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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ELEKTROINSTALLATIONSARBEITEN NACH DIN 18382 ELEKTROINSTALLATIONSARBEITEN NACH DIN 18382
ELEKTROINSTALLATIONSARBEITEN NACH DIN 18382
BAUBESCHREIBUNG - ELEKTROINSTALLATIONSARBEITEN BAUBESCHREIBUNG - ELEKTROINSTALLATIONSARBEITEN
Im Zuge der Generalsanierung des denkmalgeschützten Rathaus Regensburg Minoritenweg Haus 8 + Haus 10 werden die elektrotechnischen Anlagen vollständig erneuert. Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach den Vorgaben der DIN 18382 sowie den geltenden VDE-Bestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik. Alle Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung, den Fachplanern sowie den zuständigen Denkmalschutzbehörden umzusetzen.
Die bestehende Niederspannungshauptverteilung (NSHV) in Haus 4 bleibt erhalten und wird in das neue Versorgungskonzept eingebunden. Zur Erschließung der einzelnen Gebäudebereiche werden drei neue Hauptverteilungen installiert, die über neu zu verlegende Zuleitungen an die NSHV angebunden werden. Die Hauptverteilungen versorgen jeweils die entsprechenden Unterverteilungen für Beleuchtung, Steckdosen, Anlagentechnik sowie IT-Infrastruktur. Die Leitungsführung erfolgt dabei vorrangig in vorhandenen Installationsschächten und Kanälen; wo dies nicht möglich ist, sind Lösungen in Abstimmung mit dem Denkmalschutz zu entwickeln.
Zur Sicherstellung der Energieversorgung bei Netzausfall wird eine Netzersatzanlage mit einer Leistung von 130 kVA errichtet. Diese versorgt sicherheitsrelevante Verbraucher und wird über eine automatische Netzumschaltvorrichtung in Betrieb genommen. Die Einbindung der Netzersatzanlage in das Gebäudeleitsystem sowie die Aufschaltung relevanter Statusmeldungen ist Bestandteil der Leistung. Die Netzersatzanlage ist nicht Umfang des vorliegenden Leistungsverzeichnisses.
Die Steuerung der gebäudetechnischen Anlagen erfolgt über ein KNX-System. Es werden Beleuchtung, Sonnenschutz und ggf. weitere Gewerke automatisiert gesteuert. Die Systemtopologie wird bedarfsgerecht aufgebaut und durch zentrale Touchpanels bzw. eine Leittechnik visualisiert und bedienbar gemacht. Die KNX-Programmierung sowie die gewerkeübergreifende Systemintegration sind Teil der Leistung.
Für die IT-Infrastruktur wird eine strukturierte Datenverkabelung nach Kategorie 7 installiert. Alle Büroarbeitsplätze erhalten Doppel-Datenanschlüsse mit RJ45-Anschlussdosen. Weitere Anschlüsse wie W-LAN, Medientechnik, usw. werden nach Nutzervorgabe ausgeführt. Die Verkabelung wird sternförmig zu zentralen Technikräumen geführt, in denen Patchfelder installiert werden. Die Ausführung entspricht der Klasse EA gemäß DIN EN 50173 bzw. ISO/IEC 11801 für Übertragungsraten bis 10 Gbit/s. Aktive Komponenten sind nicht Bestandteil dieser Maßnahme, die passive Infrastruktur wird jedoch vollständig vorbereitet.
Nach Abschluss der Installationsarbeiten erfolgt eine fachgerechte Prüfung gemäß DIN VDE 0100-600 sowie DIN VDE 0105-100. Die Prüfergebnisse sind in Form von Prüfprotokollen zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine vollständige Revisionsunterlage in digitaler Form (PDF, DWG, GAEB, ggf. EPLAN) zu übergeben. Eine umfassende Einweisung des Betreibers in die installierten Anlagen ist sicherzustellen.
BAUBESCHREIBUNG - ELEKTROINSTALLATIONSARBEITEN
LEISTUNGSBESCHREIBUNG - ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN LEISTUNGSBESCHREIBUNG - ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINE REGELN DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Falls nichts anderes angegeben, beziehen sich die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Positionen auf die komplette Lieferung und betriebsmäßige Montage der einzelnen Gegenstände. Bei der Preisbildung sind demnach die entsprechenden Lohnkosten mit einzubeziehen.
