Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
V1 Projektbeteiligte Vorbemerkungen
V1 Projektbeteiligte
Nachfolgend werden sämtliche am Projekt beteiligte Personen und Gesellschaftsformen einzeln aufgeführt. Während der Angebotsphase sind technische Fragen zum Bauvorhaben/ Leistungsverzeichnis über die Vertretung des Bauherrn bzw. beim Ingenieurbüro Instandsetzungsplanung Hasse GmbH einzureichen.
Bauherr:
WSB Bayern GmbH & Co. OHG
Provinostraße 2
D-86153 Augsburg
Ansprechpartner für dieses Projekt:
Herr Link
Ausschreibung:
Instandsetzungsplanung Hasse GmbH
Geschäftsführer Herr Dipl. Ing. Stefan Hasse
Weißkopfstr. 18
86343 Königsbrunn
Ansprechpartner für dieses Projekt:
Herr Dipl. Ing. Stefan Hasse
Tel.: 08231 / 925 96 - 70
Fax.: 08231 / 925 96 - 99
E-mail: info@ing-hasse.de
Tragwerksplanung:
geplant:
Ingenieurbüro für Konstruktion und Statik im Bauwesen
Geschäftsführer Herr Dipl.-Ing. Norbert Bytow
Weißkopfstraße 2
86343 Königsbrunn
Ansprechpartner für dieses Projekt:
Herr Dipl.-Ing. Norbert Bytow
Tel.: 08231 / 34 76 90
Fax: 08231 / 988 06 17
E-mail: Ingenieurbüro@bytow.de
SiGe-Koordination:
geplant:
Nach Wahl des Auftraggebers.
V ertretung:
Die Bauleitung ist vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer
bevollmächtigt, technische Abstimmungen vorzunehmen, die Vorlage technischer Nachweise zu verlangen, notwendige Anordnungen zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu treffen, zur Freigabe der Ausführung von technisch notwendigen Zulage- oder Bedarfspositionen Fristen und Nachfristen zu setzen, Mahnungen auszusprechen, Kündigungen anzudrohen, Mängel zu rügen, Einwendungen zu etwaigen Stundenlohnzetteln zu erheben.
Im Übrigen ist die Bauleitung nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Auftraggebers gegenüber dem AN berechtigt, insbesondere nicht zur Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen, zur Anordnung von Beschleunigungsmaßnahmen, zur Vereinbarung notwendiger Stundenlohnarbeiten, zur Erklärung von Kündigungen oder zur rechtsgeschäftlichen Abnahme.
Der Tragwerksplaner ist nicht zur Vertretung des Auftraggebers berechtigt.
V1 Projektbeteiligte
V2 Allgemeine Vorbemerkungen V2 Allgemeine Vorbemerkungen
Es gilt die VOB Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - in der jeweils zur Angebotsabgabe gültigen neuesten Fassung.
Der Leistungsbeschrieb liegt dem Bieter in Dateiform vor.
Vertragsgrundlage ist das Langtextleistungsverzeichnis. Fehlende Bieterangaben (Freistellen mit Schriftzeilen) sowie das Fehlen der rechtsverbindlichen Unterschrift mit Firmenstempel führen zum Ausschluss aus dem Wertungsverfahren.
Mit den im LV enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoffe und
Abmessungen gelten auch deren Lieferung frei Baustelle sowie der
Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Bei möglichen Widersprüchen gelten jeweils die höherwertigen Anforderungen.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der
Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung angefragter Positionen zwangsweise ergeben.
Der Bieter hat die in dem LV aufgeführten Baustoffe hinsichtlich ihrer Qualität und Eignung für die ausgeschriebenen Leistungen zu überprüfen und evtl. Bedenken bei der Angebotsabgabe mit gesondertem Schreiben geltend zu machen.
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "nach besonderer
Anordnung des AG" vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der
Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den AG zubeginnen ist.
Sofern nicht gesonderte Ansätze in den Leistungspositionen enthalten sind, müssen die Einheitspreise folgende Kosten enthalten:
Alle erforderlichen Nebenkosten, Überstunden- und Erschwerniszuschläge und Kosten für die Einhaltung der Vorgaben aus geltenden Regelwerken und
angegebenen Richtlinien.
Kosten für alle Vor- und Nacharbeiten, die zur Erfüllung der geforderten
Leistungspositionen gehören, auch wenn sie im Text des Leistungs- verzeichnisses nicht enthalten sind.
Kosten für die Vorhaltung und ggf. den Einsatz von Arbeitsschutz- maßnahmen gemäß der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und dem Arbeits- und Sicherheitsplan.
V2 Allgemeine Vorbemerkungen
V3 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) V3 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
zu § 2 VOB/B 2019 - Vergütung
Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den
tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet.
zu § 4 VOB/B 2019 - Ausführung
Der Auftragnehmer ist über § 4 (2) Abs.1 Satz 2 VOB/B hinaus verpflichtet, auch die Technischen Merkblätter und Verarbeitungshinweise der Produkthersteller zu beachten.
zu § 5 VOB/B 2019 - Ausführungsfristen
Verbindliche Fristen (Vertragsfristen) nach § 5 (1) Satz 2 VOB/B
und Ausführungszeiten der Leistungen auf der Baustelle sind:
Beginn : ab März 2027
Bauzeit : 4 - 6 Wochen
Fertigstellung : spätestens Oktober 2027
Dies betrifft den Instandsetzungsbereich:
- 2. Stück Rampenauflager
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber 3 Wochen vor Beginn der Arbeiten einen detaillierten Bauzeitenplan unter Berücksichtigung der o. g. Vertragsfristen zu übergeben und diesen während der Bauzeit wöchentlich fortzuschreiben.
Falls eine Verschiebung der o.g. Vertragsfristen aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit dem Auftraggeber neue Vertragsfristen zu vereinbaren. Die Zahl der mit dem Auftraggeber vereinbarten Werktage für die Ausführung der Vertragsleistungen des Auftragnehmers ist aber beizubehalten, sofern und soweit der Auftragnehmer von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet worden und die Einhaltung der Zahl der vereinbarten Werktage für den Auftragnehmer zumutbar ist.
§ 6 VOB/B bleibt im Übrigen unberührt.
zu § 11 VOB/B 2019 - Vertragsstrafe
Für die schuldhafte Überschreitung des zu § 5 VOB/B bei Vertragsabschluss vereinbarten Fertigstellungstermins hat der Auftragnehmer für jeden Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt.
Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche Schadensersatz- ansprüche angerechnet. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine. Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann vom Auftraggeber bis zur Fälligkeit der Schlussrechnung geltend gemacht werden.
Werden Vertragsfristen während der Bauausführung neu vereinbart oder festgelegt, gilt die zu § 11 VOB/B vereinbarte Vertragsstrafe unverändert auch für diese neuen Fristen und Termine.
zu § 13 VOB/B 2019 - Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelrechte und -ansprüche des Auftraggebers beträgt 5 Jahre.
zu § 14 VOB/B 2019 - Abrechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber sämtliche Rechnungen einschließlich der zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und anderer Belege 3-fach einzureichen.
zu § 17 VOB/B 2019 - Sicherheitsleistungen
Als Sicherheit für die Mängelansprüche übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines den Anforderungen des § 17 (2) VOB/B entsprechenden deutschen Kreditinstituts oder deutschen Kreditversicherers. Die Höhe der Sicherheit hat 5% der Bruttoabrechnungssumme zu betragen. Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlung und Zinsen. Die Bürgschaft ist für die Dauer der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche zu stellen. Die Rückgabe der Bürgschaft richtet sich nach § 17 (8) 2. VOB/B mit der Maßgabe, dass eine Rückgabe erst nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche erfolgt. § 17 (8) 2. S. 2 VOB/B bleibt unberührt.
Jede Bürgschaft muss die Erklärung enthalten, dass das Recht auf Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages ausgeschlossen ist. Ebenso ist sicherzustellen, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit der Bürgschaft am Ort des Bauvorhabens durchzuführen sind. § 17 (3) VOB/B bleibt unberührt.
zu § 18 VOB/B 2019 - Streitigkeiten
Erfüllungsort für sämtliche wechselseitigen Rechte und Ansprüche der Parteien aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Ort des Bauvorhabens.
Bautagebuch
Der Auftragnehmer hat während der Ausführung arbeitstäglich schriftliche Aufzeichnungen gemäß Instandsetzungs-Richtlinie 2001 Teil 3, 2.2.1 in Form eines Bautagebuchs zu führen. Dieses Bautagebuch ist vom Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers zur Einsicht vorzulegen und dem Auftraggeber in Kopie bei Abnahme zu übergeben.
Bauabzugssteuer
Der Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet, 15 % vom Bruttowert (Entgelt zzgl. Umsatzsteuer) sämtlicher zu leistenden Zahlungen (z. B. Abschlagszahlungen, Schlusszahlungen, Auskehr von Einbehalten) einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer ihm keine zum Zeitpunkt der Zahlung gültige Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b EStG nachweist.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungs- bescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Abtretung
Der Auftragnehmer tritt hiermit sämtliche Mängel- und Überzahlungs- ansprüche gegen seine etwaigen Nachunternehmer und Lieferanten an den Auftraggeber aufschiebend bedingt ab für den Fall, dass der Auftragnehmer einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt oder, soweit es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt, einen Antrag auf Eröffnung eines dem Insolvenzverfahren gleichwertigen Verfahrens stellt oder das Insolvenzverfahren oder das entsprechende ausländische Verfahren eröffnet worden ist oder das Insolvenzverfahren oder das entsprechende ausländische Verfahren mangels Masse nicht eröffnet oder wieder eingestellt worden ist. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.
Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
Mindestlohn/ keine Schwarzarbeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, diesen
von einer etwaigen Haftung gemäß § 1a Arbeitnehmerentsendungsgesetz
(AEntG) für die Verpflichtungen des Auftragnehmers, dessen
Nachunternehmers oder eines von dem Auftragnehmer oder einem
Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des
Mindestentgeltes an einen Arbeitnehmer und zur Zahlung von Beiträgen an
eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach § 1 Abs. 1
Satz 2 und 3, Abs. 2a Satz 2 und 3 oder Abs. 3a Satz 4 und 5 AentG
freizustellen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber den Auftrag an den Auftragnehmer im Namen und auf Rechnung eines Dritten erteilt; in diesem Falle verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Dritten von der Haftung gemäß § 1a AEntG freizustellen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei etwaigen Verfehlungen des
Auftragnehmers nach § 21 I Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz von
diesem Vertrag zurückzutreten, §§ 21 II Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
241 II, 324 BGB, und ggf. nach § 280 I 1 BGB vom Auftragnehmer
Schadenersatz zu verlangen.
SiGe - Koordinator
Der Bauherr bzw. der Bauherrenvertreter hat für dieses Bauvorhaben gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (siehe Deckblatt) bestellen. Dieser ist explizit für das Risiko der SiGe-Koordination, pauschal mit 3 Millionen Euro für Personen und Sachschäden abgedeckt. Der SiGe-Koordinator wird die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes berücksichtigen. Die Baustellenordnung der evtl. geforderte SiGe-Plan, die Vorankündigung sowie sonstige der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutz betreffende Unterlagen werden auf der Baustelle vorgehalten.
Die Anweisungen des SiGe-Koordinators sind verbindlich und von den beteiligten Unternehmen sowie deren Beschäftigten strikt einzuhalten.
