Trockenbau
Raiffeisen Logistik Kehl
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OZ
Beschreibung
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Bau­be­schrei­bung : Die ZG - Raiffeisen be­treibt im Rheinhafen Kehl, in der Süd­stra­ße 2,  ein Logistikzentrum von wel­chem  ca. 80 Bau- und Gar­ten­märk­te in Ba­den an­ge­dient wer­den. Das be­ste­hen­de Logistikzentrum wur­de in den 1960-er Jah­ren er­stellt und be­darf ei­ner Mo­der­ni­sie­rung und Er­wei­te­rung. Da­bei wer­den in 4 Bau­ab­schnit­ten Ge­bäu­de und Ge­bäu­de­tei­le von Be­stands­ge­bäu­den ab­ge­bro­chen und neue Hal­len und Hochregallager so­wie die Au­ßen­an­la­gen mit Anlieferungshöfen neu ge­baut. Für die je­weils nicht be­trof­fe­nen Bau­ab­schnit­te muss der lau­fen­de Be­trieb des Logistikzentrums ge­währ­leis­tet blei­ben. Die Zu­fahrt zum Be­triebs­ge­län­de er­folgt über die Süd­stra­ße. Bau­ab­schnitt 1: Ver­pa­ckung / Kon­so­li­die­rung    ca.   1.500 qm Bau­ab­schnitt 2: Breitganglager                    ca.   2.530 qm Bau­ab­schnitt 3: Wa­ren­ein­gang mit Funktionsfl. Ca.      740 qm                           Mez­za­ni­ne im OG.                    ca.      740 qm Bau­ab­schnitt 4: Schmalganglager                    ca.   3.150 qm Bau­ab­schnitt 5: Gefahrstofflager                    ca.      440 qm
Allgemeine Baubeschreibung
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Trockenbau (ZTV) Zu­sätz­li­che tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen (ZTV) Für die aus­ge­schrie­be­nen Leis­tun­gen gilt voll­in­halt­lich die VOB Teil C (ATV) in der ak­tu­el­len Fas­sung Für die­se Aus­schrei­bung Tro­cken­bau wird auf die fol­gen­den Nor­men aus­drück­lich hin­ge­wie­sen: DIN 4102                     Brand­ver­hal­ten von Bau­stof­fen DIN 4103-1                  Nicht tra­gen­de in­ne­re Trenn­wän­de - Teil 1: An­for­de­run­gen und Nach­wei­se DIN 4103-2                  Nicht tra­gen­de in­ne­re Trenn­wän­de - Teil 2: Wän­de aus Gips-Wand­bau­plat­ten DIN 4420                     Arbeits- und Schutz­ge­rüs­te DIN 18168                    Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Un­ter­de­cken DIN 18180                    Gips­plat­ten - Ar­ten und An­for­de­run­gen DIN 18182                    Zu­be­hör für die Ver­ar­bei­tung von Gips­plat­ten DIN 18195-4                 Bau­werksab­dich­tun­gen - Teil 4: Ab­dich­tung ge­gen Bodenfeuchte DIN 18202                    Maßtoleranzen im Hoch­bau DIN 18299                    All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­ar­bei­ten je­der Art DIN 18340                    Tro­cken­bau­ar­bei­ten DIN EN 520                  Gips­bau­plat­ten - Be­grif­fe, An­for­de­run­gen und Prüf­ver­fah­ren DIN EN 13501 Klas­si­fi­zie­rung von Bau­pro­duk­ten und Bau­ar­ten zu                                    Ihrem Brand­ver­hal­ten DIN EN 13964 Un­ter­de­cken - An­for­de­run­gen und Prüf­ver­fah­ren So­wie alle wei­te­ren DIN-Nor­men, so­weit sie auf die ein­ge­bau­ten Stof­fe zu­tref­fen. Die Aus­füh­rung der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen hat in Über­ein­stim­mung mit den all­ge­mei­nen