Sämtliche vom AN gelieferten Geräte (Leuchten, Verteilungen, Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen usw.) sind betriebsfertig zu montieren; dies bedeutet insbesondere, dass das Einführen, Abfangen und Anschließen der Leitungen, wenn im LV nicht ausdrücklich anders vermerkt, in die Einheitspreise der einzelnen Positionen mit einzukalkulieren ist.
2. STOFFE, BAUTEILE, BAUELEMENTE, ERZEUGNISSE
Stoffe, Bauteile und Bauelemente der nachfolgenden Positionen müssen ungebraucht sein.
3. SCHUTTBESEITIGUNG
Der bei den Arbeiten anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) wird Eigentum des Auftragnehmers und ist eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der behördlichen Auflagen und Umweltvorschriften zu beseitigen.
Die Baustelle ist täglich in sauberem Zustand zu verlassen. Der Schutt ist wöchentlich abzutransportieren. Bei Nichteinhaltung kann der Auftraggeber nach 1-maliger Anmahnung den Schutt auf Kosten des AN beseitigen lassen!
4. LAGERFLÄCHEN, RÄUME
Für die Unterbringung des Baustellenpersonals, der Materialien und Werkzeuge auf der Baustelle hat sich der Auftragnehmer selbst einen geeigneten Raum zu schaffen.
Für Baustelleneinrichtungen stehen im Gebäude keine und außen nur begrenzte Flächen im direkten Arbeitsbereich zur Verfügung. Eine Zuweisung der Flächen erfolgt gemeinsam mit der Bauleitung. Die Unterbringung von Containern kann bis zu einem Umkreis von max. 30 m auf dem Gelände erfolgen.
Wird aus baulichen Gründen eine Verlegung dieses Raumes notwendig, wird dafür keine Vergütung gewährt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Lager- und Arbeitsplätze freizumachen, sobald die Flächen und Räume für den Baufortschritt benötigt werden.
5. LIEFERN VON UNTERLAGEN
Vom Auftraggeber werden Pläne, Listen udgl. in dxf-, Word oder Excel-Format der endgültigen Grundriss- und Schnittpläne oder sonstigen Ausführungsunterlagen der Baumaßnahme zur Verfügung gestellt.
Vom Auftragnehmer sind folgende Bestandspläne anzufertigen:
a) Installationspläne (Grundrisse) im Maßstab 1 : 50 für Starkstromanlagen, mit Eintragung von Stromkreisnummern an sämtlichen Geräten, von Leerrohren für Nachrüstbarkeit, verdeckt liegenden Leitungen soweit die nach DIN empfohlenen Installationszonen nicht eingehalten werden können, Leerrohren in Betondecken, Zwischendecken, Hauptleitungstrassen, udgl., Lage und Bezeichnung sämtl. Schwach- und Starkstromverteiler, Bezeichnungen der TA-Anschlusspunkte (strukturierte Verkabelung), Bezeichnungen der PA/PE-Anschlusspunkte Potenzialausgleich Erdungsanlage
b) Übersichtsschaltpläne für sämtliche Verteilungen in 3-pol. Darstellung
c) Schaltpläne, Stromlaufpläne und Klemmenpläne nach DIN 60 617 bzw. VDE 0105.
d) Klemmleistenbelegungspläne über sämtliche Schwachstromverteilungseinrichtungen
e) Schematas über sämtliche Schwachstromanlagen, sowie Energieverteilung
f) Messprotokolle: Starkstromanlagen und EDV-Leitungen (Kath 7 und LWL)
g) Verteilungslegenden (auch vor Ort in Plantasche hinterlegt)
h) Liste und Datenblätter über sämtl. eingesetzte Betriebsmittel (Materialien mit Fabrikat/Typenangabe und Bestellnummernangabe)
- Kabel und Leitungen
- Kabelführungssysteme wie Brüstungskanal, Unterflurkanal,
- E30/E90-Verlegesysteme (inkl. Zulassungsbescheide).
- Schalter-Steckdosenprogramm, Schwachstromeinsätze udgl.