Die Kosten des SiGe-Koordinators werden vom Bauherrn bzw. Bauherrenvertreter getragen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die beauftragten Unternehmen die gesetzlich geforderten Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten und somit einen optimalen sicherheits- u. gesundheitsschutztechnischen Bau- bzw. Sanierungsverlauf gewährleisten.
Ergibt die Prüfung, dass die Sicherheitsmaßnahmen unzureichend sind, veranlasst der Koordinator notwendige Änderungen der Arbeitsverfahren oder des Arbeitsablaufs. Die Auftragnehmer sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Dieser Mehraufwand des SiGe-Koordinators richtet sich nach dem Verursacherprinzip und muss von den verursachenden Unternehmen entsprechend getragen werden. Weitere Schadensansprüche des Bauherrn bzw. des beauftragten Dritten bleiben hiervon unberührt.
Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmern entsprechend § 8 ArbSchG und § 6 Abs. 2 BGV "Grundsätze der Prävention"
(BGV A1). Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt.
Nebenangebote
Nebenangebotedes Auftragnehmers, die im Vergleich mit der ausgeschriebenen Leistung qualitativ und quantitativ gleichwertig sind, jedoch technische, zeitliche und/oder wirtschaftliche Vorteile für den Auftraggeber versprechen, sind erwünscht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Gleichwertigkeit bei Angebotsabgabenachzuweisen.
Der Auftragnehmer hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Planungs- und Bauleistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des
Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
Teilunwirksamkeit
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Das gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtliches Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Beweiszwecken der Schriftform.
V3 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
V4 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) V4 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Als Bestandteil von Angebot und Ausführung gelten:
VOB Teil C
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der jeweils zur Angebotsabgabe gültigen neuesten Fassung.
Inbesondere zu beachten sind:
DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18331 - Betonarbeiten
DIN 18349 - Betonerhaltungsarbeiten
Aktuelle Normen und Regelwerke
und etwaige besondere Vorschriften, die bei der Ausführung der Vertragsleistungen angewendet werden müssen, zum Zeitpunkt der Abnahme.
Insbesondere:
Die Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken des Deutschen Instituts für Bautechnik (kurz "TR IH des DIBt")
Ausgabe Mai 2020
Teil 1 - Anwendungsbereich und Planung der Instandhaltung
Teil 2 - Merkmale von Produkten oder Systemen für die Instandsetzung
und Regelungen für deren Verwendung
Die DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb), Ausgabe 10/2001 in Verbindung mit den Berichtigungen 1-3 von 01/2002, 12/2005 und 09/2014
(nachfolgend kurz: "Instandsetzungs-Richtlinie" genannt)
Im Teil 3 der Instandsetzungs-Richtlinie sind die Anforderungen an die Betriebe und die Überwachung der Ausführung zu beachten.
Insbesondere die Anforderungen an das Fachpersonal und die Geräteausstattung, die Probenahme mit Überwachungsbericht sowie die Angaben zu den Prüfverfahren gemäß Anhang A und B (Gegenstand und Art der Prüfung, Anforderungen an Betonuntergrund und Stoffe, Erfordernis, Häufigkeit und Zeitpunkt der Prüfung) sind zu berücksichtigen.
Die Betoninstandsetzungsarbeiten unterliegen grundsätzlich den Anforderungen der TR Instandhaltung und den weiterhin gültigen Abschnitten der Instandsetzungs-Richtlinie.
Unfallverhütungsvorschriften
inbesondere der Bauberufsgenossenschaften
Bayerische Verordnung zur Verbesserung der Luftqualität (BayLuftV)
Stand 20.12.2016
V4 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
V5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) V5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
5.1 Ortsbesichtigung
Der Auftragnehmer ist vor Angebotsabgabe verpflichtet, sich vor Ort über Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasserzu vergewissern und etwa für ihn notwendig werdende Aufwendungen durch Anbringen oder Verlegen von Anschlussstellen in seine Preise einzukalkulieren.
Im Übrigen verbleibt es bei § 4 (4) VOB/B 2019.
5.2 Umfeld
Die Arbeiten werden in einer bewohnten Wohnanlage durchgeführt.
Die damit verbundenen Erschwernisse - insbesondere für den Schutz der eigenen Leistung des Auftragnehmers sowie der Nutzer und deren Fahrzeuge vor Verletzung, Beschädigung und/oder Verschmutzung, zur Regelung und Sicherung des Verkehrs erforderliche Verkehrszeichen einschließlich Ampeln sowie das bei instandsetzungsbedingter Außerbetriebnahme von Zu- und Ausfahrtskontrollen statt derer erforderliche Personal - hat der Auftragnehmer in seine Preise einzukalkulieren.
Es sollte ebenfalls berücksichtigt werden, dass Lärm- und Abgasbelästigungen (z.B. durch HDW-Arbeiten, Abbrucharbeiten, Spritzbetonarbeiten etc.) für das Umfeld der Baustelle auf ein erträgliches Minimum begrenzt werden. Die geltenden rechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
5.3 Schutz der Umgebung
Der Auftragnehmer ist vor Angebotsabgabe verpflichtet, sich vor Ort über vorhandene angrenzende Bebauung,Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteile, Bauwerken und Grenzsteine zu vergewissern und die zu deren Schutz notwendig werdenden Aufwendungen in die Einheitspreise einzukalkulieren.
5.4 Gemeindebestimmungen
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung auch die seine Leistung betreffenden, ortsrechtlichen, öffentlich-rechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Gemeinden oder Städte zu beachten, insbesondere das bei Angebotsabgabe gültige Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm, z.B. im Hinblick auf die Arbeitszeit (an Werktagen von 07:00 h bis 20:00 h) und die Schalldämmung von Geräten, sowie die bei Angebotsabgabe gültige Satzung über die Benutzung der Entwässerungseinrichtung (Entwässerungs- satzung), z. B. im Hinblick auf das Auffangen und die Entsorgung des bei HDW-Arbeiten anfallenden Wassers.
5.5 Vorhandene Anlagen, Leitungen etc.
Der Auftragnehmer ist vor Angebotsabgabe verpflichtet, sich vor Ort über im Baugelände vorhandene Anlagen - insbesondere Leitungen, Kabel, Dränen, Kanäle, Straßen, Wege, Gewässer, Gleise, Zäune und dergleichen - beim Auftrageber und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern bzw. dem Technischen Betrieb der jeweiligen Liegenschaft anhand der ausliegenden Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Notwendig werdende Aufwendungen zum Schutz und/oder Umverlegung der Anlagen unter Beachtung etwaiger besonderer Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder anderer Weisungsberechtigter) sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
5.6 Abgleich Planung/Bestand
Alle Maße, Nivellements und Massen in den Ausschreibungs- und Planunterlagen sind vor Beginn der Ausführung und im Verlauf der Bauzeit zu prüfen und mit den Baugegebenheiten zu vergleichen. Festgestellte Abweichungen oder Bedenken sind vor Ausführungsbeginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen.
5.7 Statische Gegebenheiten, Geräteliste
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Betoninstandsetzung entsprechend den statischen Gegebenheiten vor Ort und nach jeweiliger Festlegung durch den Tragwerksplaner auszuführen. Etwaige hieraus resultierende Mehraufwendungen (z.B. temporäre reduzierte Deckenbelastbarkeit) hat der Auftragnehmer in seine Preise einzukalkulieren. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer unverzüglich eine Geräteliste zu übergeben, aus der sich Art, Typ, Abmessungen, Gewicht und maximal zulässiges Gesamtgewicht der zum Einsatz kommenden Geräte ersehen lassen.
5.8 Abstützungsmaßnahmen
Abstützmaßnahmen dürfen erst nach Freigabe durch den Tragwerksplaner abgebaut werden, nachdem der Reprofilierungsbeton/-mörtel die erforderliche Druckfestigkeit erreicht hat. Hieraus resultierende Bauzeiten sind einzuplanen und einzukalkulieren.
5.9 Gerüste
Der An- und Abtransport, der Auf- und Abbau sowie die Vorhaltung etwaiger vom Auftragnehmer für seine Leistung benötigterGerüste hat der Auftragnehmer in seine Preise einzukalkulieren, soweit nicht in gesonderter Position ausgeschrieben.
5.10 Abtragstiefen
Die im Leistungsverzeichnis in den Grundpositionen ausgeschriebenen maximalen Abtragstiefensind vom Auftragnehmer genau einzuhalten. Der Auftragnehmer ist entsprechend § 4 (3) VOB/B 2019 verpflichtet, den Auftraggeber zu Beweiszwecken schriftlich darauf hinzuweisen, bevor seiner Ansicht nach technisch erforderliche Zulage- oder Bedarfs- positionen zur Ausführung kommen. Mit dem Abtrag von Mehrtiefendarf der Auftragnehmer erst nach Freigabedurch den Auftraggeber fortfahren.
5.11 Abtragsmaterial
Bei Abbruch-, Abtrags- und Strahlarbeiten anfallende Stoffe und Bauteile einschließlich des Strahlwassers gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind von diesem zu entsorgen. Die hierdurch anfallenden Aufwendungen hat der Auftragnehmer in seine Preise einzukalkulieren.
5.12 Sekundäre Kosten
Alle mit den angebotenen Verfahren verbundenen sekundären Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Für HDW-Arbeiten gehören dazu z.B. neben den Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Strahlwassers unter Einhaltung der Entsorgungsauflagen auch alle anfallenden Kosten für den An- und Abtransport, das Auf- und Abbauen, das Vorhalten und Betreiben des Absetzbeckens inkl. der Kosten für die Wasseranalyse, der Kontrollen und Protokolle, der Zugabe von chem. Substanzen und deren Dosierungen etc. sowie alle Aufwendungen zur Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften.
5.13 Tägliche Reinigung
Die Baustelle, der Baustellenbereich, deren Umfeld und die vom Auftragnehmer genutzten privaten und öffentlichen Verkehrsflächen sind sauberzuhalten.
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm, seinen Subunternehmern oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B.
Lieferanten) verursachten Verunreinigungen umgehend beseitigt werden. Eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser ist auszuschließen. Farbreste, Säure, Laugen und sonstige Wasser gefährdende Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation geleitet werden.
Beschädigungen bzw. Verschmutzungen von Fahrzeugen und Personen sind durch geeignete Schutzmaßnahmen zu verhindern. Der Auftragnehmer haftet für eventuell entstehende Schäden.
Eine regelmäßige tägliche Reinigung der Baustelle ist in die Preise einzukalkulieren.
5.14 Endreinigung
Der Auftragnehmer ist unmittelbar nach Fertigstellung, aber vor Abnahme, zur Reinigung,der von seiner Leistung betroffenen Bereiche, insbesondere etwaiger Treppen, Türen, Fenster, mitbenutzter Nebenräume, Aufzüge, Grund- und Entwässerungsleitungen, Rinnen, Schöpfgruben, Sprinklerleitungen und/oder Lüftungskanäle, Brandschutztore, Überwachungskameras, Lautsprecher, Ampel- und Schrankenanlagen sowie etwaiger Garagentore und -türen einschließlich deren Antriebe, verpflichtet. Die hierfür notwendig werdenden Aufwendungen hat der Auftragnehmer in seine Preise einzukalkulieren, sofern nicht in gesonderter Position ausgeschrieben. Die Verwendung chemischer Reinigungsmittel bedarf der vorherigen Freigabe durch den Auftraggeber.
