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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR
BAULEISTUNGEN (ATV)
0.0.1 Allgemeines
Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders
beschrieben, verstehen sich alle Positionen einschl.
Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle,
einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller
für die Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte,
Maschinen, Steig- und Hebegeräte, Kräne und sonstiger
Hilfsmittel.
Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN-
und DIN EN ISO-Normen, zusätzlich alle weiteren
einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und
Hinweise, insbesondere die BGR
(Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die
Richtlinien der Gemeinde-Unfall-Versicherer.
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage
des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung
(Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf
Baustellen/ BaustellV BGBl.I S 1283) in der aktuell
gültigen Fassung.
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische
Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen
wird, werden ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
0.0.2 Angaben zur Baustelle
0.0.2.1 Lage der Baustelle
Wohlenbergstraße 22-28 in 30179 Hannover
or:
0.0.2.2 Baubeschreibung
Im Rahmen des Ausbaus der kreislaufwirtschaftlichen
Aktivitäten im Großraum Hannover plant die REMONDIS
GmbH & Co. KG, Region Nord, Niederlassung Hannover (REN
H) die Ansiedlung ihres neuen Betriebsstandortes im
Brinker Hafen Hannover. Auf dem neuen Areal in der
Wohlenbergstraße 22-28 in 30179 Hannover waren
Logistik- und Autoreparaturfirmen ansässig.
Zukünftig sollen auf dem Standort Abfälle angenommen,
teilweise behandelt, zwischengelagert und abgefrachtet
werden. Hierzu soll das gesamte Betriebsgelände (mit
Neu- und Umbauten) genutzt werden. Wesentlicher
Bestandteil wird die Verpressung von PPK- und
Kunststoff-Fraktionen zur Transportoptimierung sein.
Des Weiteren werden gefährliche und nicht gefährliche
Abfälle angenommen, zwischengelagert und entsprechenden
Verwertungs- bzw. Entsorgungsunternehmen angedient.
0.0.2.3 Parken auf der Baustelle
Das Parken von Fahrzeugen auf der Baustelle ist nur in
den ausgewiesenen Flächen zulässig. Ausnahmen sind in
nur Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung zulässig.
Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden zu Lasten des
Halters entfernt.
0.0.3 Angaben zur Ausführung
0.0.3.1 Allgemeines
Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der
Materialien in der ausgeschriebenen und beauftragten
Qualität, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht
anders beschrieben.
0.0.3.2 Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen
Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen
im Leistungsverzeichnis werden vom Auftraggeber
festgelegt. Unterbrechungen der Arbeiten sind
entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht
ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu
einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit.
0.0.3.3 Bauseits gestellte Hebegeräte und Gerüste
Der Auf- und Abbau evtl. erforderlicher Gerüste obliegt
dem Auftragnehmer.
Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
0.0.3.4 Personaleinsatz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal,
deutschsprachig, auf der Baustelle einzusetzen.
Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten an Dritte
weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor
Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich
anzumelden und alle erforderlichen Unterlagen sind in
diesem Zuge einzureichen. Nicht angemeldetem Personal
ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt.
Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den
Erhalt des gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der
Baustelle zu bestätigen.
Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor
genannten Punkten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer hat sich täglich bei Ankunft auf der
Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden.
Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme
die Baustellenordnung zu unterschreiben.
0.0.3.5 Arbeitssicherheit
Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B.
Absturzsicherungen, Gerüstbeläge, etc., sofern dies für
die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich ist,
sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend
wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor
die Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des
Auftragnehmers ausführen zu lassen, wenn dieser dem
nicht nachkommt.
Anordnungen des Sicherheits- und
Gesundheitskoordinators sowie sonstigen
weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen.
0.0.3.6 Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der
Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle.
Müll und nicht mehr verwendbare Materialreste sind in
den dafür vorgesehenen Entsorgungsbehältern zu
entsorgen gemäß den aktuellen Bestimmungen.
0.0.3.7 Ausführung von Leistungen zum Nachweis
Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn
diese ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung
angewiesen und Art und Umfang der Arbeiten vor Beginn
der Ausführung vereinbart wurden. Die Anerkennung von
Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich
der preislichen Prüfung.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
für Bauleistungen nach DIN 18299
1. Grundlagen
Grundlage dieser Ausschreibung sind die DIN EN1996
(EC6) "Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten"
und die VOB Teil C DIN 18330"Mauerarbeiten". Die für
ein Bauvorhaben benötigten Klinker
bzw.Vormauerwerksziegel (einschl. aller Formziegel)
sind als Gesamtmenge durch den AG zu bestellen. Die
Klinker/Vormauerziegel sind bodenfrei zu lagern. Das
Vorhandensein und der fachgerechte Einbau einer
ausreichenden Anzahl bauaufsichtlich zugelassener
Luftschichtanker im Hintermauerwerk wird vorausgesetzt.