- Verteilerschränke mit Einbauten, auch Schwachstromverteiler Leuchten inkl. Leuchtmittel
- Brandschottsysteme inkl. Zulassungsbescheide
- Sicherheitsbeleuchtungsanlage
- Sonst. Schwachstromanlagen wie KNX-Bauteile, Telefonanlage usw.
sind vor Abnahme der Leistungen in Ordnern mit beschrifteten Trennblättern und mit Inhaltsangabe dem Auftraggeber zu übergeben, als
Grundrisse, Verteilungen, Schematas udgl.:
- 1-fach als CAD-Pläne im dxf- oder dwg-Format bzw. auf beschrifteter CD und
- als Ausdruck 2-fach, farbig angelegt und gefaltet DIN A 4
sonstige Unterlagen wie Listen, Beschreibungen usw.:
- 1-fach als Datei im Word oder Excel-Format auf beschrifteter CD und
- 2-fach in Druckversion DIN A4
Technische Unterlagen bestehend aus:
- Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Wartungsbücher
- Einstellanleitungen, Funktionsbeschreibungen und Prüfbescheinigungen
- Abnahme- und Messprotokollen, wie Bestätigung nach § 5 Abs. 4 der
"Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3)"
sind in 2-facher Ausfertigung in beschrifteten Ordnern (2 Stück) mit Inhaltsangabe
1 Woche vor Abnahme der Leistungen zu übergeben.
6. ABNAHME
Vor der Abnahme und Inbetriebnahme der Elektroinstallationsanlagen hat der Auftragnehmer die Prüfungen auf etwaige Fehler und Mängel entsprechend DIN 57 100 / VDE 0100 Teil 610 sowie DIN 18 382 VOB (Isolation, Schutzmaßnahme, Erdungs- und Schleifenwiderstände etc.) auszuführen oder zu veranlassen.
Vom Ergebnis dieser Maßnahme ist ein Prüf- und Messprotokoll anzufertigen.
Darauf muss bestätigt sein, dass alle Leistungen fachgerecht und den einschlägigen Vorschriften entsprechend ausgeführt worden sind. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzurechnen, wenn im LV nicht ausdrücklich anders vermerkt.
Nach restloser Fertigstellung der Leistungen hat der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft der Anlage der Bauleitung schriftlich anzuzeigen.
7. STUNDENLOHNARBEITEN
Regiearbeiten können nur durch den Bauherrn selbst in Auftrag gegeben werden.
Um nachträgliche Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist der Umfang an Regiestunden grundsätzlich vor Ausführung der Arbeiten vom AN abzuschätzen. Die Beschreibung der Arbeitsleistung auf Regieberichten hat möglichst detailliert zu erfolgen (Angabe von Raumnummern, Massen, Begründungen über Notwendigkeiten, erschwerte Bedingungen, Auflistung des benötigten Materials usw.). Regieberichte sind mindestens einmal wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
8. AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
Der AN erhält nach Auftragserteilung Ausführungspläne zur Verfügung gestellt. Er hat diese Pläne auf seine Durchführbarkeit zu überprüfen, etwaige Fehler anzuzeigen und mit der Bauleitung abzuklären.
Grundsätzlich sind alle Maße am Bau zu nehmen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit der Bauaufsicht zu klären.
Schlitze, Durchbrüche für Haupttrassen wurden - soweit die Möglichkeit bestand - aufgrund der Planung - bereits am Bauwerk vorgesehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Aussparungspläne sowie die im Bauwerk vorhandenen Schlitze und Durchbrüche auf Anzahl und Größe zu überprüfen und notfalls zu ergänzen. Durchbruchsangaben sind so rechtzeitig zu machen, dass der Baufortschritt keine Störung erleidet und ein nachträgliches Stemmen vermieden wird.
Kleinere, örtliche Nachbrecharbeiten bzw. Bohrungen durch Ziegelwände bis 36 cm Stärke udgl. gehören zur Leitungsmontage und werden deshalb nicht gesondert vergütet. Ebenso ist es Sache des Unternehmers, einzumauernde oder einzuputzende Teile zu setzen und in der richtigen Lage ausreichend zu befestigen.
Vielfach liegen Lüftung, Heizung, Sanitär und Elektroleitungen in gemeinsamen Schlitzen und Durchbrüchen. Um eine reibungslose Abwicklung der Montage zu ermöglichen, hat sich der Auftragnehmer rechtzeitig mit den Firmen der anderen Sparten abzustimmen, insbesondere über die Reihenfolge der Montage der verschiedenen Leitungen.
Der Auftragnehmer bleibt Eigentümer aller am Bau gelagerten Materialien. Bis zur Übernahme der zu erbringenden Leistungen durch den Auftraggeber, bleibt der Auftragnehmer der alleinige Träger des Risikos für Verluste, Beschädigungen, Diebstahl usw.