Ver­trags­be­din­gun­gen (VOB), den DIN-Nor­men, den Fach­re­geln der Ver­bän­de, den Ver­ord­nun­gen und Ge­set­zen der Be­hör­den, dem an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik so­wie den Hin­wei­sen der Werkstofflieferanten zu er­fol­gen. Sie gel­ten voll­in­halt­lich als Er­gän­zung der Leis­tungs­be­schrei­bung, ins­be­son­de­re: LBO             Lan­des­bau­ord­nung Ba­den-Würt­tem­berg                    BImSchG Bun­de­sim­mis­si­ons­schutz­ge­setz so­wie die Zug.                    Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten (VwV), u.a.: - TA Luft       Tech­ni­sche An­lei­tung zur Rein­hal­tung der Luft - TA Lärm     Tech­ni­sche An­lei­tung zum Schutz ge­gen Lärm Die ent­spre­chen­den berufsgenossenschaftlichen Vor­schrif­ten so­wie die berufsgenossenschaftlichen Re­geln für Si­cher­heit und Ge­sund­heits­schutz bei der Ar­beit sind zu be­ach­ten, ins­be­son­de­re die Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten für Bau­ar­bei­ten. Für die Aus­füh­rung der be­schrie­be­nen Leis­tun­gen gel­ten alle zur normgerechten Aus­füh­rung (ge­mäß dem ak­tu­el­len Stand der Tech­nik) gel­ten­den Nor­men, Richt­li­ni­en, Ver­ord­nun­gen etc. in der je­weils ak­tu­el­len Fas­sung. Vor­leis­tun­gen und Bauf­rei­heit Alle Maße sind vom Un­ter­neh­mer ei­gen­ver­ant­wort­lich am Bau zu neh­men. Ist der Auf­trag­neh­mer zur Gel­tend­ma­chung von Be­den­ken ver­pflich­tet, muss er auch auf die nach­tei­li­gen Fol­gen auf­merk­sam ma­chen. Ar­beits­ab­schnit­te Die Aus­füh­rung der Leis­tun­gen in al­len er­for­der­li­chen Ar­beitse­tap­pen, ge­mäß den sich ein­stel­len­den Er­for­der­nis­sen des Bau­a­b­lau­fes bzw. nach An­ga­be der Bau­lei­tung, ist in die EP ein­zu­kal­ku­lie­ren. Die Rei­hen­fol­ge der Ar­beits­ab­schnit­te und der Ar­beits­schrit­te sind mit der Bau­lei­tung zu ver­ein­ba­ren. Ein­zel­ne Ar­beits­schrit­te dür­fen je Ar­beits­ab­schnitt erst nach man­gel­frei­er Aus­füh­rung des vo­ri­gen Ar­beits­schrit­tes und Frei­ga­be durch die Bau­lei­tung er­fol­gen. Die Bau­lei­tung ist je­weils zwei Ar­beits­ta­ge vor Be­ginn je­des Ar­beits­ab­schnit­tes zu in­for­mie­ren. Die glei­che Frist gilt für die Ver­ein­ba­rung von Be­ge­hun­gen. Be­ge­hun­gen gel­ten nicht als Teil­ab­nah­men. Her­stel­ler­vor­ga­ben Die je­wei­li­gen Her­stel­ler­an­ga­ben für die Ver­ar­bei­tung, La­ge­rung und Mon­ta­ge der je­wei­li­gen Ma­te­ria­li­en bzw. Stof­fe sind zwin­gend ein­zu­hal­ten. Die Kos­ten da­für sind in die Ein­heits­prei­se ein­zu­rech­nen. Sons­ti­ges: Bei al­len Ar­bei­ten ist dar­auf zu ach­ten, dass be­reits ein­ge­bau­te Tei­le an­de­rer Ge­wer­ke we­der be­schmutzt noch sonst wie be­schä­digt wer­den. Not­falls sind die­se Tei­le durch ge­eig­ne­te Mit­tel aus­rei­chend zu schüt­zen. An­schluss­stel­len je­der Art müs­sen ab­ge­klebt wer­den. Der Auf­trag­neh­mer schützt sei­ne ei­ge­nen Leis­tun­gen selbst ge­gen Be­schä­di­gun­gen jeg­li­cher Art. Ein­heits­prei­se Mit den Ein­heits­prei­sen sind alle für die be­schrie­be­ne Leis­tung er­for­der­li­che Maß­nah­men ab­ge­gol­ten, ins­be­son­de­re -                        alle