5.15 Abfallentsorgung
Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers (Baustellenabfälle z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) sowie nicht Schadstoff belasteter Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers bis zu einer Menge von 1 m3 ist, entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen.
(Nebenleistung nach DIN 18299 VOB Teil C Nr. 4.1.11 u. 4.1.12)
5.16 Qualifikationen, Produktangaben
Der Auftragnehmer hat dem AG bei Angebotsabgabe nachzuweisen, dass der für die Betoninstandsetzungsarbeiten vorgesehene, namentlich zu benennende Fachmann gemäß Instandsetzungs-Richtlinie 2001 Teil 3 Absatz 1.2.4, der über ein gültiges Qualifikationszertifikat des Ausbildungsbeirates des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins e.V. (SIVV-Schein) oder einer amtlichen Materialprüfanstalt verfügt. Das Qualifikationszertifikat muss ausreichende Fachkenntnisse hinsichtlich der Ausführung fachgerechter Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Betonoberflächen, Fachkenntnisse über einzusetzende Werkstoffe und Arbeitsmittel sowie über Verfahren zur Schadenserkennung und Instandsetzung bestätigen.
Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, dem Auftraggeber bei Angebotsabgabe die aktuellen Produkt- und Datenblätter der von ihm angebotenen Betoninstandsetzungssystemezur Verfügung zu stellen. Für die zur Anwendung kommenden Betoninstandsetzungssysteme muss anhand der Prüfzeugnisse einer amtlichen Materialprüfanstalt nachwiesen werden, dass der Systemaufbau die Anforderungskriterien erfüllt. Weiterhin ist nachzuweisen, dass die eingesetzten Instandsetzungsstoffe des Systems einer laufenden Produktions-Fremdüberwachung durch eine amtliche Materialprüfanstalt unterliegen. Materialien anderer Hersteller dürfen im System eines bestimmten Herstellers nicht zur Anwendung kommen.
Chemische Bauprodukte, die zum Einsatz kommen, müssen gemäß REACH-Systembewertet sein. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
5.17 Fachpersonal
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Arbeitsbeginn den für die Ausführung seiner Leistungen verantwortlichen Vertreter und dessen Stellvertreter schriftlich zu benennen. Die Bauüberwachung kann der Bestellung von Personen wiedersprechen, die sie für ungeeignet hält bzw. deren Abberufung verlangen. Der Unternehmer ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich eine geeignete Ersatzperson zu benennen.
5.18 Fremdüberwachung
Die Aufwendungen der Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle gemäß Instandsetzungs-Richtlinie 2001, Teil 3 Ziff.2.3 (Fremdüberwachung) hat der Auftragnehmer in seine Preise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer ist bei Abnahme zur Übergabe einer Ausfertigung des Überwachungsberichts an den Auftraggeber verpflichtet.
5.19 Arbeitsplan, Unterlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber den von ihm gemäß Instandsetzungsrichtlinie Ziff.4.1 2001 Teil 1 aufzustellenden detaillierten Arbeitsplan sowie sonstige von ihm zur Verfügung zu stellenden Ausführungsunterlagen, insbesondere Muster und Prüfbescheinigungen, rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Bauarbeiten zur Freigabe vorzulegen.
5.20 Verkehrssicherheit
Der Baustellenbereich ist durch entsprechende Bauzäune so zu sichern, dass der Zutritt zur Baustelle, den Lagerflächen und dem Baustellen- einrichtungsbereich durch Unbefugte ausgeschlossen ist.
Der Auftragnehmer ist während der Instandsetzung für die Verkehrssicherheit im Baustellenbereich verantwortlich.
V5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
V6 Baubeschreibung V6 Baubeschreibung
Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten zu überzeugen und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Bedenken gegen die Art der in der Ausschreibung vorgegebenen Ausführungen sind vor Beginn der Arbeit dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Nachträge außerhalb dieser Ausschreibung sind nur möglich, wenn sie der örtlichen Bauleitung bzw. deren Stellvertretung innerhalb einer angemessenen Frist vor Ausführung mitgeteilt wurden und von dieser ausdrücklich schriftlich genehmigt sind.
Allgemeines
Die Parkgarage befindet sich in der Bleriotstr 4 in Augsburg im Stadtteil Univiertel
Lage: unterirdisch
Geschosse: eingeschossig
Bauart: geschlossen
Gemäß Planunterlagen wurde sie im Jahr 1973 erstellt.
Der Instandsetzungsbereich umfasst:
- 2 Stück Rampenauflager (1/2 EG & EG)
Nicht enthalten sind:
- Alle anderen Bereiche der Tiefgarage
- Treppenhäuser
- Außenbereiche außerhalb der Rampe
- sonstige angrenzende Kellerbereiche
Die uns vorliegenden Bestandsunterlagen bestehen aus Grundriss und Schnitt von 1973. Statische Unterlagen liegen nicht vor. Offensichtlich ist, dass die Lastableitung in der Tiefgarage über Stahlbetonbauteile wie Decken, Unterzüge, Wandscheiben, Stützen und Fundamente erfolgt.
Die Zufahrt in die Hochgarage erfolgt über eine ca. 6,0 m breite, zweispurige Ein- und Ausfahrt.
Die ca. 6,50 m breite Hauptfahrspur in der Hochgarage verläuft zwischen den Stellplatzreihen.
Die Belüftung der Tiefgarage erfolgt über eine automatische Lüftungsanlage sowie Zuluftöffnungen.
Die Instandsetzung erfolgt in einem Bauabschnitt.
Die Parkgarage ist während der Instandsetzung für den Verkehr komplett gesperrt.
Örtliche Verhältnisse
Lage der Baustelle
Bleriotstraße 4, Augsburg
Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Die Baustelle ist über die öffentlichen Verkehrswege zu erreichen.
Vorhandene bzw. geplante Verkehrsbeschränkungen hat der Auftragnehmer (AN) zu erkunden. Ausnahmen davon hat der AN auf seine Kosten zu
bewirken. Die Benutzung von sonstigen öffentlichen Straßen (Art. 53, 56 BayStrWG) und Privatwegen ist mit den jeweiligen Baulastträgern zu vereinbaren.
Zufahrt und Zugang durch Feuerwehr und Rettungsdienste muss auch während der gesamten Baumaßnahme gewährleistet sein und ist gegebenenfalls durch geeignete Provisorien sicherzustellen.
Zugänge, Zufahrten
Die Zufahrt erfolgt ausschließlich von der Bleriotstraße aus über eine gepflasterten Außenbereich.
Die max. Durchfahrtshöhe der Parkgarage beträgt laut angebrachter Beschilderung 1,90 m.
Anschlußmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Stromanschluss (360 V, 32 Ah) sind im Gebäude vorhanden.
Die Anschlussleitungen mit Messeinrichtungen (Baustromverteiler) zu den Übergabestellen sowie die Kosten für die monatlichen Prüfung durch den Elektriker, sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Die Verbrauchskosten werden vom AG übernommen.
Wasseranschluss (3/4 Zoll, ca. 25,0 l/min) sind im Gebäude vorhanden.
Die Anschlussleitungen mit Messeinrichtungen (Wasseruhr) zu den Übergabestellen sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Die Verbrauchskosten werden vom AG übernommen.
Bei einer größeren Wassermenge, werden die Anschlussleitungen mit Messeinrichtung separat Vergütet (siehe Position im LV).
Die Verbrauchskosten werden vom AG übernommen.
Lager- und Arbeitsplätze
Der AG stellt lediglich die Flächen der jeweils für die Bauarbeiten gesperrten Parkflächen und Rampenflächen unentgeltlich zur Verfügung (nach Absprache mit dem AG). Alle ggf. entstehenden Kosten, die u. a. für das Anlegen, Unterhalten und Beseitigen von Lager- und Arbeitsplätzen anfallen, sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Eventuell vorhandene WC-Anlagen können nicht mitbenutzt werden. Baustelleneinrichtungsfläche ist begrenzt vorhanden.
Oberflächenwasser, Boden- und Untergrundverhältnisse
- entfällt -
Zu schützende Bereiche und Objekte
Der AN hat durch entsprechende Vorkehrungen eine Verunreinigung der
Umgebung auszuschließen.
Das Abtragsmaterial einschließlich dem dabei anfallenden Wasser darf
nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern ist zu fassen und
gegen Nachweis fachgerecht zu entsorgen (siehe auch V5 ZTV).
Zum Schutz von Bau- und Anlageteilen (elektrische Leitungen, Beleuchtung, usw.) vor Wasser und Beschädigung z.B. durch umherfliegende
Betonbrocken beim HDW, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Anlagen im Baugelände
- entfällt -
Öffentlicher Verkehr auf der Baustelle
- entfällt -
Besondere Ausführungserschwernisse
Zum Beispiel:
- eingeschränkte Baustelleneinrichtungs-Fläche
- Firmengelände
- Besonders lärmempfindliche Anwohner / Büros / Praxen / Öffentliche
Einrichtungen etc.
V6 Baubeschreibung
V7 IST-Zustand, Instandsetzungsprinzipien und -umfang V7 IST-Zustand, Instandsetzungsprinzipien und -umfang
Ist Zustand
Siehe Baubeschreibung (Kapitel V6)
Siehe Kiwa- Untersuchungsbericht
Siehe Instandsetzungskonzept
Die vorhandenen Schäden der Hochgarage sowie die geplanten Maßnahmen sind im Instandsetzungskonzept aufgeführt und bilden die Grundlage der nachfolgend ausgeschriebenen Baumaßnahme.
Instandsetzungsprinzipien
Gemäß Technischer Regel "Instandhaltung von Betonbauwerken" vom DIBt:
Prinzip 7 - Erhalt oder Wiederherstellung der Passivität der Bewehrung
- Prinzip 7.1 (Erhöhung oder Teilersatz der Betondeckung)
- Prinzip 7.2 (Ersatz von chloridhaltigem und carbonatisiertem Beton)
- Prinzip 7.6 (Füllen von Rissen oder Hohlräumen)
- Prinzip 7.7 (Beschichtungen)
- Prinzip 7.8 (Rissbandagen)
Instandsetzungsumfang
Für die Tiefgarage sind folgende Instandsetzungsmaßnahmen geplant:
- Betoninstandsetzung der geschädigten Stützenfüße
- Betoninstandsetzung der geschädigten Unterzugflächen
- Lokale Betoninstandsetzung von geschädigten Kleinflächen
- Oberflächenschutz
V7 IST-Zustand, Instandsetzungsprinzipien und -umfang
V8 Ausführungsunterlagen AG V8 Ausführungsunterlagen AG
Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen
Anlage 01 - Instandsetzungskonzept IKK25019
(Instandsetzungsplanung Hasse GmbH)
Anlage 02 - Bestandsuntersuchung
Prüfbericht A 2510174 KIWA GmbH
Anlage 03 - Bestandsunterlagen der Bauzeit
- Schnitt Hochgarage
- Grundriss
V8 Ausführungsunterlagen AG
V9 Ausführungsunterlagen AN V9 Ausführungsunterlagen AN
Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Nachfolgende Unterlagen werden nicht gesondert vergütet.
