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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1.1.1 Allgemeines
Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders
beschrieben, verstehen sich alle Positionen einschl.
Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle,
einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller
für die Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte,
Maschinen, Steig- und Hebegeräte, Kräne und sonstiger
Hilfsmittel.
Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN-
und DIN EN ISO-Normen, zusätzlich alle weiteren
einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und
Hinweise, insbesondere die BGR
(Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die
Richtlinien der Gemeinde-Unfall-Versicherer.
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage
des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung
(Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf
Baustellen/ BaustellV BGBl.I S 1283) in der aktuell
gültigen Fassung.
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische
Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen
wird, werden ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
1.1.2 Angaben zur Baustelle
1.1.2.1 Lage der Baustelle
Wohlenbergstraße 22-28 in 30179 Hannover
o
1.1.2.2 Baubeschreibung
Im Rahmen des Ausbaus der kreislaufwirtschaftlichen
Aktivitäten im Großraum Hannover plant die REMONDIS
GmbH & Co. KG, Region Nord, Niederlassung Hannover (REN
H) die Ansiedlung ihres neuen Betriebsstandortes im
Brinker Hafen Hannover. Auf dem neuen Areal in der
Wohlenbergstraße 22-28 in 30179 Hannover waren
Logistik- und Autoreparaturfirmen ansässig.
Zukünftig sollen auf dem Standort Abfälle angenommen,
teilweise behandelt, zwi-schengelagert und abgefrachtet
werden. Hierzu soll das gesamte Betriebsgelände (mit
Neu- und Umbauten) genutzt werden. Wesentlicher
Bestandteil wird die Verpressung von PPK- und
Kunststoff-Fraktionen zur Transportoptimierung sein.
Des Weiteren werden gefährliche und nicht gefährliche
Abfälle angenommen, zwischengelagert und entsprechenden
Verwertungs- bzw. Entsorgungsunternehmen angedient.
1.1.2.3 Parken auf der Baustelle
Das Parken von Fahrzeugen auf der Baustelle ist nur in
den ausgewiesenen Flächen zulässig. Ausnahmen sind nur
in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung zulässig.
Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden zu Lasten des
Halters entfernt.
1.1.3 Angaben zur Ausführung
1.1.3.1 Allgemeines
Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der
Materialien in der ausgeschriebenen und beauftragten
Qualität, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht
anders beschrieben.
1.1.3.2 Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen
Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen
im Leistungsverzeichnis werden vom Auftraggeber
festgelegt. Unterbrechungen der Arbeiten sind
entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht
ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu
einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit.
1.1.3.3 Bauseits gestellte Hebegeräte und Gerüste
Der Auf- und Abbau evtl. erforderlicher Gerüste obliegt
dem Auftragnehmer.
Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
1.1.3.4 Personaleinsatz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal,
deutschsprachig, auf der Baustelle einzusetzen.
Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten an Dritte
weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor
Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich
anzumelden und alle erforderlichen Unterlagen sind in
diesem Zuge einzureichen. Nicht angemeldetem Personal
ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt.
Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den
Erhalt des gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der
Baustelle zu bestätigen.
Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor
genannten Punkten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer hat sich täglich bei Ankunft auf der
Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden.
Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme
die Baustellenordnung zu unterschreiben.
1.1.3.5 Arbeitssicherheit
Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B.
Absturzsicherungen, Gerüstbeläge, etc., sofern dies für
die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich ist,
sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend
wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor
die Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des
Auftragnehmers ausführen zu lassen, wenn dieser dem
nicht nachkommt.
Anordnungen des Sicherheits- und
Gesundheitskoordinators sowie sonstigen
weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen.
1.1.3.6 Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der
Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle. Müll und
nicht mehr verwendbare Materialreste sind in den dafür
vorgesehenen Entsorgungsbehältern zu entsorgen gemäß
den aktuellen Bestimmungen.
1.1.3.7 Ausführung von Leistungen zum Nachweis
Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn
diese ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung
angewiesen und Art und Umfang der Arbeiten vor Beginn
der Ausführung vereinbart wurden. Die Anerkennung von
Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich
der preislichen Prüfung.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18353 Estricharbeiten und die
Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
- BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
- GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
- Bundesverband Leichtbeton e. V.,
- BVF: Bundesverband Flächenheizungen und
Flächenkühlungen e. V.,
- BVS: Bundesverband Systemböden e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.
V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- InformationsZentrum Beton GmbH,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
- VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,
- ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus
dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen
Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenver-
antwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf
Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und
erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens
durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der
Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist
der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich
der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur
Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher
wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG
rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines
Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgend sind
alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Bauzwischenzustände, Provisorien, etc.
integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht
gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen
ausdrücklich abweichend beschrieben. Türanschlagwinkel
sind an Höhenversprüngen verschiedener
Estrich-Fertighöhen zu setzen, wobei immer der liegende
Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt
wird.
