Doppelboden
Raiffeisen Logistik Kehl
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Bau­be­schrei­bung : Die ZG - Raiffeisen be­treibt im Rheinhafen Kehl, in der Süd­stra­ße 2,  ein Logistikzentrum von wel­chem  ca. 80 Bau- und Gar­ten­märk­te in Ba­den an­ge­dient wer­den. Das be­ste­hen­de Logistikzentrum wur­de in den 1960-er Jah­ren er­stellt und be­darf ei­ner Mo­der­ni­sie­rung und Er­wei­te­rung. Da­bei wer­den in 4 Bau­ab­schnit­ten Ge­bäu­de und Ge­bäu­de­tei­le von Be­stands­ge­bäu­den ab­ge­bro­chen und neue Hal­len und Hochregallager so­wie die Au­ßen­an­la­gen mit Anlieferungshöfen neu ge­baut. Für die je­weils nicht be­trof­fe­nen Bau­ab­schnit­te muss der lau­fen­de Be­trieb des Logistikzentrums ge­währ­leis­tet blei­ben. Die Zu­fahrt zum Be­triebs­ge­län­de er­folgt über die Süd­stra­ße. Grund­flä­chen: Bau­ab­schnitt 1: Ver­pa­ckung / Kon­so­li­die­rung                                       ca. 1.500 qm Bau­ab­schnitt 2: Breitganglager                                                                     ca. 2.530 qm Bau­ab­schnitt 3: Wa­ren­ein­gang mit Funktionsfl.ca. 740 qm Mez­za­ni­ne im OG.                                                                                        ca. 740 qm Bau­ab­schnitt 4: Schmalganglager                                                                 ca. 3.150 qm Bau­ab­schnitt 5: Gefahrstofflager                                                                   ca. 440 qm (Die in nach­fol­gen­dem LV. Be­schrie­be­nen Leis­tun­gen kom­men in Bau­ab­schnitt 2  +  3  + 4 zur Aus­füh­rung).
Allgemeine Baubeschreibung
Ausführungszeitraum Die Estricharbeiten kom­men in den Bau­tei­len 2 + 3 + 4 zur Aus­füh­rung  und sind dem Bau­a­b­lauf ent­spre­chend in ver­schie­de­nen Zeit­fens­tern aus­zu­füh­ren. Bau­teil 2:  Juli - Ok­to­ber 2026  (Kleinflächen / Dop­pel­bo­den)
Ausführungszeitraum
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen "Zu­sätz­li­che Tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen" Tech­ni­sche Vor­schrif­ten und Richt­li­ni­en, sind Be­stand­teil der Positionstexte. Bei Ab­wei­chung hat der Positionstext Vor­rang. Die Gleich­wer­tig­keit von an­ge­bo­te­nen  Fa­bri­ka­ten  ist vom Bie­ter mit Ab­ga­be des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses nach­zu­wei­sen und wird vom AG ge­prüft. Voll­stän­dig­keit der an­ge­bo­te­nen Leis­tung: Der AN muss als Fach­fir­ma bei der Kal­ku­la­ti­on die Be­schrei­bung der ver­lang­ten Leis­tung auf Ihre fach­li­che Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit und Ein­deu­tig­keit über­prü­fen. In die An­ge­bots­prei­se sind einzurechnen: Bau­stel­len­ein­rich­tung des AN: Ein­rich­tung, Be­trieb, Un­ter­halt, Ab­bau und Ab­trans­port Bau­lei­tung: Die An­we­sen­heit ei­nes deutsch­spra­chi­gen Leiters des Bautrupps ist zwingend erforderlich. Be­mus­te­rung: Für alle we­sent­li­chen Bau­tei­le von for­ma­ler oder grund­sätz­li­cher Be­deu­tung wird eine  Be­mus­te­rung ver­langt wer­den. Vor­schrif­ten, Richt­li­ni­en, Auf­la­gen: Die VOB/B und die All­ge­mei­nen Tech­ni­schen Ver­trags­be­din­gun­gen für Bau­leis­tun­gen, d.h. Die VOB/C Für sämt­li­che Ma­te­ria­li­en sind dem AG recht­zei­tig bauaufsichtliche Zu­las­sun­gen und Prüf­zeug­nis­se und Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen zur Prü­fung vor­zu­le­gen.