Ne­ben­leis­tun­gen ge­mäß VOB/C -                        Her­stel­lung, Lie­fe­rung und Mon­ta­ge der an­ge­bo­te­nen Pro­duk­te -                        Ma­te­rial- und Gerätevorhaltekosten, so­wie die Kos­ten für Be­triebss­tof­fe, Trans­por­te, Ge­büh­ren usw. die mit der Or­ga­ni­sa­ti­on und dem Ablauf der Bau­stel­le zu­sam­men­hän­gen. -                        Kos­ten für Ent­sor­gung von Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al einschl. Deponiekosten -                        Trans­port auf der ge­sam­ten Bau­stel­le, Zwischentransport und -lagerung  so­wie Ab­trans­port -                        Pro­jek­tie­rung so­wie Ge­mein­kos­ten für Lo­gis­tik etc. -                        Ein­hal­tung der Maßtoleranzen nach DIN 18202 -                        alle Befestigungs- und Ver­bin­dungs­mit­tel -                        alle er­for­der­li­chen Gerüs­te zur Durch­füh­rung der an­ge­bo­te­nen Leis­tun­gen, -                        alle sons­ti­gen Kos­ten, die der Auf­trag­neh­mer zur ord­nungs­ge­mä­ßen Durch­füh­rung der Bau­auf­ga­be zu er­brin­gen hat.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Trockenbau (ZTV)
- ergänzende ZTV 9741 Gipskartonständerwände Er­gän­zen­de ZTV 9741 Gipskartonständerwände 1 Grund­la­gen 1.1 Nor­men / Richt­li­ni­en Er­gän­zend zu den Ver­trags­grund­la­gen der All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen gel­ten: Die HerstellerrichtlinienDie Richt­li­ni­en der Fach­ver­bän­deDie re­le­van­ten DIN-Nor­menDie re­le­van­ten VDE-Richt­li­ni­enDie re­le­van­ten VDI-Richt­li­ni­enFür Maßtoleranzen: DIN 18202, Ta­bel­le 3, Zei­le 7 (für er­höh­te An­for­de­run­gen) In der je­weils neues­ten Fas­sung Die in den ZTV  fest­ge­leg­ten For­de­run­gen sind als Ne­ben­leis­tun­gen aus­zu­füh­ren und in die Ein­heits­prei­se der Haupt­po­si­tio­nen ein­zu­rech­nen. So­weit in den ein­zel­nen Po­si­tio­nen kei­ne an­de­re Aus­sa­ge ge­trof­fen ist, gilt für alle Po­si­tio­nen, Die Leis­tungs­be­schrei­bung um­fasst voll­stän­di­ge Lie­fe­rung und Mon­ta­ge der be­schrie­be­nen Leis­tung. 2    Zu­las­sun­gen / Zeug­nis­se Die For­de­run­gen hin­sicht­lich Ein­bruch-, Gü­te-, Bran­d-, Schall- und Wär­me­schutz, Be­fes­ti­gun­gen, Gleich­wer­tig­keit bei al­ter­na­ti­ven An­ge­bo­ten und Vor­schlä­gen sind nach­zu­wei­sen, z. B. Durch Prüf­zeug­nis­se. 3    Ne­ben­leis­tun­gen In den Ein­heits­prei­sen sind fol­gen­de Leis­tun­gen ent­hal­ten, eine ge­son­der­te Ver­gü­tung er­folgt nicht: Alle er­for­der­li­chen Schräg­schnit­te ,so­weit im LV nicht be­son­ders be­schrie­ben: Sämt­li­che er­for­der­li­che Schutz­maß­nah­men an al­len be­trof­fe­nen Bau­tei­len ge­gen Ver­schmut­zung und Be­schä­di­gung, an­brin­gen und nach Been­di­gung der Ar­bei­ten wie­der rest­los ent­fer­nen Die Her­stel­lung von Wandverbindungen un­ter­ein­an­der (Ecken, T-Stößen, Kreuzstöße) und von  Frei­ste­hen­den Wandenden, in­kl. dauerelastische Ver­fu­gung an al­len An­schlüs­senDie Her­stel­lung von evt­l. er­for­der­li­chen Dehnfugen, die­se sind in Ab­stim­mung mit dem AG an­zu­le­gen Der Ein­bau von Pass-, Ran­d- und ZuschnittstückenMehr­auf­wand