Starre Verfugung Verblendmauerwerk
Remondis NBV Hannover
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) 0.0.1 Allgemeines Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, verstehen sich alle Positionen einschl. Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle, einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller für die Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Steig- und Hebegeräte, Kräne und sonstiger Hilfsmittel. Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richtlinien der Gemeinde-Unfall-Versicherer. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen/ BaustellV BGBl.I S 1283) in der aktuell gültigen Fassung. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 0.0.2 Angaben zur Baustelle 0.0.2.1 Lage der Baustelle Wohlenbergstraße 22-28 in 30179 Hannover or: 0.0.2.2 Baubeschreibung Im Rahmen des Ausbaus der kreislaufwirtschaftlichen Aktivitäten im Großraum Hannover plant die REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Nord, Niederlassung Hannover (REN H) die Ansiedlung ihres neuen Betriebsstandortes im Brinker Hafen Hannover. Auf dem neuen Areal in der Wohlenbergstraße 22-28 in 30179 Hannover waren Logistik- und Autoreparaturfirmen ansässig. Zukünftig sollen auf dem Standort Abfälle angenommen, teilweise behandelt, zwischengelagert und abgefrachtet werden. Hierzu soll das gesamte Betriebsgelände (mit Neu- und Umbauten) genutzt werden. Wesentlicher Bestandteil wird die Verpressung von PPK- und Kunststoff-Fraktionen zur Transportoptimierung sein. Des Weiteren werden gefährliche und nicht gefährliche Abfälle angenommen, zwischengelagert und entsprechenden Verwertungs- bzw. Entsorgungsunternehmen angedient. 0.0.2.3 Parken auf der Baustelle Das Parken von Fahrzeugen auf der Baustelle ist nur in den ausgewiesenen Flächen zulässig. Ausnahmen sind in nur Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung zulässig. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden zu Lasten des Halters entfernt. 0.0.3 Angaben zur Ausführung 0.0.3.1 Allgemeines Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien in der ausgeschriebenen und beauftragten Qualität, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben. 0.0.3.2 Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen im Leistungsverzeichnis werden vom Auftraggeber festgelegt. Unterbrechungen der Arbeiten sind entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit. 0.0.3.3 Bauseits gestellte Hebegeräte und Gerüste Der Auf- und Abbau evtl. erforderlicher Gerüste obliegt dem Auftragnehmer. Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. 0.0.3.4 Personaleinsatz auf der Baustelle Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal, deutschsprachig, auf der Baustelle einzusetzen. Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten an Dritte weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich anzumelden und alle erforderlichen Unterlagen sind in diesem Zuge einzureichen. Nicht angemeldetem Personal ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt. Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den Erhalt des gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der Baustelle zu bestätigen. Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor genannten Punkten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich täglich bei Ankunft auf der Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden. Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme die Baustellenordnung zu unterschreiben. 0.0.3.5 Arbeitssicherheit Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Absturzsicherungen, Gerüstbeläge, etc., sofern dies für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich ist, sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor die Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des Auftragnehmers ausführen zu lassen, wenn dieser dem nicht nachkommt. Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie sonstigen weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen. 0.0.3.6 Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle. Müll und nicht mehr verwendbare Materialreste sind in den dafür vorgesehenen Entsorgungsbehältern zu entsorgen gemäß den aktuellen Bestimmungen. 0.0.3.7 Ausführung von Leistungen zum Nachweis Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn diese ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung angewiesen und Art und Umfang der Arbeiten vor Beginn der Ausführung vereinbart wurden. Die Anerkennung von Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich der preislichen Prüfung.