Dem Auftragnehmer obliegt es auch, bereits eingebaute Anlagenteile bis zur endgültigen Abnahme so ausreichend zu schützen, dass Verunreinigungen oder Beschädigungen in jedem Fall zuverlässig verhindert werden.
Für Anlagen, die einer Anzeige, Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen, sind vom Unternehmer die Anträge, zeichnerische und sonstige Unterlagen, sowie Bescheinigungen in vorgeschriebener Anzahl dem Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Prüfungen und Abnahmen sind so rechtzeitig zu veranlassen, dass keine Behinderung in der Anlagennutzung entsteht.
Vor der Übergabe der Anlage hat der Auftragnehmer die fertige Anlage auf einwandfreie Funktion zu prüfen. Das Bedienungspersonal ist sorgfältig einzuweisen. Ein Einweisungstermin ist schriftlich mind. 8 Tage vorher dem Bauherrn anzuzeigen.
Die im LV angegebenen Massen sind aufgrund von Ausführungsplänen ermittelt worden. Es ist Sache des Auftragnehmers zur Bestellung von Material die genauen Massen zu ermitteln.
9. ABRECHNUNG
9.1 Aufmaßerstellung
9.1.1 Hinweise zu Form und Inhalt
- Positionsnummern sind vollständig einzutragen und nach Vorgabe (Kurzbezeichnungsliste) zu bezeichnen.
- In einem Aufmaßblatt dürfen nur Leistungen eines Titels erfasst sein.
- Zur eindeutigen Nachvollziehbarkeit der Leistung sind als Ortsangabe nur vorgegebene Begriffe erlaubt. In einer Ergänzungsspalte wird die Leistung im Kurztext zusätzlich erläutert.
Vorgegebene Begriffe:
- Raumnummer bei zählbarer oder einer Raum zugeordneten Leistung (falls nicht vergeben, eindeutige Raumbezeichnung)
- Stromkreisnummer
- EDV-Anschlussnummer
- Anlagentyp bei Leitungen (wie Telefon, Sprechanlage usw.)
bei raumübergreifenden Leistungen:
Zielort: z.B.
- UV-Bezeichnung bei Steigleitungen
- Raum-Nr. des Erdungspunkts bei raumübergreifender Potenzialausgleichsleitung
- Raum-Nr. für Stromkreiszuleitung
9.1.2 Hinweise für Aufmaß Kabel und Leitungen
- Separates Maß für Stromkreiszuleitungen (von UV bis 1. Gerät im Raum)
- Separates Maß für Stromkreisleitung im Raum je Stromkreis
- Einzelmaße für raumübergreifende Schwachstromleitungen, Ortsangaben mit Raumnummer des Anfangs- und Endpunktes
- Unter Ergänzungsspalte werden Teilstrecken der durchlaufenen Räume angegeben, im Zielraum wird Verteilernummer bzw. Gerätenummer angegeben
9.2 Aufmasserstellung
Das Aufmaß ist gemeinsam unter Mitwirkung des Fachprojektanten durchzuführen. Später verdeckt liegende Leitungen sind in Form von Teilaufmaßen festzuhalten. Die Durchführung diese Teilaufmaße sind rechtzeitig anzukündigen, spätestens jedoch 2 Tage vor Verdeckung der Leitungen.
Rechnungen können nur mit geprüften und unterzeichneten Original-Aufmaßen eingereicht werden.
Nicht unterzeichnete Aufmaßbelege werden in der Abrechnung nicht berücksichtigt.
Rechnungen dürfen nur Preise enthalten, die vorher schriftlich genehmigt und beauftragt wurden.
9.3 Rechnungslegun g
Die Auszahlungsfrist beginnt, wenn alle für die Prüfung benötigten Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
10. NACHTRAGSANGEBOTE
Für sämtliche nicht im LV enthaltenen Leistungen sind Preisvereinbarungen in Form von Nachtragspositionen notwendig (z.B. nicht im LV enthaltene Leitungstypen nach Angabe von anderen Technikfirmen).
Unmittelbar nach Auftragsvergabe ist für die Bearbeitung von evtl. notwendigen Nachträgen die Aufschlüsselung sämtlicher LV-Einheitspreise in Material- und Lohnkosten einzureichen.
10.1. Preisbildung
Für nicht im Hauptauftrag enthaltene Leistungen sind Nachtragsangebote zu erstellen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
10.1.1 Ankündigung
Die Art und der Umfang an zusätzlichen Leistungen ist mit der Bauleitung
zu besprechen.
