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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Baubeschreibung :
Die ZG - Raiffeisen betreibt im Rheinhafen Kehl, in der Südstraße 2, ein Logistikzentrum von welchem ca. 80 Bau- und Gartenmärkte in Baden angedient werden.
Das bestehende Logistikzentrum wurde in den 1960-er Jahren erstellt und bedarf einer Modernisierung und Erweiterung.
Dabei werden in 4 Bauabschnitten Gebäude und Gebäudeteile von Bestandsgebäuden abgebrochen und neue Hallen und Hochregallager sowie die Außenanlagen mit Anlieferungshöfen neu gebaut.
Für die jeweils nicht betroffenen Bauabschnitte muss der laufende Betrieb des Logistikzentrums gewährleistet bleiben.
Die Zufahrt zum Betriebsgelände erfolgt über die Südstraße.
Bauabschnitt 1: Verpackung / Konsolidierung ca. 1.500 qm
Bauabschnitt 2: Breitganglager ca. 2.530 qm
Bauabschnitt 3: Wareneingang mit Funktionsfl. Ca. 740 qm
Mezzanine im OG. ca. 740 qm
Bauabschnitt 4: Schmalganglager ca. 3.150 qm
Bauabschnitt 5: Gefahrstofflager ca. 440 qm
Allgemeine Baubeschreibung
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Trockenbau (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Für die ausgeschriebenen Leistungen gilt vollinhaltlich die VOB Teil C
(ATV) in der aktuellen Fassung
Für diese Ausschreibung Trockenbau wird auf die folgenden Normen
ausdrücklich hingewiesen:
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen
DIN 4103-1 Nicht tragende innere Trennwände - Teil 1: Anforderungen
und Nachweise
DIN 4103-2 Nicht tragende innere Trennwände - Teil 2: Wände aus
Gips-Wandbauplatten
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 18168 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken
DIN 18180 Gipsplatten - Arten und Anforderungen
DIN 18182 Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplatten
DIN 18195-4 Bauwerksabdichtungen -
Teil 4: Abdichtung gegen Bodenfeuchte
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18340 Trockenbauarbeiten
DIN EN 520 Gipsbauplatten - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu
Ihrem Brandverhalten
DIN EN 13964 Unterdecken - Anforderungen und Prüfverfahren
Sowie alle weiteren DIN-Normen, soweit sie auf die eingebauten Stoffe zutreffen.
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB), den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen und Gesetzen der Behörden, dem anerkannten Regeln der Technik sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen.
Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung,
insbesondere:
LBO Landesbauordnung Baden-Württemberg
BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die Zug.
Verwaltungsvorschriften (VwV), u.a.:
- TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Die entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind zu beachten, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften für Bauarbeiten.
Für die Ausführung der beschriebenen Leistungen gelten alle zur normgerechten Ausführung (gemäß dem aktuellen Stand der Technik) geltenden Normen, Richtlinien, Verordnungen etc. in der jeweils aktuellen Fassung.
Vorleistungen und Baufreiheit
Alle Maße sind vom Unternehmer eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Ist der Auftragnehmer zur Geltendmachung von Bedenken verpflichtet, muss er auch auf die nachteiligen Folgen aufmerksam machen.
Arbeitsabschnitte
Die Ausführung der Leistungen in allen erforderlichen Arbeitsetappen, gemäß den sich einstellenden Erfordernissen des Bauablaufes bzw. nach Angabe der Bauleitung, ist in die EP einzukalkulieren. Die Reihenfolge der Arbeitsabschnitte und der Arbeitsschritte sind mit der Bauleitung zu vereinbaren.
Einzelne Arbeitsschritte dürfen je Arbeitsabschnitt erst nach mangelfreier Ausführung des vorigen Arbeitsschrittes und Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. Die Bauleitung ist jeweils zwei Arbeitstage vor Beginn jedes Arbeitsabschnittes zu informieren. Die gleiche Frist gilt für die Vereinbarung von Begehungen.
Begehungen gelten nicht als Teilabnahmen.
Herstellervorgaben
Die jeweiligen Herstellerangaben für die Verarbeitung, Lagerung und Montage der jeweiligen Materialien bzw. Stoffe sind zwingend einzuhalten. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Sonstiges:
Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, dass bereits eingebaute Teile anderer Gewerke weder beschmutzt noch sonst wie beschädigt werden.