Vor Auftragserteilung
(ggf. im Zuge von Bietergesprächen bzw. auf Aufforderung)
Nachweis über erfolgreich ausgeführte vergleichbare Leistungen
S.I.V.V.-Schein des Kolonnenführers bei inländischem AN/NU oder
gleichwertiger Qualifikationsnachweis bei ausländischem AN/NU
Nachweis des RAL Gütezeichens GZ519 "Instandsetzung von Betonbauwerken"
Nachweis des Anforderungskriterien für die "Qualifizierte Führungskraft"
entsprechend der Muster-Hersteller- und Anwenderverordnung (MHAVO) auf
der Grundlage der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb
Nachweis der Präqualifizierung von Bauunternehmen nach PQ-VOB
Vorgesehene Maßnahmen zur Einhaltung der Auflagen aus Gründen des
Umwelt- und Gesundheitsschutzes
Baustelleneinrichtungsplan mit Standort und Schwenkbereich der
einzusetzenden Hebezeuge
Schriftliche Angabe von Nachunternehmern ( Unternehmen, Adresse,
Telefonnummer, Ansprechpartner) incl. Angabe der Tätigkeit (LV-Titel,
Positionen)
Nach Auftragserteilung
Amtliche Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheide, Eignungsnachweise,
Anwendungsvorschriften der Hersteller etc. der verwendeten Stoffe,
Bauteile und Baubehelfe, sowie Entsorgungsnachweise (3fach)
Annahmeerklärung des Verwerters/Entsorgers und Begleitscheine bei
überwachungsbedürftigen ausgebauten Stoffen, sowie behördlich
genehmigter Fremdüberwachungsvertrag des zertifizierten Entsorgungs-
fachbetriebs, bzw. behördliche Anerkennung der Entsorgergemeinschaft
Qualifikationsnachweise (3fach) zur Durchführung spezieller Aufgaben und
Arbeiten (Baustahl-Schweißen etc.)
Während und nach Auftragsabwicklung
Protokolle über durchgeführte Prüfungen, Kontrollen und Vermessungen
jeweils unmittelbar nach Durchführung der einzelnen Prüfungen
(inkl. Lageskizzen - 3fach und Original)
Zusammenstellung aller Baustellendokumente
(Papierform sortiert im Ordner und digital auf CD)
Sonstige Bestandsunterlagen (3fach und Original bzw. gem. LV)
V9 Ausführungsunterlagen AN
Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
01 Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
01
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
01.__.__.01 Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten, sichern und räumen.
Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen während der gesamten Bauzeit.
Der Auftragnehmer hat sich von den örtlichen Gegebenheiten zu überzeugen und die Baustelleneinrichtung ggf. nach den örtlichen Erfordernissen zu ergänzen.
Folgende Arbeiten sind in diese Position einzukalkulieren:
Einfriedung des zur Verfügung gestellten Lagerplatzes und Zugänge zur Baustelle mit Bauzaunelementen inkl. Absicherung.
Anteilige Personalkosten wie Lohnzuschläge, Fahrtkosten etc. sind hier einzurechnen.
Schutzmaßnahmen mittels Planen und Folien für durch die Baustelleneinrichtung verschmutzungsgefährdete Bauteile und Flächen sind im Preis enthalten, soweit diese nicht in anderen Positionen ausgeschrieben sind.
Die Reinigung der Bodenflächen ist im Einheitspreis zu berücksichtigen.
Der Baustellenbereich ist ständig sauber zu halten.
Erforderliche Versorgungseinrichtungen und Anschlüsse im Objekt (Strom, Wasser usw.) einschließlich Beleuchtung herstellen und in diese Position einrechnen. Die Baustromverteiler werden auch von den anderen bauseitigen Gewerke verwendet.
Benutzte Wege und Flächen nach Fertigstellung der Instandsetzung entsprechend dem ursprünglichen Zustand ordnungsgemäß herrichten, sämtliche Verunreinigungen, Baumüll und Bauschutt beseitigen. Rasen und Pflanzflächen wieder renaturieren.
Der Baustelleneinrichtungsplatz ist mit den anderen am Bau beteiligten Firmen (Elektro, Lüftung, Sanitär etc.) zu teilen.
Nach Auftragsvergabe und vor Baubeginn ist ein Baustellen-Einrichtungsplan zu erstellen, der mit dem Bauherrn / der Bauüberwachung abzusprechen ist.
01.__.__.01
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01.__.__.02 Zulage für Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen Zulage für Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen.
Unterlagen erarbeiten, zur Nutzung von öffentlichen Bereichen über den Instnadsetzungszeitraum. Einschließlich Gebühren
01.__.__.02
Zulage für Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
1,00
Stk
01.__.__.03 Verkehrsregelnde Maßnahmen zur Verkehrsrechtlichen Anordnung Bereitstellen und Aufbauen von Bauzaunabsperrungen und Beschilderung inkl. Warnblincklichter, nach Angaben der verkehrsrechtlichen Anordnung.
Beinhaltet sind hier Beschilderungen, Sicherheitsvorkehrungen für Fußgänger und Fahrzeuge.
Aufbauen, ständig unterhalten und betreiben, umsetzen und abbauen. Die Verkehrsregelnden Maßnahmen sind während der gesamten Bauzeit in einem ordnungs- gemäßen Zustand zu halten. Die Vorschriften der StVO bezüglich der Verkehrsführung, Absperrung und Ausschilderung sind einzuhalten.
Weiterhin ist durch entsprechende Reinigung sicherzustellen, dass alle Verkehrssicherungsmaßnahmen gut sichtbar sind.
Vorhaltung während der gesamten Bauzeit.
01.__.__.03
Verkehrsregelnde Maßnahmen zur Verkehrsrechtlichen Anordnung
P
1,00
psch
01.__.__.04 Standrohr zur Wasserentnahme für HDW Roboter-Abtrag Organisation, Liefern, Bereitstellen, Aufbauen, Absperrmaßnahmen Beschilderung inkl. Warnblincklichter ständig unterhalten und betreiben, eventuelles umsetzen ist einzukalkulieren inkl. abbau des Standrohrs und der Sicherheitsvorkehrungen. Die Verkehrsregelnden Maßnahmen sind während der gesamten Bauzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Die Vorschriften der StVO bezüglich der Verkehrsführung, Absperrung und Ausschilderung sind einzuhalten.
Weiterhin ist durch entsprechende Reinigung sicherzustellen, dass alle Verkehrssicherungsmaßnahmen gut sichtbar sind.
Vorhaltung während der gesamten Bauzeit.
Einzukalkulieren: Ausleih- und Mietegebühren
01.__.__.04
Standrohr zur Wasserentnahme für HDW Roboter-Abtrag
E
P
1,00
psch
01.__.__.05 Beweissicherung Vor Beginn der Instandsetzungsmaßnahmen sind evtl. vorhandene Beschädigungen im Instandsetzungsbereich vom Auftragnehmer festzustellen, schriftlich und durch Fotos zu protokollieren und der Bauüberwachung mitzuteilen.
Für Positionen, die Einbauteile betreffen (Schutzmaßnahmen, De- und Wiedermontagearbeiten) ist die gleiche Protokollierung zu erstellen.
Sie wird ebenfalls mit dieser Position abgerechnet.
01.__.__.05
Beweissicherung
P
1,00
psch
01.__.__.06 Baustellen-WC Liefern, Aufstellen, Vorhalten während der gesamten Bauzeit und Abtransport eines Baustellen-WC´s.
In den Einheitspreis ist die gesamte Standzeit des WC´s während sämtlicher Bauabschnitte einzukalkulieren sowie eine tägliche Reinigung.
01.__.__.06
Baustellen-WC
P
1,00
psch
01.__.__.07 Bauzaunabsperrung Liefern, Aufstellen und nach Fertigstellung der Baumaßnahme wieder Abfahren von Absperrungen aus verzinkten Bauzaunelementen, h = 2,0 m, die untereinander sicher verbunden sind. Die Elemente müssen so sicher miteinander verbunden sein, dass sie nicht von baustellenfremden Personen geöffnet werden können. Inkl. event. Umsetzten.
Betrifft den Arbeitsbereich des Parkdecks.
Vorhaltung während der Bauzeit.
01.__.__.07
Bauzaunabsperrung
50,00
lfm
01.__.__.08 Bauzaun-Sichtschutz Zulage zu vorbeschriebener Position für das Liefern und Anbringen eines Sichtschutzes. Einzukalkulieren ist der unterhalten und die Dmontage.
Der Sichtschutz ist Eigentum des AN.
01.__.__.08
Bauzaun-Sichtschutz
50,00
lfm
01.__.__.09 Bauzaun-Türen Zulage für das Liefern und den Einbau von abschliessbaren Türen.
Öffnungsbreite ca. 2,00 m.
01.__.__.09
Bauzaun-Türen
1,00
Stk
01.__.__.10 Bauzaun-Absicherung Absichern des im öffentlichen Bereich aufgestellten Bauzaunes mit Schildern, Leuchtbändern, Blinklichtern usw. gemäß den behördlichen Auflagen und Unfallverhütungsvorschriften.
Vorhalten der gesamten Ausstattung sowie Sicherstellung der Funktionsfähigkeit während der gesamten Ausführungszeit.
01.__.__.10
Bauzaun-Absicherung
P
1,00
psch
01.__.__.11 Be- und Entlüftung Tiefgarage Ordnungsgemäße Be- und Entlüftung während aller stauberzeugenden bzw. sprühnebelerzeugenden Arbeiten zur Schaffung eines den behördlichen Anforderungen entsprechenden Raumklimas bzw. zur schnellen Absenkung des Feuchtegehaltes der Raumluft mit einer geeigneten Anlage.
Die einzusetzende Anlage ist bzgl. der Luftmengen selbstständig vom Auftragnehmer auf die jeweiligen Abschnitte abzustimmen, incl. aller notwendigen Leitungsführungen.
Die Abrechnung erfolgt pauschal für alle ausgeschriebenen Arbeiten in der Tiefgarage über die gesamte Bauzeit.
Es ist zu berücksichtigen, dass einzelne Arbeitsräume mit Staubschutzwänden abgetrennt sind.
01.__.__.11
Be- und Entlüftung Tiefgarage
P
1,00
psch
01.__.__.12 Bautrocknung Liefern, Aufstellen, Unterhalten und Abholen von 2 Stück Bautrocknungsgeräten für das zu trocknende Raumvolumen der Tiefgarage.
230 V; Entfeuchtung min. 80 L / Tag / Stück
Die Bautrocknung ist solange fortzuführen, bis eine Bauteilfeuchte von unter 4 % in den oberen 3 cm der Stahlbetonbauteile erreicht ist.
Abrechnung nach Tagen, an denen getrocknet wurde.
Ausführung nur auf Anweisung der Bauüberwachung.
Einzukalkulieren sind Lüftungsgeräte, sodass gewährleistet wird, dass die Zirkulation der Luft gewährleistet ist.
01.__.__.12
Bautrocknung
5,00
Tage
01.__.__.13 Beheizung der Baustelle Beheizung der Baustelle für die Instandsetzungsarbeiten bei nicht mehr ausreichenden Oberflächentemperaturen durch Warmluft-Ölheizgeräte (keine Elektro- und Gasheizungen), die außerhalb der Baustelle zu installieren sind. Die Warmluft ist durch Schläuche in das Objekt zu leiten. Der Taupunkt ist laufend zu kontrollieren. Die Kosten für den Betrieb der Heizgeräte (24 Std./Tag) sind mit einzukalkulieren. Gasheizgeräte mit offener Flamme dürfen nicht eingesetzt werden.