Folgende Leistungen sind ebenfalls in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet:
Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn im
Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung
eigenverantwortlich die bauseitige
Untergrundbe-schaffenheit auf Eignung für die
beschriebenen Estricharbeiten.
Hierzu zählen u. a.
- die Messung der Restfeuchte,
- die Prüfung der chemischen Verträglichkeit des
vom AN eingebauten Materials zur Vorleistung
und, soweit bekannt, zur Folgeleistung,
- das Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen,
- das Vorhandensein und die Neigung ggf.
erforderlichen Gefälles,
- das Feststellen einer Mindesttemperatur von 5
°C.
Soweit nicht vorhanden, erstellt der AN im Rahmen
seiner Werkstatt- und Montageplanung einen Fugenplan,
aus dem Anordnung und Art der Fugen (Scheinfugen,
Gebäudetrennfugen, Dehnungsfugen etc.) unter
Berücksichtigung der geplanten Oberbodenbeläge
hervorgehen. Der AN klärt unaufgefordert und auf
Grundlage des aktuellsten Planungsstands mit dem AG,
auf welcher Wandseite jeweils die Türen zum Einbau
gelangen, um Scheinfugen im Estrich unter den
Türblättern anlegen zu können.
Der AN erfragt Belastungen, Belagsarten und
Bodenaufbauten, soweit nicht angegeben.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Nachforderungen
aus Unkenntniss der Sachlage werden nicht
berücksichtigt.
In den Estrichbelag hineinragende Kabel, Leitungen etc.
sind, außer Heizleitungen in Heizestrichen, unabhängig
vom Einbauort des Estrichs, nicht zulässig. Sofern die
bereits vorhandenen Vorleistungen eine Estrichplatte
gleichmäßiger Stärke nicht zulassen, teilt der AN dies
dem AG rechtzeitig vor Baubeginn unaufgefordert mit.
In die Einheitspreise ist das Anarbeiten aller
Installationen, Öffnungen, Stützen, Wände,
Winkelrahmen, Zargen und dgl. einzukalkulieren.
Ebenso das Anlegen sämtlicher Aussparungen,
Installationslöcher, Rohrdurchführungen etc., sowie das
Liefern und Einbauen von Trenn-, Anschlagsschienen,
Messpunkten und dgl.
Frisch mit Estrich belegte Räume sind vom AN
abzusperren und soweit erforderlich, gegen rasches,
ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Insbesondere
sind vom AN Vorkehrungen zum Schutz gegen Zugluft zu
treffen.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur
Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur
Verlegung des Oberbodens dem üblichen Handwerkerverkehr
schadensfrei widerstehen kann.
3.1.1 Untergrund
Soweit Verbundestriche zum Einbau gelangen, hat der AN
unaufgefordert durch mindestens fünf Prüfversuche je
unterschiedlichen Untergrund (bspw.
Betonierabschnitt/Bauteil/Deckenebene) die
Oberflächenzugfestigkeit des Untergrunds nach DIN
1048-2 zu prüfen.
3.1.2 Vorarbeiten
Vor Beginn der Estricharbeiten sind die Unterböden
(Rohdecke, Flächen-abdichtung usw.) von Mörtelresten
und Schutt zu säubern, unebene Stellen und Grate zu
beseitigen, Zementschlemmreste an der Betonoberfläche
zur Erhaltung einer einwandfreien Haftung (bei
Verbundestrich) zu entfernen und die Flächen
einwandfrei herzustellen. Ausführung einschl.
Entsorgung des anfallenden Materials. Diese Leistungen
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet.
3.1.3 Dämmung/Randstreifen mit Folienlappen
Die Höhe der Randdämmstreifen ist mindestens 50 mm
höher als OK Fertigfußbodenhöhe zu führen und mit
Trennlagenfolie und Wand zu verkleben. Ein Hinterlaufen
des Randdämmstreifens mit Estrich ist nicht zulässig.
Der Randdämmstreifen ist in Außen- und Innenecken
vertikal aufzuschneiden, stumpf zu stoßen und mittels
Klebestreifen gegen Verrutschen und Hinterlaufen zu
sichern.
In Türbereichen mit Schallschutzanforderung, z. B.
Wohnungseingangstüren sind Dämmstreifen als
Entkopplungsstreifen einzubringen.
Randdämmstreifen in Räumen mit Brandschutzanforderung
"nicht brennbar" an die Bodenbeläge sind aus
Mineralwolle herzustellen.
Dämmschichten sind an vorhandene Rohrleitungen dicht
herangeführt zu verlegen. Hohlräume an den in der
Dämmung eingebetteten Rohren sind durch zementgebundene
Schüttungen zu dämmen. Diese sind in die
Hauptpositionen mit einzurechnen und werden nicht
gesondert vergütet. Zuvor sind nebeneinanderliegende
Dämmplatten am Boden zu verkleben, um eine
Unterwanderung der Dämmung durch die Schüttung zu
vermeiden.