Notfalls sind diese Teile durch geeignete Mittel ausreichend zu schützen. Anschlussstellen jeder Art müssen abgeklebt werden. Der Auftragnehmer schützt seine eigenen Leistungen selbst gegen Beschädigungen jeglicher Art.
Einheitspreise
Mit den Einheitspreisen sind alle für die beschriebene Leistung erforderliche Maßnahmen abgegolten, insbesondere
- alle Nebenleistungen gemäß VOB/C
- Herstellung, Lieferung und Montage der angebotenen Produkte
- Material- und Gerätevorhaltekosten, sowie die Kosten für Betriebsstoffe, Transporte, Gebühren usw. die mit der Organisation und dem Ablauf der Baustelle zusammenhängen.
- Kosten für Entsorgung von Verpackungsmaterial einschl. Deponiekosten
- Transport auf der gesamten Baustelle, Zwischentransport und -lagerung sowie Abtransport
- Projektierung sowie Gemeinkosten für Logistik etc.
- Einhaltung der Maßtoleranzen nach DIN 18202
- alle Befestigungs- und Verbindungsmittel
- alle erforderlichen Gerüste zur Durchführung der angebotenen Leistungen,
- alle sonstigen Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Trockenbau (ZTV)
- ergänzende ZTV 9741 Gipskartonständerwände Ergänzende ZTV 9741 Gipskartonständerwände
1 Grundlagen
1.1 Normen / Richtlinien
Ergänzend zu den Vertragsgrundlagen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten:
Die HerstellerrichtlinienDie Richtlinien der FachverbändeDie relevanten DIN-NormenDie relevanten VDE-RichtlinienDie relevanten VDI-RichtlinienFür Maßtoleranzen: DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7
(für erhöhte Anforderungen) In der jeweils neuesten Fassung
Die in den ZTV festgelegten Forderungen sind als Nebenleistungen auszuführen und in die Einheitspreise der Hauptpositionen einzurechnen.
Soweit in den einzelnen Positionen keine andere Aussage getroffen ist, gilt für alle Positionen,
Die Leistungsbeschreibung umfasst vollständige Lieferung und Montage der beschriebenen Leistung.
2 Zulassungen / Zeugnisse
Die Forderungen hinsichtlich Einbruch-, Güte-, Brand-, Schall- und
Wärmeschutz, Befestigungen, Gleichwertigkeit bei alternativen Angeboten und Vorschlägen sind nachzuweisen, z. B. Durch Prüfzeugnisse.
3 Nebenleistungen
In den Einheitspreisen sind folgende Leistungen enthalten, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht:
Alle erforderlichen Schrägschnitte ,soweit im LV nicht besonders beschrieben:
Sämtliche erforderliche Schutzmaßnahmen an allen betroffenen Bauteilen gegen Verschmutzung und Beschädigung, anbringen und nach Beendigung der Arbeiten wieder restlos entfernen Die Herstellung von Wandverbindungen untereinander (Ecken,
T-Stößen, Kreuzstöße) und von Freistehenden Wandenden, inkl. dauerelastische Verfugung an allen AnschlüssenDie Herstellung von evtl. erforderlichen Dehnfugen, diese sind in Abstimmung mit dem AG anzulegen Der Einbau von Pass-, Rand- und ZuschnittstückenMehraufwand für die Herstellung von LeibungenDie Herstellung der dichten Anschlüsse an seitliche Massivbauteile
und Fassaden, obere Decken und unteren Fußboden mit Moltoprenestreifen, die Fugen werden allseitig mit dauerelastischem Kunststoffkitt, bündig verfugtbauablaufbedingte Vorweg- und NacharbeitenDie Herstellung aller Aussparungen für Installationsarmaturen und -anschlüsse, Lüftungs- und Elektroeinbauteile, Brandschutzklappen etc. in üblicher Installationsdichte, einschl. Verschließen der Aussparungen und Anarbeiten an die Einbauteile auch wenn sie nicht in einem Zuge mit den übrigen Arbeiten ausgeführt werden können.Ausklinken der Wände im Bereich von Unterzügen, ohne Beeinträchtigung der brandschutztechnischen und bauphysikalischen AnforderungenEcken sind mit Kantenschutzprofilen zu versehen Dämmstoffe sind abgleitsicher einzubauenHaustechnische Installationen sind mit Mineralfaserdämmung, Schmelzpunkt >1000° in Durchdringungsbereichen zu ummanteln und anzuspachteln
Herstellung von Öffnungen und Leibungsverkleidungen für Kabel- und Leitungsdurchführungen, einschl. Verschließen der Öffnungen und Anarbeiten an die Durchführungen Anschlüsse von elektrischen Bauteilen, die im LV beschrieben sind, Kabelzug bauseits Inbetriebnahmen und EinweisungenPrüfbücher (z. B. Für Brandschutztüren oder Türantriebe)
4 Aufmaß und Abrechnung
Alle nach Fertigstellung der Arbeiten nicht mehr sichtbaren besonderen Unterkonstruktionen, Dämmstofflagen usw., die lt. LV besonders berechnet werden, sind vor Anbringen der Wandbekleidung gemeinsam mit der Bauleitung aufzumessen, da andernfalls die Leistung nicht anerkannt werden kann.