Erforderliche Anzahl je nach Größe der Baustelle.
Ausführung nur auf Anweisung der Bauüberwachung.
01.__.__.13
Beheizung der Baustelle
E
1,00
Tage
01.__.__.14 HDW - Wasserhaltung Liefern, Aufstellen und Betreiben einer Absaugvorrichtung mit Wasserhaltung nach den geltenden behördlichen Vorschriften inkl. Einholen der erforderlichen Einleitegenehmigung.
Leistungen inkl. erforderlicher Nebenarbeiten wie z.B. Barrierenbau mit Sandsäcken oder ähnlicher Maßnahme zum Auffangen des Wassers.
Schmutzwasser ist nach den behördlichen Auflagen zu entsorgen.
01.__.__.14
HDW - Wasserhaltung
P
1,00
psch
01.__.__.15 Teleskopierbares Arbeitsgerüst Teleskopierbares Arbeitserüst
Arbeitshöhe ca. 2,20m
01.__.__.15
Teleskopierbares Arbeitsgerüst
P
1,00
psch
01.__.__.16 HDW - Neutralisationsanlage Liefern, Aufbauen, Betreiben und Vorhalten einer
Neutralisationsanlage zur Aufbereitung des Strahlwassers, um die vorgegebenen Abwassergrenzwerte einzuhalten. Der pH-Wert des in die Kanalisation eingeleiteten Wassers muss auf unter 9 reduziert werden. Die Anlage muss mit einer elektronischen Überwachung und einem Aufzeichnungsgerät für die Messergebnisse ausgestattet sein.
Vorhaltung für die gesamte Bauzeit.
01.__.__.16
HDW - Neutralisationsanlage
E
P
1,00
psch
01.__.__.17 Zeitliche Lärm-Einschränkungen Für Vergütung von Lärm-intensiven Arbeiten im Zeitfenster von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Diese Position wird vergütet, falls vom Auftraggeber lärmintensive Arbeiten nur im vorgegeben Zeitfenster ausgeführt werden dürfen.
Lärmintensive Arbeiten sind:
- Höchstdruckwasserstrahlarbeiten
- Abbrucharbeiten (mechanisch, elektrisch)
- Bohren, Hämmern, Brechen, Sägen, Schleifen usw.
01.__.__.17
Zeitliche Lärm-Einschränkungen
2,00
Std
01.__.__.18 Bauschutt bis 5 % Störstoffe Bauschutt bis 5 % Störstoffe
AVV-Nr. 170107
Abrechnung erfolgt auf Nachweis
01.__.__.18
Bauschutt bis 5 % Störstoffe
2,00
t
01.__.__.19 Bauschutt bis 15 % Störstoffe Bauschutt bis 15 % Störstoffe
AVV-Nr. 170107
Abrechnung erfolgt auf Nachweis
01.__.__.19
Bauschutt bis 15 % Störstoffe
1,00
t
01.__.__.20 Bauschutt bis 25 % Störstoffe Bauschutt bis 25 % Störstoffe
AVV-Nr. 170107
Abrechnung erfolgt auf Nachweis
01.__.__.20
Bauschutt bis 25 % Störstoffe
1,00
t
01.__.__.21 Bauschutt bis 50% Störstoffe Bauschutt bis 50 % Störstoffe
AVV-Nr. 170904
Abrechnung erfolgt auf Nachweis
01.__.__.21
Bauschutt bis 50% Störstoffe
1,00
t
01.__.__.22 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Nr. 170904
Abrechnung erfolgt auf Nachweis
01.__.__.22
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
1,00
t
01.__.__.23 Schadstoffdeklaration Schadstoffdeklaration nach Laga PN98
(Beprobung Analytik Deklaration)
01.__.__.23
Schadstoffdeklaration
1,00
Stk
01.__.__.24 Schuttcontainer für Sondermüll Schuttcontainer für anfallenden Sondermüll für die am Bau beteiligten Unternehmen bereitstellen, einschl. Entsorgung auf die entsprechenden Sondermülldeponien.
Als Sondermüll gelten Farben, Öle, Lösungsmittel etc.
Containerinhalt : 7 m³
incl. Grundvorhaltung für die komplette Bauzeit
01.__.__.24
Schuttcontainer für Sondermüll
1,00
t
01.__.__.25 Feinreinigung Arbeitsbereich Nach Abschluss aller Arbeiten von sämtlichen Baubeteiligten (Betoninstandsetzung, Lüftung, Elektro, Sanitär) ist der gesamte Arbeitsbereich zu reinigen. Die Reinigung erstreckt sich über sämtliche Bauteile (Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie Einbauteile wie Lampen, Rohre, Leitungen, Tore, Türen,Lüftungskanäle, etc.) im abgetrennten Arbeitsbereich, so dass einer geordneten Öffnung der Tiefgarage nichts entgegensteht.
01.__.__.25
Feinreinigung Arbeitsbereich
P
1,00
psch
01.__.__.26 Schallschutzmatten Liefern, Aufbauen und nach Fertigstellung der Baumaßnahme wieder Abfahren.
Anforderung: Reduzierung der Lärmemission von mindestens. 20 dB. Der Nachweiß ist vor Beginn der Maßnahme durch entsprechende Unterlagen zu erbringen.
Einzukalkulieren: Unterkonstruktion Befestigungsmaterial, evtl. Umsetzen, sichern, Vorhaltung während der Bauzeit.
Betrift: Kleinflächen z. B. Türen, Fensteröffnungen, Tore etc.
01.__.__.26
Schallschutzmatten
5,00
m²
01.__.__.27 Schutzmaßnahmen an an Einbauteilen Sämtliche schutzwürdige, angrenzenden Bauteile, Lüftungskanäle, Rohr- und Kabelleitungen, elektrische Einrichtungen, Bewegungsmelder, Elektrokabel inkl. Schutzrohren, Türen und Tore und sonstige Einbauten in der Nähe der Instandsetzungsarbeiten in der Tiefgarage, sind während der Ausführung sorgfältig durch geeignete Maßnahmen vor jeglicher Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen ist der AG und die Bauüberwachung umgehend zu benachrichtigen, die Instandsetzung erfolgt in dann nach Absprache. Hat der Auftragnehmer die Beschädigung zu verantworten, weil die Bauteile nicht sachgerecht geschützt waren, so hat der AN die Kosten zu tragen.
Eine Ortsbesichtigung ist erforderlich.
01.__.__.27
Schutzmaßnahmen an an Einbauteilen
P
1,00
psch
01.__.__.28 Schutz mit Hartfaserplatten Schutz von Flächen und Einbauteilen einschl. Rahmen, sowie sonstiger empfindlicher Flächen während aller Arbeitsgänge, besonders bei Durchführung der
Strahlarbeiten, mit eingepassten Hartfaserplatten oder gleichwertig, gegen Beschädigungen aller Art, einschl. aller erforderlichen Materialien.
01.__.__.28
Schutz mit Hartfaserplatten
5,00
m²
01.__.__.29 Staubschutzwand Liefern, Montage, Vorhaltung und Rückbau von Staubschutzwände im Arbeitsbereich Betrifft Etage 1/2 OG / EG / 1/2 EG & KG
Einzukalkulieren: Die Holzkonstruktion inkl. Befetsigungsmaterial.
01.__.__.29
Staubschutzwand
120,00
m²
02 Betonuntersuchungen
02
Betonuntersuchungen
Hinweise Betonuntersuchungen Gemäß Teil 3 der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb (Ausgabe Oktober 2001 incl. Berichtigungen 1-3) ist das ausführende Unternehmen zur Überwachung der Ausführung (früher Eigenüberwachung) verpflichtet. Alle Prüfungen, die zur Qualitätssicherung der einzelnen Arbeiten nach diesem Richtlinienteil insbesondere den Anhängen A und B erforderlich sind, werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise der einzelnen Gewerke einzukalkulieren.
(Beispiele: Bauteilfeuchte vor Beschichtungsmaßnahmen, Abreißfestigkeit am Betonuntergrund vor Aufbringen nachfolgender Schichten, Bestimmung der Rautiefe vor Aufbringen von Beschichtungen bzw. der Versiegelung gemäß ZTV ING, u.ä.)
(Siehe hierzu VOB/C, DIN 18349 4.1.7. Nebenleistungen)
Mit den nachfolgenden Positionen werden nur solche Prüfungen gesondert vergütet, die aufgrund von gesonderten Anweisungen des Auftraggebers / der Bauüberwachung in bestimmten Fällen notwendig werden.
Hinweise Betonuntersuchungen
02.__.__.01 Fremdüberwachung Überwachung der Instandsetzungsarbeiten gemäß
Teil 3 der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb, Ausgabe Oktober 2001, Abschnitt 2. Gemäß 2.3 sind die Maßnahmen durch eine anerkannte fremdüberwachende Stelle einer Gütegemeinschaft überwachen zu lassen.
Zusätzlich müssen Betone der Überwachungsklasse 2 und 3 neben der Überwachung durch den Verarbeiter noch zusätzlich von einer anerkannten Überwachungsstelle nach Anhang C der DIN 1045-3 überwacht werden.
Die Kosten sind entsprechend zu berücksichtigen.
Die Dokumentation ist laufend (1x wöchentlich) der Bauüberwachung des AG vorzulegen. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Dokumentation so aufzubereiten, dass folgendes am Ende der Bauzeit an den AG übergeben werden kann:
- 1 gedrucktes Exemplar
- 1 Datenträger mit den entsprechenden PDF-Dateien
02.__.__.01
Fremdüberwachung
P
1,00
psch
02.__.__.02 Untersuchung auf Schadstellen Betonflächen visuell auf Schadstellen untersuchen und Betonoberfläche auf eventuelle Hohlstellen und lockere Teile abklopfen. Risse, Hohlstellen, Schadstellen und Korrosionsstellen im Grundrissplan erfassen.
Das Kennzeichnen der zu öffnenden Schadstellen darf nur nur zusammen mit der Bauüberwachung erfolgen.
Bauteil: Aufgehende Bauteile und Decken
02.__.__.02
Untersuchung auf Schadstellen
E
P
1,00
psch
02.__.__.03 Betondeckung prüfen Zerstörungsfreie Prüfung der Betondeckung von Bewehrungsstählen mit einem empfindlichen, induktiven Metall- und Armierungssuchgerät. Messdurchführung so, daß sich ein durchschnittliches Bild der Bewehrungslage ergibt.
Incl. Protokollierung der Ergebnisse und Übergabe der Unterlagen an die Bauüberwachung des AG.
02.__.__.03
Betondeckung prüfen
10,00
m²
02.__.__.04 Betondruckfestigkeit Rückprallhammer Durchführen von zerstörungsfreier Prüfung der Betondruckfestigkeit mittels Rückprallhammer nach DIN 1048, Teil 2.
Incl. Protokollierung der Ergebnisse und Übergabe der Unterlagen an die Bauüberwachung des AG.
