Holztüren / Innenfensterbänke
Raiffeisen Logistik Kehl
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Bau­stel­len­or­ga­ni­sa­ti­on und -koordination: Die Ar­bei­ten sind in Ab­stim­mung mit den Rohbauarbeiten, den Ar­bei­ten der Ge­bäu­de­tech­nik und den Ausbauarbeiten auszuführen. Die Ar­bei­ten sind Bauabschnittsweise, teil­wei­se auch Bauabschnittsübergreifend nach Anweisung der Bau­lei­tung des AG. durch­zu­füh­ren. Bau­stel­len­or­ga­ni­sa­ti­on und -koordination: Der AN hat sich an sämt­li­chen, vor Mon­ta­ge­be­ginn statt­fin­den­den Koordinationsbesprechungen zu­sam­men mit den an­de­ren aus­füh­ren­den Fir­men bei der ört­li­chen Bau­lei­tung und beim AG zu be­tei­li­gen. Der an­fal­len­de Bau­schutt ist täg­lich un­auf­ge­for­dert und dau­ernd von der Bau­stel­le zu ent­fer­nen und abzufahren. Der AN hat ein Bau­ta­ge­buch zu füh­ren. Eine Ko­pie des Bau­ta­ge­bu­ches wird wö­chent­lich dem AG zur Ver­fü­gung ge­stellt Bau­ab­wick­lung, Bau­stof­fe und Bau­tei­le, Werk- und Mon­ta­ge­pla­nung : Es dür­fen nur zu­ge­las­se­ne Dü­bel ver­wen­det wer­den. Eti­ket­ten, Kle­be­strei­fen und Schutz­über­zü­ge bzw. -markierungen sind vor der Über­ga­be kos­ten­los zu ent­fer­nen. Werk- und Mon­ta­ge­pla­nung/Aus­füh­rungs­un­ter­la­gen: Die Er­stel­lung der kom­plet­ten Werk- und Mon­ta­ge­pla­nung auf Grund­la­ge der vom AG bei­ge­stell­ten Pla­nung und der For­de­run­gen des Bau­herrn ein­schließ­lich al­ler Be­rech­nun­gen so­wie ge­for­der­te Zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen ist Leistungsbestandteil des AN und mit ein­zu­kal­ku­lie­ren. An­zu­fer­ti­gen sind: Werk- und Mon­ta­ge­plä­ne und De­tail­zeich­nun­gen (nach dem   letz­tem Stand der Werk­plä­ne)Fa­bri­kats- und Materialliste Ver­mes­sung/To­le­ran­zen: Die vom AN durch­zu­füh­ren­den und für die Er­brin­gung sei­ner Leis­tun­gen er­for­der­li­chen Ver­mes­sungs­ar­bei­ten gel­ten als Ne­ben­leis­tung und wer­den nicht ge­son­dert ver­gü­tet. Wei­te­re  Ver­trags­be­din­gun­gen Bei zeit­lich ab­schnitts­wei­ser Durch­füh­rung der Leis­tung, ins­be­son­de­re auch bei Leis­tun­gen ge­rin­gen Um­fangs, ent­spre­chend den ört­li­chen be­ding­ten oder an­der­wei­tig sich ein­stel­len­den Not­wen­dig­kei­ten, kann vom AN aus Un­ter­bre­chung usw. kein An­spruch auf zu­sätz­li­che Ver­gü­tung ab­ge­lei­tet wer­den. Einzelpreisänderungen we­gen Über- bzw. Un­ter­schrei­tung der Ein­zel­mas­sen über 10% sind nicht vor­ge­se­hen. Es müs­sen alle er­for­der­li­chen Ab­nah­me- und ge­neh­mig­ten Revisionsunterlagen mit der Abnahmeanzeige zur Prü­fung vor­lie­gen. Lie­gen die­se Un­ter­la­gen nicht voll­stän­dig vor, wird der AG die Ab­nah­me ver­wei­gern. Sämt­li­che sich dar­aus er­ge­ben­den Kon­se­quen­zen ge­hen zu Las­ten des AN. Abnahmeunterlagen: Revisionszeichnungen/-un­ter­la­gen je­weils mit Zeich­nungs­lis­te Grundrisszeichnungen im Maß­stab 1:50An­sichts­zeich­nun­gen im Maß­stab 1:50De­tail­zeich­nun­gen, min­des­tens im Maß­stab 1:20Sta­ti­sche Be­rech­nun­genHin­wei­se auf Herstellungsunterlagen sind zu­läs­sig, die Un­ter­la­gen müs­sen dann dort vor­han­den sein. Baustellenordnung Ord­nung und Sau­ber­keit müs­sen auf der Bau­stel­le ge­währ­leis­tet sein. Es dür­fen nur die Wasch- und WC-An­la­gen be­nutzt wer­den, die auf der Bau­stel­le er­rich­tet sin­d. Vom AN sind ge­eig­ne­te Materialcontainer auf­zu­stel­len. Das Be­nutzen von Räum­lich­kei­ten in­ner­halb des Ge­bäu­des ist aus­drück­lich nicht ge­stat­tet.
