalt mind. 15 Vol.-%, wasserdurchlässig > 5,4 x 10-5 m/s (Nachweis in situ durch Wasserschluckwert) - bauseitig: Frostschutzschicht, D 20cm, Dicke - nach Frostsicherheit, unter Beachtung der Tragfähigkeits- kriterien, Ev2 > 120 MN/m², Wasserdurchlässigkeit > 5,4 x 10-5 m/s - in situ Messung per Wasserschluckwert, Brechsandanteil (Korngröße 2 mm) 20 M.-% bis 30 M.-%, Größtkornanteil (> 22 mm) > 12,5 M.-%, Abschlämmbare Bestandteile < 0,063 mm max. 3 M.-% (Sieblinie), Schlagzertrümmerungswert SZ(8-12) < 22
PFLASTERDECKE - GRANITPLATTEN - Gesamtaufbau
03.01 UNTERBAUTEN
03.01
UNTERBAUTEN
03.02 BELAGSFLÄCHE - SPLITT AUF DRAINBETONTRAGSCHICHT
03.02
BELAGSFLÄCHE - SPLITT AUF DRAINBETONTRAGSCHICHT
03.03 PFLASTERDECKE - KATZENKOPF IN GEBUNDENER AUSFÜHRUNG
03.03
PFLASTERDECKE - KATZENKOPF IN GEBUNDENER AUSFÜHRUNG
03.04 PFLASTERDECKE - GRANITPLATTEN
03.04
PFLASTERDECKE - GRANITPLATTEN
04 BELAGSARBEITEN INNEN
04
BELAGSARBEITEN INNEN
Einbaubereich Einbaubereich Der Kellerraum, in dem die Arbeiten auszuführen sind, liegt unter Raum "009 Cafe" und ist vom Residenzhof aus über eine einläufige Treppe mit einer Tür, Durchgangsbreite ca. 85cm, begehbar. Siehe hierzu Plan DtB - E 02.003 - Schnitt C-C.
Einbaubereich
04.01 UNTERBAUTEN
04.01
UNTERBAUTEN
04.02 PFLASTERDECKE - KATZENKOPF IN GEBUNDENER AUSFÜHRUNG
04.02
PFLASTERDECKE - KATZENKOPF IN GEBUNDENER AUSFÜHRUNG
05 INSTALLATIONEN
05
INSTALLATIONEN
05.01 ARBEITEN FÜR HLS - Entwässerungsleitungen
05.01
ARBEITEN FÜR HLS - Entwässerungsleitungen
05.02 ARBEITEN FÜR ELEKTRO
05.02
ARBEITEN FÜR ELEKTRO
06 PFLANZARBEITEN
06
PFLANZARBEITEN
Abnahme Pflanzarbeiten Abnahme Die Abnahme der Pflanzarbeiten erfolgt Ende Mai 2027.
Abnahme Pflanzarbeiten
06.01 BÄUME
06.01
BÄUME
06.02 FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
06.02
FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
06.03 ENTWICKLUNGSPFLEGE
06.03
ENTWICKLUNGSPFLEGE
07 STUNDENLOHNARBEITEN
07
STUNDENLOHNARBEITEN
Hinweis Verrechnungssätze für Löhne Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten. In ihnen sind enthalten: - Lohn- und Gehaltskosten, - Lohn- und Gehaltsnebenkosten, - Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge, - Gemeinkostenanteile, - Gewinn. Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftrag- geber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonn- tags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tarif- lichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallver- sicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet. Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
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07.01 STUNDENSÄTZE
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STUNDENSÄTZE
07.02 GERÄTESÄTZE
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