02.__.__.04
Betondruckfestigkeit Rückprallhammer
3,00
Stk
02.__.__.05 Bohrkernentnahme vertikal Bohrkernentnahme vertikal von oben am Stahlbeton-Bauteil zur Überprüfung des vorhandenen Bauteil-Aufbaus und zur Untersuchung der Betondruckfestigkeit. Die Entnahmestelle der Probe wird vom Bauüberwacher festgelegt und erfolgt im Beisein des Bauüberwachers. Einzukalkulieren ist:
- Entnahme des Bohrkerns
- Dokumentation (Lage, Ausrichtung, Zustand, Bewehrung) - Fachgerechte Lagerung des Bohrkerns bis zum Labor
- Fachgerechtes Schließen der Bohrstelle
Bauteil: Zwischendecke / Bodenplatte
Bohrkern-Durchmesser: 50 mm
Bohrungs-Tiefe: bis zu 250 mm
02.__.__.05
Bohrkernentnahme vertikal
E
1,00
Stk
02.__.__.06 Bohrkernentnahme horizontal Bohrkernentnahme horizontal am Stahlbetonbauteil zur Überprüfung des vorhandenen Bauteil-Aufbaus und zur Untersuchung der Betondruckfestigkeit. Die Entnahmestelle der Probe wird vom Bauüberwacher festgelegt und erfolgt im Beisein des Bauüberwachers.
Einzukalkulieren ist:
- Entnahme des Bohrkerns
- Dokumentation (Lage, Ausrichtung, Zustand, Bewehrung) - Fachgerechte Lagerung des Bohrkerns bis zum Labor
- Fachgerechtes Schließen der Bohrstelle
Bauteil: Stütze / Wand
Bohrkern-Durchmesser: 50 mm
Bohrungs-Tiefe: bis zu 250 mm
02.__.__.06
Bohrkernentnahme horizontal
E
1,00
Stk
02.__.__.07 Betondruckfestigkeit Bohrkern Prüfung der Betondruckfestigkeit eines entnommenen Bohrkerns in einer anerkannten Materialprüfungsanstalt nach DIN 1048, Teil 2. incl. Versand, incl. Protokollierung der Ergebnisse und Übergabe der Unterlagen an die Bauüberwachung des AG. Bohrkernentnahme siehe gesonderte Position
Bohrkern-Durchmesser: bis 100 mm
Bohrkern-Länge: bis 200 mm
02.__.__.07
Betondruckfestigkeit Bohrkern
E
1,00
Stk
02.__.__.08 Carbonatisierungstiefe prüfen Prüfung der Carbonatisierungstiefe gemäß Heft 422 des DAfStb.
Incl. Dokumentation der Beprobungsstellen im Grundriss, tabellarischer Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse und Übergabe der Unterlagen an die Bauüberwachung des AG.
02.__.__.08
Carbonatisierungstiefe prüfen
2,00
Stk
02.__.__.09 Chloridgehalt prüfen Entnahme von Bohrmehlproben zur Prüfung des Chloridgehalts nach Heft 401 des DAfStb, und Prüfung des Chloridgehalts bei einer zugelassenen Prüfstelle. Das Verschließen der Bohrlöcher an Orten, an denen kein Betonabtrag notwendig ist, ist in den Einheitspreis einzurechnen. Incl. Dokumentation der Entnahmestellen im Grundriss und tabellarischer Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse und Übergabe der Unterlagen an die Bauüberwachung des AG.
Bohrer-Durchmesser: 25 mm
pro Messstelle: 3 Tiefen je 2 cm
entnommen aus 3 Bohrlöchern je Tiefe
Abgerechnet wird nach Anzahl der Messstellen.
02.__.__.09
Chloridgehalt prüfen
3,00
Stk
02.__.__.10 Oberflächenzugfestigkeit prüfen Prüfen der Oberflächenzugfestigkeit gemäß DIN 1048, Teil 2, auf den untergrund-vorbereiteten Betonoberflächen. Die Ringnut wird mit einer diamantbesetzten Bohrkrone trocken gebohrt.
Incl. Protokollierung der Ergebnisse und Übergabe der Unterlagen an die Bauüberwachung des AG.
02.__.__.10
Oberflächenzugfestigkeit prüfen
2,00
Stk
02.__.__.11 Rautiefen-Bestimmung Bestimmen der Rautiefe mit dem Sandflächenverfahren an den vorbereiteten Bodenflächen gemäß DAfStb-Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, Ausgabe Oktober 2001.
Incl. Protokollierung der Ergebnisse und Übergabe der Unterlagen an die Bauüberwachung des AG.
02.__.__.11
Rautiefen-Bestimmung
2,00
Stk
02.__.__.12 Feuchtegehalt prüfen Prüfung der Bauteilfeuchte mit dem CM-Gerät
incl. Protokollierung der Ergebnisse und Übergabe der Unterlagen an die Bauüberwachung des AG.
02.__.__.12
Feuchtegehalt prüfen
2,00
Stk
02.__.__.13 Schichtdickenmessung Schichtdickenmessungen an OS- Systemen mit dem Keilschnittgerät zum Nachweis der geforderten Schichtdicken, incl. Protokollierung der Ergebnisse und Übergabe der Unterlagen an die Bauüberwachung des AG.
02.__.__.13
Schichtdickenmessung
2,00
Stk
02.__.__.14 Taupunkt-Kontrolle Vor, während und nach der gesamten Beschichtungs-
maßnahme sind die Oberflächen- und Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu kontrollieren (mind. jede Stunde 1x) und der Taupunkt zu bestimmen. Die gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauüberwachung weitere Maßnahmen abzusprechen.
02.__.__.14
Taupunkt-Kontrolle
P
1,00
psch
02.__.__.15 Zusammenstellung der Prüfergebnisse Aufzeichnung und Zusammenstellung der Prüfergebnisse als Gesamtprüfbericht, Übergabe an die Bauüberwachung des AG in folgender Form:
- 1 gedrucktes Exemplar
- 1 Datenträger mit den entsprechenden PDF-Dateien
02.__.__.15
Zusammenstellung der Prüfergebnisse
P
1,00
psch
03 Abstützungen
03
Abstützungen
Hinweise zu Abstützungsmaßnahmen Vor Beginn von Betonabtragsarbeiten an tragenden Stahlbetonbauteilen sind Abstützungsmaßnahmen incl. Abnahme durch den Tragwerksplaner erforderlich.
Hinweise zu Abstützungsmaßnahmen
03.__.__.01 Abstützung mit Deckenstützen, punktuell Punktuelle Abstützung mit Deckenstützen im Bereich des Betonabtrags nach Angabe des Tragwerksplaners.
Abzustützendes Bauteil:
Stützen, -Unterzüge
Abstützungsort: Parkebenen der Tiefgarage
Knicklänge: ca. 2,10 - 2,30 m
Charakteristische Traglast je Deckenstütze 86,6 kN
Innenrohr unten
z.B. Peri Multiprop MP350
Die Abstützung ist kraftschlüssig zur Decke/Unterzug und zum tragfähigen Boden einzubauen. Die Abstützungen sind sehr sorgfältig einzumessen, lagegesichert einzubauen und satt vorzuspannen. Keile, Untergußmörtel, sonstiges Zubehör usw. sind einzukalkulieren.
Zur Lastverteilungen erforderliche Kanthölzer, Schalungsträger, Bohlen u.ä. sind einzukalkulieren.
Die Vorgaben des Tragwerkplaners sowie des Abstützungsplans sind zwingend einzuhalten. Nach Aufbau der Abstützungsmaßnahme muss die Abstützung vom Tragwerksplaner abgenommen werden. Erst nach der Abnahme und Freigabe darf mit den Betonabtragsarbeiten begonnen werden.
Incl. Liefern, Einbau, Vorhalten für die gesamte Bauzeit, und Entfernen der höhenverstellbaren Deckenstützen einschließlich aller notwendigen Sicherungen und Verkeilungen.
Die erforderlichen Sprieße Art und Anzahl sind vom Auftragnehmer entsprechend den abzutragenden Lasten und des Abstands auszuwählen.
Abrechnung je eingebauter Deckenstütze.
03.__.__.01
Abstützung mit Deckenstützen, punktuell
42,00
Stk
03.__.__.02 Regie Tragwerksplaner Regieleistung Tragwerksplaner u.a für:
- Ermittlung der Dimensionierung der benötigten Notabstützungen
- Bewehrungsabnahmen
- Beurteilung querschnittsgeminderter freigelegter Bewehrung
03.__.__.02
Regie Tragwerksplaner
25,00
Std
04 Abbruch bzw. De- und Wiedermontage
04
Abbruch bzw. De- und Wiedermontage
Hinweise zu Abbruch bzw. De- und Wiedermontage In sämtlichen folgenden Positionen, in denen eine Entsorgung von Material erforderlich ist, sind die Entsorgungsgebühren einzurechnen, auch wenn dies nicht explizit erwähnt sein sollte. Bei den Positionen mit De- und Wiedermontagearbeiten, sind in die Einheitspreise immer auch Reingungsarbeiten an den Einbauteilen einzurechnen.
Vorhandene Beschädigungen an Bauteilen, die de- und wiedermontiert werden, sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten festzustellen, zu protokollieren und der Bauüberwachung mitzuteilen. Die Abrechnung dieser Leistung findet in der Pos. "Beweissicherung" im Titel "Baustelleneinrichtung" statt.
(Abbruch bzw. De- und Wiedermontage von Entwässerungsbauteilen siehe Kapitel "Entwässerung")
Hinweise zu Abbruch bzw. De- und Wiedermontage
04.__.__.01 Einschneiden von Bodenflächen für Teilabbruch Einschneiden der Bodenflächen mittels Diamant-
trennscheibe und elektrisch betriebenem Trennwerkzeug. Vor den Schneidearbeiten ist die Dicke des Betonbelags zu überprüfen, um Beschädigungen des darunterliegenden bewehrten Betondecke auszuschließen.
Schnitt-Tiefe: bis 5,0 cm
Bauteil: Bodenbelag der Bodenplatte
Zweck: Vorbereitung des Beton-Abbruchs (Teilflächen)
04.__.__.01
Einschneiden von Bodenflächen für Teilabbruch
30,00
lfm
04.__.__.02 Feinfräsen der Bodenflächen Die Bodenflächen sind im Kreuzgang mit der Feinfräse zu bearbeiten, so dass das vorhandene Beschichtungssystem entfernt wird, inkl. Randstreifen zu den aufgehenden Bauteilen. Bearbeitung bis auf den tragfähigen Untergrund.
Die Tiefe des Fräsgangs ist vor Arbeitsausführung an Musterflächen so einzustellen, dass der Beton so wenig wie möglich abgetragen wird.
Es sind 2 Fräsgänge einzurechnen mit je 2mm Frästiefe.
Nach der Feinfräsung darf die Rauhtiefe des Untergrundes 1,5 mm nicht überschreiten.
Incl. Aufnahme, Abtransport und Entsorgung des Fräsgutes entsprechend den behördlichen Richtlinien. Die Fläche muß durch Abfegen von sämtlichen Staub gereinigt werden.
Die Fräse ist vor Ausführung vom Tragwerksplaner genehmigen zu lassen. Die max. Belastung von 3,5 kN/m² ist nicht zu überschreiten.
04.__.__.02
Feinfräsen der Bodenflächen
14,00
m²
04.__.__.03 Abbruch Betonbelag in Kleinflächen Estrichabbruch im frei wählbaren Verfahren, z.B. händisch mit Meißel.
Auszubauende Schichtdicke 7,0 - 9,0 cm.
Flächen:
Kleinflächen um den oberseitigen Unterzug zur weiteren Bearbeitung freizulegen
Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu entsorgen.