Allgemeine Vorbemerkungen
ZTV 976105 - Holztüren - Verglasungen 1     Grund­la­gen 1.1     Nor­men / Richt­li­ni­en Die all­ge­mei­nen tech­ni­schen Vor­schrif­ten für Bau­leis­tun­gen ge­mäß VOB Teil C, die zum Zeit­punkt der Aus­füh­rung der Leis­tung Gül­tig­keit ha­ben. Die ein­schlä­gig  an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik so­wie die für die Leis­tung des AN zu­tref­fen­den  DIN-, EN- und VDI- Nor­men und tech­ni­sche Vor­schrif­ten neues­ter Fas­sung, ins­be­son­de­re : DIN 18355 Tisch­ler­ar­bei­tenDIN 18357 BeschlagarbeitenHerstellerrichtlinien Die ein­schlä­gi­gen Grun­d- und Fach­re­geln  im Tisch­ler­hand­werkDie Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­tenDie  Aus­füh­rungs­plä­ne der Pla­ner und Sonderfachleute Die An­ga­ben der Bau­lei­tung Es sind die zur Ver­wen­dung vor­ge­se­he­nen Ma­te­ria­li­en , Höl­zer, Be­schlag­tei­le, Sch­lös­ser, Glä­ser und sons­ti­gen Zu­lie­fe­run­gen als Mus­ter zur Be­gut­ach­tung und Ent­schei­dung beim Auf­trag­ge­ber  vor­zu­le­gen. Bei Türelementen mit brandschutztechnischen An­for­de­run­gen sind die amt­li­chen  Nach­wei­se (Prüf­zeug­nis­se, Prüf­be­schei­de, bauaufsichtliche Zu­las­sun­gen) vor­zu­le­gen. Die in die­sen ZTV  fest­ge­leg­ten For­de­run­gen sind als Ne­ben­leis­tun­gen aus­zu­füh­ren und in die Ein­heits­prei­se der Haupt­po­si­tio­nen ein­zu­rech­nen. 2     Zu­las­sun­gen/ Zeug­nis­se Die An­for­de­run­gen hin­sicht­lich Ein­bruch-, Gü­te- Bran­d-, Schall- und Wär­me­schutz, Be­fes­ti­gun­gen, Gleich­wer­tig­keit bei al­ter­na­ti­ven An­ge­bo­ten usw. sind nach­zu­wei­sen, z. B. Durch Prüf­zeug­nis­se, Re­fe­ren­zen, etc. 3     Ne­ben­leis­tun­gen Sämt­li­che er­for­der­li­che Schutz­maß­nah­men an al­len be­trof­fe­nen Bau­tei­len ge­gen Ver­schmut­zung und Be­schä­di­gung an­brin­gen und nach Been­di­gung der Ar­bei­ten wie­der rest­los ent­fer­nenAn­schlüs­se von elek­tri­schen Bau­tei­len, die im LV be­schrie­ben sind, Ka­bel­zug bau­seits In­be­trieb­nah­men und Ein­wei­sun­genPrüf­bü­cher (z. B. Für Brand­schutz­tü­ren oder Türan­trie­be)Das Ent­fer­nen von Eti­ket­ten, Kle­be­strei­fen, Schutz­über­zü­gen, Mar­kie­run­gen.Das Jus­tie­ren von Be­schlä­gen, das gang­bar ma­chen der     Tü­ren nach Ab­schluss der Ma­ler­ar­bei­ten.An­schluss­fu­gen zwi­schen Türbekleidung und Bau­werk mit elas­ti­scher Fugendichtmasse schlie­ßen, in­kl. Fugenhinterfüllung. 