11 Estricharbeiten
Version 12, 2004-03 Ständige
Vertragsbestimmungen:
Gefälle:
Das Herstellen von Estrichen, ausgenommen
Fließestrichen, auf vorhandenem Gefälle bis
zu einer Neigung von 5 Prozent und von
Ichsen und Graten ist in den
Einheitspreisen einkalkuliert.
Oberfläche:
Wenn nicht anders angegeben, wird die
Oberfläche geglättet.
Verarbeitungsart:
Der Angebotspreis gilt ohne Unterschied, ob
die Leistung händisch oder maschinell
durchgeführt wird.
Ausfüllen von Deckeln:
Das Ausfüllen von Einbauteilen (z.B.
Deckeln) mit Estrichmaterial, gleichzeitig
mit der Estrichherstellung, ist in den
Einheitspreisen einkalkuliert.
Untergrund:
Die Einheitspreise bei schwimmenden und
gleitenden Estrichen gelten ohne das
Vorbereiten des Untergrundes.
Verbundestriche:
Soweit bei der Herstellung der
Verbundestriche nicht nass in nass
gearbeitet wird, ist nur das
Staubfreimachen in den Einheitspreisen
einkalkuliert. Vorarbeiten durch Sand- oder
Kugelstrahlen des Untergrundes werden
gesondert verrechnet.
Schwindfugen:
In die Einheitspreise der Estrichpositionen
ist das erforderliche Herstellen der
Schwindfugen einkalkuliert.
Provisorische Betonschwellen:
Provisorische Türschwellen oder
Rohrummantelungen bis 1,0 m aus Beton, als
Schutz gegen mechanische Beschädigungen bei
Überfahrten, werden ohne gesonderte
Verrechnung im Zuge des
Arbeitsfortschrittes entfernt. 11.
Version 12, 2004-03 Ständige
11.12 Öffnungen schließen
11.21 Vorbereiten des Untergrundes
Vorbereiten des Untergrundes
11.22 Trenn- und Dämmschichten
11.24 Unterlagsestriche
11.25 Sonstiges
11.80 Instandsetzungsarbeiten