Bei der Verarbeitung sind die Klinker/Vormauerziegel
stets aus mehreren Paketen gleichzeitig zu entnehmen
("Quermischen"). Die Verarbeitungsrichtlinien der
Ziegel- und Mörtelhersteller sind zu beachten.
Bei diesem Bauvorhaben kommt ein VMz 8/1,8 -Mauerziegel
Sortierung 9 (FA-1) & 62 (FA-2) der Firma Wittmunder
Klinker als Normal - und Dünn-Format zur Ausführung
(siehe div. Ansichten & Schnitte FA-1, FA-2). Es wird
im "wilden Verband" gemauert. Die Fassade wird
teilweise als Höckersteinmauerwerk (FA-3
Oldenburger-Format) ausgeführt. (siehe Zulageposition)
Es dürfen nur Klinker/Vormauerziegel verarbeitet
werden, die den Anforderungen der DIN771-1 bzw.
DIN20000-401 entsprechen und die der ständigen
Güteüberwachung (einschl. Eigenüberwachung)
unterliegen. Ggf. benötigte Formziegel werden als
Zulage vergütet. Alle Fertigteile wie z. B.
Fensterstürze sind in den zu errichtenden Flächen
enthalten und werden bauseits geliefert. Der Einbau,
die Montage bzw. die Verlegung dieser Fertigteile ist
im Angebot einzukalkulieren und wird in gesonderter
Positionen preislich abgefragt.
Der AG stellt dem AN in ausreichender Anzahl kostenfrei
Mannschaftsunterkünfte zur Verfügung.
2. Normen und Verordnungen
Für die Errichtung von Außenwänden mit Verblender
gelten vor allem folgende Normen und Verordnungen in
der jeweils aktuellen Fassung:
DIN EN 771-1 Festlegung für Mauersteine - Teil 1
Mauerziegel
DIN 20000-401 Regeln für die Verwendung von
Mauerziegeln nach DIN EN771-1
DIN EN 1996-2 Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion
von Mauerwerksbauten
DIN EN 1996-2/NA Nationaler Anhang des Eurocodes 6
DIN EN 1991-1-1/NA Nationaler Anhang des Eurocode 1:
Einwirkungen auf Tragwerke
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Schallschutz im Hochbau
Energieeinsparverordnung (EnEV)
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 17440 Nichtrostende Stähle
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN 18330 ATV Mauerarbeiten (VOB/C)
DIN 18336 ATV Abdichtungsarbeiten (VOB/C)
DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
DIN EN 1016 Prüfverfahren für Mörtel und Mauerwerk
MVV TB Muster-Verwaltungsvorschrift / Technische
Baubestimmungen
Verfugungen:
- Nachträgliches Verfugen (bei Verblenderdicken <105
mm unzulässig, mit Ausnahme Höckersteinmauewerk
FA-3)
- Reinigung vor der Verfugung: Grobe Verschmutzungen
mit Spachtel oder Holzbrettchen entfernen.
- Verblendflächen trocken vorreinigen, insbesondere
die Fugen von Mörtelresten säubern.
- Ggf. Nassreinigung kräftig vornässen von unten nach
oben, Reinigung mittels Wurzelbürste von oben nach
unten
- Reinigungsmittel nur bei hartnäckiger Verschmutzung
einsetzen. Handelsübliche Reinigungsmittel gemäß
Herstellerangaben verwenden (ph-Wert 3-7)
- Keine Salzsäure verwenden!
- Mit klarem Wasser reichlich nachwaschen
- Nachträgliche Verfugung nicht bei zu trockener
Witterung, starker Sonneneinstrahlung und Wind
ausführen
- Für die nachträgliche Verfugung Fugenmörtel
verwenden
- Fugenmörtel erdfeucht bis schwach plastisch
anmachen und innerhalb einer Stunde verarbeiten
- Bei Temperaturen < 5°C nicht verfugen. Die
Verwendung von Frostschutzmitteln ist nicht
zulässig.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
1 Starre Verfugung Lohnleistung
1
Starre Verfugung Lohnleistung
1.30 Nachträgliches Verfugung von Verblendmauerwerk NF Nachträgliche Verfugung der Verblendfassade fachgerecht
herstellen.