4     An­for­de­run­gen an Tü­ren 4.1     Maße Die in den Planunterlagen und im LV.  ge­mach­ten An­ga­ben sind vor Ort zu prü­fen. Die in den nach­fol­gen­den Num­mern 4.2 bis 4.7 be­schrie­be­nen Leis­tun­gen sind in den ein­zel­nen Po­si­tio­nen nicht ge­son­dert be­schrie­ben. Sie sind in die je­wei­li­gen Po­si­tio­nen mit ein zu rech­nen!!! 4.2     Holz/ Holz­bau­stof­fe Der max. Wert des Feuch­tig­keits­ge­hal­tes der Ein­zel­tei­le darf 10% nicht über­stei­gen. Formal­de­hyd und alle an­de­ren evt­l. ge­sund­heits­schäd­li­chen Be­stand­tei­le sind nicht zu­läs­sig. Holz­werk­stof­fe müs­sen das RAL-Um­welt­zei­chen 76 be­sit­zen. Span­plat­ten al­ler Ar­ten müs­sen frei von Formal­de­hyd sein. Tro­pi­sche Höl­zer sind nicht zu­ge­las­sen. 4.3     Be­schlä­ge Alle Po­si­tio­nen bein­hal­ten Lie­fe­rung und Ein­bau sämt­li­cher Be­schlä­ge, falls nach­fol­gend nichts an­de­res aus­drück­lich fest­ge­legt ist. Die Mon­ta­ge er­folgt in Ab­stim­mung mit der Bau­lei­tung, zeit­ver­setzt zur Türblattmontage.Wer­den für Schalldämmzwecke Bo­den­dich­tun­gen an Tü­ren ge­for­dert, so sind sie nach­stell­bar an­zu­brin­gen. Das Nach­stel­len muss ohne Aus­hän­gen der Tü­ren mög­lich sein. Lippendichtungen sol­len nicht aus­schließ­lich par­al­lel ver­stell­bar sein. 4.4     Tür­drücker/ Schil­der Ge­ne­rell sind alle Drücker als kom­plet­te Gar­ni­tu­ren, auf Wunsch auch ein­sei­tig mit Knauf statt Drücker, in­kl.  Ro­set­ten und bei WC-Tü­ren mit WC-Gar­ni­tur in die Po­si­tio­nen ein­zu­rech­nen. 4.5     Glas Die Glasdicken sind nach den Vor­schrif­ten der Glas­her­s­teller zu er­mit­teln (auch wenn im LV ggf. kei­ne oder nur un­zu­rei­chen­de Di­cken an­ge­ge­ben sind). Die Be­fes­ti­gung der Glä­ser er­folgt mit Glashalteleisten. Of­fe­ne Glaskanten sind so zu be­ar­bei­ten, dass eine Ver­let­zungs­ge­fahr bei der Scheibenreinigung aus­ge­schlos­sen ist. Es kommt Klarglas als Si­cher­heits­glas zu Aus­füh­rung . Glasdicke bei Türelementen mit Schallschutzanforderung : R'w  27dB ........................................ Glasdicke bei Türelementen mit Schallschutzanforderung : R'w  32dB  ........................................ An­ge­bo­te­ner Glas­typ: ......................... 4.6     Be­fes­ti­gun­gen/ Ver­bin­dun­gen Die Be­fes­ti­gung der Zar­gen und Tü­ren im er­for­der­li­chen Ab­stand darf nur un­sicht­bar er­fol­gen. 4.7     Zar­gen So­weit im LV kei­ne wei­ter­ge­hen­den For­de­run­gen­ gestellt ­wer­den sind Stahlzar­gen, ver­zinkt und  grun­diert zu mon­tie­ren. 4.8     Aus­füh­rung Elas­ti­sche Fu­gen sind grund­sätz­lich zu hin­t­er­fül­len, um eine Dreiflankenhaftung zu ver­mei­den. Als Hin­t­er­fül­lung sind geschlossenzellige, nicht sau­gen­de Ma­te­ria­li­en zu ver­wen­den. Falzdichtungen müs­sen in ei­ner Ebe­ne lie­gen, aus­wech­sel­bar und an den Ecken dicht sein. Falzdichtungen dür­fen erst nach den bauseitigen Ma­ler­ar­bei­ten ein­ge­baut wer­den.  