10.1.2 Preisbildung
Nachtragspreise sind grundsätzlich auf Grundlage des Hauptangebotes zu gestalten.
Es ist ein Kalkulationsnachweis mit Belegen, wie Kopie Preisliste, Eingangsrechnungen udgl. und Angabe von Material- und Lohnkostenauf- bzw. -abschlägen beizugeben.
Minutenpreise werden nach dem angebotenen Stundensatz/60 min. (gerundet auf 2 Stellen nach Komma) gebildet.
10.1.3 Ankündigung / Zeitlicher Ablauf
Hinreichende Begründungen für die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen sind mit dem Nachtrag in schriftlicher Form abzugeben.
Die Nachtragsangebote sind zeitnah möglichst vor Ausführung, spätestens jedoch 3 Tage nach Ankündigung der Leistung einzureichen. Unvollständige Nachtragsangebote werden nicht bearbeitet.
10.1.4 Kennzeichnung von Nachtragsangeboten
Leistungen in Nachtragsangeboten erhalten, dem letzten Titel des Hauptauftrages folgend, fortlaufende Titelnummern.
Es ist jedoch zu beachten, dass nur gleichartige Leistungen, welche nach DIN 276 einer Kostengruppe angehören, in den Titel zugeordnet werden können.
10.1.5 Ausführungsbedingungen
Die Vertragsbedingungen für den Hauptauftrag gelten grundsätzlich auch für Nachtragsangebote. Auf abweichende Bedingungen (z.B. Ausführungsfristen) ist bereits im Nachtrag schriftlich hinzuweisen.
11. AUSFÜHRUNGSGRUNDLAGEN
Der Ausführung liegen zugrunde in ihrer jeweils neuesten Fassung:
a) die BayBO Bayerische Bauordnung
b) die Sammlung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV)
c) die einschlägigen DIN-Normen, insbesondere: DIN 18 382 und DIN 18 384
d) die TAB des EVU, Richtlinien und TAB des VBEW
e) die einschlägigen VDE Bestimmungen
f) die gültigen EN-Normen
g) die DIN 50173, anwendungsneutrale Verkabelungssysteme
h) VdS-Richtlinien
i) MLAR Muster Leitungsanlagen Richtlinie
j) DIN EN 12 464-1: Beleuchtung von Arbeitsräumen in Innenräumen
k) DIN EN 62 305-3 Blitzschutz: Schutz von baulichen Anlagen und Personen
l) VDE 0833 Teil 1-4, DIN 14675 Brandmeldeanlagen
m) VDE 0108 / DIN EN 50 172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
12. ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
Alle zur Verwendung kommenden Materialien und Apparate müssen das Zulassungszeichen der VDE-Prüfstelle tragen oder nach VDE-Richtlinien hergestellt werden.
Als Schalter sind nur Wechselstromschalter 10 Ampere quadratisch zulässig. Es ist preislich bei u.P.-Geräten keine Unterscheidung zwischen Einzelgeräten und Kombinationssätzen gemacht. Ob Kombinationen waagerecht oder senkrecht gesetzt werden müssen, ist vor Verlegung bei der örtlichen Bauleitung zu erfragen.
Sämtliche u.P.-Installationsgeräte sind in den u.P.-Dosen anzuschrauben.
Türanschläge, Breite von Türrahmen, Größe und Anzahl von Revisionsöffnungen in Verkleidungen bzw. abgeh. Decken, Putzstärken und sonst. die Installation betreffende notwendige Informationen sind vor Ausführung direkt mit der Hochbauleitung zu klären und ggf. schriftlich bestätigen zu lassen.
Für den Leitungsverzug in Trockenbauwänden sind vorgestanzte Durchbrüche zu verwenden, Das Herstellen der Durchbrüche in Trockenbauwände ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Für die Leitungsführung ist DIN 49 048 /49 einzuhalten. Alle aufgeführten Leistungen sind mit allem Klein- und Befestigungsmaterial, Formstücken und Zubehör betriebsfertig anzubieten.
Hierzu gehören bei Unterputzapparaten auch die Einbaudosen, und Klemmen sowie bei Aufputzapparaten die Verschraubung, Tüllen und Flansche.
Dies gilt auch für den Anschluss von bauseits gelieferten Geräten. Bei Leitungsverlegung im Mauerwerk sind Mauerfräsen zu verwenden.