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen nach DIN 18299 1. Grundlagen Grundlage dieser Ausschreibung sind die DIN EN1996 (EC6) "Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten" und die VOB Teil C DIN 18330"Mauerarbeiten". Die für ein Bauvorhaben benötigten Klinker bzw.Vormauerwerksziegel (einschl. aller Formziegel) sind als Gesamtmenge durch den AG zu bestellen. Die Klinker/Vormauerziegel sind bodenfrei zu lagern. Das Vorhandensein und der fachgerechte Einbau einer ausreichenden Anzahl bauaufsichtlich zugelassener Luftschichtanker im Hintermauerwerk wird vorausgesetzt. Bei der Verarbeitung sind die Klinker/Vormauerziegel stets aus mehreren Paketen gleichzeitig zu entnehmen ("Quermischen"). Die Verarbeitungsrichtlinien der Ziegel- und Mörtelhersteller sind zu beachten. Bei diesem Bauvorhaben kommt ein VMz 8/1,8 -Mauerziegel Sortierung 9 (FA-1) & 62 (FA-2) der Firma Wittmunder Klinker als Normal - und Dünn-Format zur Ausführung (siehe div. Ansichten & Schnitte FA-1, FA-2). Es wird im "wilden Verband" gemauert. Die Fassade wird teilweise als Höckersteinmauerwerk (FA-3 Oldenburger-Format) ausgeführt. (siehe Zulageposition) Es dürfen nur Klinker/Vormauerziegel verarbeitet werden, die den Anforderungen der DIN771-1 bzw. DIN20000-401 entsprechen und die der ständigen Güteüberwachung (einschl. Eigenüberwachung) unterliegen. Ggf. benötigte Formziegel werden als Zulage vergütet. Alle Fertigteile wie z. B. Fensterstürze sind in den zu errichtenden Flächen enthalten und werden bauseits geliefert. Der Einbau, die Montage bzw. die Verlegung dieser Fertigteile ist im Angebot einzukalkulieren und wird in gesonderter Positionen preislich abgefragt. Der AG stellt dem AN in ausreichender Anzahl kostenfrei Mannschaftsunterkünfte zur Verfügung. 2. Normen und Verordnungen Für die Errichtung von Außenwänden mit Verblender gelten vor allem folgende Normen und Verordnungen in der jeweils aktuellen Fassung: DIN EN 771-1 Festlegung für Mauersteine - Teil 1 Mauerziegel DIN 20000-401 Regeln für die Verwendung von Mauerziegeln nach DIN EN771-1 DIN EN 1996-2 Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten DIN EN 1996-2/NA Nationaler Anhang des Eurocodes 6 DIN EN 1991-1-1/NA Nationaler Anhang des Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108 Schallschutz im Hochbau Energieeinsparverordnung (EnEV) DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 17440 Nichtrostende Stähle DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen DIN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN 18330 ATV Mauerarbeiten (VOB/C) DIN 18336 ATV Abdichtungsarbeiten (VOB/C) DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen DIN EN 1016 Prüfverfahren für Mörtel und Mauerwerk MVV TB Muster-Verwaltungsvorschrift / Technische Baubestimmungen Verfugungen: - Nachträgliches Verfugen (bei Verblenderdicken <105 mm unzulässig, mit Ausnahme Höckersteinmauewerk FA-3) - Reinigung vor der Verfugung: Grobe Verschmutzungen mit Spachtel oder Holzbrettchen entfernen. - Verblendflächen trocken vorreinigen, insbesondere die Fugen von Mörtelresten säubern. - Ggf. Nassreinigung kräftig vornässen von unten nach oben, Reinigung mittels Wurzelbürste von oben nach unten - Reinigungsmittel nur bei hartnäckiger Verschmutzung einsetzen. Handelsübliche Reinigungsmittel gemäß Herstellerangaben verwenden (ph-Wert 3-7) - Keine Salzsäure verwenden! - Mit klarem Wasser reichlich nachwaschen - Nachträgliche Verfugung nicht bei zu trockener Witterung, starker Sonneneinstrahlung und Wind ausführen - Für die nachträgliche Verfugung Fugenmörtel verwenden - Fugenmörtel erdfeucht bis schwach plastisch anmachen und innerhalb einer Stunde verarbeiten - Bei Temperaturen < 5°C nicht verfugen. Die Verwendung von Frostschutzmitteln ist nicht zulässig.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
1 Starre Verfugung Lohnleistung
1
Starre Verfugung Lohnleistung
1.30 Nachträgliches Verfugung von Verblendmauerwerk NF Nachträgliche Verfugung der Verblendfassade fachgerecht herstellen. Eigenschaften der Klinkersteine: Stein: Ziegel: VMz - NF Farbe: bläulich-bunt Format: NF 24 x 11,5 x 7,1 cm Produkt: Hagemeister Friesland GT Tiefe der Fuge: bis zu 1,5cm Fugenmörtel: Baumit FM 97 Zementgrau Material wird durch AG gestellt.