Bei über den DIN- und VOB-Vorschriften liegenden Rohbautoleranzen ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten die Bauleitung zu verständigen, um für die Beseitigung dieser Mängel zu sorgen. Ist dies nicht möglich,erteilt die Bauleitung den Auftrag für das Anbringen von Ausgleichskonstruktionen und dergleichen vor Beginn der Arbeiten.
Nachträgliche Mehrforderungen für Toleranzausgleich und ähnliches werden nicht anerkannt.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Diese müssen im Einzelnen enthalten:
Prüfzeugnisse und ZulassungenDokumentation der verwendeten MaterialienWartungs-, Bedienungs- und PflegeanweisungenPrüfprotokolle soweit erforderlichAbnahmebescheinigungen
Die Revisionsunterlagen sind 1-fach auf Datenträger als PDF und DWG (DXF) geordnet zu übergeben
- ergänzende ZTV 9741 Gipskartonständerwände
- ergänzende ZTV 9741 abgehängte Decke Ergänzende ZTV 9741 abgehängte Decke
1 Grundlagen
1.1 Normen / Richtlinien
Ergänzend zu den Vertragsgrundlagen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten:
Die HerstellerrichtlinienDie Richtlinien der FachverbändeDie relevanten DIN-NormenDie relevanten VDE-RichtlinienDie relevanten VDI-RichtlinienIn der jeweils neuesten Fassung
Die in den ZTV festgelegten Forderungen sind als Nebenleistungen auszuführen und in die Einheitspreise der Hauptpositionen einzurechnen.
Soweit in den einzelnen Positionen keine andere Aussage getroffen ist, gilt für alle Positionen:
Die Leistungsbeschreibung umfasst vollständige Lieferung und Montage der beschriebenen Leistung.
2 Besondere Anforderungen
2.1 Systemdecken
Für Systemdecken sind alle Bauteile nur von einem Hersteller zu verwenden und dessen Einbau- und Verlegevorschriften sind zu beachten.
2.2 Nachweise
Werden besondere Anforderungen, z.B. An Feuer-, Schall- und/oder Wärmeschutz gestellt, sind die erforderlichen Nachweise zu liefern. Befestigungen, aller Art - auch statisch erforderliche - sind zuliefern, einzubauen und die notwendigen Nachweise beizubringen.
Werden andere Fabrikate als im LV beschrieben angeboten, ist die Gleichwertigkeit in Qualität, Eigenschaften und Aussehen erforderlich und nachzuweisen.
2.3 Schadstoffe
Die Decken dürfen keinerlei schädliche Stoffe absondern.
3 Nebenleistungen
In den Einheitspreisen sind folgende Leistungen enthalten:
3.1 - Muster
Musterdecken nach Angabe der Bauleitung anbringen und wieder entfernen, soweit sie nicht im Gebäude oder Musterraum verbleiben.
3.2 - vorbereitende Arbeiten
Vorwegarbeiten z.B. Unterkonstruktionen anbringen für und hinter bzw. über Installationen aller Art nach Anordnung der Bauleitung. Prüfen der vorhandenen Untergründe und Anbringen der erforderlichen Unterkonstruktionen im vorgeschriebenen/empfohlenen Raster.
3.3 Anschlüsse
Anarbeiten an angrenzende und eingebaute Teile (auch Stützen+ Pfeiler) aller Art und Größe gemäß Zeichnung bzw. Detail und/oder Angabe der Bauleitung, auch wenn sie nicht in einem Zuge mit den übrigen Arbeiten ausgeführt werden können.