04.__.__.03
Abbruch Betonbelag in Kleinflächen
14,00
m²
04.__.__.04 Ausbau Rohrleitungen Ausbau nicht mehr benötigter Rohrleitungen verschiedener Größen unter der Tiefgaragen-Decke
nach Angabe des AG und der Bauüberwachung,
incl. fachgerechter Entsorgung auf Nachweis.
Material:
04.__.__.04
Ausbau Rohrleitungen
E
4,00
lfm
04.__.__.05 Zulage für asbestzementhaltige Rohrleitungen Zulage zu vorbeschriebener Position
für die fachgerechte Demontage und Entsorgung auf Nachweis von Rohrleitungen nach TRGS 519
(Technischen Regeln für Gefahrstoffe - Asbest-Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten)
04.__.__.05
Zulage für asbestzementhaltige Rohrleitungen
E
4,00
lfm
04.__.__.06 Elastomerlager Calanberg S65 Liefern und Einbauen des Elastomerlager Calanberg S65 unterhal des Unterzugs, oberhalb der Konsole
Abmessung: 150/150/10 mm
Einzukalkulieren:
Erforderlicher Brandschutzanforderung F90
Beachten: Anweisungen vom Tragwerksplaner und Hersteller.
04.__.__.06
Elastomerlager Calanberg S65
12,00
Stk
05 Betonersatz
05
Betonersatz
05.01 Vorbereitende Maßnahmen
05.01
Vorbereitende Maßnahmen
05.02 HDW-Betonabtrag
05.02
HDW-Betonabtrag
05.03 Bewehrungsarbeiten
05.03
Bewehrungsarbeiten
05.04 Reprofilierung
05.04
Reprofilierung
05.05 Lokale Schadstellen-Instandsetzung
05.05
Lokale Schadstellen-Instandsetzung
06 Beschichtungen
06
Beschichtungen
06.01 Beschichtung oberhalb Sockel
06.01
Beschichtung oberhalb Sockel
06.02 Beschichtung Sockelflächen (OS 5b)
06.02
Beschichtung Sockelflächen (OS 5b)
06.03 Beschichtung Bodenflächen, rissüberbrückend
06.03
Beschichtung Bodenflächen, rissüberbrückend
06.04 Bandagen
06.04
Bandagen
07 Rissinstandsetzung
07
Rissinstandsetzung
07.__.__.01 EP-Risstränkung Schließen von Rissen durch Tränkung
mit einem niedrigviskosen Epoxidharz
gemäß Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb,
Ausgabe Oktober 2001,
einschl. Aufweiten der Risse mit einem Winkelschleifer, Reinigen der Risse sowie sämtlicher Nebenarbeiten.
Die Risse sind solange zu verfüllen, bis eine vollständige Verfüllung erreicht wird.
Schnittkerbe bzw. Rissflanken nach dem Tränken oberflächenbündig verspachteln mit einem EP-Spachtel aus dem Injektionsharz, gefüllt mit Quarzsandzuschlägen und ggf. Stellmittel.
Bearbeiteten Rissbereich sach- und fachgerecht an Betonoberfläche anarbeiten, so dass sich der Riss in späterer Beschichtung nicht mehr abzeichnet.
Material:
07.__.__.01
EP-Risstränkung
8,00
lfm
07.__.__.02 EP-Rissverpressung Risse über 0,2 mm in Normalbetonflächen sind
mit Epoxidharz kraftschlüssig zu verpressen
gemäß Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb,
Ausgabe Oktober 2001.
Die Risse sind vollständig zu füllen, einschließlich aller vorbereitenden und begleitenden Arbeiten,
wobei von einer einseitigen Verdämmung auszugehen ist.
Die Bauteiloberfläche ist nach der Injektion wieder instandzusetzen und entsprechend der ausgeschriebenen Betoninstandsetzungsmaßnahme zu überarbeiten.
Auf die Notwendigkeit der Anfertigung von Tages- und Rissprotokollen wird hier besonders hingewiesen.
Die Risse dürfen nur von erfahrenen Personen mit nachgewiesener Qualifikation injiziert werden.
Zur Berechnung des Injektionsdrucks ist die anzunehmende Druckfestigkeit der zu verpressenden Bauteile anzusetzen.
Bei der Verwendung von Bohrpackern ist unbedingt sicherzustellen, dass keine tragende Bewehrung durch die Herstellung der Bohrlöcher beschädigt wird. Es sind bevorzugt Klebepacker zu verwenden.
Eine geordnete Entsorgung von Leergebinden, Materialresten usw. ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Die Kosten sind einzukalkulieren.
Abrechnung nach Länge des verpreßten Risses
(ohne Berücksichtigung der Rissbreiten)
Injektionsmaterial:
07.__.__.02
EP-Rissverpressung
E
2,00
lfm
07.__.__.03 PU-Rissverpressung Risse über 0,2 mm in Normalbetonflächen sind
mit Ployurethan zu verpressen
gemäß Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb,
Ausgabe Oktober 2001.
Die Risse sind vollständig zu füllen, einschließlich aller vorbereitenden und begleitenden Arbeiten,
wobei von einer einseitigen Verdämmung auszugehen ist.
Die Bauteiloberfläche ist nach der Injektion wieder instandzusetzen und entsprechend der ausgeschriebenen Betoninstandsetzungsmaßnahme zu überarbeiten.
Auf die Notwendigkeit der Anfertigung von Tages- und Rissprotokollen wird hier besonders hingewiesen.
Die Risse dürfen nur von erfahrenen Personen mit nachgewiesener Qualifikation injiziert werden.
Zur Berechnung des Injektionsdrucks ist die anzunehmende Druckfestigkeit der zu verpressenden Bauteile anzusetzen.
Bei der Verwendung von Bohrpackern ist unbedingt sicherzustellen, dass keine tragende Bewehrung durch die Herstellung der Bohrlöcher beschädigt wird. Es sind bevorzugt Klebepacker zu verwenden.
Eine geordnete Entsorgung von Leergebinden, Materialresten usw. ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Die Kosten sind einzukalkulieren.
Abrechnung nach Länge des verpreßten Risses
(ohne Berücksichtigung der Rissbreiten)
Injektionsmaterial:
07.__.__.03
PU-Rissverpressung
E
2,00
lfm
07.__.__.04 Zulage für die Verdämmung Zulage für die Pos. 07.02 & 07.03
für die Verdämmung des Risses auf der innenliegenden Seite. Damit ein herrauslaufen des Injektionsmaterial zur Innenseite verhindert wird.
Einzukalkulieren: Stemmarbeiten inkl. bündige Anarbeitung am vorhandenen Bestand.
07.__.__.04
Zulage für die Verdämmung
E
2,00
lfm
07.__.__.05 Acrylatgel-Dehnfugen-Verpressung Abdichtung von Dehnfugen durch Injektion mit gummielastischem 3 -komponentigem Acrylatgel.
Dehnfuge wechselseitig unter 45° anbohren, so daß die Bohrung die Dehnfuge durchstößt.
Der Bohrabstand ist in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung festzulegen, in der Regel 1/2 Bauteildicke, ca. 15-20cm.
Entfernen des Bohrmehls mit der Druckluftpistole (ölfrei) oder durch Absaugen mit Industriestaubsauger. Montieren der Spezial-Injektionspacker aus Metall. Injektion mit 3-Komponenten-Injektionsgerät, am ersten Packer beginnend bis am nächstliegenden Packer Injektionsmaterial austritt. Danach Rückschlagventil in diesen Packer einschrauben und Injektion in dieser Art fortsetzen.
Austretendes Material sofort abspülen.
Nach dem Aushärten von Acrylatgel die vorhandenen Packer demontieren und die verbleibenden Löcher schließen.
Auf die Notwendigkeit der Anfertigung von Tages-
und Rissprotokollen wird hier besonders hingewiesen.
Bei der Verwendung von Bohrpackern ist unbedingt sicherzustellen, dass keine tragende Bewehrung durch die Herstellung der Bohrlöcher beschädigt wird.
Bauteil: Wand, Decke
Verbrauch: bis 6,0 kg/ lf m Dehnfuge
Produkt: SikaInject ®-304DE
Produktzusatz: SikaInject ® -315PS
oder gleichwertig
07.__.__.05
Acrylatgel-Dehnfugen-Verpressung
E
2,00
lfm
07.__.__.06 Acrylatgel Mehrverbrauch Mehrverbrauch je weiteres kg Acrylatgel
Produkt:
SikaInject ® -304DE
SikaInject ® -315PS
SikaInject®-311
07.__.__.06
Acrylatgel Mehrverbrauch
E
20,00
kg
08 Fugeninstandsetzung
08
Fugeninstandsetzung
08.__.__.01 Fuge ausräumen Ausräumen des Fugendichtstoffes einschließlich des
Hinterfüllmaterials an geschädigten Wand-, Boden und
Deckenfugen. Sorgfältiges Säubern der Fugenflanken.
Incl. Abtransport und Entsorgung des Fugenmaterials
nach geltenden behördlichen Vorschriften.
Abrechnung unabhängig von der Fugenbreite.
Bauteil: Boden, Wand, Decke
08.__.__.01
Fuge ausräumen
27,00
m
08.__.__.02 Reprofilieren Fugenflanke mit PCC Reprofilieren von ausgebrochenen Fugenflanken
mit PCC- Mörtel zur Wiederherstellung der Tragfähigkeit der Flanke. Abrechnung beidseitig je Laufmeter Flanke
08.__.__.02
Reprofilieren Fugenflanke mit PCC
27,00
m
08.__.__.03 Fugeneinbau, Breite bis 25 mm Abdichten der vorbereiteten Boden-Wandfugen mit Fugendichtstoff gemäß DIN 18540.
Einbau von Hinterfüllmaterial aus geschlossenzelligem, verrottungsfestem Schaumstoff zur konvexen Begrenzung der Fugentiefe und zur Sicherstellung der freien Verformbarkeit.
Sauberes Abkleben der Fugenränder. Aufbringen eines auf den Fugendichtstoff abgestimmten Primers auf die Fugenflanken. Nach entsprechender Ablüftung des Primers ist der Fugendichtstoff gleichmäßig und blasenfrei einzubringen. Andrücken und Abglätten zur Erzielung eines guten Verbundes mit den Fugenflanken.
Die Fugen dürfen nicht überstrichen werden.
Fugenbreite: bis 25 mm
08.__.__.03
Fugeneinbau, Breite bis 25 mm
10,00
m
Allgemeine Vorbemerkung Es dürfen nur die Systemkomponenten eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist, aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander, nicht erlaubt.
Allgemeine Vorbemerkung
08.__.__.04 Untergrundvorbereitung Untergrundvorbereitung der gesamten Haftfächen durch ein geeignetes abtragendes Verfahren, z.B. cchleifen, strahlen mit festem Strahlmittel, Wasserhochdruckstrahlen, zur Erzielung einer Fläche, die den Anforderungen der vereinbarten Richtlinien und Bestimmungen entspricht. Der Untergrund muss nach der Vorbereitung fest, trocken, feingriffg und tragfähig sein, frei von Zementleimschichten, losen und mürben Teilen sowie trennend wirkenden Substanzen wie Öl, Fett, Anstrichresten oder ähnlichem. Anschließend zwingend mit Industriestaubsauger gründlich entstauben. Anfallenden Schleifstaub sammeln und nach den gesetzlichen Bestimmungen entsorgen. Die örtlich geltenden Immissionsbestimmungen sind zu beachten.