Eine ge­son­der­te Ver­gü­tung da­für er­folgt nicht. Alle Feu­er­schutz­ab­schlüs­se müs­sen eine all­ge­mei­ne bauaufsichtliche Zu­las­sung ha­ben oder den Prüf­nach­weis ei­nes zu­ge­las­se­nen Prü­f­in­sti­tuts be­sit­zen. Feu­er­schutz­tü­ren müs­sen selbst­schlie­ßend sein. Falls nicht an­ders aus­ge­schrie­ben oder aus den Aus­füh­rungs­un­ter­la­gen er­kenn­bar, gilt der Be­triebs­zu­stand "stän­dig ge­schlos­sen". Der Nach­weis für Bran­dab­schot­tun­gen muss sich auf das ge­sam­te Sys­tem, nicht nur auf ein­zel­ne Bau­tei­le be­zie­hen. Stahlzargen müs­sen un­ter­schied­li­che Wand­di­cken bis zu 10mm aus­glei­chen kön­nen. Fer­ti­gungs­un­ter­la­gen : Der Auf­trag­neh­mer er­hält einen vom Archi­tek­ten er­stell­ten Plansatz, Zeich­nun­gen M 1:100/:50, ggf. mit De­tails, eine Türliste und wei­te­re tech­ni­sche Un­ter­la­gen. Ent­spre­chend die­sen Un­ter­la­gen, dem Auf­maß an der Bau­stel­le und den An­ga­ben von AG und der Bau­lei­tung fer­tigt der AN Recht­zei­tig Werk- und De­tail­plä­ne, Tür-Positions-Listen mit Beschlagangaben usw. Erst nach Prü­fung und Frei­ga­be durch die Bau­lei­tung und den Auf­trag­ge­ber  darf mit der Werk­statt­fer­ti­gung be­gon­nen bzw. Se­ri­en­bau­tei­le be­stellt wer­den. Eine Türliste ist auf Ba­sis der vor­lie­gen­den Türliste im For­mat pdf so­wie Excel zu er­stel­len. Eine ge­son­der­te Ver­gü­tung da­für er­folgt nicht. Die im Leis­tungs­ver­zeich­nis ver­lang­ten Schalldämmwerte gel­ten für das ge­sam­te Türelement, ge­mes­sen auf Der Bau­stel­le im be­triebs­fer­tig ein­ge­bau­ten Zu­stan­d. Der Bau­herr bzw die Bau­lei­tung  kön­nen den Nach­weis der Ein­hal­tung der ge­for­der­ten Dichtigkeits- und Schalldämmwerte ver­lan­gen. Die Kos­ten der Mes­sun­gen  ge­hen zu Las­ten des Auf­trag­neh­mers, sie wer­den nicht ge­son­dert ver­gü­tet. Auf Ver­an­las­sung des Auf­trag­ge­bers er­folgt am Bau­en­de ein Blower-Door Test zu des­sen Las­ten. Bei er­for­der­lich wer­den­den Nach­bes­se­run­gen zu Las­ten des Auf­trag­neh­mer­s. Ins­be­son­de­re bei Türelementen wird auf die schall­däm­men­den Ei­gen­schaf­ten hin­ge­wie­sen . Die im LV. Ver­lang­ten Ei­gen­schaf­ten sind mit Tür­blatt und Zar­ge  und ggf's fest­ste­hen­dem Sei­ten­teil   ge­mein­sam zu er­fül­len .Deshalb wird noch­mals ge­son­dert