3.4 Rund- und Schrägschnitte/Verschnitt
Alle erforderlichen Rund- und Schrägschnitte, soweit sie im LV nicht besonders beschrieben sind.
Profilierte Randwinkel, Deckleisten usw. sind auf Gehrung zu stoßen.Verschnitt wird nicht vergütet.
3.5 Planungsleistungen
Für die Fugen-/Rastereinteilung sowie Anschluss- und Ausführungsdetails aller Art sind entsprechende Zeichnungen -nach den Vorgaben des AG- anzufertigen und genehmigen zu lassen.
Vor Planfreigabe darf mit der Ausführung nicht begonnen werden.
3.6 Metallprofile
Sichtbare Metallprofile (z. B. Randwinkel) sind grundsätzlich pulverbeschichtet vorzusehen und zu bemustern.
3.7 Profilunterbrechung
Unterbrechungen der UK-Profile bei der Anarbeitung an Einbauten (Hutschienen -gebogen oder gerade, Aussparungen, etc.) und Anschlüssen sind einzurechnen.
Auswechslungen und Verstärkungen im Bereich von haustechnischen Installationen sind einzurechnen.
3.8 Dehnfugen
Dehnfugen sind in Abstimmung mit dem AG anzulegen. Bei GK-Decken sind diese z.B. Als hinterlegte, scharfkantige Schattenfuge auszubilden.
3.9 Kleinstmengen
Kleinstmengenzuschläge werden nicht erstattet.
3.10 Reservematerial
Folgendes Reservematerial ist (soweit zur Ausführung vorkommend) zu liefern und dem AG zu übergeben.
Dies ist in die Einheitspreise der Hauptposition einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet:
20 St. MF-Deckenplatten 625 x 625 mm in allen vorkommenden Musterungen20 St. Langfeld-Deckenplatten 1000 x 312,5 mm
4 Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach VOB, abweichend jedoch:
4.1 verdeckte Bauteile
Alle nach Fertigstellung der Arbeiten nicht mehr sichtbaren Bauteile sind vor Anbringen der Deckenbekleidung gemeinsam mit der Bauleitung aufzumessen, da andernfalls die Leistung nicht anerkannt werden kann.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
Prüfzeugnisse und ZulassungenDokumentation der verwendeten MaterialienWartungs-, Bedienungs- und PflegeanweisungenPrüfprotokolle soweit erforderlichAbnahmebescheinigungen
Die Revisionsunterlagen sind 1-fach auf Datenträger als PDF und DWG (DXF) geordnet zu übergeben.
- ergänzende ZTV 9741 abgehängte Decke
39 Trockenbauarbeiten
39
Trockenbauarbeiten
Hinweise Bauteil 1 - 3 Die wände werden von OK RFB bis UK Decke im EG und bis UK Dachkonstruktion im OG gestellt.
Zwischen Betonsohle/Rohdecke und Grundprofil ist eine Trennlage als Korrosionsschutz vorzusehen.
Befestigungen nicht rostend.
An Unterzüge sorgfältig anarbeiten und andichten.
Abgeh. Decken werden zwischen den Wänden ausgeführt. Im Anschluss an die Rohdecken und Massivwände sind Dichtungsbänder einzulegen.
An den Stößen Armierungsstreifen einlegen und glatt einspachteln. Kreuzfugen sind unzulässig.
Fall erforderlich sind gleitende Deckenanschlüsse auszubilden.
Das Herstellen von Aussparungen für Kabeltrassen, Kabelkanäle sowie die Abdichtung dieser Aussparungen ist einzurechnen. Die Abdichtung hat so zu erfolgen, dass die Anforderungen des Brandschutzes und die vorgegebenen Schalldämmwerte im eingebauten Zustand gewährleistet sind.
Türzargen sind in den Ständerwänden einwandfrei zu befestigen.
Die geforderten Schalldämmwerte sind ggf's durch Messungen eines neutralen Gutachters für fertig eingebaute Bauteile nachzuweisen .
Hinweise Bauteil 1 - 3
39.01 Trockenbauarbeiten Bauteil 1
39.01
Trockenbauarbeiten Bauteil 1
39.02 Trockenbauarbeiten Bauteil 2
39.02
Trockenbauarbeiten Bauteil 2
39.03 Trockenbauarbeiten Bauteil 3
39.03
Trockenbauarbeiten Bauteil 3
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