1.30
Nachträgliches Verfugung von Verblendmauerwerk NF
680,00
1.60 Nachträgliches Verfugen von Fensterlaibungen, Laibungstiefe 11,5 cm Nachträgliche Verfugung der Fensterlaibung Tiefe: ca. 11,5 cm herstellen. Eigenschaften der Klinkersteine: Stein: Ziegel: VMz - NF Farbe: bläulich-bunt Format: NF 24x 11,5 x 7,1 cm Produkt: Hagemeister Friesland GT Tiefe der Fuge: bis zu 1,5cm Laibungstiefe ca. 11,5 cm Fugenmörtel: Baumit FM 97zementgrau Material wird durch AG gestellt.
1.60
Nachträgliches Verfugen von Fensterlaibungen, Laibungstiefe 11,5 cm
250,00
lfm
1.70 Nachträgliches Verfugen von Fensterlaibungen, Laibungstiefe 24,0 cm Nachträgliche Verfugung der Fensterlaibung Tiefe: ca. 24,0 cm herstellen. Eigenschaften der Klinkersteine: Stein: Ziegel: VMz - NF Farbe: bläulich-bunt Format: NF 24x 11,5 x 7,1 cm Produkt: Hagemeister Friesland GT Tiefe der Fuge: bis zu 1,5cm Laibungstiefe ca. 24 cm Fugenmörtel: Baumit FM 97zementgrau Material wird durch AG gestellt.
1.70
Nachträgliches Verfugen von Fensterlaibungen, Laibungstiefe 24,0 cm
46,00
lfm
1.80 Nachträgliches Verfugen von Fensterlaibungen, Laibungstiefe 6,0 cm Nachträgliche Verfugung der Fensterlaibung Tiefe: ca. 6 cm herstellen. Eigenschaften der Klinkersteine: Stein: Ziegel: VMz - NF Farbe: bläulich-bunt Format: NF 24x 11,5 x 7,1 cm Produkt: Hagemeister Friesland GT Tiefe der Fuge: bis zu 1,5cm Laibungstiefe ca. 6 cm Fugenmörtel: Baumit FM 97zementgrau Material wird durch AG gestellt.
1.80
Nachträgliches Verfugen von Fensterlaibungen, Laibungstiefe 6,0 cm
17,50
lfm
1.91 Reinigung nach Verfugung der Verblendfassade inkl. Laibung im qm Leistungsbestandteile: - Verblendflächen trocken vorreinigen, insbesondere die Fugen von Mörtelresten säubern. - Ggf. Nassreinigung kräftig vornässen von unten nach oben, Reinigung mittels Wurzelbürste von oben nach unten - Reinigungsmittel nur bei hartnäckiger Verschmutzung einsetzen. Handelsübliche Reinigungsmittel gemäß Herstellerangaben verwenden (ph-Wert 3-7) - Keine Salzsäure - Mit klarem Wasser reichlich nachwaschen - Heruntergefallenes Fugenmaterial muss aufgefegt und entsorgt werden. Alle Flächen müssen besenrein hinterlassen werden.
1.91
Reinigung nach Verfugung der Verblendfassade inkl. Laibung im qm
763,00
1.92 Schutz von Fenstern und Türen Fachgerechter Schutz von bauseitigen Fenstern und Türen in der Fassade vor Beginn der Verfugungsarbeiten. Das Material wird durch den AG gestellt.
1.92
Schutz von Fenstern und Türen
E
1,00
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2.10 Stundensatz Fachwerker
2.10
Stundensatz Fachwerker
E
1,00
h
2.20 Stundensatz Helfer
2.20
Stundensatz Helfer
E
1,00
h

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