auf eine qua­li­tätvol­le  Aus­bil­dung und fachtechnisch ein­wand­frei­en Ein­bau der Zar­ge hin­ge­wie­sen. 5     Auf­maß und Abrech­nung Bei über den DIN- und VOB-Vorschriften lie­gen­den Rohbautoleranzen ist recht­zei­tig vor Be­ginn der Ar­bei­ten die Bau­lei­tung zu ver­stän­di­gen um für die Be­sei­ti­gung die­ser Män­gel zu sor­gen. Nach­träg­li­che Mehr­for­de­run­gen für To­le­ranz­aus­gleich und ähn­li­ches wer­den nicht an­er­kannt. 6     Revisionsunterlagen In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: Alle er­for­der­li­chen WerkstattzeichnungenPrüf­zeug­nis­se und Zu­las­sun­genDo­ku­men­ta­ti­on der ver­wen­de­ten Ma­te­ria­li­enWartungs-, Bedienungs- und Pfle­gean­wei­sun­genPrüf­pro­to­kol­le so­weit er­for­der­lichAb­nah­me­be­schei­ni­gun­gen Die Revisionsunterlagen sind 2-fach in Pa­pier­form und di­gi­tal auf Da­ten­trä­ger als PDF und DWG (DXF) ge­ord­net zu über­ge­ben. 7     War­tung Der AN hat ein  de­tail­lier­tes An­ge­bot für einen War­tungs­ver­trag vor­zu­le­gen.
ZTV 976105 - Holztüren - Verglasungen
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen "Zu­sätz­li­che Tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen" Tech­ni­sche Vor­schrif­ten und Richt­li­ni­en, sind Be­stand­teil der Positionstexte. Bei Ab­wei­chung hat der Positionstext Vor­rang. Die Gleich­wer­tig­keit von an­ge­bo­te­nen  Fa­bri­ka­ten  ist vom Bie­ter mit Ab­ga­be des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses nach­zu­wei­sen und wird vom AG ge­prüft. Voll­stän­dig­keit der an­ge­bo­te­nen Leis­tung: Der AN muss als Fach­fir­ma bei der Kal­ku­la­ti­on die Be­schrei­bung der ver­lang­ten Leis­tung auf Ihre fach­li­che Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit und Ein­deu­tig­keit über­prü­fen. In die An­ge­bots­prei­se sind ein­zu­rech­nen: Bau­stel­len­ein­rich­tung des AN: Ein­rich­tung, Be­trieb, Un­ter­halt, Ab­bau und Ab­trans­port Bau­lei­tung: Die An­we­sen­heit ei­nes deutsch­spra­chi­gen Lei­ters des Bau­trupps ist zwin­gend er­for­der­lich. Be­mus­te­rung: Für alle we­sent­li­chen Bau­tei­le von for­ma­ler oder grund­sätz­li­cher Be­deu­tung wird eine  Be­mus­te­rung ver­langt wer­den. Vor­schrif­ten, Richt­li­ni­en, Auf­la­gen: Die VOB/B und die All­ge­mei­nen Tech­ni­schen Ver­trags­be­din­gun­gen für Bau­leis­tun­gen, d.h. Die VOB/C Für sämt­li­che Ma­te­ria­li­en sind dem AG recht­zei­tig bauaufsichtliche Zu­las­sun­gen und Prüf­zeug­nis­se und Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen zur Prü­fung vor­zu­le­gen.