08.__.__.04
Untergrundvorbereitung
27,00
m
08.__.__.05 Einbringung des Hinterfüllmaterials Geschlossenzellige, nicht wassersaugende Polyethylen-Schaumstoff-Schnur.
Rundprofil entsprechend der Fugenbreite als Hinterfüllmaterial zur Vermeidung von Dreflankenhaftung und Begrenzung der Fugentiefe in die Fuge einbringen.
Die Anforderungen des Herstellers sind zu beachten.
Anforderungen an das Produkt:
? Bestandteil des bauaufsichtlich zugelassenen Fugenabdichtungssystems EUROLASTIC TC 20 G grau zur Abdichtung von Fugen mittels Fugendichtstoff
Angebotenes Fabrikat: PE-Rundschnur
Durchmesser: 25 mm
08.__.__.05
Einbringung des Hinterfüllmaterials
27,00
m
08.__.__.06 Voranstrich für saugende Untergründe Primer 1K, lösemittelhaltig, als Haftfächenprimer für Dicht- und Klebstoffe, auf saugenden Untergründen
Vorbereitete Haftflächen nach Herstellervorschrift mit leicht gelblichem, lösemittelhaltigem, niedrigviskosem 2K System auf Epoxidharz-Basis vorstreichen.
Die Anforderungen des Herstellers sind zu beachten.
Anforderungen an das Produkt:
Bestandteil des bauaufsichtlich zugelassenen Fugenabdichtungssystems EUROLASTIC TC 30 S zur Abdichtung von Fugen mittels Fugendichtstoff.
Angebotenes Fabrikat: EUROLASTIC Primer U 12 G
08.__.__.06
Voranstrich für saugende Untergründe
27,00
m
08.__.__.07 Verfugen mit EUROLASTIC TC 20 G (Gießfähig) grau Dichtstoff 2K, gießfähig, selbstviellierend, chemisch hoch beständig, witterungs- und UV-beständig und mit einer ZGV von 35%
Blasenfrei Verfugung der Fugen nach Herstellervorschriften mit 2K Polysulfid-Fugendichtstoff
Die Anforderungen des Herstellers sind zu beachten.
Die Anforderungen des Herstellers sind zu beachten.
Bestandteil des bauaufsichtlich zugelassenen Fugenabdichtungssystems EUROLASTIC TC 20 G grau zur Abdichtung von Fugen mittels Fugendichtstoff
Geprüft gemäß DIN EN 14188-2
ETL/TP/ZTV Fug-StB 15
Angebotenes Fabrikat: EUROLASTIC TC 20 G grau
08.__.__.07
Verfugen mit EUROLASTIC TC 20 G (Gießfähig) grau
27,00
m
09 Entwässerung
09
Entwässerung
Hinweise zu Arbeiten an Entwässerungsbauteilen Nachfolgend sind Arbeiten an sichtbaren Entwässerungs- bauteilen der Tiefgarage genannt, sowohl Abbruch und Erneuerung als auch Demontage und Wiedermontage.
Bei den Positionen mit De- und Wiedermontagearbeiten sind in die Einheitspreise immer auch Reingungsarbeiten an den Einbauteilen einzukalkulieren.
Vorhandene Beschädigungen an Bauteilen, die de- und wiedermontiert werden, sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten festzustellen, zu protokollieren und der Bauüberwachung mitzuteilen. Die Abrechnung dieser Leistung findet in der Pos. "Beweissicherung" im Titel 01 statt.
Hinweise zu Arbeiten an Entwässerungsbauteilen
09.__.__.01 Ausbau+Entsorgung Bodeneinlauf (Zwischendecke) Ausbau eines bestehenden Bodeneinlaufs nach Abstimmung mit der Bauüberwachung
- incl. Siebrost, Aufsatzrahmen und Ablaufkörper
- incl. aller erforderlichen Stemm- und Bohrarbeiten
- incl. Entsorgung des Einlaufs sowie des anfallenden Bauschutts nach den geltenden behördlichen Vorschriften.
Lage: in der Zwischendecke der Tiefgarage
Material: Gusseisen
Durchmesser: DN 150 rund / eckig
Beachten: Das Rinnensystem ist fest mit der Zwischendecke aus Stahlbeton verbunden
09.__.__.01
Ausbau+Entsorgung Bodeneinlauf (Zwischendecke)
2,00
Stk
09.__.__.02 Einbau Parkdeckeinlauf (ACO DN100) Lieferung eines neuen Bodeneinlaufs und Montage gemäß Einbauanleitung des Herstellers.
Bestellung erst nach Abstimmung mit der Bauüberwachung!
Einbauort: ZGD der Tiefgarage
ACO Parkdeckeinlauf DN100
Baustoff: Gusseisen
Baustoffklasse A1, nicht brennbar
Mit Anstrich (Transportschutz)
Hohe Druckfestigkeit > 700 N/mm²
Geprüft gemäß DIN EN 1253‑2
AbZ: Z‑19.17‑2430 aBG: Z‑19.53‑2522
Belastungsklasse: M 125
Sicherer Brandschutz
□ Keine zusätzliche Brandlast
□ Feuerwiderstandsklassen: R 30 - R 120
□ abZ: Z‑19.17‑2430 aBG: Z‑19.53‑2439
09.__.__.02
Einbau Parkdeckeinlauf (ACO DN100)
1,00
Stk
09.__.__.03 MEA Parkdeckablauf OS V4A Lieferung eines neuen Punkteinlaufs und Montage gemäß Einbauanleitung des Herstellers.
Bestellung erst nach Abstimmung mit der Bauüberwachung!
Parkhaus Ablaufelement aus Edelstahl V4A mit Ablaufstutzen Ø 110 mm,inklusive Längsstababdeckung passend zur Rinnenoptik,mit OS-Andichtflansch umlaufend;mit 2-fach Verschraubung und Schmutzsieb,mit Einsatzmöglichkeit für nachträglichen Geruchsverschluss
Baulänge: 260 mm
Baubreite: 260 mm
Bauhöhe: 32 mm
Gewicht: 4,7 kg/St.
Bauart wie Typ: MEA Parkdeckablauf V4A
Ablaufelement Ø 110 mm
Zwischengeschossdecke UG 1, der Tiefgarage
09.__.__.03
MEA Parkdeckablauf OS V4A
1,00
Stk
09.__.__.04 Einbau Abwasserrohre Lieferung neuer Abwasserrohrleitungen inkl. Befestigungsmittel und Anschlüsse an die bestehende Entwässerungstechnik und fachgerechte Montage gemäß Einbauanleitung des Herstellers.
Bestellung erst nach Abstimmung mit der Bauüberwachung!
Einbauort: 1.UG der Tiefgarage
Lage: unter der Decke
Durchmesser: DN 200
Material: SML
09.__.__.04
Einbau Abwasserrohre
2,00
lfm
09.__.__.05 Einbau von Formteilen Lieferung neuer Formteile inkl. Befestigungsmittel und Anschlüsse an die bestehende Entwässerungstechnik und fachgerechte Montage gemäß Einbauanleitung des Herstellers.
Bestellung erst nach Abstimmung mit der Bauüberwachung!
Einbauort: Tiefgarage
Lage: unter der Decke
Durchmesser: DN 200
Material: SML
09.__.__.05
Einbau von Formteilen
4,00
Stk
10 Stundenlohn
10
Stundenlohn
Regiearbeiten Verrechnungssätze für Stundenlöhne
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und
Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten.
In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
- Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge,
- Gemeinkostenanteile,
- Gewinn.
Regiearbeiten dürfen ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung des Vertreters des Bauherrn ausgeführt werden. Arbeiten die ohne diese Beauftragung
ausgeführt werden, werden ausnahmslos nicht vergütet.
Aus dem Umstand, dass in diesem Titel des LV`s die Regiearbeiten mit geschätzten Mengen versehen sind , lässt sich kein Anspruch des AN auf Ausführung der in diesem Titel enthaltenen Massen ableiten. In den nachfolgend beschriebenen Stundenlöhnen sind alle Kosten wie Auslösung, Anteil Polierkosten, sämtliche innerbetriebliche Umlagekosten, sowie die Kosten für Kleingerät und Werkzeug einzurechnen. Reine Verbrauchsmaterialien werden gesondert vergütet.
Regiearbeiten
10.__.__.01 Polierstunde Polierstunde, dieser Stundensatz darf nur für
Arbeiten angesetzt werden, die der Art nach nicht von
einem Vorarbeiter ausgeführt werden können.
10.__.__.01
Polierstunde
10,00
Std
10.__.__.02 Vorarbeiterstunde Vorarbeiterstunde, dieser Stundensatz darf nur für
Arbeiten angesetzt werden, die der Art nach nicht von
einem Facharbeiter ausgeführt werden können.
10.__.__.02
Vorarbeiterstunde
30,00
Std
10.__.__.03 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden
10.__.__.03
Facharbeiterstunden
120,00
Std
10.__.__.04 Elektriker Stundenleistung Elektroarbeiten. Demontage und Montage von Leitungen.
10.__.__.04
Elektriker
5,00
Std
10.__.__.05 Schlosser Stundenleistung Schlosserarbeiten.
Demontage von Parkboxen.
10.__.__.05
Schlosser
5,00
Std
10.__.__.06 Elektrohammer Elektrohammer
10.__.__.06
Elektrohammer
5,00
Std
10.__.__.07 Kompressor Kompressor
10.__.__.07
Kompressor
2,00
Std
10.__.__.08 Sandstrahlgerät Sandstrahlgerät
10.__.__.08
Sandstrahlgerät
1,00
Std
10.__.__.09 Handfräse Handfräse
10.__.__.09
Handfräse
1,00
Std
10.__.__.10 LKW bis 7,5 to. LKW bis 7,5 to. inkl. Fahrer.
10.__.__.10
LKW bis 7,5 to.
1,00
Std
10.__.__.11 LKW über 7,5 to LKW über 7,5 to inkl. Fahrer.
10.__.__.11
LKW über 7,5 to
1,00
Std
10.__.__.12 Transporter Transporter bis 3,5 to inkl. Fahrer
10.__.__.12
Transporter
1,00
Std
10.__.__.13 Stromaggregat Strommaggregat fahrbar
Nenn Ausstoß: 80 kVA
Nennstrom: 116 A
Nennspannung: 400 V
Einzukalkulieren:
An- und Abfahrt,
Betankung, Annahme 30 L/Tag
Wird benötigt, wenn es im Objekt nicht möglich ist,
einen 63 Amper-Anschluss herzustellen.
So dass u. a. die Kugelstrahlarbeiten durchgeführt werden können.
10.__.__.13
Stromaggregat
1,00
d
10.__.__.14 Bobcat Bobcat mit Ladewerkzeug
10.__.__.14
Bobcat
1,00
Std
10.__.__.15 Beton (Mischpreis) Beton nach Anforderung. EP als Mischkalkulation.
10.__.__.15
Beton (Mischpreis)
1,00
m³
10.__.__.16 EP-Mörtel EP-Mörtel
10.__.__.16
EP-Mörtel
10,00
kg
10.__.__.17 PCC-Mörtel PCC-Mörtel
10.__.__.17
PCC-Mörtel
15,00
kg