Es sollen nach Möglichkeit Schalterabzweigdosen verwendet werden, Klemmen oder Klemmdosen in Kästen sind anzuschrauben. Die Abzweigdosen sind mit Stromkreisnummern zu kennzeichnen.
Bei Verlegung von Kunststoffkanälen, Kunststoffisolierrohren, Kunststoffpanzerrohren, Kabelrinnen usw. sind die Verlegungshinweise der Hersteller und die einschlägigen Vorschriften zu beachten (Befestigungsabstände, Art des Befestigungsmaterials). Bei Feuchtrauminstallationen sind alle notwendigen Verschraubungen und Dichtungen mitzuliefern.
Die Anlagen sind nach den neuesten VDE-Vorschriften auszuführen.
Neutral- und Schutzleiter sind in der gesamten Energieverteiler-Anlage bis zu den Unterverteilungen getrennt zu führen.
13. VERTEILUNGEN
Ausführung als schutzisolierte Verteilung, mit Bauartnachweis und Stücknachweis-Prüfung nach DIN EN 61439, nach den neuesten VDE-Bestimmungen. Die Verteilungen sind in VDE-gemäßer Verdrahtung auszuführen.
In den Verteilern ist eine dauerhaft angebrachte Plantasche mit Verteilungslegende und einem Satz Grundrisspläne sowie der Übersichtsschaltplan in 3-pol.-Darstellung anzubringen.
Die Neutral- und Schutzleiter müssen einzeln geklemmt werden.
Es sind generell Neutralleitertrennklemmen auszuführen.
Die Stromkreisaufteilung ist so durchzuführen, dass eine gleichmäßige Belastung der Phasen erzielt wird.
Alle ankommenden Leitungen, auch Schwachstromleitungen sind mittels Kabelkennzeichnungsschilder mit Zielbezeichnungen zu versehen.
Der Gehäuseaufbau ist jeweils so großzügig auszulegen, dass jederzeit 25 % der beschriebenen Einbauten und Verdrahtung nachgerüstet werden können.
Klemmen und Absicherungsorgane müssen mit Bezeichnungsschildern gekennzeichnet sein.
Die Zugehörigkeit der Neutral- und Schutzleiter muss eindeutig sein.
Sämtliche Zu- und Abgangskabel (auch Schwachstromleitungen) sind auf Klemmen zu führen.
14. SCHUTZMASSNAHME
Als Schutzmaßnahme für die Abgangsstromkreise ist die Fehlerstromschutzschaltung im TT-Netz vorgeschrieben.
15. EINBAUTEN
Bei Einbaugeräten, Sicherungsunterteilen, Sicherungsautomaten, Schütze, Reihenklemmen sind nur Geräte nach VDE zugelassen und es ist generell nur ein Fabrikat in allen Verteilungen beizubehalten.
16. LEITUNGSVERLEGUNG FÜR BAUSEITIGE ANLAGEN
Der Auftragnehmer hat sich um die Beistellung von Schalt-, Anschluss- und Verteilungsplänen der bauseits gelieferten Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Sonnenschutz-, Verdunklungsanlagen sowie bauseits gelieferten Elektrogeräten zu kümmern, so dass dem Bauherrn keine Kosten durch nachträgliche erforderliche Arbeiten entstehen. Die Leitungs- bzw. Kabelbahnführungen sind mit diesen Firmen abzustimmen.
17. ANGABEN DES AN
Der AN hat rechtzeitig folgende Angaben in schriftlicher Form zu machen:
- Größe und Beschaffenheit von Aussparungen und Schraubrechten für Leuchten und sonst. Geräten in bzw. auf abgehängten Decken. Diese sind in digitaler Form in den Deckenspiegel einzuarbeiten und im Format dwg/dxf sowie in Papierform vorzulegen und mit der Trockenbaufirma abzustimmen.
Von der Tragkonstruktion freizuhaltende Räume und Schraubrecht für Befestigung der Anlagenteile sind skizzenhaft mit Maßangaben darzustellen. Gegebenenfalls sind aussagekräftige Datenblätter des Herstellers bzw. Musterleuchten beizufügen.
- Größe und Beschaffenheit von Aussparungen und Schraubrechten für Verteilungen und Geräten, die in bzw. an Trockenbauwänden installiert werden.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG - ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
01 GENERALSANIERUNG
01
GENERALSANIERUNG
01.21 BRANDSCHUTZMASSNAHMEN
01.21
BRANDSCHUTZMASSNAHMEN
01.23 SONSTIGES
01.23
SONSTIGES