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baubeschreibung Die ZG-Raiffeisen be­treibt im Rheinhafen Kehl, in der Süd­stra­ße 2, ein Logistikzentrum von wel­chem aus Bau- und Gar­ten­märk­te in Ba­den an­ge­dient wer­den. Das be­ste­hen­de Logistikzentrum wur­de in den 1960er Jah­ren er­stellt und be­darf ei­ner Mo­der­ni­sie­rung und Er­wei­te­rung. Da­bei wer­den in 4 Bau­ab­schnit­ten Ge­bäu­de und Ge­bäu­de­tei­le von Be­stands­ge­bäu­den ab­ge­bro­chen und neue Hal­len und Hochregallager so­wie die Außenanlagen mit Anlieferungshöfen neu ge­baut. Die Dä­cher der Hal­len 1, 2, und 3 er­hal­ten eine ex­ten­si­ve Dachbegrünung. Ein Teil­be­reich der Dach­flä­che von Hal­le 3 wird zur Dach­ter­ras­se mit ei­nem Be­lag aus Be­ton­plat­ten im Kiesbett. Für die je­weils nicht be­trof­fe­nen Bau­ab­schnit­te muss der lau­fen­de Be­trieb des Logistikzentrums ge­währ­leis­tet blei­ben. Die Zu­fahrt zum Be­triebs­ge­län­de er­folgt über die Südstraße.
Baubeschreibung
27 Holz Innentüren
27
Holz Innentüren
Ausführungsbeschreibung:Türelement mit Holztürblatt Türelement mit Tür­blatt aus Holz­werk­stoff nach DIN 68706-1, mit Stahl-Umfassungszarge, 1-flü­ge­lig . Zargenhinterfüllung ge­mäß Zu­las­sung bzw. den Vor­ga­ben des Her­stel­ler­s. Türelement Lot- und flucht­ge­recht ent­spre­chend Anforderungen in Wan­d­öff­nung ein­ge­baut und mit zu­ge­las­se­nen Be­fes­ti­gungs­mit­teln ver­deckt be­fes­tigt, Ge­mäß der in der je­wei­li­gen Po­si­ti­on be­schrie­be­nen An­for­de­run­gen.
Ausführungsbeschreibung:Türelement mit Holztürblatt
Qualtätsbeschreibung Obentürschließer Sämt­li­che in nach­fol­gen­den Ti­teln und Po­si­tio­nen be­schrie­be­nen Tü­ren die mit Obentürschließern aus­zu­stat­ten sind, sind mit Obentürschließern der fol­gen­den Qua­li­tät an­zu­bie­ten: Gleit­schie­nen - Tür­schlie­ßer nach EN 1154 Mit CE-Kennzeichnung Mit stark ab­fal­len­dem Öffnungsmoment für leich­tes Tür öffnen ge­mäß DIN SPEC 1104 Schließgeschwindigkeit, Endschlag hy­drau­lisch kon­trol­liert Öffnungsdämpfung so­wie Schließverzögerung über Ven­til kom­for­ta­bel von vor­ne ein­stell­bar. Öffnungsbegrenzer im Schlie­ßer in­te­grier­t. Leitfabrikat: GEZE o. glw. An­ge­bo­te­ne Tür­schlie­ßer:
Qualtätsbeschreibung Obentürschließer
Tauglichkeit für Riegelschaltkontakte Gül­tig für alle nach­fol­gend be­schrie­be­nen In­nen­tü­ren: Die Tü­ren die in den Tagalarm in­te­griert wer­den, müs­sen für den Ein­bau von Riegelschaltkontakten taug­lich sein. Eine Sa­bo­ta­ge von au­ßen, z.B. durch die Fuge Tür-Wan­d­ele­ment ist aus­zu­schlie­ßen.
Tauglichkeit für Riegelschaltkontakte
27.01 Holztüren BT. 1
27.01
Holztüren BT. 1
27.02 Holztüren BT. 2
27.02
Holztüren BT. 2
27.03 Holztüren BT. 3
27.03
Holztüren BT. 3
27.04 Holztüren mit Glasseitenteil
27.04
Holztüren mit Glasseitenteil
27.05 Innenfensterbänke
27.05
Innenfensterbänke
27.06 Minderpreis Türbeschläge
27.06
Minderpreis Türbeschläge

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