für die Her­stel­lung von Lei­bun­genDie Her­stel­lung der dich­ten An­schlüs­se an seit­li­che Massivbauteile und Fassa­den, obe­re De­cken und un­te­ren Fuß­bo­den mit Moltoprenestreifen, die Fu­gen wer­den all­sei­tig mit dauerelastischem Kunststoffkitt, bün­dig ver­fugtbauablaufbedingte Vor­weg- und Nach­ar­bei­tenDie Her­stel­lung al­ler Auss­pa­run­gen für Installationsarmaturen und -anschlüsse, Lüftungs- und Elektroeinbauteile, Brand­schutz­klap­pen etc. in üb­li­cher Installationsdichte, einschl. Ver­schlie­ßen der Auss­pa­run­gen und An­ar­bei­ten an die Ein­bau­tei­le auch wenn sie nicht in ei­nem Zuge mit den üb­ri­gen Ar­bei­ten aus­ge­führt wer­den kön­nen.Aus­klin­ken der Wän­de im Be­reich von Un­ter­zü­gen, ohne Be­ein­träch­ti­gung der brandschutztechnischen und bauphysikalischen An­for­de­run­genEcken sind mit Kan­ten­schutz­pro­fi­len zu ver­se­hen Dämm­stof­fe sind abgleitsicher ein­zu­bau­enHaustechnische In­stal­la­tio­nen sind mit Mineralfaserdämmung, Schmelz­punkt >1000° in  Durchdringungsbereichen zu um­man­teln und an­zu­spach­teln Her­stel­lung von Öff­nun­gen und Leibungsverkleidungen für Ka­bel- und Lei­tungs­durch­füh­run­gen, einschl. Ver­schlie­ßen der Öff­nun­gen und An­ar­bei­ten an die Durch­füh­run­gen An­schlüs­se von elek­tri­schen Bau­tei­len, die im LV be­schrie­ben sind, Ka­bel­zug bau­seits In­be­trieb­nah­men und Ein­wei­sun­genPrüf­bü­cher (z. B. Für Brand­schutz­tü­ren oder Türan­trie­be) 4     Auf­maß und Abrech­nung Alle nach Fer­tig­stel­lung der Ar­bei­ten nicht mehr sicht­ba­ren be­son­de­ren Un­ter­kon­struk­tio­nen, Dämmstofflagen usw., die lt. LV be­son­ders be­rech­net wer­den, sind vor An­brin­gen der Wand­be­klei­dung ge­mein­sam mit der Bau­lei­tung auf­zu­mes­sen, da an­dern­falls die Leis­tung nicht an­er­kannt wer­den kann. Bei über den DIN- und VOB-Vorschriften lie­gen­den Rohbautoleranzen ist recht­zei­tig vor Be­ginn der Ar­bei­ten die Bau­lei­tung zu ver­stän­di­gen, um für die Be­sei­ti­gung die­ser Män­gel zu sor­gen. Ist dies nicht mög­lich,er­teilt die Bau­lei­tung den Auf­trag für das An­brin­gen von Ausgleichskonstruktionen und der­glei­chen vor Be­ginn der Ar­bei­ten. Nach­träg­li­che Mehr­for­de­run­gen für To­le­ranz­aus­gleich und ähn­li­ches wer­den nicht an­er­kannt. 5    Revisionsunterlagen In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: Prüf­zeug­nis­se und Zu­las­sun­genDo­ku­men­ta­ti­on der ver­wen­de­ten Ma­te­ria­li­enWartungs-, Bedienungs- und Pfle­gean­wei­sun­genPrüf­pro­to­kol­le so­weit er­for­der­lichAb­nah­me­be­schei­ni­gun­gen Die Revisionsunterlagen sind 1-fach auf Da­ten­trä­ger als PDF und DWG (DXF) ge­ord­net zu über­ge­ben
- ergänzende ZTV 9741 Gipskartonständerwände