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Vorbemerkungen All­ge­mei­ne Vor­be­mer­kun­gen : Sämt­li­che im Zuge der vor­be­rei­ten­den Pla­nung bzw. Aus­füh­rung  er­for­der­li­chen Ab­stim­mun­gen, auch mit den an­de­ren Ge­wer­ken, sind in den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten. Baubesprechungen wer­den in Ab­stim­mung mit der Bau­lei­tung Fir­ma Pe­ter Gross durch­ge­führ­t. Der Nachunternehmer hat dar­an mit ei­nem Verant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter teil­zu­neh­men. Die Bau­stel­le ist mit ei­nem deutsch­spra­chi­gen Po­lier oder Bau­lei­ter zu be­set­zen. Das Auf­stel­len, Un­ter­hal­ten und Ab­bau­en sämt­li­cher evt­l. er­for­der­li­cher Ma­te­ri­al­la­ger, wel­che zur Er­brin­gung der AN-Leis­tung er­for­der­lich sind, wird vom AN auf ei­ge­ne Kos­ten vor­ge­nom­men. Eine Bauwasserzapfstelle ist auf dem Grund­stück vor­han­den. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass auf Grund der Grundrissgestal-tung und der zeit­lich ver­setzt aus­zu­füh­ren­den Bau­ab­schnit­te, die Art und Wei­se der Materialanlieferung in die ein­zel­nen Stock­wer­ke der je­wei­li­gen Bau­tei­le zu prü­fen ist. Die Bau­stel­len­ein­rich­tung so­wie die Vor­hal­tung ist dem Um­fang der Ar­bei­ten ent­spre­chend im Ein­ver­neh­men mit der Bau­über­wa­chung vor­zu­neh­men. Die Kos­ten für Mit­be­nut­zung sa­ni­tär­er An­la­gen sind in die Prei­se ein­zu­rech­nen. Die Be­nut­zung von Be­stands Toi­let­ten in den versch. Ge­bäu­de­tei­len ist un­ter­sag­t. Für den Ver­schluss von La­ger­plät­zen so­wie evt­l. bei­ge­stell­ter Räu­me hat der Auf­trag­neh­mer selbst zu sor­gen. Der Ar­beits­be­reich ist un­ver­züg­lich bei ent­ste­hen­den Ver­schmut­zun­gen, spä­tes­tens je­doch zum Ar­beitsen­de täg­lich be­sen­rein zu ver­las­sen. Die Schuttbeseitigung er­folgt durch den Bie­ter, bauseitige  Schuttmulden wer­den nicht ge­stell­t. Die Verant­wor­tung und der Auf­wand für die Ent­sor­gung ist Sa­che des Bie­ter­s. Die Ar­bei­ten sind bereichsweise in Ab­schnit­ten aus­zu­füh­ren. Ar­beits­un­ter­bre­chun­gen durch Ab­stim­mung und par­al­le­les Ar­bei­ten mit an­de­ren Ge­wer­ken wer­den nicht ge­son­dert ver­gü­tet. Der Auf­trag­neh­mer hat recht­zei­tig den Un­ter­grund dar­auf zu über­prü­fen, ob die­ser für die Durch­füh­rung sei­ner Leis­tung ge­eig­net ist. Alle in der Vor­be­mer­kun­gen ge­nann­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen sind im Ein­heits­preis ent­hal­ten. Alle Leis­tun­gen um­fas­sen auch die Lie­fe­rung der da­zu­ge­hö­ren­den Stof­fe. Die Po­si­tio­nen des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses ver­ste­hen sich für eine fix und fer­ti­ge Leis­tung einschl. Al­ler Ne­ben­ar­bei­ten und Ne­ben­kos­ten.
Allgemeine Vorbemerkungen
25 Doppelboden
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Doppelboden
25.01 Doppelboden im BT. 2
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Doppelboden im BT. 2