3.1.4 Trennlagen
Trennlagen als Feuchteschutz auf Dämmschichten sind
beim Einbau in schwimmenden Estrich aus einer PE-Folie,
mindestens 1-lg., Stärke mindestens 0,2 mm, mit einer
Stoßüberlappung von mindestens 80 mm zu verkleben und
hinterlaufsicher einzubauen. Bei einer Überlappung von
150 mm ist, außer beim Einbau von Fließestrich, keine
Verklebung erforderlich.
3.1.5 Estriche
Alle Estrichhöhen sind so auszuführen, dass die
Anschlüsse der fertigen Oberbodenbeläge untereinander
ohne Höhendifferenz im fertigen Belag erfolgen, soweit
in der Bauplanung keine Versprünge konzipiert wurden.
Die Mindeststärken von Estrichen auf Trennlage nach DIN
18560 sind zwingend einzuhalten. Sofern der Einbau von
Estrichen in Mindeststärke nicht möglich ist, teilt der
AN dies dem AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung mit,
in diesem Fall schlägt der AN dem AG den Einbau eines
Verbundestrichs vor.
3.1.6 Estrich unter Türen
Unterhalb der Türblätter von Brand- und
Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Estrich
nicht höher als vom Türenhersteller in der
Einbauanleitung vorgegeben sein, um einen dichten
Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten.
Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn, ob Estrichbeläge unterhalb von Türen
in Räumen mit Schallschutzanforderung durch elastische
Fugenfüllstoffe schalltechnisch zu entkoppeln sind und
ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen
eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter
Fugenprofile erfolgt durch den AN unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen.
Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen
Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage
der Türschlagrichtungen und damit die Lage der
Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um
diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen.
3.1.7 Bodenabläufe
Das Einmörteln der Bodenabläufe erfolgt im weiteren
Bauablauf als zeitlich versetzte Leistung. Zu beachten
sind Brandschutzanforderungen (in der Regel
feuerbeständig) beim Vermörteln sowie die
schallschutztechnische Entkopplung der einzumörtelnden
Bauteile. Der AN hat Bedenken anzumelden, wenn bereits
vor Beginn der Estricharbeiten die Bodenabläufe
lagefixiert montiert wurden, da die Abläufe ansonsten
nicht korrekt positioniert sein können.
3.1.8 Oberfläche
Gegebenenfalls systembedingt erforderliches Anschleifen
des fertigen Estrichs nach einem vom Hersteller des
Estrichmörtels vorgegebenen Zeitraum gehört zur
Leistung des AN.
3.1.9 Fugen und Anschlüsse
Es sind Rand-, Bewegungs-, Schein-, Schwind- und
Anschlussfugen sowie Fugen, die zur Vermeidung von
Rissen unabdingbar sind, vorzusehen und fachgerecht
auszuführen. Die Anordnung der Fugen ist
eigenverantwortlich vom Auftragnehmer in Rücksprache
mit der Bauleitung vorzunehmen.
Das fachgerechte Herstellen und Schließen dieser Fugen
ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Estrichflächen mit unterschiedlichen Oberbelägen werden
durch den Einbau von Trennschienen unterteilt.
Gebäude- und Bauteiltrennfugen sind mit nichtrostenden
Profilen, mit elastischen Einlagen, Farbe nach Wahl des
AG, einzufassen.
Dehnungsfugen in befahrenen Fliesenbodenbelägen sind
mittels Metallprofilen gegen Ausbrechen zu schützen.
Die fachgerechte Übernahme von Bauwerks-Trennfugen in
den Estrichbelag ist unerlässlich.
Erforderliche Bewegungsfugen sind mit dem Fachplaner,
dem Heizungsbauer und dem Oberbodenleger bzw. mit
allen an der Errichtung der Fußbodenheizung beteiligten
Gewerke abzustimmen und in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ablaufbeschreibung Heizestrich
Der Einbau des Heizestriches im Bürogebäude erfolgt in
mehreren Arbeitseinsätzen:
1. Einbau Grunddämmung allgemein:
NU Estrich
2. Einbau Trittschalldämmung und Fußbodenheizung
allgemein:
NU Heizung
3. Einbau Grunddämmung und Trittschalldämmung im
Treppenhaus:
NU Estrich (Ausnahme: Treppenpodeste: NU
Fliesenleger)
5. Einbau Estrich: NU Estrich
Ablaufbeschreibung Heizestrich
1 Estricharbeiten
1
Estricharbeiten
1. 1 Abdichtung
1. 1
Abdichtung
1. 2 Heizestrich 2 lagige Dämmung
1. 2
Heizestrich 2 lagige Dämmung
1. 3 Zulagen, Profile, Einbauteile, Sonstiges
1. 3
Zulagen, Profile, Einbauteile, Sonstiges
1. 4 Stundenlohnarbeiten
1. 4
Stundenlohnarbeiten
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