- ergänzende ZTV 9741 abgehängte Decke Er­gän­zen­de ZTV 9741 ab­ge­häng­te De­cke 1   Grund­la­gen 1.1            Nor­men / Richt­li­ni­en Er­gän­zend zu den Ver­trags­grund­la­gen der All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen gel­ten: Die HerstellerrichtlinienDie Richt­li­ni­en der Fach­ver­bän­deDie re­le­van­ten DIN-Nor­menDie re­le­van­ten VDE-Richt­li­ni­enDie re­le­van­ten VDI-Richt­li­ni­enIn der je­weils neues­ten Fas­sung Die in den ZTV  fest­ge­leg­ten For­de­run­gen sind als Ne­ben­leis­tun­gen aus­zu­füh­ren und in die Ein­heits­prei­se der Haupt­po­si­tio­nen ein­zu­rech­nen. So­weit in den ein­zel­nen Po­si­tio­nen kei­ne an­de­re Aus­sa­ge ge­trof­fen ist, gilt für  alle Po­si­tio­nen: Die Leis­tungs­be­schrei­bung um­fasst voll­stän­di­ge Lie­fe­rung und Mon­ta­ge der be­schrie­be­nen Leis­tung. 2                  Be­son­de­re An­for­de­run­gen 2.1               Systemdecken Für Systemdecken sind alle Bau­tei­le nur von ei­nem Her­stel­ler zu ver­wen­den und des­sen Ein­bau- und Verlegevorschriften sind zu be­ach­ten. 2.2               Nach­wei­se Wer­den be­son­de­re An­for­de­run­gen, z.B. An Feu­er-, Schall- und/oder Wär­me­schutz ge­stellt, sind die er­for­der­li­chen Nach­wei­se zu lie­fern. Be­fes­ti­gun­gen, al­ler Art - auch sta­tisch er­for­der­li­che - sind zulie­fern, ein­zu­bau­en und die not­wen­di­gen Nach­wei­se bei­zu­brin­gen. Wer­den an­de­re Fa­bri­ka­te als im LV be­schrie­ben an­ge­bo­ten, ist die Gleich­wer­tig­keit in Qua­li­tät, Ei­gen­schaf­ten und Aus­se­hen er­for­der­lich und nach­zu­wei­sen. 2.3               Schad­stof­fe Die De­cken dür­fen kei­ner­lei schäd­li­che Stof­fe ab­son­dern. 3                  Ne­ben­leis­tun­gen In den Ein­heits­prei­sen sind fol­gen­de Leis­tun­gen ent­hal­ten: 3.1               - Mus­ter Musterdecken nach An­ga­be der Bau­lei­tung an­brin­gen und wie­der ent­fer­nen, so­weit sie nicht im Ge­bäu­de oder Musterraum ver­blei­ben. 3.2               - vor­be­rei­ten­de Ar­bei­ten Vorwegarbeiten z.B. Un­ter­kon­struk­tio­nen an­brin­gen für und hin­ter bzw.  über In­stal­la­tio­nen al­ler Art nach An­ord­nung der Bau­lei­tung. Prü­fen der vor­han­de­nen Un­ter­grün­de und An­brin­gen der er­for­der­li­chen Un­ter­kon­struk­tio­nen im vor­ge­schrie­be­nen/emp­foh­le­nen Ras­ter. 3.3               An­schlüs­se An­ar­bei­ten an an­gren­zen­de und ein­ge­bau­te Tei­le (auch Stüt­zen+ Pfei­ler) al­ler Art und Grö­ße ge­mäß Zeich­nung bzw. De­tail und/oder An­ga­be der Bau­lei­tung, auch wenn sie nicht in ei­nem Zuge mit den üb­ri­gen Ar­bei­ten aus­ge­führt wer­den kön­nen. 3.4               Run­d- und Schräg­schnit­te/Ver­schnitt Alle er­for­der­li­chen Run­d- und Schräg­schnit­te, so­weit sie im LV nicht be­son­ders be­schrie­ben sin­d. Pro­fi­lier­te Randwinkel, Deckleisten usw. sind auf Geh­rung zu sto­ßen.Ver­schnitt wird nicht ver­gü­tet. 3.5               Planungsleistungen Für die Fu­gen-/Ras­te­r­ein­tei­lung so­wie An­schluss- und Aus­füh­rungs­de­tails al­ler Art sind ent­spre­chen­de Zeich­nun­gen -nach den Vor­ga­ben des AG- an­zu­fer­ti­gen und ge­neh­mi­gen zu las­sen. Vor Planfreigabe darf mit der Aus­füh­rung nicht be­gon­nen wer­den. 3.6               Me­tall­pro­fi­le Sicht­ba­re Me­tall­pro­fi­le (z. B. Randwinkel) sind grund­sätz­lich pulverbeschichtet vor­zu­se­hen und zu be­mus­tern. 3.7               Profilunterbrechung Un­ter­bre­chun­gen der UK-Pro­fi­le bei der Anarbeitung an Ein­bau­ten (Hut­schie­nen -ge­bo­gen oder ge­ra­de, Auss­pa­run­gen, etc.) und