Eigenschaften der Klinkersteine:
Stein: Ziegel: VMz - NF
Farbe: bläulich-bunt
Format: NF 24 x 11,5 x 7,1 cm
Produkt: Hagemeister Friesland GT
Tiefe der Fuge: bis zu 1,5cm
Fugenmörtel: Baumit FM 97 Zementgrau
Material wird durch AG gestellt.
1.30
Nachträgliches Verfugung von Verblendmauerwerk NF
680,00
m²
1.60 Nachträgliches Verfugen von Fensterlaibungen, Laibungstiefe 11,5 cm Nachträgliche Verfugung der Fensterlaibung Tiefe: ca.
11,5 cm herstellen.
Eigenschaften der Klinkersteine:
Stein: Ziegel: VMz - NF
Farbe: bläulich-bunt
Format: NF 24x 11,5 x 7,1 cm
Produkt: Hagemeister Friesland GT
Tiefe der Fuge: bis zu 1,5cm
Laibungstiefe ca. 11,5 cm
Fugenmörtel: Baumit FM 97zementgrau
Material wird durch AG gestellt.
1.60
Nachträgliches Verfugen von Fensterlaibungen, Laibungstiefe 11,5 cm
250,00
lfm
1.70 Nachträgliches Verfugen von Fensterlaibungen, Laibungstiefe 24,0 cm Nachträgliche Verfugung der Fensterlaibung Tiefe: ca.
24,0 cm herstellen.
Eigenschaften der Klinkersteine:
Stein: Ziegel: VMz - NF
Farbe: bläulich-bunt
Format: NF 24x 11,5 x 7,1 cm
Produkt: Hagemeister Friesland GT
Tiefe der Fuge: bis zu 1,5cm
Laibungstiefe ca. 24 cm
Fugenmörtel: Baumit FM 97zementgrau
Material wird durch AG gestellt.
1.70
Nachträgliches Verfugen von Fensterlaibungen, Laibungstiefe 24,0 cm
46,00
lfm
1.80 Nachträgliches Verfugen von Fensterlaibungen, Laibungstiefe 6,0 cm Nachträgliche Verfugung der Fensterlaibung Tiefe: ca. 6
cm herstellen.
Eigenschaften der Klinkersteine:
Stein: Ziegel: VMz - NF
Farbe: bläulich-bunt
Format: NF 24x 11,5 x 7,1 cm
Produkt: Hagemeister Friesland GT
Tiefe der Fuge: bis zu 1,5cm
Laibungstiefe ca. 6 cm
Fugenmörtel: Baumit FM 97zementgrau
Material wird durch AG gestellt.
1.80
Nachträgliches Verfugen von Fensterlaibungen, Laibungstiefe 6,0 cm
17,50
lfm
1.91 Reinigung nach Verfugung der Verblendfassade inkl. Laibung im qm Leistungsbestandteile:
- Verblendflächen trocken vorreinigen, insbesondere
die Fugen von Mörtelresten säubern.
- Ggf. Nassreinigung kräftig vornässen von unten nach
oben, Reinigung mittels Wurzelbürste von oben nach
unten
- Reinigungsmittel nur bei hartnäckiger Verschmutzung
einsetzen. Handelsübliche Reinigungsmittel gemäß
Herstellerangaben verwenden (ph-Wert 3-7)
- Keine Salzsäure
- Mit klarem Wasser reichlich nachwaschen
- Heruntergefallenes Fugenmaterial muss aufgefegt und
entsorgt werden.
Alle Flächen müssen besenrein hinterlassen werden.
1.91
Reinigung nach Verfugung der Verblendfassade inkl. Laibung im qm
763,00
m²
1.92 Schutz von Fenstern und Türen Fachgerechter Schutz von bauseitigen Fenstern und Türen
in der Fassade vor Beginn der Verfugungsarbeiten.
Das Material wird durch den AG gestellt.
1.92
Schutz von Fenstern und Türen
E
1,00
m²
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2.10 Stundensatz Fachwerker
2.10
Stundensatz Fachwerker
E
1,00
h
2.20 Stundensatz Helfer
2.20
Stundensatz Helfer
E
1,00
h
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