An­schlüs­sen sind ein­zu­rech­nen. Aus­wechs­lun­gen und Ver­stär­kun­gen im Be­reich von haustechnischen In­stal­la­tio­nen sind ein­zu­rech­nen. 3.8               Dehnfugen Dehnfugen sind in Ab­stim­mung mit dem AG an­zu­le­gen. Bei GK-Decken sind die­se z.B. Als hin­ter­leg­te, scharf­kan­ti­ge Schattenfuge aus­zu­bil­den. 3.9               Kleinstmengen Kleinstmengenzuschläge wer­den nicht er­stat­tet. 3.10             Re­ser­ve­ma­te­ri­al Fol­gen­des Re­ser­ve­ma­te­ri­al ist (so­weit zur Aus­füh­rung vor­kom­mend) zu lie­fern und dem AG zu über­ge­ben. Dies ist in die Ein­heits­prei­se der Haupt­po­si­ti­on ein­zu­rech­nen und wird nicht ge­son­dert ver­gü­tet: 20 St. MF-Deckenplatten 625 x 625 mm in al­len vor­kom­men­den Mus­te­run­gen20 St. Lang­feld-De­cken­plat­ten 1000 x 312,5 mm 4                  Auf­maß und Abrech­nung er­fol­gen nach VOB, ab­wei­chend je­doch: 4.1               ver­deck­te Bau­tei­le Alle nach Fer­tig­stel­lung der Ar­bei­ten nicht mehr sicht­ba­ren Bau­tei­le sind vor An­brin­gen der Deckenbekleidung ge­mein­sam mit der Bau­lei­tung auf­zu­mes­sen, da an­dern­falls die Leis­tung nicht an­er­kannt wer­den kann. 5                  Revisionsunterlagen In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: Prüf­zeug­nis­se und Zu­las­sun­genDo­ku­men­ta­ti­on der ver­wen­de­ten Ma­te­ria­li­enWartungs-, Bedienungs- und Pfle­gean­wei­sun­genPrüf­pro­to­kol­le so­weit er­for­der­lichAb­nah­me­be­schei­ni­gun­gen Die Revisionsunterlagen sind 1-fach auf Da­ten­trä­ger als PDF und DWG (DXF) ge­ord­net zu über­ge­ben.
- ergänzende ZTV 9741 abgehängte Decke
39 Trockenbauarbeiten
39
Trockenbauarbeiten
Hinweise Bauteil 1 - 3 Die wän­de wer­den von OK RFB bis UK De­cke im EG und bis UK Dach­kon­struk­ti­on im OG ge­stell­t. Zwi­schen Betonsohle/Rohdecke und Grund­pro­fil ist eine Trenn­la­ge als Kor­ro­si­ons­schutz vor­zu­se­hen. Be­fes­ti­gun­gen nicht ros­ten­d. An Un­ter­zü­ge sorg­fäl­tig an­ar­bei­ten und an­dich­ten. Abgeh. De­cken wer­den zwi­schen den Wän­den aus­ge­führ­t. Im An­schluss an die Rohdecken und Mas­siv­wän­de sind Dich­tungs­bän­der ein­zu­le­gen. An den Stö­ßen Armierungsstreifen ein­le­gen und glatt ein­spach­teln. Kreuz­fu­gen sind un­zu­läs­sig. Fall er­for­der­lich sind glei­ten­de De­cken­an­schlüs­se aus­zu­bil­den. Das Her­stel­len von Auss­pa­run­gen für Ka­bel­tras­sen, Ka­bel­kanä­le so­wie die Ab­dich­tung die­ser Auss­pa­run­gen ist ein­zu­rech­nen. Die Ab­dich­tung hat so zu er­fol­gen, dass die An­for­de­run­gen des Brand­schut­zes und die vor­ge­ge­be­nen Schalldämmwerte im ein­ge­bau­ten Zu­stand ge­währ­leis­tet sin­d. Türzargen sind in den Ständerwänden ein­wand­frei zu be­fes­ti­gen. Die ge­for­der­ten Schalldämmwerte sind ggf's durch Mes­sun­gen ei­nes neu­tra­len Gut­ach­ters für fer­tig ein­ge­bau­te Bau­tei­le nach­zu­wei­sen .
Hinweise Bauteil 1 - 3
39.01 Trockenbauarbeiten Bauteil 1
39.01
Trockenbauarbeiten Bauteil 1
39.02 Trockenbauarbeiten Bauteil 2
39.02
Trockenbauarbeiten Bauteil 2
39.03 Trockenbauarbeiten Bauteil 3
39.03
Trockenbauarbeiten Bauteil 3

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